Catrin Hannken
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Jetzt möchte ich noch einmal für die CDU-Fraktion Stellung nehmen zur Wahlrechtsreform und zum Bericht des Ausschusses. Ich möchte mich dabei auf den Bereich Kumulieren und Panaschieren konzentrieren. Zum Bereich Einführung von Wahlkreisen ist meines Erachtens bereits alles ausführlich gesagt worden, und in diesem Hause tritt ja auch keiner der hier Beteiligten mehr für die Einführung von Wahlkreisen ein. Auch die Initiative „Mehr Demokratie e. V.“ setzt sich nicht mehr für die Einführung von Wahlkreisen ein, so dass ich diesen Teil jetzt im Moment vernachlässigen kann.
Es geht also um die Frage, ob wir in Bremen zukünftig kumulieren und panaschieren wollen. Das klingt erst einmal sehr hochtrabend. Gemeint ist damit, dass dem Wähler zukünftig bei der Wahl nicht nur eine Stimme überlassen, sondern er fünf Stimmen haben wird und er diese fünf Stimmen über mehrere Parteien verteilen kann oder aber auch einem Abgeordneten fünf Stimmen geben oder diese fünf Stimmen auf mehrere Abgeordnete verteilen kann. Der Wähler hat also mehr Auswahlmöglichkeiten.
Im Gegensatz zu den Kollegen Wedler und Dr. Güldner möchte ich noch einmal klarstellen: Dieses Wahlrecht des Kumulierens und Panaschierens gibt es in keinem einzigen deutschen Bundesland außer Hamburg, und in Hamburg wurde mit diesem Wahlrecht noch nie gewählt. Das muss man schon einmal deutlich sagen: Kumulieren und Panaschieren gibt es nur auf kommunaler Ebene, nicht auf Landtagsebene, Herr Dr. Güldner und Herr Wedler! Das sollten Sie hier auch richtig stellen! Es gibt in anderen Bundesländern regionale Bezüge, die sich allerdings auf Wahlkreise beziehen, und für Wahlkreise haben wir ja nun eindeutig festgestellt, dass es von keiner Fraktion hier verfolgt wird, in Bremen Wahlkreise einzuführen. Wir diskutieren hier also über ein Kommunalwahlrecht, das Sie für einen Landtag einführen möchten, und das sollte man schon so deutlich sagen, weil damit auch Probleme verbunden sind.
Die Frage, ob wir zukünftig ein Kommunalwahlrecht für einen Landtag haben möchten, muss ich ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
danach beantworten, ob die Ziele, die „Mehr Demokratie e. V.“, aber auch die Bevölkerung mit einem solchen Wahlrecht verbindet, auch wirklich umgesetzt werden können. Wir machen das Wahlrecht nicht für uns selbst, obwohl der eine oder andere sicherlich den Gedanken dabei hat: Nützt mir das, nützt mir das nicht? Ich glaube, dass sich auch keiner in diesem Haus von dem Gedanken frei machen kann. Die kleinen Parteien werden sicherlich denken: Mensch, Kumulieren und Panaschieren, da fällt vielleicht doch ein Stimmchen für mich ab, für die Grünen vielleicht von der SPD, Herr Wedler, ich weiß nicht, von wem Sie die Stimmen haben wollen.
Die Hoffnung mag sicherlich gegeben sein. Sicherlich ist das eine oder andere Eigenmotiv dabei. Wir sollten uns daher vielleicht damit auseinander setzen, was „Mehr Demokratie e. V.“ damit erreichen will. Was soll denn das Ziel davon sein, dass wir dem Bürger zukünftig fünf Stimmen statt eine geben wollen? Da muss man doch fragen: Kann man damit die Wahlbeteiligung erhöhen? Würde es dazu führen, dass sich mehr Bürger beteiligen, wenn sie eine größere Auswahl haben?
Die Antwort, die wir im Ausschuss von den Vertretern, die mit diesem Wahlrecht wählen, bekommen haben, ist eindeutig: Man kann keine höhere Wahlbeteiligung mit einem anderen Wahlsystem erreichen, im Gegenteil! In den Bundesländern, in denen es eingeführt wurde, ist die Wahlbeteiligung am Anfang sogar teilweise sehr drastisch gesunken, weil die Bürger dieses Wahlsystem noch nicht kannten, und das, obwohl sehr umfangreiche Informationskampagnen, die viel Geld kosteten, durch-geführt wurden. Man muss dazu hier einfach offen sagen: Man kann durch ein anderes Wahlsystem keine höhere Wahlbeteiligung erreichen.
Dann stellen sich die Fragen: Machen die Bürger denn wirklich Gebrauch davon? Wollen sie panaschieren und kumulieren? Wollen sie zukünftig auf einer Liste auswählen, dass nicht mehr nur die Partei, sondern eben auch der Abgeordnete, der von seiner Partei auf Listenplatz 36 gesetzt wurde, wirklich in das Parlament einzieht, oder ist es ihnen letztendlich ein bisschen egal, weil sie vielleicht einen Inhalt, ein Programm wollen? Auch da stellen wir fest: In Städten von der Größenordnung Bremens und Bremerhavens macht noch nicht einmal die Hälfte der Bevölkerung Gebrauch davon, sondern sie wählt weiterhin die Partei und nicht die Personen. Es machen nur zwischen 25 und 40 Prozent Gebrauch von diesem Wahlrecht. Auch diese Zahlen muss man sich einfach einmal vor Augen führen.
Man muss den Bürgern auch deutlich sagen: Ihr bekommt zukünftig einen Stimmzettel, der diese Ausmaße haben wird. Er wird sehr groß sein, es werden alle Kandidaten, die kandidieren, auf diesem Stimmzettel aufgeführt werden mit Namen, Alter, Beruf und Adresse. Alles steht auf diesem Stimmzettel, und dann haben sie 500, 600 Kandidaten auf einem Stimmzettel und dürfen bei diesen 600 Kandidaten fünf Kreuze machen. Ob das jetzt wirklich so viel mehr Demokratie ist, mag ich einmal in Frage stellen!
Sie bekommen Probleme, die man natürlich auch lösen kann. Ich will nicht sagen, dass man das nicht alles lösen kann, aber Sie müssen es mit bedenken. Sie haben sehr umfangreiche Heilungsvorschriften. Was passiert, wenn jemand sich verzählt und statt fünf Kreuzen sechs macht? Ist der ganze Stimmzettel ungültig, oder werte ich fünf Kreuze und nur das sechste nicht? Ich sage Ihnen, wir haben da teilweise abenteuerliche Sachen aus anderen Bundesländern gehört, die für mein Verständnis sehr erstaunlich waren, wie ein Stimmzettel auf einmal gewertet wird, wobei ich mir denke: Dann möchte ich bitte auch derjenige sein, der auszählt, denn dann ist die Chance größer, dass die Stimmzettel auch so gewertet werden. Da muss man schon noch einmal das eine oder andere Fragezeichen daran setzen.
Das größte Problem, das ich darin allerdings sehe, ist, dass wir zukünftig in Bremen nicht mehr Programme und Inhalte wählen, sondern vielleicht stärker Personen, dass wir stärker danach schauen, wer denn sympathisch ist. Vielleicht kann ein Fußballspieler von Werder Bremen zukünftig mehr Stimmen als Frau Linnert bekommen. Ich weiß nicht, ob das jetzt dem Niveau des Parlaments nicht schaden wird.
Ich möchte es aber zumindest einmal sagen, dass man das hier einmal in Frage stellen möchte, da ich hier Frau Linnert ja auf keinen Fall vermissen möchte.
Ich glaube, es ist eben das eine, was mit Sympathie zu tun hat, und das andere, was vielleicht mit Kompetenz zu tun hat,
dass man auf jeden Fall alles kritisch durchleuchten und hinterfragen muss.
Ich schaue mir also an: Welche Chancen habe ich mit einem anderen Wahlrecht? Was kann ich den Wählern damit geben? Kann ich ihn stärker beteiligen? Kann ich die Hoffnungen, die ja geweckt werden, damit wirklich erfüllen? Das ist die eine Seite. Da kann man unterschiedlicher Auffassung sein. Ich will nicht sagen, dass die Argumente von Herrn Dr. Güldner und von Herrn Wedler nichts wert sind. Ich finde, die Argumente sind auf jeden Fall zu beachten, und es gibt viele Chancen mit einem solchen Wahlrecht, das will ich auch nicht klein reden. Ich muss auf der anderen Seite aber auch die Risiken sehen, die ich damit hätte und durch dieses Wahlrecht einführe. Ich denke, Herr Dr. Güldner und Herr Wedler, die können Sie auch nicht einfach wegreden. Wir bekämen das Problem hier in der Stadt Bremen, dass wir ein Auseinanderbrechen zwischen Stadtbürgerschaft und Landtag haben würden. Das würde de facto so sein.
Sie werden die Realunion, die schon jetzt durch die Einführung des Wahlrechts für ausländische Unionsbürger etwas tönern geworden ist, noch verstärken. Dann stellt sich die Frage: Wollen Sie wirklich hier in Bremen vertreten, dass wir in einem Bundesland, das vor enormen finanziellen Problemen steht, noch zusätzlich eine kommunale Ebene einführen, so dass wir hier nicht nur die Stadtbürgerschaft, sondern auch einen Magistrat mit den damit verbundenen Kosten wählen? Ich glaube, das können wir nicht vertreten. Deshalb muss man diese Risiken sehr deutlich sehen und sie auch sehr deutlich abwägen.
Sie dürfen auch nicht vergessen: Wenn die ausländischen Unionsbürger auf dem Wahlzettel für den Landtag stehen und nur für die Stadtbürgerschaft wählbar sind, aber jetzt als Person und nicht als Partei, dass Sie das Problem bekommen werden, dass europäische Unionsbürger zukünftig vor dem Europäischen Gerichtshof klagen werden, dass sie diskriminiert werden. Die Gefahr ist de facto vorhanden, und das können Sie nicht ausschließen. Das könnte das gesamte Wahlrecht, wie es hier in Bremen besteht, auf den Kopf stellen und damit auch die Realunion zwischen Stadt und Land, die ein wesentlicher Bestandteil auch im Kampf um die Selbständigkeit Bremens ist.
Diese Risiken können Sie nicht wegreden. Sie sind vorhanden, und dann muss man eine Abwägung treffen: Will man diese Risiken eingehen, weil man so viel Nutzen davon hat, oder will man diese Risiken nicht eingehen? Wir haben das als große Koalition abgewogen und entschieden, dass uns die
Risiken im Vergleich zu den politischen Nutzen für die Wählerinnen und Wähler zu gering sind, und auf dieser Basis haben wir diese Entscheidung getroffen.
Ich möchte auch noch einmal ganz deutlich sagen: Worüber wir hier debattieren, ist ein Wahlrechtsverfahren. Es ist ein formales Verfahren, das wir diskutieren, und auch wenn Sie sagen – ich glaube, Herr Dr. Güldner war es –, mehr Auswahl, mehr Demokratie, aber wenn Sie die Wahl zwischen Pest und Cholera haben, führt das nicht automatisch zu mehr Demokratie! Deshalb sollten Sie schon genau schauen, dass wir hier über ein Wahlsystem und nicht über Inhalte reden. Ich glaube, es führt dazu, dass wir einfach versuchen, den Bürgern etwas darzubieten und zu sagen, ihr habt dann mehr Chancen und alles wird besser, obwohl es de facto sicherlich nicht durch ein verändertes Wahlsystem zu erreichen sein wird. Wir sollten uns vielleicht die eine oder andere Zeit dafür nehmen, mehr über Inhalte, Programme und Veränderungen und nicht nur über die formalen Punkte zu diskutieren, die meines Erachtens für den Bürger nichts an Mehrgewinn bringen werden.
Ich glaube auch, und ich meine, das haben Sie ja gesagt, und das war ja auch die Initiative von „Mehr Demokratie e. V.“, es sollte der Parteieinfluss geschmälert werden. Jetzt müssen Sie sich in Ihrer Partei profilieren, um auf einen guten Listenplatz zu kommen, um zukünftig in die Bürgerschaft kommen zu können. Die Initiative „Mehr Demokratie e. V.“ wollte, dass Sie sich zukünftig gegenüber dem Wähler besser profilieren und direkt in die Bürgerschaft einziehen können. Das Auszählverfahren, Herr Wedler und Herr Dr. Güldner, das Sie vorgesehen haben, stärkt aber genauso den Einfluss der Parteien wie vorher, denn die ersten Listenplätze werden wieder reinweg von den Parteien vergeben, und je mehr eben die Liste ankreuzen, desto mehr gehen direkt hin. Wenn Frau Linnert also keine einzige Stimme bekäme, würde sie trotzdem in der nächsten Bürgerschaft sitzen, weil sie wahrscheinlich von ihrer Partei auf Listenplatz eins gewählt wird. Daher ist das mit „Mehr Demokratie e. V.“ in diesem Bereich vielleicht auch noch einmal zu hinterfragen.
Wir haben in diesem Ausschuss die verschiedenen Punkte richtig und gut diskutiert, die Argumente ausgetauscht und sehr viel auch dazu beigetragen, dass man sich noch einmal deutlich vor Augen geführt hat, wie der verfassungsrechtliche Rahmen hier in Bremen ist und welche Verfassungstradition auch in Bremen dahintersteht, dass es sowohl Pro- als auch Kontraargumente zu einer Wahl
rechtsnovellierung gibt, wie man eine Abwägung treffen kann. Diese Abwägung haben wir in der Opposition und in der Koalition unterschiedlich getroffen, und ich finde es ehrlich gesagt völlig richtig: Wir haben die Argumente ausgetauscht, letztendlich soll jetzt der Wähler darüber entscheiden.
Dann geben wir das Ganze in einen Volksentscheid, ich finde es richtig. Der Wähler kann die Argumente, die wir in diesem Ausschussbericht alle dargelegt haben, abwägen und dann entscheiden, was er möchte, und selbstverständlich werden wir als CDU-Fraktion uns danach richten, wie der Wähler entschieden hat. Das halte ich für ein gutes Verfahren.
Wir haben uns hier ausgetauscht, und deshalb bin ich gespannt und freue mich auch auf eine Auseinandersetzung, die wir auch mit „Mehr Demokratie e. V.“ und anderen Initiativen in diesem Bereich haben werden. Es gilt wie immer: Das letzte Wort hat der Wähler. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie meine Vorredner möchte ich es kurz machen und zu den wesentlichen Punkten kurz Stellung nehmen. Die große Koalition hat den Senat gefragt, ob sichergestellt ist, dass nach Feierabend und an den Wochenenden Staatsanwaltschaft und Gerichte für Rechtsuchende zur Verfügung stehen. Der Senat hat eindeutig diese Frage mit Ja beantwortet, und ich denke, das ist auch gut so für die Rechtsuchenden in diesem Land, dass sie wissen, dass Staatsanwaltschaft und Gerichte zur Verfügung stehen. Die Organisation läuft gut, es gibt kein Problem, und daher denke ich, dass wir sehr zufrieden sein können mit der Antwort. Wir danken der Staatsanwaltschaft, wir danken den Gerichten, und ich danke Ihnen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Tittmann, auch ich habe den Artikel Ende Juli dieses Jahres im „WeserKurier“ gelesen, und in der Tat denkt man erst einmal darüber nach, wenn man einen solchen Artikel liest, was mit der Justiz hier in Bremen los ist, wie es dazu kommen kann, dass ein solches Verfahren so lange liegen bleibt und warum die Anklage nicht rechtzeitig erhoben wurde.
Ich habe mich dann aber kundig gemacht, was dort die Sachlage war, woran es liegt und wie insgesamt die Situation ist. Auch die Diskussionen, die wir in den letzten vergangenen zwei Jahren im Rechtsausschuss geführt haben, haben da Klarheit gebracht, und wir haben uns auch im Ausschuss einen umfassenden Einblick darüber verschafft, wie die Situation beim Landgericht ist.
Der Fall, den Sie schildern, ist aus dem Jahr 2001. In der Tat war es damals so, dass nicht rechtzeitig ein Termin zur Hauptverhandlung angesetzt werden konnte und daraufhin der Tatverdächtige, der sich in Untersuchungshaft befand, aus der Untersuchungshaft entlassen werden musste, weil es eine gesetzliche Regelung gibt, dass, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten ein Termin zur Hauptverhandlung angesetzt wird, die Untersuchungshaft beendet wird. Es gab daraufhin aber auch eine Überprüfung, warum dies stattgefunden hat, und es gab auch Veränderungen, die daraufhin erfolgt sind.
Anfang dieser Legislaturperiode, 2003, gab es noch einmal einen Fall, wo drohte, dass jemand aus der Untersuchungshaft entlassen werden müsste, weil es keine rechtzeitige Terminierung gab. Das ist allerdings rechtzeitig erkannt worden, und es sind rechtzeitig die entscheidenden Schritte eingeleitet worden. Der Rechtsausschuss hat sich damals sehr ausführlich damit befasst. Der Präsident des Landgerichts ist damals vor den Ausschuss vorgeladen worden, wenn ich das so sagen darf. Es ist, glaube ich, auch der Präsident des Oberlandesgerichts da gewesen. Es wurde ausführlich nachgefragt, warum es dazu gekommen ist, dass kein Termin zur Hauptverhandlung angesetzt werden konnte.
Es sind dann auch Gründe dafür genannt worden, die sicherlich auch damit zusammenhängen, dass wir in letzter Zeit sehr viele Großverfahren hier hatten, die sich sehr lange hinziehen. Ich nenne nur einmal ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
den Vulkan-Prozess, der uns jetzt wieder droht, der sicherlich auch große Teile der Justitia einfach lahm legen wird, weil er sie sehr lange beschäftigen wird. Die entscheidenden Schritte sind aber eingeleitet worden, und ich möchte da auch ganz ausdrücklich ein besonderes Lob an das Landgericht Bremen aussprechen und auch an den Präsidenten des Landgerichts hier in Bremen.
Ich gebe zu, die Personalsituation ist nicht rosig, und es wird Ihnen hier auch keiner erzählen, dass wir dort zu viele Richterstellen haben, sondern die Personalsituation ist eher knapp bemessen, aber trotz der knapp bemessenen Personalsituation wird beim Landgericht eine exzellente Arbeit gemacht. Es sind Kammern eingerichtet, die auch einspringen, wenn andere Kammern überlastet sind. Damit kann gewährleistet werden, dass in den entscheidenden Fällen immer Termine gefunden werden. Manchmal liegt es nämlich auch an den Anwälten, dass keine Termine gefunden werden, auch das muss man natürlich einmal sagen. Da wird also alles gemacht, was gemacht werden kann. Dort geht man sehr gut damit um.
Es gibt jetzt ein Personalentwicklungskonzept, das zurzeit noch beim Landgericht diskutiert wird, auch sehr breit diskutiert wird, wobei die Mitarbeiter gut eingebunden werden, wobei die Richter gut eingebunden werden, das nichtrichterliche Personal gut eingebunden wird. Auch das haben wir uns im Rechtsausschuss der Bürgerschaft angehört, dort mit den Betroffenen diskutiert, und man konnte insgesamt feststellen, dass dort eine sehr große Zufriedenheit besteht. Auch das sollte man hier einfach einmal positiv zur Kenntnis nehmen.
Herr Tittmann, ich würde mir wünschen, dass Sie sich, wenn Sie sich für dieses Thema interessieren – ich bin ja für jeden froh, der sich mit diesem Bereich auseinander setzen möchte und der dies als wichtig erkennt –, dann ein bisschen mehr in der Sache einlassen. Kommen Sie doch gern einmal vorbei im Rechtsausschuss, als Abgeordneter haben Sie ja ein Recht dazu, sich auch mit diesen Themen in den Ausschüssen auseinander zu setzen, zumindest indem Sie zuhören! Da können Sie sicherlich einiges lernen. Ich denke, das ist für alle sehr hilfreich.
Insgesamt glaube ich, dass das Landgericht hier in Bremen mit den Kapazitäten, die es hat, eine sehr gute Arbeit macht. Ich würde mir sicherlich auch wünschen, dass es in dem einen oder anderen Fall einmal besser ist, aber vor der Finanzlage, vor der wir stehen, wissen wir auch, mit welchen engen Sachzwängen wir dort hantieren müssen.
Herr Tittmann, ich habe von Ihnen auch noch nicht einmal in den vergangenen Jahren, in denen Sie im Parlament sind, einen einzigen Haushaltsantrag
gelesen, mit dem Sie mehr Personal für das Landgericht gefordert hätten. Also, auch da sind Sie bisher etwas schuldig geblieben. Insofern sollten Sie sich vielleicht auch überlegen, wie Sie hier Ihre vollmundigen Reden halten können, obwohl dann doch relativ wenig davon kommt. Ich denke, Sie sollten sich vielleicht auch einmal selbst dort mit den Betroffenen auseinander setzen, dann werden Sie sehen, dass dort gute Arbeit gemacht wird und die Rechtspflege im Staate Bremen völlig in Ordnung ist und ihr ein großes Lob auch dient.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben hier im Februar in diesem Haus sehr ausführlich über die Thematik und das Problem der Zwangsverheiratung in Deutschland diskutiert. Wir alle hatten damals das Schicksal der jungen Frau aus Berlin vor Augen, die von ihrem eigenen Bruder ermordet worden ist und zuvor zwangsverheiratet wurde. Der Mord wurde damit gerechtfertigt, dass er im Namen der Ehre stattgefunden habe. Dieses Beispiel hat uns alle erschreckt und sicherlich auch den einen oder anderen aufgerüttelt, einmal darüber nachzudenken, was hier in Deutschland vorgeht.
Dieses Schicksal dieser jungen Frau aus Berlin ist allerdings kein Einzelschicksal in Deutschland. Viele Fälle sind so. Es gibt Gott sei Dank viele Fälle, die nicht zum Mord, nicht zur Gewalt führen, aber viele Fälle, in denen es unterdrückte Gewalt gibt, Frauen gegen ihren Willen zwangsverheiratet werden, die nicht die Möglichkeit haben, sich zur Wehr zu setzen, weil ihnen der Mut fehlt, weil ihnen die Familie fehlt, weil ihnen vielleicht auch in Deutschland Institutionen und Mitmenschen fehlen, die unterstützen können. Ich glaube, daher ist es eine Sache, an den Staat zu appellieren, strafrechtlichen Schutz, Institutionen und Beratung zur Verfügung zu stellen. Es ist, glaube ich, auch ein Appell an uns alle, etwas mehr zu tun, mehr auf Mitbürger zuzugehen, egal vor welchem Hintergrund, ob Migrantenfamilien oder auch andere, einfach einmal zuzuhören, anzusprechen und hinzuschauen, wie die Situation denn wirklich in der Familie ist, wie es bei der Nachbarin aussieht, ob sie in ihrer Situation zurechtkommt, ob sie ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Hilfe braucht, vielleicht einfach einmal ein bisschen offener zu sein, offener auf andere zuzugehen und für die Probleme anderer Menschen ein Ohr zu haben. Ich denke, dass sollte uns alle hier etwas mehr als bisher angehen!
Wir tun viel in Bremen, und ich glaube, da muss man den Senat auch loben für das, was in dem Bereich gemacht worden ist. Das ist nicht nur der strafrechtliche Schutz. Auch das, denke ich, ist richtig, dass im Strafgesetzbuch der Tatbestand der Zwangsverheiratung eingeführt worden ist, weil das Strafgesetzbuch immer noch ganz klar die Sanktionen und die Grenzen vorschreibt, in denen wir uns hier in Deutschland bewegen. Es ist damit nach außen dokumentiert, dass Zwangsverheiratung in Deutschland unter Strafe steht und gesellschaftlich und strafrechtlich geächtet wird.
Das ist ein wesentlicher Schritt gewesen, aber der zweite Schritt ist die Beratung, die dazu gehört, eben dass man für die Familien und für die betroffenen Frauen, also für beide ein offenes Ohr hat. Man muss den Frauen, wenn sie vor Zwangsverheiratung geschützt werden müssen oder schon zwangsverheiratet worden sind, aber auch den Familien nahe bringen, dass Zwangsverheiratung in Deutschland ein Unrecht ist und dass ihnen Hilfe geboten wird. Es gibt die Beratungsstellen hier in Bremen, die vorhin schon genannt wurden. Es gibt die AWO-Beratungsstellen und andere, wo ausreichend Mitarbeiter zur Verfügung stehen, die auch entsprechend geschult werden. Die Polizei und die Standesbeamten in Bremen werden entsprechend geschult und auf die Problematik hingewiesen. Es gibt Informationsblätter, die darauf hinweisen, und Fortbildungsveranstaltungen, die dazu sicherlich einen wichtigen Beitrag leisten.
Zum Teil bleibt der Bericht des Senats etwas unkonkret. So kann ich mir ein bisschen wenig darunter vorstellen, wenn da zitiert wird, dass in Bremerhaven-Wulstorf ein aktiver Beitrag durch das Amt für Jugend und Familie geleistet wird. Ich hätte gern ein bisschen konkretisiert, was der aktive Beitrag ist. Bei anderen Fragen, wenn ein Dialog und eine öffentliche Vermittlung zur Verfügung gestellt werden, hätte ich das gern auch noch ein wenig konkretisiert, was genau dort gemacht wird, und dass man das vielleicht noch einmal in der Deputation oder auch im persönlichen Gespräch erörtern kann, was sich denn genau dahinter verbirgt und was gemacht wird.
Ich glaube, wichtig ist, dass wir uns in den Diskussionsrunden, und in erster Linie ist ja der islamische Glauben sozusagen die Gemeinde, an die wir uns wenden, wo die Problematik am häufigsten auftritt, mit Vertretern der Moscheen in Verbindung setzen, um da auch ganz deutlich zu machen, was in Deutschland Recht ist, was in Deutschland machbar ist, was in Deutschland geschützt ist und was nicht. Ich glaube,
man darf das nicht mit falsch verstandener Toleranz oder falsch verstandener Religionsfreiheit begründen, sondern eine Zwangsverheiratung ist ein Einschnitt in die Rechte einer Frau, der teilweise eben mit Gewalt durchgeführt wird, und ist ganz klar ein Straftatbestand in Deutschland. Es ist eine Menschenrechtsverletzung, und das müssen wir immer wieder deutlich machen. Das kann nicht mit Religion gerechtfertigt werden. Das kann nicht mit unterschiedlichen Auffassungen gerechtfertigt werden, das ist nicht rechtens, und es wird in Deutschland niemals rechtens sein.
Wir sollten aber eben, und das versuchte ich auch eingangs zu sagen, nicht nur da ansetzen, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, also wenn die Zwangsverheiratung eingetreten ist, wenn Gewalt bereits vorherrscht, sondern wir sollten auch ganz sensibel auf andere Bereiche reagieren und uns wirklich auch differenziert damit auseinander setzen. Ich habe noch die Rede des Herrn Tittmann vom letzten Mal hier im Ohr, der das dann so pauschal mit Multikulti, das geht alles nicht, abtut. Ich glaube, man darf weder zu sehr Toleranz üben und sagen, macht alles, was ihr wollt, noch darf man in die Ecke gehen, dass hier gar nichts gemacht werden darf, sondern man muss ganz genau hinschauen, was in die Freiheitsrechte eingreift und was nicht. Da fangen wir ja zum Beispiel auch beim Kopftuchverbot in den Schulen an. Auch das ist ein Mittel, womit teilweise Zwang ausgeübt wird. Wenn eine Frau sich bewusst dafür entscheidet, ist es ihr Recht, aber wenn sie aufgrund ihres familiären Hintergrundes dazu gezwungen wird, aufgrund des Einflusses oftmals eben männlicher Mitglieder in ihrer Familie, dann, finde ich, sind wir auch als Staat gefordert, sind wir auch als Mitmenschen gefordert einzugreifen, um einer Frau ihre Rechte in dieser Gesellschaft zu geben.
Das betrifft viele Bereiche, von denen ich einfach denke, dass wir etwas genauer hinsehen müssen, dass wir auch oftmals eben in unser Umfeld genauer hinsehen müssen, wo Rechte von Frauen, gerade von Frauen in diesem Bereich beschnitten werden. Darauf müssen wir sensibel reagieren und zur Verfügung stehen, wir müssen aber auch ganz klar sagen, in Deutschland gilt das nicht, in Deutschland hat jede Frau das Recht, selbst zu entscheiden, wen sie heiratet, ob sie ein Kopftuch trägt, wie sie sich nach außen verhält, wie sie Beziehungen zu anderen Menschen aufbaut, wie sie Beziehungen zu ihrer Familie pflegt!
Das alles ist das Recht der Frau, aber nicht das Recht anderer Mitglieder der Familie oder Außenstehender. Das sollte, finde ich, im Vordergrund stehen, und das müssen wir auch jeder Frau vermitteln. Das müs
sen wir jedem Migrantenkind vermitteln, das müssen wir auch deutschen Kindern vermitteln, dass sie dieses Recht haben und dass sie diese Rechte wahrnehmen müssen. Wir müssen ihnen schon in den Kindergärten, in den Schulen, aber auch in den Familien und im Umfeld von Anfang an Mut dazu machen, dass sie ihre Rechte wahrnehmen, dass sie ihre Freiheit wahrnehmen und dass sie wissen, welche Möglichkeiten sie in Deutschland haben. Dazu, glaube ich, können wir alle unseren Beitrag leisten, und ich hoffe, wir tun das auch. – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Inwiefern unterstützt der Senat die Forderung, durch genetische Untersuchungen die Abstammung von Kindern in der Familie zu überprüfen beziehungsweise zu ermitteln?
Wie bewertet der Senat die bayerische Bundesratsinitiative, die darauf abzielt, insbesondere den Vätern einen Rechtsanspruch auf Einwilligung in den Test und auf Gewinnung der dafür erforderlichen genetischen Probe gegen das Kind beziehungsweise andere Vergleichspersonen zu gewähren?
Wird der Senat dieses Gesetzesvorhaben unterstützen?
Der Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin Zypries sieht vor, dass Männer, die ohne Einwilligung der Mutter genetische Spuren testen lassen, mit einem Jahr Haft bestraft werden können. Dies führt derzeit dazu, dass bei der bestehenden Rechtslage einem Vater nur die Möglichkeit bleibt, eine Anfechtungsklage einzureichen. Das heißt, ein Gerichtsverfahren wird in Gang gesetzt. In dem Gerichtsverfahren muss der Mann Gründe darlegen, die für den Verdacht sprechen, dass das Kind nicht von ihm ist. Glauben Sie, dass ein solches Gerichtsverfahren, das sowohl die Mutter als auch das Kind, als auch den Vater belastet, im Moment eine sinnvolle Alternative ist?
Herr Bürgermeister Dr. Scherf, ich stimme Ihnen zu, dass es ein sensibles Thema ist, bei dem man ganz genau schauen muss, welche Rechte betroffen sind und wie man damit vorgeht. Ich glaube aber schon, dass die Diskussion geführt werden sollte und auch geführt wird. Ganz weit entfernt sind wir davon nicht mehr, denn es gibt
einen konkreten Gesetzesvorschlag von der Bundesjustizministerin, das habe ich eben skizziert, der ein Jahr Haft vorgesehen hat. Es gibt, Gott sei Dank, im Bundesrat andere Mehrheiten, die es bisher verhindert haben, dass dieser Vorschlag Zustimmung fand.
Ich halte es aber schon für ratsam, dass wir als Bremen uns eine Position dazu bilden. Sie werden nach der Bundestagswahl im Senat dazu hoffentlich auch bald eine Position bilden müssen. Insofern möchte ich Sie fragen: Sind Sie bereit, dies im Rechtsausschuss der Bürgerschaft mit uns zu diskutieren?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Jeder von uns ist geschockt und erschrocken, wenn er in den Zeitungen oder im Fernsehen Verbrechen, die an Kindern verübt werden, sexuelle Ausbeutung von Kindern in jeglicher Form, Missbrauch von Kindern sieht. Das alles berührt uns sehr, und ich denke, dass wir hier einheitlich sagen können, dass der Schutz gerade dieser Kinder für uns besonders im Vordergrund stehen muss.
Mit der Großen Anfrage, die die große Koalition hier in die Bürgerschaft eingebracht hat, wird nur ein Teilaspekt beleuchtet, das ist auch vorangehend ausgeführt worden. Sicherlich kann man das Thema von vielen verschiedenen Aspekten aus beurteilen, ich will mich aber jetzt auch schwerpunktmäßig auf den Bereich konzentrieren: Schutz kindlicher Opfer von Sexualdelikten im Strafverfahren verbessern. Da ist der präventive Bereich ein ganz wichtiger Bereich, der im Kindergarten anfängt, natürlich spielt vorher das Elternhaus eine wesentliche Rolle, es geht dann in der Schule und den Verbänden weiter. Schattenriss wurde hier genannt, das ist richtig, auch die Beratungstelefone, die zur Verfügung stehen, wohin Kinder und Jugendliche sich wenden können, sind ein ganz wichtiger Teil. Dann gibt es den Bereich der Strafverfolgung selbst, auf den ich zum Abschluss noch einmal kurz eingehen möchte, und jetzt aber im Schwerpunkt zu dem Bereich, wie Kinder auch im Strafverfahren geschützt werden können, kommen.
Viele Kinder, die befragt worden sind, die Opfer geworden sind, erzählen nachher, dass sie den Prozess als negativ empfunden haben, dass sie auch Monate nach der Tat unter einer Schwächung ihres Selbstwertgefühls leiden und sich auch in der Prozesssituation selbst als sehr schwach und unsicher wahrgenommen haben. Ich denke, da kann Justiz einen Beitrag dazu leisten, um diesen Kindern auch im Prozess zu helfen.
Ich finde die Antwort, die der Senat auf unsere Große Anfrage gegeben hat, sehr positiv und dass sehr gut zum Ausdruck gebracht wird, dass Bremen, soweit es in seinen Mitteln steht, alles Mögliche tut, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
um den Kindern zu helfen und ihnen aus dieser Opfersituation auch ein bisschen hinauszuhelfen. Ich möchte mich auch anschließen, dass ich glaube, dass nicht nur die Justiz selbst, sondern auch die Polizei hier in Bremen einen sehr großen Beitrag dazu leistet und sehr sensibel auf die Situation eingeht. Insbesondere für die Polizisten, Staatsanwälte und Richter ist es keine einfache Situation, wenn sie mit einem solchen Prozess konfrontiert sind, und auch sie selbst haben oftmals Probleme damit, wie sie damit umgehen sollen, wie sie so etwas verkraften. Ich finde auch richtig, dass man deshalb diesen Menschen spezielle Schulungsangebote macht und Seminare anbietet, dass man auch das Rotationsprinzip hat, weil ich glaube, dass es auch ganz gut ist, wenn da ein Wechsel stattfindet, wenn es gewünscht ist. Insofern kann ich es nur noch einmal wiederholen, dass ich die Antwort des Senats dort sehr vorzüglich finde, was es an Angeboten gibt und wie diese auch angenommen werden.
Zu dem Punkt der Videovernehmung, der angesprochen worden ist, haben wir die technischen Voraussetzungen geschaffen. Ich denke, das war ein ganz wichtiger Schritt, den wir hier in Bremen gemeinsam gemacht haben, so dass den Kindern dadurch möglichst wenig Belastung gegeben wird. Man kann sicherlich nicht in jedem Fall auf die Vernehmung der Kinder im Prozess verzichten, aber soweit es möglich und der Täter geständig ist, ist von dieser Belastung abzusehen und sind die Möglichkeiten der Videovernehmung aufzugreifen.
Zur Verfahrensdauer! Der Vorlage können wir entnehmen, dass das ganze Verfahren von der Ermittlung der Staatsanwaltschaft bis zur Anklageerhebung und dann der Durchführung der Hauptverhandlung bei gut sieben Monaten liegt. Ich habe jetzt nicht die Vergleichszahlen von anderen Bundesländern dazu, ich glaube aber, dass wir da im Schnitt relativ gut liegen. Wie ich die Zahlen von der Staatsanwaltschaft und bei den Gerichten kenne, sind wir da relativ gut im Schnitt, und ich finde, auch das muss man hier einmal anerkennen.
Die letzten Fragen, die wir in dieser Großen Anfrage aufgegriffen haben, sind die Fragen, wie denn diese Verfahren ausgehen und enden. Dann lesen wir dort Zahlen, dass im Jahr 2003 das Gericht 14 Personen wegen sexuellen Missbrauchs an Kindern zu Freiheitsstrafen verurteilte, von denen 13 zur Bewährung ausgesetzt wurden. Zwei Angeklagte wurden zu Geldstrafen verurteilt.
Man kann sicherlich nichts über die einzelnen Fälle sagen, darüber wissen wir nichts, und wir sollten uns da jetzt auch nicht in Polemik ergehen und das so hoch
heben, aber man muss schon einmal das Strafmaß anschauen und was dort passiert. Wie gesagt, das können wir nicht an diesen einzelnen Fällen festmachen, die Richter und Staatsanwälte werden nach Recht und Gesetzeslage entschieden haben. Trotzdem glaube ich, und das sehe ich etwas anders als meine Vorrednerin, dass wir schon überlegen sollten, dass wir den sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen nicht länger als Vergehen, sondern als Verbrechen im Strafgesetzbuch einordnen sollten.
Sicherlich ist es richtig, dass auch jetzt, da es ein Vergehen ist, eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren dabei herauskommen kann, ich glaube aber, dass die Einordnung schon eine andere ist, und es können eben jetzt auch Geldstrafen herauskommen, wie hier gesagt wurde, und es können eben auch nur Freiheitsstrafen von sechs Monaten herauskommen. Ich denke, der sexuelle Missbrauch an Kindern sollte in unserer Gesellschaft schon so geächtet werden, dass er auch als Verbrechen eingeordnet wird und nicht nur als Vergehen.
Das Zweite, was angesprochen worden ist, ist der Bereich der neuen Medien. Da ist, glaube ich, auch unsere Rechtslage nicht ausreichend genug. Jeder von Ihnen wird die Sendung im Fernsehen gesehen haben, wie Pädophile versuchen, über Chatrooms Kontakt zu Kindern aufzunehmen. Diese klingen erst einmal ganz harmlos. Das hat auch nichts mit Kinderpornographie zu tun, sondern sie loggen sich in einem Chatroom ein, tun so, als ob sie selbst noch minderjährig wären, in einem Alter von 13, 14, 15 Jahren, nehmen Kontakt zu anderen auf und versuchen dann, irgendwann auch persönlichen Kontakt zu haben, und dann kommt es zu Missbrauch.
Ich glaube, genau da sollten wir einschreiten und versuchen, auch dort, in den neuen Medien, möglichst Kinder zu schützen. Es gibt da viele Initiativen, natürlich auch viele Eltern, die darauf achten, die sich dieses Bereichs annehmen. Genau dort sollte der Schutz der Kinder schon einsetzen, bevor der Missbrauch passiert, dass man dort auch schon Handhabe gegen die Pädophilen hat, die dort im Internet ihr Unwesen treiben.
Deshalb denke ich, man kann auch mit dem Strafmaß, mit dem Strafgesetzbuch hier etwas machen. Das ist sicherlich nicht alles. Es gilt eben insbesondere, die Kinder zu schützen, ihnen ein Selbstbewusstsein zu geben, dass sie nein sagen können, dass sie es bereits im Kindergarten und in den Schulen lernen,
dass man den Kindern dort den jeweiligen Schutz gibt, sich dagegen zu wehren. Das ist ein ganz wichtiges Thema. Der Schwerpunkt unserer Debatte heute war mehr das Strafverfahren. Ich glaube aber, man darf das andere nicht ausblenden, und ich glaube, dass wir gemeinsam noch sehr viel können, um unsere Kinder zu schützen, um unsere Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen. Ich hoffe, dass wir es gemeinsam tun werden. – Vielen Dank!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Grotheer, ich bin froh, dass Sie Ihre Rede etwas gestrafft haben. Ich wäre aber gespannt gewesen, wie lang Ihre Rede gewesen wäre, wenn Sie sie nicht gestrafft hätten, weil ich sie doch schon sehr ausführlich und sehr auf alle Details eingehend fand. Ich kann es deshalb etwas kürzer machen, weil vieles schon vorweggenommen wurde. Ich kann es auch deshalb etwas kürzer machen, weil wir die Thematik schon sehr ausführlich hier im Haus vorweg diskutiert haben, wir aber zum Zweiten in der letzten Sitzung des Rechtsausschusses auch mit den Betroffenen, dem Personalrat sehr ausführlich über dieses Konzept diskutiert haben. Ich glaube, es war sehr gut, es war eine sehr wichtige Diskussion, die fortgesetzt werden muss.
Ich möchte Ihnen hier im Haus aber natürlich jetzt nicht die Meinung der CDU-Fraktion zu diesem Konzept vorenthalten. Insofern will ich mich hier auf einige wenige Punkte beschränken. Ich möchte noch einmal etwas zu der Ausgangssituation sagen. Die Ausgangssituation war ja ein Beschluss des Senats aus dem März 2003, dass man den Strafvollzug auf erwachsene Männer konzentrieren wollte. Hintergrund war, dass man damit erreichen wollte, dass kleinere Einheiten aufgegeben werden und damit Kosten gespart werden, dies auch vor dem Hintergrund der Finanzsituation im Justizressort und der Finanzsituation Bremens insgesamt. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Hinzu kommt, dass man auch wissen muss, dass der Jugendvollzug, wie er ursprünglich im Blockland geplant war, auf eine wesentlich größere Zahl Jugendlicher abzielte. Ich glaube, er war für knapp 300 Jugendliche konzipiert. Derzeit sind allerdings nur noch knappe oder gute 60 Jugendliche aus Bremen inhaftiert. Ich denke, das ist eigentlich ein gutes Zeichen, dass die Zahl dort zurückgegangen ist. Deshalb muss man aber natürlich auch die Rahmenbedingungen verändern und anpassen.
Bremen hat dann Verhandlungen mit Niedersachsen geführt – darauf ist schon eingegangen worden –, die Jugendlichen nach Hameln zu verlegen. Es gab gute Argumente dafür, die Verlegung nach Hameln zu machen, das war insbesondere das gute Angebot in Hameln, was Bildungs- und Arbeitsplätze, aber auch Sozialmaßnahmen anging. Es gab aber auch Nachteile, auch das muss man sehen, die hier von Betroffenen, der Gerichtshilfe, den Jugendrichtern, sehr kritisch angeführt und gesehen worden sind, dass es eben nicht mehr möglich ist, die Jugendlichen so einfach zu erreichen, was die Betreuung nach der Straftat beziehungsweise vor der Inhaftierung angeht, und auch die Betreuung, wenn sie aus dem Gefängnis wieder entlassen wurden. Das wäre sicherlich schwieriger geworden. Es wäre auch schwieriger für die Familien geworden, ihre Kinder, ihre Verwandten dort zu besuchen. Das waren Nachteile, die man gesehen haben muss.
Letztendlich gescheitert sind diese Verhandlungen allerdings an den Finanzierungen. Die Summen sind genannt worden. Dazwischen lagen über vier Millionen Euro. Da gab es keine Einigung. Insofern glaube ich, dass es richtig und wichtig war, jetzt eine Entscheidung zu treffen und zu sagen, dass die Jugendlichen hier bleiben und der Standort in Oslebshausen dauerhaft gesichert wird. Ich glaube, dass es, wie gesagt, richtig und wichtig war, diese Entscheidung insbesondere für die Betroffenen jetzt zu treffen. Für die Mitarbeiter im Strafvollzug, für die Inhaftierten, aber auch für die Jugendrichter und die Gerichtshilfe war es wichtig, dass sie in dieser Frage Klarheit bekommen.
Das Positive, was man jetzt feststellen kann, ist, dass die ursprünglich geäußerte Kritik, dass bei einer Unterbringung der Jugendlichen in Oslebshausen das Trennungsgebot nicht eingehalten wird, verklungen ist. Es ist in den Sitzungen von keiner Seite mehr diese Kritik angebracht worden, sondern von jeder Seite ist davon ausgegangen worden und jede Seite hat festgestellt, dass das Trennungsgebot, das gesetzlich festgeschrieben ist, eingehalten wird, auch wenn die Jugendlichen in Oslebshausen untergebracht werden. Ich denke, das ist sehr positiv hier zu bewerten.
Man muss in dem Zusammenhang aber auch einmal anmerken dürfen, Sie dürfen nicht den Jugendlichen von 14, 15 Jahren vor Augen haben, der in einem Gefängnis untergebracht wird, in dem nebenan auch noch erwachsene Strafgefangene sind, sondern
das Durchschnittsalter der Inhaftierten liegt bei 20 Jahren. Das ist schon etwas anderes, als wenn wir von Fünfzehn- oder Sechzehnjährigen sprechen. Zwanzigjährige können schon mit manchen Sachen anders umgehen, dennoch ist ein Trennungsgebot gesetzlich festgeschrieben, und genau dieses wird eingehalten.
Ich möchte noch auf ein paar Probleme aufmerksam machen, die wir hier im Strafvollzug haben und die meines Erachtens wichtig sind und wichtig waren, bei dem Konzept zu beachten. Die Zahlen wurden schon genannt. 60 Prozent der Inhaftierten sind nicht im klassischen Sinne deutsch sozialisiert. 50 Prozent der Inhaftierten haben eine Sonderschule besucht. 80 Prozent haben keinen Schulabschluss jeglicher Art erreicht, und kein Einziger hat einen Berufsabschluss erreicht.
Daran sieht man, worin die Problematik im Strafvollzug für die Jugendlichen liegt, dass Elementarkenntnisse wieder angelernt werden müssen, dass Sozialisierungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, dass den Jugendlichen auch wirklich Basissachen vermittelt werden müssen. Das ist, denke ich, die Schwierigkeit, die wir haben, weil das Ganze in relativ kurzen Zeiten gemacht werden muss. Die Verweildauer liegt bei 13 Monaten. In 13 Monaten können Sie keinen Schulabschluss nachholen, wenn Sie vorher keine Basis dafür haben. In 13 Monaten schaffen Sie keinen Berufsabschluss, sondern Sie können in erster Linie wirklich nur Elementarunterricht geben. Sie können die Möglichkeit bieten, für manche einen Hauptschulabschluss zu erreichen. Das Angebot ist aber insgesamt eher ein niedrigschwelliges Angebot, das dort vorgehalten werden muss.
Wichtig war für mich bei dem Konzept insbesondere, dass verstärkt auf die individuellen Voraussetzungen der Inhaftierten eingegangen wird, indem genau geschaut wird, was ist bei ihnen vorhanden, was können sie, welche Straftaten liegen vor, wie sind sie sozialisiert worden, fehlen ihnen Deutschkenntnisse, sind sie aggressiv. Diese Bereiche müssen aufgeklärt werden, und dann muss ein Vollzugsziel gesetzt werden. Dabei müssen auch die Entwicklungsmöglichkeiten des Jugendlichen berücksichtigt werden.
Das findet jetzt durch ein umfangreiches Aufnahmegespräch statt, das sich über einen längeren Zeitraum hinzieht. Wir hatten in Hameln als Mitglieder des Rechtsausschusses die Gelegenheit, darüber Näheres zu erfahren, und ich kann auch nur jedem, der sich dafür interessiert, raten, sich damit einmal ein bisschen auseinander zu setzen. Mich hat es sehr stark beeindruckt, weil eben wirklich geschaut wird, wie man den Jugendlichen individuell weiterhelfen kann, und das eben nicht nur am Anfang, sondern dann auch verfolgt, ob das Ganze auch eingehalten wird. Das heißt, dass dem Jugendlichen eben auch geholfen wird, wenn er sein Ziel erreicht, dass er belohnt wird, dass er zum Beispiel Lockerungen erhält, dass er „Ver
günstigungen“ erhält, wenn er sich verweigert, wenn er nicht mitarbeitet, wenn kein Fortschritt bei ihm erkennbar ist, dass er dann aber eben auch Sanktionen, keine Lockerungen, keinen Besuch erhält et cetera. Ich finde, das ist sehr positiv zu bewerten, dass es jetzt auch so stark in dem Konzept des Justizressorts oder der Anstalt eine Rolle spielt.
Von dem Personalrat ist in diesem Zusammenhang kritisiert worden, dass es natürlich einen größeren Verwaltungsaufwand bedeutet. Da gebe ich dem Personalrat sicherlich Recht. Es bedeutet mehr Verwaltungsaufwand. Ich glaube aber, dass das Ergebnis diesen Verwaltungsaufwand rechtfertigt und die Maßnahmen dann auch gezielter eingesetzt werden können und den Jugendlichen damit auch besser geholfen wird. Insofern finde ich es richtig, dass dieser Weg gegangen wird, wie er im Konzept vorgeschlagen wird.
Der zweite Kritikpunkt, der vom Personalrat genannt worden ist, ist, dass die Teilanstalt von einem Vollzugsleiter geführt wird, es aber keinen Anstaltsleiter gibt. Herr Grotheer ist darauf eingegangen. Ich kann mich den Ausführungen von Herrn Grotheer in diesem Punkt vollkommen anschließen. Wir sind ebenfalls der Auffassung, dass ein Vollzugsleiter hier ausreichend ist, der die fachliche Konzeption dort verfolgt und für den Vollzug auch die entscheidende Federführung hat, jedoch Fragen der Anstalt insgesamt vom Anstaltsleiter begleitet werden.
Da meine Lampe jetzt auch schon leuchtet und ich Herrn Grotheer am Anfang so vollmundig kritisiert habe, will ich mich jetzt auch am Ende kurz fassen.
Ich habe noch drei Minuten!
Ich glaube, es ist gut und wichtig, das Konzept weiterhin kritisch zu begleiten. Die Diskussion ist hier nicht zu Ende, sie wird weitergeführt, sie wird im Rechtsausschuss weitergeführt. Das zweite wichtige Projekt, das jetzt vor uns steht, sind die Sanierungsmaßnahmen, die baulichen Veränderungen in Oslebshausen, die werden wir ebenfalls kritisch begleiten, das Ressort kritisch begleiten und uns ebenfalls mit allen Betroffenen zusammensetzen. Ich hoffe, dass wir insgesamt eine vernünftige Lösung in diesem Bereich erreichen werden, und von allen, die sich damit beschäftigen, hoffe ich, dass sie sich intensiv an der Diskussion beteiligen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Deregulierung, Konzentration, Privatisierung und Qualitätssicherung, das sind die Eckpunkte der Großen Justizreform, die die Jus––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
tizministerkonferenz im November 2004 beschlossen hat, zumindest in den Eckpunkten. Der eine oder andere in diesem Raum wird sich sicherlich fragen, warum wir eine Große Justizreform brauchen, und der eine oder andere, das sieht man leider auch an dem Interesse für dieses Thema, wird sich vielleicht auch nicht vertieft mit der Justizpolitik und den verschiedenen Möglichkeiten, die die verschiedenen Gesetze bieten, auseinander gesetzt haben. Deshalb möchte ich versuchen, klar verständlich zu machen, um welche Punkte es hier eigentlich geht und warum auch die unmittelbar von dieser Problematik betroffen sind, die als Bürger in diesem Staat Recht suchen.
Justiz und Recht sind ein Standortvorteil für Deutschland. Wir hatten gestern die Debatte über Korruption, und es wird sehr deutlich, dass es, wo es sichere Gesetze gibt, wo es Anwendung dieser Gesetze gibt, wo es Gerichte gibt, die dieses Ganze überprüfen, ein großer Vorteil für jeden Staat ist, und ich denke, dass Deutschland mit diesem Vorteil wuchern sollte. Auch die Industrie- und Handelskammer hat im Übrigen eines ihrer letzten Hefte, wenn nicht das letzte Heft, hier in Bremen überschrieben mit „Standortvorteil Recht“, und ich denke, damit hat sie auch vollkommen Recht.
Das Problem, das wir in diesem Bereich haben und warum wir eine Justizreform brauchen, ist eine zunehmende Komplexität des Rechts und der Lebenswirklichkeit. Das hat damit zu tun, dass wir immer mehr durch das europäische Recht beeinflusst werden, dass wir immer mehr technische Sachverhalte bekommen, die überprüft werden müssen, dass es aber auch Veränderungen in den Gesetzen gibt, die wesentlich komplexer werden.
Das führt dazu, dass es immer mehr Prozesse gibt. Das ist auch ein Quantitätsproblem. Leute streiten sich, das ist für die einen gut, insbesondere für die Anwälte, für die Gerichte ist es nur teilweise gut, weil sie dadurch sehr stark belastet werden. Das größte Problem, das ich in diesem Bereich aber sehe, sind die leeren Kassen, mit denen wir leben müssen. Gerade in Bremen können wir sehr gut ein Lied davon singen, auch hier ist die Problematik, dass das Justizressort ebenso wie die anderen Bereiche immer dringendere Haushaltsprobleme hat und Mittel zur Verfügung gestellt bekommt.
Wir müssen aber auch sehen, wenn wir diesen Bereich hier diskutieren und ehrlicherweise zugeben, dass zum Beispiel der Bereich des Arbeitslosengeldes II, den wir erst vor kurzem geschaffen haben, als einziges Bundesland in Deutschland nicht bei den Sozialgerichten, sondern bei den Verwaltungsgerichten haben, ein Problem der leeren Kassen hier in Bremen ist und ein Problem, dass wir die Sozialgerichte derzeit nicht so ausstatten können, dass sie dies hätten mit übernehmen müssen. Auf die Zusammenführung dieser beiden Gerichte will ich aber später noch einmal eingehen. Ich glaube aber, man muss unmissverständlich sagen, dass dies auch ein Hintergrund für die
Große Justizreform ist, dass alle Länder derzeit im Moment knappe Kassen haben und prüfen, wie sie auch Kosten einsparen können.
Für mich aber der wichtigste Punkt, warum wir eine Große Justizreform betreiben sollten, ist, dass viele Bürger Unverständnis haben gegenüber der Rechtsordnung und dem Rechtssystem. Jeder wird es vielleicht selbst einmal, wenn er einen Rechtsstreit führt, erfahren, wie er mit seinem Anwalt umgeht. Auch ich habe die Erfahrung gemacht als Anwältin, und hier sind ja noch andere Anwälte im Raum, die das sicherlich bestätigen können, man wird vielen Fragen ausgesetzt, oder man hat viele Fragen: Warum dauern die Verfahren so lange? Was passiert denn da noch, das kann ich jetzt nicht nachvollziehen, warum wird denn noch danach gefragt? Wieso ist der Prozess nicht zu Ende, wenn ein Urteil gefällt ist? Warum geht es denn immer noch weiter? Das sind alles Fragen, die der Bürger hat, und weil er das System nicht versteht, weil das System nicht unbedingt transparent genug ist, gilt es für mich auch, eine Justizreform anzupacken.
Ziele der Justizreform müssen sein Transparenz für die Bürger, mehr Bürgernähe, eine Entbürokratisierung, straffere Strukturen, und letztlich sollte sie, wenn möglich, auch zu Kosteneinsparungen führen. Ob dies gelingt durch die Vorschläge, die die Justizministerkonferenz vorgelegt hat, wie gesagt, bisher nur in Eckpunkten, möchte ich zumindest zum Teil bezweifeln. Ich teile nicht alles, was die Justizministerkonferenz beschlossen hat. Ich finde aber, dass gute Ansätze erkennbar sind. Ich möchte jetzt im Folgenden auf die einzelnen Punkte kurz eingehen insoweit, wie ich sie von Bedeutung halte. Ich glaube aber, und das will ich schon vorab sagen, dass wir uns auch im Rechtsausschuss mit der einen oder anderen Frage beschäftigen sollten und dann noch einmal etwas mehr in die Tiefe gehen können.
Zu dem Bereich Deregulierung wird vorgeschlagen, die Gerichtsverfassung und die Prozessordnung zu vereinheitlichen. Ich halte das für sinnvoll und finde auch positiv, dass der Justizsenator in diesem Punkt meine Auffassung teilt. Ich glaube, dass es richtig ist, bei den unterschiedlichen Instanzenzügen Rechtsmittelmöglichkeiten etwas übersichtlicher, etwas transparenter zu machen, gleiche Fristen zu haben, gleiche Verfahren zu haben und somit eine Anpassung vorzunehmen. Ich kenne auch, ehrlich gesagt, relativ wenige, die das bezweifeln, sondern es wird überwiegend geteilt, dass das ein vernünftiges Verfahren ist. Über Einzelpunkte kann man sich sicherlich streiten.
Der zweite Punkt, auf den ich in diesem Bereich eingehen möchte, ist die Zusammenführung der Finanz-, Sozial- und Verwaltungsgerichtsbarkeit zu einer öffentlich-rechtlichen Fachgerichtsbarkeit. Das haben die Länderjustizminister beschlossen. Ich halte auch diesen Beschluss für richtig. Es ist leider noch nicht im Bundestag durchsetzbar. Das hängt auch da
mit zusammen, dass natürlich die Länder vor den Problematiken stehen und das gern haben möchten, eben auch, wie der Senat richtig ausführt, um flexibler zu sein und zeitnäher auf Belastungsschwankungen einzugehen, also auch ein Kostenargument.
Das wird im Bundestag, da der Bund die Kosten nicht direkt tragen muss, sicherlich nicht so gesehen. Ich halte das für richtig, und ich halte es auch für richtig, obwohl ich weiß, dass es auch an der CDU-Fraktion im Deutschen Bundestag liegt, dass das bisher noch nicht so beschlossen ist. In dieser Frage gibt es aber in den unterschiedlichen Ländern und unterschiedlichen Positionen verschiedene Auffassungen. Ich finde es richtig, dass wir diesen Bereich weiter vorantreiben.
Ein weiterer Bereich, der nicht Beschlussfassung der Justizministerkonferenz ist, aber in diesem Zusammenhang genannt werden sollte, ist die Zusammenführung der Arbeitsgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Hierzu hat Herr Wedler auch schon einmal einen Antrag in die Bürgerschaft eingebracht. Ich war, gebe ich offen zu, am Anfang sehr skeptisch, was das Ganze angeht, insbesondere weil das Arbeitsrecht eine eigene Materie ist, die Arbeitsgerichte speziell zusammengesetzt werden, dass zum Beispiel die Gewerkschaften mit gehört werden oder vertreten sind, dass auch Fachleute hinzugezogen werden. Das, denke ich, ist auch möglich bei einer Zusammenlegung der Gerichtsbarkeiten. Wir haben auch die Kammer für Handelssachen, wo auch Laienrichter mit anwesend sind. Ich denke, insofern wäre es auch durchsetzbar bei einer Zusammenführung der Arbeitsgerichtsbarkeit und der ordentlichen Gerichtsbarkeit.
Insbesondere nachdenklich gemacht hat mich eine Ausführung bei einer Veranstaltung, die die CDU gemacht hat, zu der sie die niedersächsische Justizministerin Frau Heister-Neumann eingeladen und eine Anhörung zur Großen Justizreform gemacht hat, die bei den hier ansässigen Anwälten, aber auch bei den Richtern auf sehr große Resonanz gestoßen ist. Dort ist es insbesondere auch von den Richtern als positiv vermerkt worden, wenn die Möglichkeit besteht, auch einmal zwischen ordentlicher Gerichtsbarkeit und Arbeitsgerichtsbarkeit eine Zusammenführung zu haben und einen Austausch zu machen. Ich gebe offen zu, ich bin in dieser Frage noch nicht abschließend festgelegt, aber ich habe für diesen Vorschlag schon gewisse Sympathien.
Der dritte Punkt, den ich in diesem Bereich ansprechen möchte, ist die funktionale Zweigliedrigkeit. Das bedeutet, dass die Eingangsinstanz als Tatsacheninstanz bleibt und dann grundsätzlich nur noch ein Rechtsmittel folgen kann, also in der zweiten Stufe keine Tatsachenüberprüfung mehr stattfindet. Ich lehne diese funktionale Zweigliedrigkeit ab. Ich halte es für keinen funktionablen Vorschlag und sehe mich da eigentlich in guter Gesellschaft von Anwälten und Richtern auch insbesondere hier in Bremen. Auf die
ser Anhörung ist es sehr deutlich gemacht worden, dass in diesem Bereich sehr starke Kritik herrschte, weil es dazu führen würde, dass die erste Instanz sehr aufgebläht wird. Es würde dazu führen, dass alle Beweisvernehmungen und Beweise bereits in die erste Instanz eingebracht werden müssen, weil in der zweiten Instanz keine Möglichkeit mehr besteht, in dieser Hinsicht etwas vorzutragen.
Es ist insbesondere im Bereich des Strafrechts verdeutlicht worden, wo Herr Joester, der Strafverteidiger und gleichzeitiger Präsident der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer ist, dazu vorgetragen hat, dass die meisten Verfahren im Strafrecht im erstinstanzlichen Verfahren abgeschlossen werden. 86 von 100 Verfahren werden also damit rechtskräftig, und es wird nicht notwendig, in eine Berufung zu gehen, oder es wird keine Berufung eingelegt. Würden wir jetzt aber diese funktionale Zweigliedrigkeit einführen, würde man die Verfahren natürlich noch einmal erheblich aufblähen, weil man jedes Beweismittel bereits im erstinstanzlichen Verfahren vorbringen muss. Ich denke, das führt in diesem Bereich nicht zu einer Effizienz und stellt meines Erachtens keine vernünftige Lösung dar. Insofern würde ich mich gegen diese funktionale Zweigliedrigkeit aussprechen.
Ein weiterer Punkt, der bei der Großen Justizreform eine Rolle spielt, ist die Privatisierung, nur kurz angeschnitten, weil ich schon wieder dieses rote Licht hier vor mir sehe. Für sinnvoll halte ich die Privatisierung im Bereich der Gerichtsvollzieher. Ich glaube, dass das auch im Wesentlichen unstreitig ist. Dafür haben sich zumindest die Anwaltschaft und die Richter sehr stark ausgesprochen. Ich glaube, dass es sinnvoll ist, dort im Sinne der Beleihung vorzugehen und dieses Aufgabengebiet zu übertragen. Beim Registerrecht – darüber haben wir hier schon ausführlich gesprochen, deswegen muss ich darauf nicht näher eingehen –, was den Bereich des Familien- und Erbrechts angeht, sehe ich auch da die Möglichkeit einer Übertragung, stärker im Erbrecht, gebe ich zu, als im Familienrecht, aber auch dort muss es weitere Prüfungen geben. Im Bereich der Konzentration, ebenfalls ein Eckpunkt der Justizministerkonferenz, ist die außergerichtliche Streitbeilegung und Mediation. Auch das ist meines Erachtens sehr sinnvoll und sollte verstärkt eingeführt werden.
Ein Punkt, der in unserer Großen Anfrage eine nicht ganz so starke Rolle spielt, den ich aber zumindest kurz ansprechen möchte, ist die Qualitätssicherung. Ich glaube, das ist ein ganz wesentlicher Punkt der Justizministerkonferenz. Dabei muss darauf geachtet werden, dass es auch eine Führungsverantwortung von Richtern und Staatsanwälten gibt sowie eine angemessene Weiterbildungsmöglichkeit, die auch genutzt wird. Ich glaube, dass Bremen da durch das Personalentwicklungskonzept des Landgerichts ganz gut aufgestellt ist, dass da sehr viel gemacht wird und dass wir das auch ruhig positiv mit in die Diskussion einbringen können.
Abschließend möchte ich sagen, ich finde, dass die Justizministerkonferenz sehr gute Ansätze, sehr diskussionswürdige Ansätze geliefert hat. Ich teile nicht alles, aber ich glaube, dass wir uns weiter darüber austauschen sollten. Ich halte es für dringend notwendig, auch hier in Bremen die Diskussion mit den Betroffenen zu führen, also die Diskussion mit den Anwälten, den Gerichten zu führen und sich da stark rückzukoppeln. Ich hatte aufgrund der Veranstaltung, die wir als CDU gemacht haben, den Eindruck, dass es bisher in Bremen noch nicht ausreichend war, sondern dass dies verstärkt angegangen werden kann und da ein sehr großer Diskussionsbedarf besteht.
Ich glaube auch, es ist richtig, dass wir erst einmal abwarten sollten, was sich aus der Evaluierung der letzten Reform ergeben hat. Die letzte ZPO-Reform war 2001. Das ist noch nicht so sehr lange her, so dass man auch dort die Ergebnisse abwarten und sie mit einfließen lassen sollte.
Jetzt zum Schluss kommend möchte ich noch einmal ausführen, dass ich, wie gesagt, positive Ansätze sehe. Für mich muss gewährleistet werden, dass es bei dieser Justizreform zu keiner Verkürzung des effektiven Rechtsschutzes des Bürgers kommen darf. Ich möchte nur noch ganz kurz eine Zahl nennen, wenn ich darf, Herr Präsident: Der Staat in Deutschland gibt 1,5 Prozent seiner Haushalte für Rechtspflege aus, wenn wir den Strafvollzug herausrechnen. Ich finde, 1,5 Prozent sind für so einen wichtigen Bereich nicht immens viel. Insofern sollte das Kostenargument bei einer Großen Justizreform meines Erachtens nicht im Vordergrund stehen, sondern es sollte wirklich nach Qualität gehen, es sollte nach Rechtsschutzinteressen gehen.
Die bayerische Justizministerin hat einmal ausgeführt: „Eine Große Justizreform darf keine kleine Justiz zur Folge haben.“ Dem möchte ich mich anschließen, und ich hoffe, dass wir weiterhin Diskussionen über diesen Themenbereich haben werden, auch noch im Rechtsausschuss, und freue mich auch jetzt auf eine spannende Diskussion. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, in diesem Saal ist es unstreitig, dass Folter menschenverachtend, abscheulich und in keiner Weise hinnehmbar ist. Eigentlich sollte es nicht notwendig sein, dies hier noch einmal zu betonen, aber ich finde es richtig, dass alle demokratischen Parteien und Fraktionen dies hier getan haben.
Herr Tittmann, Ihre Rede trägt nicht dazu bei, das Thema sachlich und vernünftig zu bearbeiten, und sie trägt auch nicht dazu bei, Folter überall auf der Welt zu bekämpfen.
Herr Tittmann, ich möchte es auch deutlich zurückweisen, was Sie sowohl der Bundeswehr als auch der Bundesregierung vorwerfen. Egal wie auch immer man zu deren Politik stehen mag, aber ich glaube, dass es unstreitig ist, dass weder Bundeswehr noch Bundesregierung Folter unterstützen und das auch nicht getan haben seit dem Nationalsozialismus, und das ist gut so.
Ich glaube auch, Herr Tittmann, man kann zu bestimmten Vorgängen in den USA und auch in Israel stehen, und man kann auch bestimmte Methoden, die dort angewandt werden, verurteilen, auch ich verurteile manches, was in Israel und USA passiert, ich glaube aber, Ihr pauschaler Vorwurf, den Sie insbesondere gegenüber Israel vorgebracht haben, deutet eher auf etwas anderes hin, nämlich eher darauf, dass Sie ein generelleres Problem haben, welches man sicherlich nahe mit Antisemitismus zusammenbringen kann.
Insofern, sollten wir wieder zu dem zurückkehren, worauf Frau Schwarz dankenswerterweise eingegangen ist, nämlich zum Thema, mit dem wir uns beschäftigen müssen, wie wir gegen Folter vorgehen wollen, welche Möglichkeiten es gibt, welche Möglichkeiten wir als Bundesland haben, welche Möglichkeiten wir als Bundesrepublik haben, welche Mög––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
lichkeiten wir aber auch in unseren Bündnissen haben, insbesondere in der UN haben, um dagegen vorzugehen.
Hintergrund der heutigen Debatte ist nämlich das Jahr 1984, als die UN-Anti-Folter-Konvention verabschiedet wurde. Sie wurde dann leider nur etwas zögerlich umgesetzt in den Mitgliedsstaaten, inzwischen haben aber 145 der 191 UN-Mitgliedsstaaten die UNAnti-Folter-Konvention angenommen, und ich denke, das ist auch gut so. Es wird jedoch nach jüngsten Angaben von Amnesty International immer noch in 132 Staaten von Polizei und staatlichen Stellen gefoltert. Insofern ist das Thema nach wie vor aktuell, und es ist richtig, sich damit auseinander zu setzen.
Wir sprechen konkret jetzt über das Zusatzprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung und Strafe. Diesem hat die UN-Generalversammlung im Dezember 2002 zugestimmt, und damit werden auch andere grausame, unmenschliche und entwürdigende Behandlungen oder Bestrafungen verboten. Auch das ist richtig, dass dies gemacht worden ist.
Es ist nicht so, dass in Deutschland generell keine Bereitschaft besteht, dieses Zusatzprotokoll zu unterzeichnen. Ich denke, das ist auch in den Ausführungen vorhin deutlich geworden. Es gibt aber Probleme, insbesondere in einigen Ländern, nicht weil sie es ablehnen oder weil sie foltern wollen, ich glaube, das wird hier auch niemand ernsthaft behaupten wollen, sondern es liegt daran, dass diese Bundesländer meinen, dass es schon genügend Kontrollmechanismen und genug an Kontrollorganisationen in Deutschland gibt, die diese Aufgabe übernehmen und deshalb nicht eine zusätzliche Bürokratie geschaffen werden soll, die keine Effizienz hat.
Dazu kann man stehen, wie man möchte. Wichtig ist, dass es in Deutschland die Instrumente gibt, ob es nun besonders gut oder schädlich ist, schädlich, glaube ich, ist es nicht, noch ein Ländergremium einzurichten mit zusätzlichen Kontrollmechanismen. Ich glaube, das ist ein vernünftiger Weg. Ich finde es deshalb auch vernünftig, wie der Senat sich in dieser Frage eingelassen hat, indem er sich auf diese Position der Bundesländer gestellt hat und dies unterstützt. Ich denke, dass wir als CDU-Fraktion oder als Plenum insgesamt auch keine Probleme haben, den Senat in seiner Position in dieser Frage zu unterstützen.
Zum Abschluss möchte ich noch einmal sagen, dass wir insbesondere in Deutschland auch aktuelle Fälle hatten, wo über Folter diskutiert worden ist. Herr Köhler, Sie haben, glaube ich, den Fall Daschner in Frankfurt angesprochen, wo wir auch in Deutschland darüber diskutiert haben, was zulässig und was nicht zulässig ist, ob eine Androhung von Folter zulässig ist, wenn man dadurch das Leben eines Opfers retten kann, denn zu dem Zeitpunkt, als die Androhung
Wir fragen den Senat:
Welche Kenntnisse hat der Senat darüber, dass die EU-Kommission per Verordnung einen Mindestpreis für Speisefischimporte in die EU festgelegt hat?
Welche Auswirkungen hat diese Verordnung für den Standort Bremerhaven?
Wie bewertet der Senat diese Verordnung?
Da ja bekanntermaßen in Deutschland das Lachsvorkommen doch relativ gering ist und wir darauf angewiesen sind, Lachs zu importieren, ist Ihnen dazu bekannt, wie sich die Bundesregierung bei dieser Diskussion um die Antidumpingzölle eingelassen hat, insbesondere vor dem Hintergrund, dass in Deutschland damit, wie die Fischindustrie sagt, fast 3000 Arbeitsplätze gefährdet sind?
Welche Maßnahmen versuchen Sie denn jetzt als Senat auf Bundesebene zu ergreifen, um auf dieses Problem hinzuweisen und eben auch eine Verbesserung für die Situation in Bremerhaven durchzusetzen?
Sind Sie denn bereit, dieses Thema in der nächsten Sitzung der Fischdeputation noch einmal aufzubereiten, uns eine Stellungnahme der Bundesregierung zu diesem Thema zur Verfügung zu stellen und uns über das weitere Verfahren in Kenntnis zu setzen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Antrag und Bericht waren im nichtständigen Ausschuss unstreitig, daher kann ich mich jetzt kurz fassen. Meine beiden Vorredner sind auf die im Ausschuss geführte Diskussion, auf die verfassungsrechtlichen Bedenken und schließlich die Schlussfolgerungen, die wir daraus gezogen haben, eingegangen, so dass ich es jetzt möglichst knapp fassen kann.
Richtig ist, und es ist, finde ich, auch wichtig, dass das Parlament durch diese Verfassungsänderung sicherstellt, dass wir zum frühestmöglichen Zeitpunkt über alle Vorhaben im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Bund, mit den Ländern und mit der Europäischen Union vollständig informiert werden, insbesondere für die Punkte, die von herausragender politischer Bedeutung sind, wesentliche Interessen des Landes berühren oder erhebliche finanzielle Auswirkungen haben.
Der Senat ist verpflichtet, hier die Stellungnahmen einzuholen. Das heißt, er muss nicht nur unsere Stellungnahme entgegennehmen, sondern er muss sie vorher bei diesem Thema explizit einholen. Ich denke, das ist auch ein wichtiger Punkt in den Änderungen, die wir jetzt vorgenommen haben.
Der ursprüngliche Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen ist nicht zum Tragen gekommen, da er verfassungswidrig ist. Darauf sind auch meine beiden Vorredner schon eingegangen. Die rechtliche Bindung, die dieser Antrag vorsah, ist nicht vereinbar mit Artikel 51 Grundgesetz und somit verfassungswidrig, so dass wir diesem Antrag auch nicht folgen konnten, sondern gemeinschaftlich hier einen anderen Antrag vorschlagen, der den Interessen des Parlaments gerecht wird. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Ich möchte aber, weil der Punkt insofern unstreitig ist, und ich denke, dass wir hier auch gemeinsam die Mehrheit im Parlament sicherstellen werden, diesen Antrag auch mit in die Verfassung aufzunehmen, vielleicht noch ein paar Sätze zu dem sagen, worauf der Kollege Köhler eingegangen ist. Er hat sehr verfassungstheoretisch einen Exkurs gemacht, wie das Verhältnis von Parlament und Senat ist und wie er sich das vorstellt. Zu diesem doch sehr theoretischen Vortrag möchte ich nur einmal eines zu bedenken geben: Das Parlament ist auch immer nur so stark, wie die Abgeordneten selbst ihre Interessen wahrnehmen, und das Parlament ist auch nur so stark, wie sie selbst die Themen an sich nehmen. Das heißt, wir sind auch bisher nicht davon ausgeschlossen worden, Themen, die im Bundesrat eine Rolle spielen, von allein aufzugreifen. Wir haben eine Richtlinienkompetenz hierfür, und die müssen wir auch wahrnehmen.
Ich finde es manchmal ein bisschen sehr theoretisch, hier nur zu sagen, der Senat berücksichtigt uns nicht. Genau das ist manchmal so die Ecke, ich bin ein kleines trotziges Kind, stelle mich hin und stampfe auf und bin jetzt aber nicht gehört worden! Die Frage ist, wie man sich auch selbst Gehör verschafft, und ich finde, dass wir als Parlamentarier hier schon das Selbstbewusstsein haben sollten, diese Themen allein aufzugreifen und nicht immer nur zu reagieren, sondern auch selbst zu agieren. Da fordere ich Sie auch als Opposition auf, dann bringen Sie diese Themen auch! Wenn wir heute die Tagesordnung der Bürgerschaft gesehen haben, da frage ich mich, wo die ganzen Initiativen der Grünen waren, wo sie die Themen an sich gerissen haben!
Nein, Frau Linnert, Sie sind nicht allein für die Tagesordnung zuständig, aber schauen Sie sich an, wer die Tagesordnungspunkte hier gesetzt hat!
Wer hat denn heute das Parlament bestimmt mit seinen Ideen und Anträgen? Da ist von Ihnen heute doch überhaupt nichts in die Sitzung hineingekommen, und daher finde ich schon, es ist eine Frage, wie man sich als Parlamentarier hier auch selbst in die Diskussion einbringt. Das ist keine Einbahnstraße!
Ich möchte auch weiter zu den Ausführungen des Kollegen Köhler noch einmal etwas sagen: Wir können hier Stellungnahmen einholen, es ist richtig, dass
die Stellungnahmen eingeholt werden, ich finde, es ist auch richtig, dass der Senat diese Stellungnahmen berücksichtigt. Dennoch bin ich dafür, dass wir auch ganz klare Verhältnisse schaffen, wer für was zuständig ist und dass hier auch Entscheidungen getroffen werden. Alles nur zu diskutieren und nur zu verweisen und hier noch einmal eine Diskussion zu führen, aber keine einzige Entscheidung zu treffen, das ist, glaube ich, auch nicht im Sinne der Demokratie, das ist auch nicht im Sinne dieses Parlaments. Daher bin ich für klare Entscheidungswege, für klare Entscheidungen, die getroffen werden, und auch, im Gegensatz zu dem, was Sie gefordert haben, dafür, dass es auch verfassungskonform ist, wie diese Entscheidungswege hier stattfinden. Das, finde ich, ist durch den Antrag, den wir jetzt gemeinschaftlich beschlossen haben, sichergestellt.
Insofern liegt es an uns, was wir gemeinschaftlich daraus machen. Sie haben Recht, der Senat ist hier genauso in der Verantwortung. Der Senat ist in der Verantwortung, die Stellungnahmen einzuholen und dies zu berücksichtigen, aber wir sind als Parlament genauso in der Verantwortung, auf unser Recht zu pochen und uns auch selbst in die Diskussion einzubringen. Manchmal vermisse ich das ein bisschen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Garling ist schon sehr ausführlich auf die Problematik der Zwangsverheiratung in Deutschland und auch in Bremen eingegangen. Ich kann mich fast allen ihren Ausführungen anschließen. Ich möchte ganz gern einmal, weil wir bisher sehr abstrakt darüber diskutiert oder gesprochen haben, aus einem Artikel aus der „Welt“ zitieren, der den ebenfalls von Ihnen angesprochenen Fall der Türkin Hatun Sürücü betrifft, die in Berlin ermordet wurde. Ich finde, dass der Artikel, der in der „Welt“ am 21. Februar 2005 erschien, das sehr gut wiedergibt, in welcher Problematik man gewesen ist und was diese Frau erlitten hat. Wenn ich darf, würde ich ganz gern zitieren. Dort heißt es:
„Reden, sagen alle, jetzt müsse man reden, über den Mord, dem am 13. Februar die dreiundzwanzigjährige Türkin Hatun Sürücü zum Opfer fiel, wohl deswegen, weil sie freier lebte, als ihre Familie das wollte, und über die Tatsache, dass muslimische Schüler diesen gutgeheißen hatten, das Opfer habe sich wie eine Deutsche benommen. Mit 15 Jahren hat ihre Familie Hatun Sürücü mit einem Cousin in der Türkei verheiratet. Doch sie überwarf sich mit der Familie, verließ den Mann und kehrte mit ihrem Kind zurück in das Land, das sie wohl als ihre Heimat betrachtete, nach Deutschland. Über Hatun Sürücü, Mutter eines fünfjährigen Sohnes, wird berichtet, sie habe ihr Kopftuch abgelegt, eine Ausbildung als Elektroinstallateurin begonnen, Freundschaften gepflegt, auch mit Männern. Sie ging gern aus, allein. Das reichte offenbar für ein Todesurteil. Es wurde vollstreckt an einer einsamen Bushaltestelle in einem Industrieviertel in Berlin-Neukölln abends um kurz vor neun. Hatun Sürücü war die siebte Frau, die im Namen der Ehre in der Hauptstadt binnen fünf Monaten sterben musste.“
Ich denke, wenn man sich diesen Artikel durchliest, weiß man, in welcher Situation diese Frauen hier in Deutschland leben. Man weiß, was sie erleiden, man weiß, was sie durchmachen, und ich finde, es ist unsere Aufgabe hier im Parlament, aber überall, wo wir tätig sind, nicht nur im Parlament, sondern insbesondere in allen gesellschaftlichen Bereichen, in denen wir tätig sind, wirklich dafür zu kämpfen, dass diese Frauen in unserer Mitte genauso leben können, wie wir hier leben, dass sie alle Rechte haben, die ihnen zustehen, und diese Rechte auch frei ausüben können.
„Es darf in Deutschland keine Parallelgesellschaften geben. Menschenrechte sind keine kulturelle Eigenheit, sie gehören allen, auch jungen muslimischen Frauen.“ Dies hat die Frauenrechtlerin Seirin Attis in einem „Spiegel“-Bericht gesagt, der am 23. Februar 2005 erschien, und sie hat Recht: Zwangsver––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
heiratung verstößt gegen das Menschenrechtsabkommen der UN. Zwangsverheiratung ist eine Menschenrechtsverletzung und muss als solche auch öffentlich geächtet werden. Es gibt keine Rechtfertigung für eine Zwangsverheiratung, weder aus religiösen Gründen noch aus einem patriarchalischen traditionellen Menschenbild, das vielleicht einige noch haben.
Wir im Parlament müssen unseren Beitrag dazu leisten, dass Zwangsverheiratung, aber auch die so genannten Ehrenmorde bekämpft werden. Dazu stehen uns verschiedene Mittel zur Verfügung. Angesprochen worden sind die strafrechtlichen Sanktionen. Bisher ist es zwar schon so, dass Zwangsverheiratung als strafrechtliches Unrecht angesehen wird und es dort auch Straftatbestände gibt, aber es ist jetzt noch einmal ausdrücklicher in den Paragraphen 240 aufgenommen worden, und ich finde es auch richtig so.
Ich finde es auch richtig, dass wir deutlich machen, dass es ein strafwürdiges Unrecht ist und dass wir dies auch tief im öffentlichen Bewusstsein verankern, insbesondere auch in dem Bewusstsein derjenigen, die davon betroffen sind, denn diese trauen sich oftmals nicht und können von ihrem Kulturkreis vielleicht auch nicht beurteilen, welches Unrecht ihnen zugestoßen ist. Sie nehmen es – vielleicht auch, weil sie minderjährig sind – erst einmal hin, dass sie zwangsverheiratet werden, und können sich erst später dagegen wehren. Ich finde, dass man dort jede Beratung, jede Hilfe anbieten muss, die man diesen Frauen bieten kann.
Dazu gehört auch, dass es strafrechtliche Sanktionen gibt. Diese werden nunmehr im StGB geregelt, indem dort die Zwangsverheiratung mit einem Strafrahmen von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird, wenn man einen anderen zur Eheschließung nötigt.
Das Strafrecht ist aber nur ein Teil, wie man handeln kann und wie man handeln muss. Strafrecht kann erst dann eingreifen, wenn die Frau den Mut hat, zur Polizei zu gehen, sich an Gerichte zu wenden und die Tat aufzudecken. Vorher gilt es aber erst einmal, diesen Frauen den Mut zu geben, indem man ihnen auch Beratung und Hilfe anbietet und ihnen sagt, welche Rechte sie haben und an wen sie sich wenden können.
All das ist nötig. Wir haben in dem Antrag, den wir als große Koalition hier eingebracht haben, den Senat aufgefordert, darüber einen Bericht zu erstatten, was in Bremen in diesem Bereich gemacht wird, welche Informations- und Beratungsangebote und welche Hilfen es gibt. Ich denke, dass es in Bremen da sicherlich noch Verbesserungsbedarf gibt, und darüber wollen wir dann anschließend diskutieren.
Ich möchte auch in diesem Zusammenhang kurz ein Wort zu dem Antrag von Herrn Wedler sagen, den Sie hier als Dringlichkeitsantrag eingereicht haben. Ich finde es richtig, dass man nicht nur die strafrechtlichen, sondern auch die zivilrechtlichen Maßnahmen
sieht. Das ist von Frau Garling ja auch schon angesprochen worden. Man muss sich auch darüber unterhalten, was man macht. Wie kann man die Ehe anfechten? Ist das innerhalb dieses einen Jahres möglich, oder müssen die Fristen dort verlängert werden? Es gibt dann auch Bereiche wie das Erbrecht, das von Ihnen auch mit angesprochen worden ist, bei denen sich die Frage stellt, wie dort die Regelungen aussehen. Das sind alles Punkte, die diskutiert werden müssen, und sie werden auch weiter diskutiert.
Wir machen Ihren Antrag heute nicht mit, was nicht heißt, dass wir das in der Sache gänzlich ablehnen, was Sie vorgetragen haben, auch das will ich ganz deutlich sagen. Ich glaube aber, dass wir schon einen Schritt weiter sind als das, was Sie heute mit dem Antrag eingebracht haben, weil es die strafrechtliche Sanktion schon gibt, und die ist schon einstimmig mit der Ergänzung des Paragraphen 240 angenommen worden, so dass wir dort nicht mehr die Regelung von Baden-Württemberg brauchen, die auch vorher eingereicht und diskutiert worden ist, und man sich nunmehr einstimmig auf diese Regelung einigt.
Zum Zweiten sind diese Maßnahmen im zivilrechtlichen Rahmen noch weiter in der Diskussion, dort gibt es noch keine abschließende Meinung, und ich möchte auch gern den Senat bitten, diesen Punkt auch aufzunehmen und in seinem Bericht mit zu erörtern, welche Möglichkeiten er sieht, im zivilrechtlichen Bereich auch dafür Sorge zu tragen, dass die Frauen die Unterstützung bekommen, wenn sie eine Zwangsverheiratung erlitten haben und in so einer Situation leben. Insofern würden wir gern Ihr Anliegen mit aufnehmen, dass der Senat diesen Punkt mit prüft, und ich denke, dass wir uns dann in der Sache und bei diesem Thema eigentlich alle einig sind.
Ich möchte abschließend noch einmal sagen, Frau Garling ist darauf schon eingegangen, Zwangsverheiratung ist insbesondere ein Problem fehlender Integration in Deutschland. Das ist aber nicht die Integration der jungen Frauen, oftmals muslimische Frauen, nicht diese sind meistens nicht integriert, sondern es ist insbesondere ein Problem der Männer, und es ist insbesondere auch ein Problem der muslimischen Männer in diesem Bereich. Auch das sollte man, finde ich, in einer solchen Debatte ganz offen sagen. Es ist auch nicht ein Problem, das sich aus dem Koran oder einem religiösen Verständnis ableiten lässt, sondern es ist aus einem falschen Verständnis des Korans abgeleitet, und es ist aus einem falschen Verständnis von Ehre abgeleitet, und es ist von einem falschen Verständnis, wie man mit Frauen in dieser Gesellschaft umgeht, abgeleitet. Ich finde, das muss man denjenigen auch ganz offen sagen, und man muss denjenigen auch ganz offen sagen, dass wir dies in Deutschland nicht dulden, nicht akzeptieren und auch niemals akzeptieren werden. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im Gegensatz zu Herrn Köhler von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sehen wir hier schon einen Änderungsbedarf. Das wird Sie sicherlich nicht verwundern. Im Gegensatz zum Kollegen Grotheer von der SPD sehen wir auch einen darüber hinausgehenden Veränderungsbedarf zu dem, was er vorgetragen hat.
Herr Grotheer ist sehr ausführlich auf die derzeitige Rechtslage eingegangen. Deshalb will ich es nur noch einmal ganz kurz und knapp zusammenfassen. Derzeit sieht die Rechtslage vor, dass eine Erhebung des genetischen Fingerabdrucks zu Zwecken künftiger Strafverfahren nur in engen Grenzen möglich ist. Voraussetzung ist, dass eine schwere Straftat vorliegt oder eine Sexualstraftat. Des Weiteren gilt der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Richtervorbehalt, das heißt, dass zuerst das Gericht eingeschaltet und die entsprechende Maßnahme genehmigt werden muss. Zum Dritten ist eine so genannte, wie Herr Grotheer ausführte, qualifizierte Negativprognose vom Gericht zu geben, das heißt, dass der Richter entscheiden muss, dass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass der Straftäter ähnliche Delikte wieder begehen wird.
Diese Rechtslage reicht uns nicht aus, um konsequent Straftäter, insbesondere Sexualstraftäter, zu verfolgen. Deshalb plädieren wir für eine Änderung der bisherigen Gesetzeslage. Wir möchten, dass die DNAAnalyse als Standardmaßnahme analog zur klassischen erkennungsdienstlichen Behandlung eingeführt wird. Das heißt, dass anstelle oder zusätzlich zu dem Fingerabdruck eben auch der genetische Fingerabdruck genommen wird. Dies würde dazu führen, dass der Richtervorbehalt wegfällt. Es würde auch dazu führen, dass die qualifizierte Negativprognose wegfällt, und es würde dazu führen, dass nicht mehr nur bei schweren Straftaten oder Sexualstraftaten der genetische Fingerabdruck genommen werden kann, sondern auch bei anderen Straftaten.
Gemeint sind hier nicht das einmalige Schwarzfahren, wo jetzt Herr Köhler das Szenario an die Wand malt, dass jeder, der einmal beim Schwarzfahren erwischt worden ist, zukünftig sein gesamtes Datenmaterial bei der Polizei abzuliefern hat. Es ist aber erwiesen, dass 70 Prozent aller Sexualstraftäter bereits bei einem anderen Delikt aufgefallen sind. Ich denke, diese Zahlen sollte man sich auch einmal zu Gemüte führen, wenn man sich an einer solchen Diskussion beteiligt.
Bei diesen 70 Prozent der Delikte ist es nicht so, dass die Sexualstraftäter vorher alle auch in Bereichen straffällig geworden sind, die ebenfalls im Sexualstrafbereich liegen, sondern 50 Prozent dieser Täter sind bei Eigentumsdelikten straffällig geworden, also in einem ganz anderen Bereich, und diese werden eben nicht davon erfasst bei der geltenden Regelung, denn wer einen einfachen Diebstahl begangen hat, fällt nicht unter die Kategorie Straftäter. Genau dort wird das Datenmaterial nicht genommen, und ein solcher Täter kann dann später nicht einfach ermittelt werden, sondern dort schützt man den Straftäter, und genau das wollen wir nicht.
Man muss auch nicht die Sorge haben, wie ich eingangs sagte, dass jeder einmalige Schwarzfahrer sein gesamtes Genmaterial abliefern muss. Derzeit werden nur bei 12,7 Prozent aller Ermittlungsverfahren auch Fingerabdrücke genommen. Auch das ist nicht inflationär, und nicht jeder, der auffällig ist, muss in einem Ermittlungsverfahren jetzt seine Fingerab
drücke abgeben. Auch da, glaube ich, können wir der Polizei soweit vertrauen, dass sie weiß, wo diese Identifizierungsmaßnahmen notwendig sind und wo sie nicht notwendig sind, und sie sich auch an das geltende Recht hält. Somit ist das auch gewährleistet.
Uns geht es hier um eine konsequente Verfolgung von Straftätern. Die Chancen, Tatverdächtige anhand des Fingerabdrucks zu identifizieren, steigen immens. Das Verfahren wird vereinfacht und beschleunigt, und dies dient dem Schutz der Bevölkerung.
Es ist auch nicht so wie von Herrn Köhler dargestellt, dass die DNA-Muster benutzt werden, um das Erbgut des Einzelnen zu entschlüsseln, sondern die DNA-Muster werden ausschließlich zum Zweck der Personenidentifizierung benutzt. Es dient also gerade nicht dazu, einen gläsernen Bürger zu schaffen, sondern es sollen Straftäter überführt werden. Genau das ist unser Ziel. Es sollen eben nicht persönlichkeitsrelevante Erbinformationen offen gelegt werden, sondern es werden nur Muster miteinander verglichen.
Es können daher gar nicht, selbst jetzt nicht vom technischen Stand, die einzelnen Erbkrankheiten, die vielleicht derjenige oder diejenige hat, von denen das Genmaterial genommen wurde, ermittelt werden, und ich glaube auch nicht, dass man in einer solchen Debatte das Misstrauen streuen sollte, dass die Polizei nichts besseres zu tun hat, als sich ausführlich mit dem Genmaterial eines Menschen zu beschäftigen, welche Erbkrankheiten er hat. Ich glaube, dieses Misstrauen sollten wir in einer solchen Debatte auch nicht säen.
Ich denke, dass es richtig ist, dass wir in der DNAAnalyse eine neue gesetzliche Regelung bekommen, dass wir die DNA-Analyse zukünftig als erkennungsdienstliche Standardmaßnahme einführen, um die Bevölkerung konsequent vor Straftätern zu schützen, um konsequent der Bevölkerung zu dienen und Straftäter zu überführen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir beraten heute über die Große Anfrage der Koalition zum Thema Stalking. Stalking ist, wie Herr Grotheer schon sagte, ein englischer Begriff und eigentlich ganz niedlich mit anschleichen oder anpirschen zu übersetzen, was aber in keinem Fall das wiedergibt, was sich hinter Stalking wirklich verbirgt, denn Stalking ist die fortgesetzte Verfolgung, Belästigung und Terrorisierung eines Mitmenschen. Das geht über Monate, teilweise über Jahre, manchmal ein Leben lang! Stalking ist Psychoterror, und darüber sollte man hier deutlich reden.
Die Menschen, die Opfer von Stalking werden, werden im Leben, in ihrem psychischen Dasein stark beeinträchtigt, stark gestört. Es gibt in Deutschland ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
pro Jahr 500 000 bis 600 000 geschätzte Stalkingfälle. Ich denke, das ist eine alarmierende Anzahl.
Woran erkennt man Stalking? Herr Grotheer hat vorhin schon ein paar Beispiele genannt. Es kann mit harmlosen Telefonanrufen beginnen, mit SMS, die geschickt werden, E-Mails, die geschickt werden. Da wird sich jeder denken, okay, das hat man auch schon einmal erlebt, dass man eine SMS oder EMail bekommen hat, die man nicht haben wollte, es wird dann aber vernachlässigt. Es steigert sich aber. Es geht zu einer ständigen Präsenz, dass derjenige, der das Opfer verfolgt, vor der Haustür steht, dass Drohungen ausgesprochen werden, dass Beleidigungen ausgesprochen werden, dass Verleumdungen ausgesprochen werden. Es geht so weit, dass tatsächlich Sachbeschädigungen eintreten, jeder kennt das, die zerstochenen Autoreifen zum Beispiel, dass es zu Einbrüchen kommen kann, auch zu Körperverletzungen, selbst Totschlag und Mord sind nicht ausgeschlossen. All das kann eine Folge sein und im Zusammenhang mit Stalking gesehen werden.
Charakteristisch für Stalking ist eben, dass es kontinuierlich stattfindet, dass es häufig stattfindet. Statistisch gesehen dauern diese Stalkingfälle über zwölf Monate. Das heißt, dass ein Mensch zwölf Monate verfolgt wird, und das muss man sich einmal vorstellen, selbst wenn es nur Telefonanrufe sind. Wenn Sie zwölf Monate lang zu jeder Tages- und Nachtzeit Telefonanrufe bekommen, wissen Sie, wie das Ihr Leben beeinträchtigen kann.
Die Stalkingopfer sind nicht, wie es am Anfang oftmals in der Presse dargestellt wurde, prominente Fälle wie Jeanette Biedermann und andere, die belästigt worden sind, sondern Stalking kommt in allen gesellschaftlichen Schichten vor, es ist überall vorhanden. Die Opfer sind meistens Frauen, Männer auch, aber nur zu geringeren Anteilen. Männer sind in diesem Fall eher Täter als Opfer. Die Menschen, die von Stalking betroffen sind, sind oftmals zwischen 20 und 40 Jahre alt. Das ist die Altersgruppe, die am meisten von den Stalkingfällen betroffen ist.
Was können die Opfer tun, was kann die Frau tun, die Opfer eines anderen geworden ist, der sie belästigt, der sie verfolgt, der sie bedroht? In anderen Ländern gibt es derzeit schon die Möglichkeit, dass dies strafrechtlich verfolgt wird. In den USA, Kanada, Australien, Großbritannien, Irland, Belgien und den Niederlanden gibt es Gesetze, die das Stalking als Straftatbestand eingeführt haben. Dort finden sich Formulierungen, die lauten, dass eben das vorsätzliche, mit böswilliger Absicht und wiederholte Verfolgen und Belästigen einer anderen Person oder Drohen unter Strafe gestellt wird. In Deutschland gibt es bisher keinen separaten Straftatbestand. Es ist zwar so, dass Stalking oftmals in der Verbindung mit schon erfassten Straftatbeständen läuft wie dem
Hausfriedensbruch, falschen Verdächtigungen, Beleidigung, Körperverletzung, Nötigung, aber die Mehrzahl der Handlungen, die zum Stalking gehören, wird eben von diesen klassischen Tatbeständen nicht erfasst. Derzeit haben die Opfer von Stalking in Deutschland nur die Möglichkeit, sich auf zivilrechtlichem Weg oder über den durch das Gewaltschutzgesetz ausgewiesenen Weg zu wehren.
Nun muss man aber sagen, auch wenn Herr Grotheer das Gewaltschutzgesetz hier gelobt hat, das Gewaltschutzgesetz ist nicht erlassen worden, um die Menschen, insbesondere die Frauen, vor Stalking zu schützen, sondern das Gewaltschutzgesetz ist in erster Linie ein Instrument gegen häusliche Gewalt und nicht gegen Stalking. Insofern weist es natürlich auch viele Lücken auf, wenn man an die Verfolgung von Stalkingfällen denkt, weil es eben nicht der eigentliche Sinn dieses Gesetzes war.
Das Gewaltschutzgesetz verweist weiterhin auf den Zivilrechtsweg. Herr Grotheer hat es ausgeführt. Sie brauchen zunächst eine richterliche Anordnung im Wege der Unterlassungsklage oder eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, dass dienjenige Person, die Sie verdächtigen für den Stalkingfall, sich Ihnen nicht mehr nähern darf. Das bedeutet, dass die Frau sich zunächst an ihren Anwalt wenden muss oder selbst zum Gericht geht, um dort eine einstweilige Anordnung zu beantragen oder eine Klage einzureichen.
Erst wenn der Richter diese Anordnung erlassen hat, hat sie die Möglichkeit, über Paragraph 4 des Gewaltschutzgesetzes Strafanzeige zu stellen, wenn der Täter sich gegen diese Auflage des Gerichts gewandt hat. Es ist nach wie vor ein zivilrechtlicher Weg und kein strafrechtlicher Weg, der gegangen wird. Das führt zu dem Problem, dass natürlich eine unterschiedliche Handhabung der Gerichte entstanden ist. Wer sich etwas näher mit den Stalkingfällen befasst hat, wird auch Gerichtsentscheidungen lesen, die mehr als entmutigen und dazu führen, dass die Opfer nicht diesen Tatbestand weiterverfolgen, sondern resignieren und es weiter hinnehmen, denn dort wird in Entscheidungen oder Beschlüssen ausgeführt, das wäre reine Privatsache, und es wäre eine Tatsache, die nichts mit Gerichten zu tun hat.
Ich sage ausdrücklich, das sind Gerichtsentscheidungen nicht aus Bremen! Bremen ist in diesem Bereich sehr vorbildlich. Bremen hat sich sowohl, was die Staatsanwaltschaft als auch, was die Polizei angeht, sehr vorbildlich dieses Themas angenommen, eine Hotline geschaltet, bietet Beratung an, bietet Hilfe an, aber wir reden nicht nur über Bremen, sondern wir reden über Stalkingfälle in ganz Deutschland und eine Handlungsmaxime, die eben auch dann auf ganz Deutschland gerichtet werden muss.
Ein weiteres Problem, das wir haben, wenn wir das Ganze nur zivilrechtlich verfolgen können, ist, dass
auch den Tätern nicht geholfen wird. Das Gewaltschutzgesetz sieht natürlich keine Vorkehrungen vor, was mit dem Täter passiert. Der Täter ist oft psychisch krank. Das sind oftmals sehr kranke, hilflose Menschen, die eben auch nicht mehr wissen, wie sie mit bestimmten Situationen umgehen müssen. Nach dem Gewaltschutzgesetz und den zivilrechtlichen Maßnahmen hat man keinerlei Möglichkeit, hier die Täter in einer Therapie unterzubringen, das heißt, auch dort wird es dem Stalkingtatbestand nicht gerecht, was es bisher in Deutschland gibt.
Wir präferieren daher, dass Stalking als Straftatbestand in das Strafgesetzbuch aufgenommen wird. Es gibt dazu einen Entwurf von Hessen, der im Sommer vorgelegt wurde, der vorsieht, dass Stalking als Straftatbestand in Form des unzumutbaren Nachstellens und Verfolgens in das Strafgesetzbuch aufgenommen und mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft wird. Dazu muss man wissen, die Strafandrohung im Gewaltschutzgesetz liegt erheblich darunter.
Nun wurde im Laufe des letzten halben Jahres Kritik an diesem Vorschlag von Hessen laut, man sagte, der Tatbestand sei zu unbestimmt gefasst. Es gab daraufhin weitere Initiativen, die das aufgegriffen und versucht haben, den Begriff Stalking näher und besser zu definieren, um einen Straftatbestand zu schaffen. Es gibt jetzt einen Vorschlag von Bayern, dem sich zwischenzeitlich auch Schleswig-Holstein, Hessen, Niedersachsen und Hamburg angeschlossen haben, der eine Ergänzung des Strafgesetzbuches um den Straftatbestand einer schweren Belästigung vorsieht. Diese wird dann mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.
Ich finde es richtig, dass übergreifend – und ich glaube, das ist auch keine Frage zwischen den drei Parteien, sondern es ist mehr eine Frage, wie man das Ganze bekämpfen möchte – zwischen diesen Ländern der Weg gewählt worden ist, eine verfassungsrechtlich sichere Norm ins Strafgesetzbuch aufzunehmen, aber nach außen hin auch deutlich zu machen, dass wir Stalking als Straftatbestand sehen und dieses Unrecht auch bestraft haben möchten. Ich würde mir wünschen, dass der Senat den Antrag dieser eben genannten Bundesländer unterstützt und auch die Initiative unterstützt, den Bereich Stalking mit ins Strafgesetzbuch aufzunehmen.
Ich möchte gar nicht so sehr auf die einzelnen Formulierungen eingehen und darüber definieren, ob das nun bestimmt genug ist oder nicht. Das ist vielleicht eine Frage, die man einmal im Rechtsausschuss diskutieren kann. Ich glaube, das würde diese Debatte heute etwas sprengen. Worum es mir geht, und das möchte ich ganz deutlich sagen: Momentan haben die Opfer, es sind meistens Frauen, nur die Möglichkeit, dass sie sich ans Gericht wenden und selbst herausfinden müssen, welchen Weg sie dort gehen können, und zivilrechtlich vorgehen.
Das sind aber meistens nicht Frauen, die sich wie Herr Grotheer oder vielleicht Herr Köhler oder Herr Scherf genau mit den Gesetzen auskennen, genau wissen, an wen sie sich wenden sollen, genau wissen, was sie machen sollen, sondern sie sind in einer Situation, in der sie psychisch schon ganz unten sind, weil sie nicht erst seit drei Tagen, sondern meist schon über einen sehr langen Zeitraum belästigt und bedroht worden sind. Sie sind psychisch unten, und ich finde, man kann ihnen in dieser Situation nicht zumuten zu sagen, nun gehe erst einmal zum Gericht, reiche erst einmal deine Klage ein, und dann sieh einmal, was weiter passiert.
Ich finde, man muss diesen Frauen sagen können, ihr könnt euch an den nächsten Polizisten wenden. Er kann eingreifen, er kann vorangehen, er kann zu dem Täter nach Hause gehen, er kann den Täter auch damit abschrecken, dass er sagt, es ist ein Straftatbestand, und er wird mit bis zu zwei oder drei Jahren Haft bestraft. Das muss man diesen Frauen, wie gesagt, meist sind es Frauen, den Opfern ganz deutlich machen und ihnen die Hilfe bieten, sie aber nicht auf den zivilrechtlichen Weg verweisen.
Ich denke, da ist schneller Handlungsbedarf jetzt gegeben. Die Diskussion läuft auf Bundesebene. Ich finde, Bremen sollte sich engagiert in diese Diskussion einbringen, um eben den Opfern von Stalking wirklich zu helfen. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Im März 2003 hat der Senat beschlossen, den Strafvollzugsstandort Blockland zu schließen, den Frauenvollzug zum Fuchsberg zu verlegen und die jugendlichen Untersuchungs- und Strafgefangenen nach Oslebshausen zu verbringen vor dem Hintergrund, dass eine Kooperation mit Hameln möglich werden sollte, um die Jugendlichen später nach Hameln zu bringen. Seitdem prüft der Senat und ist mit Niedersachsen in Verhandlungen, ob die straffälligen Jugendlichen nach Hameln gebracht werden können. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Herr Köhler, Sie haben Recht, dass das keine befriedigende Situation ist – Herr Köhler, vielleicht hören Sie auch zu, wenn ich rede! –, dass seitdem keine abschließende Stellungnahme vom Senat getroffen werden konnte. Wir haben dies bemängelt, wir haben dies auch in der letzten Debatte bemängelt. Wir haben in der letzten Debatte ausgeführt, dass wir erwarten, dass bis nach der Sommerpause dazu eine Beschlussfassung oder ein Ergebnis der Verhandlungen vorgelegt wird. Das ist nicht passiert.
Ich bedauere auch sehr, dass der Senat und insbesondere der Justizsenator nicht offen in den Rechtsausschuss gekommen sind und dargelegt haben, dass es keinen Abschluss der Verhandlungen gibt, sondern dass wir dann erfahren haben, dass die Rechnungshöfe beauftragt wurden, jeweils von Niedersachsen und Bremen, die jeweiligen Angebote zu prüfen. Ich hätte mir innerhalb einer transparenten Politik gewünscht, dass man es auch so offen im Rechtsausschuss diskutiert und sagt, wie dort der Stand der Verhandlungen ist, und nicht den Rechtsausschuss und die Bürgerschaft immer nur vor vollendete Tatsachen stellt. Das halte ich für keine besonders glückliche Politik des Senats in diesem Punkt.
Nichtsdestoweniger haben wir uns als Fraktion entschlossen, diesen Antrag hier einzubringen, wie er Ihnen jetzt in dieser Form vorliegt, dass wir den Senat auffordern, uns bis Mai 2005 einen Abschluss der Verhandlungen darzulegen, wir ihm sozusagen noch eine Chance geben, ein vernünftiges Ergebnis mit Niedersachsen auszuhandeln, wobei man natürlich offen zugeben muss, dass die Erwartungen sehr gesunken sind, dass es zu einem guten Ergebnis der Verhandlungen kommen wird.
Wir haben uns die Jugendstrafanstalt in Hameln gemeinsam angeschaut, und zumindest die Vertreter der SPD und die Vertreter der CDU sind dort gemeinsam zu der Auffassung gekommen, dass ein vernünftiger Jugendstrafvollzug in Hameln gewährleistet werden kann, ein besserer Strafvollzug, auch das muss man offen sagen, als er derzeit hier in Bremen gewährleistet wird und als er auch zukünftig in Bremen gewährleistet werden kann. Aufgrund der Größe der Strafvollzugsanstalt in Hameln ist dort ein vielfältiges Angebot möglich, welches wir nicht leisten können, da wir eine geringere Anzahl von Strafgefangenen hier haben und natürlich auch nicht so ein breites Angebot hier sicherstellen können, da es mit ernormen Kosten verbunden ist.
Vor diesem Hintergrund, und das war für uns das allein ausschlaggebende Argument, haben wir gesagt, dass wir es positiv begrüßen, dass die Verhandlungen mit Hameln geführt werden, mit Niedersachsen geführt werden für eine Verlagerung nach Ha
meln, da dort eine bessere Unterbringung für die Jugendlichen gewährleistet wäre.
Offen gelassen haben wir aber das Ergebnis, da wir bisher die finanziellen Hintergründe noch nicht kennen. Es sind derzeit zwei unterschiedliche Angebote vorhanden, die geprüft werden. Diese Angebote sind sehr weit auseinander, und ob man da zu einer Einigung kommen wird, steht noch offen.