Meine Damen und Herren, nicht nur das, Frau Bulmahn und der Bundeskanzler sorgen auch noch einmal dafür, dass es überhaupt keine Planungssicherheit gibt. Die Diskussionen über die Eliteuniversitäten haben Sie vernommen, erst in Absprache ohne Frau Bulmahn waren es zwei Eliteuniversitäten, auf einmal waren es zehn. Keiner hat gesagt, wer sie dazu erklärt und wie eine Eliteuniversität dazu wird. Keiner sagt, wer sie finanziert, wie diese Universitäten in einem Wettbewerb zu den staatlichen Hochschulen stehen sollen. Insofern kann ich manche Studentenproteste verstehen. Die 8,33 Euro im
Monat sind vielleicht ein originärer Anlass, hier vor das Rathaus zu ziehen oder in Diskussionen zu gehen, aber die wirkliche Unsicherheit, die dadurch existiert, die Frage, wie sich die Hochschullandschaft in den nächsten fünf und zehn Jahren gestaltet, geht in Wahrheit von der rotgrünen Bundesregierung aus. Ich wünsche mir, dass wir in den Ländern die Hoheit über die Hochschulpolitik behalten, das sage ich ganz deutlich. Ich hoffe, dass wir die Hochschulpolitik auch den Hochschulverantwortlichen vor allen Dingen überlassen, nicht nur den Parlamentariern und den Senatoren, sondern vor allen Dingen den Rektoren und denjenigen, die den Karren ziehen und besser wissen, wie man es macht, und versuchen, möglichst Interventionen abzuwehren und die Autonomie zu stärken. Das ist sicherlich eine Maßnahme. Wer aber das Studiengebührenthema immer wieder negiert, wird sich bald eines Besseren belehrt sehen. Der wird sehen, dass die Finanzminister die Diskussion wieder bestreiten, dann reden wir nicht darüber, wie wir Lehrer und Hochschulen stärken, sondern dann reden wir darüber, wie wir Finanzlöcher in Deutschland stopfen. So weit, das sage ich als Hochschulpolitiker der CDU, darf es nicht kommen!
Wir müssen deshalb schon allein über die Studienfinanzierung reden, weil der Bund sich weiter aus der Hochschulbaufinanzierung zurückzieht, der Forschungsetat reduziert wird. Nehmen wir einmal Berlin! Die SPD, auch da Finanznot, Herr Wowereit wird auch schon wissen, dass Studiengebühren kommen, er ist auch mehrfach zurückgerudert. Die Grünen in Baden-Württemberg, man höre und staune, schlagen ein Modell für nachlaufende Studiengebühren vor. Auch das immer noch, obwohl alle sagen, wartet doch erst einmal ab, was das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Nein, dort gibt man eigene Gutachten in Auftrag und macht Vorschläge. Der Rektor der Hochschule Bremen hat sich in die Diskussion eingeschaltet, und in Niedersachsen steht die Regierungskoalition in den Startlöchern, wenn dann das Bundesverfassungsgerichtsurteil gesprochen ist. Meine Damen und Herren, ich sage, wir müssen darüber offensiv diskutieren, hier ein Thema nicht für tabu erklären, sondern uns darüber Gedanken machen, wie wir uns als Bremer hier verhalten. Das heißt auf der einen Seite, heute eine Maßnahme, weiße Salbe ja, um vielleicht ein wenig ein Problem zu heilen, auf der anderen Seite, denke ich mir, gehen wir die richtigen Maßnahmen an, stärken wir die Selbstheilungskräfte, führen wir die Hochschulen in den Wettbewerb und diskutieren wir in diesem Zusammenhang auch über Studiengebühren. Ansonsten gilt eigentlich nur: Zwecks Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie lieber die SPD, oder klagen Sie beim Kanzler! (Beifall bei der CDU)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zur Debatte und zur Entscheidung steht das Gesetz über die Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften. Wir möchten hier getrennte Abstimmung beantragen, da wir der Einführung des Lektors, wie es in Paragraph 24 Artikel 1 geregelt ist, zustimmen. Gegen den Artikel 2 haben wir ebenfalls nichts, gegen die Aufhebung der Verordnung über die Genehmigung zur Führung ausländischer Grade ist nichts einzuwenden! Ich will auf beides auch nicht weiter eingehen.
Gegen die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags haben wir allerdings erhebliche Einwände, also den Paragraphen 109 b und 117 Absatz 5 stimmen wir nicht zu. Ich möchte das in zwei zentralen Punkten erläutern, und da haben wir insbesondere auch eine große Differenz zu Ihnen, Herr Jäger.
Erstens: Studierende sollen mit dieser Verwaltungsgebühr Kürzungen im Wissenschaftsetat kompensieren, ohne dass sie dafür bessere Leistungen erhalten. Zweitens: Die Verwaltungsgebühr ist für uns der Einstieg für Studiengebühren im Erststudium.
Zu meinem ersten Punkt! Sie wollen eine Verwaltungsgebühr einführen für, und ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten, „Leistungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation, Beurlaubung, Rückmeldung, Exmatrikulation und der zentralen Studienberatung sowie die Leistung der Auslandsämter und die Leistung der Vermittlung von Praktika und der Förderung des Übergangs in das Berufsleben“. Soweit der Gesetzestext! Als Begründung führen Sie dann an, dass die Verwaltungsgebühr, und ich zitiere wieder mit Genehmigung des Präsidenten, „als Anreiz zur Erhöhung der Verbindlichkeit im Studiumverlauf, zur Intensivierung der Beratungsleistung der Hochschulen und zur Verkürzung der Studienzeiten dienen soll“.
Ehrlich gesagt, ich weiß nicht, was diese Begründung überhaupt mit dem Gesetzestext zu tun hat, ich verstehe das nicht! Warum die Verbindlichkeit im Studiumverlauf größer wird, wenn ich für die Rückmeldung Geld zahle, oder warum es zur Verkürzung des Studiumverlaufs kommt, wenn ich für die Immatrikulation zahle, leuchtet mir wirklich nicht ein. Vielleicht kann mir das noch einmal jemand erklären! Ich dachte bisher, die Intensität eines Studiums hängt eher von anderen Dingen ab.
Eine weitere Begründung ist, dass die Beratungsleistung intensiviert werden soll. Das ist im Prinzip
eine gute Idee. Ich habe bisher auch noch an keiner Stelle gehört, dass die personellen Kapazitäten etwa in der zentralen Studienberatung erhöht werden sollen. An der Universität arbeiten dort meines Wissens fünf Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen für 20 000 Studierende. Was da unter diesen Bedingungen intensiviert wird, würde mich interessieren! Die Berechnungen der Hochschulen für den Verwaltungskostenbeitrag beziehen sich auch eher auf die Vergangenheit als auf die Zukunft. Ich gehe nicht davon aus, dass es da zu einer Intensivierung von Beratung kommt, und die Vermittlung von Praktika halte ich schlicht für einen Bestandteil der Lehre, und sie kann nicht mit Gebühren belegt werden.
Fazit: Die Studierenden sollen hier schlicht mehr bezahlen, ohne dass sie mehr Leistungen bekommen. Sie werden hier als Sparschwein benutzt, um die Kürzungen im Wissenschaftshaushalt zu kompensieren. Sie, Frau Berk, drücken das vornehmer aus und sagen, das sei ein Solidaritätsbeitrag, weil auch die Beschäftigen im öffentlichen Dienst auf das Urlaubsgeld verzichten müssen und so weiter und so fort.
Nun schreiben Sie, Herr Senator, in Ihrem Vorspann zum Gesetz, der Verwaltungskostenbeitrag kommt in voller Höhe den Hochschulhaushalten zugute. Na ja, erstens müssen Sie das nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil auch, und zweitens weiß ich nicht, was den Hochschulen eigentlich zugute kommt. Erst wird den Hochschulen real Geld weggenommen, das übrigens vorher im Wissenschaftsplan 2010 zwischen dem Ressort und den Hochschulen bereits vereinbart war, dann lässt man Dritte, nämlich Studierende, dafür bezahlen, und anschließend tut man so, als hätte man bei den Hochschulen keine Kürzungen vorgenommen.
Ich halte das im Übrigen für kein zukunftsfähiges Konzept und auch nicht für eine vertrauensbildende Maßnahme, wenn man privates Kapital, und das Geld der Studierenden ist privates Kapital, nimmt, in diesem Jahr sollen es 1,4 Millionen Euro sein und ab 2005 jährlich 2,8 Millionen Euro, die an die Hochschulen gegeben werden, und sich das Ressort in dem gleichen Umfang dann aus der Finanzierung zurückzieht. Ich will das hier nicht weiter ausführen, die Haushaltsdebatten stehen im Mai noch aus. Ich halte es aber für ein schlechtes Signal für künftige Public-private-partnership-Debatten, wenn sich der Staat aus der Finanzierung der Hochschulen zurückzieht und gleichzeitig privates Kapital akquirieren will. Privates Kapital möchte sich nie als Kompensa
tionsbeitrag sehen, wenn andere Aktivitäten der öffentlichen Hand dann nicht mehr finanziert werden. Das ist ein ganz schlechtes Signal für die Zukunft!
Ich komme zu meinem zweiten Punkt, warum die Verwaltungsgebühr der Einstieg in die Studiengebühr im Erststudium ist! Wir haben schon gehört, warum die Verwaltungsgebühr angeblich keine Studiengebühr ist. Frau Berk sagt, das ist es sowieso nicht, Herr Jäger sagt, na ja, das ist weiße Salbe. Es ist klar, dass Sie das sagen müssen, schließlich sind Studiengebühren für das Erststudium gegenwärtig nicht zulässig nach dem Hochschulrahmengesetz. Das wurde auch schon gesagt.
Außerdem hat das Bundesverfassungsgericht sehr genau definiert, wofür eine Verwaltungsgebühr erhoben werden darf und wofür nicht. Das Problem ist nur, die Studierenden werden nicht unterscheiden, ob das, was wie eine Studiengebühr wirkt, im streng juristischen Sinne auch so heißt. Die Studierenden werden weniger Geld in der Tasche haben. Geld, das sie verdienen müssen in der Zeit, in der sie eigentlich studieren sollten. Dabei wollen wir eigentlich das Studium intensivieren und nicht dort Zeit abziehen, wo sie Geld verdienen müssen.
Bereits jetzt arbeiten 70 Prozent der Studierenden, durch die Verwaltungsgebühr werden es mehr werden. Die Verwaltungsgebühr wird auch nicht allein bleiben. Frau Berk hat darauf schon hingewiesen, die Universität hat bereits Gebühren für die Fremdsprachenkurse eingeführt, die nicht zwingend für das Studium vorgeschrieben werden. Ob das für einen Internationalisierungsprozess der Hochschulen sinnvoll ist, sei einmal dahingestellt, Fakt ist aber, dass hier Tür und Tor geöffnet werden, um eine Detailgebühr nach der nächsten einzuführen.
Im Übrigen, Ihre Argumentation, Frau Berk, Sie können gar nicht anders, weil Niedersachsen auch eine Verwaltungsgebühr eingeführt hat, und bei der Haushaltsnotlage können wir keinen Sonderweg gehen! Bei all dieser Argumentation bin ich sehr gespannt darauf, wenn das Bundesverfassungsgerichtsurteil über die Klage der CDU-Länder über das Studiengebührenverbot im Hochschulrahmengesetz urteilt, die meisten rechnen damit, dass diese Regelung aufgehoben wird, weil es die Kompetenz der Länder zu sehr beschneidet, was Sie tun werden, wenn Niedersachsen als CDU-regiertes Bundesland Studiengebühren für das Erststudium einführen wird.
Ich bin sehr gespannt darauf, ob Sie dann auch noch sagen werden, wir, die SPD, sind gegen die Einführung von Studiengebühren für das Erststudium. Ich bin sehr gespannt auf diese Debatte! Herr Jäger hat ja schon einen Vorgeschmack darauf ge
geben, dass er im Prinzip lieber eine ganz andere Republik haben möchte mit Studiengebühren, die dann die entsprechende Wirkung haben. Wir haben jetzt schon eher zu wenig Studierende an der Uni als zu viele.
Unser Ansatz ist, Studierende nicht mit Gebühren zu drangsalieren. Wir wollen mehr Studierende an den Hochschulen und Universitäten haben und nicht weniger. Wir würden am liebsten ein großes Transparent an den Hochschulportalen aufhängen, auf dem steht: Kommt alle her! Ihr seid gut, bei uns werdet ihr noch besser! Wir freuen uns, dass die Hochschulen im Land Bremen so beliebt sind, und das ist auch gut so!
Bei uns studieren nur 36 Prozent eines Abiturjahrgangs. Das ist deutlich zu wenig, im OECD-Vergleich sind es 47 Prozent, Deutschland ist da weit unterdurchschnittlich. Wir haben einen erheblichen Nachholbedarf, in Ländern wie Schweden sind es knapp 70 Prozent.
Wir müssen insgesamt das Bildungsniveau in Deutschland anheben. Wir haben die Debatte gestern schon gehabt, im Schulbereich ist das so ähnlich. Wir brauchen dringend mehr Hochschulabsolventen, weil die Innovationsfähigkeit und die Wirtschaftskraft in einer Region an die Höhe des Bildungsniveaus gekoppelt sind, und Hochschulabsolventen sind eine echte Investition in die Zukunft,
Leider ist die soziale Ausgrenzung in kaum einem anderen Land so groß wie in Deutschland, ich sagte das vorhin schon kurz, das trifft auf Hochschulen und Schulen gleichermaßen zu. Während aus finanzstarken Bildungsschichten der überwiegende Teil studiert, sind das aus finanzschwachen Milieus nur sehr wenige. Will man also Studierende an die Uni bekommen, wird man in erster Linie die Menschen aus finanzschwachen Milieus gewinnen müssen. Da ist die Einführung von Studiengebühren gewiss nicht die richtige Marketingstrategie.
Schon gar nicht in Zeiten wie diesen, in denen Studierende nicht sicher sein können, nach dem Studium einen adäquaten Arbeitsplatz zu bekommen! Die
Ich will noch kurz auf Herrn Jäger eingehen. Es ist richtig, dass die Grünen auch in der Republik diskutieren, und das ist auch gut so. Wir müssen auch über Bildung und Bildungsfinanzierung diskutieren. Da freue ich mich auch auf die zukünftigen Debatten mit Ihnen und auch mit der SPD.
Unser Fazit ist: Wir wollen, dass sich Studierende mehr auf ihr Studium konzentrieren und nicht mehr arbeiten müssen. Wir wollen mehr Studierende an den Hochschulen, und wir wollen keine weiteren Selektionswirkungen. Ihre Verwaltungsgebühr ist kontraproduktiv, deshalb lehnen wir sie ab!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die wesentlichste Änderung des vorgelegten Gesetzentwurfs zur Änderung der hochschulrechtlichen Vorschriften ist die Einführung eines Verwaltungskostenbeitrags. Das ist schon gesagt worden. Dieser soll von allen Studenten jeweils bei ihrer Einschreibung oder Rückmeldung gezahlt werden, es sollen 50 Euro pro Semester sein. Sie hatten schon ausgerechnet, pro Monat „nur“ 8,33 Euro. Es ist zugleich in dem Änderungsgesetz vorgesehen, dass durch einfache Rechtsverordnung des zuständigen Senators diese Gebühr der Preis- und Kostenentwicklung angepasst werden kann. Es ist davon auszugehen, dass davon dann auch gelegentlich Gebrauch gemacht wird.
Dieser Verwaltungskostenbeitrag soll Verwaltungsdienstleistungen der Hochschulen, die außerhalb der fachlichen Betreuung der Studierenden erbracht werden, abdecken, zum Beispiel Leistungen im Zusammenhang mit der Immatrikulation, der Rückmeldung, Beurlaubung, Exmatrikulation – wobei ich mich frage, warum man bei der Exmatrikulation auch noch Gebühren zahlen soll! – und der zentralen Studienberatung sowie einiger weiterer Leistungen der Hochschulverwaltung für die Studenten. Sie sind ausdrücklich nicht für die fachliche Betreuung der Studierenden im Rahmen ihres Studiums und für die Lehre selbst gedacht. Mit der Einführung eines Verwaltungskostenbeitrages wird versucht, die Regelung des Hochschulrahmengesetzes zu umgehen, wonach für das Studium keine Studiengebühren erhoben werden dürfen, das Studium also wie den Schulbesuch für die Betroffenen unentgeltlich zu machen.
Gegen diese Bestimmung des Hochschulrahmengesetzes, das ist auch schon erwähnt worden, laufen Klagen beim Bundesverfassungsgericht. Ich rechne damit, dass diese Regelung beim Bundesverfas
sungsgericht keine Gnade finden wird. Spätestens dann bricht die Vorstellung bei SPD und Grünen in sich zusammen, was das Verbot der Erhebung von Studiengebühren betrifft. Spätestens dann wird uns diese Diskussion auch hier in Bremen mit voller Wucht erreichen. Jetzt führen wir tatsächlich eine Placebo-Diskussion, eine Umwegdiskussion oder eine Diskussion über weiße Salbe. In Wahrheit ist es doch schon eine verdeckte Studiengebührendiskussion.
Mit der Einführung eines Verwaltungskostenbeitrages wird versucht, die Haushaltslücke in den Hochschuletats, die durch die Sparpolitik des Landes gerissen wird, wenigstens ansatzweise zu schließen. Immerhin ist vorgesehen, dass die zusätzlichen Einnahmen aus dem Verwaltungskostenbeitrag den Hochschulen zufließen und nicht im allgemeinen Haushalt des Landes verschwinden.
Die FDP setzt sich schon lange dafür ein, das Verbot von Studiengebühren im Hochschulrahmengesetz aufzuheben. Stattdessen soll es den Ländern oder besser noch den einzelnen Hochschulen überlassen bleiben, wie sie mit dieser Thematik umgehen, ob sie also zum Beispiel die Erhebung von Studiengebühren regeln, generell oder auch nur für Langzeitstudierende, ob sie jeweils Bildungsgutscheine, Studienkonten, nachgelagerte Gebühren, oder wie die Dinge dann heißen mögen, einführen. An der Thematik Studiengebühren kommen wir jedenfalls nicht vorbei.
Die FDP im Land Bremen vertritt die Auffassung, dass nichts gegen die Erhebung von Studiengebühren spricht. Es ist nicht zu vertreten, dass Kindergärten gebührenpflichtig sind und Studienplätze gebührenfrei zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch nicht zu vermitteln, dass Lehrlinge und andere Steuerzahler die Mittel für ein gebührenfreies Studium aufbringen sollen, ohne Rücksicht auf irgendwelche finanziellen Gegebenheiten bei den Studierenden.