Landesprogramm zur Förderung von Unternehmensgründungen durch Hochschulabsolventen/ -innen und Young Professionals
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir diskutieren diese Abfolge von Anträgen in Verbindung miteinander. Das passiert nach der Geschäftsordnung auch mit meinem Einverständnis, weil ich unabhängig von den Einzelanträgen, die jetzt hier aufgerufen worden sind, eine Grundsatzdebatte haben möchte, die sich mit den Rechten von Abgeordneten und von Deputierten beschäftigt.
Die Anträge unter den Tagesordnungspunkten 25 bis 34 wurden von mir mit Bedacht eingebracht. Einigen von Ihnen werden die Punkte bekannt vorkommen, handelt es sich doch um Themen, die bei der letzten Sitzung der Wirtschaftsförderungsausschüsse, Land, auf der Tagesordnung standen. Es ist eine Demonstration, ich möchte mit dieser Antragsserie auf ein Problem aufmerksam machen, das mich in meiner Arbeit als Abgeordneter und Deputierter massiv bedrängt und dem ich seit Beginn meiner Abgeordneten- und Deputiertentätigkeit ausgesetzt bin.
Schon zu Beginn meiner Abgeordnetentätigkeit hatte ich mich darum bemüht, nicht nur in die Deputation für Wirtschaft und Häfen gewählt zu werden, sondern auch in die dazugehörigen Wirtschaftsförderungsausschüsse. Dies wurde seinerzeit als schwierig bis unmöglich dargestellt und auf die besonderen Verfahrensregelungen zur Bildung dieser Ausschüsse verwiesen.
Bei der konstituierenden Sitzung der Deputation für Wirtschaft und Häfen am 3. September 2003 habe ich dann beim Punkt „Einsetzung von Wirtschaftsförderungsausschüssen“ und „Wahl der Mitglieder“ einen Ergänzungsantrag gestellt, der das Ziel hatte, ein weiteres Deputationsmitglied, nämlich mich, als ständigen Gast mit Rederecht hineinzuwählen. Begründet hatte ich diesen Antrag damit, dass ich als Abgeordneter der Bremischen Bürgerschaft und Mitglied der staatlichen Deputation für Wirtschaft und Häfen zumindest ein ständiges Gast- und Rederecht in den staatlichen Wirtschaftsförderungsausschüssen haben müsste, um ordentlich arbeiten zu können. Dies wurde mir seinerzeit nicht gewährt. Das Argument, dass ein ständiges Gast- und Rederecht die Mehrheitsverhältnisse in dem Gremium verändert, ist natürlich nicht zutreffend, weil das dadurch nicht verändert wird. Die Mehrheitsverhältnisse bleiben nämlich so, wie sie sind.
Wie gesagt, dieser Antrag wurde seinerzeit abgelehnt, und wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde dann um die Meinung des Bürgerschaftsvorstandes gebeten. Der Bürgerschaftsvorstand hat mit Schreiben vom 12. November mein Ansinnen abgelehnt. In seiner Ablehnung stützt sich der Bürgerschaftsvorstand allein auf Paragraph 10 Absatz 1 des Deputationsgesetzes, Paragraph 1 Absatz 3 dieses Gesetzes wird in dem Schreiben nicht erwähnt.
Mitte Januar folgenden Antrag gestellt, ich darf noch einmal zitieren: „Um sicherzustellen, dass die Rechte von Einzelabgeordneten, die nicht in den Deputationsausschüssen, auch nicht als ständige Gäste mit Rederecht, vertreten sind, gewahrt werden, sind sämtliche Vorlagen des Senators für Wirtschaft und Häfen zur Befassung in den Wirtschaftsförderungsausschüssen rechtzeitig vor deren Beschlussfassung der Deputation für Wirtschaft und Häfen vorzulegen.“ Damit wollte ich erreichen, dass ich wenigstens unterhalb der Ebene eines ständigen Gastrechts rechtzeitig vor einer Sitzung der – –.
Herr Kollege Wedler, dass Sie jetzt zur Geschäftsordnung reden, ist Ihnen wahrscheinlich bekannt, das Risiko gehen Sie jetzt auch ein. Sie haben jetzt nicht, in keinem Satz, zu den Anträgen geredet!
Dazu kommen Sie gleich noch, sagen Sie, aber was Sie jetzt machen, Sie reden in eigener Sache zu den Problemen, zu denen der Vorstand der Bremischen Bürgerschaft eine Stellungnahme abgegeben hat. Sie müssten das dann in geeigneter Form auf eine Tagesordnung bringen, aber Sie können hier jetzt nicht Ihr Anliegen im Rahmen einer Geschäftsordnung debattieren. Sie müssten jetzt schon zu den aufgerufenen Anträgen sprechen, Herr Kollege!
Zu den Anträgen wollte ich gleich noch kommen, kann ich auch kommen. Dazu wollte ich mich noch einmal extra melden, wenn das gewünscht wird. Ich wollte jetzt nur auf das grundsätzliche Problem aufmerksam machen, dass also meine Arbeitsmöglichkeiten in der Deputation dadurch, dass man mir Informationen vorenthält und nicht gewährt, erheblich beeinträchtigt werden. Immerhin bin ich gewählter Abgeordneter, nicht ein Abgeordneter, der – –.
Lieber Herr Kollege Wedler, wir wollen das jetzt nicht dramatisieren, aber ich bitte Sie doch, jetzt zu den Anträgen zu sprechen, sonst müsste ich Sie abklingeln. Bitte reden Sie zu den Anträgen!
Ihr Problem haben wir im Vorstand der Bremischen Bürgerschaft intensiv beraten. Sie haben die Stellungnahme zugeleitet bekommen, und daran ändert sich im Moment erst einmal nichts. Sie versuchen jetzt, über die Hintertür das hier noch einmal
Gut, dann muss ich jetzt noch einmal an meinen Platz gehen, da ist nämlich der Ordner mit den Anträgen. Wenn Sie mir erlauben, dann werde ich mich jetzt gleich anschließend noch einmal zu den weiteren Anträgen melden. – Vielen Dank erst einmal!
Nein, der Kollege Wedler hat sich quasi vom Pult aus schon wieder zu Wort gemeldet. Das ist richtig, Herr Wedler, oder verzichten Sie jetzt auf die Ausführungen zu Ihren vorliegenden Anträgen? Das Wort hat der Abgeordnete Wedler.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das entspricht natürlich nicht dem, was hier in der Vorabsprache miteinander besprochen worden ist, dass eben nicht nur die Verbindung der Tagesordnungspunkte stattfindet, sondern hier auch eine Grundsatzdebatte stattfinden soll. Insofern bin ich natürlich etwas enttäuscht, dass hier jetzt offensichtlich davon abgewichen werden soll. Zu dem Antrag, der hier als Erster auf der Tagesordnung steht, möchte ich Folgendes sagen: Der Bau der BAB 281 erfordert Begleitmaßnahmen im öffentlichen Raum, damit sie ihre verkehrsentlastende Wirkung voll entfalten können. In diese Begleitmaßnahmen ist auch der Buntentorsteinweg einzubeziehen, dem eine maßgebliche Verbindungsfunktion zwischen den Wohngebieten der Bremer Neustadt und der Innenstadt zufällt. Da aufgrund von Verschleißerscheinungen in diesem, spätestens aber im nächsten Jahr eine Erneuerung der Gleisanlagen der Straßenbahnlinien vier und fünf in diesem Bereich notwendig ist, bietet sich eine Verbindung dieser Erneuerungsmaßnahme mit Straßenbaumaßnahmen an. Insbesondere zwischen Kirchweg und Buntentorsteinweg sind diese notwendig. Gegenwärtig kann der Buntentorsteinweg zwischen Deichschartweg und Kornstraße nur in einer Richtung befahren werden. Dieser Zustand ist mittelfristig nicht haltbar. Es muss darauf hingewirkt werden, diesen Streckenabschnitt wieder für den Zwei-Richtungs-Verkehr freizugeben. Dabei muss jedoch gewährleistet sein, dass Durchgangsverkehr die Anwohner nicht zusätzlich durch Lärm und Abgase belastet. Aus Lärmschutzgründen sollte zudem der gesamte Streckenabschnitt asphaltiert werden, es sei denn, aus stadtbildgestalterischen Gründen ist eine Pflasterung auf Teilabschnitten sinnvoll. Diese müssten dann jedoch zu Tempo-30-Zonen erklärt werden.
Ich fordere deshalb den Senat auf, der Bürgerschaft über den Planungsstand dieses Projektes zu berichten. Dies zu diesem Antrag!
Sie wissen, dass ich eben gesagt habe, dass es hier um ein grundsätzliches Problem geht, dass ich den Inhalt dieser Informationen eben nicht direkt als gewählter Deputierter bekomme und dass ich ihn mir auf Umwegen beschaffen muss und ich damit in meinen Rechten als Abgeordneter massivst beeinträchtigt werde.
Ich bin nicht Mitglied in den Wirtschaftsförderungsausschüssen, bekomme auch keinerlei Informationen, und deswegen denke ich, ist das hier ein Thema, das man grundsätzlich debattieren muss und worüber man grundsätzlich auch diskutieren sollte.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bin dafür, das hier halbwegs zivilisiert über die Bühne zu bekommen.
Na ja, Herr Focke, manchmal wünsche ich auch jemandem wie Ihnen, dass Sie einmal merken, wie das ist, wenn man sich nicht immer auf eine sehr große und zum Teil auch ein bisschen arg dröhnende Mehrheit verlassen kann.
Ich bin der Meinung, dass aus dem WüppesahlUrteil, das ein ehemaliges Mitglied der grünen Bundestagsfraktion erwirkt hat, zweifelsfrei folgt, dass Einzelabgeordnete das Recht haben, sich eine Deputation oder einen Ausschuss auszusuchen, in dem Sie mitwirken dürfen. Das Wüppesahl-Urteil sagt auch, da sind wir auch der Meinung des Vorstands, dass damit nicht notwendigerweise ein Stimmrecht verbunden sein muss, das hat Herr Wedler hier aber auch gar nicht verlangt. Er darf sich aber eine Deputation aussuchen, er hat sich die Wirtschaftsdeputation ausgesucht.
In Bremen ist es so, dass die Wirtschaftsförderungsausschüsse aus verschiedenen Deputationen gebildet werden, Arbeit, Kultur, Wissenschaft – habe ich noch etwas vergessen? –, Wirtschaft und Häfen natürlich, und dass mit dieser Konstruktion sicher
gestellt werden soll, dass Vorlagen, die sonst in den Fachdeputationen gewesen wären, weil sie eben besonders wichtige Wirtschaftsförderungsangelegenheiten behandeln, unverzüglich dort behandelt werden sollen und nicht mehr direkt in die Wirtschaftsdeputation kommen. Sie wissen, dass die Grünen das kritisch sehen, weil wir eher wollen, dass die fachlichen Beratungen da stattfinden, wo sie stattfinden, aber mit unserer Sichtweise konnten wir uns nicht durchsetzen. Wir sind aber der Auffassung, dass die Tatsache, dass Bremen sich hier so organisiert, dass es Wirtschaftsförderungsausschüsse gibt, nicht dazu führen darf, dass die Kenntnisnahme von Unterlagen in den zuständigen Fachdeputationen damit ausgehöhlt wird.
Deshalb sind wir ganz klar der Meinung, dass Herr Wedler diese Unterlagen vor den Sitzungen bekommen soll. Er ist nicht Mitglied der Wirtschaftsförderungsausschüsse, darauf hat er auch kein Recht, dafür setzen wir uns auch nicht ein, aber dass er die Unterlagen aus seiner Deputation, die er sich nach dem Wüppesahl-Urteil hat aussuchen dürfen, zeitnah erhält, dass er sich dazu eine Meinung bilden kann, finde ich selbstverständlich. Ich weiß auch nicht so genau, ob man sich hier, ob sich das Parlament insgesamt einen Gefallen tut, wenn es so damit umgeht. Normalerweise leiden Abgeordnete nicht unter zu wenig, sondern unter zu viel Papier. Welche Gefahr darin bestehen soll, wo gerade die SPD-Fraktion vom Informationsfreiheitsgesetz redet und die Rechte auch von Herrn Wedler über Akteneinsicht viel größer sind, da kommt man schon auf die Idee, dass es sich hier darum handelt, dass man da jemanden ein bisschen kleinsägen will. Die Grünen möchten damit nicht gern etwas zu tun haben.
Zu den Anträgen will ich hier nichts sagen. Meine Rede ist beendet. Wir haben uns damit in den Wirtschaftsförderungsausschüssen auseinander gesetzt. Ich glaube, alle bis auf eine Vorlage sind mit den Grünen auch im Konsens gewesen, dem haben wir zugestimmt. Dort hat die fachliche Erörterung stattgefunden, die war aus unserer Sicht befriedigend. Wenn es Konflikte gegeben hätte, hätten wir es in die Bürgerschaft hineingebracht. Das war in diesem Fall aber nicht notwendig, und wir können auch bei diesem Verfahren bleiben. Machen Sie aber einmal ein bisschen halblang, auch Einzelabgeordnete sind vom Volk gewählt, und Sie vergeben sich hier weiß Gott nichts, wenn Sie einen großzügigen Weg suchen. Jemanden vor den Staatsgerichtshof zu treiben und möglicherweise dort eine Auseinandersetzung zu verlieren, das droht aus unserer Sicht zumindest rechtlich, würde einen viel
größeren Schaden für das ganze Haus anrichten, als wenn Sie jemandem die Unterlagen geben. – Ich bedanke mich!