Die vierte Anfrage betrifft Gewalt an Schulen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Stahmann, Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Wann wird der Senat den von der Bürgerschaft (Landtag) am 8. Oktober 2003 für den 31. März 2004 geforderten und vom Senat für Ende Mai 2004 angekündigten Bericht zur Gewaltprävention an Schulen vorlegen?
Der Bericht zur Gewaltprävention an Schulen wird zurzeit mit Unterstützung der Akademie für Arbeit und Politik an der Universität Bremen erarbeitet. Er wird im September 2004 der Bremischen Bürgerschaft (Landtag) vorgelegt. Es hatte sich dadurch eine Verzögerung ergeben, dass eine zweite Abfrage bei den Schulen erforderlich wurde. – Soweit die Antwort des Senats!
Herr Senator, gibt es weitergehende Überlegungen, wie dann dieser Bericht auch gemeinsam mit den Schulen diskutiert werden soll?
Ja, selbstverständlich! Das ist ja die eigentliche Motivation gewesen, dass wir vor mehreren Jahren diese Initiative begonnen haben. Leider hat die Rückmeldung der Schulen nicht so geklappt, wie wir uns das erwünscht hatten, da war der Rücklauf ja sehr schlecht. Wir haben gesagt, wir wollen die Schulen mit der Landesumfrage konfrontieren und dann die Schulen abfragen: Wie sieht es denn in eurer Schule direkt aus? Welchen Umgang mit Gewalt habt ihr? Was habt ihr an guten Projekten laufen, wo habt ihr Unterstützungsbedarf? Dies ist jetzt in der zweiten Abfragerunde analysiert worden, wird ausgewertet, wird der Deputation dann, das heißt der Bürgerschaft vorgelegt, so wie ich es eben vorgetragen habe.
Dann wollen wir Schule für Schule noch einmal auch in die Beratung gehen, um Schlüsse zu ziehen, die zum Beispiel auf eine veränderte Fortbildungskultur hinweisen könnten, dass wir also sagen, die Schulen wollen andere Angebote als die, die wir am LIS zum Beispiel haben. Darauf wollen wir entsprechend eingehen, um hier dieses Problem besser in den Griff zu bekommen.
Herr Senator, Sie haben darauf hingewiesen: Es gab einen zweiten Durchlauf, weil die Rückmeldung der Schulen zurückhaltend war. War denn jetzt bei der zweiten Runde eine Steigerung des Interesses zu spüren?
Ja, Gott sei Dank, durch das Nachhaken und das individuelle Beraten haben wir dann einen vollständigen Rücklauf erhalten, so wie es die Aktenlage ausweist.
Herr Senator, ich frage Sie: Ist das ein Landesbericht, oder ist es ein rein stadtbremischer Bericht? Ich hätte ein großes Interesse daran, dass es ein Landesbericht wäre.
Herr Kollege Wedler, es ist so üblich, dass der Fragesteller bei der Antwort des Senators oder der Senatorin so lange am Mikrophon stehen bleibt! Sie haben eine weitere Zusatzfrage? – Bitte!
Ich bitte um Entschuldigung! Damit beantworten Sie eigentlich noch nicht, ob auch Bremerhavener Schulen befragt wurden. Ist das so zu verstehen, oder ist das falsch?
Ich werde Ihnen das in der Bildungsdeputation berichten. Ich habe es im Augenblick nicht in der Vorlage.
Die fünfte Anfrage, die sich auf gemeinsame Rahmenlehrpläne mit anderen Bundesländern bezieht, wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten
Erstens: Wie beurteilt der Senat die Bedeutung von Fortbildung für in kommunaler Trägerschaft beschäftigte Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesheimen?
Zweitens: Wie hoch waren die dafür eingesetzten Mittel im Lande Bremen im Jahr 2002/2003, und wie hoch sollen diese Mittel in 2004/2005 angesetzt werden?
Zu eins: Der Fortbildung für die in kommunaler Trägerschaft beschäftigten Erzieherinnen und Erzieher in Kindertagesheimen misst der Senat eine große Bedeutung zu. Fortbildungen von sozialpädagogischen Fachkräften sind notwendiger Bestandteil jeder Qualitätsentwicklung und selbstverständlicher Teil von Personalentwicklung. Auch die gegenwärtige Forcierung des Bildungsauftrages der Kindertagesbetreuung hat Fortbildung zur Voraussetzung. Einen besonderen Schwerpunkt bildet dabei die weitere Qualifizierung gerade auch der Leitungskräfte. Umfang, Planung und Finanzierung der Fortbildungen liegen grundsätzlich im Entscheidungsbereich der freien und kommunalen Träger der Kindertageseinrichtungen.
Neben der Finanzierung von Fortbildungen durch die Träger wurden im Rahmen des „Pisa-Programms“ der Stadtgemeinde Bremen vom Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales Fortbildungen zu unterschiedlichen Themenbereichen für Erzieherinnen und Erzieher der freien sowie der städtischen Träger konzipiert, durchgeführt und finanziert. Sie waren und sind zum Teil integraler Bestandteil von Projekten, die mit Kooperationspartnern durchgeführt wurden beziehungsweise durchgeführt werden.
Zu zwei: Von den städtischen Trägern von Kindertageseinrichtungen in Bremen und Bremerhaven wurden folgende Mittel eingesetzt beziehungsweise sind für 2004/2005 geplant: Städtischer Träger in Bremen 2002, die Summe kann so kurzfristig nicht ganz genau beziffert werden, 2003 rund 32 000 Euro einschließlich Zusatzausbildung für integrative Hilfen, 2004/2005 rund 30 000 Euro pro Jahr, eine Fort
schreibung unter Berücksichtigung der globalen Minderausgaben ist geplant. Zum Städtischen Träger in Bremerhaven: 2002 7140 Euro, 2003 6972 Euro, 2004/2005 6740 Euro pro Jahr!
Zu drei: Der Senat hält die eingesetzten Mittel in Relation zum vorhandenen Bedarf und unter Berücksichtigung der Finanzsituation des Landes Bremen für angemessen. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, inwieweit sieht der Senat eine Verknüpfung zwischen der Qualifizierungssäule der Beschäftigungs- und Qualifizierungsoffensive und den regulären Fortbildungsmaßnahmen, die ja in etwa in der Höhe von 30 000 Euro fortgeschrieben werden?
Das müssen wir trennen! Sie haben jetzt, so habe ich das verstanden, explizit nach der Fortbildung bei den städtischen Trägern gefragt. Wir haben die freien Träger jetzt hier auch außen vor gelassen. Wir haben auch außen vor gelassen, dass wir noch darüber hinaus, das sagte ich ja gestern schon, projektbezogen, also zum Beispiel für Sprachentwicklungsprogramme oder Kooperationsprogramme, auch Fortbildungsmittel aufwenden, die aber in dem Projekt und nicht in dieser hier genannten Haushaltsstelle verankert sind. Dazu kommt dann auch noch die Qualifizierungssäule dieses Qualifizierungs- und Beschäftigungsprogramms, das sich auch an freie und an städtische Träger richtet. Insofern kann man jetzt hier die Frage, die sich auf die städtischen Träger bezogen hat, nicht mit hineinbringen, sondern es läuft noch zusätzlich nebenher.
(Abg. C r u e g e r [Bündnis 90/Die Grü- nen]: Das läuft sozusagen beides nebenher, es beeinflusst nicht die Höhe der Mittel, und es wird in der Höhe fortgeschrieben! Ich bedanke mich!)
Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Position des Senats zur Förderung von Spitzenuniversitäten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Kastendiek und Fraktion der CDU.