Protokoll der Sitzung vom 30.06.2004

Die siebte Anfrage bezieht sich auf die Position des Senats zur Förderung von Spitzenuniversitäten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Jäger!

Wir fragen den Senat:

Inwieweit unterstützt der Senat das von der Bundesregierung geplante Förderprogramm für Universitäten?

Inwieweit beabsichtigt der Senat, eine Beteiligung der Bremer Hochschulen zu unterstützen?

Wie schätzt der Senat die Folgekosten ein, die durch eine mögliche Beteiligung am Förderprogramm der Bundesregierung entstehen könnten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat unterstützt das Förderprogramm für Universitäten in dem derzeit zwischen Bund und Ländern erreichten Verhandlungsstand.

Zu Frage zwei: Der Senator für Bildung und Wissenschaft hat die Universität Bremen zu einer Antragstellung ermuntert und wird sie im Rahmen seiner Möglichkeiten dabei unterstützen.

Zu Frage drei: Nach dem derzeitigen Verhandlungsstand müssten die Sitzländer 25 Prozent der Fördersumme für die Laufzeit von fünf Jahren tragen und für die Übernahme der Folgekosten nach Abschluss der Förderung Sorge tragen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, gehe ich recht in der Annahme, dass Sie für das Land Bremen nicht von vornherein eine finanzielle Zusage zur Mitfinanzierung gegeben oder in Aussicht gestellt haben?

Bitte, Herr Senator!

Nein, das können wir nicht, denn wie Sie ja wissen, da Sie den Wissenschaftsplan mit erarbeitet und mit beschlossen haben, haben wir entsprechende Forschungsschwerpunkte für die Jahre 2006 bis 2011. In diesem Zeitrahmen soll es durchgeführt werden, und dafür haben wir auch die entsprechenden Forschungsgelder eingeplant. Insofern stehen wir sozusagen Gewehr bei Fuß, wenn das erlaubt ist.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Unterstützung der Kinderschutzprojekte gegen Gewalt an Kindern“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Windler, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Windler!

Wir fragen den Senat:

Inwieweit ist dem Senat die Stiftung „Hänsel und Gretel“ bekannt, wie beurteilt der Senat die Projekte der Stiftung, und inwieweit sieht der Senat eine Möglichkeit, die Stiftung auf Bremen auszuweiten?

Wie bewertet der Senat die Idee, dass Geschäftsleute ihre Läden als so genannte Schutzräume zur Verfügung stellen?

Inwieweit wäre der Senat bereit, die Aufklärung in den Schulen und in den Kindergärten bezüglich der Nutzung der „Schutzräume“ zu unterstützen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Nach Selbstdarstellung der Stiftung initiiert und unterstützt sie seit ihrer Gründung im Jahr 1997 Kinderschutzprojekte in verschiedenen Städten und Gemeinden wie zum Beispiel die bundesweite Einrichtung von kindgerechten Video-Anhörungszimmern im Justizbereich, den Ausbau von so genannten Notinseln, das heißt von Anlaufpunkten für sich bedroht fühlende oder bedrohte Kinder im öffentlichen Raum, weitere Beispiele sind die Beratung im Internet und Präventionsprojekte an Schulen.

Die Stiftung konzentriert ihre Aktivitäten nach eigenen Angaben gegenwärtig ausschließlich auf das Projekt „Notinseln“. Auf Nachfrage des Senats hat die Stiftung das Interesse und die Bereitschaft formuliert, ein solches Projekt gegebenenfalls gemeinsam mit Partnern vor Ort unter Nutzung aller bestehenden Hilfsmöglichkeiten auch in Bremen umzusetzen und sich gegebenenfalls auch um Sponsoren zu bemühen. Nähere Förderkonditionen und Fördervoraussetzungen sowie Auswirkungen in Form erwarteter finanzieller Eigenbeteiligungen oder Folgekosten sind dem Senat zurzeit nicht bekannt.

Zu zwei: Das Projekt „Notinseln“ startete als bundesweites Pilotprojekt in der Region Karlsruhe und umfasst dort zirka 1000 beteiligte Geschäfte wie Bäcker, Friseure, Banken et cetera und wird derzeit in weiteren Partnerstädten der Stiftung erprobt. Zur Gesamtbeurteilung des Projekts oder seiner speziell präventiven Wirkung für junge Menschen als potentielle Opfer von Straftaten liegen dem Senat noch keine ausreichenden fachlichen Erkenntnisse vor.

Zu drei: Bei der Entwicklung, Bekanntmachung und Unterstützung von Präventionsprojekten in den verschiedenen Feldern der Prävention arbeiten die betroffenen Senatsressorts bereits regelmäßig ressortübergreifend zusammen. Dies schließt insbesondere eine enge Kooperation mit Schulen und Kindergärten sowie weiteren Multiplikatoren bei freien Trägern ein.

Dieser Standard würde zur Sicherstellung von Erfolg, Verfahrens-, Prozess- und Erlebnisqualität gegebenenfalls auch für dieses oder sonstige neue Präventionsprojekte gelten. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, sind Sie nicht auch meiner Meinung, dass dieses Projekt in Bremen längst überfällig ist, weil Kinder Gewalt und Not ganz anders sehen? Da das ein relativ kostenneutrales Projekt ist, würde es Bremen doch sicherlich gut zu Gesicht stehen, alles dafür zu tun, dieses Projekt auch hier nach Bremen zu bekommen. Was gedenkt der Senat, dahin gehend zu tun?

Bitte, Frau Senatorin!

Es ist ja hier in der Antwort des Senats schon festgehalten, dass wir Kontakt mit der Stiftung aufgenommen haben, dass wir uns jetzt in einer Phase befinden, in der wir uns erst einmal schlau machen, was dieses Projekt genau leistet. Vor allen Dingen ist uns wichtig, dass wir die fachliche Qualität dieses Projekts sehr genau prüfen. Es ist schließlich ein sehr sensibles Thema, wie mit dem Schicksal von Kindern und jungen Menschen umgegangen wird. Da werden wir sehr genau hinschauen, wie die bisherigen Ergebnisse zu bewerten sind, denn das befindet sich ja insgesamt noch in einem Modellversuch. Wie auch vor allen Dingen die Konditionen sind, ist zurzeit noch nicht ganz klar. Dabei sind wir, und wir werden das eruieren und gemeinsam mit der Stiftung erörtern.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor. Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Abstimmung zum Gentechnikgesetz“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Frau Dr. Mathes, Dr. Güldner, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Bitte, Frau Kollegin Dr. Mathes!

Wir fragen den Senat: Erstens: Wird der Senat am 9. Juli 2004 der Novelle des Gentechnikgesetzes im Bundesrat zustimmen? Zweitens: Wenn nein, warum nicht?

Diese Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Diese Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden, da die Beratungen in den Bundesratsausschüssen noch nicht abgeschlossen sind. – Soweit die Antwort des Senats, aber das wird Sie auch nicht weiter überrascht haben!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Würden Sie mir zustimmen, dass ich das nicht glauben kann und Ihnen das auch nicht abnehme, weil der Senat sich ja am 9. Juli verhalten muss?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja, eben! Der Senat hat die Gepflogenheit, sich rechtzeitig in der Senatssitzung vor der Bundesratsbefassung darüber auszutauschen und auszuwerten, wie die Beratungen in den jeweiligen Bundesratsausschüssen ausgegangen sind, und sich dann ein Urteil zu bilden, wie sich der Senat insgesamt in der Abstimmung im Bundesrat verhalten wird. Aber das wird erst in der Woche vor dem 9. Juli sein, und deshalb bitte ich um Verständnis, dass ich nicht in die Zukunft schauen und Ihre Fragen nicht beantworten kann!

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Zunächst noch einmal der Hinweis: Der 9. Juli ist nächste Woche. Die Kernpunkte der Gesetzesnovelle, wie sie von Frau Künast auf den Weg gebracht worden ist, sind lange bekannt. Welche Meinungsbildung hat denn der Senat dazu?

Bitte, Frau Senatorin!

Der 9. Juli ist wie gesagt nächste Woche Freitag. Der Senat tagt am Dienstag, also haben wir noch ausreichend Zeit, das in dieser Woche miteinander zu klären. Das ist übrigens nicht unüblich, denn wir machen das immer so, dass wir in der Woche der Bundesratssitzung an dem Dienstag jede Vorlage für den Bundesrat gemeinsam besprechen und der Senat sich dann in der Woche dazu verhält oder bespricht, wie er sich verhalten will. Insofern ist das überhaupt nichts Ungewöhnliches, und wir werden uns nächsten Dienstag noch einmal ganz genau anschauen, wie die einzelnen Bundesratsausschüsse votiert haben. Das ist ein sehr umfangreiches Werk, und das ist nicht nur eine A-BAuseinandersetzung, sondern das ist auch eine fachliche Bewertung in den unterschiedlichsten Punkten. Deswegen bitte ich jetzt wirklich um Verständnis, dass ich heute zu den Details nichts sagen kann und nichts sagen werde.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Frau Senatorin, würden Sie mir zustimmen, dass die Kernpunkte der Gesetzesnovelle, so wie sie von Frau Künast auf den Weg gebracht worden ist, auch von herausragender Bedeutung für die Sicherung einer gentechnikfreien Produktion sind?

Bitte, Frau Senatorin!

Ja, sicher! Das Problem ist ja insgesamt ein ausgesprochen schwieriges. Wir brauchen eine Sicherheit, auch für die so genannte grüne Gentechnik. Das Problem besteht jetzt darin, dass der Bundestag eben schon einen Gesetzesteil am 18. Juni beschlossen hat, also den zustimmungsfreien Teil, und jetzt geht es um die Fragen, die noch über den Bundesrat zu klären sind.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!