Annedore Windler

Sitzungen

16/9 16/11 16/18 16/22 16/32 16/33 16/49 16/50 16/53 16/60 16/63 16/64 16/71 16/79 16/82 16/83

Letzte Beiträge

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gender-Mainstreaming braucht einen einfachen Sachverhalt. Männer und Frauen sind ja bekanntlich auch unterschiedlich, erleben unterschiedliche Lebenswirklichkeiten und haben unterschiedliche Bedürfnisse und Interessen. Gender-Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und -interessen von Frauen und Männern von vornherein zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.
Herr Knäpper, das gilt auch Ihnen!
Ziel von Gender-Mainstreaming ist es, die Chancengleichheit zwischen Mann und Frau zu erreichen. Durch die Ausrichtung an den Lebensrealitäten beider Geschlechter wird die Wirksamkeit der Maßnahmen und Vorhaben erhöht, so dass sie pass- und zielgenau werden.
Der Bremer Senat hat mit seinem Beschluss zur Durchsetzung des Prinzips der Chancengleichheit für Männer und Frauen in der Bremer Landespolitik vom 19. Februar 2002 die Weichen für eine schrittweise Einführung des Gender-Mainstreamings als Querschnittsaufgabe in die bremische Verwaltung gestellt. Die Pilotphase zur Implementierung von GenderMainstreaming in der bremischen Verwaltung wird mit dem vorliegenden zweiten Bericht abgeschlossen. Von den 15 durchgeführten Ressortprojekten sind inzwischen 9 beendet. Ausnahmen bilden die Projekte, die auf einen längeren Zeitraum angelegt sind oder nach der Pilotphase als Regelaufgabe weitergeführt werden wie zum Beispiel Gender-Mainstreaming im ESF-geförderten Beschäftigungspolitischen Aktionsprogramm. Im EFRE-Programm sehen wir noch Handlungsbedarf. Die Projekte müssen richtig gegendert werden. Die Förderverteilung ist hier noch nicht so optimal, wie wir uns das wünschen. Die Beschlusspunkte, die erarbeitet werden, müssen auch verbindlich sein.
Das Ressort Bau und Umwelt hat die Strategie Gender-Mainstreaming super umgesetzt. Gender-Mainstreaming kann nur funktionieren, wenn die Topdown-Strategie wirklich durchgeführt wird, wie unsere Vorsitzende des Gleichstellungsausschusses, Ursula Arnold-Cramer, ja vorhin in ihrem Bericht schon weiter ausgeführt hat. Das Ressort muss selbst ein Interesse daran haben und dessen Wichtigkeit erkennen. Erst die erhobenen Daten machen deutlich, dass vorhandene Geschlechterdifferenzen sichtbar gemacht werden konnten, und das Bewusstsein ist hierbei sichtlich gestiegen. Bewusstseinsbildung und die Entwicklung fachlicher Gender-Kompetenzen sind entscheidende Voraussetzungen, wenn man ein Engagement erreichen möchte. In einer übergreifenden Fortbildung des Senators für Finanzen und in Zusammenarbeit mit der ZGF wurde den Führungskräften kontinuierlich Gender-Mainstreaming beigebracht. In den unterschiedlichen Ressorts wurde Gender-Mainstreaming jedoch sehr unterschiedlich bewertet.
Dies alles zeigt, dass Gender-Mainstreaming in den Ämtern ohne fachkompetente Begleitung und ohne Controlling überhaupt nichts bringt. Genderbewusstsein zu entwickeln heißt, sich immer weiterzuentwickeln und nie stehen zu bleiben. Ich könnte jetzt noch einiges über die verschiedenen Projekte erzählen, aber
Sie haben ja alle den umfassenden Bericht, so dass man alles noch einmal nachlesen kann.
Dies, meine Damen und Herren, war meine letzte Rede in der Bremischen Bürgerschaft. Ich war gern Abgeordnete, habe mich eigentlich immer gefreut, zu diesem Haus zu gehören, und war darauf eigentlich immer sehr stolz. Ich danke meinen Kollegen für die vielen tollen Gespräche, die wir geführt haben, und für die tolle Freundschaft, die mir entgegengebracht wurde.
Meine Damen und Herren, es gibt für alles eine Zeit: eine Zeit zur Fröhlichkeit, eine Zeit zur Traurigkeit und eine Zeit für neue Aufgaben. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Warum ist es so wichtig, einen Mädchen-Zukunftstag zu haben? Ich könnte meine Rede eigentlich schnell beenden, indem ich sage, solange Frauen immer noch weniger verdienen als Männer, ist es wichtig, die Frauen dahingehend zu fördern und einen Mädchen-Zukunftstag zu haben.
Junge Mädchen sollen sich schon sehr früh mit der Arbeitswelt auseinandersetzen. Geld verdient man überwiegend in sogenannten Männerberufen. Ich sage hier ganz bewusst sogenannte Männerberufe, denn Dank der Technisierung unserer Gesellschaft ist männliche Körperkraft in vielen Fällen nicht mehr notwendig. Mädchen sind in der schulischen Ausbildung immer besser als die Jungen. Wir dürfen nicht hinnehmen, dass Frauen immer noch die sozialen Berufe oder Bürotätigkeiten in ihren Fokus nehmen. Mädchen sollten deshalb schon sehr früh auch in Berufe, die nicht weiblich dominiert besetzt sind, schauen.
Der Girls’ Day besteht in Bremen seit fünf Jahren, und wir sind sehr stolz darauf, weil dieser Girls’ Day einiges auch schon bewegt hat. Inzwischen wird der Girls’ Day so gut angenommen, dass die Mädchen es schon etwas schwerer haben, einen Ausbildungsplatz zu finden. Ich habe gehört, dass Mädchen bei besonders beliebten Unternehmen schon Anmeldungen zum nächsten Girls’ Day getätigt haben. Ich finde, das ist doch schon etwas sehr Erfreuliches,
dass da also die Resonanz so groß ist, dass die Mädchen sich jetzt schon Gedanken für nächstes Jahr machen.
Meine Damen und Herren, wichtig ist es auch, dass die Mädchen diesen Tag für sich behalten und er nicht von den Jungen dominiert wird. Die Bundesregierung hat ein neues Programm extra für Jungen aufgelegt, es heißt „Neue Wege für Jungs“. Dieses Programm soll Jungen in frauendominierte Berufe schauen lassen und sie von dem überholten Bild abbringen, dass sie später allein ihre Familie ernähren müssen. Erfreulich ist es, dass auch dieser Tag für die Jungen ausgesprochen gut angenommen wird, aber es muss ja nicht unbedingt der Girls’ Day sein.
Wir müssen den Frauen Mut machen, andere Berufsbilder anzunehmen als nur die gängigen zehn von 346 anerkannten Ausbildungsberufen. Ich möchte Ihnen nur einmal die Top 5 bei der Berufswahl der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Mädchen aufzeigen. Das sind zum Beispiel die Kauffrau im Einzelhandel, die Bürokauffrau, die medizinische Fachangestellte, die Verkäuferin und die Friseurin. Bei den Jungen sieht es ganz anders aus. Da dominieren der Kraftfahrzeugmechaniker, der Kaufmann im Einzelhandel, der Koch, der Industriemechaniker und der Anlagenmechaniker für Sanitär, Heizungs- und Klimatechnik.
Wenn Sie sich diese Berufe einmal anschauen, so könnten diese Berufe auch in der Auswahl von Mädchen und Jungen ausgetauscht werden. Der Girls’ Day ist überflüssig, wenn wir nicht mehr von typischen Männer- und von typischen Frauenberufen sprechen.
Frau Böschen hat eben schon die schulische Nachbereitung angesprochen. Auch die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass hier ein Konzept greifen muss. Die Erziehung muss hier greifen, eine geschlechtsneutrale Sicht der Ausbildungsberufe aufzuzeigen. – Ich danke Ihnen!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Mein Dank erst einmal an Ulrike Hauffe, ich habe das Parlament selten so ruhig, so still und doch so interessiert zuhören gesehen. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Dadurch, dass ich heute sehr viel zu sagen habe, werde ich meine Rede ein bisschen schneller vortragen. Ich hoffe, Sie können alles so verstehen, wie ich es meine!
Die Tätigkeit der ZGF über die Jahre 2004 bis Ende 2005 zeigt uns einen breiten Fächer der geleisteten Frauenpolitik in Bremen. In den Zeiten der leeren Kassen ist es nicht einfach, aktive und konstruktive Frauen- und Mädchenarbeit zu leisten. Positiv zu vermerken ist, dass die Kürzungen bei den arbeitsmarktpolitischen Frauenberatungsstellen dank der ZGF doch erheblich abgemildert werden konnten.
Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird wohl auch in den nächsten Jahren ein großes Thema sein. Ich kann nach wie vor nicht verstehen, dass es in unserer flexiblen Zeit, in der die Arbeitszeiten flexibel sind, die Ladenöffnungszeiten flexibel gestaltet werden sollen und es mit dem Standort als Arbeitsplatz flexibler sein soll, wir nicht die Kinderbetreuungszeiten flexibler gestalten können. Ist es noch zeitgemäß, eine Kinderbetreuungszeit von 7.00 bis 16.00 Uhr anzubieten? Ich meine nein!
Umso erfreulicher ist es, dass es immer mehr Betriebe und Unternehmen gibt, die bei dem Verbundprojekt Beruf und Familie mitmachen und sich auditieren lassen. Bei der Besetzung von Gremien, bei der der Senat das Vorschlagsrecht hat, hat die ZGF erfolgreich und mit geschickter Hand darauf gedrungen, dass mehr Frauen vorgeschlagen und auch berufen werden konnten. Besonders hervorzuheben ist das Landesportal und Internetmagazin für Frauen, gesche.online.de. Mit 85 000 Seitenaufrufen im Monat ist gesche.online.de mehr als anerkannt. Gerade das Medium Internet erreicht immer mehr Frauen und Mädchen sehr schnell und kann so eine große Anzahl von Frauen und Mädchen mit den verschiedenen Veranstaltungen erreichen und somit auch die Informationen weitergeben.
Zum Thema Familienpolitik und Familienrecht hat die ZGF für das Land Bremen die Prüfung von Gesetzentwürfen und Stellungnahmen für den Bundesrat mit erarbeitet und abgegeben. Auch die intensiven Bemühungen der ZGF, für ein geschlechtergerechteres Gesundheitswesen einzutreten, sind hier zu erwähnen. Der runde Tisch Mutter-und-Kind-Kuren kam auf Initiative der Landesbeauftragten Ulrike Hauffe zustande. Die unbefristete Genehmigungspraxis der Mutter-Kind-Kuren konnte daraufhin abgemildert werden.
Gewalt gegen Frauen: Der internationale Gedenktag gegen Gewalt an Frauen am 25. November ist eine gute Gelegenheit, dieses Thema immer wieder in die Öffentlichkeit zu bringen. Gewalt in der Familie und Gewalt an Frauen kann man nur begegnen, wenn man dieses Thema gebetsmühlenartig behandelt.
Wir Frauen des Gleichstellungsausschusses haben intensiv daran gearbeitet, dass die Beratungsstelle
zur Betreuung für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution von der Gewinnabschöpfung bei Gerichtsverfahren gegen Zuhälter finanziert wird. Das, meine Damen und Herren, haben wir leider nicht geschafft. Die Beratungsstelle konnte nur aufrechterhalten werden, weil das Sozialressort vorfinanziert hat.
Meine Damen und Herren, ich hoffe doch, dass das in der nächsten Legislaturperiode geändert wird!
Kommen wir zum Frauenförderplan im öffentlichen Dienst! Leider muss ich anmerken, dass die Bremische Bürgerschaft auch noch keinen Frauenförderplan hat und dass dies unbedingt nachgeholt werden muss. Frauenförderung muss in den Ressourcen auch umgesetzt werden. Wir haben ja heute von Herrn Senator Nußbaum gehört, dass er das Cross-Mentoring-Programm einbringen möchte. Das ist schon einmal ein guter Schritt in die richtige Richtung. Der Senator für Bildung und Wissenschaft will seine Frauenförderpläne endlich fortschreiben und wird sich hoffentlich einigen können.
Controlling müssen wir aber auch bei dem Mädchenförderplan machen. Die Gelder sollen mit einem Drittel für die Jungen und einem Drittel für die Mädchen und einem Drittel koedukativ eingebracht werden. Aber wie werden die Gelder eingesetzt? Wer kontrolliert das, wer schlüsselt es auf? Wird es wirklich richtig verplant? Wird es gendermäßig verplant?
Sie sehen also, meine Damen und Herren, die Arbeit der Gleichstellungsstelle hört nicht auf, und wir sollten trotz der PEP-Quote darauf achten, dass bei der qualifizierten Arbeit, die die ZGF leistet, sie personell auch nicht ausblutet. – Danke!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Angebote für Mädchen im ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Lande Bremen! Der Landesjugendhilfeausschuss stimmte vor 11 Jahren, nämlich am 2. März 2005, den Empfehlungen für die Förderung der Mädchenarbeit in der Jugendarbeit zu.
Entschuldigung, vor einem Jahr!
Ich wollte doch nur einmal schauen, ob Sie auch richtig aufpassen, Herr Sieling, und das haben Sie gemacht!
Ja, da können Sie einmal sehen, aber so kann man die Leute morgens auch wecken!
Was ist daraus geworden? In den Empfehlungen heißt es, dass in den koedukativen Einrichtungen mindestens ein Drittel der Sach- und Honorarmittel und der Arbeitszeit der hauptamtlich beschäftigten Fachkräfte für die Arbeit der Mädchen eingesetzt werden soll, und das Kriterium der gerechten Mittelverteilung wird als Zielvorgabe bei den zukünftigen Planungen zum Jugendhilfehaushalt zugrunde gelegt. Die im Haushalt für Jugendförderung zur Verfügung stehenden Mittel werden so lange vorrangig gefördert, bis die vorhandenen Mittel zu gleichen Teilen Mädchen und Jungen zugutekommen. Die Mitteilung des Senats vom 10. Oktober 2006 gibt uns ein Bild von der Förderung zu gleichen Teilen.
Welche Angebote gibt es für Mädchen und junge Frauen in Bremen und Bremerhaven? Als Neustädterin fallen mir natürlich zuallererst die „Gewitterziegen“ in der Neustadt ein. Die „Gewitterziegen“ bieten der Neustadt ein einmaliges Angebot. Es reicht von Hausaufgabenbetreuung, Kulturklettern für Mädchen, dem Umgang mit dem Internet, Integration von mehreren Nationen und mit allen Problemen, die da sind, bis zu den Gesprächen, die zu Hause nicht unbedingt stattfinden müssen. Die Mädchen haben das Gefühl, ernst genommen zu werden. Sie können ihre Gefühle und Probleme dort besprechen.
Genauso gute Arbeit machen in Vegesack die „Lila Pause“, das Mädchentreff in Huchting und das Mädchenkulturhaus. In Bremerhaven werden in allen Freizeiteinrichtungen des Amtes für Jugend und Familie grundsätzlich Angebote für Mädchen und junge Frauen vorgehalten. Dass diese Angebote von den personellen und finanziellen Rahmenbedingungen abhängig sind, muss noch einmal genau beleuchtet werden, da muss noch einmal nachgefragt werden.
Hervorzuheben ist auch, dass in der außerschulischen Jugendbildung die „Falken“ und der Stadtju
gendring Bremerhaven e. V. spezielle Mädchenangebote vorhalten, die sich auf das Körpergefühl sowie auf die Stärkung des Selbstbewusstseins und des Vertrauens beziehen. Auch die Mädchentage haben sich in Bremerhaven bewährt. Die speziellen Mädchenräume sollen vielleicht auch in Bremen in den Freizeitheimen übernommen werden. Das heißt nicht, dass wir den Grundgedanken außer Acht lassen, sondern in gewissen Lebenslagen sind die Bedürfnisse von Jungen und Mädchen anders, und wir müssen pädagogisch darauf eingehen, um eine gesunde Entwicklung zu gewährleisten.
In Bremen und Bremerhaven sind die Konzepte für die Arbeit mit Mädchen und jungen Frauen unterschiedlich. So sind in Bremen die konzeptionellen Eckpunkte vom Jugendhilfeausschuss zu entscheiden, und in Bremerhaven verfolgt jede Freizeiteinrichtung ein eigenes Konzept. Die unterschiedlichen Faktoren wie zum Beispiel das soziale Umfeld, die Lage im Stadtteil, Besucher, mögliche Kooperationspartner und andere soziale Einrichtungen sind zu berücksichtigen, also auf die jeweiligen Bedürfnisse ist einzugehen. Aber auch hier zeigt sich, dass eine tatsächliche Dritteleinteilung nicht immer gewährleistet werden kann.
Welche einheitlichen Konzepte gibt es im Land Bremen eigentlich? Als zentrale Arbeitsgruppe auf Landesebene ist der Arbeitskreis Mädchenpolitik im Lande Bremen einberufen worden, um die Angebote für Mädchen und junge Frauen im Lande Bremen qualitativ und quantitativ weiter zu entwickeln. Die Jugendbildungsstätte Lidice-Haus hat in diesem Zusammenhang Fortbildungsangebote wie zum Beispiel zum Thema aggressive Mädchen durchgeführt.
Um es noch einmal ganz deutlich zu sagen: Wir haben einen Bürgerschaftsbeschluss von 2005, der umgesetzt werden soll. Deshalb haben wir diese Anfrage auch eingereicht. In den Einrichtungen soll mindestens ein Drittel der zur Verfügung stehenden Sach- und Honorarmittel und der Arbeitszeit für die Arbeit der Mädchen umgesetzt werden. Wir stehen für eine gerechtere Mittelvergabe ein, das ist unser Ziel. In allernächster Zukunft wollen wir auch zu 50/ 50 kommen, nämlich Gender Mainstreaming, nicht mehr und nicht weniger.
Welche Finanzmittel wurden oder werden für die Mädchenarbeit bereitgestellt? In der Antwort des Senats wird geantwortet, dass die Fördermittel für Mädchenarbeit nicht mehr getrennt nachgewiesen sind, da sie Bestandteil des Stadtteilbudgets, des Anpassungskonzepts geworden sind und dezentral bewirtschaftet werden. Die Fördermittel wurden seit 2000 insgesamt ungekürzt festgeschrieben. Es ist nicht dokumentiert, welche Anteile daraus insgesamt für mädchenspezifische Angebote verausgabt werden. Meine Damen und Herren, auch da haben wir noch sehr viel Arbeit. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Häusliche Beziehungsgewalt, ein Thema, das nie endet! Schläge, Bedrohung, Liebe, die einmal war, Gewalt, nur noch Gewalt! Wir haben schon mehrfach in der Bremischen Bürgerschaft darüber diskutiert, das Wegweisungsrecht ist daraus entstanden. Mein erster Debattenbeitrag in der Bremischen Bürgerschaft ist dem Thema häusliche Beziehungsgewalt gewidmet gewesen, eine Debatte mit sehr viel Herzblut und Lösungsansätzen.
Ich hoffe sehr, dass wir dieses Thema in den Griff bekommen. Mit den Berichten, die wir anfordern, sind wir schon ein ganzes Stück in die öffentliche Debatte getreten. Das Thema häusliche Beziehungsgewalt darf nicht hinter verschlossenen Türen passieren. Nur dann, wenn wir dieses Thema öffentlich machen, können wir es eindämmen.
Sie dürfen hier ruhig klatschen, meine Damen und Herren!
Super!
Frauen und Kinder haben so viel Leid erfahren über alle gesellschaftlichen Gruppen hinaus. Gewalt in der Familie ist kein Privaterlebnis, sondern es geht die Gemeinschaft, in der wir leben, etwas an. Jeder Mensch hat das Recht, ohne Gewalt aufzuwachsen und ohne Gewalt zu leben. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Kevin ist in Bremen nicht nur ein Kind, das der häuslichen Gewalt zum Opfer gefallen ist, sondern wir reden auch über häusliche Beziehungsgewalt. Wer spricht über die vielen Stalking-Opfer, die Frauen, die mit blauen Augen zur Arbeit gehen müssen, oder die Kinder, die mit blauen Flecken zur Schule gehen? Dürfen wir so etwas dulden, wollen wir so etwas dulden? Wo fängt Gewalt an? Fängt Gewalt an, wenn man etwas sieht, oder fängt Gewalt schon früher an? Schauen wir zu, oder greifen wir ein?
Wir als Gleichberechtigungsausschuss haben uns lange und sorgfältig mit diesem Thema beschäftigt, aber reicht das? Ist das, was wir in Bremen als Prävention vor häuslicher Gewalt unternehmen, genug? Wir haben zwar in den letzten Jahren große Fortschritte gemacht, die Situation von Frauen und Mädchen verbessert, aber es reicht noch lange nicht.
Mit dem Bericht, den wir alle zwei Jahre bekommen, können wir die Fortschritte kontinuierlich verfolgen. Deshalb ist es auch richtig, die Berichtspflicht alle zwei Jahre fortzusetzen. Die Berichterstatterin Frau Arnold-Cramer hat ja gesagt, dass der Senat vorgeschlagen hat, den Bericht alle drei Jahre zu geben. Wir wenden uns als CDU-Fraktion strikt dagegen, weil wir meinen, dass ein kontinuierlicher Bericht hier erforderlich ist. Da es der ZGF schon immer ein Herzensanliegen gewesen ist, meine ich, dass es der ZGF eine Freude sein wird, uns als Gleichstellungsausschuss den Bericht auch jetzt wieder alle zwei Jahre vorzulegen.
Meine Damen und Herren, ein Bericht kann nur dann von Nutzen sein und seinen Zweck erfüllen, wenn man mit den Daten auch arbeiten kann. Deshalb bitte ich für die CDU-Fraktion um einen vollständigen Bericht und um Daten, mit denen die Arbeit auch gewährleistet ist. Häusliche Beziehungsgewalt ist ein Thema, das jede und jeden von uns angeht. Keiner sollte damit unsensibel umgehen. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Es muss eine Trendwende in der Berufsorientierung für Mädchen und Jungen geben. Es ist in der heutigen Zeit nicht mehr vertretbar, das alte Klischee der Frauenberufe und Männerberufe beizubehalten. Deshalb ist vor sechs Jahren der Girls’ Day eingeführt worden, das Land Bremen beteiligt sich seit 2002. An jedem vierten Donnerstag im April ist Girls’ Day oder auch der Mädchenzukunftstag.
In ganz Deutschland laden Betriebe und Unternehmen Schülerinnen der Klasse fünf ein, derzeit noch frauenuntypische Berufe zu entdecken. In den letzten Jahren haben Unternehmen mit mehr als 17 000 Veranstaltungen über 385 000 Mädchen erreicht. Mit ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ihrer Beteiligung am Aktionstag begeistern Betriebe, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und andere Institutionen weiblichen Nachwuchs für die Zukunftsberufe in den Bereichen Technik, Handwerk, Ingenieur- und Naturwissenschaften. Das sind alles Berufe, die nicht unbedingt mädchentypisch sind.
Aus den Erfahrungen der letzten Jahre mit dem Girls’ Day und zur weiteren Vernetzung der Aktivitäten wurden ab November 2004 Regionalkonferenzen initiiert. Den Beginn der Konferenzreihe bildete die Regionalkonferenz Nord, die am 8. November 2004 in der Agentur für Arbeit in Hamburg stattfand. Die erste bundesweite Fachtagung fand in Berlin statt unter dem Titel „Girls’ Day – Erfahrungen und Perspektiven“.
Perspektiven sollen aber auch die Jungen haben, Erfahrungen nicht nur in männertypischen Berufen. Warum soll ein Mann nicht auch ein guter Kindergärtner oder ein guter Hutmacher sein? In der Gastronomie hat er uns schon den Kochlöffel aus der Hand genommen. Es gibt hervorragende Köche, so wie es auch hervorragende Lkw-Fahrerinnen gibt. Wir müssen endlich von diesem Klischeedenken wegkommen. Die Zeit des ersten Berufswunsches der Jungen als Lokomotivführer muss vorbei sein.
Deshalb müssen auch die Jungen diesen Aktionstag nutzen. Sie können sich am Girls’ Day intensiv mit persönlichen Berufs- und Lebenszielen auseinandersetzen. Das bundesweite Projekt „Neue Wege für Jungs“ bietet Jungen der Klassen fünf bis zehn die Chance, sich mit persönlichen Lebenszielen und Berufswünschen auseinanderzusetzen. Das Projekt „Neue Wege für Jungs“ startete vor einem Jahr. Einzelne Initiativen organisieren am Girls’ Day Aktionen für Jungen. Angesprochen werden Schulen und Verbände, Jugendeinrichtungen, Arbeitsagenturen und andere Akteure. Die Jungen sollen vermehrt Einblicke in Sozial-, Pflege- und Erziehungsberufe haben. Frauentypische Arbeitsfelder wie Verwaltung, Handel und Gesundheit sollen für die Jungen aufgeschlossen sein. Vielleicht gelingt es auch, Kontakte zu Männern zu knüpfen, die aus ihren Erfahrungen erzählen können, die schon in diesen männeruntypischen Berufen arbeiten.
Ich finde, es ist an der Zeit, dass ein Umdenken stattfindet. Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass Männer, die einen Staubsauger, ein Bügeleisen benutzen oder auch einmal bei ihren Kindern Windeln wechseln, eine höhere soziale Kompetenz haben. Diese Männer sind nicht nur teamfähiger, sondern auch bei Konflikten eher bereit einzulenken. Soziale Kompetenzen zu haben kann im Leben nur hilfreich sein.
Meine Damen und Herren, für Jungen, die soziale Berufsfelder kennenlernen wollen, ist es unbedingt notwendig, sie zu unterstützen und zu ermutigen, diesen Schritt auch zu wagen. Was bei den Mädchen
hervorragend funktioniert, sollte uns auch bei den Jungen gelingen. Damit es aber gelingt, sollte es eine angemessene Vor- und Nachbereitung des Girls’ Days oder auch des Jungentages in der Schule geben. Schön wäre es, wenn in der Schule die einseitigen Rollenzuweisungen von Frauen und Männern beleuchtet und diskutiert würden. Nur so können wir Gender Mainstreaming auch den Jugendlichen beibringen.
Gleichberechtigung bei den Jungen, nicht nur Schlosserinnen, auch Altenpfleger brauchen wir! Deshalb fordern wir den Senat auf, bis Ende 2006 für das Land Bremen ein Konzept zur Verstetigung des Girls’ Days zu erarbeiten. Außerdem soll durch das Bildungsressort ein Konzept erstellt werden, das den besonderen Belangen der Jungen gerecht wird. Sie sehen also, meine Damen und Herren, frauenpolitische Sprecherinnen und Frauenpolitikerinnen können nicht nur für Mädchen und Frauen sprechen, sondern sie sprechen im Namen der Gleichberechtigung auch für die Männer und Jungen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir haben mit der SPD diese Große Anfrage hier eingereicht und eine umfängliche Antwort erhalten, die sich nicht mit den Tarifbeschäftigten bei der Polizei befasst, sondern ausschließlich auf Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte abgestimmt ist. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Gestatten Sie mir ein einleitendes Wort, bevor ich auf die Antworten des Senats eingehe! Wir haben insgesamt im Land Bremen eine sehr gute Polizei.
Männer und Frauen, ganz genau! Mit einem neuen, straffen Polizeigesetz, das die Große Koalition auf den Weg gebracht hat, wird sich der Handlungsrahmen unserer Polizei aber dennoch verbessern. Wenn wir in die Geschichte zurückblicken, war der Polizist ein preußischer Gendarm, eine absolute Respektsperson, bewaffnet mit Säbel und Pickelhaube. Heute erleben wir hier in Bremen und Bremerhaven eine andere Polizei. Sie ist beliebt, zwar nicht immer bei den Ganoven, aber dennoch hilfsbereit, bürgernah und arbeitet in Sicherheitspartnerschaften eng mit den Bürgern in unseren Städten zusammen.
Der Frauenanteil bei den Neueinstellungen liegt bei fast 50 Prozent je Einstellungsjahr. 365 Frauen in Bremen und 58 Frauen bei der Ortspolizei Bremerhaven zeigen, dass die Frauen in einem früher fast nur durch Männer ausgeübten Beruf eine gute Polizeiarbeit leisten. Dies freut mich persönlich umso mehr, als sich der Frauenanteil bei den Neueinstellungen insgesamt vergrößert hat. Nach meinen Beobachtungen, meine Damen und Herren, kann ich nur sagen, diese Frauen sind selbstbewusst, qualifiziert, denn sonst hätten sie nicht ihre Prüfung an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung bestanden, und manchmal auch entscheidungsfreudiger als mancher männliche Kollege. Ich glaube, das ist einen Applaus wert!
Mit unseren Polizistinnen im Land tritt die Staatsgewalt nicht nur vollwertig, sondern mit zusätzlichem Flair auf. Sie sind warm, herzlich, charmant und liebenswürdig.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 15. Dezember 2005 den Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes zur Beratung und Berichterstattung an den Gleichstellungsausschuss überwiesen. Beraten hat der Ausschuss den Bericht am 11. Januar, am 8. Februar und am 15. März 2006. Sie sehen also, meine Damen und
Herren, der Personalcontrollingbericht ist sehr umfassend und eine wirkliche Hilfe zur Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes.
Ein Controllingbericht besteht fast nur aus Zahlen, aber ich kann Ihnen versichern, es sind sehr interessante Zahlen. Ich mache es auch relativ kurz, dank dem fortgeschrittenen Termin heute. Durch Ausgliederung und Personaleinsparung im öffentlichen Dienst sinkt der Personalbestand, für den das Landesgleichstellungsgesetz gilt. In den Jahren 2002 bis 2004 sank der Personalbestand von 45 550 auf 37 569 Personen. Der Frauenanteil im Geltungsbereich des Landesgleichstellungsgesetzes beträgt 53,1 Prozent. Erfreulich ist, dass eine allmähliche Strukturveränderung bei der Feuerwehr, der Polizei und beim Strafvollzug im Hinblick auf die Frauenanteile in höheren Laufbahngruppen zu verzeichnen ist, gestiegen nämlich mit 46 Prozent. Im mittleren Dienst lag die Quote bei 48 Prozent, im gehobenen Dienst bei 50 Prozent und im höheren Dienst bei 34 Prozent.
Zu erwähnen ist noch, dass der Frauenanteil bei den Stellenbesetzungen 2004 bei 53 Prozent lag und somit den Frauenanteil an den Bewerbungsverfahren überstieg. 2004 wurden 937 Auszubildende eingestellt, von denen 60 Prozent weiblich sind. Auch hat sich die Zahl der Dienststellen, die durch eine Frauenbeauftragte betreut werden, seit 1995 kontinuierlich erhöht. Lag der Anteil 1998 noch bei 52 Prozent, ist er im Jahr 2004 auf 79 Prozent gestiegen.
Warten Sie ab, Frau Reichert, das wird gleich noch gesagt, aber Sie haben Recht!
Meine Damen und Herren, leider gibt es aber in vielen Bereichen der bremischen Verwaltung immer noch keine Frauenförderpläne. Hieran müssen wir noch ganz kräftig arbeiten! Durch die Umstrukturierung der sonstigen nicht landesunmittelbaren Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts im Lande Bremen sowie der Gerichte des Landes Bremen und die Zusammenlegung von Ämtern gibt es statt 134 Dienststellen im Jahr 2002 nunmehr 120 Dienststellen, über die berichtet wird. Der Personalbestand wurde somit um etwa 8000 Personen reduziert. Beim technischen Personal müssen noch gezielte Maßnahmen zur Frauenförderung ergriffen werden.
Mit 54 Prozent sind mehr als die Hälfte der Frauen in Teilzeit beschäftigt, wohingegen das nur auf 16 Prozent der Männer zutrifft. Auch hieran müssen wir noch arbeiten. Das Problem der Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist nach wie vor ein Problem der Mütter. Vielleicht schaffen wir es ja auch noch, den einen oder anderen Vater davon zu überzeugen, auch in Teilzeit zu gehen, solange die Kinder Betreuung brauchen.
Meine Damen und Herren, Bremerhaven: In Bremerhaven ist rund die Hälfte aller Beschäftigten weiblich. In allen Bereichen sind die Frauenanteile von 2002 bis 2004 um ein bis zwei Prozentpunkte gestiegen. In den Personalgruppen mit den geringen Frauenanteilen kam es beim Forschungspersonal zu einem Anstieg von fünf Prozent. Das liegt in Bremerhaven nicht zuletzt auch am AWI. 2004 stiegen 244 Beschäftigte in eine höhere Laufbahngruppe auf, 46,3 Prozent davon waren Frauen. Im mittleren Dienst lag die Quote bei 48 Prozent, 50 Prozent im gehobenen und 34 Prozent im höheren Dienst. Schauen wir uns die Stellenbesetzungen an, so fällt auf, dass die Frauenanteile an den Stellenbesetzungen in fast allen Bereichen höher waren als die Frauenanteile am Personalbestand. Interessant ist auch, dass von 676 Einstellungen insgesamt 498 befristete Beschäftigungsverhältnisse waren, und davon betreffen 66 Prozent Frauen. Kommen wir zu den Ausbildungsberufen! Die Frauenquote bei den Ausbildungsberufen war sehr hoch. Besonders viele Einstellungen gab es zum Beispiel bei den Referendaren für das Lehramt an öffentlichen Schulen, nämlich 199 Auszubildende, davon waren 67 Prozent weiblich. Meine Damen und Herren, ich möchte noch auf die Frauenanteile in den Altersgruppen zu sprechen kommen. Die Altersstruktur ist relativ ausgeglichen mit 55,2 Prozent bei den unter 35-jährigen Frauen, mit 53,7 Prozent bei den 35- bis 55-jährigen Frauen und mit 42,9 Prozent bei den über 55-jährigen Frauen. Abschließend möchte ich noch sagen, dass der Personalcontrollingbericht sehr umfassend und für die frauenpolitische Arbeit eine große Hilfe ist. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorsorge- und Rehabilitationsangebote für Mütter und Väter, die medizinische Rehabilitation und Prävention mit einer eltern- und kindgerechten Sozialtherapie zu verbinden oder auch ganz einfach Eltern-Kind-Kuren sind für die CDUFraktion wichtig, weil gerade diese Kuren helfen, dass ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Frauen, die Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind, die Belastungen des Alltags besser bewältigen können. Es ist keiner Mutter geholfen, eine Kur zu machen und nicht zu wissen, wo ihre Kinder untergebracht sind. Gerade auch diese Kinder sind aber meistens gesundheitlich nicht stabil, und auch ihnen tut eine Kur dann sehr gut. Eltern-Kind-Kuren stützen langfristig die gesundheitliche und psychosoziale Situation der Kurteilnehmer und -teilnehmerinnen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt die kurze Bearbeitungszeit bei den bremischen Krankenkassen von ein bis zwei Wochen zwischen Antragseingang und dem Kurbescheid. Der Rückgang der in vollem Umfang von den Krankenkassen bezahlten Kuren hat nach meiner Auffassung die Begründung, dass die Angst um den Arbeitsplatz doch sehr groß ist. Das zeigt auch das Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter vom 26. Juli 2002, das zum 1. August 2002 in Kraft trat und eine volle Kostenübernahme durch die Krankenkassen vorschreibt. Dieses Gesetz hat nicht gegriffen, der Rückgang konnte auch damit nicht gestoppt werden.
Schade ist auch, dass schon bewilligte Eltern-KindKuren nicht angetreten werden, nämlich in den Jahren 2000 und 2004 zwischen 27 und acht Prozent allein bei der AOK. Seit 2004 haben Versicherte in jedem Fall eine Zuzahlung zu leisten, die lediglich auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt ist. Auch diese Änderung hat zu dem Rückgang der Kuren beigetragen. Erwachsene Kurteilnehmer zahlen nur nach geltendem Recht die gesetzliche Zuzahlung von aktuell zehn Euro je Kalendertag des Aufenthalts in der Kureinrichtung. Bei der Zuzahlung wird auf Antrag bei der Prüfung aber berücksichtigt, ob der oder die Versicherte mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Jahres die gesetzliche Belastungsgrenze von zwei Prozent, bei chronisch kranken Personen von einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen überschritten hat. Eine totale Befreiung ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr möglich.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt den runden Tisch Mutter-Kind-Kuren, der von der Landesbeauftragten Ulrike Hauffe ins Leben gerufen worden ist. Ich möchte an dieser Stelle Ulrike Hauffe ganz herzliche Genesungsgrüße ins Krankenhaus übermitteln, sie hat sich gestern den Arm gebrochen. Auch wir wünschen ihr von hier aus gute Besserung!
An dem runden Tisch sitzen Vertreterinnen von Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, der Krankenkassen, des MDK und der Ärzte- und Arbeitnehmerkammer. Probleme, die im Antrags- und Bewilligungsverfahren auftreten, werden so im Kern erkannt und bekämpft. Es kann nicht sein, dass ein Arzt eine Kur bewilligt und beantragt hat und der Antrag
lückenhaft oder oberflächlich ausgefüllt und zusammengestellt war oder auch nicht aktuelle Befunde enthielt. Somit haben die Krankenkassen zwischen 30 und 57 Prozent der beantragten Fälle abgelehnt. Das konnte der runde Tisch aufdecken und somit auch abstellen.
Auch hier konnten Ablehnungen deshalb erfolgen, weil manchmal eher eine Rehabilitation notwendig ist als eine Kur. Aufklärung hilft auch hier. Die Rentenversicherungsträger stellen auch hier eine Haushaltshilfe, oder es gibt die Möglichkeit der Mitaufnahme der Kinder in den Rehakliniken. Neben den Krankenkassen in Bremen gibt es auch unabhängige Beratungsangebote von Wohlfahrtsverbänden, zum Beispiel der Caritas, der AWO, des Deutschen Arbeitskreises für Familienhilfe und des evangelisch-lutherische Kirchenkreises Bremerhaven.
Die CDU-Fraktion begrüßt, dass der runde Tisch auch dazu beigetragen hat, dass die Transparenz des Verfahrens der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse optimiert werden konnte. Die Versicherten der Krankenkassen können ihre Unterlagen, die ja doch sehr sensibel zu handhaben sind, in einem verschlossen Umschlag über die Krankenkasse dem Medizinischen Dienst zuleiten. Im Übrigen haben die Antragsteller ein uneingeschränktes Auskunftsverweigerungsrecht. Die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ergeht dann nur nach den den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Daten. Die Datenerhebungen unterliegen einer regelmäßigen datenschutzrechtlichen Überprüfung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Hauffe, ich möchte Sie beglückwünschen! Es war eine hervorragende Rede. Ich weiß nicht mehr, was ich noch sagen soll. Das ist so umfänglich und exzellent vorgetragen worden, es ist wirklich hervorragend gewesen! Sie dürfen ruhig klatschen, meine Damen und Herren.
Das ist es wert gewesen. Ich möchte aber ganz gern noch einmal am Anfang anfangen, weil hier auch die Besuchertribünen voll sind.
Ich glaube, es ist doch so, dass viele mit dem Begriff Gender Mainstreaming nicht unbedingt viel anfangen können. Keine Angst, es ist nur eine ganz, ganz kleine Einweisung! Gender Mainstreaming, was ist das, werde ich häufig gefragt. Ihnen geht es sicherlich auch nicht anders als mir. Gender Mainstreaming meint, dass Geschlechterpolitik in allen Politikfeldern mit Bedacht und in konsequenten Maßnahmen umgesetzt werden soll. Mit Gender Mainstreaming soll Frauenpolitik aus dem Nischendasein heraus, und in den Köpfen der Menschen sollen sich Einsichten um gerechtere Verteilung zum Beispiel der Erwerbs- und Familienarbeit, der Führungspositionen, der Bildungschancen, nicht zuletzt der Macht-, der Einkommensverhältnisse durchsetzen.
Dieser neue Weg ist das erste Mal 1985 bei der dritten Weltfrauenkonferenz in Nairobi beschritten worden. In der Entwicklungspolitik wurde klar: Die erfolgreichen Projekte geben den Frauen Hilfe zur Selbsthilfe, Frauen bekommen Bildung, Hilfen zur Familienplanung, Geld für bessere Infrastruktur und zur Schaffung von Arbeitsplätzen, Hilfe zum Ausbau und zur Herstellung von Nahrungsmitteln. 1995, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
bei der nächsten Weltfrauenkonferenz in Peking, wurde die Bedeutung des Gender-MainstreamingKonzepts erneut betont und um die Forderung ergänzt, dass die unterschiedlichen Auswirkungen von Entscheidungen auf Männer und Frauen entsprechend zu analysieren sind, bevor Entscheidungen überhaupt getroffen werden.
Die damalige Frauenministerin, Claudia Nolte, hat damals in China die deutsche Sicht deutlicher und mutiger, insbesondere auch beim Einfordern der Menschenrechte für Frauen deutlicher gemacht als andere Ministerinnen. Gender Mainstreaming eroberte dann auch die Organe der Europäischen Union. Mit zwei Aktionsprogrammen zur Gleichstellung von Männern und Frauen wurde versucht, die Forderung des Konzepts voranzutreiben. Wirkliche Erfolge aber erzielten in diesem Prozess nur die skandinavischen Länder, vermutlich weil dort alle Maßnahmen schon lange nicht mehr als Frauenpolitik, sondern als partnerschaftliche Geschlechterpolitik ausgerichtet war.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion sieht Gender Mainstreaming auch als partnerschaftliche Geschlechterpolitik. Das haben wir hier eben von Frau Hauffe schon ausführlich gehört, und da können wir nur zustimmen. Gender Mainstreaming muss bereits in der Planungsphase von Maßnahmen, Programmen und Gesetzen angewandt werden, das heißt, es muss ein Top-down-Prozess erfolgen. Mit dem Beschluss vom 19. Februar 2002 hat der Senat die Grundlage für die Implementierung des Gender-MainstreamingAnsatzes in der Bremer Landespolitik gelegt. Er forderte die Ressorts auf, die Geschlechterperspektiven in ihre jeweiligen Politik- und Tätigkeitsfelder sowie in ihr praktisches Verwaltungshandeln einzubeziehen. Die ZGF wurde im September 2002 mit der Leitung einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe betraut, um ein Konzept zur Umsetzung zu erarbeiten, was nun wirklich auch nicht einfach war.
Ich möchte hier aber noch einmal betonen, dass Gender Mainstreaming keine Frauenpolitik ist, sondern Gender Mainstreaming ist geschlechtsneutral. Wenn man sich den Bericht über die Pilotprojekte anschaut, merkt man, dass doch schon ein Umdenken zum Beispiel im Bereich der Kindertagesstätten stattgefunden hat. Der Genderaspekt bei Stellenbesetzungen im Kindergarten kommt zum Tragen, weil die Stellen auch zum größten Teil in der neuen Zeit mit Männern besetzt werden. Das ist nur zu begrüßen, weil es gerade in der heutigen Zeit sehr viele Alleinerziehende gibt und die väterliche Seite bei der Erziehung dann, wie gesagt, auch fehlt.
Wir als CDU-Fraktion sehen darin einen großen Fortschritt. Gender Mainstreaming in der Umweltforschung, im Marktwesen, Genderperspektive bei der Vergabe von Zulassungen für Schausteller bei Volksfesten und so weiter, ich möchte es hier jetzt aber nicht alles aufzählen, denn, wie wir vorhin schon von Frau Arnold-Cramer gehört haben, wir haben unten
im Foyer eine Ausstellung, die von den verschiedenen Ressorts hervorragend gemacht worden ist. Es ist eine Bereicherung, und man kann da unheimlich viel, auch an Material, mitnehmen.
Gender Mainstreaming ist der Weg zur Gleichberechtigung, die realitätsnahe Analyse der konkreten Bedürfnisse und Lebenssituationen von Frauen und Männern. Die Verantwortung für eine erfolgreiche Umsetzung des Konzepts liegt bei der Ressortleitung. Deshalb meine ich, dass eine Berichtspflicht der Ressortleiter über die Umsetzung von Gender Mainstreaming sehr hilfreich sein kann. Gender Mainstreaming muss in die Köpfe der Hierarchieebenen implantiert werden. Nur so ist die Umsetzung gewährleistet. Auch eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe, um einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch zu gewährleisten, ist unverzichtbar.
Die Senatskanzlei und die Verwaltung der Bremischen Bürgerschaft haben sich nicht an dem Pilotprojekt zur Einführung des Gender MainstreamingKonzepts beteiligt und sind deshalb in der bremischen Verwaltung nicht unbedingt ein gutes Vorbild. Wir als CDU-Fraktion hoffen, dass dies schnellstmöglich nachgeholt werden wird. Das Fortbildungsangebot der ZGF wird zu wenig genutzt. Das ist etwas, was unbedingt geändert werden muss, denn der Bedarf an Wissen und an praktischen Erfahrungen mit Gender Mainstreaming ist doch vorhanden. Das sieht man ja immer wieder.
Meine Damen und Herren, ich weise Sie noch einmal auf die Genderausstellung unten in der Eingangshalle hin, und ich schließe mit den Worten unseres ehemaligen Bürgermeisters: „Wir machen nicht nur Gender Mainstreaming, wir brauchen es. Es profiliert unsere Arbeit und macht sie besser, und weil damit unsere Ressourcen besser eingesetzt werden, sparen wir eines Tages, wer weiß, auch damit Geld.“ – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Senatorin, gibt es Erkenntnisse darüber, wie viel Hobbyzüchter, Hobbygeflügelzüchter wir in Bremen haben? Wie ist gewährleistet, dass auch diese Hobbyzüchter ihre Tiere wegsperren?
Aber es gibt keine Statistik, die Hobbygeflügelzüchter erfasst?
Frau Senatorin, meinen Sie, dass es wichtig ist, diese Statistik irgendwann anzulegen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Prävention und Aufklärung häusliche Gewalt verhindern, seit 1999 arbeiten wir intensiv an diesem Thema. Es ist heute die fünfte Debatte zu diesem Thema häusliche Gewalt. Als positiv zu bewerten ist es, dass diese innerfamiliäre Angelegenheit zu einem öffentlich geächteten Straftatbestand geworden ist. Es kann und darf nicht sein, dass Gewalttaten in der Familie nicht geächtet werden können, nur weil sie hinter verschlossenen Türen passieren. Mit dem Wegweisungsrecht haben die Polizei und die Justiz die Möglichkeit einzugreifen. Das ist schon ein sehr großer Fortschritt.
Wir debattieren heute über häusliche Gewalt, das heißt auch Gewalt an Kindern, Männern sowie älte––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ren Menschen. Häusliche Beziehungsgewalt ist weder am Geschlecht noch am Alter festzumachen. Trotzdem sind es immer wieder Frauen, die an Gewaltakten leiden. Gewalt an Frauen ist weltweit und in fast allen Kulturen verbreitet. Für Jahrhunderte waren männliche Herrschaftsansprüche und Gewalt akzeptiertes Recht. In Deutschland wurde erst 1928 das Recht von Männern, ihre Frauen zu züchtigen, endgültig abgeschafft. Heute ist die Gleichstellung der Geschlechter gesetzlich abgesichert, und gewalttätiges Verhalten steht unter Strafe. Die Frauenbewegung hat vor 20 Jahren das gesellschaftliche Tabu und damit das Schweigen über die Gewalt gegen Frauen gebrochen und vor allem das Ausmaß der Männergewalt im privaten Bereich aufgezeigt. Die Gesellschaft hat mit der öffentlichen Finanzierung von Unterstützungsangeboten für misshandelte Frauen ein erstes Zeichen gesetzt, dass sie beginnt, dieses Problem ernst zu nehmen.
Meine Damen und Herren, um einen effektiven Schutz für Frauen und Kinder sowie einen Abbau von Gewalt zu leisten, reicht es nicht aus, Hilfsangebote für die Opfer bereitzustellen, die zwar anerkannte und unverzichtbare Unterstützung bieten, darüber hinaus ist aber auch ein veränderter Umgang mit Männergewalt notwendig, ihre gesellschaftliche und damit rechtliche Ächtung und die deutliche Inverantwortungnahme der Täter mit dem Ziel, ihr Verhalten zu ändern.
In den letzten Jahren ist einiges auf den Weg gebracht worden, zum Beispiel die Förderung spezifischer Einrichtungen und die Hilfesysteme, die sich auf die Betreuung von betroffenen Mädchen und Frauen spezialisiert haben, zum Beispiel Schattenriss, Verein Neue Wege, Frauenhäuser, Notruf, Mädchenhäuser und so weiter. Wir als CDU-Fraktion meinen, es ist eine gute und wichtige Arbeit, die diese Initiativen leisten, und wir werden sehr genau darauf achten, dass die Förderung auch weitergeführt wird.
Meine Damen und Herren, warum ist die Sensibilisierung für die Gewaltproblematik in der medizinischen Versorgung, zum Beispiel durch entsprechende Fortbildungsangebote, so wichtig? Ich möchte Ihnen ein Beispiel geben. Frau Müller hat deutliche Verletzungen im Gesicht und am Oberkörper. Sie verdeckt dies mit Make-up, sie sagt, sie sei gestürzt. Der Arzt fragt nicht weiter nach. Das Martyrium geht deswegen weiter. In Bremen muss dies aber nicht mehr so sein. Die Ärztekammer Bremen hat in Kooperation mit der ZGF – schönen Dank auch dafür – einen Leitfaden für Ärztinnen und Ärzte zum Umgang mit Opfern häuslicher Gewalt erarbeitet. Die dort zusammengestellten Informationen können eine gute Arbeitshilfe für das Personal darstellen.
Wir alle wissen, dass das Thema häusliche Gewalt ein sehr sensibles Thema ist, aber die Krankenkassen und die Krankenhäuser sind mit den Fortbildungsmaßnahmen auf dem richtigen Weg. Positiv ist auch
zu erwähnen, dass das Faltblatt „Häusliche Beziehungsgewalt“ neu aufgelegt wird. In der Krankenund Kinderkrankenpflege werden Fragen der häuslichen Gewalt in verschiedenen Zusammenhängen in der Ausbildung behandelt. Hier sollte man sich doch vielleicht überlegen, dem Thema lieber 40 als 20 Stunden zu geben.
Leider ist häusliche Gewalt ein Thema, das immer mehr Platz in unserer Gesellschaft einnimmt. Die CDU-Fraktion begrüßt in diesem Zusammenhang auch, dass die Gesundheit Nord GmbH Klinikverbund Bremen mit der Unterstützung des Klinikums BremenOst am 14. September 2005 eine fachübergreifende Tagung zum Thema Beziehungsgewalt veranstaltet hat. Diese Fachtagung wurde von der Ärztekammer sogar als Fortbildungsveranstaltung bewertet. Ich meine, das ist der richtige Weg, da kann man noch einiges mehr tun.
Ich wünsche mir auch noch mehr Vernetzung der Hochschule Bremen zur Hochschule Bremerhaven. Vielleicht kann die Hochschule Bremerhaven die Studiengänge aus wissenschaftlicher Sicht übernehmen. Es wäre vielleicht einmal ein Weg, dort ins Gespräch zu kommen und dies zu überlegen.
Meine Damen und Herren, die Finanzierung für das Präventionskonzept „Häusliche Beziehungsgewalt“ war in diesem Jahr sehr schwierig, aber wir haben es mit vereinten Kräften geschafft. Ich sage aber hier auch ganz deutlich: Es muss eine längerfristige Lösung geschaffen werden. Alle Menschen haben ein Recht auf ein Leben ohne Gewalt und ohne Diskriminierung und auf eine freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Nicht, weil ich parlamentarisch nicht mehr arbeiten möchte, sondern weil meine Kolleginnen fachlich so gefragt haben, dass meine Fragen damit beantwortet sind. Schönen Dank, Frau Senatorin!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Ausschuss für die Gleichberechtigung der Frau hat den überwiesenen 14. Bericht der Zentralstelle für die Gleichberechtigung der Frau in seiner Sitzung am 27. Oktober 2004 beraten.
Meine Damen und Herren, es wird Sie nicht verwundern, dass die Umsetzung des Gleichberechtigungsgebots eine Aufgabe ist, die allen obliegt, allen Ressorts ebenso wie der Bremischen Bürgerschaft. Der Bericht der ZGF stellt dar, dass es noch viel Arbeit gibt. Gerade diese Arbeit muss gleichberechtigt von allen getragen werden. Ein gutes Beispiel dabei ist Gender Mainstreaming. Der Bremer Senat und der Bremerhavener Magistrat haben beschlossen, Gender Mainstreaming in ihrer Verwaltung einzuführen. Dabei hat die ZGF bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming erhebliche Aktivitäten entfaltet.
Die CDU-Fraktion ist der Meinung, dass die Öffentlichkeit noch zu wenig über Gender Mainstreaming weiß. Es wäre wünschenswert, dies zu ändern. Gender Mainstreaming soll eine Erweiterung bisheriger Gleichstellungspolitik sein und soll ergänzend zu den notwendigen Frauenfördermaßnahmen in die bremische Verwaltung eingeführt werden. Um Maßnahmen, Programme oder Dienstleistungsangebote geschlechtergerecht gestalten zu können, müssen unterschiedliche Interessen von Männern und Frauen von Anfang an in die Planung, Entscheidung und Umsetzung einbezogen werden.
Meine Damen und Herren, zum Thema „Opfer von Frauenhandel“ haben die Bremische Evangelische Kirche und die Innere Mission Bremen e. V. im Februar 2002 eine Beratungsstelle für die Opfer von Frauenhandel gegründet, zunächst einmal als Modellprojekt und später als Beratungs- und Betreuungsstelle. Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales hat einen einmaligen Zuschuss in der Zeit von März 2003 bis Herbst 2003 gewährt. Ansonsten ist diese Beratungsstelle in der Hauptsache durch Spenden und Zuschüsse finanziert worden.
In mehreren Debatten hier in der Bürgerschaft wurde dieses Thema behandelt. Vor der Bürger––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
schaftswahl hat der Senat die Bürgerschaft mit der Bürgerschaftsdrucksache 15/1455 vom 9. April 2003 informiert, dass der Senat über die Fortführung des Projekts und dessen Finanzierung im Zusammenhang mit dem Haushalt 2004 entscheiden werde. Nach der Wahl wurde in der Koalitionsvereinbarung der Regierungsparteien festgelegt, dass die Betreuung der Opfer im Rahmen der Regeldienste erfolgen soll. Dies ist nicht geschehen. Daher mussten Ende 2003 bereits erste Opfer von Frauenhandel abgewiesen werden. Eine Lösung ist immer wieder verzögert worden. Positiv ist an dieser Stelle zu erwähnen, dass unser Innensenator, Thomas Röwekamp, kurzfristig für ein halbes Jahr bei der Finanzierung der Beratungsstelle eingesprungen ist, um den laufenden Betrieb der Beratungsstelle nicht zu gefährden.
Meine Damen und Herren, auch das Thema „Sexueller Missbrauch von Mädchen im Internet“ wird uns noch mehr beschäftigen müssen. Chatten im Internet, Gefahren für Kinder und Jugendliche? Mit dem Verein Netkids wurde ein breites Publikum über Gefahren informiert, denen Kinder und Jugendliche ausgesetzt sind, wenn sie allein zu Hause in der Chatwelt im Internet abtauchen. Es ist eine Gefahr, die wir nicht aus den Augen lassen dürfen. Mein Dank an die ZGF, die dieses Thema aufgenommen hat und in Bremen und Bremerhaven das Ergebnis des Vortrags mit dem Lehrerfortbildungsinstitut weiter bearbeiten wird! Es ist der richtige Weg.
Meine Damen und Herren, Gewalt gegen Frauen! Zu Beginn des Berichtszeitraums, nämlich am 1. Januar 2002, trat das neue Gewaltschutzgesetz in Kraft. Die Parlamentarier aller Fraktionen haben das Wegweisungsrecht auf den Weg gebracht, das mit guten Ergebnissen angewandt wird. So wird den Opfern von häuslicher Gewalt sicherer Schutz gewährt, nachdem der schlagende Partner aus dem Haus gehen muss.
Die Bremer Ärzte und Krankenhäuser müssen nun noch mehr sensibilisiert werden, um Gewalt zu erkennen, Hemmschwellen abzubauen und die Patientinnen direkt anzusprechen. Häusliche Beziehungsgewalt muss ins Licht der Öffentlichkeit. Sie darf nicht mehr im Dunkeln passieren, sie darf gar nicht mehr passieren, sie muss einfach in die Öffentlichkeit. Also, meine Damen und Herren, Gewalt kommt nicht in die Tüte! Die ZGF kann mit Aktionen wie dieser nur anschieben, etwas ändern können nur die Bürgerschaft und der Senat.
Wir hatten in Bremen mit als Erste ein Landesgleichstellungsgesetz. Nach langer Kontroverse zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat wurde die Richtlinie 76/207 EWG des Rates zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufs
ausbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen am 23. September 2004 novelliert und als Antidiskriminierungsrichtlinien Beschäftigung und Geschlecht veröffentlicht. Die europäischen Mitgliedsstaaten haben bis Oktober 2005 Zeit, ihr nationales Recht anzupassen.
Meine Damen und Herren, so lange es nicht für gleiche Arbeit bei gleicher Qualifikation gleichen Lohn gibt, ist die Gleichberechtigung noch nicht durchgesetzt, und so lange ist die ZGF auch nicht überflüssig. Bis heute wird Gleichstellungspolitik noch nicht in allen Politikfeldern als Aufgabe verstanden. Daran müssen wir noch arbeiten. Ich schließe mit der Bitte um Zustimmung zum Antrag des Gleichstellungsausschusses, und ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
Inwieweit ist dem Senat die Stiftung „Hänsel und Gretel“ bekannt, wie beurteilt der Senat die Projekte der Stiftung, und inwieweit sieht der Senat eine Möglichkeit, die Stiftung auf Bremen auszuweiten?
Wie bewertet der Senat die Idee, dass Geschäftsleute ihre Läden als so genannte Schutzräume zur Verfügung stellen?
Inwieweit wäre der Senat bereit, die Aufklärung in den Schulen und in den Kindergärten bezüglich der Nutzung der „Schutzräume“ zu unterstützen?
Frau Senatorin, sind Sie nicht auch meiner Meinung, dass dieses Projekt in Bremen längst überfällig ist, weil Kinder Gewalt und Not ganz anders sehen? Da das ein relativ kostenneutrales Projekt ist, würde es Bremen doch sicherlich gut zu Gesicht stehen, alles dafür zu tun, dieses Projekt auch hier nach Bremen zu bekommen. Was gedenkt der Senat, dahin gehend zu tun?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir debattieren heute, wie wir eben auch schon gehört haben, über den Personalcontrollingbericht Band III über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2002. Die Bürgerschaft hat in ihrer Sitzung am 25. November 2003 den Bericht über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2002 zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für die Gleichberechti
gung der Frau überwiesen. Die Beratung am 21. Januar 2004 im Ausschuss war sehr ausführlich. Ist die Forderung Gleichberechtigung noch nötig? Ist dies nicht längst überholt? Meine Damen und Herren, gerade deshalb debattieren wir heute den Personalcontrollingbericht.
Die CDU-Fraktion begrüßt die zeitnahe Berichterstattung wie auch die Qualität des Berichtes. So sind zwei Sonderuntersuchungen, Alter und Familienstand, Frauenförderpläne und Frauenbeauftragte sowie Daten aus den einzelnen Dienststellen vorgelegt worden. Wenn Sie den Personalcontrollingbericht in die Hand nehmen, fällt die Zahlenvielfalt auf. Besser wäre es, die zugrunde liegenden Strukturen und Ursachenzusammenhänge aufzuzeigen.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion bedankt sich beim Senator für Finanzen, der federführend die Verantwortung für den Bericht hat. Er ermöglicht mit dem Bericht einen Überblick über die Situation der weiblichen Beschäftigten im öffentlichen Dienst. Die Übersichten der Frauenanteile in ausgewählten Personalgruppen zeigen deutlich, dass Gleichberechtigung nicht in allen Berufsfeldern erreicht ist. Es gibt immer noch die klassischen Männer- und Frauenberufe. Der Frauenanteil bei der Feuerwehr beträgt nur 0,7 Prozent, bei den Raumpflegerinnen aber 99,8 Prozent. Auch bei dem technischen Personal mit 29,2 Prozent müssen wir gezielt Frauen auf diese Ausbildungsberufe aufmerksam machen.
Es ist nach Auffassung der CDU-Fraktion nicht mehr exotisch, Frauen bei der Polizei, Feuerwehr oder beim Justizvollzugspersonal zu sehen. Frauen können sich genauso durchsetzen wie Männer, manchmal sogar besser.
Vereinbarkeit von Familie und Beruf! Auch dieser Bericht hat uns gezeigt, dass es immer noch ein weibliches Thema ist, Familie und Beruf miteinander zu vereinen. Die Teilzeitquote im bremischen öffentlichen Dienst liegt bei 35 Prozent. Teilzeitarbeit wird vornehmlich von Frauen in Anspruch genommen. Sie stellen 83 Prozent der Teilzeitbeschäftigten. Damit stehen acht teilzeitbeschäftigte Frauen zwei teilzeitbeschäftigten Männern gegenüber. Interessant ist, dass die Teilzeitbeschäftigung bei Männern zunimmt, je höher die Laufbahngruppe ist. Bei Frauen dagegen nehmen die Anteile ab. 18 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen sind im einfachen Dienst vertreten, anteilig am stärksten mit 42 Prozent sind Frauen im mittleren Dienst teilzeitbeschäftigt, im gehobenen Dienst sind es noch 26 Prozent und im höheren Dienst nur noch elf Prozent.
Meine Damen und Herren, kommen wir nun zu den Leitungsfunktionen: Erfreulich ist, dass sich der Frauenanteil von 25 Prozent im Jahr 1998 auf 34 Prozent im Jahr 2002 erhöht hat. Die steigenden absoluten Zahlen spiegeln auch den Stand der Ausweitung der Berichterstattung wider, die sich insbesondere in den Bereichen Kultur und Sport, im Wissenschaftsbereich, im sonstigen Geltungsbereich und in Zentralkrankenhäusern vollzog. Frauen waren im Jahr 2000 in den jeweils erfassten Bereichen an den Beförderungen und Höhergruppierungen anteilig mit 48 bis 52 Prozent vertreten. Der Anteil der Frauen, die 2002 an Fortbildungsveranstaltungen teilnahmen, lag bei 55 Prozent. Erfreulich ist auch, dass sich die Lage bezüglich der Entsendung von Frauen in verschiedene Gremien etwas verbessert hat. 2002 lagen die Frauenanteile bei den Delegationen, Konferenzen und Veranstaltungen jeweils über 50 Prozent. Meine Damen und Herren, 13 Jahre nach Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes müssen wir aber auch leider feststellen, dass nur rund die Hälfte der Dienststellen einen Frauenförderplan hat. Wir meinen, dass das zu wenig ist. Das ist ein gesetzlicher Auftrag. Von den 133 Dienststellen im Jahr 2002 hätten 126 einen Frauenförderplan aufstellen müssen. Im Jahr 2002 gab es 64 Frauenförderpläne. Für 62 Dienststellen gab es 2002 keinen Frauenförderplan. Der Senator für Finanzen hat darauf reagiert und die Dienststellen dazu aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung nachzukommen. Die CDU-Fraktion begrüßt diese Aufforderung. Meine Damen und Herren, ich spreche hier die Frauenanteile in Leitungspositionen im höheren Dienst an, die insgesamt sehr unbefriedigend zu sehen sind. Hier muss ein Weg gefunden werden, Frauen noch mehr zu beteiligen. Die CDU-Fraktion tritt dem Bericht und Antrag des Ausschusses für die Gleichberechtigung der Frau vom 21. Januar 2004 zum Personalcontrollingbericht, Band III, über die Umsetzung des Landesgleichstellungsgesetzes 2002 bei. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Senator, noch eines: Ich wollte Ihnen noch sagen, auch wir Frauen können mit Zahlen umgehen! – Danke!
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir diskutieren heute die Zwischenbilanz Gewaltschutzgesetz und Wegweisungsrecht. Zwei Jahre nach In-Kraft-Treten der Gesetzesänderung können wir mit den Erfahrungen, die in dieser Zeit gemacht wurden, arbeiten. Als 2001 das neue Polizeigesetz eingeführt wurde, war es nicht leicht, das Wegweisungsrecht mit in das Bremische Polizeigesetz aufzunehmen. So haben alle gemeinsam in der Bremischen Bürgerschaft dafür gekämpft. Ich möchte mich dafür heute noch einmal ganz ausdrücklich bedanken, dass es wirklich parteiübergreifend passiert ist.
Der Bundesgesetzgeber arbeitete gerade an dem Gewaltschutzgesetz, und wir warteten deshalb auf eine gemeinsame Lösung. Inzwischen ist die Polizei sehr zufrieden mit dem Wegweisungsrecht, bietet es ihnen doch Rechtssicherheit. Das polizeiliche Wegweisungsrecht dient dem lückenlosen Schutz der Opfer häuslicher Gewalt. Demnach kann gewalttätigen Partnern – ganz gleich, ob Mann oder Frau – das Betreten der gemeinsamen Wohnung bis zu zehn Tagen verboten werden. In dieser Zeit können sich die emotionalen Wogen glätten und kann, das weitere Vorgehen überlegt werden.
Seit dem 25. Oktober 2003 wurde von der Polizei Bremen in 168 Fällen und in Bremerhaven in 29 Fällen eine Wohnungsverweisung mit Rückkehrverbot gemäß Paragraph 14 a Bremisches Polizeigesetz verfügt. Meine Damen und Herren, interessant dabei ist, dass die Polizei am Anfang der Einführung des Wegweisungsrechts kürzere Wegweisungen verfügt hat. Die Höchstdauer der Wegweisung ist die Dauer von zehn Tagen. Diese Dauer ist aber am Anfang nicht immer ausgesprochen worden, sondern man hat nach unserem Empfinden erst einmal ausprobiert, wie man damit umgeht.
Positiv zu vermerken ist, dass die Anträge auf zivilrechtlichen Schutz vor Gewalt schnell und kurzfristig ohne langes Verfahren von den Gerichten geregelt werden. Die CDU-Fraktion würde es begrüßen, wenn die Gerichte in den Statistiken, die sowieso erstellt werden, vermerken könnten, ob einen Antrag auf zivilrechtlichen Schutz nach dem Gewaltschutzgesetz eine Maßnahme der Polizei nach Pa––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ragraph 14 a Bremisches Polizeigesetz vorausgegangen ist.
Die CDU-Fraktion begrüßt die gute Zusammenarbeit der Polizei und des ambulanten Sozialdienstes. Bei weiteren Gefährdungsmomenten aus der Sicht der Polizei handelt der Sozialdienst unverzüglich, nämlich mit einem sofortigen Hausbesuch. Der Sozialdienst gibt dann eine Rückmeldung an die Polizei. Aber auch in anderen Fällen erfolgt der Hausbesuch spätestens am dritten Werktag nach der Verweisung durch die Polizei. Der Hausbesuch dient dazu, die betroffenen Personen zu den rechtlichen Schritten zu beraten, der Notwendigkeit, weitere Hilfen abzuklären und gegebenenfalls Maßnahmen einzuleiten. Die CDU-Fraktion begrüßt, dass auch die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden.
Meine Damen und Herren, häusliche Beziehungsgewalt kommt in allen Bevölkerungsschichten vor. Das haben wir bereits hier in mehreren Debatten deutlich gemacht, und das hat auch Frau ArnoldCramer in ihrem Beitrag sehr deutlich gemacht. Deutlich gemacht haben wir auch, dass immer die ganze Familie leidet, alle sind betroffen, auch und gerade die Kinder. Frauenhäuser sind wichtig, gut und notwendig. Auch in Bremen und Bremerhaven flüchten die Frauen direkt in ein Frauenhaus, ohne vorher die Polizei um Hilfe zu rufen. Interessant ist aber auch die Tatsache, dass sich herausgestellt hat, dass es sich um eine ganz andere Klientel von Frauen handelt, die als Opfer das Wegweisungsrecht in Anspruch nimmt.
Meine Damen und Herren, lässt das den Schluss zu, dass es mehr häusliche Gewalt in Bremen und Bremerhaven gibt? Ich glaube nicht, wir haben aber auch ein Instrument gefunden, Gewalttaten aus der Anonymität zu holen, Gewalt in die Öffentlichkeit zu holen und nicht mehr zu tabuisieren.
Die Akzeptanz der Wohnungsverweisung bei den Tätern ist erstaunlich hoch. In nur zehn Fällen von 197 Wohnungsverweisen legten die verwiesenen Personen Widerspruch beim Verwaltungsgericht ein. Alle diese Fälle wurden zurückgewiesen. In neun Fällen wurden in Bremen und Bremerhaven wegen Missachtung der Wohnungsverweisung die Personen in Polizeigewahrsam genommen. Die gerichtlichen Anordnungen werden in der überwiegenden Zahl der Fälle von den Betroffenen akzeptiert, und gerichtliche Zwangsmittel zur Durchsetzung werden nur in Ausnahmefällen erforderlich.
Die CDU-Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass sich bei der Umsetzung des von der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe erarbeiteten Präventionskonzeptes keine Schwierigkeiten ergeben haben. Häusliche Beziehungsgewalt muss stärker in die Öffentlichkeit, um sie einzudämmen und sie zu bekämpfen. Nur wenn wir aufklären und die häusliche Beziehungsgewalt enttabuisieren, können wir helfen. Die Aktion der ZGF, Gewalt kommt nicht in die Tüte,
zum internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen ist zum Beispiel Öffentlichkeitsarbeit pur. Ich kann nur sagen hervorragend und danke für diese hervorragende Idee. Die Bevölkerung sensibel zu machen für dieses Thema ist sehr wichtig und die größte präventive Maßnahme, die wir in der Hand haben. Wir alle können etwas tun, um häusliche Beziehungsgewalt einzudämmen, nämlich wachsam und sensibel auf unsere Umgebung sein. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Gender-Budgeting – was ist das? Angefangen hat alles ziemlich weit weg, in Australien. Dort ist 1984 auf Initiative der Ökonomieprofessorin Rhonda Sharp versucht worden, den Staatshaushalt gerechter zwischen Männern und Frauen aufzuteilen. Inzwischen gibt es weltweit zirka 40 weitere Initiativen, die meisten in Afrika, Asien und Lateinamerika.
Meine Damen und Herren, das englische Wort Gender steht für Geschlechterkonstruktion und verweist darauf, dass gesellschaftliche Unterschiede zwischen Männern und Frauen gemacht werden, so auch bei der Verteilung öffentlicher Mittel. Budget steht für den öffentlichen Haushalt, den es beim Gender-Budgeting aus einer Geschlechterperspektive zu analysieren und gerecht zu verteilen gilt. Dies betrifft den Haushalt der Länder und des Bundes. Gender-Budgeting-Analysen stellen zum Beispiel Fragen wie: Wie verteilt sich die für jede Gesellschaft notwendige, aber dennoch unbezahlte Arbeit zwischen Männern und Frauen? Vor diesem Hintergrund ist zu fragen: Ziehen eher Männer oder Frauen aus staatlichen Ausgaben einen Nutzen? Treffen Einsparungen des Staates eher Männer oder Frauen? Vergrößern oder verkleinern bestimmte Politikstrategien Diskriminierungen aufgrund von Geschlecht durch Finanzpolitik?
Grundgedanke des Gender-Budgeting ist, dass es keine geschlechterneutrale Haushaltspolitik gibt,
denn selbst Politikbereiche wie Wirtschafts- und Verkehrspolitik und innere Sicherheit haben unmittelbare und mittelbare Auswirkungen auf die Ungleichheit der Geschlechter.
Meine Damen und Herren, in der Europäischen Union fließen die Gelder aus den europäischen Strukturfonds nur, wenn das Prinzip des Gender Mainstreaming beachtet wird, was wiederum zu einem zumindest in Ansätzen erkennbaren Gender-Budgeting bei den für diese EU-Gelder jeweils rechenschaftspflichtigen Länderministerien geführt haben dürfte.
Meine Damen und Herren, die öffentlichen Haushalte der Kommunen haben derzeit eine Gemeinsamkeit: Die Kassen sind leer. An Einsparvorschlägen mangelt es nicht. Es sollte aber gerade in Zeiten knapper Kassen selbstverständlich sein zu überprüfen, ob die bisher eingesetzten Gelder die politisch erstrebten Ziele überhaupt erreicht haben, beziehungsweise diese aktuell noch so verfolgt werden können. Was wäre hierfür haushaltspolitisch geeigneter als die konsequente Anwendung des Gender-Mainstreaming-Konzepts?
Haushaltsentscheidungen, die auf den ersten Blick neutral erscheinen, erhalten bei genauerer Betrachtung somit ein Geschlecht. Gender-Wissen, das somit erlangt wird, sensibilisiert für zu treffende Haushaltsentscheidungen. Ein unter Beachtung des Gender-Mainstreaming-Konzepts aufgestellter Haushalt, das Gender-Budgeting, trägt also dazu bei, den Einsatz öffentlicher Gelder zielorientiert vorzunehmen. Damit werden Effektivität, Qualität staatlichen Handelns gesteigert, die Mitarbeiterzufriedenheit erhöht, der Krankenstand gesenkt und schließlich die Effizienz staatlichen Verwaltungshandelns erhöht.
Meine Damen und Herren, der Senat hat am 19. Februar 2002 beschlossen, die Perspektive des Gender Mainstreaming aktiv zu unterstützen, und am 6. Mai 2003 hat der Senat das Konzept zur Implementierung des Gender Mainstreaming in der bremischen Verwaltung beschlossen. Wir debattieren heute die Große Anfrage der Fraktion der SPD vom 30. 10. 2003. Wir als CDU-Fraktion meinen, dass diese Große Anfrage der SPD-Fraktion zu früh gestellt worden ist und noch keine verwertbaren Ergebnisse vorliegen können. Die Antwort des Senats vom 9. 12. 2003 hat unsere Annahme voll bestätigt. Im Implementierungskonzept ist vorgesehen, dass der Bremischen Bürgerschaft über den erreichten Stand der Umsetzung erstmals in Sommer 2004 berichtet wird. Dieser Zeitpunkt ist nach Auffassung der CDUFraktion realistisch. Wir werden auch darauf achten, dass er eingehalten wird. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!