Karin Mathes
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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Noch einmal vorab zur Erinnerung: Ziel des Bürgerantrags ist es, anerkannten Tierschutzorganisationen ein Klagerecht vor Gericht überhaupt erst zu eröffnen. Tierschutzverbände sollen das in der Verfassung verankerte Recht der Tiere wahrnehmen können, ihnen soll quasi eine Stellvertreterposition zukommen. Der Tierschutz – auch das noch einmal zur Erinnerung – ist ausdrücklich im Grundgesetz und in der Bremischen Landesverfassung verankert. Dennoch können zwar Tiernutzer gegen behördliche Entscheidungen Einspruch erheben, für die Wahrnehmung der Rechte der Tiere gibt es hingegen kein Instrument.
Ich möchte das auch jetzt einmal einordnen, was das heißt im Zusammenhang mit der aktuellen Debatte und auch den letzten Beschlüssen, aus den Affenversuchen auszusteigen. Würde nämlich jetzt die Gesundheitsbehörde die weitere Genehmigung der Affenversuche verweigern, so könnte Herr Kreiter dagegen Einspruch erheben. Würde die Behörde aber anders entscheiden, das heißt, die Affenversuche 2008 ein weiteres Mal genehmigen, dann könnte niemand dagegen klagen, meine Damen und Herren!
Was heißt das im Klartext? Ohne ein Verbandsklagerecht vor unabhängigen Gerichten gibt es kein
rechtsstaatliches Verfahren. Diese rechtsstaatliche Lücke ist dringend zu schließen!
Es ist ja auch nichts Neues, dass wir Grünen das schon lange wollen. Ich muss das auch nicht so lange betonen, aber zumindest kurz wiederholen, weil sich daraus natürlich auch direkt ableitet, dass wir den Bürgerantrag ausdrücklich begrüßen und ihm gern zustimmen würden. Das können wir jetzt aber nicht, weil die Große Koalition sich auf die Überweisung geeinigt hat.
Wir haben nämlich bereits im Juli 2005 einen entsprechenden Gesetzentwurf in die Bürgerschaft eingebracht. Er wurde dann in den Rechtsausschuss und in diverse Deputationen überwiesen. Da er aber nicht zurückkam, weil die Große Koalition entscheidungsunfähig war, haben wir diesen Antrag um eine rechtlich bedenkliche beziehungsweise potenzielle Angriffsmöglichkeit bereinigt und ihn ein Jahr später noch einmal leicht modifiziert eingebracht. Er wurde wieder überwiesen. Jetzt ist er wieder im Rechtsausschuss, dort ist er immer noch und verweilt und bleibt dort.
Ausgesessen und nicht entschieden, das kann doch keine Politik sein! Insofern ist, wie gesagt, klar, dass wir sehr gern diesem Bürgerantrag zustimmen würden, es uns aber verweigert wird, weil die Große Koalition auch hier wieder die Überweisung will. Man muss aber feststellen, da bin ich jetzt ganz optimistisch, dass dieser Bürgerantrag dann in der nächsten Legislaturperiode behandelt werden muss, und ich hoffe auch auf andere Mehrheiten hier in diesem Hause, hier in diesem Parlament, sodass das dringend erforderliche Verbandsklagerecht endlich realisiert wird.
Wir werden von daher der Überweisung zustimmen, weil ich denke, nur so kommen wir dann in der Sache weiter. Mehr ist leider nicht möglich, und das, meine Damen und Herren, obwohl die CDU öffentlich verkündet hat – und das allen voran Herr Bürgermeister Röwekamp –, sie sei jetzt auch gegen die Affenversuche an der Universität. Mit der Verweigerung der Zustimmung zum Bürgerantrag entlarvt die CDU sich selbst!
Mit dem Verbandsklagerecht gäbe es nämlich ein geordnetes rechtliches Verfahren, auf dessen Grundlage gegen eine Genehmigung der Affenversuche, die ansonsten 2008 wieder zu befürchten ist, angegangen werden könnte. Also, wenn man das ernsthaft will, wie es auch im Wahlprogramm der CDU steht, dann muss man das Verbandsklagerecht ein
führen. Deswegen ist überhaupt nicht verständlich, dass sich die CDU dem verweigert. Das würde im Übrigen auch der Kritik der DFG, die nämlich besagt, dass es mit dem Bürgerschaftsbeschluss zum Ausstieg aus den Affenversuchen kein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren gibt, den Wind aus den Segeln nehmen. Dann hätten wir ein geordnetes rechtsstaatliches Verfahren, das die Abwägung zwischen Tiernutzung einerseits und Tierschutz andererseits ermöglicht.
Ein letzter Punkt noch, und das gehört genauso dazu, die Große Koalition redet von bürgerschaftlichem Engagement und handelt nicht entsprechend! Wenn ich an diese Legislaturperiode denke, zu bürgerschaftlichem Engagement, Bürgerbeteiligung wurde viel gesprochen. Wenn aber Bürgerinnen und Bürger seit Jahren dafür kämpfen, dass diese rechtsstaatliche Schieflage beseitigt wird, wird keine Entscheidung in der Sache gefällt. Es wird keine rechtsstaatliche Schieflage beseitigt, obwohl die Bürger das seit Jahren ernsthaft engagiert betreiben. Die Bremerinnen und Bremer wollen ein Verbandsklagerecht, und wenn man bürgerschaftliches Engagement will und ernst nimmt, dann muss man dem Bürgerantrag zustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorab möchte ich in Erinnerung rufen, dass Küstenschutz vor allen Dingen Klimaschutz ist. Das war immer Politik von uns Grünen in diesem Hause, der Sie leider nicht gefolgt sind.
Das heißt, wir müssen uns jetzt leider auch mit dem weltweiten politischen Versagen, das ist nicht nur auf Bremen bezogen, nämlich den Folgen des Klimawandels auseinandersetzen. Hier drängt die Zeit für Bremen.
Bremen ist weit im Verzug hinsichtlich der entsprechenden Anpassungsmaßnahmen. Deswegen hatten wir Grünen auch die Aktuelle Stunde mit dem Thema „Senat versagt beim Küstenschutz“ beantragt, weil wir Druck erzeugen wollten, dass der Generalplan endlich verabschiedet wird. Es wäre fahrlässig gewesen, wenn noch weitere Verzögerungen eingetreten wären. Man kann sagen, buchstäblich in letzter Sekunde haben sich die Senatoren, Herr Neumeyer und Herr Dr. Nußbaum, geeinigt. Wir Grünen werden eben insbesondere auch, weil die Zeit extrem drängt, den Beschlussvorschlag, der sich in der Mitteilung des Senats befindet, mittragen, auch wenn wir nicht mit allem hundertprozentig übereinstimmen.
Es ist, wie gesagt, aber dringend erforderlich, dass keine weiteren Verzögerungen eintreten, und das umso mehr aufgrund der Tatsache, dass der Klimawandel sich erheblich schneller vollzieht, als irgendjemand noch vor Monaten gedacht hätte, dass es sich in dieser Richtung darstellen würde. Das heißt, es muss mit den Deichanpassungen losgehen. Alles andere wäre unverantwortlich.
Der zweite Punkt, der für uns sehr wichtig ist, ist, dass mit dem Generalplan jetzt auch eine substanzielle Grundlage vorhanden ist, die es ermöglicht, dass Bremen in Verhandlungen mit dem Bund tritt, sodass dieser sich angemessen an den Küstenschutzmaßnahmen beteiligt. Deswegen ist es zu begrüßen, den Generalplan Küstenschutz heute hier zu verabschieden.
Bremen hinkt hinterher, Niedersachen und Hamburg haben bereits mit den Deicherhöhungen begonnen. Die Große Koalition hat es versäumt, rechtzeitig auf den Klimawandel zu reagieren. Auf Kosten schneller, angeblicher Erfolge hat der Senat nicht gehandelt und seine Hausaufgaben nicht gemacht. Gleichzeitig wurden die finanziellen Spielräume für Bremen extrem eingeschränkt. Es wurde Geld für überflüssige Projekte ausgegeben. So sind zum Beispiel jetzt im Anschlussinvestitionsprogramm bereits Finanzmittel bis 2014 verfrühstückt. Ich nenne einmal einige Beispiele: 9,4 Millionen Euro für den Büropark Oberneuland, 152,9 Millionen Euro für den SpacePark, 55,6 Millionen Euro für die Kapazitätserweiterung der Stadthalle, 174 Millionen Euro für den Hemelinger Tunnel und so weiter.
Das heißt, hier hätte man Geld gehabt, wenn man anders regiert hätte, wenn man richtig regiert hätte und nicht solche Projekte finanziert hätte.
Meine Damen und Herren, ein weiterer Punkt! Frau Garling hatte es bereits angesprochen, dass der Generalplan Küstenschutz auf einer jetzt noch unrealistischen Grundlage basiert, weil nämlich der beschleunigte Meeresspiegelanstieg nicht eingerechnet wurde. Herr Senator Neumeyer, trotz Ihres Versprechens in der Umweltdeputation, in Verhandlungen mit Niedersachsen einzutreten, ist das bis heute nicht erfolgt. Es ist weiter offen, soweit ich es verstanden habe. Mir ist auch klar, dass es nicht einfach ist. Mir ist klar, meine Damen und Herren, dass es nicht einfach ist, mit dem niedersächsischen Umweltminister zu verhandeln. Aber eines erstaunt mich schon: Wenn man im Umweltausschuss in Niedersachsen sagt, dass man auch nicht mehr tun muss, weil Bremen auch nur diese 25 Zentimeter säkularen Anstieg des Meeresspiegels annimmt, dann kommen in der Tat Zweifel bei mir auf, ob der Umweltsenator engagiert genug verhandelt.
Wir Grünen erwarten, dass entsprechend nachgebessert wird, denn, Herr Imhoff, wir sind nicht in guten Schuhen, sondern wir müssen dann die Gummistiefel anziehen.
Last, not least fordern wir Grünen, dass auf die Vertiefung der Unterweser verzichtet wird. Nach dem neuen IPCC-Bericht muss von diesem Vorhaben endgültig Abstand genommen werden. Was passiert eigentlich, wenn man die Unterweser weiter vertieft? Was heißt das? Das bedeutet, dass man die Folgen des Klimawandels um 10 Jahre nach vorn verschiebt. Das heißt, dann reicht die Zeitplanung, so, wie sie der Senat vorgelegt hat, überhaupt nicht mehr aus, weil man dann die Deiche und die Schutzbauwerke noch schneller erhöhen und entsprechende Maßnahmen treffen muss. Deswegen fordern wir Grünen Sie auf, dass endgültig von diesem ökologisch und ökonomisch unsinnigen Projekt der Unterweservertiefung Abstand genommen wird. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte nur klarstellen, dass aus dem, was ich hier gefordert habe beziehungsweise aus den Versäumnissen, die ich aufgezeigt habe, kein Verstoß gegen die Landeshaushaltsordnung resultiert, sondern ich habe ganz konkret dargelegt, dass die Große Koalition – ist es richtig, dass sie jetzt seit 12 Jahren das Land regiert? – viel zu spät an die Überarbeitung des Generalplans Küstenschutz herangegangen ist, dass sie damit auch nicht die Grundlage hatte, um hinsichtlich der Übernahme von Finanzierungskosten in Verhandlungen mit dem Bund zu treten und dass sie ihre Zeit damit verschwendet hat, unsinnige Projekte zu finanzieren, an denen Bremen noch lange knabbern muss, ich nenne nur den Space-Park. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorab, wir werden dem großkoalitionären Antrag nicht zustimmen, sondern wir werden uns aus dem Grunde der Stimme enthalten, weil er zwar in die richtige Richtung geht, das möchte ich ausdrücklich betonen, aber nicht ausreichend ist. Von daher, wie gesagt, unsere Enthaltung!
Unser Antrag ist dagegen, glaube ich, wirklich geeignet, den Verbraucherschutz voranzubringen. Herr Imhoff, es ist eigentlich traurig, dass wir hier natürlich bestimmte Forderungen über die Legislaturperiode mehrfach einbringen müssen, weil Sie es nicht umsetzen, obwohl es dringend erforderlich ist.
Unser grüner Antrag unterscheidet sich von dem der SPD- und CDU-Fraktion im Wesentlichen in drei Punkten: Der eine ist, er ist realitätsbezogener, der
zweite ist, er ist umfassender, und der dritte Punkt ist, dass er auch zielführender ist. Das möchte ich jetzt erläutern.
Er ist realitätsbezogener, weil nämlich der gesundheitliche Verbraucherschutz, also der Schutz vor belasteten Lebensmitteln, der Schutz vor unhygienischen Zuständen in Betrieben, mit ausreichenden Kontrollen steht und fällt. Wenn Sie vor Ort nicht hinreichend hinschauen, wenn Sie sozusagen nicht ausreichend kontrollieren, dann können Sie nämlich Missbräuche und unhygienische Zustände nicht feststellen. Deswegen steht und fällt der Verbraucherschutz genau an dieser Stelle, und deswegen ist es notwendig, hier mehr Kontrolleure und Kontrolleurinnen einzustellen.
Kurz noch einmal zu der Zahl! Wir haben in Bremerhaven 5, in Bremen 9,5 Vollzeitstellen. Es war, nachdem es klar war, dass das nicht reicht, vom Ressort, von Frau Senatorin, angekündigt, dass man das um eine Stelle, wenigstens um eine Stelle aufstockt. Das stand auch irgendwie toll in der Presse, aber selbst das ist nicht einmal passiert. Also noch einmal ein deutliches Zeichen: Hier ist dringender Handlungsbedarf!
Der zweite Punkt ist, dass unser Antrag umfassender ist. Wir Grünen wollen zwar auch, was die Große Koalition hier fordert, verbesserte Verbraucherinformationen, aber wir wollen, dass sich diese nicht nur auf Lebensmittel beziehen, sondern dass sie das gesamte Gebiet des Verbraucherschutzes abgedecken. Wir leben nämlich gerade in einer Zeit, in der mit zunehmenden Notwendigkeiten der privaten Altersvorsorge, der privaten Krankenversicherung, auch der Vorsorge gegenüber Arbeitsplatzverlust es notwendig ist, den Verbrauchern ein Instrumentarium an die Hand zu geben, dass sie sich sozusagen auf diesem Finanzmarkt zurechtfinden. Deswegen wollen wir diese Informationen umfassender, eben auch für das Gebiet der neuen Technologie, der Finanzdienstleistungen und für mehr Produktsicherheit.
Der dritte Punkt ist, dass unser Antrag in der Tat zielführender ist. Wir fordern hier nämlich für das, was die Große Koalition auch möchte, eine Terminierung, weil ohne Terminierung solche Anträge meistens wenig sachdienlich sind, und es wird verschoben auf den Sankt-Nimmerleins-Tag. Das wollen wir nicht, sondern wir wollen eine Fristsetzung bis zum Sommer 2007.
Last, but not least muss ich noch einmal ansprechen – Herr Oppermann ist zwar darauf eingegangen –, dass das Verbraucherinformationsgesetz beim Bundespräsidenten schmort. Herr Imhoff hat die Umsetzung eines Gesetzes eingefordert, das es noch gar nicht gibt, und man muss hier auch einmal deutlich machen, dass an dieser Stelle die neue – na, so neu ist sie nicht mehr! –, schwarz-rote Bundesregierung absolut versagt hat.
In welchem Zustand sind wir denn? Wir haben das Verbraucherinformationsgesetz, es ist durch Bundestag und Bundesrat gegangen und schmort beim Bundespräsidenten. Er unterschreibt es nicht, weil es aufgrund der Föderalismusreform I nicht verfassungskonform ist, und der Verbraucherschutzminister Seehofer ist in den letzten Monaten nicht in der Lage gewesen, einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen, der eine Verfassungskonformität herstellt! Das ist doch ein Versagen auf der ganzen Linie, das wir Grünen kritisieren! Soweit vielleicht zur Klarheit und Wahrheit! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Wir fragen den Senat:
In wie vielen Betrieben im Land Bremen werden wie viele Legehennen in Batteriekäfigen gehalten?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte kurz unsere Positionierung zum Antrag darstellen und vor allen Dingen noch einmal etwas zu dessen Stellenwert sagen. Wir Grünen werden dem Antrag zustimmen, weil er ein Schritt in die richtige Richtung ist. Er ist aber nicht ausreichend, und ich bin auch ganz erstaunt, muss ich ehrlich sagen, weil Frau Garling eigentlich in ihrer Rede auch dargelegt hat, warum dieser Schritt, die Stärkung des Kartellamts, allein nicht ausreicht. Trotzdem haben Sie nur diese eine einzige Maßnahme in Ihrem Antrag vorgeschlagen, um das zu bescheiden. Das wird insgesamt aber nicht ausreichen, das Ziel zu erreichen, was auch von Herrn Imhoff hier formuliert worden ist, nämlich einen wirklichen Markt herzustellen im Bereich des Stroms.
Der entscheidende Schritt ist nämlich, um sozusagen die Marktmacht der Oligopolisten, die ich hier an der Stelle auch gern einmal nennen möchte, das sind nämlich die EnBW, die E.ON, die RWE und Vattenfall, zu begrenzen, dass wir wirklich eine Vielfalt von Anbietern bekommen, dass wir einen funktionierenden Markt bekommen, dass wir transparente Preise bekommen. Um das zu erreichen, ist vor allem eines notwendig: Es ist eine eigentumsrechtliche Entflechtung von Transportnetz und Stromerzeugung notwendig.
Meine Damen und Herren, genau diese Debatte wird doch im Moment geführt. Die Debatte wird europaweit geführt, und da muss man doch hier auch einmal Tacheles reden: Wie hat sich denn da die Bundesregierung verhalten, was ist denn da abgelaufen? Beim Vorschlag vom Kommissionspräsidenten Barroso, nämlich genau zu einer Trennung von Erzeugung und Transportnetz zu kommen, haben vor allen Dingen Frankreich und Deutschland gemauert, und es ist bis jetzt nicht entschieden. Daher bin ich optimistisch, weil von beiden Fraktionen eigentlich das gleiche Ziel formuliert wurde, nur die Mechanismen stimmen mit der Erreichung dieses Ziels in dem Antrag nicht überein.
Ich bin optimistisch, dass man da vielleicht vorankommt, und man sieht ja auch Bewegung. Ich möchte hier einerseits mit einem Zitat die Blockadehaltung, insbesondere von einem SPD-Vertreter, deutlich machen, und zwar hat nämlich am 15. Januar 2007 in einer AFP-Meldung sich der Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier dahingehend geäußert, dass die Trennung von Netz und Erzeugung nicht vorzunehmen sei, weil insbesondere dahinter steht die star
ke Lobby, glaube ich, die Lobbypolitik der Stromkonzerne, die das auch so formulieren, dass sie nicht zerschlagen werden wollen. Wirtschaftsminister Glos hatte sich ursprünglich auch absolut gegen diese Trennung ausgesprochen. Mittlerweile ist er aber, ich sage einmal, überzeugt worden, dass das, wenn wir wirklich einen Wettbewerb herstellen und einen wirklichen Strommarkt erreichen wollen, dann die entscheidende Maßnahme ist.
Meine Damen und Herren, ich weiß, die Redezeit ist beschränkt, ich hätte zwar mehr zu sagen, aber ich möchte Ihnen nicht weiter Ihre Mittagspause vorenthalten. Es ist, ich glaube, deutlich geworden, dass wir das als einen richtigen Schritt empfinden. Wir hoffen und werden daran weiterarbeiten, dass sich, wenn es dann zur Entscheidung kommt seitens der Bundesregierung in diesem europäischen Konzert, Deutschland entsprechend verhält und auch für eine Trennung von Transportnetz und Erzeugung eintritt, sodass wir im Strommarkt wirklich dahinkommen, dass wir zu korrekten, zu fairen Preisen kommen und nicht zu einer Bereicherung der Oligopolisten. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Klimawandel ist zunehmend spürbar, das haben Sie, glaube ich, alle erlebt. Ich fasse das vielleicht noch einmal kurz zusammen an ein paar markanten Ereignissen oder Mittelwerten. Die letzten 10 Jahre sind die wärmsten Jahre seit Beginn der Industrialisierung.
Der Sturm letzte Woche, der Sturm Kyrill, ist einer der schwersten Stürme gewesen, die in den letzten 20 Jahren stattgefunden haben. Dieser Orkan hat eine Schneise der Verwüstung durch Europa geschlagen. Er hat zu mindestens 43 Todesopfern geführt, und diese traurige Bilanz ist sicherlich schon hinreichend genug, sich noch einmal zu vergegenwärtigen, wie wichtig es ist, dass wir hier gegensteuern.
Man muss aber auch festhalten, dass solche Stürme wie Kyrill oder Britta nicht notwendig der leibhaftige Klimawandel sind, das ist nicht ganz sicher, aber was sie auf jeden Fall machen, sie geben einen Vorgeschmack auf das Klima der zukünftigen Jahrzehnte. Ich glaube, wir müssen uns ganz deutlich machen, dass es nur mit wirksamen Anstrengungen überhaupt noch möglich ist, diesen Klimawandel zu begrenzen. Das heißt, es ist einerseits erforderlich, die Emissionen von Treibhausgasen drastisch zu verringern, und zwar ist die Zeit jetzt entscheidend, wenn man den Klimawandel bis 2050 überhaupt noch beeinflussen will, und da sind die nächsten 10 bis 15 Jahre von erheblicher Bedeutung.
Die zweite Tatsache ist, dass, weil eben der Klimawandel schon stattfindet, wir uns als Gesellschaften entsprechend darauf einstellen müssen, und das müssen der Küstenraum und die Norddeutsche Tiefebene mit ihren Gewässern in besonderem Maße. Das bedeutet, dass hier neue Anforderungen beim Küsten- und Hochwasserschutz gestellt werden müssen. Man kann davon ausgehen, dass in Bremen und Bremerhaven mit häufigeren und höheren Sturmfluten gerechnet werden muss, dass es zu längeren Trockenperioden kommt, dass es zu räumlichen und zeitlichen Verschiebungen der Niederschläge kommt, dass stärkere Hochwasser und Stürme erhebliche Veränderungen der Lebensbedingungen von Menschen, Tieren und Pflanzen verursachen werden.
Meine Damen und Herren, daraus ergibt sich auch eine neue große Aufgabe – ich meine eine große Aufgabe, die Beschränkung der Treibhausgase, ist uns schon lange bekannt –, aber eine neue große Aufgabe ist die Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel, und zwar auch auf allen Ebenen, das heißt die ökologische Anpassung, die soziale Anpassung und auch die Anpassung an die wirtschaftlichen Folgen. Unternehmen, Staat, Bürgerinnen und Bürger müssen sich rechtzeitig an diese Veränderung des Klimawandels anpassen. Konkret heißt das, im Hochwasserschutz muss das berücksichtigt werden, beim Bau neuer Deiche, von Schutzmauern, Rückhaltebecken oder bei Flussvertiefungen.
Im Gesundheitswesen könnten bei Hitzewellen Warnsysteme und Notfallpläne die Arbeit in Krankenhäusern und Altenheimen vereinfachen, oder im Bereich der Wirtschaft muss man sich ganz deutlich
klarmachen, dass erhebliche Veränderungen insbesondere auf die Fischereiwirtschaft zukommen, nicht nur durch die Überfischung, sondern zu dem Problem der Überfischung kommt das Problem einer veränderten Fischfauna. Auch hier muss sich insbesondere die Bremerhavener Fischereiwirtschaft entsprechend einstellen.
Für diese vielfältigen, komplexen und miteinander verwobenen Auswirkungen des Klimawandels für die Küstenländer müssen die Folgen erarbeitet werden. Die Voraussetzung für diese Erarbeitung und die politischen Konsequenzen soll aus unserer grünen Sicht ein Sachverständigenrat für Klimafragen leisten, in dem dann die Fachkompetenz aus den betroffenen gesellschaftlichen Bereichen versammelt wird. Es ist auch klar, dass dort alle norddeutschen Bundesländer einzubeziehen sind. Das liegt natürlich schon allein aufgrund des Küstenschutzes auf der Hand. Es kann nicht wie zurzeit sein, dass die norddeutschen Bundesländer von unterschiedlichen Höhen des Anstiegs des Meeresspiegels ausgehen. So ist es im Moment.
Es wird bekanntermaßen der Generalplan Küstenschutz erarbeitet, dort ist es so, dass Bremen und Niedersachsen davon ausgehen, dass der Meeresspiegel in den nächsten 100 Jahren um 25 Zentimeter steigt, Schleswig-Holstein berechnet die Erfordernisse der Deichanpassung, also die Deicherhöhung, unter der Annahme eines doppelt so hohen Meeresspiegelanstiegs. Dann geht es weiter, im Moment wird die Elbevertiefung und natürlich auch die Unterweservertiefung diskutiert. Beispiel Elbevertiefung: Bei dem Gutachten hinsichtlich der Umweltwirkung wird dort angenommen, dass der Meeresspiegel um 30 Zentimeter steigt. Das heißt, man muss eigentlich sagen, dass das, was da im Moment passiert, eine Posse ist und auch ein zusätzliches Argument für die Notwendigkeit eines norddeutschen Klimarates.
Es muss eine Harmonisierung des Hochwasserschutzstandards erfolgen, das ist das eine, dass man hier gemeinsam als norddeutsche Bundesländer einheitliche Standards in all den genannten relevanten Bereichen schafft. Das andere ist aber auch, dass das auf dem aktuellen Wissensstand erfolgen muss. Wir haben in Erinnerung, 25 Zentimeter Meeresspiegelanstieg nehmen Niedersachsen und Bremen an, 50 Zentimeter Schleswig-Holstein, Elbevertiefung 30 Zentimeter, die aktuellsten Studien der EU zeigen, dass wir von einem Meeresspiegelanstieg von einem Meter in den nächsten 65 Jahren ausgehen müssen. Das haben Sie jetzt auch richtig gehört: ein Meter in 65 Jahren! In der Verwaltung wird gerade die Anpassung des Hochwasserschutzes, mit 25 Zentimetern Meeresspiegelanstieg in den nächsten 100 Jahren
unterlegt. Das widerspricht ganz klar dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand!
Meine Damen und Herren, auch bei den anderen Küstenschutzmaßnahmen muss man feststellen, dass der fehlende Einbezug der Wissenschaft bemängelt wird. Mich hat das jedenfalls nachdenklich gestimmt, als ich gestern im „Weser-Kurier“ gelesen habe, dass der Leiter des Forschungsinstituts Senckenberg am Meer in Wilhelmshaven feststellt, ich zitiere: „Leider hat noch keine deutsche Behörde uns Wissenschaftler dazu befragt.“
Es ist also zusammenfassend aus der Sicht der Grünen erstens dringend notwendig, in Norddeutschland stärker zusammenzuarbeiten hinsichtlich der Frage der Anpassung an den Klimawandel und auch hinsichtlich der Frage der Reduzierung der Freisetzung klimaschädlicher Gase, und das unter Heranziehen des aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstandes. Das ist unser Antrag. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grüne
werden der Überweisung zustimmen, weil uns natürlich der Spatz in der Hand lieber ist als die Taube auf dem Dach, wir wollen aber auch, wie Frau Garling eben schon angesprochen hat, keine Endlosschleifen. Wir wollen hier in der Sache schon weiterkommen, und ich bin da noch optimistisch, dass die Vernunft siegt und wir einen norddeutschen Klimarat auf den Weg bringen, und beantrage hiermit Fristsetzung für die Beschlussfassung und Stellungnahme aus der Deputation für Umwelt und Energie bis zum 31. März 2007.
Ich möchte noch zwei Anmerkungen zu Herrn Imhoff machen. Ich finde, es ist einfach so typisch, was hier so ständig passiert, dass die Grünen als Miesmacher dargestellt werden, weil sie den Realitäten ins Auge sehen. Das haben wir heute schon ein paar Mal erlebt. Ich möchte das einmal an einem nachweisbaren Beispiel verdeutlichen, was hinsichtlich der Frage des Klimawandels und der Erkenntnis, dass die Gesellschaft da gegensteuern muss, mit den Grünen passiert ist. Es war 1990, als die CDU mit dem Versprechen blühender Landschaften in den Wahlkampf gegangen ist. Wir Grüne sind in den Wahlkampf gegangen mit dem Slogan: Alle reden von Deutschland, wir reden vom Wetter!
Wir sind da richtig auf die Nase gefallen und haben die Wahl auch verloren, nicht, weil das falsch war, wie sich jetzt herausstellt, sondern weil es eine ganz andere Stimmung im Land gab und weil natürlich insbesondere bei Umweltveränderungen charakteristisch ist, dass der Faktor, der zur Veränderung führt, und die Folgen, die eintreten, mit langen Zeitversetzungen belegt sind. Da ist es eben schwierig, zu einem bestimmten Zeitpunkt gesellschaftliche Mehrheiten zu bekommen. Ich kann hier aber einfach nur festhalten, dass unsere grünen Erkenntnisse leider eingetreten sind, aber die Versprechungen der CDU damals von 1990 nicht.
Eine zweite Klarstellung, die ich hier noch vornehmen muss, ist die Frage, dass der Meeresspiegel um einen Meter steigt. Herr Imhoff, Sie haben behauptet, dass das ja nur unter der Annahme der Fall sein werde, dass man nichts tut. Das ist nicht so! Das ist eine fundierte Studie der Europäischen Union, die von den realistischen Szenarien und CO2-Einsparungen ausgeht. Das ist auch kein grünes Produkt, sondern das ist im Prinzip der aktuelle wissenschaftliche Kenntnisstand, und das ist unserer Meinung nach auch die Grundlage, auf der Bremen seinen Deichschutz betreiben muss. – Danke schön!
Deswegen, Herr Präsident, verzichte ich auf die Frist
setzung. Mir ist es wichtig, dass wir dieses Thema weiter in der Umweltdeputation beraten, und damit können Sie einfach über die Überweisung als solche abstimmen lassen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf die Themen und Zielsetzungen der Ostseeparlamentarierkonferenz ist ja Frau Arnold-Cramer schon intensiv eingegangen. Ich möchte hier an dieser Stelle deswegen nur eine Aufgabenstellung hervorheben, die nämlich heißt, dass auch ein Sinn dieser Ostseeparlamentarierkonferenzen ist, die demokratische Legitimation zu stärken und den Dialog der Parlamente mit den Regierungen voranzutreiben.
Diesen Auftrag können die Parlamente insbesondere auch dadurch umsetzen, dass sie die Ergebnisse der jeweils stattfindenden Konferenzen dann hier zur Debatte stellen und dass aus dieser Debatte die notwendigen Handlungsschritte auch abgeleitet werden. Das ist Motivation für unseren Antrag, den ich gleich vorstellen werde.
Es ist also Ziel, um das noch einmal ein bisschen anders auszudrücken, dass eine intensivere Auseinandersetzung mit den Konferenzresolutionen stattfindet und es natürlich auch darum geht, das umzusetzen, was man da beschlossen hat.
Meine Damen und Herren, es ist natürlich an der Stelle auch klar, dass aufgrund der geografischen Lage Bremens die Bereiche, in denen konkret durch das Handeln der Kommune und des Landes Bremens Veränderungen im Sinne der Resolution erreicht werden, relativ eingeschränkt sind. Wir sind eben kein Ostseeanrainerland. Nichtsdestoweniger sind insbesondere im Hafenbereich, aber auch im Umweltbereich Möglichkeiten gegeben, das, was man beschlossen hat, dann auch in Taten umzusetzen.
Ich möchte deshalb jetzt aus der diesjährige Resolution mit Erlaubnis des Präsidenten zitieren und darauf hinweisen, dass die Inhalte, die ich jetzt daraus zitiere, von allen Vertretern und Vertreterinnen der Fraktionen in diesem Hause unterzeichnet und mit
getragen wurden ebenso wie von dem Mitglied des Vorstands der Bremischen Bürgerschaft: „Die Teilnehmer fordern die Regierung angesichts der bedenklichen Situation in Bezug auf die ungewöhnliche Algenblüte und die leblosen Gebiete auf dem Meeresboden der Ostsee auf, nachdrücklich alle erdenklichen Maßnahmen und Instrumente zu unterstützen, die der weiteren Reduzierung von Schadstoff- und Nährstoffeinträgen aus der Landwirtschaft, Kommunen, der Schifffahrt und der Industrie dienen.“ – Soweit das Zitat!
Um dies jetzt einzulösen, sehen wir Grünen insbesondere und wie schon erwähnt aufgrund der geografischen Lage den wesentlichen Maßnahmenbereich im Bereich der Energie und der Hafenpolitik.
Ich komme zunächst zur Energiepolitik! Der erhöhte Kohlendioxidgehalt der Atmosphäre bewirkt bekanntermaßen den Klimawandel, aber nicht nur, sondern die erhöhten CO2-Gehalte in der Luft wirken sich auch direkt negativ auf die Ostsee aus. Das hat dann als Konsequenz, dass dort Pflanzen- und Tierarten, Plankton und Korallenarten aussterben. Die Erwärmung als solches führt insgesamt zu einer Schädigung des Ökosystems Ostsee. Es ist also unbestritten, dass der Kohlendioxidausstoß drastisch verringert werden muss.
Wenn Sie vielleicht heute die „taz“ gelesen haben, werden Sie auch wahrgenommen haben, dass auch Herr Neumeyer jetzt der Ansicht ist, dass wir als Land und als Kommune hier viel stärker aktiv werden müssen, um den CO2-Ausstoß drastisch zu verringern.
Insofern ist das auch die erste Forderung unseres Antrags. Ich möchte zu diesem Politikbereich nur noch anmerken, dass natürlich auch ein Bau eines Kohlekraftwerks diese Zielsetzung konterkarieren würde.
Kommen wir nun zur Hafenpolitik! Ein wesentlicher Bereich, in dem wir noch eine erhebliche Schadstoffproblematik haben, sind die SO2-Freisetzungen. Es gibt hier zwar neue Grenzwerte für den Schwefelanteil in den Schiffstreibstoffen von 4,5 beziehungsweise 1,5 Prozent, aber auch diese Werte sind noch viel zu hoch. Wenn Sie jetzt bedenken, dass es auch im Laufe der nächsten Jahre zu einer erheblichen Zunahme der Feederverkehre kommen wird und diese wesentlich von den Bremerhavener Häfen in den Ostseebereich stattfinden, ist hier insbesondere die Hafenpolitik gefordert, zu einer Verbesserung der Umweltstandards und der Schiffssicherheit beizutragen.
Um diesen von allen Vertretern der Fraktionen unterzeichneten Resolutionen gerecht zu werden, muss es im Hafenbereich Verbesserungen geben, die ins
besondere, denke ich, zwei Angriffspunkte oder Möglichkeiten haben: erstens, dass man noch viel stärker Innovationen für eine umweltverträgliche Schifffahrt vorantreibt – das sind erhebliche Potenziale für Umweltentlastungen, wie gesagt, Emissionen durch den Treibstoff Schweröl müssen dringend verringert werden –, und das Zweite ist, dass wir den Senat auffordern möchten, dass Verstöße gegen Umweltauflagen durch ausreichende Hafenkontrollen dann auch mit hoher Sicherheit entdeckt und entsprechend geahndet werden.
Soweit, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD, CDU und natürlich auch meine eigene Fraktion, ist das, was der Antrag der Grünen fordert, das Herunterbrechen von dem, was auf der Ostseeparlamentarierkonferenz beschlossen wurde. Ich sehe da keine andere Möglichkeit, als dass Sie dem zustimmen müssen, und möchte das vielleicht auch noch einmal verstärken mit den Worten von Frau Arnold-Cramer, die nämlich sagte: „Verleihen Sie den Beschlüssen der Ostseeparlamentarierkonferenz mehr Gewicht!“ – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Günthner, es ist ein Stück weit Polemik zu sagen, weil wir zwei Punkte hier herausgegriffen ha
ben, dass wir das irgendwie willkürlich gemacht haben und nicht den Gesamtkomplex sehen und so weiter. Das ist natürlich nicht der Fall, wir haben das Grünbuch ja auch hier auf die Tagesordnung gebracht. Ich erinnere an meinen Kollegen Herrn Möhle, der dazu eine entsprechende Anfrage gestellt hat.
Ich möchte das jetzt auch einmal verbinden mit einer durchaus provokanten Anmerkung: Es ist doch so, und das hat sich, glaube ich, vom Prinzip her nicht geändert: Global denken, lokal handeln! Das ist auch Sinn und Ziel dieser Ostseeparlamentarierkonferenz, über den Gesamtkomplex der Zusammenhänge klarzumachen, was die Notwendigkeiten sind, und diese dann auch herunterzubrechen auf die Schritte, die die einzelnen Nationen, die das einzelne Parlament und deren Regierungen gemeinsam leisten können. Das ist doch der Hintergrund, oder? Darüber gibt es doch sicher Konsens. Warum fährt man eigentlich sonst zu dieser Ostseeparlamentarierkonferenz, wenn man das nicht als Ziel hat?
Ich möchte jetzt auch ganz konkret eine Frage an Herrn Oppermann stellen! Wenn Sie sagen, dass wir uns der eigentlichen Probleme der Ostseeregion nicht annehmen, dann gebe ich diese Frage einmal bitte schön an Sie zurück und frage Sie: Was macht die CDU-Fraktion konkret, damit das, was sie unterzeichnet hat, in Handeln umgesetzt wird?
Gar nichts! Ich kenne die Probleme insgesamt sehr wohl, und ich habe mich damit durchaus eine nicht unerhebliche Zeit befasst und mir die Frage gestellt: Macht es eigentlich Sinn, dass Bremen dort Mitglied ist? Was ist dort eigentlich der Mehrwert, und wo sind eigentlich die Ansatzpunkte, wo Bremen auch einen Beitrag im Handeln leisten kann? Das sind in der Tat diese beiden Bereiche Energie- und Hafenpolitik. Ich gebe auch zu, dass wir durchaus schon Fortschritte in der Hafenpolitik haben, ich habe nicht gesagt, das ist alles schlecht. Klar ist aber auch, dass wir noch besser werden müssen, das möchte ich einmal festhalten, dass hier noch mehr zu tun ist.
Wenn man sich die katastrophale Situation des Ökosystems Ostsee ansieht, sie ist kein Meer mehr. Es wird über Jahrzehnte, Jahrhunderte dauern, selbst, wenn wir jetzt Einträge von schädlichen Stoffen auf Null reduzieren würden, was wir aber auch nicht tun, auch nicht von Bremen aus übrigens, ich erinnere nur an das Sickerwasser – –. Nein, das geht ja nicht in die Ostsee, sondern in die Nordsee, Entschuldigung! Ich bleibe also bei der Ostsee. Ich nehme ein anderes Beispiel, und dort haben Sie in der Tat unrecht,
Herr Günthner! Wenn Sie sagen, wir sind hinsichtlich der Frage der CO2-Reduktion schon richtig gut, das stimmt nicht!
Nein, das war Herr Oppermann, Entschuldigung! Herr Oppermann, Sie sind jetzt sozusagen die Ansprechpartner.
Ich möchte einfach nur deutlich machen, dass jeder im Internet oder auch per Hardcopy sich die statistischen Daten des Landes anschauen kann. Wenn man sich diese Daten anschaut und analysiert, dann stellt man fest, in Bremen hat keine signifikante Reduzierung der CO2-Freisetzung stattgefunden. Das ist Fakt! Diesem Fakt muss man sich doch stellen, insbesondere in Anbetracht der katastrophalen Auswirkungen, die mittlerweile aufgrund des Klimawandels zu befürchten sind. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte jetzt erst einmal darauf hinweisen, dass natürlich beim Ausbau der regenerativen Energien im Vergleich zu
einem Kohlekraftwerk extrem mehr Arbeitsplätze entstehen mit bedeutend weniger Umweltbelastung.
Zweiter Punkt, den ich anmerken will: Ich finde es schon erstaunlich, dass man mir jetzt so eindimensionales Denken und nur die zwei Punkte, die im Antrag sind, vorhält – irgendwie ist die Welt doch komplexer –, und dass man das gerade mir irgendwie unterstellt, dass ich das nicht verstanden hätte.
Ich habe es ja eben schon einmal gesagt, natürlich muss man die Komplexität sehen. Es geht doch darum, und das ist die zweite Anmerkung, die ich an der Stelle machen möchte, ich will nicht, dass die Ostseeparlamentarierkonferenz jetzt demnächst ohne Bremer und Bremerinnen stattfindet, aber ich bin der festen Überzeugung, dass das Potenzial von denjenigen, die zur Konferenz gefahren sind, bisher nicht hinreichend genutzt wurde, um es in die Diskussion in diesem Land hineinzutragen. Es geht in der Tat im Wesentlichen darum, die Ergebnisse konstruktiv für das Gemeinwohl und für die Zukunft dieses Landes und der ganzen Welt zu nutzen. Das ist doch der Hintergrund, dass man hier zu konstruktivem Nutzen der Ergebnisse kommt.
Herr Günthner, ehrlich, ich schieße mir nicht selbst ins Auge, das ist ja völliger Blödsinn! Herr Oppermann wirft mir vor und sagt, ich solle doch einmal hinfahren, um zu wissen, wie es da aussieht und wie schwierig die Diskussionen mit Russland sind. Ich war da, ich war auch damals in der Verhandlungskommission für Bremen und habe auch die schwierige Situation mit Russland so wahrgenommen, aber das ist doch gar nicht die Frage, die wir hier stellen müssen! Wir müssen doch die Frage stellen, wo wir von uns aus auch etwas verändern können und wo sind die Stellschrauben, und nur darum geht es.
Wir fragen den Senat: Erstens: Nach welchen Kriterien fördert der Senat Vorhaben aus den Mitteln der Wasserentnahmegebühr? Zweitens: Wie hoch ist in der Regel die anteilige Zuwendung an nicht öffentliche Einrichtungen, und unter welchen Voraussetzungen wird davon abgewichen?
Ja, ich habe eine Zusatzfrage, Herr Präsident! Es werden daraus – und das ist ja bekannt, auch aufgrund der Vorlagen in der Umweltdeputation – Forschungsund Entwicklungsvorhaben wie beispielsweise Batterierecycling gefördert. Ich finde Batterierecycling wichtig und notwendig, aber nichtsdestoweniger stellt sich schon hier die Frage, wie dort die inhaltliche Anbindung zur Zweckbestimmung ist. Könnten Sie das vielleicht erläutern?
Frau Staatsrätin, wie erfolgt denn dann bezüglich der geförderten Projekte die Abstimmung und Abgrenzung zu dem Programm zur Förderung angewandter Umwelttechnik? Wir haben ja ein eigenes Programm, das genau diese Zweckbestimmung hat, nämlich Umwelttechniken zu fördern. Wie stimmt sich denn dann Ihr Ressort mit der BIA und den entsprechenden antragstellenden Projekten ab?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen versuchen jetzt noch einmal, das Verbandsklagerecht für Tierschutzverbände gesetzlich zu verankern. Diesen zweiten Versuch müssen wir unternehmen, weil Sie, meine Damen und Herren von der Großen Koalition, unseren ersten Gesetzentwurf zwar überwiesen haben, aber diesen seitdem aussitzen und hier sozusagen den Rücklauf in die Bürgerschaft, die Stellungnahme der Ausschüsse und Deputationen sowie die Diskussionen in der Bürgerschaft und die Entscheidung verzögern.
Bereits im Oktober letzten Jahres haben Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, mit uns beschlossen, den Gesetzentwurf in den verschiedenen Deputationen und dem Rechtsausschuss zu beraten und im Februar dieses Jahres dann der Bürgerschaft Bericht zu erstatten. Frau Peters-Rehwinkel sagte damals in der Debatte wörtlich: „Ich möchte Sie auffordern, dass wir gemeinsam daran arbeiten,
es möglichst schnell hinzubekommen.“ So weit die damalige Aussage der SPD-Abgeordneten!
Gearbeitet wurde in den Deputationen, gearbeitet wurde im Rechtsausschuss, entschieden wurde aber nichts. Im Februar 2006, und das sagen unsere demokratischen Spielregeln, hätte hier die Berichterstattung und Debatte in der Bürgerschaft stattfinden müssen, und passiert ist nichts! Die Große Koalition ist entscheidungsunfähig, und es liegt wohl auf der Hand, wir Grünen müssen hier einfordern, dass es zu der entsprechenden Beratung in der Bürgerschaft kommt.
Meine Damen und Herren, der Kern des vorliegenden Gesetzes ist es, anerkannten Tierschutzorganisationen ein Klagerecht vor Gericht zu eröffnen. Tierschutzverbände sollen den in der Verfassung verankerten Schutz der Tiere wahrnehmen können, ihnen soll quasi eine Stellvertreterfunktion zukommen. Ich möchte Sie daran erinnern, dass der Tierschutz ausdrücklich im Grundgesetz und in der Bremischen Landesverfassung verankert ist. Tiernutzer können gegen behördliche Entscheidungen Einspruch erheben. Es gibt aber kein entsprechendes Instrument für die Wahrnehmung der Rechte der Tiere. Dies gilt es dringend zu korrigieren, denn ohne ein Verbandsklagerecht vor unabhängigen Gerichten gibt es keinen Rechtsstaat.
Um es jetzt noch einmal anders auszudrücken, Ziel unserer Gesetzesinitiative ist es, eine rechtsstaatliche Lücke zu schließen. Die Einführung der tierschutzrechtlichen Verbandsklage gestattet es nämlich erst, den nach Artikel 20 a im Grundgesetz verankerten effektiven Schutz der Tiere auch zu ermöglichen. Nur mit der Gewaltenteilung im Zusammenwirken von Exekutive, Legislative und Judikative kann das im Grundgesetz verankerte Staatsziel auch vollzogen werden. Ein analoges Klagerecht gibt es übrigens im Naturschutzrecht, im Wettbewerbsrecht, im Behindertenrecht und im Verbraucherschutz.
Die naturschutzfachliche Verbandsklage hat sich durchweg bewährt. Die damals befürchtete Klageflut ist nicht eingetreten. An dieser Stelle möchte ich auch noch einmal an die Debatte hier im Landtag vom 9. Dezember 2004 erinnern, und ich möchte auch unseren Bürgermeister, auch wenn er nicht mehr anwesend ist, an sein Versprechen erinnern. Herr Böhrnsen sagte damals in der Debatte, ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten: „Ich finde, es lohnt alle Anstrengungen, das, was wir im Umweltschutz und in Bremen gerade in einer besonders vorbildlichen Weise haben, auch auf den Tierschutzbereich zu übertragen.“ So weit damals! Jetzt sind 2 Jahre vergangen, und passiert ist wieder nichts. Die Koalition dreht
sich im Kreise, dass es einem eigentlich geradezu schwindelig wird.
Meine Damen und Herren, die juristischen Fragen sind ausführlich im Rechtsausschuss diskutiert worden. Entgegen den Vermutungen der CDU, das Gesetz würde schon allein aus rechtlicher Sicht scheitern, ist das nicht der Fall. Es ist möglich, eine solche landesrechtliche Regelung vorzunehmen. Deswegen muss ich noch einmal ganz deutlich an der Stelle sagen, die CDU hatte formuliert, dass sie im Prinzip auch für Tierschutz ist, auch so ein Gesetz mittragen würde, aber sie geht davon aus, dass es rechtlich nicht möglich ist. Die Bedenken der CDU sind nun eindeutig ausgeräumt. An der Gesetzgebungskompetenz des Landes kann es nach der Stellungnahme des Senators für Justiz und Verfassung keinen Zweifel mehr geben.
Es gab eine Problematik, was die Frage der Nichtzulässigkeit aufgrund des Bundestierschutzgesetzes betraf. Diese haben wir ausgeräumt, das heißt, wir haben unseren ersten Gesetzentwurf so modifiziert, dass er jetzt rechtlich wasserdicht ist. Das heißt, wir haben aus dem Entwurf das zunächst vorgesehene Recht für Tierschutzverbände gestrichen, die sich explizit auf Bundesrecht bezogen haben. Dies hat sich, wie schon gesagt, als nicht vereinbar mit dem Bundestierschutzgesetz erwiesen.
Zusammengefasst: Der Ihnen nun vorliegende Gesetzentwurf ist nach Prüfung möglich, sinnvoll und rechtsstaatlich geboten. Er ist von der SPD auch politisch gewollt. Der Bürgermeister äußert sich auch heute noch in diesem Sinne. Ich möchte dies noch einmal anhand eines aktuellen Zitats aus dem „Weser-Kurier“ vom 27. September 2006 verdeutlichen. Da sagt nämlich Herr Böhrnsen: „Wenn es im Grundgesetz so verankert ist, muss doch jemand da sein, der das einklagen kann.“ So weit also im Moment die politische Gemengelage, die ich als ausgesprochen fatal empfinde!
Wir haben einen Bürgermeister, der sich öffentlich für ein Verbandsklagerecht ausspricht. Wir haben eine SPD-Fraktion, die es nach meiner Wahrnehmung auch eigentlich möchte. Es wird von der CDU blockiert, die behauptet, sie sei für den Tierschutz, nur es gehe rechtlich nicht. Das stimmt aber nicht. Insofern weiß ich nicht, wie man das noch zusammenfassen will. Es ist für mich wieder einmal nur ein Spiegelbild für den desolaten Zustand dieser Koalition. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Ich möchte mich jetzt in keine juristische Auseinandersetzung begeben. Ich möchte aber eine Frage an Sie stellen. Wenn Sie sagen, dass das, was wir jetzt
eingereicht haben, nicht wasserdicht genug ist, und das, was Sie machen, juristisch wasserdichter ist: Ich möchte an der Stelle betonen, wir sind nach wie vor der Auffassung, dass auch die weitreichendere Verbandsklage, wie wir sie vorschlagen, möglich ist. Es gibt hier mehrere juristische Einschätzungen, und ich sage immer, wo drei Juristen beieinander sitzen, gibt es auch drei Meinungen. Wenn man es politisch wollte, könnte man sich darauf einlassen, das ist unsere Überzeugung. Die Frage, die ich aber stellen möchte, ist die: Warum bringen Sie nicht Ihren Vorschlag heute hier auch als Gesetzentwurf ein, damit wir hinsichtlich der Rechte der Tiere endlich einmal ein Stückchen weiterkommen? Das könnten Sie doch gut machen. Wenn Sie sagen, ich habe die tolle Lösung, und das ist richtig, und das machen wir, dann, glaube ich, wären sogar wir Grünen auf Ihrer Seite!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Im Moment, muss ich gestehen, bin ich jetzt etwas verwirrt. Herr Brumma, Sie haben dargelegt, dass Ihnen das Verbraucherinformationsgesetz nicht weitreichend genug ist, dass es nicht das erfüllt, was es eigentlich vorgibt. Trotzdem sagen Sie, dass Sie unserem Antrag, der doch fordert, das Verbraucherinformationsgesetz über Nachbesserung durch den Bundesrat wirklich zu einem Verbraucherschutzgesetz im eigentlichen Sinne des Wortes zu machen, nicht zustimmen können.
Herr Dr. Schuster, diese Dialektik kann ich wirklich nicht mehr verstehen! Ich finde, wir sollten doch
aufhören, hier irgendwelche Augenwischerei zu betreiben.
Ich komme zu Ihnen, Herr Imhoff! Es ist doch deutlich geworden – und man muss doch das, was an Fachwissen bekannt ist, wahrnehmen und auch akzeptieren –, dass dieses Gesetz so nicht ausreichend sein wird. Von daher hier diese Augenwischerei zu betreiben und so zu tun, als hätten wir dann das Instrument, einen wirklich guten Verbraucherschutz zu gewährleisten, finde ich einfach ein Werfen von Nebelkerzen, und das finde ich nicht richtig und redlich.
Jetzt ist ja deutlich, dass wir zunächst mit unserem Antrag eine Verschärfung des Verbraucherinformationsgesetzes wollen, indem der Bundesrat das ablehnt und dann das, was notwendig ist, über den Vermittlungsausschuss auch eingearbeitet wird. Da ist vor allen Dingen notwendig, dass bei den Möglichkeiten der Nennung von schwarzen Schafen und denjenigen Firmen, die unsaubere Praktiken machen, nachgebessert wird. Da gibt es so, wie jetzt der Gesetzentwurf vorliegt, einfach zu viel Spielraum, um das aufgrund von Fragen des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses zu verhindern.
Ich möchte hier an den Foodwatch-Chef Bode erinnern, der im „Weser-Kurier“-Interview vom 6. September auf die Frage des Journalisten, dass doch die Verbraucher aufgrund des Verbraucherinformationsgesetzes von Herrn Seehofer umfassend informiert werden können, sagt, ich zitiere: Eben nicht! Herr Seehofer sagt, an den Pranger gestellt wird, wer schlechtes Fleisch liefert. Das aber ist so nicht wahr. Seehofer täuscht insofern die Verbraucher. Dieses Verbraucherinformationsrecht besteht nur in wenigen Ausnahmefällen, etwa, wenn ein Verstoß gegen das Lebensmittelrecht von einem Gericht rechtskräftig festgestellt wird. Das kann Jahre dauern.“ Soweit das Zitat!
Ich glaube, man muss nicht näher erläutern, dass die Lebensmittel leider dann in der Tat schon in den Mägen der Verbraucher und Verbraucherinnen gelandet sind und so kein Schutz mehr gewährleistet wird.
Meine Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie Ihre Worte wirklich so meinen und dann diesen Worten auch die Taten folgen lassen, dann müssten Sie sich sowohl unseren Forderungen anschließen als auch unseren grünen Antrag mit verabschieden. Ich möchte Sie, Herr Imhoff, da auch noch einmal aus dem „Weser-Kurier“ zitieren. Ich habe eben deutlich gemacht, im Prinzip kann man die Nennungen aufgrund von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen kaum zeitnah ermöglichen. Jetzt sagt aber Herr Im
hoff im „Weser-Kurier“ vom 11. April: „Herstellern und Händlern, die absichtlich verdorbene Ware in den Verkehr bringen, muss die Betriebserlaubnis entzogen werden. Die Verantwortlichen müssen zur Information der Verbraucher öffentlich benannt werden können, damit diese Handlungsweisen spürbare Konsequenzen haben.“ – Soweit das Zitat!
Ich möchte das jetzt nicht weiter auseinandernehmen – Sie haben das ja hier heute noch einmal entsprechend dargelegt –, aber ich möchte auch noch einmal ganz deutlich machen, dass diese Möglichkeiten, die hier bezüglich des Verbraucherinformationsgesetzes behauptet werden, nicht gegeben sind und dringender Nachbesserungsbedarf besteht.
Ich komme jetzt zum zweiten Punkt unseres Antrags, den ich auch für sehr wichtig halte, weil wir uns nur über die Verbesserung von bürokratischen Strukturen unterhalten – und ich finde, das ist aus den vorangegangen Beiträgen immer deutlich geworden –, ohne eigentlich die notwendige Basis zu verbessern. Ohne Kontrolleure und Kontrolleurinnen geht nämlich gar nichts, und da hilft auch, was ich ja immer begrüße, eine von der EU durchgeführte Vereinheitlichung und Harmonisierung nicht. Auch die Frage des Kompetenzgerangels zwischen Bund und Ländern hilft nicht. Was wirklich nur helfen würde, wären häufigere Kontrollen, und das geht nur, wenn man hinreichend viele Kontrolleure und Kontrolleurinnen hat. Hier liegt Bremen schlecht, auch nach den Untersuchungen des Verbraucherschutzindexes.
Ich möchte betonen, dass wir Grünen ausdrücklich die Forderungen des Vorsitzenden des Verbandes der Lebensmittelkontrolleure unterstützen. Ich finde, Frau Senatorin, wer ihm dann wie Sie oder Ihr Haus Panikmache unterstellt, hat noch nicht gesehen, wie die wirkliche Anzahl der Kontrollen ist und damit natürlich auch die Wahrscheinlichkeit, etwas zu entdecken. Ich möchte das kurz mit Zahlen benennen: Bei 6000 Betrieben in Bremen und der auch richtigen und durchzuführenden risikoorientierten Überwachungsstruktur müssten in Bremen 12 000 Kontrollen im Jahr durchgeführt werden. Bremen hat zehn Kontrolleure und Kontrolleurinnen. Das kann man leicht teilen, das ist eine einfache Rechnung, ich glaube, das können Sie jetzt auch nachvollziehen. Das würde bedeuten, dass jeder Kontrolleur und jede Kontrolleurin 1200 Kontrollen im Jahr durchzuführen hätten, und zwar vernünftige, richtige und substanzielle Kontrollen. Meine Damen und Herren aus diesem Hause, das geht effektiv nicht!
Somit ist, glaube ich, auch unsere zweite Forderung des Antrags deutlich geworden. Wir wollen, dass die Anzahl der Kontrollen erhöht wird, und damit ist
eine Personalaufstockung verbunden. Ich glaube, dass uns ein bürokratischer Wasserkopf nicht hilft, sondern dass wir in der Tat die Personen vor Ort brauchen, die hinschauen und dann entsprechend die Maßnahmen ergreifen. Herr Brumma, da möchte ich Ihnen abschließend wirklich noch einmal zustimmen: Natürlich muss man den jetzigen Rahmen ausschöpfen, da gibt es auch noch viele Spielräume. Ich glaube, an der Stelle herrscht Einigkeit. Ich finde es jetzt ein bisschen schade, dass Sie die Notwendigkeiten, die, glaube ich, der eine oder andere hier auch nicht leugnen kann, nicht in Taten umsetzen. – Vielen Dank!
Können Sie mir bitte erklären, was daran die Bremensie ist, dass man die Anzahl der Lebensmittelkontrolleure erhöht? Was wäre daran das spezifisch Bremische, wenn man sich aus dem unteren Drittel der Anzahl der Überwachung und Kontrollen in Richtung des Mittelwerts aller Bundesländer bewegen würde?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen sehen nach wie vor erheblichen Korrekturbedarf bei der Föderalismusreform und bezogen natürlich auf den Gesetzentwurf, wie ihn die große Koalition im Bund im März eingebracht hat. Deswegen haben wir hier heute mehrere Anträge auf der Tagesordnung, sie entsprechen Politikfeldern mit dringendem Korrekturbedarf, es sind Umwelt, Soziales, Bildung und Wissenschaft. Ich werde mich im Folgenden nur auf den Umweltbereich beziehen, die anderen Anträge werden dann von meinem Kollegen Dirk Schmidtmann und meiner Kollegin Silvia Schön vorgestellt.
Zunächst zum Umweltrecht! Da möchte ich Sie daran erinnern, dass Umweltrecht immer auch Wirtschaftsrecht ist. In Teilen des Umweltrechts soll die Rahmengesetzgebung durch eine so genannte Abweichungsgesetzgebung ersetzt werden. Das heißt, dass Länderparlamente im Naturschutzrecht, im Wasserhaushaltsrecht und noch anderen Rechtsbereichen erhebliche Gestaltungsspielräume bekommen sollen. Damit wäre einerseits ein Ökodumping verbunden,
das heißt ein Wettbewerb nach unten, soweit es die Europäische Union zulässt. Zweitens entstände ein Flickenteppich unterschiedlicher Normen und Regelungen. Es bedeutet letztendlich eine Aufblähung der Bürokratie, eine unnötige Mehrarbeit, und zwar sowohl auf Seiten der Behörden als auch auf Seiten der Wirtschaft. Drittens sind neue Kompetenzstreitigkeiten und juristische Auseinandersetzungen vorprogrammiert.
Jetzt müssen Sie sich zudem noch in Erinnerung rufen, dass ein sehr großer Teil der deutschen Umweltgesetzgebung direkt oder indirekt aus europäischem Recht abgeleitet wird. Das sind zirka 80 Prozent des Umweltrechts, die hier aus europäischen Vorgaben, aus europäischen Richtlinien im Allgemeinen, resultieren. Deswegen hat im Übrigen auch der Bundesverband Deutscher Industrie dafür plädiert, auf diese Abweichungsregelungen zu verzichten, und er sagt hier wörtlich: „Weil dies potentiell eher zu weiteren Konflikten mit europäischen Vorgaben führen würde“.
Diese länderspezifischen Möglichkeiten, die viele Gestaltungsspielräume dann mit sich bringen und den Flickenteppich ergeben würden, können Sie sich vielleicht am Anschaulichsten vorstellen, was das letztendlich für ein Unsinn wäre, wenn Sie an den Hochwasserschutz denken, wenn Sie an die Reinhaltung von Gewässern denken, die Weser, die in Bremen von einem anderen Bundesland direkt umgeben ist. Das ist völlig unsinnig, hier entsprechende Möglichkeiten zu eröffnen.
Meine Damen und Herren, das eigentliche Ziel der Föderalismusreform, wieder klare Verantwortlichkeiten zu schaffen, zügige Entscheidungsprozesse zu ermöglichen und einen europafähigen Bundesstaat zu gewährleisten, würde in der Umweltpolitik glatt verfehlt.
Das ist insbesondere auf die so genannten Abweichungsregelungen zurückzuführen, und unser Antrag ist, dass diese zu streichen sind, sie machen einfach keinen Sinn. Man mag fast glauben, dass sie einzig und allein Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sind, und das auch für Juristen und Juristinnen. Daher fordern wir diesen Verzicht. Wir Grünen sind mit dieser Forderung keineswegs allein. Die Wirtschaftsverbände, der Sachverständigenrat für Umweltfragen, die deutsche Umwelthilfe, Gewerkschaften, Verfassungsrechtler, Umweltverbände und viele mehr fordern, dass hier die entsprechenden Korrekturen vorgenommen werden.
Diese breite Kritik hat sich auch widergespiegelt bei den gemeinsamen Anhörungen von Bundesrat und Bundestag, wo insbesondere auch hervorgehoben wurde, dass die ökologischen Standards keinem Länderwettbewerb unterworfen werden dürfen. Im Übrigen ist es ja auch so, das nehmen Sie auch sicherlich wahr, dass insbesondere nach den Anhörungen die Kritik an dem Gesetzentwurf immer lauter wird.
Aus unserer Sicht gibt es noch einen weiteren triftigen Grund, warum Sie unserem Antrag zustimmen müssten, denn es gibt seit längerem einen Konsens, dass ein neues Umweltgesetzbuch geschaffen werden soll. Dieses Umweltgesetzbuch soll die bisherigen sehr zersplitterten Gesetzeszusammenhänge und Vorlagen zusammenfassen, es soll damit das Umweltrecht harmonisiert und vereinfacht werden. Wenn man diese Abweichungsregelungen schafft, dann konterkariert man genau dieses Ziel eines einheitlichen Umweltgesetzbuches.
Wir fordern daher den Senat auf, bei den anstehenden Beratungen zum Gesetzentwurf, insbesondere im Bundesrat, sich dafür einzusetzen, dass die Abweichungsregelungen gestrichen werden. Sie sehen, wir Grünen geben nicht auf! Wir setzen weiterhin darauf, dass sich die Vernunft durchsetzen wird. Auf Änderungen, die das Ziel nicht nur verfehlen, sondern dieses geradezu ad absurdum führen, die zudem keiner will, kann man doch gut und gern verzichten.
Ich möchte hier auch abschließend noch einmal betonen, dass wir – natürlich hat das auch unsere Fraktionsvorsitzende bei dem entsprechenden Antrag in der Bürgerschaft deutlich gemacht – für eine Reform stehen. Wir wollen nur eine Reform, die wirklich zu Verbesserungen führt und mit Augenmaß betrieben wird. Entsprechend sind diese Korrekturen im Umweltbereich erforderlich. – Danke schön!
Herr Bürgermeister, ich würde gern von Ihnen wissen, woher Sie die Sicherheit nehmen, wenn wirklich das mit der Abweichungsgesetzgebung im Umweltbereich realisiert wird, dass dann noch die Möglichkeit besteht, ein konsistentes Umweltgesetzbuch zu verabschieden beziehungsweise auch zu erstellen. Gerade der Sachverständigenrat für Umweltfragen sagte das Gegenteil, dass genau mit diesen Regelungen die Chance für so ein einheitliches Umweltgesetzbuch vertan wird.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Brumma hat ja schon kritische Punkte bezüglich des vorliegenden Gesetzentwurfs angesprochen. Sie haben gesagt, das, was jetzt seitens der großen Koalition auf Bundesebene vorliegt, sei ein erster Schritt in die richtige Richtung. Ich und die Grünen würden das noch deutlicher im negativen Sinne ausdrücken. Der jetzt vorliegende Entwurf ist kein Verbraucherinformationsgesetz, sondern es ist ein Wirtschaftsschutzgesetz vor Verbraucherinformationen.
Herr Imhoff, wenn man jetzt Ihren Worten glauben würde, wenn man das täte, dann wäre die CDU plötzlich zur großen Verbraucherschützerin mutiert, dann wäre aus dem Saulus plötzlich ein Paulus geworden.
Dann frage ich mich jetzt und stelle Ihnen auch die Frage, Sie haben ja die Chance, gleich darauf zu reagieren: Warum haben Sie unserem rechtzeitig eingebrachten Antrag im Februar dieses Jahres nicht zugestimmt?
Ich zitiere jetzt mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21. Februar 2006, Drucksache 16/925: „Die Bürgerschaft (Landtag) fordert den Senat auf, sich für die zügige Einbringung und Verabschiedung des angekündigten Verbraucherinformationsgesetzes im Bund einzusetzen. Es soll folgende Eckpunkte umfassen: Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ein umfassendes Informationsrecht über vorhandene Daten bei Behörden erhalten; Unternehmen sollen im Rahmen der Verhältnismäßigkeit verpflichtet werden, verbraucherrelevante Informationen auch an Bürgerinnen und Bürgern herauszugeben; die Behörden müssen die ihnen vorliegenden Informationen über illegale Praktiken unverzüglich veröffentlichen dürfen, einschließlich der Nennung der beteiligten Firmen.“
Wenn er wirklich noch in die Verhandlungen eingegangen wäre, dann hätte er zumindest dahin wirken können, dass wir wirklich ein Verbraucherschutzgesetz bekommen hätten, das den Namen auch verdient.
Das haben Sie aber gemacht, Sie haben diesen Antrag federführend in die Deputation für Gesundheit und in die Wirtschaftsdeputation überwiesen. Dort ist er, trotz Anmahnung, bis heute nicht behandelt worden. Das ist wieder einmal einfach ein Treten der Rechte der Opposition. Ich bitte dringend, man kann hier eigentlich nicht mehr bitten, Versäumnisse nachzuholen, es ist einfach fatal. Die Behandlung des überwiesenen Antrags, die notwendig gewesen wäre, wir hätten hier die Problematiken wirklich substantiell auf der Grundlage einer Beschlussempfehlung der Deputation diskutieren können, ist nicht zustande gekommen, weil das letztendlich wieder vom Senat ausgesessen wurde.
Herr Imhoff, ich habe dabei auch nicht mitbekommen, dass Sie sich da besonders engagiert haben, dass endlich die Deputation sich mit diesen Fragen befasst, so dass wir zu guten Lösungen kommen. Ich finde, das wäre doch genau die Arbeit gewesen, die man machen muss, wenn man in der Richtung vorankommen will.
Zusammengefasst an dieser Stelle: Das jetzt vorliegende Verbraucherinformationsgesetz enttäuscht alle unsere Erwartungen, und wir hoffen, das kann man jetzt nur noch sagen, ich glaube in der Tat, dass es wahrscheinlich relativ so verabschiedet ist, wie es
ist, halten wir jedenfalls für einen großen Fehler. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde jetzt nicht in fünf Minuten auf alle Aspekte eingehen, die Herr Imhoff angesprochen hat. Vielmehr ist es mir ein Anliegen, den Fokus wieder auf Bremen zu richten, und da ist im Moment die Frage zu klären, wie wir uns zu dem zur Abstimmung vorliegenden Antrag der großen Koalition verhalten. Wir werden, das liegt, glaube ich, auf der Hand, einem Gesetz, das viele Anwendungslöcher und bürokratische Hürden enthält und wozu von den Verbraucherschutzverbänden dargelegt wird, dass auch bei diesem Gesetz schwarze Schafe ungeschoren davonkommen werden, nicht zustimmen, dass es zügig verabschiedet wird, das heißt, in dem ersten Punkt haben wir ein Negativvotum.
Dem zweiten Punkt können wir zustimmen, gegen einen Bericht haben wir nichts einzuwenden. Insofern beantrage ich an dieser Stelle auch getrennte Abstimmung, Herr Präsident, das heißt, dass wir die beiden Einzelpunkte hier eben auch entsprechend den Positionen der Grünen dokumentieren können.
Dann möchte ich den Blick auf den zweiten Punkt, die Verbraucherschutzpolitik Bremens, lenken. Ich bin wirklich schon etwas erstaunt, das gebe ich zu, dass sich jetzt die CDU hier als die Verbraucherschützer und Verbraucherschützerinnen darstellt. Ich würde mich freuen, wenn das dann irgendwann auch den Realitäten entspräche. Ich erinnere hier daran, dass versucht wurde, insbesondere aus dem Hause des Wirtschaftssenators die Verbraucherzentrale kaputtzusparen. Das ist Gott sei Dank nicht gelungen. Wir haben ja die aktuellen Ergebnisse, die auch der Zeitung von gestern zu entnehmen sind, hinsichtlich der Verbraucherschutzpolitik der großen Koalition. Ich zitiere da zunächst mit Genehmigung des Präsidenten aus dem „Weser-Kurier“ vom 14. Juni 2006. Dort heißt es:
„Um den Verbraucherschutz ist es in Deutschland nicht gut bestellt. Nach einer gestern in Berlin veröffentlichten Studie des Bundesverbands der Verbraucherzentralen kommen nur vier Bundesländer über die Note ‚ausreichend’ hinaus. Schlusslichter mit ‚mangelhaft’ sind Bremen und Mecklenburg-Vorpommern.“ – Soweit der „Weser-Kurier“!
Ja, bitte!
Das ist gut, das ist eine gute Vorlage, Herr Imhoff. Das ist richtig, und deswegen ist das genau die Anknüpfung, dann zitiere ich nämlich über die anderen Punkte aus dem aktuell vorgestellten Bericht, das ist der Verbraucherschutzindex 2006, das fällt also alles in die Regierungszeit der großen Koalition über mehrere Jahre. Er heißt „Das verbraucherpolitische Profil der Länder im Vergleich“ und ist erstellt von Bridge Public Affairs and Management GmbH, und dort heißt es zu Bremen, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten genau zu diesen anderen Bereichen, Herr Imhoff.
Bei „Den Stärken Bremens“ steht lediglich ein Punkt, nämlich „Lebensmittel und Marktüberwachungsbericht“ als die einzige Stärke. Bei den Schwächen steht: „Verbraucherschutz ist keiner Senatsbehörde und keinem Bürgerschaftsausschuss federführend zugeordnet. Zweitens, nur ein Drittel der Fraktionen hat einen verbraucherpolitischen Sprecher.“ Das sind die Grünen klarerweise. „Drittens, keine öffentlichen Anhörungen zum Verbraucherschutz, viertens, Zulässigkeit von Produktwerbung an Schulen.“ Weiter: „Unterdurchschnittliche Zahl der untersuchten Lebensmittelproben im Verhältnis zur Einwohnerzahl bei niedriger Beanstandungsquote, keine Projekte zur Landesregierung, die alle Kriterien eines Modellprojektes erfüllen“, und letztens, „keine Anhörung zu Verbraucherthemen in der Bürgerschaft 2004“!
Dieser Bericht bezieht sich auf das Jahr 2004, das hatte ich eingangs nicht gesagt. Insofern ist das das Ergebnis der Politik der großen Koalition, und ich glaube, das kann man kommentarlos hier beenden.
Ja, bitte!
Wissen Sie was, wir gehen jetzt einmal zusammen dort hin, und ich zeige Ihnen den Bericht!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist sicherlich ein bisschen verwunderlich, dass ich jetzt beginne. Ich werde nur zu dem Umwelthaushalt sprechen, und meine Kollegin Frau Krusche wird dann zu dem Teil Bau und Verkehr die Position der Grünen darlegen.
Vielleicht ist es aber auch nicht so ungewöhnlich, weil ja klar ist, dass Umweltschutz und eine nachhaltige Entwicklung für die Grünen eine sehr hohe Priorität haben. Es geht uns nämlich darum, Bremen und Bremerhaven als Städte mit gesunder Umwelt und hoher Lebensqualität zu erhalten und weiterzuentwickeln. Insbesondere ist es uns wichtig, sich in Richtung Kinderfreundlichkeit weiterzuentwickeln. Auch muss das Land Bremen seine Verantwortung für den Klimaschutz wahrnehmen, hier muss deutlich mehr passieren.
Für beide Zielsetzungen spielen die Umweltgruppen und -verbände eine herausragende Rolle. Sie tragen zur Lebendigkeit unserer Stadt bei, sie sind gelebtes Bürgertum und ein Pfund, mit dem Bremen wirklich wuchern könnte.
Doch was machen Sie, meine Damen und Herren? Insbesondere ist hier die CDU angesprochen: Sie wollen genau diese Einmaligkeit Bremens zerschlagen, indem Sie den Umweltprojekten die finanzielle Basis, nämlich die Wettmittel, entziehen.
Wissen Sie denn, was mit denen gemacht wird? Ich glaube, die meisten von Ihnen wissen gar nicht, was damit gemacht wird, welchen gesamtgesellschaftlichen und wertvollen Beitrag genau diese lebendige Szene für Bremen spielt. Es wurden gefördert Naturerlebnisangebote für Kinder und Jugendliche, Umweltberatung, Klimaschutzberatung, aber auch Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Naturschutz und stadtverträgliche Mobilität et cetera. So günstig könnten Sie das nirgendwo anders organisieren wie mit dieser Projektförderung.
Meine Damen und Herren von der CDU, dies passiert im Wesentlichen auch nur noch mit zusätzlichen Sponsorengeldern, auch mit Geldern und Drittmit
teln von der EU. Das heißt, da dienen die Wettmittel wesentlich für eine Kofinanzierung, und so etwas zu reduzieren, das ist wirklich ein Skandal.
Ja, bitte!
Vielen Dank, Frau Wiedemeyer! Ich denke, das von Ihnen Erläuterte hilft, dass wir meine Position auch in die Realität umsetzen können. Natürlich sind mir die Sachverhalte klar.
Dann wundere ich mich, dass man zum Beispiel im Ressort des Senators für Bau, Umwelt und Verkehr jeglichen Antrag auf Wettmittel mit der Begründung ablehnt, dass kein Geld vorhanden ist,
und das habe ich schriftlich mehrfach von allen Projekten. Da kann mir doch keiner erzählen, dass das nicht der Fall ist! Unendlich für blöd erklären können Sie mich auch nicht! Entschuldigung, jetzt wer
de ich wieder etwas sachlicher. Es ist einfach nichts Neues!
Der zweite Punkt hängt damit zusammen. Warum wird hier eine solche Strategie gefahren? Da sage ich Ihnen ganz eindeutig und klar: Weil im Umwelthaushalt eine Vielzahl von Luftbuchungen sind, und wenn man da keine Korrekturen vornimmt, dann ist schon jetzt klar, dass die Eckwerte nicht eingehalten werden können. Das ist doch der Hintergrund der ganzen Misere.
Ich nenne nur eine! Ich kann es Ihnen auseinander legen, das wissen Sie ja auch, das habe ich auch schon im Haushalts- und Finanzausschuss gemacht, wo das Umweltressort noch entgegnet hat: Wir sind noch optimistisch, wir bekommen das noch hin.
Leider ist es ja so traurig, denn die Folge finde ich fatal, aber wir werden das ja noch korrigieren, wie ich jetzt von der SPD erfahren habe. Vielleicht kann Herr Neumeyer das dann auch sagen, und dann können wir hier Ruhe schaffen.
Herr Sieling, der Hintergrund aber ist doch, dass dort Luftbuchungen im Haushalt sind. Die eine sind zum Beispiel die jährlichen Mehreinnahmen von 500 000 Euro durch die Erhöhung der Kleingartenpacht. Dies ist ja nicht nur sozialpolitisch kontraproduktiv, das haben wir deutlich gemacht. Es war auch von vornherein klar, dass das eine Luftbuchung ist, dass man das nicht realisieren kann, weil es rechtlich nicht möglich ist, da der Vertrag mit dem Kleingartenlandesverband nicht einseitig von der Stadt aufgelöst werden kann, sondern dass der Verband dem zustimmen muss. Ich will die ganzen technokratischen und bürokratischen Hintergründe hier nicht darlegen. Es ist aber klar, dass es eine Luftbuchung ist, und so sind in diesem Haushalt mehrere Luftbuchungen. Man hat dort irgendwelche imaginären Einnahmequellen eingestellt, insofern ist dieser Haushalt heute schon Makulatur.
Wir Grünen wollen im Gegensatz zu dem, was aus dem Ressort kommt und was als Haushaltsvorschlag vorliegt, sehr wohl auch sparen, wir haben auch Deckungsvorschläge, wir wollen das nur an der richtigen Stelle machen. Daher schlagen wir Grünen vor, dass man Geld einsparen kann, indem man mit der Bereinigung der Kleingartengebiete aufhört. Es ist Unsinn, dass man Menschen aus ihren Häusern vertreibt, dass man Kaisenhäuser abreißt und dass man
dafür in einem Haushaltsnotlageland 590 000 Euro im Haushalt 2006 –
dazu sage ich gleich etwas, Herr Focke! – und 580 000 Euro 2007 einstellt. Das ist nicht Gesetz. Ich kenne die Rechtsgutachten, ich habe im Sanierungsbeirat „Waller Fleet“ jahrelang gesessen
und mir wirklich viele Abende um die Ohren geschlagen.
Es gab rechtliche Spielräume, und sie sind nicht genutzt worden!
Meine Damen und Herren, zum letzten Punkt! Was wir hier an Korrekturen vorschlagen, ist, dass mehr für den Klimaschutz getan wird. Klimaschutz heißt, Energieeffizienzmaßnahmen im öffentlichen Gebäudebestand rechnen sich genauso, wie wenn man wirklich einmal eine Analyse macht, wie viele Drittmittel bringen die Umweltprojekte ein, wie viel Sozialarbeit machen sie und so weiter, was ist sozusagen die Kosten-Nutzen-Relation eines eingesetzten Steuereuros.
Das ist auch der Klimaschutz, wenn man hier Energieeffizienzmaßnahmen macht. Man schlägt in der Tat drei Fliegen mit einer Klappe: Man trägt zum Klimaschutz bei, indem man die Kohledioxidfreisetzungen reduziert, man entlastet damit den Bremer Haushalt, indem man nämlich Energiekosten einspart, und man macht gleichzeitig Wirtschaftsförderung, und zwar genau da, wo wir es wollen – im Mittelstand –, man fördert nämlich das örtliche Handwerk. Das ist genauso eine positive, sinnvolle Maßnahme.
Zusammengefasst: Intelligente Umweltpolitik ist nicht in erster Linie, Herr Finanzsenator, Geldausgabepolitik. Gute, intelligente Umweltpolitik ist eine Politik, die mittelfristig sogar zur Sanierung des Haushalts beiträgt, und dafür stehen wir Grünen, das ist unser Markenzeichen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nein, Herr Focke, ich glaube, dass Sie nicht noch einmal nach vorn kommen müssen, denn ich wollte zu Ihrer Märchenstunde nicht so richtig viel sagen. Ich habe auch keine Lust, jetzt irgendwie von mir zu weisen, dass wir keine Umweltpolitik machen. Ich denke, wir debattieren den Haushalt, und mir geht es hier um die Frage des Haushalts. Man kann natürlich über Gott und die Welt reden, aber zentral ist doch die Frage des Haushalts. Da möchte ich nur erst einmal eine Anmerkung machen. Es besteht eine Querverbindung zwischen Haushalt und Umweltpolitik. Wir können von Glück reden, dass es der CDU nicht gelungen ist, die Uniwildnis platt zu machen,
so dass wir dann noch ein größeres Haushaltsproblem hätten, als wir sowieso schon haben.
Ein zweiter Punkt ist auch der, und ich finde das schon wichtig, mir ist das auch ernst: Wir wissen doch eigentlich alle, in welchem desolaten Haushaltszustand dieses Land sich befindet. Da geht es doch darum, dass man Politik gestaltet für die Ziele wie die Grünen für die Umwelt, ohne dass es Geld kostet. Da gibt es erhebliche Möglichkeiten im Rahmen des Ordnungsrechts, im Rahmen des Umweltrechts, beispielsweise bei Gestaltung der Baumschutzverordnung, ich könnte Ihnen jetzt eine ganze Liste nennen, oder auch in der Umsetzung, wie geht man mit Landschaftsschutzgebieten um, hebt man sie auf oder lässt man sie bestehen, und so weiter. Insofern habe ich da in der Tat kein Problem.
Außerdem habe ich eine Verantwortung für dieses Land und suche natürlich nach Möglichkeiten, politische Ziele umzusetzen, ohne dass es Geld kostet. Deswegen, Frau Kummer, finde ich es irgendwie auch ein bisschen ärgerlich, wenn es dann auf diese Ebene gebracht wird. Natürlich haben wir hier die Vorschläge gemacht, die finanziell relevant sind, und nicht das, was man alles darüber hinaus auch machen kann und was wir sowieso machen, sondern das, was haushaltswirksam ist. Ich finde, das gehört dann auch zu der Redlichkeit der Politik dazu.
Ein letzter Punkt ist die Bereinigung der Kleingartengebiete. Das kann ich so nicht stehen lassen. Natürlich gaben die rechtlichen Gutachten Spielräume, Übergangsfristen und Ähnliches. Die Geschwindigkeit, mit der man diese Bereinigung macht, ist nicht erforderlich. Es gab drei verschiedene juristische Meinungen. Aber dann ist es doch Tatsache, dass die Politik entscheiden muss. Entschuldigen Sie, meine Damen und Herren, wenn Sie immer glauben, was
die Verwaltung sagt, das ist Ihr Problem, aber dann ist es noch lange nicht die Wahrheit!
Sie als großer Rechtsverfechter! Herr Focke, ich schicke Ihnen einmal die Gutachten und das Gegengutachten und das dritte Gutachten, man hätte natürlich Spielräume gehabt. Man kann Übergangsfristen definieren, und die Spielräume hätte man besser nutzen können. Das Ergebnis, das Sie jetzt haben, und das ist genau auch ein ärgerlicher Punkt an dieser Geschichte: Gehen Sie bitte einmal ins Waller Fleet, schauen Sie sich einmal an, was dort passiert! Man hat gesagt, man macht ganz schnell die Bereinigung, und dann entwickelt man das als Grüngebiet für den Bremer Westen. Nichts! Man hat abgerissen, und dann liegen die Grundstücke da. Genau das Gegenteil von dem, was Sie damals am runden Tisch der Bevölkerung, den Menschen, die da saßen, versprochen haben, genau das Gegenteil passiert. Deswegen ist es so ärgerlich, das dann auch noch auf so eine Ebene zu bringen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir Grünen haben den Antrag eingebracht, die nötigen Schritte einzuleiten, um die Landwirtschaftskammer Bremen mit der entsprechenden Kammer in Niedersachsen zu fusionieren. Aufgrund der Veränderungen im Agrarbereich könnten dadurch erstens Kosten eingespart und zweitens auch die Aufgabenwahrnehmung optimiert werden.
In den letzten Jahrzehnten haben erhebliche Veränderungen im Agrarbereich stattgefunden. Das Gesetz über die Landwirtschaftskammer Bremen stammt aber aus dem Jahr 1956. Sie haben sich hier nicht verhört: 1956! Erinnern Sie sich kurz, was es da für Situationen gab! Man hatte sogar noch Probleme mit der Ernährung, das heißt, auch hinreichende Ernährung für die Bevölkerung bereitzustellen. Wir Grünen möchten also ein 50 Jahre altes Gesetz verändert haben.
Die Landwirtschaftskammer Bremen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit der Aufgabe, im Einklang mit den Interessen der Allgemeinheit die Landwirtschaft und die in ihr Berufstätigen in fachlicher Hinsicht zu fördern und ihre fachlichen Belange wahrzunehmen. Ihr gehören die landwirtschaftlichen Betriebe und die Gartenbaubetriebe als Pflichtmitglieder an. Im Laufe der Jahre ist die Mitgliederzahl in der entsprechenden Landwirtschaftskammer durch Landverlust und Betriebsaufgaben erheblich zurückgegangen. Bei der letzten Erhebung im Jahr 2003 wurden insgesamt noch 238 Betriebe erfasst, davon 24 Gartenbaubetriebe. Wegen dieser Veränderungen
in den letzten Jahrzehnten und natürlich auch wegen der Notwendigkeit von Kosteneinsparungen durch das Land, aber auch der Kammer selbst ist die Beibehaltung der Landwirtschaftskammer im Land Bremen nicht mehr zeitgemäß.
In Niedersachsen ist die Strukturreform bereits realisiert. Die neue Landwirtschaftskammer Niedersachsen arbeitet seit 2006. In der Begründung des Niedersächsischen Änderungsgesetzes über Landwirtschaftskammern und andere Gesetze heißt es, ich zitiere hier mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Niedersächsischen Landtag in der 15. Wahlperiode, Drucksache 15/2156 aus dem allgemeinen Teil, dort heißt es:
„Vor dem Hintergrund des Rückgangs der Anzahl landwirtschaftlicher Betriebe und der erforderlichen Einsparungen, die das Land und auch die Landwirtschaftskammern zu erbringen haben, ist die Beibehaltung von zwei Kammerverwaltungen nicht mehr angezeigt. Das wesentliche Ziel der Änderung besteht daher in der Errichtung einer Landwirtschaftskammer für das Land Niedersachsen.“ Weiter heißt es: „Die Landesregierung geht darüber hinaus davon aus, dass die Zusammenführung beider Kammern möglichst frühzeitig erfolgen sollte, damit sich eine gemeinsame Landwirtschaftskammer für ganz Niedersachsen auf die umfangreichen und erhöhten Anforderungen der EU-Agrarreform einstellen kann. Diese zentralen Aufgaben der Agrarpolitik verlangen nach gebündelten Verwaltungskapazitäten. Insoweit hat die Fusion der Kammern große agrarpolitische Bedeutung.“ – Soweit der Landtag in Niedersachsen!
Dem stimmen wir inhaltlich voll zu, und wir sagen auch, dass eine Notwendigkeit zu einer logischen Fortsetzung dieser erforderlichen Verwaltungs- und Strukturreform aufgrund veränderter Bedingungen – einerseits Europa, aber andererseits auch öffentlicher Haushalte – besteht, dass wir uns diesem anschließen und zusammen mit Niedersachsen zu einer gemeinsamen Lösung kommen.
Im Einzelnen fordern wir Grünen daher mit unserem Antrag, dass der Senat mit dem Land Niedersachsen verhandelt, in welchem Rahmen eine Fusion der niedersächsischen und der bremischen Landwirtschaftskammer erfolgen kann, und wir möchten an diesem Prozess beteiligt sein und bitten daher, dass bis Ende August 2006 das Verhandlungsergebnis der Bürgerschaft zur Bewertung vorgelegt wird. Insbesondere soll dann konkret dargelegt werden, wie die Aufgabenoptimierung realisiert werden kann und welche Kosten eingespart werden können. Das ist unser Antrag.
Ich glaube, meine Damen und Herren, die Notwendigkeit der Neustrukturierung ist einigen Mitgliedern,
Kolleginnen und Kollegen aus diesem Haus sehr wohl bekannt. Neben diesen bereits genannten zu erwartenden positiven Auswirkungen, nämlich Kosteneinsparung und Aufgabenoptimierung, ist darüber hinaus natürlich auch damit verbunden eine Entbürokratisierung, und es wäre eine tatsächliche regionale Kooperation. Eigentlich können Sie dem nur zustimmen! – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich will es jetzt einmal ein bisschen einfach ausdrücken. Das Ziel unseres Antrags war schlicht und einfach, die Möglichkeit der Fusion der Landwirtschaftskammer Bremen mit der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zu prüfen und im Rahmen dieses Prüfverfahrens zu bewerten, welche Kosteneinsparungen und Verbesserungen im Aufgabenbereich damit möglich sind. Das ist das, was ich will.
Ich möchte jetzt nicht noch einmal Anträge hin- und her- und zurückgeben. Ich glaube, es ist sinnlos im Moment. Wie ich die CDU verstanden habe, blockt sie da total. Das akzeptiere ich an der Stelle, aber ich gehe auch immer davon aus, dass es in diesem Land auch einmal andere politische Mehrheiten gibt, mit denen man dann innovative Wege gehen kann.
Ich möchte dennoch drei Anmerkungen zu Herrn Focke machen, weil man das so nicht stehen lassen kann. Ich will hier weder die Landwirtschaft noch die landwirtschaftlichen Betriebe auflösen. Ich sage, es war nicht geschickt, in diesem einen Satz von Auflösung zu sprechen. Es geht auch darum, dass man zwei Landwirtschaftskammern mit der Zielsetzung zusammenführt, zu besseren Lösungen für alle zu kommen und auch die Landwirtschaft, das will ich ganz klar und deutlich machen, zu stärken, weil mir sehr viel an dem Erhalt der hier in Bremen wirtschaftenden Betriebe liegt, die im Wesentlichen extensive Gründlandbewirtschaftung betreiben.
Damit bin ich dann auch schon beim zweiten Punkt, Herr Focke, nämlich die Strukturen der Landwirtschaft in Niedersachsen und Bremen unterscheiden sich eben nicht. Die Kompetenzen haben sie in Niedersachsen für die Grünlandbewirtschaftung und Milcherzeugung. Sie haben darüber hinaus zwar noch mehr, aber genau die Grundvoraussetzung, das, was wir hier brauchen, nämlich die Grünlandbewirtschaftung, haben sie auch. Es gibt natürlich auch absurde Situationen, und es nimmt immer mehr zu und wird weiter
zunehmen, dass ein Betrieb, der in Bremen sitzt, natürlich auch Flächen in Niedersachsen bewirtschaftet und umgekehrt. Insofern ist gerade das so ein Beispiel, bei dem man von der Sachebene her zwar quasi über die Landesgrenze springt, aber es ist ein Hof. Insofern ist das ein Bereich, in dem sich wirklich auch eine Kooperation im Sinne eines Gewinnens für beide Seiten anbietet, und das sollte man nutzen.
Als Letztes ein Punkt, den ich doch ein bisschen widersprüchlich finde! Ich habe es so in Erinnerung, dass sich die große Koalition eine Entbürokratisierung und Aufgabenoptimierung auf die Fahne geschrieben hat. Das habe ich in den sieben Jahren, in denen ich in der Bürgerschaft bin, ganz häufig gehört. Kann das sein? Jetzt haben wir ein Gesetz von 1956, das – sagt Herr Focke – ist völlig okay, das ist ja auch nicht verstaubt und nicht veraltet, nein, gar nicht! Es ist hochaktuell!
Ich zitiere daraus nur zwei Passagen! In Paragraph 2 d dieses Gesetzes heißt es: „Für eine angemessene räumliche Unterbringung der landwirtschaftlichen Arbeitnehmer, insbesondere für die Schaffung von Wohnungen und Heimstätten für landwirtschaftliche Arbeitnehmer, hat die Landwirtschaftskammer einzutreten und zu sorgen.“ Zweitens, Aufgabe der Landwirtschaftskammer: „Die Eingliederung von Heimatvertriebenen und Flüchtlingen, die die Landwirtschaft ausgeübt haben, in die landwirtschaftliche Berufstätigkeit zu fördern.“ Hochaktuell?
Wir sind wirklich 50 Jahre weiter, und vielleicht sind die Bedingungen der Nachkriegszeit doch nicht mehr die, die wir heute vorfinden, und ich finde, da muss man wirklich auch tätig werden und nicht untätig bleiben.