Protokoll der Sitzung vom 01.07.2004

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bedanke mich schon einmal für die breite Unterstützung, die ich hier vorfinde. Es ist sicher eine Besonderheit, dass hier ein EU-Recht direkt in Landesrecht, und zwar auf der Ebene des Landes Bremen, umgesetzt werden muss, und das in der hohen Eilbedürftigkeit, Stichtag heute. Die EU hat ihr Gesetz erst im Mai veröffentlicht. Zugegebenermaßen arbeiten wir na

türlich schon länger daran, weil die Dinge im Vorfeld im Wesentlichen bekannt waren. Das ändert aber nichts daran, dass das hier unter hohem Zeitdruck entstanden ist, und insofern wenden wir uns auch an Sie mit der Bitte, das in erster und zweiter Lesung hier zu beschließen. Wir haben es akzeptiert, dass wir zum 1. Juli dieses Gesetz haben wollen. Andere Bundesländer machen das etwas anders, sie sagen dann, es gilt letztendlich das EU-Recht. Wir wollten in keiner Weise irgendein Risiko eingehen, weil für unseren Hafen die Abhängigkeit vom Amerikaverkehr eindeutig die höchste ist. Wir haben das Gesetz in Deputation, Hafenausschuss und Senat einvernehmlich beraten. Wir müssen aber auch feststellen, dass die Konsequenzen noch nicht definitiv klar sind. Es wurde das Thema Tourismus angesprochen. Wir sind sehr bemüht, einerseits den Hafen als eine Erlebniswelt für Touristen zu öffnen. Gerade in Bremerhaven, denke ich, ist das von hohem Reiz, da entstehen jetzt natürlich Widersprüchlichkeiten. Es ist jetzt die Herausforderung, nicht nur mit dem Gesetz zu leben, sondern Verordnungen, die noch anstehen, zu entwickeln, um die Welt dort irgendwie praktikabel zu halten. Ich richte insbesondere mein Auge auf die Unternehmen, mit denen wir dieses Gesetz gemeinsam erarbeitet haben, was natürlich nicht ganz einfach ist. Es ist auch völlig verständlich, dass die Unternehmen natürlich auch ihre Interessen zu vertreten haben und man dann gemeinsam nun wahrlich das Ziel haben muss, die Welt irgendwie praktikabel zu halten, nicht in Extreme zu verfallen. Insofern möchte ich den Unternehmen für diese Unterstützung auch danken. Wir sprachen die Kosten an. Das ist die Herausforderung, wenn ich sage, die Welt muss praktikabel bleiben, dann müssen eben auch die Kosten in einem sinnvollen Rahmen bleiben. Daran arbeiten wir. Im Übrigen habe ich den Eindruck, dass wir mit der Beschlussfassung durch Sie heute dann sehr gut dastehen. Insofern bedanke ich mich ganz herzlich für die Unterstützung!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Wer das Bremische Hafensicherheitsgesetz, Drucksache 16/319, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich nunmehr darüber abstimmen, ob wir in eine zweite Lesung eintreten wollen.

Wenn das der Fall sein soll, bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung.

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Bremische Hafensicherheitsgesetz in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Einsetzung eines/einer Landesbehindertenbeauftragten

Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU vom 1. Juli 2004 (Drucksache 16/353)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Röpke.

Die Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält der Abgeordnete Pietrzok.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das ist nicht nur ein Dringlichkeitsantrag, sondern es ist auch langsam wirklich dringlich, dass wir einmal zu einer Beschlussfassung kommen. Die Koalition hatte im Rahmen der Beratung um das Behindertengleichstellungsgesetz schon vorgesehen gehabt, dass sie einen Beschluss fassen will hier im Parlament zur Einsetzung eines Landesbehindertenbeauftragten. Wir haben es nicht geschafft und haben dann hier im Parlament gesagt, bis zu den Osterferien bekommen wir das ganz be––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

stimmt hin. Jetzt haben wir die letzte Parlamentssitzung, bevor die Sommerferien endlich kommen, aber jetzt haben wir es wenigstens geschafft. Ich bin wirklich froh darüber, dass es endlich geklappt hat, denn es war eine Menge Arbeit, wir haben wirklich eine Menge daran gefeilt, um jetzt tatsächlich einen Behindertenbeauftragten für das Land Bremen zu bekommen.

Wir haben im Rahmen des Gesetzes eine sehr umfangreiche Beratung gehabt, und wir haben dann bei den drei Fraktionen drei unterschiedliche Konzepte gehabt für die Ideallinie eines solchen Behindertenbeauftragten. Wir als SPD-Fraktion hatten damals die Position vertreten, wir wollen einen solchen Behindertenbeauftragten als eine Person, die für diese Funktion freigestellt und am Sozialressort angegliedert ist, weil wir der Meinung waren, dass aus den Erfahrungen heraus, die uns auch in entsprechenden Beratungen geschildert wurden von Behindertenbeauftragten des Landes SchleswigHolstein, das die beste Variante ist.

Die CDU war damals der Auffassung, dass die beste Lösung wäre, wenn wir einen Parlamentarier aus unserem Kreis nehmen, der diese Aufgabe erfüllt. Die Grünen haben damals die Position vertreten, dass wir einen Behindertenbeauftragten am Parlament angegliedert einrichten wollen. Ich hoffe, dass es so kommt, wie Frau Linnert das auch vorhin schon angedeutet hat, aber wir haben als Koalitionäre Meinungsverschiedenheiten gehabt und kommen jetzt zu einer Linie, die sehr nah an dem ist, was sich die Grünen vorgestellt haben.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Das habe ich nicht gesagt!)

Immerhin im Hinblick auf die Einrichtung und am Parlament angegliedert, darüber spreche ich gerade, Frau Linnert, und genau bei dem Punkt, über den ich gerade spreche, werden Sie mir sicher zustimmen! Insofern, was die organisatorische Frage betrifft, gehe ich davon aus, dass wir hier eine relativ große Einigkeit haben.

Klar ist, und darauf will ich jetzt auch noch einmal eingehen, dass wir hier als Koalition eine kleine, eine bremische Version eines Landesbehindertenbeauftragten eingerichtet haben. Wir sind in einer Zeit, in der wir im Rahmen der Haushaltsberatungen sehr große Schwierigkeiten haben, zusätzliche Institutionen zu schaffen. Aufgabenkritik ist eine der Hauptaufgaben, denen sich die Ressorts zu stellen haben, und in der Phase zu sagen, wir brauchen eine zusätzliche Institution, macht ganz besondere Schwierigkeiten. Vor dem Hintergrund haben wir auch keine eigenen Haushaltsstellen bereitstellen können für den Behindertenbeauftragten, sondern wir werden, und das ist aber auch klar, dass das klappt, im Rahmen des Haushaltsvollzugs ein solches Organ einrichten können. In einer Zeit, in der

wir beim Landesjugendring, der jugendpolitischen Interessenvertretung der Jugendverbände, Geld herausschneiden müssen, was uns alles andere als leicht fällt, gleichzeitig eine solche Organisation einzurichten, ist für uns auch ein schwieriger politischer Schritt, und deswegen freue ich mich, dass wir das hinbekommen haben.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Wir haben es jetzt hier mit einem Einsetzungsbeschluss zu tun. Es ist also eine Form, die wir gewählt haben, die dem entspricht, was einige Bundesländer schon zu der Zeit gemacht haben, als es die Landesgleichstellungsgesetze in der Regel noch nicht gab. Man hätte auch über ein Einrichtungsgesetz einen solchen Behindertenbeauftragten einrichten können, aber wir waren der Auffassung, dass wir unser Ziel gleichermaßen erreichen können auf dem Wege, dass wir jetzt einen solchen Einsetzungsbeschluss, wie wir ihn vorliegen haben, fassen.

Wir werden also jetzt, so hoffe ich, in Kürze einen Landesbehindertenbeauftragten haben. Ich begrüße das sehr, denn er ist aus meiner Sicht und aus der Sicht meiner Fraktion erforderlich. Man muss noch einmal kurz darüber reden, wozu er eigentlich vorhanden sein soll. Ich glaube, dass die Behinderten im Lande Bremen keine ausreichende Lobby und nicht so viel politisches Durchsetzungsvermögen haben, wie ihnen zusteht. Wir als Politik benötigen eine Kontrollfunktion ebenso wie die Verwaltungsorgane des Landes Bremen eine solche Kontrollfunktion benötigen.

Wir haben festgestellt, dass sehr viele Projekte, auch Bauprojekte, durchgeführt worden sind und dass es trotz aller Bekenntnisse und Erklärungen oft dazu gekommen ist, dass die Bedürfnisse oder die Ansprüche von behinderten Menschen nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Wir haben jede Menge schwere politische Auseinandersetzungen im behindertenpolitischen Bereich, was Bildungspolitik oder Sozialpolitik betrifft. Es gibt jede Menge Notwendigkeit aus meiner Sicht, die Interessen von behinderten Menschen stärker zu vernetzen und die Zusammenarbeit zu verbessern. Ich erwarte, dass wir das mit einem Landesbehindertenbeauftragten in Zukunft besser hinbekommen werden, und deswegen freue ich mich auch, dass er jetzt kommt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Karl Uwe Oppermann.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen, meine Herren! Heute ist ein guter Tag für das Parlament, nicht nur weil unser Präsident Geburtstag hat und wir anschließend

in die Sommerpause hineinfeiern, sondern weil wir uns auch geeinigt haben auf einen Landesbehindertenvertreter oder eine -vertreterin für die Behinderten im Lande Bremen.

Meine Damen und Herren, die Koalition kommt heute mit dem eingebrachten Antrag ihrem Versprechen nach – Herr Pietrzok hat es gesagt, es hat ein bisschen länger gedauert, als wir uns vorgenommen hatten um die Weihnachtszeit –, einen Landesbehindertenbeauftragten oder eine Landesbehindertenbeauftragte einzusetzen. Mittlerweile, ist mir zu Ohren gekommen, wird das auch interfraktionell gemacht. Die Druckerei ist nicht so schnell nachgekommen. Ich habe Ihre Unterschrift noch nicht gesehen, Frau Linnert. Danke schön! Ich wusste es, aber es ist auf meinem Platz noch nicht angekommen. Damit komplettieren wir das Gleichstellungsgesetz, das wir vor einem halben Jahr, das war im Rathaus, beschlossen und auf den Weg gebracht haben. Wir haben damals die Zusage gemacht, wir bekommen das hin mit dem Landesbehindertenbeauftragten, und heute lösen wir dieses Versprechen auch an die Behinderten und an die Verbände ein, meine Damen und Herren.

Es ist eine sparsame Lösung, wie sie einem Land mit einer Haushaltsnotlage allerdings auch gut ansteht. Sparsam, und das sage ich auch, auch weil die CDU im Grunde gegen das Beauftragtenwesen ist, aber gemeinsam mit Jörg Kastendiek ist es mir gelungen, die Fraktion davon in diesem Falle zu überzeugen, dass gerade diese Einrichtung eine Einrichtung ist, die wir hier in Bremen brauchen, die wir im Interesse der behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürger schaffen müssen, meine Damen und Herren. Ich möchte darauf hinweisen, dass wir die Sorgen der Behinderten und ihre Bedenken über die Wirksamkeit des Gleichstellungsgesetzes sehr ernst nehmen. Wir haben in verschiedenen Veranstaltungen ihre Bedenken gehört, wir nehmen diese ernst, und wir sind auch nicht in den Alltagstrott verfallen, das Gesetz zu beschließen, sondern wir haben hier nachgelegt.

Meine Damen und Herren, ich will noch einmal das Zitat von Richard von Weizsäcker sagen: „Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jederzeit genommen werden kann.“ Darüber sollte man bei Gelegenheit immer einmal wieder nachdenken. Es gibt nicht die Behinderte oder den Behinderten. Die Arten von Behinderungen sind so vielschichtig, wie es Betroffene gibt. Es fühlen sich auch nicht alle Behinderten von den Verbänden vertreten. Das muss man auch einmal so offen sagen. Das ist eine Tatsache. Es gibt viele Menschen mit Behinderungen, die ihr Leben meistern, ohne dass die Mitbürger etwas von der Behinderung erahnen. Ein Behindertenausweis sagt nicht immer etwas über die Last, die von der Person geschultert wird, aus, aber sie ist vorhanden, diese Einschränkung im täglichen Leben. Dafür gibt es

Gott sei Dank gesetzliche Regelungen, diese Last ein bisschen von den Schultern zu nehmen.

Viele Frauen und Männer benötigen keinen Behindertenbeauftragten. Sie meistern ihr Leben selbständig und mit großem Mut und großer Kraft. Sie kennen, wissen und nutzen die Wege staatlicher Hilfe, die ihre Lage vereinfachen. Viele können das aber nicht, und sie brauchen eine Institution, einen Vertreter, sie brauchen ein Symbol, das für sie da ist, das ihnen mit Rat und Tat zur Seite steht. Sie brauchen die helfende Hand, den helfenden Kopf. Das wird auch in naher Zukunft für einen großen Personenkreis behinderter Frauen und Männer aus den Werkstätten für Behinderungen zunehmend Gültigkeit haben, nämlich für die, die in den Ruhestand gehen. Meine Damen und Herren, diese Menschen haben ihren lebenslangen persönlichen Ratgeber nicht mehr an ihrer Seite, das waren ihre Eltern.

Wir sind da auch als Parlament nur ungenügend auf diese Situation vorbereitet, die auf uns zukommt, dass wir es mit einem großen Kreis behinderter, älterer Personen zu tun haben, die zwar ihr Leben lang in der Werkstatt Bremen ihrer Tätigkeit nachgegangen sind, die aber dann auf einmal, wenn sie dort nicht mehr arbeiten können, ins Leere fallen. Um diese müssen wir uns kümmern, und das müsste dann auch ein Behindertenbeauftragter machen. Dieser Personenkreis benötigt eine Institution, die ihm auch gegen das System hilft, seine Rechte und die ihm zustehende Unterstützung einzufordern. Auch das sollte Aufgabe des Behindertenbeauftragten sein.

Auch der Senat benötigt einen Behindertenbeauftragten, Frau Senatorin, nämlich jemanden, der ihm bildlich gesprochen den Arm festhält, wenn er eine Entscheidung fällen will – ob im Bereich Bau oder sonst wo –, die gegen die Interessen behinderter Menschen gerichtet ist, Herr Pietrzok hat einige Beispiele genannt. Es ist für mich auch völlig unverständlich, dass es in dieser Zeit auch noch – nicht nur öffentliche, auch private – Bauprojekte gibt, die nicht behindertengerecht sind. Ich habe mir sogar sagen lassen, mit dem Zoo am Meer wäre das auch nicht so ganz behindertenfreundlich in Bremerhaven. Das kann ich dann überhaupt nicht nachvollziehen.

Wenn wir in unseren Städten Bremen und Bremerhaven in den nächsten Jahren Barrierefreiheit haben und Barrierefreiheit machen, dann erleichtern wir allen hier lebenden Bürgerinnen und Bürgern das Leben, besonders den älteren und behinderten. Der Behindertenbeauftragte kann nicht wie Supermann überall und immer da sein, das ist auch nicht seine Aufgabe. Er muss sich bei seiner schlichten – ich habe gesagt, Sparlösungen machen wir – Ausstattung darauf konzentrieren, das Wesentliche zu machen. Ganz falsch würde es laufen, wenn er durch Hunderte von kleinen Anfragen von Betrof

fenen so mit Arbeit überschüttet würde und darin aufgehen würde, dass er den Überblick über das Ganze verlieren würde. Das darf nicht passieren, meine Damen und Herren!

Die CDU ist sich sicher, mit der Einsetzung eines Behindertenbeauftragten einen Schritt in Richtung eines besseren Miteinanders getan zu haben. Ich bin mir ganz sicher, der Behindertenbeauftragte wird seine Arbeit auch mit dieser Minimalausstattung zum Wohl der Betroffenen gut machen können. Wir verknüpfen die Amtszeit des Behindertenbeauftragten an die Legislaturperiode dieses Parlaments und lassen so unseren Nachfolgern alle Möglichkeiten offen, Möglichkeiten der Nachbesserung, Möglichkeiten einer anderen Konstruktion oder einer Aufhebung. Das ist jedem Parlament in der Legislaturperiode nach dem vorliegenden Gesetz dann selbst überlassen. Über das Gleichstellungsgesetz und wie es bei den betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern angekommen ist, zumindest bei den Amtlichen, bei den Vertretern, haben wir uns an dieser Stelle und bei Veranstaltungen mehrfach ausgetauscht.

Die CDU hält dieses Gesetz für besser als sein gemachter Ruf. Heute wird dieses Haus mit großer Mehrheit für die Einsetzung eines oder einer Landesbehindertenbeauftragten votieren und das beschließen. Damit verabschieden wir uns nicht von diesem Thema, meine Damen und Herren, sondern wir müssen, wie man so aktuell im Moment der Europameisterschaft sagt, am Ball bleiben. Das ist auch eine Bitte an die Verbände: Erwarten Sie nicht zu viel auf einmal! Jede Entscheidung kann verändert werden, jede Institution kann verbessert werden.