Ich bin sicher, wir bekommen die Kurve, und wir werden unter dem Strich die bremische Bevölkerung und auch die Umlandbevölkerung, sie soll ja auch daran teilhaben, für uns gewinnen. Wir wollen etwas für unsere überregionale Rolle machen, die diese Stadt inzwischen hat und die mir immer wieder von Leuten bestätigt wird, die hier waren und wiederkommen wollen. Das ist mein Ratschlag für Sie alle, damit umzugehen, dann, denke ich, kommen wir voran.
Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen zehn frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die Anfrage Nummer sechs wurde inzwischen vom Fragesteller zurückgezogen. Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Konkurrenzkampf im Kreuzfahrtgeschäft durch ISPSCode?“ Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Böhrnsen und Fraktion der SPD. Bitte, Herr Kollege Oppermann!
Wir fragen den Senat: Erstens: In welcher Höhe werden nach Kenntnis des Senats von den Betreibern von Kreuzfahrtterminals an der deutschen Küste Gebühren erhoben, die sich aus der Anwendung des neuen Sicherheitscodes ISPS ergeben? Zweitens: Wie wirken sich diese Gebühren nach Einschätzung des Senats auf die Wettbewerbsposition des Columbus Cruise Centers Bremerhaven, kurz CCCB, aus? Drittens: Wie beabsichtigt der Senat sicherzustellen, dass dem Kreuzfahrtstandort Bremerhaven aus der Erhebung von Sicherheitsgebühren keine Nachteile erwachsen?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage eins: Die Kosten aus der Umsetzung des ISPS-Codes im Kreuzfahrthafen entstehen aus dem Objektschutz für das Terminal während der Liegezeit des Kreuzfahrtschiffes sowie den durchzuführenden Kontrollen bei den Passagieren und des Hand- und Kabinengepäcks. Diese Kosten werden vom Terminalbetreiber an die Reiseveranstalter beziehungsweise Reedereien weitergeleitet. In Bremerhaven ist der Betreiber die Columbus Cruise Center Bremerhaven, CCCB, GmbH. Die Sicherheitsgebühren durch den ISPS-Code in den deutschen Kreuzfahrthäfen werden auf Basis sehr unterschiedlicher Kalkulationen, Pauschalen und/oder nach Passagier- beziehungsweise Schiffsaufkommen erhoben. Pro Passagier ergeben sich Gebühren zwischen 2,50 Euro und 4,90 Euro. In Bremerhaven werden 4,50 Euro pro Passagier erhoben, in Lübeck werden keine Gebühren erhoben. Zu Frage zwei: Der ISPS-Code ist seit dem 1. Juli 2004 in Kraft. Umfangreiche Erfahrungen mit den in anderen Häfen erhobenen Sicherheitsgebühren im Kreuzfahrtgeschäft liegen bislang nicht vor.
Unterschiedliche Sicherheitsgebühren für die Reiseveranstalter beziehungsweise Reedereien könnten gegebenenfalls einen Wettbewerbsfaktor darstellen. Für Bremerhaven sind zurzeit keine negativen Auswirkungen zu erkennen.
Zu Frage drei: Die Fahrgastanlage Columbusbahnhof in Bremerhaven ist mit Mitteln aus dem EU-Zielzwei-Programm, Förderung des Fremdenverkehrs, modernisiert und zum Kreuzfahrtterminal Columbuskaje umgebaut worden. Die im Rahmen des ISPSCodes erforderlichen Maßnahmen werden dabei ebenfalls berücksichtigt. Das Kreuzfahrtterminal Columbuskaje in Bremerhaven besitzt damit eine hervorragende Wettbewerbsposition, die durch steigende Passagierzahlen bestätigt wird. Die betriebliche Umsetzung des ISPS-Codes obliegt allein der Betreibergesellschaft Columbus Cruise Center Bremerhaven GmbH, CCCB, des Kreuzfahrtterminals Columbuskaje in Bremerhaven.
Der Senat setzt sich im Rahmen der Koordinierungsgespräche mit den anderen Küstenländern dafür ein, dass die Umsetzung der neuen Bestimmungen zur Gefahrenabwehr in den Häfen sowie die Behandlung der daraus entstehenden Kosten nicht nur in Deutschland, sondern auch europaweit einheitlich gehandhabt wird, um Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
Meine Frage bezieht sich auf die Antwort zu Frage Nummer eins. Dort führten Sie hinsichtlich der Kostenstruktur oder der Kosten, die in Bremerhaven erhoben werden, aus, dass zum Beispiel im Hafen Lübeck keinerlei Gebühren erhoben werden. Meine Frage zielt darauf, auf welcher Kostenkalkulation die CCCB in Bremerhaven ihre Gebühren ermittelt hat.
Die Kosten, die dafür anfallen! Das hat etwas mit einer gewissen technischen Ausstattung und den Personalaufwendungen, die anfallen, zu tun, wobei man hier davon ausgehen kann, wenn sich das Passagieraufkommen erhöht, dass möglicherweise Gebührensenkungen denkbar sind.
Stimmen Sie mit mir überein, dass es doch sehr komisch anmutet, dass zum Beispiel die Kosten zwischen 2,50 Euro und 4,90 Euro betragen, wenn man davon auszugehen hat, dass die Standards bei der ISPS-Überprüfung für alle Häfen gleich sind?
Nein, da stimme ich mit Ihnen nicht überein! Ich sagte eben, dass sich Kosten aus einer gewissen Geräte- und sonstigen Ausstattung und aus Personalkosten zusammensetzen und das dann letztendlich durch die Anzahl der Passagiere zu teilen ist. Bei einem höheren Aufkommen ergibt sich eine andere Kalkulationsbasis mit möglicherweise niedrigeren oder höheren Kosten pro Passagier.
Liegen Ihnen Erkenntnisse vor, wie hoch die Gebühr im Hafen Hamburg für vergleichbare Abfertigungen ist?
Die Höhe der Gebühr liegt uns vor, ich kann sie im Moment nur nicht nennen, weil wir sie nicht einzeln aufgeführt haben, sondern die Bandbreite von 2,50 Euro bis 4,90 Euro.
Die zweite Anfrage bezieht sich auf den „Aussichtsturm am Ende des CT IV“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Günthner, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wann wurde der Senat darüber informiert, dass am Ende des CT IV ein Aussichtsturm gebaut werden soll?
Zweitens: Wie bewertet der Senat die öffentlichen Äußerungen des Senators für Wirtschaft und Häfen, einen Aussichtsturm bauen zu wollen?
Zu Frage eins: Die Projektidee zum Bau eines Aussichtsturms am Abschluss des CT IV wurde unter dem Titel „Turmbau zu B.“ in den Bewerbungsband „Was Bremen will“ zur Kulturhauptstadt 2010 aufgenommen. Das Projekt ist in der Kurzfassung im Kapitel 10.6.3 und in der Druckfassung unter 9.2 beschrieben. Der Senat beschloss am 25. Mai 2004, die Kurzfassung als Anlage zu einer Mitteilung an
die Stadtbürgerschaft zur Kenntnis weiterzuleiten. Die Druckfassung der Bewerbungsschrift wurde dem Senat am 7. Juni 2004 zugestellt.
Zu Frage zwei: Ein architektonisch markantes Bauwerk würde an diesem herausgehobenen Standort, das heißt dem nördlichsten Punkt des Landes Bremen, ein städtebauliches Signal setzen. Gerade die Lage an der Schnittstelle zwischen dem von moderner Technik geprägten Containerterminal und der Naturlandschaft des Nationalparks Wattenmeer könnte einen Aussichtspunkt zu einem attraktiven Ausflugsziel und zu einer lehrreichen Informationsstelle im Spannungsfeld zwischen Mensch und Umwelt werden lassen. Der Aussichtsturm ist kein notwendiges Element des CT IV und damit auch nicht Bestandteil der inzwischen durch den Planfeststellungsbeschluss genehmigten Hafenbaumaßnahme.
Der Senat begrüßt die Aufnahme des Projekts in die Bewerbungsunterlagen zur Kulturhauptstadt 2010 und unterstützt die Fortführung der planerischen Ausgestaltung für den Aussichtsturm. Das erfordert einen sensiblen Umgang mit der Architektur, die höchsten Anforderungen genügen muss.
Zu Frage drei: Seitens des Senators für Kultur, des Senators für Wirtschaft und Häfen und von bremenports gibt es derzeit keine über den visualisierten Konzeptentwurf hinausgehenden Planungen und keine Untersuchungen bezüglich Kosten und Finanzierungsmöglichkeiten für das Projekt.
Herr Staatsrat, gibt es irgendwelche Informationen über die Anzahl der Arbeitsplätze, die mit solch einem Projekt eventuell gefördert oder gesichert werden könnten, oder worin soll der Nutzen für Bremen bestehen?
Erkenntnisse über Arbeitsplatzzahlen, ich denke, das ist Ihnen deutlich, liegen nicht vor. Der Nutzen des Ganzen wird darin gesehen, dass man hier eine Aussicht gestaltet, das halte ich für das primäre Interesse, auf die Hafenanlagen, die für mich eine hohe Attraktivität aufweisen, und eine Aussicht auf das daneben liegende Wattenmeer und die Nordsee, was für mich auch einen Reiz für Touristen darstellen kann, sich hierhin zu bewegen und zu schauen, was Bremerhaven da zu bieten hat.
Wir wissen alle, dass die Hafentätigkeit, gerade der Containerumschlag, von hohem Interesse ist, die Sicherheitsbestimmungen, aber eben auch die Abwicklung und die Gefährdung, die dadurch entstehen, es nicht ermöglichen, möglichst dicht an diese Anlagen heranzukommen. Dies wäre eine Chance, das zu nutzen. Insofern ist das aus meiner Sicht eine hervorragende Idee, bisher aber auch nicht mehr als eine Idee.
Der Arbeitstitel „Turmbau zu B.“ lässt ja eventuell gewisse Rückschlüsse auf die Höhe des Bauwerks zu. Wie hoch soll das denn werden?