Protokoll der Sitzung vom 06.10.2004

Die dritte Anfrage trägt den Titel „Beteiligung Bremens an TEDS, Teacher Education Development Study“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Allers, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin!

Wir fragen den Senat:

Inwiefern beabsichtigt der Senat, die Lehrerinnen und Lehrer im Lande Bremen an der Teacher Education Development Study teilnehmen zu lassen, die die Wirksamkeit der Lehrerausbildung unter anderem im Unterrichtsfach Mathematik für die Primarstufe und Sekundarstufe I untersucht?

Bis wann müssen dahingehende Entscheidungen getroffen werden, welche Maßnahmen sind innerhalb der Bildungsbehörde schon ergriffen worden, und ist dem Senat bekannt, welche anderen Bundesländer sich daran beteiligen?

Sofern sich Bremen beteiligt, welches Ziel setzt sich der Senator für Bildung und Wissenschaft hinsichtlich der Bremer TEDS-Ergebnisse?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Bremen beabsichtigt nicht, die Lehrerinnen und Lehrer im Lande Bremen an der Studie „Teachers and Teacher Education – Learning to Teach Mathematics and Science, TEDS,“ der IEA teilnehmen zu lassen.

(Beifall bei der SPD)

Die Amtschefkommission „Qualitätssicherung“ der KMK hat am 12. 9. 2003 einvernehmlich festgestellt, dass die KMK „angesichts der derzeitig bereits laufenden empirischen Untersuchungen im Bereich Qualitätsentwicklung – auch im Bereich Lehrerbildung – und der Schwerpunktsetzung im Bereich des Systemmonitorings, der Evaluation von Schulen und der Überprüfung von Standards sowie der daraus resultierenden Haushaltsbelastungen aus inhaltlichen und finanziellen Gründen keine Möglichkeit zu einer Unterstützung der Cross-National Study Teachers and Teacher Education – Learning to Teach Mathematics and Science, TEDS, der IEA“ sieht. – Soweit die Antwort des Senats!

Eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Habe ich Sie richtig verstanden, dass sich auch keine anderen Bundesländer an dieser Studie beteiligen?

Bitte, Herr Senator!

Ich habe heute Morgen extra noch einmal nachgefragt, und da ist mir gesagt worden, es sei nicht bekannt, dass sich andere Länder daran beteiligen, weil es sehr aufwändig ist und neben den vielen anderen Dingen, die wir ja jetzt im Bereich der Evaluation angeschoben haben, eine zusätzliche und dann auch letztendlich nicht mehr finanzierbare Belastung ist. Es kann durchaus sein, dass das eine oder andere Bundesland möglicherweise sich jetzt doch noch anders entscheidet, aber das ist die KMK-Basis.

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft die Auswertungskriterien für die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Kastendiek und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Wir fragen den Senat:

Welchen Stand haben die Vorbereitungen der Bildungsbehörde in Bezug auf die Erarbeitung von Auswertungskriterien für die Ergebnisse der Vergleichsarbeiten erreicht?

In welchem Zeitraum beabsichtigt der Senat, die Erarbeitung des Kriteriensystems abzuschließen, das nicht nur die Noten, sondern auch die Umfeldfaktoren und soziale Bedingungen der einzelnen Schulen berücksichtigt?

Wie können zukünftig die Eltern über die Ergebnisse besser informiert und in den Verbesserungsprozess einbezogen werden?

Auch diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins und zwei: Die Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch und Mathematik in der Jahrgangsstufe vier der Primarstufe sind am 28. und 30. September 2004 geschrieben worden. Das Land Bremen verfolgt hier keinen eigenen Weg, sondern hat sich im Primarbereich dem länderübergreifenden Projekt VERA angeschlossen. Der Name VERA steht für das Wort Vergleichsarbeiten. Das Projekt VERA ist ein Schritt in Richtung der durch die KMK vorgesehenen Überprüfung der Bildungsstandards am Ende der Grundschulzeit.

Die Auswertungskriterien werden durch die beteiligten sieben Länder im Rahmen des Projektes VERA gemeinsam festgelegt. Sie umfassen sowohl die Umweltfaktoren der beteiligten Schulen als auch die sozialen Bedingungen der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler. Ein Ergebnisbericht ist für März 2005 vorgesehen.

In der Sekundarstufe I wurden im Schuljahr 2003/ 2004 erstmals zentral gestellte Vergleichsarbeiten in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache durchgeführt. Der Auswertungsbericht berücksichtigt die Kontextfaktoren der Schulen.

Für die Überprüfung der Bildungsstandards in der Sekundarstufe I ist eine erste Normierung der hierfür notwendigen Aufgabenformate im Fach Mathematik im Jahr 2006 vorgesehen. Dies soll im Rahmen der Pisa-Studie 2006 erfolgen. Die Vergleichsarbeiten in der Sekundarstufe I werden im Jahr 2006 in Abschlussarbeiten für den mittleren Schulabschluss überführt.

Zu Frage drei: Im Rahmen des Projekts VERA haben die sieben beteiligten Länder eine einheitliche Rückmeldung der Ergebnisse an die Eltern vereinbart. Die Rückmeldung besteht aus einem einfüh

renden Text, einer tabellarischen Darstellung, aus der die Fähigkeitsstufe des Kindes hervorgeht, und einer Beschreibung der inhaltlichen Bedeutung der Kompetenzstufen. Lehrkräfte der Schulen erhalten zu ihrer persönlichen Information eine gesonderte, komplexere Beschreibung der Kompetenzstufen mit der Bitte, dies den Eltern bei Nachfragen zu erläutern. In welcher kontextbezogenen Relation sich die Klasse zur Schule beziehungsweise die Schule zum Landesdurchschnitt befindet und hieraus abgeleitete Maßnahmen für eine Verbesserung werden schulintern mit den Eltern beraten. Dieses Verfahren soll auch für Vergleichsarbeiten in der Sekundarstufe I – entsprechend modifiziert – eingeführt werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage?

(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Nein, vie- len Dank!)

Zusatzfragen liegen nicht vor. Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Entbürokratisierung und Modernisierung der Verwaltung sowie Abbau von Regelungen. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Kastendiek und Fraktion der CDU. Bitte, Herr Kollege!

Wir fragen den Senat: Erstens: Wie ist der aktuelle Sachstand bezüglich des Bundesgesetzgebungsverfahrens, in dem Öffnungsklauseln normiert werden sollen, die es den Modellregionen erlauben, zu Testzwecken von dem betroffenen Bundesrecht abzuweichen und Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu erproben? Zweitens: Wann wird der Senat die für Mitte des Jahres 2004 angekündigten Vorschläge zur Reform des Landesrechts bezüglich der Rechtsbereinigung und Befristung von Vorschriften, der Selbstverpflichtung der Baubehörde auf eine schnellere Abwicklung aller Genehmigungsverfahren von gewerblichen Baumaßnahmen sowie zu Einzelmaßnahmen, die zu Erleichterungen für kleinere Unternehmen beziehungsweise Existenzgründern führen sollen, vorlegen? Drittens: Wie weit ist der Senat mit der Erarbeitung von Vorschlägen im Bereich der Verwaltungsmodernisierung, der Reform der Normsetzung und des Gesundheitsbereichs?

Die Anfrage wird beantwortet von Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: Zu Frage eins: Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat 29 Vorschläge aus den Regionen auf

gegriffen, davon sind zirka zwölf bis 15 Maßnahmen auf Bremer Vorschläge zurückzuführen. Ein Referentenentwurf für ein „Gesetz zur Umsetzung von Vorschlägen zu Bürokratieabbau und Deregulierung aus den Regionen“ mit zwölf Änderungsvorschlägen wurde im August 2004 auf Bundesseite zwischen den Ressorts und mit und unter den Ländern abgestimmt und am 1. 9. 2004 vom Bundeskabinett beschlossen. Dieses Gesetz liegt jetzt dem Bundesrat vor und soll möglichst noch zum Jahresanfang 2005 in Kraft treten. Eine weitere Zusammenarbeit mit interessierten Regionen zur Entwicklung weiterer Vorschläge ist geplant, die konkrete Ausgestaltung noch offen. Der Präsident des Senats hat mit Schreiben vom 23. 4. 2004 gegenüber dem Bundeswirtschaftsminister das deutliche Interesse Bremens bekundet. Zu Frage zwei: Die Vorschläge zur Reform des Landesrechts bezüglich der Rechtsbereinigung und Befristung von Vorschriften werden gegenwärtig unter den Staatsräten abgestimmt und werden in Kürze im Senat beschlossen werden können. Die Selbstverpflichtung der Baubehörden auf eine schnellere Abwicklung aller Genehmigungsverfahren von gewerblichen Baumaßnahmen ist seitens der Verwaltung der Deputation für Bau und Verkehr vorgelegt worden. Diese hat den skizzierten Maßnahmen im Grundsatz zugestimmt, allerdings um Abstimmung mit dem Gesamtbeirat gebeten. Der Gesamtbeirat hat sich mit einer Verkürzung der Beteiligungsfristen von vier auf zwei Wochen einverstanden erklärt. Das weitere Vorgehen soll in der nächsten Sitzung der Deputation für Bau und Verkehr behandelt werden. Einzelmaßnahmen, die zu Erleichterungen für kleine Unternehmen und Existenzgründer führen, sollen im Zuge der Umsetzung des Gesetzentwurfs der Bundesregierung sowie weiterer von der Bundesregierung geplanter Reformmaßnahmen realisiert werden. Zu Frage drei: Zur Reform der Normsetzung beziehe ich mich auf die Antwort zu Frage zwei. Der Ausschnitt der Verwaltungsmodernisierung, der den hier angesprochenen Teil des Projekts Bürokratieabbau bildet – zum Beispiel Prüfung der Notwendigkeit von Belegpflichten bei Antragsverfahren, verwaltungsinterner Datentransfer auf Veranlassung der Betroffenen anstatt mehrfacher Nachweispflichten und Vereinfachung der Anwendung der elektronischen Signatur –, wird durch das zuständige Ressort bearbeitet. Im Gesundheitsbereich wird die entsprechende Überprüfung des Bremischen Krankenhausfinanzierungsgesetzes bis Ende des Jahres abgeschlossen sein.

Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege?

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Danke, nein!)

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Rundfunkgebühren“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Crueger, Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Frau Kollegin Stahmann!

Danke, Herr Präsident! Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Rundfunkgebühren durch die KEF, Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, und will der Senat daran festhalten?

Zweitens: Welche Folgen ergeben sich durch eine verzögerte Gebührenanpassung aus Sicht des Senats auf Radio Bremen?

Auch diese Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Stahmann, für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat hält an dem KEF-Verfahren fest. Die Pflichten und Befugnisse der KEF sind im Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag geregelt. Es gibt keine Veranlassung, von dem bisherigen Verfahren abzuweichen.

Zu Frage zwei: Das Inkrafttreten des Achten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist für den 1. 4. 2005 vorgesehen. In der Festsetzung der Gebührenhöhe für die kommende Gebührenperiode wird die Verzögerung von drei Monaten berücksichtigt und ein entsprechender Zuschlag vorgenommen. Mit diesem Zuschlag werden die verringerten Erträge aus den Rundfunkgebühren kompensiert. Dies betrifft Radio Bremen genauso wie alle übrigen Rundfunkanstalten.

Eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, kurze Antworten auf Fragen deuten immer auf politisch heikles Fahrwasser hin. Wir wissen, dass es einen großen Streit um die Gebührenerhöhung gibt, wir haben dazu gleich eine Debatte. Deswegen: Würden Sie mir zusagen, dass Sie gleich ausführlich die Verhandlungsposition des Senats darstellen werden?