Herr Senator, kurze Antworten auf Fragen deuten immer auf politisch heikles Fahrwasser hin. Wir wissen, dass es einen großen Streit um die Gebührenerhöhung gibt, wir haben dazu gleich eine Debatte. Deswegen: Würden Sie mir zusagen, dass Sie gleich ausführlich die Verhandlungsposition des Senats darstellen werden?
Wir sind hoch interessiert daran, dass es zu diesem Staatsvertrag kommt, weil es entscheidend und existentiell wichtig ist für Radio Bremen und auch insbesondere für die zwischen den einzelnen Anstalten verabredete Finanzierung unseres Neubaus, unseres Umzugs. Darum sind wir wirklich auf Gedeih und Verderb darauf angewiesen, dass es zu einem neuen Vertrag kommt. Ich gehe auch davon aus, dass wir uns nach diesen mühseligen Beratungen – die ja nicht an uns liegen, sondern an anderen – einigen. Morgen und übermorgen fahre ich dorthin.
Der Streit geht ja um die Höhe der Gebühren, entweder 1,09 Euro oder 86 Cent. 86 Cent hieße für Radio Bremen eine Million Euro weniger. Wie bewerten Sie das für Radio Bremen?
Wir brauchen so viel wie möglich, um es einmal ganz platt zu sagen. Wir bekommen zusätzliche Probleme, wenn es bei der geringeren Höhe der Gebührenerhöhung bleibt. Trotzdem werden wir damit leben und arbeiten. Es ist also nicht so, dass es eine Existenzbedrohung bedeutet, sondern es schafft uns zusätzliche Probleme. Das wissen alle!
Die siebte Anfrage bezieht sich auf Doppelhüllen für Frachter. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Grotheer, Manfred Oppermann, Günthner, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie beurteilt der Senat, dass eine geplante Verordnung, wonach Massengutfrachter ab 2007 ebenso wie Tanker mit doppelter Außenhaut gebaut werden sollten, in den Gremien der UN-Seeschifffahrtsorganisation IMO gescheitert ist?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Auswirkungen des Scheiterns der Regelung für die bremischen Häfen?
Zu Frage eins: Der Sicherheitsausschuss der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation hat in seiner Sitzung im Mai 2004 Vorschläge zur Änderung der Sicherheitsstandards für Massengutschiffe genehmigt. Die angesprochene Verordnung ist dabei nicht gescheitert. Vielmehr sieht das umfangreiche Regelwerk unter anderem die Doppelhüllen-Konstruktion für Massengutschiffe als einen optionalen Standard ab einer Länge der Schiffe von 150 Metern vor, wenn damit Ladung mit einem Gewicht von 1000 Kilogramm pro Kubikmeter transportiert werden soll.
Aus Sicht des Sicherheitsausschusses müssen vorrangig Konstruktions- und Wartungsstandards definiert und erfüllt werden, um die Sicherheit der Massengutschiffe zu erhöhen. Der Sicherheitsausschuss hat deshalb den Schwerpunkt der Sicherheitsmaßnahmen auf die standardisierte Konstruktion der Massengutschiffe und eine diesen technischen Regeln entsprechende Wartung und professionelle Inspektion der Massengutschiffe gelegt. Der Senat ist der Auffassung, dass die vom Sicherheitsausschuss genehmigten Maßnahmen einen hohen Sicherheitsstandard auf Massengutschiffen fördern.
Zu Frage zwei: Die angesprochene Regelung ist nicht gescheitert. Der Senat erwartet durch die vom Sicherheitsausschuss genehmigten Sicherheitsstandards positive Auswirkungen auf die Sicherheit der bremischen Häfen.
Ja, gern, Herr Präsident! Ich frage Sie, Herr Bürgermeister, wie der Senat das Wort „optional“ in diesem Zusammenhang definiert!
Optional ist, wie der Name schon sagt, eine Option, die die Schifffahrtsbetreiber haben. Es ist für sie möglich, diese Doppelhülligkeit zu umgehen, indem bestimmte Konstruktionsmerkmale, Sicherheitsstandards und Wartungsorganisationen erfüllt werden, dann müssen sie das nicht. Man muss als Hintergrund zu dieser Problematik wissen, dass die Doppelhülligkeit nicht unbedingt unter allen Umständen eine Verbesserung des Sicherheitsstandards bedingt, wenn sie nicht mit bestimmten Konstruktions- und Sicherheitsorganisationsmaßnahmen kombiniert ist. Die Kommission ist, und das war für manche überraschend, zu dem Ergebnis gekommen, dass diese Sicherheitsorganisation, Sicherheitsstandards und Konstruktionsstan
Aufgrund dessen, was Sie da eben gesagt haben: Man hätte es auch auf einen Nenner bringen können, es ist also eine Freiwilligkeit der Reeder, der Schiffbauer, das wäre doch die Antwort gewesen!
(Bürgermeister D r. G l o y s t e i n : Ja, natürlich! Freiwilligkeit bedingt aber, dass sie dann etwas anderes tun!)
In dem Zusammenhang meine Frage: Sind Sie nicht doch mit mir einig, dass das Ansinnen, das eigentlich hinter einer solchen Verordnung zur Doppelhülle steht, im Kern eigentlich gescheitert ist, auch wenn gesagt wird, wir haben Hilfskonstruktionen, indem wir sagen, wir wollen auf die Konstruktionstechnik mehr Gewicht legen, aber dass das Ansinnen, Doppelhüllenschiffe zu bauen, durch diese schwammige Verordnung, so will ich sie einmal bezeichnen, gescheitert ist?
Vielleicht im engeren Sinne, dass die Doppelhüllenschiffe nicht als Standard eingesetzt wurden, aber das höherwertige Kriterium ist ja das Sicherheitskriterium! Der Senat ist schon der Meinung, dass durch diese neue Regelung der Sicherheitswert dieser künftigen Schiffe, auch wenn sie unter den optionalen Standard fallen, höher ist als vorher und auch höher ist – und das ist wichtig –, als wenn eine reine Doppelhüllenregelung gefunden worden wäre.
Eine kurze Zusatzfrage: Die bremischen Tageszeitungen hatten berichtet, dass nach den Zahlen der internationalen Seeleutegewerkschaft in den letzten zehn Jahren 517 Seeleute bei Untergängen von so genannten Bulk-Carriern ums Leben gekommen sind. Wenn diese Zahl stimmt, wäre es erschreckend und sicherlich ein Anlass, für eine weitere Verbesserung der Sicherheitsvorschriften einzutreten, oder teilen Sie das nicht?
Diese Meinung teile ich natürlich sehr. Die Zahlen, die mir hier vorliegen, sind sogar noch höher. Wir haben schon eine hohe Verlustrate zu beklagen. Für den Zeitraum, den Sie eben nannten, ist meine Zahl 1300 oder noch höher. Das Thema ist eindeutig da, aber ich glaube, wir können uns hier durchaus auf die Expertise dieses Komitees verlassen, und unsere Fachleute unterstützen das sehr nachhaltig, dass unter diesem überragenden Sicherheitskonzept eben diese nahe liegende Standardlösung Doppelrumpf nicht immer die beste ist.
Die achte Anfrage trägt die Überschrift „Leistungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Grotheer, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie hat sich die personelle Ausstattung der Staatsanwaltschaft Bremen, die Zahl der Neueingänge und die Zahl der erledigten Ermittlungsverfahren in den letzten zehn Jahren entwickelt?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Leistungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Bremen im Vergleich zu der der Staatsanwaltschaften anderer Bundesländer?
Zu Frage eins: In den vergangenen zehn Jahren hat die Staatsanwaltschaft Bremen etwa 17 Prozent ihres Personals abgebaut. Gleichzeitig sind die Ermittlungsverfahren um gut 25 Prozent angestiegen.
Im Einzelnen: Die Zahl der Staatsanwälte und Amtsanwälte ist von 60 im Jahre 1994 auf 55 im Jahre 2003 zurückgegangen. Ende 2004 stehen noch 53 Dezernenten zur Verfügung. Im genannten Zeitraum wurde die Zahl der übrigen Beschäftigten von 133 auf 108 reduziert.
1994 registrierte die Staatsanwaltschaft über 42 000 neue Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Im Jahre 2003 gingen mehr als 53 000 neue Verfahren ein. In gleicher Höhe bewegte sich die Zahl der erledigten Verfahren.