1994 registrierte die Staatsanwaltschaft über 42 000 neue Ermittlungsverfahren gegen namentlich bekannte Beschuldigte. Im Jahre 2003 gingen mehr als 53 000 neue Verfahren ein. In gleicher Höhe bewegte sich die Zahl der erledigten Verfahren.
Zu Frage zwei: Der Senat schätzt die Leistungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft Bremen außerordentlich hoch ein, da mit deutlich reduziertem Personal erheblich mehr erledigt worden ist. Die Erledigungsquote, das ist die Zahl der Erledigungen pro Dezernent, lag 2003 mit 962 auf Platz drei im Ländervergleich. Im Bundesdurchschnitt liegt die Erledigungsquote bei 875. 1994 hatte die Erledigungsquote mit 719 noch deutlich unter dem damaligen Bundesdurchschnitt von 793 gelegen. Die durchschnittliche Verfahrensdauer konnte von 2,7 Monaten im Jahre 1994 auf 2,3 Monate im Jahre 2003 verkürzt werden. Zu Frage drei: Den Dezernenten steht eine umfangreiche Präsenzbibliothek zur Nutzung offen. Darüber hinaus ist das Informationsangebot mit der Einführung der modernen Technik umfassender und aktueller geworden. Den Dezernenten stehen an ihren Arbeitsplätzen Internetanschlüsse zur Verfügung, über die sie Zugang zu allen wichtigen Entscheidungssammlungen, zu vielen Fachzeitschriften und zu etlichen gängigen Standardkommentaren haben. Die Anschaffung von Büchern ist aus diesem Grunde nicht mehr in gleichem Maße erforderlich wie in der Vergangenheit.
Nach den Zahlen, die wir eben gehört haben, bearbeitet jeder Staatsanwalt in Bremen etwa zehn Prozent mehr, als im Bundesdurchschnitt pro Staatsanwalt bearbeitet wird. Teilen Sie die Auffassung, dass die bremischen Staatsanwälte sehr fleißige Mitarbeiter sind, und teilen Sie die Auffassung, dass sie ein großes öffentliches Lob verdient haben, ebenso wie die übrigen Mitarbeiter bei der Staatsanwaltschaft?
Da rennen Sie bei mir offene Türen ein! Es ist erstaunlich, was in der Staatsanwaltschaft geschafft wird, dass sie bei wirklich extraordinärem Anstieg der Fallzahlen um 25 Prozent, das ist eine Riesenmenge, und bei erheblich abgebauter Zahl der Mitarbeiter zu einer beschleunigten Erledigung kommt. Das ist eine ganz große Leistung, sie verdient hohe Anerkennung, und ich freue mich, dass Sie danach fragen. Das kann ich voll bestätigen.
ze Zugriff auf die Technik haben, auf das bremische Intranet und auf allerlei Werke, die früher in Buchform zur Verfügung standen. Teilen Sie die Auffassung, dass sich dadurch, dass diese moderne Technik an jedem Arbeitsplatz zugänglich ist, die Arbeitsmöglichkeiten der Staatsanwälte verbessert haben?
Ja, ich denke schon! Ich habe selbst einmal ein paar Monate als Staatsanwalt gearbeitet und weiß, wie das damals aussah. Das hat sich von der Informationstechnologie her erheblich verbessert. Sie haben an ihrem Arbeitsplatz direkten Zugriff über das Internet auf zum Beispiel alles, was der Beck-Verlag in neuester Ausgabe hat, mit all dem, was er da an Kommentar- und Entscheidungsliteratur veröffentlicht. Das ist dadurch erheblich verbessert worden. Zugegeben, es ist das, was wir früher alle hatten, zurückgeführt worden, dass wir alle eine Reihe von Handkommentaren hatten. Die braucht man, wenn überhaupt, nur noch in der Verhandlung, also in der Hauptverhandlung, und da stehen in den Abteilungen überall genügend Handkommentare zur Verfügung. Ich denke, das hat sich unter dem Strich verbessert.
Ich habe eine letzte Zusatzfrage. In diesem Jahr sind zwei Staatsanwälte verstorben, der eine Anfang 50, der andere Ende 50, in beiden Fällen ein schwerer menschlicher und fachlicher Verlust für die Staatsanwaltschaft. Die Frage, die sich aufdrängt angesichts der Diskussion über die Belastung der Staatsanwaltschaft in Bremen: Sehen Sie Chancen, diese beiden Stellen wiederzubesetzen?
Der Tod der beiden Kollegen Gottschalk und Baumgarte hat uns alle sehr getroffen und belastet, und natürlich suchen wir nach Wegen, wie wir diese gerissenen Lücken schließen können. Das können wir übrigens nur mit Ihnen zusammen machen. Wir müssen ein Verfahren verabreden, wie wir Rechtsausschuss und Haushaltsausschuss in diese schwierige Lage einbeziehen und mit ihnen einen Weg finden, wie wir da zu einer Lösung kommen. Von der Deckelung des Haushalts und von der Bewirtschaftung der Stellen her kann ich das allein nicht machen, aber ich werde natürlich alles tun, wenn es da Chancen gibt, über das Parlament und die Abgeordneten zu einer Lösung zu kommen und an dieser Lösung mitzuarbeiten.
Herr Bürgermeister, ich habe mich gefreut, dass Sie die Leistungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft so anerkannt und gelobt haben, aber meine Frage bezieht sich darauf: Wie ermittelt man Leistungsbereitschaft, nach Quantität oder nach Qualität? Wenn Sie da eine Lösung gefunden haben, wie vergleichen Sie diese beiden Kriterien?
Wir haben uns inzwischen bundesweit auf ein Benchmarking eingelassen, und wir wissen ziemlich genau, wie in den einzelnen Ländern die Staatsanwaltschaften und Amtsanwaltschaften ihre Verfahren erledigen. Das ist natürlich ein quantitatives Kriterium. Wie soll es anders gehen bei dieser Riesenbelastung, im Schnitt 1000 Sachen für jeden einzelnen Dezernenten? Das müssen Sie sich einmal überlegen, wer will denn das noch qualitativ abschätzen! Da können Sie überhaupt nur ein Kriterium finden, liegt das im Schnitt oder nicht, und ich finde, es ist erstaunlich, dass unsere Staats- und Amtsanwälte sich in den letzten zehn Jahren von einem hinteren Platz in die Spitzengruppe, was die Erledigungen angeht, vorgearbeitet haben! Sie brauchen sich vor niemandem mehr zu verbergen, sondern können sich mit allen in der Bundesrepublik vergleichen, und es ist eben auch gelungen, die Verfahrensdauer dabei zu verkürzen. Die haben also dreifach gut gearbeitet, haben mit weniger Leuten mehr erledigt und dann auch noch die Verfahren verkürzt. Das ist eine außerordentliche Leistung.
Wenn ich aber höre, mit welcher Arbeitsbelastung hier zu rechnen ist, könnte da nicht die Qualität der Arbeit unter der Quantität, die zu bewältigen ist, leiden?
Wie soll ich das auflösen? Sie müssen immer menschliches Verhalten beurteilen. Natürlich kann man das endlos lang machen. Ob das immer gerechter wird, steht in den Sternen. Ich kenne aus meiner eigenen Ausbildungszeit inzwischen Verstorbene, die haben ihr Dezernat nicht schaffen können, weil sie so gründlich waren. Dann haben wir gesagt, dann bekommen die nur ein halbes Dezernat, und dann haben die mit ihrer halben Dezernat-Belastung ihre Arbeit, denke ich, nach allem Wissen und Gewissen gut gemacht, aber unter dem Strich kommen Verurteilungen heraus, und diese Verurteilungen sind gerecht und hoffentlich gut begründet.
Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema „Strafanzeige jetzt auch online stellen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Herderhorst, Kastendiek und Fraktion der CDU.
Ist dem Senat das Angebot der nordrhein-westfälischen Polizei bekannt, den Bürgern die Gelegenheit zu geben, ihre Strafanzeigen online zu stellen?
Wie bewertet der Senat dieses Instrument, mit den Bürgerinnen und Bürgern in Kontakt zu treten und polizeiliche Dienstleistungen den technologischen Entwicklungen anzupassen?
Sieht der Senat eine Möglichkeit, auch im Lande Bremen den Bürgerinnen und Bürgern diese Möglichkeit einzuräumen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Die Erfahrungen in Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Hamburg mit so genannten virtuellen Wachen sind überaus positiv, und die Angebote werden dort weiter ausgebaut. Der Senator für Inneres und Sport hält den Einsatz neuer Kommunikationstechniken, insbesondere des Internets, mittelfristig auch in diesem Bereich für unausweichlich.
Über diese Form der Kommunikation werden Hemmschwellen gesenkt und bürgerfreundliche Angebote zur Anzeigenaufnahme zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit im Rahmen von E-Government, Geschäftsprozesse effizienter zu gestalten und Bürokratie abzubauen.
In der Polizei Bremen und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven gibt es bereits Überlegungen zur Erweiterung des Internetauftrittes in diese Richtung. Die Polizei Bremen hat eine Projektgruppe eingerichtet, die derzeit sowohl die fachlichen Anforderungen als auch die finanziellen und personellen Auswirkungen einer solchen Maßnahme prüft. – Soweit die Antwort des Senats!
Die zehnte Anfrage steht unter dem Betreff „Selbstüberprüfung der Bremer Schulen“. Die Anfrage ist unterzeichnet von den Abgeordneten Rohmeyer, Kastendiek und Fraktion der CDU.
Erstens: Kennt der Senat das von der BertelsmannStiftung angebotene Selbstüberprüfungsmodell, das als eine wichtige Ergänzung der externen Überprüfung der Leistungen von Bremer Schulen dienen kann, und wie bewertet er dieses?
Zweitens: Inwiefern beabsichtigt der Senat, sich an der Umsetzung dieses Projektes auch in Bremen zu beteiligen?
Drittens: Welchen Fortschritt machen die Planungen der Bildungsbehörde in Bezug auf die Schaffung geeigneter externer und interner Überprüfungsinstrumente für Bremer Schulen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins und zwei: Die Bertelsmann-Stiftung hat im Rahmen ihres „Internationalen Netzwerks Innovativer Schulen, INIS“ ein Instrument standardisierter Selbstevaluation erprobt. Der Senat bewertet diese Form der Selbstevaluation der Schulen als einen sinnvollen und anspruchsvollen Weg, sich Klarheit über die Qualität von Unterricht und Schulleben zu verschaffen. In einem Gespräch ist gegenüber der Stiftung bereits großes Interesse an dem Einsatz des Instruments signalisiert worden. Zu den fachlichen Rahmenbedingungen eines möglichen Einsatzes finden im Augenblick Gespräche mit der Stiftung statt.
Zu Frage drei: Im letzten Jahr wurden in Bremer Schulen unterschiedliche Instrumente interner Evaluation eingesetzt. Darüber hinaus wurden 27 Grundschulen von externen Experten begutachtet. Die Bildungsbehörde wird die unterschiedlichen Ansätze aufeinander abstimmen und zu einer Gesamtstrategie bündeln. Die Arbeit wird bis Ende des Jahres abgeschlossen sein. – Soweit die Antwort des Senats!