Protokoll der Sitzung vom 07.10.2004

ben. Das allerdings wird nicht klappen, und ich freue mich natürlich sehr, dass der Landtag hier so einmütig und auch die Ministerpräsidenten und die deutsche Öffentlichkeit so verantwortungsbewusst handeln. Wir können beruhigt davon ausgehen, dass die Rechtschreibreform nicht zu einer Rechthabereireformruine verkommt. – In diesem Sinne danke ich Ihnen!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Aufgrund der Tatsache, dass keiner der Debattenredner hier etwas gesagt hat, das mich nun auffordert, das alles noch einmal zu wiederholen, kann ich mich sehr kurz fassen. Wenn Bundeselternrat, Bundesschülerkonferenz, Lehrerverbände im DGB und im Deutschen Beamtenbund, Schulbuchverlage, das Präsidium der KMK sich im Interesse der vielen Millionen Schülerinnen und Schüler einig sind, die sich auf einen Weg gemacht haben, der nicht von Bildungspolitikern angeschoben worden ist, sondern von Wissenschaftlern, die gesagt haben, wenn man eine gewisse Zeit, mehrere Jahrzehnte an einer Sprache keine Korrekturen vorgenommen hat, sofern diese Korrekturen sinnvoll und notwendig erscheinen, dann denke ich, dass es damals, 1998, richtig war, diese Reform umzusetzen. Ich habe überhaupt kein Verständnis für die im Sommerloch losgetretene Debatte. Es sind Fragen gestellt worden, warum das so passiert ist, das ist ja politisch durchaus nachvollziehbar, aber es soll uns nicht beeinflussen in unserer Position zu der Reform. Für mich ist allein wichtig, wie die Resonanz aus den Schulen ist. Die Schülerinnen und Schüler, die auch dieser Debatte folgen, werden sagen, wir haben eigentlich keine Probleme mit der Umsetzung dieser Reform, weil sie die Rechtschreibung vereinfacht und nicht erschwert hat.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das ist der entscheidende Punkt für diejenigen, die das lernen und damit umgehen. Deshalb, meine Damen und Herren, nachdem ich hier im Hause keinen Widerspruch bei den verschiedenen Debattenrednern gehört habe, möchte ich noch einmal das zitieren, was Herr Wedler, glaube ich, anfangs auch gesagt hat. Das konnte man vor wenigen Wochen in der internationalen Zeitschrift „The Economist“ wunderbar nachlesen. Hier hat derjenige, der das geschrieben hat, in einem Kommentar gefragt: Ja, spinnen die Deutschen eigentlich? Haben sie keine anderen Sorgen, als nach sechs Jahren erfolgreicher Einführung einer Reform diese

wieder in Frage zu stellen und damit ein Chaos an den Schulen zu produzieren? Ich kann diesem Mann nur zustimmen. Wir haben andere Probleme, wir haben im Kampf um mehr Arbeitsplätze und ich im Kampf um besseren Unterricht wahrlich wichtigere Fragen, und auf die gilt es sich zu konzentrieren und nicht auf so eine lächerliche Sommerlochdebatte! – Danke sehr!

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Die Beratung ist geschlossen. Wir kommen zur Abstimmung. Als Erstes lasse ich über den Antrag des Abgeordneten Wedler, FDP, abstimmen. Wer dem Antrag des Abgeordneten Wedler mit der Drucksachen-Nummer 16/374 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Bündnis 90/Die Grünen und Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD und CDU)

Stimmenthaltungen?

(Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab. Ich lasse jetzt über den Antrag der CDU und der SPD abstimmen. Wer dem Antrag der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 16/386 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen! Ich bitte um die Gegenprobe! Stimmenthaltungen? Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) stimmt dem Antrag zu.

(Einstimmig)

Schutz von Jugendlichen vor Verlockung zu Alkoholkonsum durch Alkopops

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 15. Juli 2004 (Drucksache 16/362)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Dr. Knigge.

Meine Damen und Herren, die Beratung ist eröffnet.

Als erste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Dr. Mohr-Lüllmann.

Sehr verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, liebe junge Gäste! Die Hochkonjunktur der Alkopops macht nicht nur den Eltern von Jugendlichen Sorgen, sondern auch den Politikern. Was sind Alkopops? Ich glaube, ich brauche das nicht mehr ganz ausführlich zu erwähnen. Jeder kennt sie. Es sind wohlschmeckende alkoholische Mixgetränke, gesüßt, bunt und mit einem Alkoholgehalt von fünf bis sechs Prozent. Ich möchte aber gleich zu Anfang deutlich machen, dass es sehr wohl drei verschiedene Gruppen von alkoholischen Mixgetränken dieser Art gibt, und zwar einmal die Limonadengetränke mit Spirituosen, das heißt, bei dieser Gruppe stammt der Alkohol aus Branntwein. Dann gibt es die Biergetränke mit süßen Fruchtauszügen oder Aromastoffen. Hier ist Bier die alkoholische Grundlage. Dann gibt es noch die Weinschorlegetränke mit Limonaden, natürlich mit Wein als alkoholischer Grundlage. Alle gemeinsam schmecken süß, fruchtig und frisch, sie trinken sich wie Limonade, und vor allen Dingen sind sie hip und in, und alle haben einen Alkoholgehalt von fünf bis sechs Prozent.

Seit 1998 sind die Alkopops auf dem Markt, und ihr Marktanteil ist rasant nach oben geschnellt. Bei den Elf- bis Fünfzehnjährigen nehmen sie auf der Beliebtheitsskala den Platz zwei ein. Studien im Auftrag der WHO, der Weltgesundheitsorganisation, belegen einen enormen Anstieg des Alkoholkonsums bei Jungen und Mädchen. Krankenhäuser beklagen deutlich mehr volltrunkene Jugendliche. In den letzten drei Jahren haben sich die Krankenhauskontakte für dieses Indikationsgebiet vervierfacht. Die WHOStudie stützt im Übrigen den Gedanken, dass durch die Süßgetränke die Jugendlichen schneller an die Alkoholdroge herangeführt werden und das so genannte Kampf- und Komasaufen dadurch noch gefördert wurde.

Alkohol ist für Kinder und Jugendliche schädlich. Alkohol ist ein Zellgift, und vor allen Dingen hat der kindliche Körper noch nicht ausreichend Enzyme entwickelt, die zum Abbau von Alkohol notwendig wären. Es besteht damit eine erhöhte Gefahr, eine Alkoholvergiftung zu bekommen. Darüber hinaus führt das frühe Einstiegsalter im Übrigen zu besonders gravierenden Folgeschäden und macht eine Entwöhnung sehr viel schwieriger.

Verkauft werden dürfen Alkopops nach Jugendschutzgesetz erst an Jugendliche ab 18 Jahren, womit wir beim ersten brisanten Punkt wären, denn nur die branntweinhaltigen Mixgetränke dürfen nur an über Achtzehnjährige abgegeben werden. Bierund Weinmixgetränke mit einem entsprechenden

Alkoholgehalt von fünf bis sechs Prozent darf der Jugendliche bereits ab 16 Jahren erwerben.

In Supermärkten ist die Verfügbarkeit aller Alkopops durchgängig, oft an der Kasse, weit weg von der Spirituosenabteilung, wo sie eigentlich stehen müssten, mindestens einmal die mit dem Branntweininhalt, und man kann auch vielen Untersuchungen glauben, die zeigen, dass Jugendliche überall und zu jeder Zeit in der Lage sind, egal in welchem Alter, an alkoholische Getränke aller Art zu kommen.

Im letzten Jahr wurde die Diskussion einer Sondersteuer für diese Getränke eröffnet, für die branntweinhaltigen wohlgemerkt, und als ein sehr wirksames Mittel angesehen, die Verfügbarkeit von Alkohol für Jugendliche einzuschränken, eben über den Preis. Mit dem Blick nach Frankreich hatte man erkannt, dass der Markt für Alkopops, die dort bereits mit einer Sondersteuer belegt sind, zusammengebrochen ist, natürlich wissen wir nicht, ob nicht zugunsten anderer alkoholischer Getränke. Inzwischen, muss man auch sagen, wird schon deutlich, dass die Jugendlichen selbst mischen, denn auch der reine Wodka ist offenbar leicht zu erwerben, und sie steigen natürlich auf bier- und weinhaltige Mixgetränke um, die es inzwischen auch reichlich gibt, und die, so wie ich gerade gesagt habe, sind schon ab 16 Jahren erlaubt. Das Problem früher Alkoholkonsum ist also noch nicht gelöst.

Der Rausch als fester Programmpunkt am Samstagabend bleibt. In einer Studie des Europarates wurde angegeben, dass zwei von fünf Schülern aus den Klassen neun und zehn innerhalb der vergangenen Woche der Befragung zumindest einmal betrunken gewesen sind, und das Besorgniserregendste, meine Damen und Herren, ist eben, dass nicht nur ein bis zwei Gläser getrunken werden, sondern dass teilweise bis zur Komagrenze getrunken wird. Sondersteuer ist vielleicht nicht nur eine geeignete Methode, den Alkoholkonsum zu reduzieren, sondern eine geeignete Methode, aber nicht die einzige und garantiert nicht allein wirksamste.

(Beifall bei der CDU)

Wir stellen heute hier nun den Antrag, dass zunächst einmal das Jugendschutzgesetz mit aller Härte sehr viel strenger anzuwenden ist. Es handelt sich hier nämlich um eine Rechtsverordnung, und wir wissen alle, wir haben ein Problem in der Umsetzung dieser Rechtsverordnung. Die Abgabe von branntweinhaltigen Getränken an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten, das ist Gesetz, und ich fordere die Verantwortlichen auf, dies auch zu kontrollieren.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Das Kinder- und Jugendschutzgesetz enthält in seinen Bestimmungen klare Regelungen zur Abga

be von Alkohol an Kinder und Jugendlich. Die Ordnungsämter vor Ort müssen nur zu einer strikten und konsequenten Anwendung und Durchsetzung dieser Bestimmungen angehalten werden. Es gibt auch Regelungen im Gaststättengesetz, aber auch hier muss kontrolliert und sanktioniert werden. Polizeikontrollen in den Bars und Kneipen in Bremen haben in der letzten Zeit bereits ihre Wirkung gezeigt. Es halten sich bei weitem nicht mehr so viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren in den Bars, Kneipen und Diskotheken auf. Ich werde hier übrigens an dieser Stelle in Kürze nachfragen, wie viele Kontrollen in einem Jahr in Bremen so durchschnittlich durchgeführt werden, und eines, meine Damen und Herren, ist doch klar: Die Jugendlichen selbst wissen sehr genau, was sie dürfen und was nicht. Sie kennen sich aus in dem, was man ab 18 und ab 16 Jahren darf. Darüber brauchen wir keine Aufklärung, da bin ich sicher.

Sehr informativ in diesem Zusammenhang las sich eine Pressemitteilung, allerdings schon im letzten Jahr, in der „Osnabrücker Zeitung“. Ein Gaststättenbesitzer verkaufte einem Vierzehnjährigen eine Flasche Wodka. Der Junge hat sich diesen Wodka in einem Orangensaftgemisch mit seinem Freund geteilt. Am Ende lag er natürlich im Krankenhaus. Er hat es überlebt. Der Gastwirt bekam ein Verfahren, aber was passierte? Das Verfahren wurde eingestellt, und der Gaststättenbesitzer hatte 100 Euro zu bezahlen. Begründung der Staatsanwaltschaft: ein ganz normaler Vorgang! Bisher gab es gegen den Betreiber keine aktenkundigen Vorwürfe in dieser Richtung. So ein Vorfall stellt noch lange nicht die Zuverlässigkeit des Betreibers in Frage. Das lasse ich einmal so stehen.

Ein weiterer Punkt in unserem Antrag ist, die Wirksamkeit bereits existierender Aufklärungsmaßnahmen zu prüfen, ebenso Schulungs- und Präventionsmaßnahmen zu überprüfen. Natürlich müssen wir eindeutig auf Aufklärung setzen, auf Prävention und Information, geltende Bestimmungen also konsequent umsetzen und Alkoholprävention mit dem Ziel der Alkoholreduzierung.

Soviel zum heutigen Antrag, aber ich habe auch noch eine Vision für die Zukunft! Vielleicht finde ich da noch ein paar Mitstreiter, wenn es um die Gesundheit unserer Kinder und Jugendlichen geht. Ich finde, wir sollten gemeinsam bald einmal diskutieren, ob wir nicht eine einheitliche Altersgrenze brauchen, Alkohol generell erst ab 18 Jahren. Heute orientiert sich die Altersbegrenzung nicht am Alkohol in Volumenprozent, sondern an der Art des enthaltenen Alkohols, das heißt, wird mit Schnaps, Bier oder Wein gemischt, das ist das Kriterium.

Meine Damen und Herren, gibt es eigentlich einen Unterschied in der Wirkung von Alkohol, je nachdem, ob er aus Bier, Wein oder Branntwein kommt? Macht der Alkoholgehalt von fünf Prozent aus Branntwein die Kinder eigentlich kränker, als

wenn die fünf Volumenprozent aus Bier oder Wein konsumiert werden? Nein, es gibt keinen Unterschied. Der Leber ist es schlicht egal, woher der Alkohol kommt. Damit, meine Damen und Herren müssen wir uns eigentlich nicht nur um die Alkopops beziehungsweise um die Alkopops auf Branntweinbasis kümmern, sondern um die alkoholhaltigen Getränke im Allgemeinen. Der Unterschied im Erwerb für Sechzehn- und Achtzehnjährige verwirrt im Grunde nur alle. Wäre da nicht eine einheitliche Regelung erstrebenswert, Alkohol generell erst ab 18 Jahren?

(Beifall bei der CDU)

Wir müssen von Zeit zu Zeit die Maßnahmen in Bremen bewerten, wie schon erwähnt die Häufigkeit von Kontrollen anschauen, und steigt der Konsum von selbst gemischten Getränken? Man muss natürlich den Gesamtalkoholkonsum bei Kindern und Jugendlichen betrachten. Viel Zeit haben wir nicht mehr. Schon heute sind 1,6 Millionen Menschen alkoholabhängig und 40 000 sterben jährlich an den Folgen des Alkoholkonsums.

Ganz zum Schluss, meine Damen und Herren, ein Appell von mir an die Getränkeindustrie! Sie sollte selbstverpflichtend auf die entsprechende Präsentation der Produkte in der Öffentlichkeit verzichten. Ansonsten stehen wir hier in Kürze und werden debattieren, ob wir nicht einen erhöhten Verbraucherschutz für bedenkliche Lebensmittel brauchen, ähnlich wie in meinem Bereich das Heilmittelwerbegesetz für Arzneimittel. Das regelt nämlich, wie man wann, wo und für wen für Arzneimittel Werbung betreiben darf, und ich kann Ihnen sagen, mit zahlreichen Einschränkungen.

Unser Ziel muss sein, die Alkoholprävention und die Konsumreduzierung in den Vordergrund zu stellen, aber eigentlich müssen wir uns nur mit einem einzigen Ziel beschäftigen und uns einem Ziel widmen, nämlich der Gesundheit unserer Kinder.

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Pietrzok.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Kollegin, ich möchte mich erst einmal für Ihre Rede bedanken. Sie hat mir nicht nur sehr gut gefallen, sondern ich finde, Sie haben die wichtigsten Punkte hier auch aufgeführt, und ich bin der Überzeugung, dass es ein sehr großer Schritt ist, dass wir hier koalitionär einen solchen Antrag vorliegen haben, der noch einmal deutlich signalisiert, dass man auch über gesetzgeberische Mittel und über zusätzliche Steuern mit solchen alkoholischen Getränken umgehen muss.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Mir ist es noch einmal wichtig, darauf hinzuweisen, dass wir es im Hinblick auf den Alkoholismus bei Jugendlichen nicht nur mit einem Thema zu tun haben, dass die Jugendlichen inzwischen öfter eine Party feiern und dabei auch eine gute Stimmung gemacht wird, sondern es ist wirklich ein gesellschaftspolitisches Problem von einer ganz erheblichen Bedeutung. Mittlerweile orientieren sich ganz viele Jugendliche so, dass sie sich abends den Kopf vollknallen wollen und wirklich dieses Komatrinken betreiben. Das heißt, sie trinken in großen Mengen Alkohol, so dass sie wirklich kurz vor der Besinnungslosigkeit sind oder sie erleiden, und in den Krankenhäusern muss diesen Jugendlichen dann der Magen ausgepumpt werden, damit das nicht noch mehr gesundheitliche Folgen hat. Das ist wirklich eine ganz dramatische Situation, und deswegen finde ich es auch gut, dass wir dieses Problem einmal thematisieren, weil es wirklich brisant ist.

Ich will Ihnen nur einmal ganz persönlich sagen, ich habe heute Abend das Vergnügen, an einem Elternabend teilzunehmen, bei dem es um eine Schulklasse geht, bei der 20 Kinder eine Geburtstagsfeier vorhatten und zehn Flaschen Schnaps da gehabt haben. Jetzt stellen Sie sich einmal vor, sie hätten die alle getrunken, wie Frau Mohr-Lüllmann das schon sagte! Aufgrund der Tatsache, dass Jugendliche im Hinblick auf die Enzyme gar nicht die physischen Möglichkeiten haben, den Alkohol zu verarbeiten! Das hat nichts mit Gewöhnung zu tun, sondern sie haben die physischen Möglichkeiten nicht, genauso wie man das aus den Westernfilmen kennt, in denen die Indianer früher immer so schnell betrunken gewesen sind, die haben diese Enzyme nämlich auch nicht und können ihn deswegen nicht verarbeiten. Was mit dieser Feier passiert wäre, wenn der Alkoholvorrat nicht bekannt gewesen wäre, muss man sich einmal klar machen.

Wir haben es also hier in der Stadt wirklich mit einem sehr brisanten Thema zu tun, und die Alkopops sind meiner Meinung nach ein ganz brisantes Thema deswegen, weil sie sozusagen als Getränk ein Bindeglied zwischen Jugendlichen und Erwachsenen und Erwachsenenkonsumgewohnheiten geworden sind, denn die Jugendlichen kennen diesen süßen Geschmack von Getränken seit Jahren vom Kindergeburtstag her und verbinden ihn mit dem, was an Alkohol auf Erwachsenenpartys läuft, und das ist das Tückische daran, weil das die Schwelle für die Jugendlichen noch mehr senkt, solche Getränke zu sich zu nehmen. Sie schmecken wie ein Campino-Bonbon, aber wirken genauso wie ein Cola-Whisky, den die Eltern vielleicht in der Kneipe trinken. Das ist das brisante Thema, und deswegen finde ich es auch gut, dass wir uns des Themas Alkopops hier einmal ganz gezielt annehmen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)