Protokoll der Sitzung vom 11.11.2004

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Es ist beantragt, den Antrag an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Wer der Überweisung des Antrags des Abgeordneten Wedler mit der Drucksachen-Nummer 16/415 zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. W e d l e r [FDP] und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen)

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Überweisungsantrag ab.

Ich lasse deshalb über den Antrag in der Sache abstimmen.

Wer dem Antrag des Abgeordneten Wedler mit der Drucksachen-Nummer 16/415 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

(Dafür Abg. W e d l e r [FDP])

Ich bitte um die Gegenprobe!

(Dagegen SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grü- nen und Abg. T i t t m a n n [DVU])

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) lehnt den Antrag ab.

Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 30. April 2004 (Drucksache 16/234) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag

Bericht und Dringlichkeitsantrag des Verfassungsund Geschäftsordnungsausschusses vom 2. November 2004 (Drucksache 16/446) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Bürgermeister Dr. Scherf.

Meine Damen und Herren, bei dem Gesetzesantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Gesetz über das Verfahren beim Bürgerantrag“ vom 30. April 2004, Drucksache 16/234, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 23. Sitzung am 1. Juli 2004 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzesantrag an den Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschuss überwiesen worden. Dieser Ausschuss legt nunmehr mit der Drucksache 16/446 seinen Bericht dazu vor.

Wir setzen die erste Lesung des Gesetzesantrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fort und kommen zur ersten Lesung der Gesetzesvorlage des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Dr. Mathes.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir Grünen ziehen unseren Antrag zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren bei Bürgeranträgen zurück. Wir ziehen diesen Antrag zurück zugunsten des Dringlichkeitsantrags des Verfassungsund Geschäftsordnungsausschusses.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Wir ziehen ihn natürlich nur deswegen zurück, weil mit diesem neuen Dringlichkeitsantrag unserem Anliegen in vollem Umfang Genüge getan wird, und sehen das durchaus auch als Erfolg der Grünen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Noch einmal zur Erinnerung: Hintergrund für unseren Änderungsantrag war die unsägliche Geschichte des Umgangs mit dem Bürgerantrag zur Flächen-, Verkehrs- und Baupolitik. Dieser Bürgerantrag hat über ein Jahr quasi geschmort, wurde nicht

behandelt, gleichzeitig wurden Fakten geschaffen, die dem Anliegen dieses Bürgerantrags zuwiderliefen. Damit kann man natürlich nur eines tun, man wird die Politikverdrossenheit noch vergrößern, insofern musste hier etwas passieren. Ich meine, die Befassung des Bürgerantrags hätte damals nicht verzögert werden müssen, es waren durchaus politische Entscheidungen der großen Koalition, diesen nicht zu behandeln. Nichtsdestoweniger sind wir froh, dass jetzt mit der Gesetzesänderung dem generell ein Riegel vorgeschoben wird.

Das bisherige Gesetz enthält keinerlei Bestimmungen, innerhalb welcher Fristen ein Bürgerantrag zu behandeln und zu entscheiden ist. Dies wird jetzt mit der Änderung des Gesetzes eingeführt, es wird eine enge Fristsetzung eingeführt, die eine zeitnahe Behandlung in den Fachdeputationen und dadurch einen entsprechend zeitnahen Rücklauf in die Bürgerschaft gewährleisten wird. Das, denken wir Grünen, ist ein guter Tag für mehr Bürgerrechte, aber es ist in der Tat nur ein kleiner Anfang. Wir werden weiterhin daran arbeiten, dass die Bürgerbeteiligung und die Bürgerrechte in diesem Bundesland gestärkt werden. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen und bei der SPD)

Der nächste Redner ist der Abgeordnete Tschöpe.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Beratung des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses hat zehn Minuten gedauert, war von einer großen Einmütigkeit geprägt, alle Fraktionen haben übereinstimmend das Anliegen gehabt, eine klare, transparente, zwingende Regelung für das Verfahren zu schaffen, die liegt Ihnen vor. Eine größere Diskussion darüber erübrigt sich. Ich bitte darum, diesem Antrag zuzustimmen, damit wir hier auch diese Versammlung relativ schnell beenden können. – Ich danke Ihnen!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Pflugradt.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wenn Bürgeranträge über ein Jahr irgendwo liegen, egal wer daran Schuld hat, ist das kein befriedigender Umstand, deswegen ist es richtig, dass man hier etwas ändert. Den Antrag der Grünen unmittelbar nach Behandlung hier in der Bürgerschaft bei der nächsten Deputations- oder Ausschusssitzung aufzurufen, ist natürlich nicht praktikabel gewesen. Deswegen war man einvernehm––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

lich und einstimmig der Auffassung, dass eine Frist von drei Monaten gesetzt worden ist.

Mit diesem Beschluss, den wir heute hier fällen, mit diesem Gesetzesantrag, der hier beschlossen werden soll, wird dem Anliegen der Grünen vom Prinzip her Rechnung getragen. Damit wird deutlich, dass das, was ein Abgeordnetenkollege einmal gesagt hat, dass naturgemäß – in Anführungsstriche setze ich das einmal – alle Anliegen und Anträge der Grünen von der Opposition abgelehnt werden, bei dieser Bürgerschaftssitzung ist dieser Vorgang ein Beleg dafür, dass das nicht der Fall ist.

(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Heute habt ihr eure Spendierho- sen an, das habe ich noch nie erlebt!)

Anträgen, die zustimmungsfähig sind, stimmen wir auch zu, und deswegen werden wir das hier heute einstimmig so beschließen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/234 inzwischen zurückgezogen worden ist, lasse ich über den Gesetzesantrag des Verfassungs- und Geschäftsordnungsausschusses in erster Lesung abstimmen.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über das Verfahren beim Bürgerentscheid, DrucksachenNummer 16/446, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!