Protokoll der Sitzung vom 08.12.2004

(Abg. K a s t e n d i e k [CDU]: Nein, Sie müssen sich nur schneller melden, Herr Wedler!)

Ich habe mich sofort gemeldet!

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir sollen heute in erster und zweiter Lesung einem Gesetzentwurf zustimmen, mit dem die rechtlichen Voraussetzungen für die Einführung von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven geschaffen werden sollen. Die zugehörige Rechtsverordnung nebst Begründung ist dem Gesetzentwurf als Anlage beigefügt.

(Vizepräsident Ravens übernimmt den Vorsitz.)

Im Zusammenhang mit der Tagesordnung und der Ablaufplanung hatte ich heute Morgen beantragt, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, weil die Abstimmung der Vorlage zwischen der Stadt Bremerhaven und der IHK Bremerhaven noch nicht abgeschlossen ist und viele Punkte nicht geklärt oder noch nicht zu Ende gedacht sind. Leider sind Sie meinem Antrag heute Morgen nicht gefolgt, so dass wir jetzt über etwas beraten und abstimmen sollen, das ich als großen Murks bezeichnen möchte.

Der Murks fängt damit an, dass wir hier eine Änderung des Bremischen Wassergesetzes und nicht die Einführung eines neuen und für das ganze Land Bremen geltenden Deichgesetzes beraten. Es wird auch nicht von Deichgebühr im Land geredet, sondern allein von Hochwasserschutzbeiträgen in Bremerhaven. Deichgebühr und Hochwasserschutzbeitrag sind aber nach meinem Verständnis nicht deckungsgleich, sondern unterscheiden sich. In anderen Bundesländern, zum Beispiel in Niedersachsen, gibt es ein spezielles Deichgesetz, das die Grundlagen zum Deichschutz und zur Erhebung und Festsetzung von Deichgebühren enthält. Bei uns gibt es kein solches Gesetz, auch keine Deichgebühr.

Das bremische Recht enthält nur ein Wassergesetz mit Regelungen zur Unterhaltung und zum Ausbau der Gewässer und zu Deichen und Dämmen. Der Begriff Deichgebühr wird bewusst vermieden. Stattdessen wird von der Unterhaltung und Wiederherstellung der Deiche und Dämme oder

anderer Anlagen geredet, womit dann wohl Hafenanlagen, wie zum Beispiel Schleusen und Kajen, gemeint sind. Dass Deiche und Dämme nicht im Vordergrund der Regelung stehen, hat vielleicht auch etwas damit zu tun, dass es im Bundesland Bremen zwar Deiche und Dämme im landläufigen Verständnis gibt, wir es aber überwiegend in unserem Bundesland mit Hafenflächen und Hafenanlagen zu tun haben. Das gilt für Bremerhaven ganz besonders.

Zwar gilt das Wassergesetz landesweit durch die Formulierung im neuen Paragraphen 120 Absatz 5 Wassergesetz: „Soweit das Land zur Unterhaltung oder Wiederherstellung verpflichtet ist“, wird schon im Gesetz der Bezug zu Bremerhaven hergestellt, ohne dass dies offen gesagt wird. Auf die Tatsache, dass weite Teile Bremerhavens stadtbremisch sind, der Stadt Bremen nicht nur eigentumsmäßig, sondern auch hoheitlich zuzuordnen sind, wird nicht eingegangen, denn dies hätte unmittelbare Konsequenzen; müsste doch aufgedeckt werden, dass die Kosten für die Unterhaltung und Wiederherstellung der Deiche und Dämme sowie der anderen Anlagen, also der Anlagen in den Hafenbereichen, im Wesentlichen vom Land und nicht von der Stadt Bremen getragen werden.

Ich weiß nicht genau, wie die Regelungen zu den Hochwasserschutzbeiträgen in Bremen aussehen. Ich weiß allerdings, dass es in Bremen Deichverbände gibt, denen die Aufgabe des Deichschutzes zugeordnet ist und die dann zur Abdeckung ihrer Kosten Deichgebühren – eben keine Hochwasserschutzbeiträge – erheben. Es gibt in Bremen Gebiete, die von einer solchen Gebühr ausgenommen sind. Nicht ersichtlich ist für mich, wie das in Bremen mit den Hafenanlagen, zum Beispiel den Kajen und Schleusen, geregelt ist, ob sie in die Gebührenberechnung einbezogen sind oder nicht.

Für die Bremerhavener wäre es unerträglich, wenn es in Bremen und Bremerhaven hinsichtlich der Deichgebühr in Bremen und dem Hochwasserschutzbeitrag in Bremerhaven unterschiedliche Kriterien und Berechnungsmodalitäten gäbe. Zu dieser Frage gibt es in den Unterlagen, die ich habe, keine Aussage. Für mich ist im Übrigen auch keine Frage, das möchte ich deutlich sagen, wenn das Parlament für das ganze Land einheitliche Kriterien und Berechnungsgrundlagen für einen Hochwasserschutzbeitrag oder eine Deichgebühr beschließt, dass dies dann auch für Bremerhaven gelten muss.

Was man aber verlangen muss, ist, dass diese Gebühr – entweder Deichgebühr oder Hochwasserschutzbeitrag – landesweit nach einheitlichen Kriterien und Berechnungsmodalitäten veranlagt und erhoben wird. Das ist derzeit, soweit ich das sehe, nicht der Fall. Ich sehe keine Landeseinheitlichkeit.

Die Rechtsverordnung, die uns hier zur Beratung mitgegeben wurde, gilt nur für Bremerhaven. Das halte ich für einen Konstruktionsfehler. Selbst wenn

man eine spezielle Rechtsverordnung, die ja normalerweise Landesrecht abbildet, allein für Bremerhaven erlassen kann, was ich im Grunde genommen auch bezweifle, ist das ein politischer Fehler. Rechtsverordnungen setzen Landesrecht und eben nicht kommunales Recht. Landesrecht muss sich auf das ganze Land beziehen, eine Rechtsverordnung zur Erhebung von Hochwasserschutzbeiträgen muss sich auf das Land insgesamt beziehen und nicht nur auf die Stadt Bremerhaven.

Rechtsverordnungen werden von einem Verordnungsgeber erlassen, der Recht setzen darf. Bei uns ist das der Senat insgesamt oder der zuständige Senator. Es geht nicht an, dass das Recht von einer ausführenden oder aufsichtsführenden Verwaltungsbehörde, also der oberen Wasserbehörde erlassen wird. Das ist eine exekutive Behörde, und die kann nur Erlasse oder Richtlinien zur Ausführung von Landesrecht erlassen, aber kein Landesrecht schaffen, Landesrecht, das Bürger verpflichtet. Das ist unmöglich, das muss man sauber auseinander halten. Das ist in diesem Gesetzespaket und in diesen Rechtsverordnungen falsch niedergelegt. Wenn in dem neuen Paragraphen 120 Absatz 5 Wassergesetz die Befugnis zum Erlass einer Rechtsverordnung auf die obere Wasserbehörde, also eine exekutive Behörde, gelegt wird, dann ist das in meinen Augen falsch. Eine exekutive Behörde kann und darf kein Recht setzen mit Verpflichtungen für den Bürger.

In den Unterlagen ist davon die Rede, dass die Kosten für die Unterhaltung und Wiederherstellung von Hochwasserschutzanlagen in Bremerhaven zurzeit aus bremischen Haushaltsmitteln finanziert werden und derzeit jährlich bei etwa einer Million Euro liegen sollen. Aus den Unterlagen und aus der Deputationsberatung wird nicht ersichtlich, wie dieser Betrag zustande kommt und in welchem bremischen Haushalt er gebucht ist.

Schaut man sich die Rechtsverordnung hinsichtlich der Tatbestände an, also die Anlagen, die in die Gebührenordnung mit einbezogen werden sollen, dann muss man feststellen, dass es große Merkwürdigkeiten gibt. Da wird zum Beispiel die Fischereihafenschleuse in Bremerhaven einbezogen, die neue Sportbootschleuse und der Zoo am Meer mit seiner Deichbebauung hingegen nicht. Das Geeste-Sturmflutsperrwerk ist einbezogen, von den Kajen in Bremerhaven ist nicht die Rede. Kajen gibt es entlang der Hafenlinie in Bremerhaven mehr als genug, und es kommen jetzt im Zusammenhang mit dem CTIV-Ausbau weitere Kajenlängen und Hafenanlagen dazu.

Die Rechtsverordnung lese ich so, dass die Kajen sämtlich mit einbezogen sind, was dann natürlich für die Ermittlung der Gebührenhöhe äußerst relevant ist. Die Kosten sollen, so heißt es auch in den Unterlagen, nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ermittelt werden. So weit, so richtig, würde ich sagen. Ich bin jedoch der Auffassung, dass wesent

liche Kostenfaktoren primär hafenbezogen sind, zum Beispiel die Kajen und Schleusen, und somit nicht in eine solche Gebühr gehören. Es handelt sich bei den Kajen und Schleusen sowie bei den anderen Hafeneinrichtungen um Hafenkosten, und diese müssen von der Hafenwirtschaft getragen werden.

Der Magistrat in Bremerhaven soll die für die Beitragsfestsetzung, -erhebung und -vollstreckung zuständige Behörde sein. Gleichzeitig soll er für das Gebiet der Stadt Bremerhaven auch die zuständige Wasserbehörde sein. Der Magistrat soll also auch in den stadtbremischen Gebietsteilen im Bereich Bremerhaven die Hochwasserschutzbeiträge veranlagen. Hier entsteht eine neue und in meinen Augen überflüssige Bürokratie.

Polemisch könnte man sagen, Bremen verlagert Verwaltungsaufgaben und damit Verwaltungskosten auf die ohnehin schon finanzschwache Stadt Bremerhaven. Zwar soll der neue Beitragsbescheid zusammen mit dem Grundsteuerbescheid versandt werden, da aber nicht für alle Flächen in Bremerhaven Einheitswerte festgelegt sind und in Bremerhaven keinerlei Kenntnisse über die Einheitswerte in den stadtbremischen Hafengebieten im Bereich von Bremerhaven vorliegen, wird Bremerhaven nicht umhinkönnen, neue bürokratische Strukturen aufzubauen, um die notwendigen zusätzlichen Verwaltungsarbeiten durchzuführen. Wir wollen doch alle Bürokratie abbauen, das werden wir morgen debattieren, ein schönes Papier dazu haben, hier schaffen wir eine überflüssige neue Bürokratie.

Wenn man schon den Unsinn mit der geteilten kommunalen Gebietshoheit in Bremerhaven, den hoheitlichen Flickenteppich aufrechterhalten will, dann sollte wenigstens jede kommunale Gebietskörperschaft für ihren Bereich verantwortlich sein, sprich die Gebühren veranlagen und einziehen. Wenn man schon am Einheitswert der Grundstücke und damit an der Grundsteuer anknüpft, dann sollte man die neue Gebühr auch einfach als Zuschlag zur Grundsteuer definieren und den Einzug dieses Zuschlages zusammen mit der Grundsteuer vornehmen. Das jetzige Gebühren- und Behördenkonstrukt ist nach meiner Auffassung unsinnig. Es entspricht nicht der hoheitlichen Gemengelage und ist das genaue Gegenteil von Bürokratieabbau.

Fazit für mich also: Ich werde dem Gesetzentwurf nicht zustimmen, nicht weil ich prinzipielle Bedenken gegen Deichgebühren beziehungsweise Hochwassergebühren und Hochwasserschutzbeiträge im Lande habe, die dann auch auf Bremerhaven ausstrahlen, sondern weil der vorgelegte Gesetzentwurf mitsamt der Rechtsverordnung nicht zu Ende gedacht ist, die Abgrenzung zu den Hafenkosten nicht sauber ist und weil es Spezialrecht allein für Bremerhaven schafft. Es wird versäumt, einheitliches Recht im ganzen Bundesland Bremen in Bezug auf die Hochwasserschutzbeiträge zu schaffen. Das Land entlastet seinen Haushalt auf Kosten der Bremerha

vener Grundeigentümer. Das ist unter anderem auch die Stadt Bremerhaven, denn sie ist selbst Grundbesitzer in Bremerhaven.

So fatal das ist, das ist auch mein bitteres Resümee, man kann im Grunde genommen die Betroffenen nur dazu ermuntern, den Bescheiden zu widersprechen und gegebenenfalls zu klagen, wenn der Gesetzentwurf so verabschiedet und in Kraft gesetzt werden sollte, wie er uns derzeit vorliegt. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Dass wir Probleme mit dem Gesetzentwurf haben, so wie er jetzt vorliegt, hat Frau Linnert heute Morgen schon dargestellt. Die Sondersitzung der Umweltdeputation hat stattgefunden. Dafür möchte ich mich noch einmal im Namen meiner Fraktion bedanken. Einige Fragen und Unklarheiten sind geklärt worden, einige sind noch offen, und einiges ist noch unklar. Hier sitzt der Teufel nicht im Detail, sondern in diesem Falle in der Verordnung, nämlich, und das ist mir als Bremerhavenerin besonders wichtig, dass die Kajen, Schleusen und Flächen des stadtbremischen Überseehafens dauerhaft von der Gebühr ausgenommen werden. Das steht so nicht darin, und das finde ich wichtig, dass das darin stehen müsste. Mein Kollege Wedler hat vorhin auch schon darauf hingewiesen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weiterhin haben Mitarbeiter des Magistrats, die an der Sondersitzung teilgenommen haben, deutlich gesagt, dass der Magistrat der Stadt Bremerhaven dem Gesetz in der jetzigen Form nicht zustimmt. Sie sehen auch dort noch Klärungsbedarf, wo ich ihn eben angemeldet habe. Deshalb werden wir uns bei diesem Gesetz enthalten.

Einen Punkt möchte ich noch ansprechen, der für uns Grüne besonders wichtig ist, nämlich offene, transparente Strukturen auch bei Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz! Die gibt es zurzeit in Bremerhaven für uns nicht. Ich erinnere an die Proteste in Bremerhaven, die stattgefunden haben, als öffentlich wurde, dass am Alten/Neuen Hafen der halbe Deich abgetragen, eine Spundwand eingezogen und danach der Deich wieder aufgeschüttet werden soll. Die Bürger wurden hier nicht beteiligt und informiert und waren entsetzt, als sie dies erfahren haben.

Wir sehen es als wichtig an, dass auch Baumaßnahmen zum Hochwasserschutz und der Deiche unter Bürgerbeteiligung stattfinden. Woanders nehmen die Deichverbände diese Aufgabe wahr. Bremerha––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

ven ist sozusagen eine deichverbandsfreie Zone. Um wirklich Mitsprache und Transparenz beim Hochwasserschutz zu erreichen, halten wir die Deichverbände für ein richtiges Instrument. Wir werden Bürgerinnen und Bürger unterstützen, wenn sie in Bremerhaven einen Deichverband gründen wollen.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Durchführung der Unterhaltsaufgaben erfolgt zurzeit durch bremenports, doch die Aufgabe eines Deichverbandes sollte ihnen nicht übertragen werden. Das gehört unserer Ansicht nach nicht in eine Hand.

(Zuruf von der SPD)

Das ist eine ganz andere Frage. Ich habe deutlich gemacht, wir haben hier nicht gesagt, dass wir für oder gegen Deichgebühren sind, das habe ich hier deutlich gesagt. Ich habe das aufgezeigt, was hier fraglich ist und unbedingt geklärt werden muss. Das muss vorher geklärt werden, dann ist die Sache auch klar, und dann kann man ganz anders darüber diskutieren, und deshalb werden wir uns auch enthalten. Sie können das nicht auf eine kurze Formel reduzieren. Das ist ein bisschen platt. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Bödeker.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Ich denke, zunächst einmal ist es eine wichtige Debatte, und man hat auch anhand der Regularien gesehen – die Umweltdeputation hat heute getagt und beschlossen –, dass es eine Maßnahme ist, die zeitschnell umgesetzt werden muss.

Ich denke, gerade als Bremerhavener kann ich es sagen, und ich halte das für außerordentlich wichtig, dass wir uns nicht gegen Hochwasserschutzbeiträge aussprechen. Das ist zunächst einmal wichtig. Jetzt kommt die Frage, und darüber haben wir auch schon in der Wirtschaftsdeputation diskutiert, wie man das organisiert. Herr Möhle hat damals Deichverbände angesprochen. Aber Deichverbände sind eben aus der Historie entstanden. In Bremerhaven gibt es weder Deichverbände noch gibt es Gebühren für die Deichsicherheit und für den Hochwasserschutz. Das ist natürlich eine Ungleichbehandlung der Bremer Bürgerinnen und Bürger, und deswegen wollen wir es einsetzen, und ich denke, in dem Fall ist das Verfahren auch richtig.

Herr Möhle, ich habe mich damals ein wenig aufgeregt und tue es eigentlich wieder, denn bei einer solchen Debatte, die man sachlich führen kann, kann man auch unterschiedlicher Meinung sein, da gibt

es überhaupt keinen Zweifel, aber dann immer dieses Thema Alter/Neuer Hafen einzubringen, die Fragen von Bürgerbeteiligung und des Angriffs auf den Deich, und man lässt dann so im Raum stehen, dass Bremerhaven hochwassergefährdet ist, weil die große Koalition in Bremerhaven im Bereich Alter/ Neuer Hafen Sanierungsmaßnahmen veranlasst, das ist natürlich nicht richtig. Das wissen Sie, und Sie wissen, dass die Bürgerbeteiligung stattgefunden hat, Sie wissen, dass die Bebauungspläne aufgestellt worden sind, und Sie wissen sogar, hoffe ich zumindest, dass der Hochwasserschutz in dem Bereich der Neubauten höher und sicherer ist als in denen der alten. Insofern wird die Deichsicherheit in dem Bereich sogar noch erhöht. Das halte ich für wesentlich, und das halte ich für wichtig.

(Beifall bei der CDU)

Es stellt sich die Frage auf der einen Seite beim Magistrat in der Absprache, wie etwas einzukassieren ist, und Sie wissen, dass die Grundsteuer in Bremerhaven über die Stadtkämmerei eingezogen wird, und im stadtbremischen Gebiet ist es anders organisiert. Jetzt hat der Magistrat natürlich erklärt, dass es sehr schwierig ist in der Umsetzung. Wir haben dort relativ lange verhandelt, aber es ist klar, dass auch nach Verabschiedung dieses Gesetzes ein Vertrag oder eine Vereinbarung zwischen den beiden Städten noch herbeigeführt werden muss, worin dann diese Probleme geregelt werden können. Also ist das relativ irrelevant, und insofern können wir heute auch ruhigen Gewissens entscheiden.

Ich denke, ganz wesentlich und ganz wichtig ist, und das hat Herr Wedler gesagt, die Frage der 15 Kilometer Deichsicherheit oder Hochwasserschutzsicherheit, die auch die Kajenbereiche betrifft. Man kann das eigentlich spaßig formulieren, dass CT IV Hochwasserschutz für Bremerhaven ist, weil die Columbuskaje insgesamt auch gleichzeitig Hochwasserschutzanlage ist, und auch auf die Frage der Kosten in dem Bereich möchte ich eingehen. Wichtig ist, dass wir als Auftraggeber bremenports haben. Wichtig ist, dass wir sagen, es wird mit der Finanzbehörde in Bremen dann eine Vereinbarung getroffen, so dass auch hier umgelegt werden kann. Wichtig ist mir insbesondere, dass wir gerade in Bremerhaven natürlich wissen, was Sturmfluten sind. Ich erinnere an die Sturmflut im Jahr 1962, als Bremerhaven hochgradig gefährdet gewesen ist, und die ältere Bevölkerung erinnert sich mit Sicherheit daran. Gerade deswegen ist es natürlich wichtig, dass wir Hochwasserschutz betreiben, und ich glaube, die große Koalition in Bremerhaven hat mit Hilfe des Wirtschafts- und Häfensenators, mit Hilfe der Bürgerschaft viele Maßnahmen veranlasst, und alle Bauwerke, die im Bereich der Hafenanlagen, im Bereich der Weser erstellt werden, sind alle im Hochwasserschutz deutlich besser. Das heißt, wir schützen Bremerhaven besser als in der Vergangenheit,

und ich glaube, das ist eine gute Arbeit, wie sie von der großen Koalition im Lande Bremen vorgelegt wird.

Meine Damen und Herren, wir sprechen uns nicht gegen Hochwasserschutzbeiträge aus. Das ist ganz wichtig. Wir erkennen an, wir fordern gerade als Bremerhavener immer die Gleichbehandlung. Dann muss man da, auch wenn keine Gleichbehandlung da ist, auch im negativen Sinn, für Bremen einmal erklären, dass das geändert werden muss. Insofern ist das, denke ich, eine vernünftige Diskussion.

Herr Wedler hat hier noch als letzten Punkt gesagt, dass die IHK nicht gehört worden ist. Die Industrie- und Handelskammern Bremen und Bremerhaven haben innerhalb der Frist keine Stellungnahme abgegeben.

(Zuruf der Abg. Frau H o c h [Bündnis 90/ Die Grünen])

Das muss man dazu wissen. Insofern denke ich, wir können dieses Gesetz heute verabschieden. Die vertraglichen Absprachen zwischen Senat und Magistrat werden dann in einem Vertrag oder einer Vereinbarung getroffen. Insofern wird die CDUFraktion diesem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)