Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag, Drucksache 16/573, der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/573 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 16/572 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich werde zunächst den Sachverhalt darstellen, und aus diesem leitet sich dann auch automatisch die Begründung und die Notwendigkeit für unseren GrünenAntrag ab.
Die Europäische Kommission fordert seit mehreren Jahren die Meldung des Weser-Ästuars als FFHGebiet, als so genanntes Flora-Fauna-Habitat-Gebiet. Bis zum 31. Januar dieses Jahres hätte die Bundesregierung die vollständige Meldung an die Europäische Kommission weiterleiten müssen. Das ist unterblieben, und zwar weil sich die Regierungen von Bremen und Niedersachsen darauf verständigt haben, diese Meldung nicht vorzunehmen.
Deutschland Strafzahlungen zukommen. Es ist auch klar, dass diese Strafzahlungen an die säumigen Bundesländer weitergeleitet werden, zu denen jetzt nur noch Niedersachsen und Bremen gehören. Solch ein weiteres Haushaltsrisiko kann sich Bremen wirklich nicht leisten.
Aus reiner Willkür riskiert der Senat überflüssige Strafzahlungen, denn es ist rechtlich klar, dass in dieser ersten Stufe der Gebietsmeldung diese nur aus naturschutzfachlichen Gründen zu erfolgen hat. Es gibt keinerlei politische Spielräume, das ist fachlich völlig unbestritten. Erst in einer zweiten Stufe besteht die Möglichkeit der Abwägung zwischen wirtschaftlichen, kulturellen und gesellschaftlichen Belangen. Beliebige Interpretation aus wirtschaftlichen Gründen über eine Meldung oder Nichtmeldung in diesem Stadium, in dem wir uns jetzt befinden, ist juristisch völlig unhaltbar.
Auch um zu erreichen, dass diese unnötigen Strafgelder nicht auf Bremen zukommen, haben wir Grünen diesen Antrag eingebracht. Der Antrag besagt, die Bürgerschaft möge feststellen, dass ein drohendes Zwangsgeld der Europäischen Union aufgrund einer fehlerhafter Meldung von Seiten des Senats keinesfalls billigend in Kauf genommen werden darf, und den Senat auffordern, unverzüglich, ohne jegliche Zeitverzögerung das Weser-Ästuar beziehungsweise den auf bremischer Seite liegenden Teil des Weser-Ästuars an Brüssel zu melden. Soweit zum Sachverhalt und zu unserem Antrag!
Jetzt, meine Damen und Herren, muss ich auch noch ein paar Anmerkungen zu der Unfähigkeit der großen Koalition machen, was die Frage der FFH-Meldung betrifft. Es ist klar, dass mit diesem Verhalten sowohl eben Risiken für den Haushalt eingegangen werden als auch Rechtsunsicherheit hergestellt wird. Das ist, meine Damen und Herren von SPD und CDU, eher an die CDU gerichtet. Diese Rechtsunsicherheit führt dazu, dass Sie sich bei Ihrer Interessenslage selbst Steine in den Weg legen, was die Frage der Außenweservertiefung betrifft.
Fakt ist also, der Senat handelt rechtswidrig und nimmt sehenden Auges Strafzahlungen in Kauf. Das kann auch mit dem Senatsbeschluss vom 1. Februar 2005 belegt werden. Dieser besagt nämlich, dass zum jetzigen Zeitpunkt über eine Nichtmeldung entschieden wird und – da hören Sie jetzt gut zu! – dass etwaige Risiken infolge dieser Beschlussfassung nicht vom Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, sondern
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Zu gütig! – Abg. B ö d e k e r [CDU]: Das ist doch solidarisch!)
Soweit macht der Senat Beschlüsse, die besagen, dass er sehenden Auges, trotz Warnung des Umweltsenators, der hier die Fachkompetenz hat, Kosten für den Bremer Haushalt riskiert.
Das ist in der Tat so, das sind Steuergelder! Es gibt überhaupt keinen Grund, warum man das nicht macht. Man handelt rechtswidrig und denkt, Bremen hat es ja, da können wir ruhig noch ein paar Millionen an die EU zahlen.
Ich bitte Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, seien Sie doch einmal mutig! Stimmen Sie doch einmal unserem Antrag zu! Es kann doch nicht sein, dass sich ein Justizsenator, Henning Scherf, als Anführer für rechtswidriges Verhalten kürt, und es ist keiner da, der ihn einfängt. Soweit sind Sie hier schon!
Auch wenn ich zugegebenermaßen kein Fan der CDU bin, Senator Eckhoff hat jedenfalls etwas begriffen. Er hat begriffen, dass man Politik nicht völlig losgelöst von fachlichen Zusammenhängen und rechtsstaatlichen Prinzipien betreiben kann. Trotz eindeutiger Stellungnahmen vom Bund und von Brüssel hat Herr Scherf Herrn Eckhoff wieder zurückgepfiffen. Ich meine, er hat im Senat geschickt verhandelt, dass dann die Kosten nicht auf sein Haus zukommen, letztendlich hat Herr Eckhoff die richtige Erkenntnis und sich dennoch nicht durchgesetzt, und Sie könnten ihn mit diesem Antrag unterstützen.
Ich möchte das auch noch einmal mit dem Protokoll aus der Umweltdeputation vom 17. Februar 2005 untermauern, da heißt es nämlich, die Frage von Herrn Dr. Schuster, ob möglicherweise das Land Bremen von der EU wegen der Nichtmeldung nachträglich für jeden Tag der Fristüberschreitung zur Zahlung von Strafgeldern verpflichtet werden kann, bejaht Herr Senator Eckhoff. Er halte die Beschlussfassung des Senats für nicht unproblematisch und verweise auf ein Urteil gegen Griechenland mit einer Größenordnung von 125 Millionen Euro an Strafgeldern. So steht es im Protokoll der Umweltdeputation.
(Heiterkeit – Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Das hätten wir nicht gewusst! Das war des Rätsels Lösung!)