Protokoll der Sitzung vom 16.03.2005

(Heiterkeit – Abg. P f l u g r a d t [CDU]: Das hätten wir nicht gewusst! Das war des Rätsels Lösung!)

plädiert an die Fraktionen, sich für eine Meldung zu entscheiden, um weitere finanzielle Risiken zu vermeiden. Daraufhin, Herr Pflugradt, leider ist Herr Focke jetzt nicht da, hatte ich gedacht, der wäre fast soweit und hätte das mitgetragen, dass man hier als Umweltdeputation aktiv wird und das fachlich Gebotene tut.

Sehr verehrte Abgeordnete, nehmen Sie Ihre Verantwortung wahr! Naturschutz darf wirklich nicht zum Spielball eines Bürgermeisters werden, der Fachpolitik insbesondere und gerade im Umweltbereich völlig ignoriert. Auch das Signal nach außen ist verheerend. Wenn wir Bremen auch finanziell retten wollen, und wir wissen alle um die Verhandlungen, auch die Grünen haben ein Interesse daran, dass Bremen aus dieser Haushaltsnotlage herauskommt, das ist völlig klar, aber welches Signal senden Sie denn nach außen! Wir haben es ja, wir können es, die ganze Republik meldet, aber Bremen und Niedersachsen nicht. Niedersachsen ist ein Fall für sich, obwohl ich große Lust hätte, über Umweltsenator Sander zu reden!

(Abg. I m h o f f [CDU]: Der kommt aber von der FDP!)

Dann schauen Sie sich das einmal an! Wegen eines Gebiets, das ein Flächenausmaß hat, das fast lächerlich ist, deswegen weitere Belastungen zu riskieren und natürlich für Bremen die Möglichkeiten, von außen Hilfe zu bekommen, auch noch weiter einzuschränken, das kann nicht sein! Geben Sie sich also bitte einen Ruck, stimmen Sie unserem Antrag zu!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Bödeker.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen, meine sehr geehrten Herren! Die kontroverse Diskussion über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Anmeldung der Mündungsbereiche der Weser als FFH-Gebiet zeigt, dass es um ein schwieriges Thema geht. Ich denke, liebe Frau Dr. Mathes, trotzdem sollten wir einen Begriff wie Unfähigkeit hier nicht einführen.

Ich sage Ihnen in aller Ernsthaftigkeit, auch bei uns in der Fraktion gibt es unterschiedliche Meinungen. Wir haben heftig diskutiert, und ich denke, das, was vonstatten geht, ist richtig. Ich glaube, dass das, was Sie gemacht haben mit Panikmache, die Sie hier

veranstalten, nicht der richtige Weg ist, eine so wichtige Diskussion zu führen.

Ich glaube, die Senatsentscheidung ist richtig. Wenn der Umweltsenator dann für sich erklärt, bei Schwierigkeiten die Verantwortung nicht allein tragen zu wollen, ist das aus seiner Sicht verständlich, aber ich glaube, ganz so weit ist es nicht, denn es wird zunächst einmal eine Klärung der Rechtsfragen in enger Abstimmung mit Niedersachsen vereinbart. Das ist der richtige Weg. Ich denke, dass der von der EU geforderte Termin verstrichen ist, aber Bremen und Niedersachsen nicht gemeldet haben, und dass die Meldung naturschutzfachlich erforderlich ist, das bleibt umstritten. Fakt ist jedenfalls, dass das Weserästuar aus ökologischer Sicht mit Abstand in Deutschland am schlechtesten ausgeprägt ist.

Anders verhält es sich mit der Meldung von Teilen des Ästuars mit Wanderfischen im Süßwasserbereich südlich der Brackwasserzonen. Hier wurde mit der Kommission ein wissenschaftlicher Vorbehalt vereinbart. Das bedeutet, dass weitere Untersuchungen erfolgen sollen. Erste Untersuchungen wurden bereits letztes Jahr durchgeführt, und die Ergebnisse zeigen eine Bedeutung des Ästuars als Laichgebiet für Wanderfische. Ein konkreter Zeitplan für die Meldung dieser Bereiche wurde nicht vereinbart.

Man muss sich zunächst einmal darüber im Klaren sein, über welche Gebiete wir reden. Das haben Sie gerade selbst gesagt. Es ist ein Wasserstreifen fast ausschließlich vor der Stromkaje bis hin zum Fischereihafen. Die Stromkaje hat inzwischen mit den Aufsandungen eine Länge von 4700 Metern. Jetzt kommt ein ganz wesentlicher Punkt, meine Damen und Herren, der von Ihnen, Frau Dr. Mathes, wohl vergessen worden ist: Die zuständige Mitarbeiterin bei der EU-Kommission hat informell mitgeteilt, dass die Kommission jetzt im März eine kurze Bewertung der Nachmeldung abgeben will, um dann Anfang Mai mit Gründen versehene Stellungnahmen abzugeben, um damit den letzen Schritt zur weiteren Klage vor dem Europäischen Gerichtshof vorzubereiten. Es ist noch nichts entschieden, und insofern ist das, was wir machen, eine vorläufige Nichtanmeldung mit rechtlicher Prüfung, denke ich, der richtige Weg.

Am 28. Januar hat Bundesumweltminister Trittin vom Präsidenten des Senats, Herrn Dr. Scherf, die Nachmeldung in einem Brief gefordert. Ich sage Ihnen aber auch in aller Deutlichkeit, wir haben in Bremen die maritime Konferenz gehabt. Das, was Bundesumweltminister Trittin während dieser maritimen Konferenz zur maritimen Wirtschaft und zur Standortsicherung gesagt hat, war nicht überzeugend. Hier kann man, denke ich, einmal ins Grübeln kommen. Das Ziel ist doch, meine sehr geehrten Damen und Herren, Häfen wettbewerbsfähig zu machen, erreichbar zu machen und für die Zukunft abzusichern. Diese Maßnahmen dürfen wir unserer Meinung nach nicht behindern.

Mir liegt eine Stellungnahme der Handelskammer Bremen vor, in der eindringlich darauf hingewiesen wird, dass die Folgen einer Anmeldung nicht klar abschätzbar sind. Insofern ist der Weg, den wir beschreiten, richtig. Die Frage ist doch: Kann eine Meldung zur Folge haben, dass die Ausbaumaßnahmen der Außenweser kostenaufwendiger sind, kann es sein, dass Unterhaltungsmaßnahmen dem Bestandsschutz nach deutscher Lesart unterliegen und dadurch auch höhere Kosten verursachen? Ich denke, meine sehr geehrten Damen und Herren, insofern müssen wir einen Einklang zwischen Naturschutz und den Belangen der Menschen in dieser Region herstellen.

Wir haben auch Verantwortung für die maritime Wirtschaft und damit auch für Arbeitsplätze, die wir mit der Außenweservertiefung absichern und neu schaffen wollen. Hierüber sollten wir in diesem Haus nicht streiten, sondern in einer Gesamtverantwortung zusammen mit Niedersachsen im Schulterschluss eine einvernehmliche Lösung finden. Das wir auf dem richtigen Weg sind, zeigt doch, dass im Bereich der Weser als FFH-Gebiet Strohauser Plate, Elsflether Sand, Juliusplate schon nachgemeldet worden sind. Aber auch bei Unterweserkilometer 32 bis 23, Blumenthal, ist man schon tätig geworden.

Nun lassen Sie mich noch eine Anmerkung machen, weil ich auch das Vergnügen hatte, an einer Podiumsdiskussion zu diesem Thema teilzunehmen! Während dieser Diskussion hat Herr Hoffmann, Ihnen bestens bekannt, Geschäftsführer des Landesverbandes Bremen des Naturschutzbundes, den zuständigen Umweltsenator bei der Frage von FFHAnmeldungen im Land Bremen ausdrücklich gelobt. Diesem Lob können wir uns nur anschließen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Dr. Schuster.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Bödeker, den letzten Satz habe ich nicht verstanden, dann hätten wir, glaube ich, melden müssen, wenn ich Herrn Eckhoff richtig verstanden habe.

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Er hatte schon gemeldet!)

Nein, auch das Weserästuar! Ich glaube, das ist die Schwierigkeit, das hat die SPD-Fraktion auch sehr lange gesagt, fachlich hat Frau Dr. Mathes vollkommen Recht. Es ist so, dass wir dieses Weserästuar irgendwann werden melden müssen. Es gibt auch schon eine erste Stellungnahme der Europäischen Kommission, in der sie ganz klar sagt, es ist bisher nicht fachlich ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

begründet, weswegen das Weserästuar nicht gemeldet wird. Das ist nicht zulässig. Wenn man es nicht meldet, muss man es fachlich begründen können. Das kann man nicht begründen, weil es unter die Kriterien fällt, und dementsprechend muss es gemeldet werden.

Es gibt auch eine ganz klare Ansage der EU, nicht dass unbedingt Strafgelder verhängt werden, das ist noch nicht gesagt worden, aber dass dieser Sachverhalt berücksichtigt wird, wenn geprüft wird, wie mit dem Verfahren weiter umgegangen wird.

(Abg. I m h o f f [CDU]: Und das hast du auch Henning Scherf erzählt?)

Das weiß auch Henning Scherf, das ist gar keine Frage, das ist die Sicht, die wir immer verdeutlicht haben!

Ich verstehe auch nicht, dass man immer wieder diesen Gegensatz zwischen FFH-Meldung und Interesse der Wirtschaft ins Spiel bringt. Man hat es beim CT IV bewiesen, da hat man nämlich wenigstens schlauerweise so getan, als wäre das ein FFH-Gebiet, auch wenn man sich nie getraut hat, es anzumelden, und man hat die ganzen Ausnahmeverfahren entsprechend durchlaufen lassen, damit man dieses Projekt eben nicht gefährdet, und siehe da, es ging in Rekordzeit durch.

Trotzdem – ich habe da eine entsprechende Podiumsdiskussion mitgemacht, eine andere als Sie – behauptet die Handelskammer in ideologischer Verblendung der siebziger Jahre, anders kann man das nicht sagen, immer wieder, dass diese Maßnahmen den ökonomischen Interessen der norddeutschen Wirtschaft und der norddeutschen Bevölkerung diametral widersprächen. Das ist einfach Blödsinn!

(Abg. B ö d e k e r [CDU]: Das wird doch geprüft!)

Es ist erst einmal so, dass es immer wieder diskutiert wird. Ich glaube aber, inzwischen – insofern bin ich ein bisschen optimistisch, obwohl ich persönlich durchaus dazu neigen würde, bei diesem Antrag zu sagen, das könnte man machen – ist eine neue politische Dimension hinzugekommen. Die eine Sache ist, dass, glaube ich, inzwischen jeder in diesem Senat begriffen hat, wenn auch aus unterschiedlichen Motiven heraus, dass es besser wäre, das Weserästuar zu melden. Es gibt aber jetzt ein politisches Problem, das ich nicht von der Hand weisen kann. Es geht nicht nur um einen bremischen Teil, sondern es ist ein bremisch-niedersächsisches Problem, weil die Weser in der Mitte zu teilen fachlich auch nicht ganz begründbar ist. Deswegen ist die politisch einzig korrekte Lösung zu sagen, Bremen und Niedersachsen müssen diese Gebiete gemeinsam melden, weil es fachlich geboten ist.

Gerade weil Sie die Anspielung auf die Haushaltsnotlage gebracht haben, da ist die eine Dimension natürlich die Frage der Strafgelder, die möglicherweise kommen werden. Ich hatte nicht umsonst auch die Frage, wie Sie richtig zitiert haben, in der Umweltdeputation gestellt. Es ist ein großes Risiko für uns. Es gibt aber eine zweite politische Dimension, dass man in schweren Zeiten Freunde braucht. Ein Freund ist natürlich das Land, das vollständig um uns herumliegt, und insofern kann ich die Argumentation nachvollziehen, dass man sagt, das machen wir nicht ohne die Niedersachsen, um ein unsägliches Schwarzer-Peter-Spiel zu unterbinden.

Ich hoffe, dass Bremen dabei nicht insofern auf die Nase fällt, als wir dafür am Ende teures Geld bezahlen müssen. Das wäre meines Erachtens Unsinn und läge in der Tat dann daran, dass Lernprozesse bei vielen offensichtlich und unabhängig vom Parteibuch sehr lange dauern. Es hat auf sozialdemokratischer Seite immer Personen gegeben, die das nicht wahrhaben wollten.

Ich hätte mir gewünscht, dass wir das heute auch verabschieden in der Bürgerschaft, dass wir den Bremer Senat auffordern, umgehend die Gespräche weiter zu intensivieren mit den Niedersachsen, um gemeinsam möglichst schnell das Gebiet nachzumelden. Es war leider nicht möglich, das hier als Antrag einzubringen. Ich meine, das ist aber die politisch vernünftige Position, denn dieses Weser-Ästuar muss in der ersten Runde gemeldet werden. Ob es sich am Ende wirklich als wert erweist, FFH-Gebiet zu werden, das muss man noch diskutieren. Die Meldung muss aber auf jeden Fall erfolgen. Insofern werden wir allerdings Ihren Antrag ablehnen, weil der eine autonome Meldung Bremens vorsieht, die wir unter Abwägung der politischen Umstände für nicht geboten halten. – Danke schön!

(Beifall bei der SPD)

Als nächster Redner hat das Wort hat der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann dem, was Herr Bödeker hier eben gesagt hat, im Wesentlichen zustimmen. Den letzten Satz würde ich einmal ausklammern, das ist sicherlich eine andere Dimension, aber dem Übrigen kann ich im Wesentlichen zustimmen.

Herr Dr. Schuster, Ihrem Part, jedenfalls was den Hinweis auf das Land Niedersachsen betrifft und dass wir gemeinsam mit Niedersachsen hier vorgehen müssen, kann ich auch ausdrücklich zustimmen, das ist genau die Dimension, die ich in dem Antrag, den Frau Dr. Mathes gestellt und auch in ihrer Begründung hier vorgetragen hat, vermissen muss, denn das fehlt dort ausdrücklich. Bremen ist umgeben von Niedersachsen, und wir können eigentlich richtiger

weise nur im Gleichschritt mit Niedersachsen hier vorgehen.

Der Senat und auch die Landesregierung von Niedersachsen sind nach ihrem Amtseid darauf verpflichtet worden, das Wohl des Landes zu mehren. Sie werden mit Sicherheit nichts tun, was dem zuwiderläuft. Deshalb, meine lieben Kollegen von den Grünen, können wir davon ausgehen, dass beide Landesregierungen nicht leichtfertig Strafzahlungen der EU in Kauf nehmen. Doch zum Wohle des Landes gehört eben auch, dass sie nicht unnötig bürokratische Hürden aufbauen für Bürger, Industrie, Handel und Schifffahrt. Deshalb gibt es nämlich die gute Idee, dass EU-Richtlinien nur eins zu eins umgesetzt werden und man darauf verzichtet, national noch etwas draufzusatteln.

Doch nun zum konkreten Fall, den Sie in Ihrem Antrag aufgreifen! Nachdem bereits naturnahe Teile der Ästuare an der Weser gemeldet worden waren, wurde in wissenschaftlichen Seminaren zur atlantischen Region festgestellt, dass ein Ästuar, das wegen seines Ästuarcharakters gemeldet werden soll, aus ökologischen Gründen durchgängig mit all seinen Erscheinungsformen zu melden sei. Da die Niederlande die Ems jedoch nicht vollständig gemeldet haben und die niederländischen Meldungen von der Kommission akzeptiert wurden, konnte Niedersachsen guten Gewissens auf die Meldung der Ems wegen ihres Ästuarcharakters verzichten und hat lediglich Teile gemeldet, die aus anderen ökologischen Gründen gemeldet werden mussten.

Nun werden Sie sicherlich fragen: Warum redet der Wedler hier zur Ems und zu Niedersachsen? Es geht um die gemeinsame, abgestimmte Meldung eines Flusses durch die jeweils betroffenen Länder. In diesem Fall der Ems waren es die Niederlande und Niedersachsen, und im Fall der Weser sind es Bremen und Niedersachsen. Eine einseitige Meldung auf dem einen Gebiet führt zwangsläufig zu einem Mangel der Meldung im Nachbarland. Das vermisse ich in Ihrer Argumentation, was das hier auslösen wird.

Deswegen hatten sich die Küstenländer auch auf ein gemeinsames Vorgehen geeinigt, und bei aller Kritik, die wir am Präsidenten des Senats haben, hier hat er dafür gesorgt, dass Bremen und Niedersachsen gemeinsam handeln. Damit hat er zu Recht Umweltsenator Eckhoff ausgebremst, der sich nur zu gern, ich sage das einmal so, als Oberöko bei den Grünen angebiedert hätte. Wie sonst waren die Versuche seines Hauses zu verstehen, die Weser ohne Abstimmung mit Niedersachsen zu melden? So blieb ihm nur die großzügige Ausweisung des Hollerlandes ohne Berücksichtigung der dringend nötigen Hollerlandtrasse, für die sein Haus versäumt hat, rechtzeitig Planungsrecht zu schaffen, um eine Meldung sicher zu verhindern. Zudem hat er die Chance genutzt, sich bei Umweltverbänden mit dem Überstülpen eines FFH-Gebietes im Niedervieland anzubiedern. Hier wurde versäumt, in einen Dialog mit

den Grundstücksbesitzern und Flächennutzern über eine Meldung dieser FFH-Flächen einzutreten.

Sicher muss Bremen seinen Teil dazu beitragen, dass Meldedefizite abzubauen sind, die zur Verurteilung Deutschlands geführt haben beziehungsweise führen würden. Doch wie das in Bremen gemacht wurde, das ist zu Recht von Landwirten aus den betroffenen Bereichen kritisiert worden. Die FDP hofft, dass jetzt wenigstens bei der Umsetzung des FFHSchutzes die jeweils mildesten Mittel eingesetzt werden und Senator Eckhoff nicht auch hier versucht, sich bei den Grünen lieb Kind zu machen. Ein Zurück bei den Meldungen gibt es, so befürchte ich, nicht mehr, denn wenn wir vorpreschen, muss Niedersachsen nachmelden, weil es ein Zurück nicht mehr gibt. Deswegen ist das abgestimmte Verfahren mit Niedersachsen sehr richtig, das hier im Senat insgesamt eingehalten wird. Entsprechend war und ist es also übliche Praxis, dass die Mitgliedstaaten, und in Deutschland sind es die Bundesländer, die über die Fachleute und das Fachwissen verfügen, schauen, welche Flächen aus ökologischer Sicht in Frage kommen und repräsentativ sind für einen Lebensraum, repräsentativ zum Schutz der Arten, also gemeldet werden müssen.

Zurück zum Antrag der Grünen! Im Frühjahr oder im Sommer letzten Jahres wurden nach meiner Kenntnis Gespräche zwischen Vertretern der Küstenländer und der Kommission geführt und die bis dahin unklare Definition der Ästuare präzisiert. Fortan sollte nur noch der tidebeeinflusste Brackwasserbereich den Lebensraum Ästuar nach FFH-Richtlinien bilden. Entsprechend hat Niedersachsen auch seine im März 2004 gemachten Meldevorschläge im Verfahren abgeändert. Diese Änderung der Definition hat es Hamburg im Übrigen ermöglicht, seinen Hafenbereich aus den Meldungen herauszuhalten.

Niedersachsen verfügt mit Weser, Ems und Elbe über drei bedeutende Ästuare. Niedersachsen hat sich entsprechend der gängigen Praxis dafür entschieden, nicht alle Ästuare zu melden, sondern nur die ökologisch bedeutsamsten. Auch dem Laien wird bei einem Blick auf die Landkarte klar, dass die Weser von den drei Flüssen das am wenigsten naturnahe Ästuar ist. Darauf ist schon hingewiesen worden. Wo schon aus Gründen der Gleichbehandlung mit den Niederlanden die Ems von Niedersachsen nicht gemeldet werden musste, was übrigens die Arbeitnehmer der Meyer-Werft in Papenburg und die Parteien in der dortigen Region sehr freut,

(Abg. I m h o f f [CDU]: Das ist hier eine bremische Debatte, keine niedersächsische!)

stellt sich doch für uns die Frage: Muss die ökologisch weniger wertvolle Weser gemeldet werden? Vor dem Hintergrund, dass Niedersachsen mit den Meldungen der Elbe und der Mitmeldung von Teilen der Ästuare an Ems und auch der Weser bereits 80 Pro

zent der Ästuare gemeldet hat, muss man also feststellen, hier ist insgesamt, auch im Bereich der Weser, repräsentativ gemeldet worden, so dass wir uns von daher gesehen meines Erachtens nicht verpflichtet sehen müssen, hier noch weitere Meldungen vorzunehmen. Es kommt also auf die repräsentative Meldung an, und da ist schon mehr getan worden, als nach Recht und Gesetz notwendig ist.

Wie Sie sehen, Niedersachsen hat repräsentativ gemeldet und sich zu Recht aus ökologischen Gründen für die Meldung des wertvollsten Ästuars, der Elbe, entschieden, die durchgängig unter Herausnahme der stark von Menschen veränderten Uferbereiche gemeldet wurde.

Bleibt die Frage, ob Bremen auch repräsentativ melden muss und kann. Bremen ist gar nicht in der Lage dazu, denn allein bei der Weser gehört Niedersachsen dazu, so dass wir uns das im Grunde genommen nur im Gleichschritt mit den Niedersachsen vorstellen können. Ich glaube auch, dass es in Bremen nicht genügend Flächen gibt, die zu melden sind. In der letzten Sitzung der Bürgerschaft ist auf eine Fläche hingewiesen worden, die vor Bremerhaven liegt. Jetzt wird dort der CT IV gebaut, und es ist die Frage, ob das dann noch eine solche Fläche ist, die hier mit hineingehört.