Protokoll der Sitzung vom 17.03.2005

Dieses Thema brodelt schon, sage ich einmal, über ein Jahr. Die Diskussionen über die Aufgaben oder überhaupt über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk tauchen meistens zu Gebührenanpassungen oder zu Gebührendiskussionen auf. Deshalb möchte ich ganz gern einmal den Hintergrund beleuchten, was eigentlich der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist, warum wir ihn haben, oder was ist gut, oder was ist schlecht daran. Das ist eine Diskussion, die auch in diesem Land von dem einen so und dem anderen so geführt wird.

Nach dem Zweiten Weltkrieg, so lange geht es schon mit den bösen Erfahrungen gerade im Medienbereich, welche Macht die Medien auf die Bevölkerung haben, aus diesen ganzen üblen Erfahrungen des Dritten Reiches, wo der Staatsrundfunk im Grunde genommen eigentlich eine wichtige Säule in dem System des Dritten Reiches war, hat man sich überlegt, was wir für ein Rundfunksystem brauchen. Dieses Rundfunksystem hatte auch einen klaren Auftrag – und wurde im Grunde genommen in den ersten Jahren sehr stark von den Besatzungsmächten begleitet –, dass wir eben ein Rundfunksystem haben wollten, was auch, so wie die Bundesrepublik Deutschland damals, föderal strukturiert ist und dass es wirklich auch, und das ist ganz wichtig, nach Artikel 5 des Grundgesetzes eine Rundfunkfreiheit gibt,

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

dass also die Einflussnahme des Staates wirklich sehr stark begrenzt wurde, dass wir einen freien Rundfunk bekommen.

Die ersten Jahre des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Bundesrepublik in den fünfziger bis in die sechziger Jahre waren doch sehr stark von dem so genannten Bildungsfernsehen geprägt. Da ging ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

es nicht um Bildungsfernsehen, so wie wir es vielleicht noch kennen, programmbegleitend in den dritten Programmen in den siebziger und achtziger Jahren, mit Physik und Mathematik, sondern es ging wirklich darum, den Menschen, der Bevölkerung ein neues Gesellschaftssystem nahe zu bringen, Demokratie beizubringen, und das war die Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

Ich glaube, wenn man sich die Entwicklung der letzten 60 Jahre ansieht, ist es gut gelungen, und der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat einen wichtigen Beitrag dazu geleistet.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das dürfen wir auch bei jeglicher Betrachtung, auch gerade über die jetzige Lage des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder auch manchmal, wo man sich persönlich über das eine oder das andere des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ärgert, nie vergessen.

Nun hat sich die Zeit Gott sei Dank weiterentwickelt. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich auch weiterentwickelt. Wir sind seit 1990 größer geworden, und somit musste auch der öffentlich-rechtliche Rundfunk auf eine neue Grundlage gestellt werden. Das wurde dann im wiedervereinigten Deutschland mit dem Rundfunkstaatsvertrag getan. Der so genannte Rundfunkstaatsvertrag wurde bislang acht Mal geändert. Wir haben ihn in der letzten Sitzung der Bürgerschaft ratifiziert. Somit hatte er eine neue Aufgabenstellung, und es kam in den achtziger Jahren noch eines hinzu: der private Rundfunk. Wir hatten keine Monopolstellung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mehr, sondern wir hatten ein duales System mit privaten Rundfunkveranstaltern, die einen anderen Ansatz als der öffentlich-rechtliche Rundfunk hatten, was auch gut so ist. Sie haben sich auch anders entwickelt.

Somit war eigentlich klar, auch um die Akzeptanz innerhalb der Bevölkerung weiter zu erhalten, dass sich der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch weiterentwickeln muss. Dies wurde dann noch 1997 – da ging es dann ja auch schon sehr intensiv um die EU, so wie wir sie heute kennen und wie wir tagtäglich damit arbeiten müssen, Sie sehen, ich spanne jetzt gerade den Bogen – mit dem Amsterdamer Protokoll bekräftigt, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Aufgabe der einzelnen Länder innerhalb der EU ist und in der Bundesrepublik eben der Länder.

Nun wäre es alles nicht so passiert oder nicht so gekommen, und es würde jetzt auch nicht dieses Auskunftsersuchen der Europäischen Union geben, wenn es da nicht die Privaten mit ihrem Verein VPRT, Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation, gäbe, die eine Beschwerde eingereicht und gesagt haben, der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehe in Bereiche, die nicht seine Aufgabe sind, und dagegen müsse etwas getan werden.

Nun ist es, um es jetzt vorwegzustellen – man darf so etwas natürlich nicht verteufeln –, das gute Recht eines jeden, sich bei der EU zu beschweren, wenn er sich benachteiligt fühlt. Somit sind wir jetzt in einer Position, in der es jetzt um die Grundfrage geht: Sind die Rundfunkgebühren, so wie sie sich in den letzten Jahren hier in der Bundesrepublik gestaltet haben, Beihilfe – Beihilfe ist innerhalb der EU verboten – oder nicht?

Unsere Meinung und auch die Meinung der Bundesregierung und der Länder ist, dass es keine Beihilfe ist, da der Staat mit den Rundfunkgebühren im Grunde genommen an sich nichts zu tun hat. Er zieht sie nicht ein, er entscheidet auch nur bedingt über die Höhe, es geht nach dem Aufwand. Das ist die Diskussion, worum es jetzt eigentlich in diesem Auskunftsersuchen geht. Die Leute vom VPRT und noch einige andere, die sich beschwert haben, versuchen jetzt anhand von einzelnen Beispielen darzulegen, dass es eben keine freie Rundfunkgebühr ist, sondern Beihilfe.

Ich will Ihnen einmal zwei Sachen sagen. Das eine ist das Online-Angebot. Wenn Sie sich das einmal bei Radio Bremen oder bei anderen ansehen, bei der ARD, es gibt ja tagesschau.de und dergleichen, stellen Sie fest, es haben in den letzten Jahren im Zuge des Einzugs des Internets in die Haushalte natürlich auch die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten so wie auch andere – Zeitungen haben es gemacht, – auch private Rundfunkveranstalter – das Internet als Standbein oder als Säule entdeckt.

Hier hat es eine Entwicklung gegeben, wo man jetzt von der EU aus sagt, das ist nicht mehr im Programmauftrag, das geht über den Auftrag des öffentlichrechtlichen Rundfunks hinaus. Dies muss genau beziffert werden. Wir haben uns mit diesem Thema auch schon einmal in der letzten Medienausschusssitzung befasst und sind der Meinung, und das wurde auch schon im Siebten Rundfunkänderungsstaatsvertrag so dargelegt, dass es auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk möglich sein muss – das hat übrigens auch schon das Bundesverfassungsgericht so festgelegt –, neue Wege zu beschreiten und sich qualitativ und inhaltlich auch zu erweitern.

Wir sind der Meinung, dass er es auch weiterhin, gerade auch im Online-Bereich, machen muss, in welcher Art und Weise, darüber kann man noch einmal streiten. Es gibt da ja diese Diskussion über die ominöse Bratpfanne, die über das Internetportal des WDR vermarktet wurde. Das ist die Kochschule von Biolek, da wurden Bratpfannen verkauft. Übrigens sollen, nach inoffiziellen Angaben, 37 davon verkauft worden sein. Ich weiß nicht, das sind immer diese Beispiele, die dann auch angeführt worden sind.

Das ist ein Punkt, darüber muss noch einmal gesprochen werden. Ich glaube, man bekommt da auch etwas hin. Es gab natürlich auch, das muss man kritischerweise sagen, bei dem öffentlich-rechtlichen

Rundfunk Entwicklungen, von denen man auch sagen muss, Leute, das geht so nicht, zum Beispiel dass die Nachrichtensendung „heute“ in ihrem Internetportal mit „heute.t-online.de“, das ist jetzt mittlerweile auch zurückgenommen worden. Das sind solche Entwicklungen, wo die Privaten zum Teil in einigen Punkten wirklich auch zu Recht sagen, das sind Entwicklungen, die in einen Marktbereich gehen, der eigentlich den Privaten vorbehalten ist. Werbung und solche Sachen sollen aus dem Online-Bereich heraus. Es sollen nur begleitende Sachen sein.

Da muss man noch einmal abwarten, wie die Entwicklung in Einzelpunkten ist. Ich bin da aber eigentlich sehr optimistisch, dass wir da auch mit der Europäischen Union oder mit der Kommission einen vernünftigen Weg finden. Eines ist klar, und ich glaube, das ist auch ganz deutlich geworden: Vom Grundkonsens sagt die EU auch, ja, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist nach wie vor Aufgabe der einzelnen Mitgliedstaaten, in Deutschland eben Aufgabe der einzelnen Länder. Nur in der Ausgestaltung, und das ist wieder eine Hausaufgabe an uns, müssen wir als Politik den Programmauftrag so weit definieren, und da müssen wir dann auch hineinschreiben, was wir unter Grundauftrag verstehen.

Wenn Sie sich selbst einmal überlegen: Was ist für Sie öffentlich-rechtlicher Rundfunk? Für den einen ist es Sport, ist es Fußball, für den anderen ist es Harald Schmidt – auch immer wieder ein beliebtes Thema – oder der Musikantenstadl.

Das ist eben die Frage, es ist eine sehr schwierige Frage, und ich glaube auch, dass zu dieser Frage nicht so eindeutig festzustellen ist, was notwendig ist. Ich bin der Meinung, und darauf sollten wir eigentlich auch unsere Priorität legen, dass wir Fernsehen und Rundfunk nach wie vor auch als kulturelle und gesellschaftspolitische Angelegenheiten sehen, die einfach wichtig für eine Meinungsbildung sind und wirklich nicht nur vom Kommerz bestimmt werden dürfen.

Da ist ja auch wieder die nächste Frage, das wurde auch moniert, die Transparenzrichtlinien. Es gibt die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten, sie machen teilweise über Produktionsgesellschaften Produktionen, und hier wird ihnen vorgeworfen, dass sie nicht marktgerecht produzieren, dass sie zu teuer produzieren und es nicht weitergeben. Da ist auch wieder die Frage: Was ist anspruchsvoll, was ist wichtig, was ist notwendig? Man kann natürlich eine Sendung machen, da sperrt man ein paar Semi-Prominente in einen Container, auf eine Burg, auf ein Boot oder auf eine Insel, hält die Kamera darauf und sagt, das ist Fernsehen. Das mag ja so sein, und es soll auch jeder schauen, wie er möchte. Das ist die freie Entscheidung. Man kann mit der Fernbedienung ja frei entscheiden, was man sehen möchte.

Nun ist der Anspruch bei vielen eben anders, und das ist auch der Auftrag: Es muss für die gesamte

Bevölkerung nachvollziehbar sein, was da gemacht wird, und es muss auch für jeden etwas dabei sein. So, wie ein Parlament den Querschnitt der Gesellschaft abbilden soll, ist es natürlich auch für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Sein Programm soll auch einen Querschnitt darstellen.

(Glocke)

Oh! Rede ich so lange? Eigentlich ungewöhnlich! Gut, dann will ich es erst einmal dabei belassen und komme noch einmal in der zweiten Runde. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schildt.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Strohmann hat schon einiges zur Geschichte erwähnt, was ich mir an dieser Stelle erspare. Sie haben unsere Große Anfrage und auch die Antwort des Senats dazu bestimmt sehr aufmerksam gelesen. Auch in Abwesenheit des Senats und der Medienreferenten, also zuständigkeitsgemäß Staatsrat Hoffmann und Bürgermeister Scherf, ein spezielles Lob an die Senatskanzlei für die ausführliche Beantwortung der Großen Anfrage, die auch noch bis zuletzt die aktuellen Bewegungen, auch der Europäischen Union, sprich Kommission, blauer Brief, mit aufgenommen hat!

Worum geht es heute im Wesentlichen? Es geht im Wesentlichen darum, dass schon seit Oktober 2002 Auskunftsersuchen bei der Europäischen Union vorliegen hinsichtlich der Zukunft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Da sind einige Punkte angesprochen worden. Es geht um die Online-Aktivitäten, es geht um Quersubventionstatbestände bei Produktionstöchtern, es geht um Transparenzrichtlinien in den Auskunftsersuchen und zum Schluss auch um die Sportrechte. Alle diese Teile, die bei der Europäischen Kommission vorlagen, sind dann zu einem Zwischenergebnis am 3. März durch die Europäische Kommission in einem blauen Brief der Bundesregierung mitgeteilt worden. Die Bundesregierung hat jetzt Zeit, ich glaube, bis etwa Mai –

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: 3. Mai!)

danke! – bis zum 3. Mai eine Antwort zu geben auf das, was inhaltlich in dem blauen Brief steht.

Wie wurde dieser blaue Brief in der Presse beurteilt? „Europäische Union stellt Finanzierung ARD und ZDF in Frage“, „EU fordert Aufpasser für ARD und ZDF“, „EU-Kommission bestätigt Auftrag und Gebührenfinanzierung von ARD und ZDF“ und „Brüssel bestätigt öffentlich-rechtliche Rundfunkanstalten“.

Sie sehen an diesen kurzen Überschriften der letzten Tage, dass die 64 Seiten starke Beurteilung der Kommission noch nicht in vielerlei Punkten konkret besprochen werden konnte, um zu sehen, welche Probleme jetzt eigentlich für die öffentlich-rechtlichen Anstalten entstehen.

Ich habe bei der ersten Durchsicht festgestellt, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland und in der Europäischen Kommission von unterschiedlichen Begriffen sprechen. Wenn wir von Online-Angeboten oder von zukünftiger Digitalisierung im Bereich öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sprechen, meinen wir das aus rundfunkpolitischer Sicht. Die Europäische Kommission sieht das mehr aus Wettbewerbsgesichtspunkten. Da ist auch der größte Widerstand oder die größte Auseinandersetzung mit der Kommission, dass sie Tatbestände anders beurteilt, weil sie aus Wettbewerbsgesichtspunkten gesehen werden. Ich glaube aber, wir in der Bundesrepublik müssen unser duales Rundfunksystem beibehalten, weil es sich in den letzten Jahren positiv entwickelt hat und es nicht dazu geführt hat, dass die Privaten in der Bundesrepublik nicht stattfinden, sondern es gibt ein durchaus vernünftiges Miteinander der öffentlich-rechtlichen Anstalten als Anbieter von Programminhalten und den privaten Sendern.

Das Ganze, unter dem wir uns auch jetzt befinden bei der Europäischen Kommission in der Antwort auf den blauen Brief, hat natürlich auch einen Pferdefuß, dass drei Ministerpräsidenten im letzten Jahr mit einem so genannten SMS-Papier auch ein Stück weit die Gebührendiskussion zu einem Tatbestand erhoben haben, worauf die Kommission auch eine Antwort gehabt hat, indem sie sagte, die Gebühr ist doch ein Beihilfetatbestand, denn wir haben teilweise, jedenfalls die Ministerpräsidenten, Einfluss auf die Gebühr genommen. Es gibt noch vielerlei kleinere Punkte, die zu erwähnen sind, die alle sehr gut in der Antwort auf die Große Anfrage zu sehen sind.

Was wird für uns medienpolitisch in Zukunft wichtig sein? Ob und wie online ausgestaltet wird, kommt darauf an, dass die öffentlich-rechtlichen Anstalten auch in Zukunft an der Digitalisierung der Übertragungswege mit teilnehmen können. Ich glaube, keiner hier im Hause könnte sich heute noch vorstellen, dass bei der Einführung des Farbfernsehens damals jemand gesagt hätte, das dürfen nur die Privaten, und der öffentlich-rechtliche Teil macht schwarz-weiß. Was will ich sagen? Online-Angebote dürfen sowohl öffentlich-rechtlich stattfinden im Rahmen des Programmauftrags und begleitend, nicht diese Bratpfannen und andere schöne Beispiele, und auch die Privaten dürfen sich in dem Teil engagieren. Man muss nur transparent noch feststellen, wo es die Grenze gibt zwischen den Online-Aktivitäten, die werbetechnisch hinterlegt sind und womit man Einnahmen erzielt, und dem, was über Gebühren finanziert wird.

Ich halte diese Entwicklung, das Abkoppeln des öffentlich-rechtlichen Sektors in der digitalen Wei

terentwicklung, für äußerst gefährlich, denn wer will sich vorstellen, dass demnächst unsere Telefone, unsere PDA, also mobile Endgeräte, nicht öffentlichrechtlichen Inhalt übertragen dürfen. Warum soll das nicht gehen? Früher haben wir mit der Schreibmaschine geschrieben, heute schreiben wir mit dem Computer. Die Übertragung der Inhalte halte ich für den öffentlich-rechtlichen Sektor für genauso wichtig wie für den privaten. Ich bin daher eigentlich strikt dagegen, dass man sagt, öffentlich-rechtlich bleibt in dem Rundfunkmuseum, und digitale Zukunft, da wollen wir die Privaten ein Stück weit nach vorn bewegen. Ich überspitze an dieser Stelle.

Insoweit muss man vielleicht die Antworten auf den blauen Brief, die man im Moment zu finden sucht, in drei Bereiche unterteilen. Der eine Teil ist, dass man Übereinstimmung finden muss zwischen dem, was die Kommission sagt, und dem, was die öffentlichrechtlichen Anstalten vielleicht für anerkennungswürdig halten. Zweiter Teil ist, dass man aus dem blauen Brief herausarbeiten müsste, welche Probleme gibt es noch, die die Europäische Kommission genannt hat, und wie können wir uns konkret mit diesen Problemen, die dann festgestellt wurden, mit der Kommission auseinander setzen. Ein dritter Punkt wird bestimmt auch sein, dass man Punkte im blauen Brief feststellt, wo die öffentlich-rechtlichen Anstalten eine vollkommen andere Meinung haben und es zu keiner Übereinstimmung kommt.

Ich gehe davon aus, weil die Rundfunkreferenten der Länder heute in Berlin tagen, dass man sich in diesen drei Schritten oder anderen Schritten, jedenfalls in konkreten Schritten, der Beantwortung des Brüsseler Briefes nähert. Es wäre fatal, wenn man jetzt zulassen würde, dass wir uns zurücklehnen und sagen, das ist es jetzt gewesen, die Kommission hat einen blauen Brief geschrieben, und wir können uns von der medienpolitischen Diskussion verabschieden.

Die Kommission fordert in vielen Bereichen ganz konkrete Punkte. Ich nenne sie einmal beispielhaft: Ist die Gebühr ein Beihilfetatbestand oder nicht? Dabei spielt die Transparenzrichtlinie eine Rolle. Eine hinreichende Definition des Auftrags im Online-Angebot, es könnte sein, dass wir als Medienpolitiker und die Rundfunkreferenten gefragt sind, das in unseren Rundfunkstaatsverträgen konkretisieren zu müssen. Die Forderung nach mehr Transparenz im Zusammenhang mit Tochterfirmen wird ein Thema der Problemlage sein, und was die Europäische Kommission fordert, ist eine unabhängige Aufsichtsbehörde. Ich kann mir medienpolitisch im Moment nicht vorstellen, dass wir noch eine weitere Instanz brauchen, die jetzt noch bestimmte Sachen überprüft.

In meiner Rede bin ich sehr stark darauf eingegangen, dass ich den öffentlich-rechtlichen Sektor nicht schützen will, sondern auch die ARD-Anstalten, ZDF und DeutschlandRadio ermuntere, auch positiv da heranzugehen. Bestimmte Entwicklungen im Online-Bereich sind vielleicht zurückzuführen auf das

Notwendige. Vielleicht sind noch andere Diskussionen, die mit Tochtergesellschaften zusammenhängen, genauer zu hinterfragen. Ich möchte aber nicht, dass, und dazu zitiere ich ganz gern Thomas Gruber, bayerischer Intendant und jetzt ARD-Vorsitzender, mit Genehmigung des Präsidenten, es geht um die Teilnahme an Online-Aktivitäten: „Wenn dies nicht wäre, damit wäre die Entwicklungsgarantie von ARD und ZDF in der digitalen Welt in Frage gestellt.“ Ich möchte nicht medienpolitisch etwas herbeiführen, was heißt, die öffentlich-rechtlichen Anstalten dürfen an der Entwicklung der digitalen Zukunft nicht teilnehmen. Ich halte es für zwingend notwendig bei Konkretisierungen bestimmter Punkte im Online-Bereich.

Als Letztes ein Aspekt, der uns in der Bremischen Bürgerschaft noch nicht direkt erreicht hat, aber diskutiert wird, die Dienstleistungsrichtlinie! Die SPDFraktion hat dazu interne Gespräche geführt. Auch im Bereich der Dienstleistungsrichtlinie gibt es Punkte, die aus medienpolitischer Sicht durchaus einer Konkretisierung bedürfen. Ich sehe daran, dass wir immer mehr auf Länderebene uns über europäische Themen auseinander setzen müssen, weil sie uns irgendwann sowieso einholen. Daher sehe ich die Initiative der großen Koalition, aber auch die Initiative des Medienausschusses im letzten Jahr bei der Anhörung der norddeutschen Länder für so gut aufgestellt, dass wir in der Thematik, was passiert öffentlich-rechtlich, unter der Beobachtung der Europäischen Kommission, auf dem richtigen Weg sind. Ich bin mir sicher, dass mit der heutigen Debatte um die Große Anfrage die Diskussion um die Zukunft der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten noch nicht zu Ende geht, sondern ich glaube, dass wir uns im Medienausschuss noch intensiver über die Probleme, die auf uns zukommen, austauschen werden.

Abschließend kann ich Ihnen sagen, dass für die SPD-Bürgerschaftsfraktion klar ist, wir möchten festhalten an einem starken öffentlich-rechtlichen dualen Rundfunksystem unter Beibehaltung bestimmter Qualitätsmerkmale, aber auch bei der Teilnahme an der Zukunft der Digitalisierung der Medienübertragung. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Kollege Strohmann hat anfangs einen historischen Ausflug gemacht in die Geschichte des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Ich finde das sehr wichtig, damit brauche ich darauf nicht weiter einzugehen.

Ein Aspekt aber ist wichtig zu erwähnen: Der öffentlich-rechtliche Rundfunk gehört nicht dem Staat, ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.