Protokoll der Sitzung vom 17.03.2005

Jede einzelne aufgeklärte Straftat belegt, dass es richtig ist, das zu machen, denn die Alternative wäre, wenn wir nicht überwacht hätten, hätten wir all diese Straftaten nicht aufklären und die Täter nicht ermitteln können.

Jetzt sagen Sie immer, Sie müssen dort uniformierte Menschen hinstellen. Herr Dr. Güldner, was ist denn der Unterschied unter dem Gesichtspunkt des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung? Wenn ich 24 Stunden, rund um die Uhr, jeweils vier Beamte auf den Bahnhofsvorplatz stelle, dann sehen die sich auch jeden Menschen, der dort vorbeigeht, an. Dann sehen sie sogar, ob der in den Sexshop am Bahnhofsvorplatz geht oder nicht. Das haben wir bei der Videoüberwachung ausgeschaltet.

(Heiterkeit)

Meine Damen und Herren, natürlich kann ich durch Menschen das Gleiche sehen wie auf dem Bildschirm. Wieso ist in dem einen Fall das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gewahrt und in dem anderen Fall nicht? Das müssen Sie mir einmal erklären, Herr Dr. Güldner! In dem einen Fall bleiben sogar die Menschen ein Leben lang in den Köpfen von Polizisten, und in den anderen Fällen lösche ich das Band nach 48 Stunden. Was ist denn dann eigentlich der wesentlichere Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung?

Herr Dr. Güldner, wenn jemand von Syke nach Bremen zum Einkaufen fährt, der steigt am Bahnhof aus dem Zug aus, geht herunter, wird videoüberwacht im Bahnhof, dann geht er nach Ihrer Vorstellung heraus an die Straßenbahnhaltestelle, steigt in die Straßenbahn, wird in der Straßenbahn videoüberwacht, um dann ins Kaufhaus Karstadt zu gehen und bei seinem Einkauf videoüberwacht zu werden. Nur auf dem Weg zwischen dem Bahnhof und der Straßenbahn soll ich ihn nicht videoüberwachen können, was ist das denn für eine Logik, wo ich dort einen Kriminalitätsschwerpunkt habe, Herr Dr. Güldner?

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. K l e e n [SPD])

Richtig und die Wahrheit ist, wir haben bei den gefährlichen Körperverletzungsdelikten im Jahr 2001 37, im Jahr 2002 33, im Jahr 2003 31 und im Jahr 2004 16 Delikte am Bahnhofsvorplatz gehabt. Wir haben Körperverletzungen und fahrlässige Körperverletzungsdelikte 70, 73, 56, 54 gehabt. Wir haben Sachbeschädigung an Kraftfahrzeugen gehabt drei, vier, drei, zwei, wir haben Taschendiebstahl gehabt 60, 55, in der Tat 127 und dann 41.

Meine Damen und Herren, jede einzelne verhinderte Straftat ist eine Berechtigung dafür, den Bahnhofsplatz videozuüberwachen, und es ist eine Aufforderung an vernünftig denkende Politiker, dafür zu sorgen, dass wir auch an anderen Stellen dieser Stadt darüber nachdenken, wie wir Kriminalität vermeiden und wie wir Straftaten aufklären können, meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Beifall bei der CDU – Abg. D r. G ü l d - n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Jetzt zu dem Antrag!)

Deswegen sage ich, wenn Ihnen die Datenbasis noch nicht reicht, liefern wir gern noch einmal nach. Wir haben jetzt ja noch zusätzliche Zeiträume, in denen wir das hier entsprechend am Bahnhofsvorplatz nachweisen können.

Ich will aber auch etwas zu den Betäubungsmitteldelikten sagen, weil hier immer gesagt wird, das ist nur eine Verdrängung. Natürlich, die einzelne Straftat, das gebe ich offen zu, wird verdrängt. Weder der Dealer noch der Rauschgiftsüchtige werden sich in der Situation für etwas anderes entscheiden, als das Geschäft zu machen. Wir reden aber auch darüber, wie attraktiv wir eigentlich für solche Geschäftsfelder sind. Ein Standort ist immer dann attraktiv, wenn Menschen unbehelligt ihren Geschäften nachgehen können. Meine Aufgabe ist es, dafür zu sorgen, dass Dealer und Drogensüchtige in Bremen nicht unbehelligt ihren Geschäften nachgehen dürfen und können.

(Beifall bei der CDU)

Darum reden wir nicht nur über Verdrängung, sondern an einem Standort, der es erlaubt, dass man hier lebhaft überall, auf allen Straßen, Plätzen, Wegen, Straßenbahnen, Kaufhäusern, Wallanlagen und wo auch immer mit Drogen handeln kann, wird natürlich viel mehr stattfinden als in einer Stadt, in der es eine hohe Kontrolldichte gibt. Deswegen haben wir dafür gesorgt, dass es eine hohe Kontrolldichte mit Polizisten und mit Videoüberwachung gibt, auch am Bahnhofsvorplatz, und das wird auch so bleiben. Ich bin nach wie vor der Überzeugung, anders als andere hier im Hause, dass Drogendelikte die schwersten Delikte mit sind, die man überhaupt in Bremen begehen kann, weil viele Menschen ins Un

glück gestürzt werden und schwere gesundheitliche Nachteile erleiden.

Natürlich ist es eine Abwägungsentscheidung zwischen dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung, wie schlimm ist es, dass 48 Stunden lang gespeichert wird, wie jemand aus dem Bahnhof in eine Straßenbahn gestiegen ist, auf der anderen Seite habe ich Körperverletzungsdelikte, Raubdelikte, Diebstahlsdelikte, Betäubungsmittelverstoßdelikte, Handtaschenraub, Straßenkriminalität. In dieser Abwägungsentscheidung bleibe ich dabei zu sagen, jedes einzelne aufgeklärte und jedes verhinderte Delikt ist ein Beleg dafür, dass die Videoüberwachung an dieser Stelle, wie im Übrigen in der ganzen Republik unter allen Regierungen, in allen Bahnhöfen, in vielen Straßenbahnen möglich und üblich ist, ein wirksames Mittel zur Verbrechensbekämpfung und zur Verbrechensvermeidung ist.

Wenn Sie hier sagen subjektive Sicherheit, Herr Dr. Güldner, sage ich Ihnen, das ist auch bestätigt durch Bürgerbefragungen durch die Polizei, aber offensichtlich wohl auch durch „Buten un binnen“, wie ich mir habe berichten lassen, die Menschen fühlen sich auf solchen Plätzen einfach sicherer. Sie fühlen sich deswegen sicherer, weil sie auf Plätzen, die videoüberwacht werden, auch sicherer sind. Wir alle wissen doch, dass solche Taten wie Handtaschendiebstahl, Raubdelikte, Körperverletzungsdelikte, Delikte sind, die aus Tatgelegenheiten heraus entstehen. Das sind doch keine Taten, die geplant werden. Die Täter überlegen sich doch nicht, heute werde ich einmal ein Körperverletzungsdelikt auf dem Bahnhofsvorplatz begehen, sondern es ergibt sich eine Situation auf dem Bahnhofsvorplatz, wo sie denken, jetzt kann ich dieses Delikt begehen, jetzt kann ich der älteren Dame das Portemonnaie aus der Handtasche ziehen, oder jetzt kann ich mit dem Messer in der Hand von dem Jugendlichen die Herausgabe des Handys verlangen.

Tatgelegenheitsstrukturen zu vermeiden ist Aufgabe von Videoüberwachung. Das hat funktioniert. Sehen Sie sich die Körperverletzungsdelikte an, Herr Dr. Güldner, sehen Sie sich die Handtaschenraubdelikte an, die Diebstahlsdelikte, die Sachbeschädigungsdelikte, es hat in allen Kriminalitätsbereichen funktioniert!

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen])

Deswegen sage ich, Videoüberwachung ist ein wirksamer Beitrag dafür, Tatgelegenheitsstrukturen zu vermeiden, und deshalb bin ich nicht nur dafür, dass wir sie am Bahnhofsvorplatz fortsetzen, sondern ich bin dafür, dass wir sie an weiteren Brennpunkten auch einsetzen. Das betrifft die Sielwallkreuzung genauso wie den Bahnhofsvorplatz in Bremen-Nord. Auch dort in Vegesack ist es dringend erforderlich, dass wir eine Videoüberwachung bekommen, weil

die Menschen dann in Bremen und Bremerhaven sicherer sind und sich auch sicherer fühlen. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist so gewesen, wie es ist, das heißt, meine Wortmeldung wurde nicht gesehen.

(Abg. K l e e n [SPD]: Wir brauchen ein Video!)

Deswegen kann ich nun sagen, vieles, was ich sagen wollte, hat der Innensenator eben in seiner ihm eigenen brillanten Art dargestellt. Gleichwohl, Herr Wedler, nur kurz, ich erlaube mir einmal, Sie darauf hinzuweisen, dass es im Polizeigesetz auch einen Paragraphen 9 gibt. In diesem Paragraphen 9 ist exakt aufgeführt, welche Grundrechte eingeschränkt werden können, deswegen ist auch dieser Paragraph 29 natürlich in seiner Fassung so völlig korrekt. Ich glaube, darüber brauchen wir nicht länger zu diskutieren. Im Übrigen ist der Landesbeauftragte für den Datenschutz immer mit wachem Auge dabei gewesen und hat dafür gesorgt, dass die notwendigen datenschutzrechtlichen Dinge berücksichtigt werden.

Herr Dr. Güldner, gefühlte Sicherheit mögen Sie kennen, ich kenne sie nicht. Ich kenne nur ein subjektives und ein objektives Sicherheitsgefühl.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Ihr Senator hat doch auch davon gesprochen!)

Dieses subjektive Sicherheitsgefühl ist das eine, das bezieht sich auf die Menschen, die sich rechtskonform verhalten und von daher auch überhaupt kein Problem damit haben, durch eine Videokamera im vorübergehenden Sinne aufgenommen zu werden. Tatsächlich ist es aber auch so, und das ist das Entscheidende, was natürlich auch durch eine solche Statistik nicht absolut belegt werden kann, inwieweit sich tatsächlich potentielle Täter davon abhalten lassen, an dieser Stelle zumindest eine Straftat zu begehen. Dann müssten Sie schon eine Umfrage unter potentiellen Tätern machen, aber ich glaube, das ist wohl kaum möglich.

Sie haben gesagt, alle Polizeibeamte. Erstens will ich Ihnen einmal aus der Praxis sagen, vielleicht haben Sie sich auch einmal mit Beamten unterhalten, die den Drogendealern am Bahnhof nachgejagt sind, wenn sie es denn noch konnten, weil sie schon 55 Jahre und älter waren, die dann festgenommen, zur Wache gebracht, Personalien aufgenommen haben, ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

und nicht einmal eine halbe Stunde später war derselbe Mann oder von mir aus auch dieselbe Frau am gleichen Ort und hat den Beamten, der ihn kurz vorher festgenommen hatte, noch mit entsprechenden Handbekundungen begrüßt. Das war die Realität. Deswegen, das sage ich noch einmal, die Beamten sind natürlich durch Video überhaupt nicht zu ersetzen, das ist doch keine Frage, aber Video kann Kriminalitätsbekämpfung sinnvoll ergänzen im Zusammenhang mit den Personen, die Kriminalität bekämpfen, nämlich den Beamtinnen und Beamten des Polizeivollzugsdienstes. So wird ein Schuh daraus!

Deswegen, ich sage es noch einmal, ist hier diese Ergänzung auch insofern sinnvoll, weil nicht nur uniformierte Polizeibeamte – möglicherweise haben Sie das angenommen – dort vor Ort sind, und zwar ständig, sondern zum Beispiel auch der ZED, der Zivile Einsatzdienst, in Zivil dort Dienst macht. Insofern, auch an der Stelle, sage ich, ist das eine sinnvolle Ergänzung, denn wenn auf dem Monitor erkannt wird, dass eine Straftat abläuft, dann kann sofort über Funk an diese ZED-Leute weitergegeben werden, da und da ist etwas los, und dann können die festgenommen werden. Wer dagegen etwas hat, der weiß offensichtlich nicht, was innere Sicherheit bedeutet.

(Beifall bei der CDU)

Ich will Ihnen auch sagen, wir haben heute ja nicht das erste Mal über dieses Thema diskutiert. Wir haben im Zusammenhang mit der Neuformulierung und Novellierung des Polizeigesetzes 2001 und im weiten Vorfeld lange darüber diskutiert, was sinnvoll ist und was nicht. Wir haben uns dann, leider letztendlich dann auch unter dem Eindruck des 11. September 2001, einigen können auf eine Reihe von Positionen, die zu diesem neuen Polizeigesetz geführt haben. Dazu gehörte unter anderem auch die Videoüberwachung, sicherlich nicht das Wichtigste, was darin steht. Es gibt andere Dinge, ich will erinnern an den finalen Rettungsschuss und Ähnliches. Ich will diese Diskussion jetzt nicht wieder aufkommen lassen, das wäre auch völlig überflüssig, weil wir es geregelt haben. Wir werden uns auch in Kürze sicherlich noch über weitere Möglichkeiten und Überlegungen hinsichtlich weiterer Tatbestände im Polizeigesetz zu unterhalten haben.

Ich will Ihnen aber auch noch sagen, Herr Dr. Güldner, weil Sie gesagt haben, Sie verstehen das nicht ganz, ich habe angedeutet, dass unser Koalitionspartner diesen Antrag, der uns vorliegt, wesentlich beeinflusst hat. Unser erster Antrag, den ich hier habe, den verlese ich jetzt nicht, ist wesentlich kürzer und auch präziser. Wir haben uns hier in Form eines Kompromisses geeinigt, nun noch weitere Erhebungen zu machen, dann soll es so sein. Ich bin aber sicher, und ich wiederhole mich, dass wir am Ende stehen haben werden, wir werden noch über

andere Brennpunkte zu reden haben, an denen Videoüberwachung stattfinden kann und soll.

Ein letztes Wort, Statistik hin, Statistik her! Ich sage nur, bei einer Gesamtzahl von Straftaten in diesem Bereich im Jahre 2001 von 603 gegenüber einer Gesamtzahl im Jahre 2004 von 376 finde ich schon, dass das ein beachtlicher Rückgang von Kriminalität ist. Insofern sehe ich auch hier eine völlige Rechtfertigung dieser Videoüberwachungsmaßnahme am Bahnhofsvorplatz.

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will es ganz kurz machen, einfach nur, weil ich möchte, dass wir die notwendige Debatte über Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger auf die Füße stellen und nicht einfach hier irgendetwas behaupten können, was so nicht stimmt. Ich nehme nichts anderes als die Vorlage des Senators für Inneres mit seinen Zahlen, die er uns in der Innendeputation im November vorgelegt hat. Dann sage ich Ihnen nur drei Daten: Am 4. Oktober 2002 ging die Videoüberwachung am Bahnhofsvorplatz in Betrieb. Das ist Nummer eins. Die Gesamtzahl der von Ihnen beobachteten Straftaten 2001 am Bahnhofsvorplatz waren 601 Straftaten. Die Gesamtzahl sämtlicher Straftaten auf dem Bahnhofsvorplatz im Jahr 2003 waren 623 Straftaten, und wenn Sie hier von einem großen Erfolg für die innere Sicherheit in Bremen sprechen – –.

(Abg. H e r d e r h o r s t [CDU]: Und 2004 lesen Sie auch vor!)

Ich kann Ihnen die Statistik ganz vorlesen, wenn Sie möchten. Die Zahlen sind in wesentlichen Teilen nach oben gegangen. Als die Kamera installiert worden ist, ist als erster Effekt zu erwarten, dass das irgendwie messbar sein muss. Was passiert? Die Straftaten nehmen zu! Ich möchte, dass wir zwar darüber diskutieren, wie Sicherheit für Bürgerinnen und Bürger hergestellt wird, aber dass wir nicht auf der Grundlage von irgendwie gegriffenen Zahlen sagen, ein Erfolg ist ein Erfolg ist ein Erfolg,

(Beifall bei der CDU)

weil der Innensenator der CDU angehört, ist die innere Sicherheit ein Erfolg, sondern dann müssen Sie das in der Statistik auch bringen, dass es tatsächlich so ist und nicht nur behaupten, meine Damen und Herren. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Klatschen reicht auch nicht, denn das wird draußen bei den Leuten nicht ausreichen, um zu glauben, dass nur die Tatsache, dass Sie das hier behaupten, schon zu ihrer Sicherheit führt, sondern dann müssen wir uns schon ein bisschen mehr Gedanken machen. Wenn Sie mit der Polizei selbst reden, die glauben auch, dass die Ausstattung des Personals vor Ort die entscheidende Größe ist. Ob Sie dort noch eine Kamera und ein Schild aufhängen, das ist eine Sache, das sehen wir auch an dieser Statistik, die mit der Anzahl der Straftaten relativ wenig zu tun hat. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Das Wort erhält Herr Senator Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Dr. Güldner, das macht heute mit Ihnen richtig Spaß, das will ich an dieser Stelle einmal sagen. Sie haben ein bisschen Recht gehabt eben. Die innere Sicherheit in Bremen ist nicht die Rechtfertigung dafür, dass ein CDUMitglied Innensenator ist, aber weil ein CDU-Mitglied Innensenator ist, ist die innere Sicherheit in Bremen in guten Händen. Das ist die Wahrheit, Herr Dr. Güldner,

(Beifall bei der CDU)

und so herum wird ein Schuh daraus. Mit Ihren Taschenspielertricks, hier ausgewählte Zahlen herauszurechnen und nicht die Gesamtzahl zu nehmen und sich anzuschauen, wie hat sich das bis 2004 entwickelt! Im Gegensatz zu Ihnen sind wir selbstkritisch.

(Lachen beim Bündnis 90/Die Grünen)

Wir haben uns das sehr genau angeschaut, und die Wahrheit ist, und das wissen Sie auch, wir haben im Jahr 2003 die Überwachungsmonitore für die Videoüberwachung auf dem Bahnhofsvorplatz im Polizeipräsidium im Lagezentrum in der Vahr auflaufen lassen, und das war ein Fehler. Diesen Fehler haben wir bemerkt, und deswegen habe ich den Fehler korrigiert, und seitdem läuft das in der Wache Stephanitor auf, und die ist direkt um die Ecke. Deswegen konnten wir die Zahlen vorlegen für das Jahr 2004, die wir Ihnen vorgelegt haben, nämlich dass wir insgesamt einen Rückgang von über 40 Prozent an diesem Standort Bahnhofsvorplatz haben.