Protokoll der Sitzung vom 17.03.2005

Haben es alle gehört? Dann können sich alle beruhigen, und wir können in der Debatte zur Videoüberwachung vielleicht jetzt etwas ruhiger weitermachen!

Herr Kleen hat die Daten zum Handtaschenraub angesprochen. Wenn es wirklich so ist, dass wir im Jahr 2001 eine Fallzahl von null beim Handtaschenraub hatten, dann fragt man sich nicht nur, wie irrelevant es ist, die100 Prozent Steigerung, die der Bericht ausweist, zu hinterfragen, sondern man fragt sich auch, woher die Behauptung, der Bahnhofsvorplatz sei ein Kriminalitätsschwerpunkt und der Handtaschenraub sei dabei ein besonders wichtiger Vorgang, überhaupt kommt, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Herr Kleen hat auch auf die Fahrräder hingewiesen, aber es gibt noch viel bedenklichere Zahlen in diesem Bericht, und ich hätte gern einmal vom Kollegen Herderhorst, vom Senator eine Antwort darauf. Nehmen wir den Taschendiebstahl! Wir sind uns vollkommen einig, wo großes Gedränge herrscht, wo viele Menschen sind, ist Taschendiebstahl eine nicht abzustreitende Gefahr, der wir entgegentreten müssen. An diesem Punkt sind wir uns völlig einig.

Jetzt schauen Sie sich aber einmal das Jahr 2002 ohne Videoüberwachung an: 55 Fälle von Taschendiebstahl auf dem Bahnhofsvorplatz. Dann führen wir die Videoüberwachung ein und nehmen das Jahr 2003: plötzlich 127 Fälle von Taschendiebstahl. Mit Videoüberwachung auf dem Bahnhofsvorplatz! Ich verstehe nicht, wie man angesichts dieser Zahlen hier hergehen und sagen kann, die Videoüberwachung sei ein Erfolg, weil die Delikte, die Fallzahlen zurückgegangen sind. Das habe ich noch nicht verstanden, meine Damen und Herren!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Nehmen wir zum Beispiel die Drogendelikte, ein noch schwierigerer und wichtigerer Bereich! Wir hatten im Jahr 2001 auf dem Bahnhofsvorplatz 277 Drogendelikte, und wir haben im Jahr 2003 mit Videoüberwachung 324 Drogendelikte. Wieso können Sie behaupten, es sei ein Erfolg? Sie haben keinerlei aussagekräftige Zahlen mit dieser Statistik vorgelegt, abgesehen von der Frage, die man sich stellen muss, wieso immer noch 324 Drogendelikte trotz Videoüberwachung stattfinden auf diesem Bahnhofsvorplatz. Diese Frage haben Sie auch noch nicht beantwortet!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Alternative dazu ist doch vollkommen klar. Die Alternative, die Bürger wesentlich lieber haben als Schilder und Kameras für die gefühlte Sicherheit, sind Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aus Fleisch und Blut, die beobachten Straftaten nicht nur, die können auch noch eingreifen, die können den Bürgern auch noch helfen, was eine Kamera nicht kann. Wenn man weiß, wo der Monitor steht, wie die Beobachtung des Monitors auf der Stephanitor-Wache geregelt ist, dann weiß man, dass die Bürger im Prinzip auf dem Bahnhofsvorplatz nicht mehr oder weniger geschützt werden als ohne die Videoüberwachung.

Nur Beamtinnen und Beamte aus Fleisch und Blut sind die Alternative, denn sie können eingreifen, sie können die Bürger beschützen, sie können helfen, und dafür sind wir hier immer eingetreten,

(Abg. Frau W i n d l e r [CDU]: Also doch mehr Polizei!)

und dafür müssen Sie sehr gewichtigere, andere Zahlen und Fakten vorlegen, damit wir diese Meinung hier in diesem Hause noch einmal ändern. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag zielt in die richtige Richtung und bekräftigt indirekt die von der Deutschen Volksunion immer wieder vorgetragenen Forderungen nach deutlich verstärkten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Prävention und Verbrechensbekämpfung. Dabei muss es bei der Videoüberwachung im öffentlichen Raum allerdings darum gehen, dass nicht nur der Vorplatz des Bremer Hauptbahnhofs gezielt überwacht wird, sondern auch nach Paragraph 29 Absatz 3 des Bremischen Polizeigesetzes, wonach die Möglichkeit gegeben ist, dass an öffentlich zugänglichen Orten, an denen vermehrt Straftaten begangen werden oder bei denen aufgrund der

örtlichen Verhältnisse die Begehung von Straftaten zu erwarten ist, Videoüberwachung umfangreicher als bisher angewendet wird.

Meine Damen und Herren, wie mitgeteilt wird, geht aus dem Erfahrungsbericht der Innendeputation hervor, dass infolge der eingesetzten Überwachungskameras im Bahnhofsbereich begangene Straftaten umfassender als zuvor aufgeklärt werden konnten und ein tatsächlicher Rückgang der Kriminalität am Bahnhofsvorplatz registriert wurde. Zudem sei eine Steigerung des Sicherheitsgefühls der direkt betroffenen Geschäftsleute festgestellt worden. Das ist doch schon einmal ein gutes Resultat, das ganz sicher auch an anderen Orten in Bremen erzielt werden könnte, zumal die Kriminalitätsrate laut polizeilichen Untersuchungen weiter erschreckend gestiegen ist.

In diesen Untersuchungen wird klar und deutlich aufgezeigt, dass gerade im Bereich von Gewalt- und Diebstahlsdelikten sowie Rauschgifthandel besonders viele Ausländer oder ausländische Jugendbanden beteiligt sind. Die Prüfung von Möglichkeiten der Videoüberwachung an weiteren Kriminalitätsschwerpunkten in Bremen – ich betone Kriminalitätsschwerpunkte in Bremen – sollte deshalb so schnell wie möglich geschehen, denn unsere Bürger haben einen Anspruch, ein Recht auf größtmöglichen Schutz vor Straftätern aller Schattierungen. Hierbei sollten auch die Bereiche der Sielwallkreuzung einbezogen werden. Die Schnittstelle von Ostertor und Steintor muss als Schwerpunktmaßnahme einen entsprechenden Stellenwert haben.

Meine Damen und Herren, schon vor rund eineinhalb Jahren kamen nach Erkenntnissen der Drogenfahnder sage und schreibe 90 Prozent der Dealer dort aus afrikanischen Ländern, wie zum Beispiel Sierra Leone, Gambia und so weiter. Gerade angesichts der Tatsache, dass die bisherigen Strukturen der Polizei infolge Ihrer gescheiterten Reform völlig zerschlagen wurden und die Bremer Polizei durch einen beispiellosen personellen Kahlschlag in einigen Bereichen regelrecht in die Handlungsunfähigkeit getrieben wurde, muss verstärkt auf Videoüberwachung gesetzt werden, denn Streifen und Großrazzien vor Ort und im Umfeld des „Giftecks“ mit seiner Drogenszene sind praktisch nur noch in Ausnahmefällen möglich. Das ist die Folge der unverantwortlichen Ausdünnung der Personaldecke bei der Polizei, der weitere Streichorgien bevorstehen. Das haben wir doch schon diskutiert. Das haben sogar Sie nicht einmal abgestritten.

Aus Untersuchungen der Polizeiführung geht hervor, dass Ausländer beziehungsweise Migranten häufig Gewalt- oder Diebstahldelikte begehen. Im ersten Halbjahr 2004 – Frau Linnert, hören Sie einmal zu! – hat die Zahl bestimmter Straftaten um sage und schreibe zehn Prozent zugenommen. Diese erschreckende Tatsache zwingt uns verstärkt zur Kriminalitätsvorbeugung durch Einsatz von Überwachungskameras an einschlägigen Orten im Stadtgebiet.

Angesichts der jüngsten Polizeistudie müssten bei Ihnen doch schon längst die Alarmglocken läuten. So heißt es unter anderem, dass der Anteil – ganz langsam zum Mitschreiben für die Grünen – ausländischer Tatverdächtiger im Bereich Straftaten gegen das Leben im Jahr 2002 bereits 42 Prozent ausmachte und fast die Hälfte aller Straßenraube von ausländischen Tatverdächtigen begangen werden. Bei jungen Intensivtätern liegt der Anteil der so genannten Migranten 2004 sogar deutlich über 70 Prozent.

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang sei auch auf die erschreckende Entwicklung an Schulen in Bremen und Bremerhaven hingewiesen, wir haben es heute Morgen diskutiert, Gewaltbereitschaft und Gewalttaten haben in den vergangenen Jahren kontinuierlich zugenommen. Deshalb muss auch hier mehr Prävention erfolgen, damit gegen brutale, gewalttätige Banden und Einzeltäter multinationaler Herkunft endlich wirksam vorgegangen werden kann.

Meine Damen und Herren, hätten Sie damals schon meinem Antrag „Videoüberwachung an Schulen“ überparteilich zugestimmt, dann hätten vielleicht unzählige Gewalttaten an Schulen in Bremerhaven und Bremen verhindert werden können. Dass Videoüberwachung nicht nur sinnvoll, sondern auch zum Schutz unserer Bürger dringend erforderlich ist, zeigt auch das Beispiel der kameraüberwachten Bahnen und Busse der BSAG. Die Erfahrungen sind durchweg positiv, Sachbeschädigungen und Übergriffe konnten spürbar eingedämmt oder sogar verringert werden. Die Fahrgäste fühlen sich sicherer als zuvor, deshalb mehr Videoüberwachung an einschlägig bekannten Orten im Land Bremen!

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte eine Vorbemerkung machen, ich bin nicht Mitglied der Innendeputation, und deswegen kann ich über die Diskussionslage dort natürlich nicht so viel sagen. Wir haben es aber mit einem allgemeinen politischen Thema zu tun, und deswegen habe ich mich auch ausdrücklich noch einmal zu Wort gemeldet. Es ist also kein Spezialthema nur für die Innendeputation oder den Polizeiausschuss.

Die zweite Vorbemerkung: Wir sind hier im Landtag und beschäftigen uns im Grunde genommen mit Landespolitik, und ich denke mir, so sollten wir auch diese Debatte führen. Ich sage das nur als Anmerkung, nicht als Kritik. Das ist keine stadtbremische Sache, sondern das betrifft uns insgesamt als Land. Ich will das nur als Vorbemerkung sagen, damit wir uns klar sind, dass wir hier im Landtag sind und entsprechend diese Diskussion führen.

Die FDP ist eine Partei, die sich in ganz besonderer Weise um Einhaltung und Beachtung von Grund

rechten bemüht, die in unserem Grundgesetz in einem eigenen Kapitel enthalten sind, deshalb beäugen wir alles, was hier an Eingriffen in die Grundrechtspositionen vorgenommen wird. Die Videoüberwachung ist einer von diesen Grundrechtseingriffen, um die es hier geht. Sie wissen alle, dass es bezüglich von Grundrechtseingriffen eine Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt, darauf ist schon hingewiesen worden. Es gibt das berühmte Volkszählungsurteil, das zu Grundrechtseingriffen etwas aussagt, nämlich: Jeder ist Herr seiner eigenen Daten, es sei denn, der Staat, der Gesetzgeber greift in dieses Grundrecht ein. Das ist der Hintergrund, vor dem wir dies diskutieren.

Das Land Bremen hat Gott sei Dank im Bremischen Datenschutzgesetz eine allgemeine Regelung gefunden für die Videoüberwachung, hat damit also von dieser Befugnis oder von diesem Recht, was das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber zugebilligt hat, Gebrauch gemacht, und es gibt natürlich eine Regelung, die im Polizeigesetz enthalten ist und mit der wir uns hier heute zu beschäftigen haben.

Wenn man sich diese Regelung einmal etwas genauer ansieht, Herr Herderhorst, Sie haben es zitiert, ist der Paragraph 29 Absatz 3 angeführt, und dazu muss man auch den Absatz 4 nehmen. In Absatz 3 ist die Anforderung der regelmäßigen Überprüfung einer solchen Sache, das ist die eine Voraussetzung, wenn man so etwas anordnet, und es ist natürlich eingegrenzt auf bestimmte Orte, in diesem Fall den Bahnhofsvorplatz. In Absatz 4 ist die Regelung enthalten, dass nach relativ kurzer Zeit die Informationen zu vernichten oder zu löschen sind, es sei denn, man benötigt sie im Einzelfall zur Verfolgung von Straftaten. So ist das Grundkonzept der Regelung. Das, denke ich, ist der Hintergrund, an dem wir uns auch hier orientieren.

Hier wurde gesagt, wir müssen Erfahrungsberichte sammeln, das ist ja die regelmäßige Überprüfung, die in dem Antrag enthalten ist. Ich habe mitbekommen, dass es in der Innendeputation einen ersten Erfahrungsbericht gegeben hat, nur, wenn ich mir die Zahlen anhöre und die Eingrenzungen, dann, muss ich sagen, ist das in meinen Augen etwas zu gering. Das heißt also, man kann nicht nur den Bahnhofsvorplatz ins Auge fassen, sondern man muss dann, um solche Verdrängungssituationen zu erfassen, eine größere Region, den Bahnhof insgesamt oder möglicherweise sogar die ganze Stadt Bremen ins Auge fassen, um dann die Kriminalitätsentwicklung, wenn das nämlich ein Ziel dabei gewesen sein sollte, zu erkennen. Das müsste man auf jeden Fall hier verlangen, um das endgültig einschätzen zu können.

Insofern kann ich dem, was Herr Dr. Güldner hier vorgetragen hat, ausdrücklich zustimmen, denn das finde ich genau angemessen. Man muss, bevor man zu endgültigen Aussagen kommt, vernünftig prüfen und vernünftige Aussagen haben. Das fordert nämlich das Bremische Polizeigesetz. Der Bahnhofsvorplatz

ist in meinen Augen, wenn man diese Statistik nur darauf bezieht, natürlich etwas eng.

Videoüberwachung ist, so sehe ich das, ein Hilfsmittel, aber nicht ein Allheilmittel, so muss man das auch sehen. Insofern ist mir natürlich sehr sympathisch, wenn Sie, Herr Dr. Güldner, sagen, wir müssen auch mehr lebende Polizisten in dem Bereich einsetzen, denn das befördert nämlich auch das subjektive Sicherheitsgefühl, und zwar wahrscheinlich mehr als eine technische Einrichtung, von der ich als Normalbürger üblicherweise nichts mitbekomme. Diese Schilder, die dort aufgestellt sind, sind relativ hoch, ich habe sie bis heute nicht wahrgenommen, obwohl ich ständig dort entlanggehe.

Ich denke, man muss das auch so sehen, dass man das im Grunde genommen nicht als Allheilmittel nimmt, sondern als Unterstützungsmöglichkeit, wenn man das in sehr engem Rahmen überhaupt akzeptiert. Man muss bei der Videoüberwachung sehen, dass auch sehr viele Unbeteiligte mit aufgezeichnet werden, darum ist diese Diskrepanz, dieser Zwiespalt zwischen den Grundrechtspositionen dieser Unbeteiligten und den Grundrechtspositionen der möglicherweise Beteiligten auch so riesig. Deswegen hat der Gesetzgeber auch die engen Voraussetzungen und die engen Vernichtungs- und Aufbewahrungsregelungen eingeführt.

Ich möchte sagen, dass wir das im Prinzip als FDP und ich persönlich auch unterstützen, allerdings unter sehr engen Voraussetzungen und auch nur dann, wenn regelmäßig die Erforderlichkeit, die Zulässigkeit und die Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüft werden, wie der Gesetzgeber das hier in Bremen gefordert hat. Eine ständige Überprüfung der Anwendungsvoraussetzungen müssen wir uns stets vorbehalten.

Was den Antrag im Einzelnen angeht, wollte ich darum bitten, dass Sie die beiden Ziffern getrennt aufrufen. Der Ziffer 1 könnte ich unter bestimmten Vorbehalten eigentlich zustimmen. Die Ziffer 2 würde ich allerdings gern ablehnen, weil ich meine, man muss den Prüfbericht abwarten, und erst dann kann man endgültige Ergebnisse erzielen, bevor man dann zu weiteren Schritten kommt und sich das System ausdenkt.

Man muss, das sage ich zum Schluss, auch irgendwann einmal, wenn die Ergebnisse, die regelmäßigen Überprüfungen so sind – ich sage nicht, dass das am Bahnhofsvorplatz jetzt der Fall ist –, dahin kommen, dass, wenn die Technik an der Stelle ungeeignet ist, wir sie entweder ganz wegnehmen, an anderer Stelle einsetzen oder durch andere Maßnahmen ersetzen müssen. Das heißt also, es ist kein Allheilmittel für alle möglichen Zwecke. Wir wollen es partout nicht, dass wir eine flächendeckende Überwachung einsetzen. Das, denke ich, sieht auch das Gesetz nicht vor, denn das ist beschränkt auf bestimmte Lokalitäten und gilt nur unter ganz engen Voraus

setzungen. Ich bitte um getrennte Abstimmung. Der ersten Ziffer würde ich gern zustimmen, und der zweiten Ziffer würde ich nicht zustimmen. – Vielen Dank!

Als nächster Redner hat das Wort Herr Senator Röwekamp.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin für meine Geduld und mein ausgleichendes Wesens hinlänglich bekannt, deswegen habe ich mich insbesondere über den Debattenbeitrag von Herrn Dr. Güldner gefreut, weil er mir doch Gelegenheit gibt, dass man an der einen oder anderen Stelle auch einmal eine Kante zeigen und unterschiedlicher Auffassung sein kann.

Sehr geehrter Herr Dr. Güldner, meine Aufgabe als Innensenator ist es, dafür zu sorgen, dass die Menschen in Bremen sicher sind,

(Beifall bei der CDU)

aber meine Aufgabe ist es auch, dafür zu sorgen, dass die Menschen sich in Bremen und Bremerhaven sicher fühlen. Deswegen können Sie nicht sagen, ich würde nur daran gemessen werden, welche tatsächlichen Kriminalitätszahlen wir haben, sondern wir messen uns auch maßgeblich daran, ob die Menschen sich in Bremen vor Verbrechen und vor Verbrechern sicher fühlen oder nicht. Deswegen sorgen wir für beides, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch in Bremen.

Traue keiner Statistik, die du nicht selbst gefälscht hast! Sowohl Herr Kleen als auch Herr Dr. Güldner haben hier sehr selektiv aus unserem Bericht zitiert, und zwar nur die Bereiche, die berechtigte Zweifel aufkommen lassen können, ob die Videoüberwachung am Bahnhofsvorplatz tatsächlich Wirkung gezeigt hat oder nicht. Aber ich will Ihnen hier eine Erfolgsbilanz darstellen, weil Herr Wedler zum Beispiel auch jemand ist, bei dem ich am Ende seiner Rede immer noch nicht weiß, wie er sich jetzt verhält. Ist er jetzt für die Videoüberwachung oder dagegen, will er das jetzt am Bahnhofsvorplatz machen oder nicht, und wenn ja, will er, dass wir wie oft berichten? Ich habe es nicht so genau verstanden. Herr Wedler, aber weil Sie sich wahrscheinlich auch nie festlegen, können Sie im Zweifel auch mit jedem regieren, das ist Ihr Vorteil.

(Beifall bei der CDU)

Das begrüße ich immer an Dr. Güldner, der sagt wenigstens am Ende, was er denkt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, was ist die Wahrheit? Die Wahrheit ist, wir haben mittels der Videoüberwachung in mindestens sechs Fällen am Bahnhofsvorplatz Körperverletzungsdelikte feststellen, beobachten und die Täter ermitteln und stellen

können, davon in vier Fällen gefährliche Körperverletzungsdelikte. Wir haben in zwei Fällen Raubdelikte aufgezeichnet und konnten diese Daten in der weiteren Sachbearbeitung verwerten. Wir haben zwei Fahrraddiebe gestellt, wir haben in mindestens zwei Fällen andere Diebstahlsdelikte verzeichnet, wir haben mehrere Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz beobachtet und entsprechende Strafverfahren eingeleitet, und wir haben sogar eine vermisste Person ermittelt und zurückführen können. Jeder einzelne dieser Fälle rechtfertigt aus meiner Sicht, dass wir den Bahnhofsvorplatz videoüberwachen.

(Beifall bei der CDU)

Jede einzelne aufgeklärte Straftat belegt, dass es richtig ist, das zu machen, denn die Alternative wäre, wenn wir nicht überwacht hätten, hätten wir all diese Straftaten nicht aufklären und die Täter nicht ermitteln können.