Ich möchte aber noch auf einen anderen Aspekt eingehen, warum dieses Weserwasserkraftwerk bedeutsam ist, nämlich auch bedeutsam für die menschliche Gesundheit. Im Gegensatz zu Kohlekraftwerken, die Feinstäube freisetzen, ist das bei dem Weserwasserkraftwerk nicht der Fall. Das heißt, bei der Erzeugung von Strom mittels Wasserkraft verringert sich auch die Hintergrundbelastung der Feinstäube.
Die aktuellen Debatten haben eines gezeigt: Auch wenn es Notwendigkeiten im Verkehr zur Reduzierung der Feinstaubbelastung gibt, um überhaupt – das heißt, es wird wahrscheinlich nicht passieren – die Grenzwerte, die dieses Jahr gelten, einhalten zu können, ist auch die Hintergrundbelastung von Bedeutung, und diese macht einen erheblichen Anteil aus. Ich möchte hier nur noch einmal klar und deutlich machen, dass das Weserwasserkraftwerk auch ein Beitrag ist, die Hintergrundbelastung durch Feinstäube zu reduzieren und daher auch aus dem Aspekt der menschlichen Gesundheit von Bedeutung ist.
Warum heute diese Einigkeit in der Bürgerschaft herrscht und warum wir alle zustimmen werden, hat schon Herr Schuster deutlich gemacht, denn der Hintergrund, warum jetzt der wirtschaftliche Betrieb eines Weserwasserkraftwerks möglich ist, ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz. Es ist eine Stütze, eine Förderung für die Einführung erneuerbarer Energien, obwohl ich nicht damit übereinstimmen würde, Herr Schuster, dass es sich hierbei um eine Subvention im originären Sinn handelt. Es ist keine Subvention im eigentlichen Sinn, sondern es ist eine Umlage durch die Einspeisungsvergütung auf die Verbraucher und Verbraucherinnen.
Auch hier noch einmal der Hinweis: Wie viel das jeden kostet, dass man finanziell dazu beiträgt, dass wir in der Energienutzung umsteuern hin auf saubere und zukunftsfähige Energien, kann jeder an seiner Stromrechung ablesen. Es sind Beträge von einem bis zwei Euro im Monat. Es steht immer unten auf der Stromrechnung, wie viel man – jeder persönlich – für dieses Erneuerbare-Energien-Gesetz bezahlt.
Ein Ergebnis für uns ist, dass jetzt die Chancen für ein Weserwasserkraftwerk gut stehen und es dringlich ist. Es ist dringlich, dass diese Gesellschaft wegkommt von Öl und Atom. Das ist auch aus friedenspolitischen Gründen dringlich. Es ist klar aus ökologischen und ökonomischen Gründen, es ist aber auch zentral klar aus friedenspolitischen Gründen, denn eines der wesentlichen Probleme, was den Weltfrieden betrifft, wird die Verteilungsfrage der Ressourcen sein. Deswegen ist es auch so wichtig, dass man hier umsteuert.
Das Weserwasserkraftwerk ist für Bremen ein relativ großer Beitrag, und wir Grünen wünschen uns, dass nach jetzt fast 20 Jahren dieser Herzenswunsch, dieses Wunschkind der Grünen das Licht der Welt erblickt. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Dr. Mathes, Sie sehen schon, ich lächle! Ich finde es ja erst einmal fantastisch, dass wir uns alle einig sind.
Ich muss es Ihnen anscheinend noch einmal erklären, warum wir Ihrem Antrag damals nicht zugestimmt haben. Sie sind nämlich immer der Auffassung gewesen, dass Sie ein Weserwasserkraftwerk wollen, egal unter welchen Voraussetzungen, ob staatlich oder privat war Ihnen ganz egal, Sie hätten auch Millionen ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Euro Unsummen von der Stadt und dem Land Bremen aus hineingeschossen, um ein Wasserkraftwerk zu bekommen. Unsere Meinung war immer: Wir wollen ein Wasserkraftwerk auf privater Initiative und mit privaten Investoren.
Insofern war das auch überhaupt kein parlamentarischer Missbrauch oder sonst irgendetwas, und deswegen konnten wir damals Ihrem Antrag in der Deputation nicht zustimmen, Frau Dr. Mathes. Ich versuche es ja nur zu erklären, und ich freue mich, dass wir uns hier alle einig sind und gleich dem Antrag zustimmen. – Danke!
Herr Präsident, meine Herren und Damen Abgeordneten! Ich habe gerade gelernt, Frau Dr. Mathes, dass wir mit dem Wasserkraftwerk in Bremen einen Beitrag zum Weltfrieden leisten. Das macht mich ganz besonders stolz, denn mein Haus ist seit Jahren darum bemüht, das Wasserkraftwerk in Bremen, das in kleinerem Umfang einen Vorläufer hatte, der 1987 abgerissen wurde, als Projekt zu fördern, in den Bau zu bringen und letztlich an das Netz zu bekommen. Insofern besteht ja auch großes Einvernehmen.
Punkt drei des Antrags richtet sich an den Senat und damit an die zuständige senatorische Dienststelle und fordert uns auf, den geplanten Neubau eines Wasserkraftwerks am Weserwehr Bremen verfahrenstechnisch zu unterstützen und das erforderliche wasserrechtliche Planfeststellungsverfahren zügig durchzuführen. Wir sind zu all dem bereit, aber es gibt noch kein Planfeststellungsverfahren. Die erforderlichen Anträge sind eine Sache, die der Antragsteller, hier ist es der Investor, bewerkstelligen muss. Der Antragsteller, der von uns intensiv beraten und unterstützt wird, hat einige schwierige Vorfragen zu klären, denn Verfahren in Deutschland sind nicht ganz einfach geworden. Er muss jede Menge Gutachten beibringen – von uns zumindest immateriell und durch Sachverstand unterstützt –, und er muss sich mit einer Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auseinander setzen, die Verfahrensbeteiligte ist und natürlich die Interessen der Bundeswasserstraße und des Schiffsverkehrs im Vordergrund berücksichtigt. Das erfordert eine intensive Abstimmung im Vorfeld. – Soweit zu den eher skeptischen Betrachtungen!
Das Positive ist, dass wir davon ausgehen dürfen, dass dieses Vorverfahren, wenn nicht noch irgendeine Störung im letzten Moment eintritt und noch ein neues Gutachten zum Beispiel zur Fischdurchlässig
keit von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung nachgefordert werden sollte, im Mai abgeschlossen werden kann. Dann wird der Antrag zur Planfeststellung eingereicht.
Das Verfahren wird rund ein Jahr dauern, eventuell kann es noch um ein paar Monate beschleunigt werden. Dann ist nach heutigem Sachstand mit einer dreijährigen Bauzeit zu rechnen. Das heißt mit anderen Worten, wir können uns alle glücklich schätzen, wenn der Bau im Jahr 2009 vollendet sein wird. Ich denke, das sind die zeitlichen Perspektiven, mit denen wir trotz allen Einvernehmens hinsichtlich der Zielerreichung hier rechnen müssen. Das können wir auch nicht noch stärker beschleunigen, als wir es bisher schon tun. – Danke!
Wer dem Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 16/558 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Gemäß Paragraph 29 unserer Geschäftsordnung hat der Senat die Möglichkeit, die Antwort, Drucksache 16/581, auf die Große Anfrage in der Bürgerschaft mündlich zu wiederholen.
Ich gehe davon aus, Frau Senatorin Röpke, dass Sie die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU nicht mündlich wiederholen möchten.
Auf die Antwort des Senats auf Große Anfragen folgt eine Aussprache, wenn dies Mitglieder der Bürgerschaft in Fraktionsstärke verlangen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zeitlich haben wir heute eine Punktlandung mit dem Thema gemacht, denn gestern hat das europäische Parlamentsverfahren für die Dienstleistungsrichtlinie begonnen. Seit der Abschaffung der EU-Binnengrenzen vor zwölf Jahren hat der Binnenmarkt ein zusätzliches Wachstum von 1,8 Prozent jährlich erzielt und damit auch sehr viele neue Arbeitsplätze geschaffen. Die damalige Einführung betraf aber in der Regel nur den Warenverkehr, während die jetzt geplante Dienstleistungsrichtlinie 70 Prozent der gesamten EU-Wirtschaft liberalisieren soll. Man spricht davon, dass man allein hier in Deutschland 70 000 Arbeitsplätze neu schaffen will, das wurde in Gutachten errechnet. Allerdings muss man diese Zahl kritisch hinterfragen.
Der im Februar 2004 vom EU-Kommissar Bolkestein vorgelegte Entwurf will die rechtlichen und administrativen Hemmnisse im Dienstleistungsmarkt beseitigen. Die Richtlinie soll dann im Jahr 2009 in Kraft treten. Inzwischen geht allerdings die Angst um, dass die Zahl der Verlierer größer sein könnte als die Zahl der Gewinner. Dies sind in unseren Augen berechtigte Sorgen bei einer Arbeitslosenzahl von fünf Millionen und den Erfahrungen mit den inzwischen per Werk- oder Leihvertrag arbeitenden Fleischern und Fliesenlegern aus den osteuropäischen Staaten, welche weder das Entsendegesetz aus dem Jahr 1996 noch die bei den Beitrittsverhandlungen eingeführte siebenjährige Übergangsfrist für einreisende Arbeitnehmer erfasst, da sie mittels Werk- und Leihvertrag hier für minimale Entgelte arbeiten.
Meine Damen und Herren, die EU-Kommission will eine grundsätzliche Öffnung mit einigen wenigen Ausnahmen erreichen. Für uns gibt es allerdings zwei fundamentale Kritikpunkte an dieser neuen Richtli
nie: erstens der Anwendungsbereich und zweitens das Herkunftslandprinzip. Aufgrund des weit gefassten Anwendungsbereichs erfasst die Richtlinie auch alle Pflege- und Gesundheitsdienstleistungen. Diejenigen, die Dienstleistungen in Deutschland erbringen, unterliegen hinsichtlich dieser Regelung bei ihren Verträgen, ihres Inhalts und der Haftung den nationalen Regelungen des EU-Herkunftslandes, dessen Staatsangehöriger eventuell ein Zahnarzt oder ein Arzt ist. Ähnlich verhält es sich im Pflegebereich.