Protokoll der Sitzung vom 22.06.2005

Kleine Anfrage der Fraktion der CDU vom 21. Juni 2005

Zur Abwicklung der Tagesordnung wurden interfraktionelle Absprachen getroffen, und zwar zur Aussetzung des Tagesordnungspunktes fünf, hierbei handelt es sich um Schutz kindlicher Opfer von Sexualdelikten im Strafverfahren verbessern, des Tagesordnungspunktes acht, Altersdiskriminierung, des Tagesordnungspunktes 13, Drittmittel, Eigenmittel des Landes und die regionalen ökonomischen Wirkungen von Wissenschaftsausgaben, des Tagesordnungspunktes 21, Kooperation mit Niedersachsen, und des Tagesordnungspunktes 23, Strukturentwicklung des ttz und Stärkung der Hochschule Bremerhaven.

Des Weiteren wurden Vereinbarungen getroffen zur Verbindung des Tagesordnungspunktes vier, Ermittlungsverfahren und Strafverfahren wegen Straftaten mit rechtsextremistischem Hintergrund – notwendige Verbesserungen im Strafrecht und Versammlungsrecht, und des Tagesordnungspunktes 29, Bremen aktiv gegen die Gefahr von rechts, sowie zur Vereinbarung von Redezeiten bei einigen Tagesordnungspunkten.

Meine Damen und Herren, hinsichtlich der Abwicklung der Tagesordnung der Bürgerschaft (Landtag) wurde vereinbart, dass zu Beginn der Sitzung morgen Vormittag der Tagesordnungspunkt sieben, Wirtschaftspolitische Auswirkungen der EU-Osterweiterung für das Land Bremen, aufgerufen wird. Die Sitzung am Donnerstagnachmittag um 14.30 Uhr beginnt mit dem Punkt außerhalb der Tagesordnung „Bericht über Vertrags- und Finanzlage des Space-Parks“ – Drucksache 16/660 –; im Anschluss daran wird der Bericht des Vorstandes der Bremischen Bürgerschaft nach Paragraph 24 des Bremischen Abgeordnetengesetzes behandelt.

Das Wort zur Geschäftsordnung hat die Abgeordnete Frau Linnert.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte hier zur Geschäftsordnung sprechen bezüglich des Antrags Drucksache 16/660 – das ist der grüne Antrag „Bericht über Vertrags- und Finanzlage des Space-Parks“ – und der Mitteilung des Senats vom 21. Juni 2005, Drucksache 16/668. Der Präsident hat eben vorgeschlagen, dass diese beiden Tagesordnungspunkte am Donnerstag hier aufgerufen und gemeinsam beraten werden sollen, also miteinander verbunden werden.

Das ist für uns insofern in Ordnung, ich bitte nur um Prüfung eines Sachverhaltes, ob nämlich die Mitteilung des Senats in korrekter Art und Weise der Bürgerschaft zugegangen ist, beziehungsweise ob es sich bei der Mitteilung des Senats auch wirklich um eine Mitteilung des Senats handelt, die hier eine Drucksachen-Nummer bekommen kann, weil der Senat unter Verstoß gegen seine eigene Geschäftsordnung vom 21. Juli 2003, in der ganz eindeutig geregelt ist, dass alle an die Bürgerschaft zu richtende Anträge und Mitteilungen vom Senat beschlossen werden müssen, diese Mitteilung des Senats nicht beschlossen hat, sondern nur zur Kenntnis genommen hat.

Es ist jetzt nicht so, dass ich finde, dass die Grünen auch noch aufpassen müssen, dass der Senat seine eigene Geschäftsordnung einhält, das ist nicht mein Problem. Es ist auch nicht so, dass ich das nicht politisch und menschlich verstehen kann, dass niemand mehr im Senat diesem Bericht zustimmen möchte beziehungsweise dem dort dargelegten Sachverhalt, ich möchte aber den Präsidenten bitten zu prüfen, ob ein Vorgang, den der Senat nur Kenntnis genommen und dann der Bürgerschaft zugeleitet hat, dann hier geeignet ist, eine Drucksachen-Nummer zu bekommen und mit der Debatte so verbunden zu werden, oder ob es nicht zwingende Voraussetzung ist, dass der Senat Beschlüsse fasst, die er dann der Bürgerschaft zuleitet. – Ich bedanke mich!

Frau Kollegin Linnert, wir sichern Ihnen zu, dass wir das im Laufe des Tages prüfen und Ihnen das Ergebnis dann mitteilen werden.

Wer ansonsten mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) ist mit den interfraktionellen Absprachen einverstanden.

(Einstimmig)

Wir treten in die Tagesordnung ein.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 13 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor.

Die erste Anfrage trägt die Überschrift „Landeseinrichtungen für Bremerhaven“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Kirschstein, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Kirschstein!

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir, die SPD-Fraktion, fragen den Senat:

Erste Frage: Wie viele Landesdienststellen gibt es jeweils in Bremerhaven und in Bremen?

Zweite Frage: Wie hoch ist die Anzahl der Landesbeschäftigten in Bremerhaven und in Bremen?

Dritte Frage: Wie hat sich die Anzahl der Landesdienststellen und Landesbeschäftigten in den letzten fünf Jahren – ab 2000 – in Bremerhaven verändert?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Lühr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Der Antwort ist voranzustellen, dass als Landesdienststellen im Sinne der Anfrage nur Einrichtungen aufgelistet werden, die in Ämterform organisiert werden und die Bestandteil des Landeshaushalts sind oder als Sonderhaushalt geführt werden. Weitere Einrichtungen, die in anderen Organisationsformen wie Eigenbetriebe oder Stiftungen betrieben werden, sind daher nicht unter den originär abgefragten Einheiten erfasst. Zu den nicht erfassten Einrichtungen zählen unter anderen die Stiftung Deutsches Schifffahrtsmuseum und die Stiftung Alfred-Wegener-Institut für Polar- und Meeresforschung jeweils mit Sitz in Bremerhaven.

Die Anzahl der Beschäftigten beinhaltet auch die refinanzierten und die abwesenden Beschäftigten, jedoch nicht die Auszubildenden.

Zu Frage eins: In Bremen gibt es 55 Landesdienststellen. In Bremerhaven gibt es sechs Landesdienststellen: den Landesbeauftragten für den Datenschutz, die Landesfeuerwehrschule, das Amtsgericht Bremerhaven, das Arbeitsgericht Bremerhaven, das Finanzamt Bremerhaven und die Hochschule Bremerhaven.

Zu Frage zwei: Im April 2005 waren in den 55 Landesdienststellen in Bremen 3525 Landesbeschäftigte tätig, davon arbeiten 242 Beschäftigte am Standort Bremerhaven, und zwar bei folgenden Einrichtungen: Polizei Bremen: Wasserschutzpolizei – Inspektion Bremerhaven, Lebensmittelüberwachungs-, Tier

schutz- und Veterinärdienste, Justizvollzugsanstalt Bremen, Staatsanwaltschaft Bremen, Gewerbeaufsichtsamt Bremen, Finanzamt für Großbetriebsprüfung Bremen, Landgericht Bremen, Landesuntersuchungsamt für Chemie, Hygiene und Veterinärmedizin, Landeseichdirektion Bremen, Bremische Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau, Behörde des Senators für Bildung und Wissenschaft, Fachdienste für Arbeitsschutz und Senator für Wirtschaft und Häfen. In den sechs Landesdienststellen in Bremerhaven waren 490 Landesbeschäftigte tätig.

Zu Frage drei: Die Anzahl der Landesdienststellen mit Sitz in Bremerhaven hat sich in den letzten fünf Jahren von acht auf sechs verringert. Grund ist die Zusammenlegung der Eichämter Bremerhaven und Bremen sowie die der Gewerbeaufsichtsämter Bremerhaven und Bremen. Die jeweiligen Standorte sind in Bremerhaven jedoch erhalten geblieben. Damit hat sich die Anzahl der Standorte nicht verringert.

Eine Verlagerung von Arbeitsplätzen an den Standort Bremen erfolgte im Rahmen dieser Fusionen nicht. Aufgrund der oben genannten organisatorischen Maßnahmen hat sich die Anzahl der Landesbeschäftigten in Bremerhaven im Rahmen der generellen Einsparverpflichtung von 359 auf 329 verringert. Die Anzahl der Beschäftigten der Hochschule Bremerhaven hat sich in diesem Zeitraum von 134 auf 161 erhöht. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie ein Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Vierte Frage: Was gedenkt der Senat zur Verbesserung der Quote der Landeseinrichtungen in Bremerhaven zu tun?

Bitte, Herr Staatsrat!

Zunächst, Herr Abgeordneter, ist darauf hinzuweisen, dass die Hochschule Bremerhaven einen positiven Trend setzt. 27 neue Arbeitsplätze sind in dem Berichtszeitraum, der hier in ihrer Frage angesprochen worden ist, neu geschaffen worden. Das ist ein Ansatzpunkt, der im Rahmen der Schwerpunktbildung Wissenschaft und Hochschulen auch weiter betrieben wird. Entscheidungen über neue Standortverlagerungen, worauf Sie offensichtlich anspielen, sind vom Senat bisher nicht getroffen worden. Es bestehen aber auch keine Pläne, bestehende Einrichtungen abzubauen.

Im Rahmen der regionalen Kooperationen, die mit den Umlandkommunen und mit dem Land Niedersachsen betrieben werden, ist Bremerhaven natürlich ein wichtiger Brückenpfeiler des Landes Bremen. Das ist zum Beispiel bei dem regionalen Netzwerk „Electronic Government“, wo 44 niedersächsische Kommunen und das Land Niedersachsen mitwirken,

der Fall. Hier wird von Bremerhaven aus sehr eng mit den Gemeinden des Landkreises Cuxhaven und dem Landkreis selbst zusammengearbeitet.

Für uns ist es ganz wichtig, um auch im regionalen Bereich bestimmte Verfahren zu erproben. Davon erhoffen wir uns in der nächsten Zeit weitere Effizienzeffekte für die Verwaltung und eine engere Zusammenarbeit der Verwaltungen in der Region.

Herr Kollege, es sind eigentlich immer nur drei Fragen zulässig, die man schriftlich stellt. Ihre vierte Frage, die Sie in petto hatten, ist dann immer eine Zusatzfrage, die sich aus der vielleicht nicht vollständigen Antwort des Senats ergibt. Sie haben also eine weitere Zusatzfrage? – Bitte, Herr Kollege Kirschstein!

Ich wollte mich noch bedanken für die ausführliche Beantwortung der Anfrage! Danke!

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Änderung des Strafgesetzbuches – Strafbarkeit von Graffiti. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Grotheer, Kleen, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Grotheer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat den am 19. April 2005 vorgelegten Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zur Änderung der Paragraphen 303, 304 Strafgesetzbuch, wonach künftig nicht nur bestraft wird, wer unbefugt private oder öffentliche Sachen beschädigt oder zerstört, sondern auch, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert?

Zweitens: Teilt der Senat die Auffassung, dass die Möglichkeiten der Bekämpfung von Graffiti damit erheblich erleichtert würden?

Drittens: Wie wird der Senat sich bei den Beratungen und Abstimmungen im Bundesrat und in dessen Ausschüssen verhalten?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Bürgermeister Dr. Scherf.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Fragen eins und zwei: Seit Beginn der 15. Wahlperiode sind aus der Mitte des Deutschen Bundestages und vom Bundesrat mehrere Gesetzesinitiativen zur wirksameren Bekämpfung des Graffiti-Unwesens vorgelegt worden. Der Senat hält eine erleichterte Ahndung des Farbvandalismus durch eine wirk

samere Strafverfolgung von Graffiti-Schmierereien für geboten. Der Deutsche Bundestag hat am 17. Juni 2005 ein Gesetz beschlossen. Die Sachbeschädigungsdelikte sollen um eine neue Tathandlung ergänzt werden. Diese lautet: „Ebenso wird bestraft, wer unbefugt das Erscheinungsbild einer fremden Sache nicht nur unerheblich und nicht nur vorübergehend verändert.“