Protokoll der Sitzung vom 22.06.2005

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten und zur Änderung des Gesetzes über das Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 16/601, unter Berücksichtigung der soeben vorgenommenen Änderung in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt das Gesetz in erster Lesung mit den Änderungen.

(Einstimmig)

Meine Damen und Herren, da der Senat um Behandlung und Beschlussfassung in erster und zweiter Lesung gebeten hat und die Fraktionen der SPD und der CDU dies als Antrag übernommen haben, lasse ich darüber abstimmen, ob wir jetzt die zweite Lesung durchführen wollen.

Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Wir kommen zur zweiten Lesung

Die Beratung ist eröffnet. – Wortmeldungen liegen nicht vor. – Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Wer das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten und zur Änderung des Gesetzes über das Krebsregister der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 16/601, in der in erster Lesung angenommenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!

Ich bitte um die Gegenprobe!

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Reform des Bestattungswesens im Land Bremen

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 4. Mai 2005 (Drucksache 16/605)

D a z u

Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

vom 24. Mai 2005 (Drucksache 16/633)

Dazu als Vertreter des Senats Herr Senator Eckhoff.

Die Beratung ist eröffnet.

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Focke.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Bremen ist teilweise veraltet und stark reglementiert. Die bestehenden Rechtsgrundlagen tragen den veränderten Vorstellungen von Verstorbenen und deren Angehörigen zu wenig Rechnung und berücksichtigen die Besonderheiten einiger Religionsgemeinschaften nicht in angemessener Form.“ Das ist der Eingangssatz zu dem Antrag der Koalitionsfraktionen, und der soll auch aussagen, dass wir dort an eine Reform des Bestattungswesens gehen müssen.

In vielen europäischen Ländern, aber auch in vielen Bundesländern hat es Diskussionen über eine Veränderung des Bestattungswesens und eine Reform gegeben, und in einigen Bundesländern hat es schon Gesetze gegeben, die eine Novellierung des Bestattungswesens mit sich gebracht haben. Ziel dieser Novellierung soll natürlich in erster Linie eine Entbürokratisierung sein, eine flexiblere Gestaltung und die Belastung für den Bürger möglichst gering zu halten. Es sollen Regelungen geschaffen werden, da juristische oder gesundheitliche Aspekte dies auch erforderlich machen.

Dabei haben wir in einer Anhörung in der CDUFraktion mit vielen beteiligten Verbänden über eine Reform des Bestattungswesens gesprochen und als Extrakt hier einige Punkte besonders herausgenommen, die jetzt auch Grundlage dieses Antrags sind. Ich will Ihnen das kurz erläutern, das ist erstens, dass eine Informationspflicht für Eltern bei Tot- und Fehlgeburten eingeführt werden soll. Viele Eltern haben ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

das Bedürfnis, ihr Kind auf einem Friedhof zu bestatten und eine würdige Ruhestätte zu finden. Das ist zwar nach diesem Gesetz möglich, aber viele Eltern sind überhaupt nicht darüber informiert, dass es so etwas gibt. Deswegen gehe ich gleich auf den Änderungsantrag der Grünen ein, die beantragt haben, das zu streichen.

Es ist zwar richtig, dass es nach dem Gesetz schon möglich ist, es ist aber so, dass viele Eltern es überhaupt nicht wissen, und deswegen sind wir der Meinung, dass durch die Einführung einer Beratungspflicht die Eltern ausführlich über die Möglichkeiten informiert werden sollen. Wir empfinden das in dieser Hinsicht nicht als Bürokratisierung, sondern als eine Hilfe. Deswegen lehnen wir diesen Punkt in Ihrem Änderungsantrag auch ab.

Beim Punkt zwei des Antrags der Grünen dreht es sich um Baumgräber. Es gibt große Diskussionen um Friedwälder, die außerhalb der Friedhöfe angelegt werden. Damit können wir uns aber nicht ganz anfreunden, denn diese Friedwälder sind eine geschützte kommerzielle Angelegenheit, die wir nicht so gern sehen würden, und wir haben natürlich auch nicht die Möglichkeiten wie Flächenländer, größere Gebiete auszuweisen, wo man solche Baumfriedhöfe errichten könnte. Wir sind allerdings der Auffassung, dass auch im Rahmen von Friedhöfen solche Möglichkeiten geboten werden sollen. Deswegen haben wir in unserem Antrag in Punkt zwei gefordert: „Auf vorhandenen Friedhöfen sollen – wo möglich – Areale mit Baumbestand als künftige ,Baumgräber’ ausgewiesen werden.“

Die Grünen möchten auch diese Friedwaldalternative haben. Ich habe eben ausgeführt, dass wir nicht so voll dahinter stehen, dass wir allerdings auch nicht die Flächen hier zur Verfügung haben, und ich kann mir kaum vorstellen, dass wir im Bürgerpark solche Flächen ausweisen können. Insofern setzen wir hier auf unsere im Antrag genannte Alternative.

Dann soll es auch neue Möglichkeiten der Bestattung in Särgen geben, dass auch so genannte Papierverbundstoffe, sozusagen Ökosärge, benutzt werden können, weil damit Energie eingespart werden kann und auch umweltfreundlicher bestattet werden kann. Ein wichtiger Punkt ist der Sargzwang. Den gibt es in vielen Ländern nicht, wir allerdings glauben, dass aus unserer christlichen Verantwortung der Sargzwang generell nicht aufgehoben werden soll, aber es soll Ausnahmefälle geben, die insbesondere durch die unterschiedlichen Religionen begründet sind. Dabei müssen allerdings im Vorfeld bestimmte Untersuchungen gemacht werden, wo das überhaupt möglich ist, da man nicht in jeder Erdbeschaffenheit im Leichentuch begraben werden kann. Da müssen Untersuchungen gemacht werden, ob das möglich ist und ob der Boden dafür geeignet ist. Aber wir wollen zumindest diese Ausnahmemöglichkeit schaffen.

Zu guter Letzt wollen wir auch, dass die Friedhofsordnung insofern novelliert wird, dass den Bürgern

zukünftig mehr Freiheit gegeben wird, was die Gestaltung betrifft. Ich glaube, das sind fünf Punkte, die, wenn sie umgesetzt und neu justiert werden, der Bevölkerung helfen werden, aus dem jetzigen starren Bestattungswesen etwas herauszukommen. Wir glauben, dass das für Bremen auch eine vernünftige Sache ist. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächste Rednerin hat das Wort die Abgeordnete Frau Hoch.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Reform des Bestattungswesens hat in den letzten Jahren eine heftige gesellschaftliche Debatte ausgelöst, Herr Focke hat schon darauf hingewiesen. Ich denke, es war auch an der Zeit, denn es ist wichtig, dass gerade vor dem Hintergrund von Veränderungen des gesellschaftlichen Zusammenlebens und von Veränderungen von familiären Strukturen das Bestattungswesen auch reformiert wird.

Die bestehenden Regelungen des Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen entsprechen den veränderten Anschauungen von Bürgerinnen und Bürgern heute nicht mehr. Besonders, und das ist für uns ein wichtiger Punkt, entsprechen sie nicht mehr den individuellen Wünschen Verstorbener und ihrer Angehörigen. Das Bestattungswesen ist ein Ausdruck der in einer Gesellschaft gelebten Kultur. Da sich das gesellschaftliche Zusammenleben in den letzten Jahren erheblich geändert hat, wie ich ja schon anfangs ausgeführt habe, ist es auch richtig, diese Reform vorzunehmen.

So leben und auch sterben im Land Bremen immer mehr Menschen, die dem islamischen Glauben angehören. Mit der Möglichkeit, auch in einem Leichentuch bestattet werden zu können, nehmen wir nicht nur auf die islamischen Bestattungsvorschriften Rücksicht, wir glauben, es gebietet auch der Respekt vor den Menschen nichtchristlichen Glaubens, die seit Generationen hier in Deutschland leben, dass wir unsere Friedhofsordnung so ändern, dass sie die Möglichkeit bekommen, ihre Toten nach ihrem Ritus zu begraben und auch zu betrauern.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Viele Landtage haben in den letzten Jahren die Gesetze über ihr Bestattungswesen reformiert, darauf wurde auch schon hingewiesen, deshalb ist es richtig und wichtig, dass wir heute in Bremen auch diesen Schritt gehen. Ich denke, Sie haben meinen Ausführungen entnehmen können, dass wir Ihrem Antrag zustimmen. Trotzdem möchte ich noch ein paar ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Anmerkungen zu unserem Änderungsantrag machen, der Ihnen ja vorliegt.

Sie fordern in Ihrem Antrag eine Informationspflicht für Eltern von Tot- und Fehlgeburten über die Möglichkeit der Bestattung ihres Kindes auf einem Friedhof. Wir denken, dass wir diese Informationspflicht nicht gesetzlich festschreiben müssen, in der Praxis passiert dies schon, es wird umgesetzt. Herr Focke, ich werde Ihnen gleich einmal die Informationsmappe der Kliniken dazu überreichen, sie informieren die Eltern nicht nur mündlich, sie werden auch schriftlich informiert. Eltern von Tot- oder Fehlgeburten bekommen einen verschlossenen Umschlag mit dem Bild ihres Kindes. Sie können selbst entscheiden, ob sie es ansehen oder nicht, individuell ist noch ein Fußabdruck oder eine Locke mit hineingelegt. Ich zitiere aus dem Anschreiben vom Klinikum Links der Weser:

„Liebe Eltern, Sie mussten leider erfahren, dass das von Ihnen erwartete neue Leben durch den Tod Ihres Kindes ein plötzliches und für Sie schmerzhaftes Ende genommen hat. Der würdevolle Umgang mit den Kindern, die nicht leben durften, ist für uns ein wichtiges Anliegen. Wir möchten Sie in dieser für Sie schmerzvollen Zeit begleiten und können Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Unterstützung anbieten.“ Weiter möchte ich nicht lesen. Mir liegen auch noch mehrere Schreiben von anderen Kliniken vor, und ich denke, diese Sache müssen wir nicht grundsätzlich jetzt auch noch ins Gesetz hineinschreiben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Weiterhin haben wir in dem Gesetz über das Leichenwesen von 2001 noch weitere Regelungen getroffen, nämlich Regelungen, dass zum Beispiel Kinder, die gesetzlich nicht darunter fallen, bestattet werden können, auch aus Spätabtreibungen und aus anderen Fehlgeburten, nicht mehr wie klinischer Müll behandelt, sondern gesammelt und dreimal im Jahr in einem Sammelgrab in einer Urne beerdigt werden. Auch über diese Möglichkeit wird den Eltern Bescheid gegeben.

Die kommunalen Kliniken in Bremen haben eine gemeinsame Grabstätte in Huckelriede auf dem Friedhof gekauft, dort findet dreimal im Jahr eine Trauerfeier statt, abwechselnd von einem katholischen und einem evangelischen Priester. Ich habe mir sagen lassen, dass diese Trauerfeiern immer ungefähr von 40 oder 50 Menschen besucht werden. Dieser Ort des Trauerns wird von den Eltern sehr gut angenommen. Das wollte ich nur noch einmal klarstellen, um deutlich zu machen, dass wir diesen Passus nicht brauchen.

Dann haben wir noch zusätzlich in unserem Antrag geschrieben, dass wir auch die Bestattung in freier Natur möglich machen möchten. Diese Baumbestattung, der so genannte Friedwald, wie er auch genannt wird, bietet eine Alternative zur konventionellen