Dann haben wir noch zusätzlich in unserem Antrag geschrieben, dass wir auch die Bestattung in freier Natur möglich machen möchten. Diese Baumbestattung, der so genannte Friedwald, wie er auch genannt wird, bietet eine Alternative zur konventionellen
Grabstätte, und viele Menschen haben das bundesweit schon angenommen. An einem Baum kann dann die Asche eines Einzelnen oder sogar einer ganzen Familie eingebracht werden. Unabhängig von ihrer religiösen Prägung suchen Menschen, denke ich, verstärkt nach Alternativen zu traditionellen Bestattungsformen und -stätten, und ich denke, diese Möglichkeit sollten wir auch in Betracht ziehen.
Ich hatte es anfangs schon gesagt, wir werden Ihrem Antrag zustimmen, weil wir möchten, dass dieses Bestattungswesen hier auch in Bremen reformiert wird, aber wir möchten auch, dass Sie vielleicht noch einmal über meine Ausführungen, die ich hier gemacht habe, nachdenken. – Vielen Dank!
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie der Abgeordnete Focke schon deutlich gemacht hat, geht der Antrag auf eine Initiative der CDU zurück. Von den ursprünglichen Reformvorschlägen, die damals unterbreitet wurden und die Grundlage der Debatte bildeten, sind viele Punkte nicht mehr verwirklicht worden, und was, glaube ich, herausgekommen ist, ist eine gute Grundlage für eine Reform des Bestattungswesens.
Ich glaube, es ist richtig zu realisieren, dass auch das Bestattungswesen von Zeit zu Zeit überarbeitet werden muss, weil sich auch der gesellschaftliche Umgang mit dem Tod im Zeitverlauf verändert. Das macht Anpassungen erforderlich, die sich dann auch in der Gesetzeslage niederschlagen müssen. Die Schwierigkeit, die man dabei beachten muss – und das hat der bisherige Diskussionsprozess gezeigt –, ist, dass man eine Balance finden muss zwischen den bisherigen wohlbegründeten Traditionen im Umgang mit diesem Thema und den zwangsläufigen Neuerungen, die durch veränderte Verhaltensweisen, aber natürlich auch durch größere Bevölkerungsgruppen mit anderen Religionen und anderen Traditionen, verursacht sind. Man muss eine Balance finden, damit man die verschiedenen Ansprüche vereinbaren kann. Ich glaube, wir sind mit dem Antrag auf dem richtigen Weg und werden das sicherlich noch in dem weiteren Beratungsverlauf vertiefen können und hier dann auch bald ein entsprechendes Gesetz vorlegen.
Zu den Änderungsanträgen ist schon vieles gesagt worden. Ich möchte mich dazu im Wesentlichen den Ausführungen von Herrn Focke anschließen. Wenn sowieso eine Information der Eltern stattfindet, schadet es ja im Grundsatz nicht, das als Verpflichtung in das Gesetz aufzunehmen. Wir kommen dadurch nicht zu einer zusätzlichen Bürokratie, denn auch jetzt gibt es dazu keine Bürokratie, und dann ist es doch immer gut, dass Anforderungen realisiert werden, die in
Die zweite Sache mit den Friedwäldern ist, glaube ich, ein Punkt, der letztendlich den Kernpunkt betrifft: Ist es notwendig, umgrenzte Friedhöfe zu haben und dort die letzte Ruhestätte für Tote zu haben oder ist es möglich, den Friedhofszwang aufzuheben? Dafür ist im Moment die Zeit noch nicht reif. Deswegen befürworten wir die Anlage von Friedwäldern nicht, sondern schlagen vor, in bestehenden Friedhöfen die Möglichkeit von Baumgräbern anzubieten. Dies ist sinnvoll und wird auch den Bedürfnissen von Personen, die sich eine derartige Bestattungsform wünschen, gerecht.
Wo wir vielleicht noch etwas genauer überlegen müssen, aber dazu wird die Deputationsbefassung noch entsprechend Raum bieten, ist die Frage: Gibt es weitere Verbesserungen, die wir für Angehörige anderer Religionen als der evangelischen, katholischen oder christlichen Religion erreichen können? Wie können wir da die Ordnung so optimal gestalten, dass sich auch diese Personen jeweils wiederfinden können? Ich bin zuversichtlich, dass wir das im weiteren Verfahren beraten, und möchte abschließend sagen, dass wir als SPD diesen Antrag unterstützen und den Änderungsantrag ablehnen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin sehr froh, dass heute im Hause zu diesem Thema eine offensichtlich große Einigkeit herrscht. Wir hatten ja vor einem knappen Jahr, damals mit dem Kollegen Kastendiek in seiner Funktion als Fraktionsvorsitzender, die Debatte angestoßen, dass das, was in manchen Landtagen gelaufen war, Nordrhein-Westfalen und Saarland sicherlich in einer Führungsaufgabe bei diesem schwierigen Thema, auch in Bremen dringend überarbeitet werden muss. Dabei hatten wir Vorschläge vorgelegt, und, lieber Herr Dr. Schuster, so viele waren es nicht, die sich jetzt nicht wiederfinden.
Im Endeffekt ging, und das haben wir in den Anhörungen abgearbeitet, die Hauptdiskussion darum, soll man auf den Friedhofzwang generell verzichten oder soll man es nicht. Da gab es unterschiedliche Auffassungen, und man muss einfach zum heutigen Zeitpunkt feststellen, dass sich die große Mehrheit in diesen Gesprächen und Anhörungen für die Beibehaltung ausgesprochen hat – durch die verschiedenen Kirchen auch sehr deutlich zum Ausdruck gebracht – und dass wir auch aufgrund unserer christlichen Tradition hier eine andere Basis haben, als es vielleicht in Holland der Fall ist, wo man ja diese Regelung in der Form nicht hat. Da wir festgestellt ha
ben, dass man diesen Punkt sicherlich nicht in einem gesellschaftlichen Konsens erreichen wird, haben wir im Sinne einer vernünftigen, nicht emotionalisierten Debatte zu diesem sehr wichtigen Thema dann diesen Punkt aus dem Papier wieder herausgenommen. Das ist aber im Endeffekt der einzige.
Der zweite Punkt, bei dem es eine Diskussion gab, war die Frage Friedwälder. Ich finde, dieses Problem ist gut gelöst. Der Bereich Friedwald, Frau Hoch, ist ja ein geschützter Begriff, deshalb gibt es ja mittlerweile diverse Begriffe, die dem nahe kommen. Ich finde aber, der Antrag von der CDU und der SPD, wie er hier jetzt formuliert ist, „auf vorhandenen Friedhöfen sollen – wo möglich – Areale mit Baumbestand als künftige ,Baumgräber’ ausgewiesen werden“, ist ein guter Kompromiss, der dem Begehren Rechnung trägt, diese Bestattungsform auch zunehmend zu wählen. Ich finde das dann in Ordnung.
Wichtig ist, dass man dem Wunsch in Bremen und Bremerhaven Rechnung tragen kann, und ich kann Ihnen zumindest für die Stadtgemeinde Bremen sagen, dass es bei uns möglich sein wird, zum einen in Blumenthal und zum zweiten in Osterholz auch so etwas gewährleisten und damit auch umsetzen zu können, was dem Antrag der Koalitionsfraktionen hier entspricht. Alle andere Punkte sind aufgenommen worden, dafür möchte ich mich bei den Fraktionen sehr herzlich bedanken.
Vielleicht noch die letzte Anmerkung zu diesem Thema, Frau Dr. Hoch, zum zweiten Punkt Ihres Änderungsantrags! Jetzt habe ich Frau Dr. Hoch gesagt!
Das muss Ihre Fraktion dann entscheiden, ob man Sie jetzt demnächst Frau Dr. Hoch nennt! Entschuldigung, Frau Hoch!
Es gibt Kliniken, die machen etwas, aber wir haben in den Anhörungen auch sehr viele Eltern gehabt, die in einem sehr frühen Stadium der Schwangerschaft ihr Kind verloren haben. Das ist dann häufig der Bereich vierter und fünfter Monat, in dem es Grenzfälle gab und man sich wohl nicht entsprechend darum gekümmert und man uns dann angesprochen hat: „Wir wussten gar nicht, dass es solche Beratungsstellen gibt!“ Ich finde, in einer so schwierigen Situation sollten wir dann auch durchaus einen verpflichtenden Bereich in ein solches Gesetz mit einbauen. Wenn man dann auch den Krankenhäusern Sicher
heit gibt, wo und an wen diese Informationen dann entsprechend herausgegeben werden, ist das häufig nur ein kleiner, minimaler zusätzlicher Aufwand, und man hilft dort den Eltern, die von einem solchen Schlag betroffen sind. Insofern möchte ich dafür plädieren, weil das ein ganz wichtiger Punkt war, bei dem es in den Anhörungen zu diesem Thema auch eine große Einigkeit gab, dass man das eigentlich darin lässt, dass die Eltern, die von einem solchen Schicksalsschlag betroffen sind, die entsprechenden Informationen erhalten.
In diesem Sinne darf ich mich ganz herzlich bei den Koalitionsfraktionen und auch beim Bündnis 90/Die Grünen dafür bedanken, dass sie den Antrag einstimmig verabschieden werden. Es wird Zeit, dass wir auch in Bremen und Bremerhaven den veränderten Wünschen der Bevölkerung Rechnung tragen in dem Sinne, wie es in unserer Tradition möglich ist. Ich will nur sagen, dass es für die Mitglieder anderer Religionsgemeinschaften bereits heute schon Ausnahmen gibt, mit denen wir, finde ich, auch den Menschen, die einen anderen Glauben haben, sehr stark entgegenkommen. Diese liberale Grundhaltung wollen wir weiter beibehalten, insofern sind wir mit dem Antrag auf einem sehr guten Weg. – Ich bedanke mich ganz herzlich für die Unterstützung!
Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zunächst über den Änderungsantrag mit der Drucksachen-Nummer 16/633 abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/633 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Wer dem Antrag der CDU und der SPD mit der Drucksachen-Nummer 16/605 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!