Protokoll der Sitzung vom 22.06.2005

Als erster Redner hat das Wort der Abgeordnete Dr. Güldner.

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Obwohl die beiden Ressorts Finanzen und Inneres betroffen sind, sind sie leider vom Senat heute hier nicht vertreten, aber ich denke, wir können das Thema auch unter uns besprechen, und vielleicht beehren sie uns ja gleich noch in der Debatte.

(Zuruf des Abg. I m h o f f [CDU])

Wir haben ja zwei kompetente Vertreter dort sitzen,

(Zuruf von Senator E c k h o f f )

und Sie können ja jetzt schon einmal untereinander ausmachen, wer nachher dann in der Rede – –. Ach, der Staatsrat ist da, dann ist ja auch der Senat kompetent vertreten!

(Heiterkeit – Senator E c k h o f f : Das wer- den wir uns merken! In der letzten Legis- laturperiode haben Sie mir noch unterstellt, dass ich mich mit Korruption gut auskenne!) ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft. Für irgendwelche Interpretationen dessen, was ich gerade gesagt habe, sehe ich gar keine Grundlage. Wer auf dieser Bank sitzt, ist per se kompetent! Das ist doch vollkommen klar, das kennen wir doch irgendwie, das ist gar keine Frage, (Beifall bei der CDU)

und zwar egal, in welcher Legislaturperiode! Nicht, dass Sie meinen, nur in dieser!

Lassen Sie uns jetzt aber zur Sache kommen! Die Sache ist bundesweit ein anerkanntes ernstes Thema der Kriminalitätsbekämpfung, aber gleichzeitig nicht nur ein Kriminalitätsphänomen, sondern Korruption richtet auch einen erheblichen volkswirtschaftlichen Schaden an. Wir sprechen heute anlässlich des Antrags vom Bündnis 90/Die Grünen nicht über irgendwelche Einzelfälle und konkrete Details, sondern wir reden darüber, wie der Staat in den Ländern, im Bund mit dem Phänomen der Korruption umgeht, das heißt, welche präventiven und repressiven Maßnahmen er der Korruption entgegenhält.

Ich möchte mit Genehmigung des Präsidenten zu Beginn einige Zitate bringen, um noch einmal zu unterstreichen, in welcher Weise in den letzten Jahren in Deutschland das Bewusstsein, die Sensibilität für dieses Thema zugenommen hat. Ein Thema, das noch vor einigen Jahren in Deutschland etwas belächelt worden ist als ein Nebenthema, bei dem man gern auf andere Länder gezeigt hat, ist mitten in Deutschland angekommen, sowohl in dem strafrechtlichen Bereich als auch in den Bereichen der gesamten Verwaltungen, Gesellschaften, die sich durch unser staatliches Gemeinwesen ziehen.

Ich darf kurz mit Genehmigung des Präsidenten zitieren die Organisation Transparency International, die sich diesem Phänomen weltweit widmet. Auf 50 Milliarden Euro schätzt Transparency International den jährlichen Schaden durch Bestechung in der Bundesrepublik Deutschland. Im Korruptionsbericht der gemeinnützigen Organisation belegt Deutschland Rang 15, weit hinter den Spitzenreitern in Sachen Sauberkeit Finnland, Neuseeland und Dänemark.

Der Ermittler Fischer des Beratungsunternehmens Ernst und Young umschreibt das Phänomen so: In einigen Branchen, etwa im Immobiliengeschäft, gibt es in Deutschland längst regelrechte Preistabellen für Bestechung. Bei Großprojekten werden dann eben einfach zwischen 1,5 und drei Prozent der gesamten Investitionssumme fällig. Das ist nun jemand von Ernst und Young aus dem Bereich der Wirtschaftsberatungsunternehmen, relativ unverdächtig der Nähe zu den Grünen. Es lassen sich aber auch noch mehrere Zeugen für diese Auffassung finden.

Einer der bekanntesten Bekämpfer von Korruption ist sicherlich der Frankfurter Staatsanwalt Wolfgang Schaupensteiner, den Sie bestimmt auch aus dem Fernsehen kennen. Wenn immer in Deutschland

Korruptionsaffären hoch kochen, ist der Staatsanwalt Schaupensteiner zur Stelle, ist allerdings nicht nur im Fernsehen vertreten, sondern er ist anerkannt als einer der besten Experten in diesem Gebiet. Er sagt, ich darf auch zitieren: „Bestechung und Bestechlichkeit sind längst zum täglichen Begleiter geworden und durchziehen alle Bereiche der Gesellschaft.“

Wenn man nun ein Stückchen weiter schaut, es gibt auch eine wissenschaftliche Aufarbeitung dieses Phänomens der Korruption, dann ist neben Schaupensteiner Frau Professor Britta Bannenberg sicherlich eine von denen, die in diesem Bereich sehr anerkannt sind, und ich möchte zu Beginn der Rede auch ein Zitat von Frau Professor Bannenberg hier bringen, und zwar werde ich noch einmal darauf zurückkommen, sie hat dieses Zitat gesagt anlässlich der Gründung einer Vertrauensstelle der hamburgischen Wirtschaft, genannt Pro Honore, vielleicht kennt es Herr Perschau, eine Initiative der Hamburger Industrie und Handelskammer. Ich möchte noch einmal darauf zurückkommen, dass ich mir wünsche, dass die Handelskammer Bremen eine ähnlich verdienstvolle Initiative wie diese Hamburger Initiative starten würde.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Frau Professor Bannenberg sagte anlässlich der Gründung von Pro Honore in Hamburg: Im Baubereich, im Vergabebereich ist es doch selbstverständlich, dass die Haus- und Hofunternehmer der Gemeinden die Aufträge erhalten, dass die Konkurrenz von außerhalb ausgestochen wird, dass das Vergaberecht mit Füßen getreten wird, dass bei den Bürgermeistern die Funktionen verschwimmen zwischen Wirtschaftslobbyisten, Parteifreunden und eigentlich den uneigennützig nach Recht und Gesetz tätig werdenden Politikern der Gemeinde. Das heißt, wir haben es mit einem Phänomen zu tun, das von seinem milliardenschweren Schaden, der in der Wirtschaft angerichtet wird, und von seiner strafrechtlichen Relevanz in der Tat einen zentralen Platz einnimmt.

Nun haben wir in der Vergangenheit mehrfach hier im Hause über das Phänomen der Korruption diskutiert, einmal etwas konkreter, einmal etwas allgemeiner, und wir vom Bündnis 90/Die Grünen haben mehrere Anfragen und Anträge hier im Haus eingebracht und sind eigentlich oft an den Punkt gekommen, wo uns der Senat und die Mehrheit der Koalition hier im Haus sagten, es ist eigentlich alles in bester Ordnung. Ich habe hier mehrere Senatoren und mehrere Redner der Koalition gehört, die gesagt haben, wir tun hier genug. Wir haben einen Aktionsplan gegen Korruption. Wir sind gut aufgestellt und sind auf dem besten Wege.

Dagegen konnte man immer relativ wenig sagen, auch wenn man überzeugt war, dass dem nicht so ist. Wir haben nun seit dem Rechnungshofbericht 2005, der sich intensiv mit der Korruptionsbekämpfung im

Land Bremen befasst, einen Kronzeugen für die Position, die wir schon immer hatten, nämlich dass die Korruptionsbekämpfung des Senats keineswegs in besten Händen ist und dass sie über das Papier, auf das sie geschrieben worden ist, kaum hinaus gekommen ist. Der Rechungshofbericht kritisiert in einer ungewöhnlich offenen, ausführlichen, detaillierten und konkreten Art und Weise die Tatsache, die wir Grünen hier schon mehrfach angeprangert haben, die Maßnahmen zur Korruptionsbekämpfung des Senats sind nicht effektiv, stehen größtenteils auf dem Papier, sind teilweise nicht umgesetzt und verdienen größtenteils nicht die Bezeichnung, die sie in der Überschrift tragen.

Das ist eine schallende Ohrfeige für den Senat und bestätigt unsere Sorge, die wir in den letzten Jahren immer wieder hatten, dass wir es hier mit einem Phänomen zu tun haben, das in der bremischen Verwaltung, in der bremischen Politik und im bremischen Senat nicht ausreichend ernst genommen wird, meine Damen und Herren.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Rechnungshof kritisiert im Einzelnen eine Reihe von Punkten, die nahezu identisch sind mit der Kritik, die wir auch parlamentarisch in diesem Hause vorgetragen haben, und deswegen haben wir heute noch einmal, weil wir auch glauben, dass sie mit der inhaltlichen Unterstützung des Rechnungshofs möglicherweise doch ein Umdenken sowohl im Senat als auch in der großen Koalition bewirkt haben, heute hier noch einmal einen Antrag eingebracht, der die zentralen Punkte der Kritik des Rechnungshofs und unsere eigenen früheren Anträge zusammenfasst und aufgreift. Ich war eigentlich froh, dass ich verschiedentlich in der Presse gelesen habe, dass wesentliche Punkte offensichtlich auch in der Koalition diskutiert werden und dass einige Schritte, die hier schon länger angemahnt werden, nun endlich auf den Weg kommen.

Die zentralen Punkte unseres Antrags, der Ihnen vorliegt, sind: Zum einen soll die Zuständigkeit für dieses Phänomen gebündelt, zusammengefasst, stringent gefasst und beim Senator für Inneres verortet werden, das heißt ein Wechsel der Zuständigkeit vom Senator für Finanzen zum Senator für Inneres. Dafür spricht sehr vieles, und über das Modell, das die Hamburger Kollegen da aufgelegt haben mit ihrem Dezernat interne Ermittlungen, DIE, was einigen von Ihnen auch bekannt sein dürfte, haben sich jedenfalls einige Bremer auch in Hamburg schon informiert. Deren Erfolge in Hamburg sprechen sehr dafür, dass wir hier diesen Schritt in Bremen auch gehen, ein solches zentrales Dezernat unter der Leitung des Senators für Inneres einzurichten.

Zweitens geht es darum, dass auch bei der Staatsanwaltschaft die nötigen Kapazitäten für diesen Bereich nach wie vor zur Verfügung stehen und dass

wir, so wie wir fordern, in einem eigenen Dezernat, und wenn das aus Kostengründen nicht möglich sein sollte, wenigstens durch freigestellte Mitarbeiter für diese Aufgaben sach- und fachgerecht die Aufgaben der Korruptionsbekämpfung bei der Staatsanwaltschaft Bremen erledigen können. Wir fordern weiterhin, den Erfolg, den einige Bundesländer – in unserem direkten Umfeld Niedersachsen, aber es gibt auch SPD-regierte Bundesländer – mit der Möglichkeit für Behördenmitarbeiter, direkte Hinweise auf Korruptionsverdacht abgeben zu können via Internet, via Telefon, in Bremen auch möglich zu machen. Niedersachsen und Hamburg praktizieren es bereits erfolgreich.

Im Kern unseres Antrags geht es darum, präventive Maßnahmen, die der Rechnungshof fordert, die wir auch bereits mehrfach gefordert haben, wie die Erstellung eines flächendeckenden Gefährdungsatlas vorzunehmen, die Rotation der Mitarbeiter in gefährdeten Bereichen sicherzustellen und einen ganzen Katalog von Maßnahmen aufzugreifen, der bisher, wie zum Beispiel die Einrichtung von Innenrevisionen flächendeckend und auch andere Zuständigkeitsfragen, leider in Bremen nicht so vollständig umgesetzt worden ist, der aber von allen Experten, allen Fachleuten angemahnt wird.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident! Wir fordern abschießend ein Datenbanksystem, das die entsprechenden Informationen und Fälle über Vergabe- und Beschaffungsvorgänge besser nachhält, um so eine bessere Kontrolle dieser Vorgänge möglich zu machen, und abschließend einen Korruptionsbericht und auch ein Engagement der Senatsstellen in einer Kampagne gegen Korruption, wie sie von den einschlägigen Stellen bundesweit entweder vorgeschlagen oder durchgeführt wird, hier auch in Bremen zu machen. Ich glaube, wenn es jetzt die Signale gibt, dass wir mit diesen Forderungen, Rechnungshof, Parlament und Senat, im Grunde genommen doch an einem Strick ziehen können, würde mich das sehr freuen. Ich bin auch einverstanden, wenn wir den Antrag überweisen, um ihn in der Innendeputation und möglicherweise, das müssten Sie vorschlagen, auch noch in mitberatenden weiteren Deputationen oder Ausschüssen zu beraten, und hoffe dann, dass wir am Ende dieser Beratungen zu einem guten Ergebnis kommen. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Tittmann.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Dr. Sieling ist leider nicht da, aber er kann das im Protokoll nachlesen.

(Abg. K l e e n [SPD]: Schimpfen Sie sonst ruhig über mich!)

Ich fand es richtig niedlich, als Herr Dr. Sieling in der letzten Bürgerschaftssitzung großspurig behauptet hat, in Bremen würde es keine Korruption geben, und er würde es sich verbitten, dass ich das erwähne. Anschließend wurde der Antrag „Bremen muss mehr tun bei der Korruptionsbekämpfung“ schnell ausgesetzt. Das ist richtig niedlich und bezeichnend, da doch jeder weiß, dass gerade das Bundesland Bremen quasi ein Paradebeispiel und überregional bekannt ist für unendlichen Filz, Korruption und weitere unzählige Skandale.

Bleiben Sie ruhig! Ich erinnere Sie hier nur einmal, wenn ich deutlicher werden muss, an die unzähligen und millionenteuren nichts bringenden Untersuchungsausschüsse wie zum Beispiel Zechbau, Vulkan, wo Hennemann involviert ist, und so weiter. Außerdem erinnere ich noch an den schäbigen Versuch von SPD und Grünen, den Visa-Ausschuss vorzeitig und selbstverständlich ergebnislos vor der Wahl still und heimlich zu beerdigen und zu beenden.

Meine Damen und Herren, zutreffenderweise stellt der Rechnungshof der Freien Hansestadt Bremen in seinem Jahresbericht 2005 fest, Korruption diskreditiert nicht nur das Gebot der Fairness im Geschäftsverkehr, sie untergräbt vor allem das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Funktionsfähigkeit des Staates und schwächt damit die Demokratie.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert mit dem vorliegenden Antrag Maßnahmen für eine verstärkte Korruptionsbekämpfung, aber wie bereits in der Debatte zu Beginn des vorigen Jahres wird offenbar bewusst in der Korruption nur das etablierte Parteienkartell, in dem das steckt, völlig ausgeklammert. Wenn hier von Korruption und von Praktiken gesprochen wird, von denen auch der öffentliche Dienst betroffen sei, und wenn es zudem heißt, Bestechlichkeit und Bestechung sowie Vorteilsnahme und Vorteilsgewährung gäbe es in allen Bereichen der Gesellschaft, so stellt sich doch die Frage: Werden derartige Praktiken nicht seit Jahrzehnten von Wirtschaftsmanagern, von Politikern der Altparteien von rotgrün bis schwarzgelb auf kommunaler Ebene, auf Länderebene und auf Bundesebene so vorgelebt?

Selbst Gewerkschaftsbosse bedienen sich seit langem, wo es nur möglich ist: Korruptionspraktiken fangen beispielsweise mit Flick, Strauß, Lambsdorff oder Hennemann an, um nur diese Namen zu nennen, und setzen sich mit Kohl fort. Ackermann, Esser, Zwickel, Kanther, Weyrauch, Vollmer, Benthausen, Fierek und auch Laurenz Meyer und HerrmannJosef Ahrens und so weiter! Ich könnte hier noch stundenlang Namen aufzählen. Die Namen all jener vorzutragen, die mit einschlägigen Machenschaften in Erscheinung getreten sind, würde den zeitlichen Rahmen dieser Bürgerschaftssitzung bei weitem sprengen.

Meine Damen und Herren, ob Müllskandal in Köln, Vulkan-Abzocke in Bremen nebst Steuerbetrug,

Missbrauch von geschenkten Flugkilometern oder mit Dienstfahrzeugen, VW-Diäten und Politnebenjobs, Verschwendung von Steuergeldern, am Fiksus vorbeigeschleuste Parteigelder oder Parteispendenskandale, die Liste der betrügerischen und auch schwer kriminellen Umtriebe von Politbonzen aller Bundesparteien ließe sich hier endlos fortschreiben und aufzählen, ganz zu schweigen von Bestechungsgeldern bei Großaufträgen. So wurden allein im Bundesverkehrministerium unter Leitung des Ex-Stasi-Spitzels, Villenabstaubers und Mautspezis Manfred Stolpe, SPD, nicht weniger als sage und schreibe 41 Fälle von Korruptionsverdacht bekannt. Dabei bleibt es dann auch, weil es dann beiseite geschoben wird, an der Bevölkerung vorbei.

Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang sei auch gesagt, wenn sich SPD-Kanzler Schröder mit Blick auf deutsche Normalbürger und speziell auf den so genannten kleinen Mann anmaßt, von Mitnahmementalität zu faseln, dann kann dem inhaltlich nur zugestimmt werden, vor einigen Monaten war aber einem Leserbrief im „Weser-Kurier“ zu entnehmen, Herr Präsident, ich darf mit Ihrer Genehmigung zitieren:

„Korrupte Bremer machtgierige Politiker, für das Alter bestens durch des Bürgers Steuergelder versorgt, maßen sich nun an, dem Bürger zu erzählen, was für ihn zumutbar ist.“ Weiter heißt es: Vor dem Hintergrund korrupter Praktiken Politetablierter, und das in einer noch nie dagewesenen Arroganz, dass keiner dieser Politiker fähig wäre, mit dem Geld eines Maurers eine Familie durchzubringen, ohne sich selbst zu verschulden. Diese Politiker unterstützen Manager, die ebenso machtgierig wie sie und auch noch so unfähig sind, weil sie in deren Unternehmen im Vorstand und im Aufsichtsrat sitzen.“ Meine Damen und Herren, dem habe ich nichts hinzuzufügen!

Im vorliegenden Antrag heißt es: „Die Verfolgung von Straftaten im Bereich der Korruption gestaltet sich aufgrund der Interessenkonstellation von Gebern und Nehmern als jeweilige Täter zu Lasten der Allgemeinheit als besonders schwierig.“ Meine Damen und Herren, im vorliegenden Antrag, das muss hier deutlich gesagt werden, steht vieles zu Recht. Ich aber sage Ihnen: Konsequente Strafverfolgung wäre leicht möglich, allerdings setzt dies eine von Anständigkeit und nicht von Verkommenheit geprägte Politik voraus.

Unter den gegebenen Politmachtstrukturen im Rahmen von Filz und Pfründen auch im Land Bremen ist allerdings keine Besserung zu erwarten und zu erkennen, denn bekanntlich hackt die eine Krähe der anderen Krähe kein Auge aus. Das wird hier ganz deutlich. So sei mit Blick auf den vorliegenden Showantrag festgestellt, dass die Ursache für Korruption im Kartell der Altparteien liegt, denn dort findet die Plünderung der vom Steuerzahler mühsam gefüllten Kassen statt, dort sind die rücksichtslosen Abzocker

und Ausbeuter am Werk, deren einziges Interesse Eigennutz und Profit ist.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/ Die Grünen]: Irgendetwas Konkretes!)

Habe ich doch genannt, Sie müssen nur zuhören!

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Herderhorst.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zu meinem Vorredner will ich nur sagen: Herr Tittmann, Sie haben noch vergessen, die Fälle aus Togo und aus Nigeria hier aufzuzählen, dann wären Sie wahrscheinlich zu dem Thema, was Bremen betrifft, auf dem richtigen Weg.

(Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. T i t t m a n n [DVU])

Herrn Dr. Güldners Ausführungen kann ich in der Zielsetzung und inhaltlich durchaus unterstreichen. Wir sind auch der Auffassung, dass auf diesem Gebiet etwas getan werden muss und dass dieses Phänomen nach wie vor leider nicht nur aktuell ist, sondern dass es auch notwendig ist, weitere Instrumentarien zu finden, die die effektivere und optimierte Bekämpfung dieses Kriminalitätsphänomens sicherstellen.

Nicht zuletzt zeigt in der Tat auch der Jahresbericht des Rechnungshofs für das Jahr 2005 gewisse Mängel relativ deutlich auf, die sich auch in dem Antrag der Grünen widerspiegeln. Straftatbestände und disziplinarrechtliche Regelungen reichen ganz offenbar allein nicht aus, um kriminelle Energien, wie sie in Fällen von Korruption entwickelt werden, präventiv abzuwenden oder im Keim zu ersticken. Die besondere Schwierigkeit besteht darüber hinaus darin, dass die Beteiligten in solchen Fällen jeweils ausschließlich Täter sind und sich insofern die Aufdeckung solcher Taten um ein Erhebliches schwieriger gestaltet. Auf laufende Verfahren will ich hier nicht eingehen, weil es erstens nicht tunlich ist, laufende Verfahren zu beurteilen, und zweitens stelle ich fest, dass in der Tat der reine Verdacht immer wieder einmal in verschiedensten Fällen aufgetaucht ist.