Nicht zuletzt zeigt in der Tat auch der Jahresbericht des Rechnungshofs für das Jahr 2005 gewisse Mängel relativ deutlich auf, die sich auch in dem Antrag der Grünen widerspiegeln. Straftatbestände und disziplinarrechtliche Regelungen reichen ganz offenbar allein nicht aus, um kriminelle Energien, wie sie in Fällen von Korruption entwickelt werden, präventiv abzuwenden oder im Keim zu ersticken. Die besondere Schwierigkeit besteht darüber hinaus darin, dass die Beteiligten in solchen Fällen jeweils ausschließlich Täter sind und sich insofern die Aufdeckung solcher Taten um ein Erhebliches schwieriger gestaltet. Auf laufende Verfahren will ich hier nicht eingehen, weil es erstens nicht tunlich ist, laufende Verfahren zu beurteilen, und zweitens stelle ich fest, dass in der Tat der reine Verdacht immer wieder einmal in verschiedensten Fällen aufgetaucht ist.
Meine Damen und Herren, die Grünen haben nun erneut die Initiative ergriffen, um die Korruptionsbekämpfung weiter optimieren zu lassen. Das ist im Ansatz, wie gesagt, durchaus richtig und unterstützenswert. Allerdings ist der Antrag aus meiner Sicht verfrüht gekommen. Der Antrag spiegelt in den Kernpunkten wider, was der Rechnungshof in seinem Jahresbericht als Fazit empfohlen hat. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Ich erspare es uns jetzt, diese Forderungen für eine verbesserte Korruptionsbekämpfung zu wiederholen. Sie finden sich in den Punkten eins bis neun dieses Antrags präzise wieder. Ich möchte aber, obwohl, wie gesagt, die Positionen des Rechnungshofs zunächst durchaus nachvollziehbar sind, heute noch keine abschließende Bewertung vornehmen, und das aus zwei Gründen.
Erstens: Damit würde sozusagen präjudizierend der Rechnungshofbericht zur Korruptionsbekämpfung bewertet. Dies möchte ich aber erst tun, wenn der Rechnungsprüfungsausschuss seine Berichterstattung an die Bremische Bürgerschaft erstellt hat. Dies ist das gängige Verfahren dazu und birgt in sich auch meiner Ansicht nach die nötige Breite der parlamentarischen Begleitung. Insofern möchte ich also an diesem Verfahren festhalten, und das wird sicherlich etwa bis Herbst dieses Jahres dauern, um dann mit dem Bericht hier in die Bürgerschaft zu gehen.
Zweitens: Es besteht seit geraumer Zeit unter Federführung des Senators für Inneres eine ressortübergreifende Arbeitsgruppe, die sich mit der Entwicklung eines Konzepts zur Neuordnung der Korruptionsbekämpfung im Land Bremen befasst. Das Ergebnis liegt noch nicht vor. Zu gegebener Zeit wird der Senat die Bürgerschaft sicher mit dem Bericht der Arbeitsgruppe begrüßen. Insofern würde dieser Antrag, würde er heute beschlossen, Bindewirkung für die Arbeitsgruppe entfalten. Das gilt, wie schon gesagt, auch für die Berichterstattung des Rechnungsprüfungsausschusses.
Meine Damen und Herren, ich glaube, wir sind gut beraten, deshalb diesen Antrag heute nicht zu beschließen, sondern ihn in die Arbeit der ressortübergreifenden Arbeitsgruppe einfließen zu lassen. Dabei, das betone ich ausdrücklich, ist diese Initiative der Grünen sicherlich hilfreich. Da die Arbeitsgruppe des Senats vom Senator für Inneres federführend gelenkt wird, schlagen wir vor und beantragen, den Antrag an die Deputation für Inneres zur Beratung und Berichterstattung zu überweisen. Die zentrale Antikorruptionsstelle sollte nach unserer Auffassung auch sinnvollerweise beim Senator für Inneres angesiedelt werden. Insofern ist diese Zusammenziehung der beiden Maßnahmen sicherlich sinnvoll.
Davon ausgehend, dass alle Fraktionen im Hause das gleiche Ziel verfolgen, nämlich diese Art von kriminellem Handeln einzudämmen oder möglichst im Keim zu ersticken, ist dies der beste Weg. Deshalb sollten wir alle Anregungen und Vorschläge zur Optimierung der Bekämpfung von Korruption auf den Prüfstand stellen, von den beteiligten Gremien beurteilen lassen und für gut befundene Positionen in die weiteren festzulegenden Maßnahmen und Regelungen einfließen lassen.
Meine Damen und Herren, neben Straftatbeständen gibt es in Bremen die Verwaltungsvorschrift zur Vermeidung und Bekämpfung von Korruption in der
öffentlichen Verwaltung für Land und Stadt Bremen aus dem Jahr 2001, die auch noch gilt. Wir sind damals davon ausgegangen, dass diese Verwaltungsvorschrift einen Meilenstein in der Bekämpfung von Korruption in Bremen darstellen würde. Nach meiner Auffassung wurden unsere Ansprüche nicht erfüllt; nicht zuletzt sicher auch deshalb, weil bei 100 Prozent Verfolgung der vorgegebenen Ziele auch zusätzliches Personal erforderlich war und auch ist und man dabei insofern natürlich die Personalsituation in den Ressorts berücksichtigen und feststellen muss, dass diese Aufgaben in der Regel natürlich Zusatzaufgaben sind zu den originären Aufgaben und von daher doch zum Teil erheblich belasten. Auch das, meine ich, muss man dabei berücksichtigen.
Wir gehen gleichwohl nicht davon ab, dass im Grundsatz mehr getan werden muss. Daran müssen sich dann auch alle Vorschläge zur zukünftigen Optimierung der Korruptionsbekämpfung messen lassen. Ein Beispiel: Wenn gefordert wird, bei der Staatsanwaltschaft ein Sonderdezernat für den Bereich einzurichten, dann geht das meines Erachtens nur mit zusätzlichen Staatsanwälten, es sei denn, andere Deliktbereiche sollen nicht mehr bearbeitet werden. Meine Informationen sind auf jeden Fall, dass sich die Staatsanwaltschaft an der Grenze des Machbaren befindet und von daher eine zusätzliche Belastung nur dazu führen würde, andere Deliktbereiche zu vernachlässigen.
Meine Damen und Herren, so gibt es sicherlich eine Reihe von Kriterien, unter denen die Vorschläge geprüft werden müssen. Dr. Güldner hat es gesagt, die Grünen haben mehrere Initiativen zu diesem Thema eingereicht. Dies trifft auch auf den heute hier zu behandelnden Antrag zu wie auch auf ihren Antrag vom 27. Januar 2004. Ich habe auf das Verfahren des Rechnungsprüfungsausschusses und auf die AG des Senats hingewiesen, der heute vorliegende Antrag kommt insofern zu früh.
Darüber hinaus hat der Senat in seiner Antwort zu der Kleinen Anfrage der Grünen vom 25. September 2003 unter anderem geantwortet, dass er die Verwaltungsvorschrift zur Korruptionsbekämpfung nach einer Frist von fünf Jahren auf Notwendigkeit, Eignung und Angemessenheit überprüfen will. Insofern, denke ich, liegt der Senat mit der Arbeitsgruppe gut in der Zeit, denn nach Erlass der Verwaltungsvorschrift vom 23. Januar 2001 wäre für den Prüfstand der Januar 2006 vorzusehen.
Meine Damen und Herren, ich betone noch einmal, dass in der Tat die Bekämpfung von Korruption optimiert werden muss und alle Vorschläge in dieser Hinsicht geprüft werden müssen, insbesondere auch, ob jeweils die nötigen Rahmenbedingungen möglich
sind, die für das gesteckte Ziel heranziehbar sind. Dazu gehört zum Beispiel die Bereitstellung von Personal.
Da die Verwaltungsvorschrift ganz offenbar Wünsche offen gelassen hat, insbesondere auch nicht mit dem nötigen Nachdruck die Verbindlichkeit und den Zwang zur Realisierung herstellen konnte, möchte ich besonders mit Blick auf die Arbeitsgruppe vorschlagen, unter Umständen ein Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption zu konzipieren. Dazu darf ich besonders auf die Gesetzentwürfe des Landes Nordrhein-Westfalen aus den Jahren 2003 und 2004 hinweisen. Meine Bewertung ist, dass auch für Bremen ein Gesetz zur Korruptionsbekämpfung Verbindlichkeit und Zwang zum Vollzug erzeugen und damit die Bekämpfung nachhaltig optimieren würde.
Die genannten Entwürfe aus Nordrhein-Westfalen bilden dafür sicher eine gute Grundlage, weil sie alle diese Punkte enthalten, die hier beschrieben worden sind. Die Innendeputation kann sicherlich mit den vorliegenden Materialien unter Beachtung der Arbeitsgruppenergebnisse bis Jahresende entsprechend berichten, um dann unter Umständen auch einen Gesetzentwurf hier im Haus zu beraten, der präventiv wirken könnte, aber auch bindend die Realisierung festlegt.
Abschließend, in einem Punkt sind sich sicherlich alle Mitglieder des Hauses einig: Der Korruption, die nichts anderes darstellt als kriminelle Machenschaften und die kriminelle Energien der Beteiligten widerspiegelt, muss verschärft der Kampf angesagt werden. Ich bin sicher, ab 2006 wird das sowohl präventiv als auch repressiv der Fall sein.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist sicher keine Plattitüde, sondern ein treffendes Bild, wenn man Korruption als eine Art Krebsgeschwür unserer Gesellschaft beschreibt. Der Organismus Staat und Verwaltung, der Unparteilichkeit, Unbestechlichkeit und Korrektheit als tragende Säulen für die eigene Existenz benötigt, wird durch kriminelles Handeln in Frage gestellt, zumeist nicht mit großem Paukenschlag, sondern als schleichendes Gift. Es beginnt mit kleinen Vergünstigungen und endet mit größeren Vorteilen, und am Ende können sich die Betreffenden nicht mehr daraus befreien.
Der Rechnungshof hat in seinem Bericht geschrieben: Am Ende verlieren die Menschen das Vertrauen, und die Demokratie wird geschwächt. Wir nehmen den Bericht des Rechnungshofs sehr ernst. Herr Dr. Güldner, ich glaube aber nicht, dass Sie hier so ein einsamer Rufer in der Wüste waren, sondern wir ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
haben auch in der Vergangenheit dieses Thema sehr ernsthaft bearbeitet. Es ist in der Vergangenheit eine Menge passiert. Wenn Sie auf die Homepage der Antikorruptionsstelle gehen, dann merken Sie, dass da schon einiges vorhanden ist. Ich glaube, dass man diesen Mitarbeitern dafür durchaus danken kann.
Herr Herderhorst hat es auch noch einmal sehr deutlich betont: Wir nehmen die Bekämpfung der Korruption sehr ernst und messen ihr einen hohen Stellenwert bei. Das kann ich auch für die SPD noch einmal sehr deutlich erklären. Lassen Sie es aber wie ein ceterum censeo klingen! Ich finde aber, man muss es an dieser Stelle noch einmal sehr deutlich sagen: Wenn wir hier über Korruption reden, über die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen im öffentlichen Dienst, dann müssen wir, ohne dass Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Korruptionsbekämpfung aufkommen sollen, doch deutlich sagen, dass wir den Eindruck nicht akzeptieren können, dass alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Freien Hansestadt und ihrer Gesellschaften unter Generalverdacht stehen.
Das gilt auch und gerade für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den so genannten gefahrgeneigten Dienststellen, also in den besonders korruptionsgefährdeten Bereichen. Das ist weder ein Lippenbekenntnis noch eine Verharmlosung der Gefahren. Wir müssen aber doch deutlich sagen – und das spiegelt sich auch im BKA-Lagebericht von 2003 wider, das ist der aktuelle, der vorliegt, mit gesunkenen Zahlen –, dass diese Korruption in Bremen kein Massenphänomen ist, dass die allermeisten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in aller Sorgfalt ihrer Arbeit nachgehen.
Schwarze Schafe, das ist klar, sind nicht auszuschließen, und Bremen ist keine Insel der Glückseligen, auf der nichts passiert, was nach diesem Lagebild des BKA übermittelt wird. Das dürfen wir leider auch nicht voraussetzen, aber wir stellen uns doch zunächst einmal vor unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und bekämpfen die schwarzen Schafe.
Ich möchte auch noch zu einem anderen Punkt etwas sagen, und ich finde, durch die Rede von Herrn Tittmann ist das noch einmal notwendiger geworden. Wir dürfen die Erkenntnis nicht vernachlässigen, dass in der Öffentlichkeit und gerade auch in der überregionalen Öffentlichkeit differenzierte Urteile großen Seltenheitswert haben. Wenn wir uns besondere Mühe geben, eindringlich vor den Gefahren der Korruption zu warnen, wenn wir versuchen, mit Prävention und Repression den möglicherweise auch ganz niedrigschwelligen Korruptionstatbeständen, etwa auf der Ebene der geringwertigen Vergünstigungen, Auf
merksamkeiten oder der Geschenke, den Anfängen zu wehren, kommt das leicht über die Stadtgrenzen hinaus, als sei Bremen eine Hochburg der Korruption. Das ist ebenso falsch wie das Gegenteil, aber es gehört auch zu unserer Verantwortung, unseren Standort nicht schlechter zu reden, als er ist.
Meine Damen und Herren, der Antrag der Grünen enthält eine Menge sehr nachdenkenswerter Anregungen, und wir werden uns in der Innendeputation sehr intensiv damit beschäftigen. Das ist im Übrigen kein Wunder, weil der Antrag der Grünen ja den Bericht des Rechnungshofs auswertet. Das ist weder ehrenrührig noch vorzuwerfen. Wir müssen heute nicht jeden einzelnen Punkt bewerten. Kollege Herderhorst hat schon darauf hingewiesen, dass der Senat seit Längerem versucht, neuen Schwung in die Korruptionsbekämpfung zu bringen. Er will die verschiedenen Wege Prävention und Repression zu einer Hauptstraße bündeln. Eine Arbeitsgruppe ist eingesetzt, und Leiter dieser Arbeitsgruppe ist ein Mitarbeiter des Senators für Inneres mit kriminalpolizeilichem Hintergrund. Es soll an einem Konzept gearbeitet werden, um diese Stränge unter dem Dach des Senators für Inneres zusammenzuführen.
Ich möchte zu einigen Facetten Anmerkungen machen! Die bisherige zentrale Antikorruptionsstelle hatte bei aller dankenswerten Arbeit, die da geleistet worden ist, nicht die strukturelle Gestalt, die für eine nachhaltige Korruptionsbekämpfung nötig ist. Auch die dezentralen Korruptionsbeauftragten waren möglicherweise zu sehr in die Verwaltungsstrukturen eingebunden, als dass sie operativ schlagkräftig sein konnten. Deshalb ist der Weg, das zu bündeln, zusammenzuführen und über eine zentrale Stelle für interne Ermittlungen nachzudenken, erwägenswert, wie das auch Punkt eins des grünen Antrags angeregt hat in Aufnahme eines Vorschlags des Rechnungshofs. Ob diese Stelle dann am Ende tatsächlich unter dem Dach des Senators für Inneres angesiedelt werden muss, können wir meines Erachtens noch bereden.
Was ich aber für ganz wichtig halte, ist, dass diese Stelle ein sehr hohes Maß an Unabhängigkeit hat und sie wirklich ein hohes Gewicht auf Prävention und strukturelle Verhinderung von Korruption legen kann, denn es sollte unser erstes Anliegen sein, dass wir nicht abwarten, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist und bis die Taten begangen worden sind, sondern dass wir versuchen, Strukturen so zu organisieren, dass Korruption gar nicht entsteht. Das bedeutet, dass konsequent das Vier-Augen-Prinzip angewendet werden muss und dass noch viel konsequenter als bisher das Rotationsprinzip wahrgenommen werden muss.
wächst, in der ein Amtsträger eine Position wahrnimmt. Nach fünf Jahren ist sie erheblich gewachsen und nach zehn Jahren noch viel schlimmer und stärker. Wir haben kleine Dienststellen, in denen das Wort Rotation irgendwie wie ein Fremdwort sein muss, denn wir können da kaum rotieren oder rotieren lassen. Ich glaube aber, dass auch die Korruptionsverhinderung ein so großer Wert ist, dass wir eine Stelle brauchen, die auch genau bei solchen Stellen den Finger in die Wunde legen kann und auch genau die Unabhängigkeit hat zu sagen: Leute, dieser Amtsträger an der zu Gefahr neigenden Stelle ist im nächsten Jahr zehn oder zwölf Jahre in diesem Amt, ohne dass wir prüfen, ob ihm etwas nachzuweisen ist oder nicht. Genau das ist ja die strukturelle Frage. Es ist eben kein Vorwurf an den Mitarbeiter, wenn man sagt: Macht eine Personalplanung, damit in ein, zwei Jahren diese Stelle neu besetzt werden kann. Ich halte das für absolut unerlässlich.
Wir haben uns gestern und heute ja auch ein bisschen mit Strafrecht beschäftigt. Es ist doch zu prüfen, ob im Rahmen der effektiven Korruptionsbekämpfung eine Bundesratsinitiative oder die Stützung einer Bundesratsinitiative nötig sein könnte, die Korruption beziehungsweise ihre Hauptstraftaten wie Bestechung oder Bestechlichkeit in den Katalog des Paragraphen 100 a der Strafprozessordnung aufzunehmen. Ich bin kein Freund von ausufernden Telefonüberwachungen, aber an dieser Stelle scheint es mir sinnvoll zu sein, die Strafverfolgungsbehörden besser auszustatten. Korruption ist natürlich kein Delikt im Sinne von Tötungsdelikten, schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern oder Brandstiftung, aber in Paragraph 100 a haben wir auch die Geldwäsche, die Geldfälschung oder die gewerbsmäßige Hehlerei. Vom Schweregrad der Delikte passen Bestechung oder Bestechlichkeit mit Sicherheit dazu.
Ich denke auch, dass die Anregung, die Herr Dr. Güldner gemacht hat, nämlich ein Telefon oder einen Internetzugang einzurichten, um Menschen die Möglichkeit zu bieten, Korruptionsbekämpfung durch Aussagen, Informationen, Hinweise, Betroffene oder so genannte Whistleblower oder aussagewillige Insider zu unterstützen, ein sehr kluger Weg sein kann, weil wir im Unterschied zu anonymen Anzeigen bei solchen Internetauftritten die Möglichkeit vorsehen können, diesen anonymen Anzeigen auch nachzugehen. – Ich danke Ihnen herzlich!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Bekräftigung der Notwendigkeit und die Hinweise für die erforderliche Weiterentwicklung der Korruptionsbekämpfung, die hier in der heutigen Debatte vorgetragen worden sind,
Wir sind an einer Nahtstelle, wie wir diese Tätigkeit ausrichten. Sie erinnern sich: 2001 haben wir die Organisation in der Verwaltungsvorschrift zur Bekämpfung und Vermeidung der Korruption festgelegt, übrigens in Anlehnung an die Empfehlung des Deutschen Städtetages. In dem Arbeitsausschuss hat auch der besagte und viel gerühmte Oberstaatsanwalt Schaupensteiner mitgearbeitet, ich zum Beispiel auch. Damals war es sehr stark darauf orientiert worden, repressive Elemente, also den polizei- und staatsanwaltschaftlichen Bereich, vom präventiven, also dienststellenbezogenen Bereich, der in einer Koordinierungsstelle zusammengefasst werden sollte, zu trennen. Das war der Ausgangspunkt. Wir haben damals extra, als noch keiner über Befristungen von Rechtsvorschriften gesprochen hat, eine Befristung aufgenommen und gesagt: Anfang 2006 stellen wir die Sache auf den Prüfstand.
Der Rechnungshof hat diese Aufgabenverteilung in einem Prüfverfahren analysiert. Finanz- und Innenressort haben sich an dieser Analyse tatkräftig beteiligt und ihre Erfahrungen eingebracht. Wir haben also nicht „angstbesetzt“ irgendwo in der Ecke gesessen und gesagt: Einmal schauen, was der Rechnungshof ausbrät, und dann bekommen wir eins über den Kopf und schauen, wie wir uns günstig wehren können, sondern es ist umgekehrt gewesen, wir haben selbst Beiträge geliefert.
Im Jahresbericht ist dann unter anderem der Vorschlag gemacht worden, eine ganzheitliche Korruptionsbekämpfung durch Zusammenführung von Prävention und Repression beim Innensenator anzusiedeln. Außerdem ist eine Stärkung und Ausdifferenzierung der Instrumente verlangt worden. Bereits vor Vorlage des Berichts haben sich das Finanz- und das Innenressort geeinigt, die zentrale Steuerung dorthin zu verlagern. Wir haben das natürlich auch mit entsprechender Personalausstattung festgelegt. Der Rechnungshof hat es in seinem Bericht selbst schon gelobt und gesagt, da ist schon aus dem Prüfverfahren selbst eine Initiative entwickelt worden. Wie schon angesprochen, wird die Aufgabe jetzt in einer ressortübergreifenden Arbeitsgruppe bearbeitet, dann den Entscheidungsgremien vorgelegt. Diese Konzeption muss dann auf den Prüfstand und natürlich auch entsprechend diskutiert werden. Die Verwaltung setzt sich daran, das zu erreichen. Ich will jetzt die einzelnen Prüfschritte nicht im Einzelnen erläutern.
Erlauben Sie mir aber trotzdem noch einmal, kurz auch eine grundsätzliche Bemerkung zur Korruption zu machen! Ich kann an dieser Stelle nur noch einmal ausdrücklich wiederholen, damit keine Fehleinschätzungen auftreten: Der Senat hält unverändert an einer konsequenten Korruptionsbekämpfung fest und misst ihr einen hohen Stellenwert bei, denn – das ist doch jedem klar – Korruption bewirkt nicht nur einen materiell hohen Schaden, der auftritt, son
dern bringt eine ganze Verwaltung in Verruf und untergräbt das Vertrauen in die Unparteilichkeit von Politik und Verwaltung. Sie beschädigt also die Integrität der Institutionen und der Personen, die den Staat repräsentieren. Insoweit ist es auch nicht eine Sache, die man irgendwie nebenbei erledigt oder die zusätzlich in die Geschäftsverteilung geschrieben wird, sondern eine, die man umsetzen muss.
Leider ist es in der Verwaltung so, dass einige so fest auf den Vorschriften oder auf dem Boden der Vorschriften stehen, dass sie dann nicht mehr die Möglichkeit haben, darin zu blättern. Das ist ja manchmal der Alltag in der bürokratischen Hektik. Wir müssen aber den Prozess so organisieren, dass im Grunde genommen die Verwaltung auch die Chance hat, sich selbst weiterzuentwickeln.
Wenn man sich einmal ansieht, wie in Bremen dieser Prozess damals – wie in anderen Ländern und beim Bund auch fast zeitgleich 2001 – begonnen worden ist, war das ja ein relativ junges Instrumentarium. Das war nicht eingeübt und entsprach nicht dem klassischen Verwaltungsbetrieb, wo man auf jahrelange Routine zurückgreifen konnte. Das verlangte auch Selbstbewusstsein und Zivilcourage zu sagen, nein, das geht nicht, das machen wir hier so nicht mehr. Das war und ist eine schwierige Aufgabe, die diese tradierten Handlungsmuster des Verwaltungsbetriebes überwinden muss, also eine echte Pionierarbeit. Wir haben einen engagierten Aufbauprozess mit Umwegen und auch mit einigen Fehleinschätzungen absolviert. Deshalb haben wir uns selbst als Aufgabe gestellt, das nach einigen Jahren zu überprüfen. Das wollen wir jetzt machen!
Wenn man das auf der anderen Seite mit der Vergangenheit vergleicht, als Mensch, der länger in der Verwaltung ist, haben sich das Klima und die Kultur durchaus geändert. Was früher als sportlicher Nebeneffekt gemacht worden ist und wo gesagt wurde, zu der Veranstaltung kann man hingehen oder nicht, ist inzwischen tabu. Firmen schicken keine Weihnachtsgeschenke mehr, sondern schreiben: Das haben wir für gute Zwecke gespendet. Das sind ja auch Effekte dieser Arbeit. Wir im Finanzressort schicken zum Beispiel alle Geschenke postwendend mit einem einheitlichen Schriftsatz zurück, worin das auch deutlich wird. Wenn eine Firma dann einmal einen solchen Brief bekommen hat, wird sie das nicht zum zweiten Mal machen. Das ist eigentlich immer die praktische Handhabung gewesen.
Deswegen will ich Ihnen hier jetzt nicht noch einmal theoretisch erklären, wie die Verwaltung sich verändern kann und dass sie schon auf dem Weg ist, sondern hier an dieser Stelle will ich noch einmal deutlich unterstreichen und nachdrücklich sagen: Der Bremer Senat vertraut darauf, dass die Beschäftigten der bremischen Verwaltung ihre Aufgaben pflichtgemäß und uneigennützig erfüllen und jetzt nicht eine Misstrauenskultur gehegt werden sollte, sondern dass man daran gehen sollte, die notwendigen Maßnah