nis wohl auf solche Symbole ausgelegt, ist nach meinem Dafürhalten nicht erforderlich. Erforderlich ist eigentlich nur, dass der Senat entsprechend unserer Landesverfassung handelt und den Schulen bezüglich dieser Frage eine klare und eindeutige Vorgabe gibt. Die Verlagerung des Problems in die einzelnen Schulen entspricht nicht der klaren Vorgabe unserer Landesverfassung und der Verpflichtung des Senats. Ich kann mir vorstellen, dass selbst, wenn Sie einen Runderlass an alle Schulen im Lande Bremen machen und versuchen, eine Klärung herbeizuführen, Sie trotzdem noch streitige Diskussionen und womöglich unterschiedliche Handhabungen in den einzelnen Schulen in unserem Lande auslösen werden, und das darf nicht sein.
Da ich, wie gesagt, der Auffassung bin, dass unsere Landesverfassung schon eine Antwort auf die Frage nach dem Tragen religiöser und weltanschaulicher Symbole in der Schule, speziell auch zum Tragen von Kopftüchern im Unterricht durch muslimische Lehrerinnen, gibt, halte ich eine Klarstellung im Schulrecht nicht für erforderlich, selbst wenn das Bundesverfassungsgericht sich in seiner Kopftuchentscheidung auf Landesrecht zurückzieht. Herr Dr. Güldner, Sie haben ja vorhin gesagt, wie das zu lesen und interpretieren ist, das ist wohl so! Unser bremisches Verfassungsrecht ist in dieser Frage eindeutig: Wir brauchen in Bremen nach meiner Auffassung keine Klarstellung im einfachen Landesrecht. Deshalb bitte ich um Zustimmung zu meinem Dringlichkeitsantrag.
Den Gesetzesantrag der Koalition finde ich an der Stelle unzureichend, weil wir schon genügend Präzisierung in unserer Landesverfassung haben. Zu den vorgelegten Änderungsanträgen möchte ich hier nichts sagen, nur noch einmal zu dem letzten Hinweis ohne Landesgesetz: Ich meine, wenn es sich klar und eindeutig aus der Landesverfassung ergibt, brauchen wir, ähnlich, wie das im Grundgesetz auch gesehen wird, kein einfaches Landesgesetz. Dann kann man sich darauf zurückziehen. Insofern sehe ich da keine Verfassungswidrigkeit, und eine Einengung nur auf Kopftücher bei muslimischen Frauen habe ich bewusst nicht vorgenommen, sondern damit sind selbstverständlich alle Symbole gemeint. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Da die Position der Deutschen Volksunion in Bezug auf das Kopftuchverbot klar und eindeutig allgemein schon bekannt ist und ich den Dringlichkeitsantrag erst vor Sitzungsbeginn erhalten habe, kann und werde ich mich kurz fassen!
Meine Damen und Herren, der Kompromiss der großen Koalition sieht ein grundsätzliches Verbot des Kopftuchtragens von Lehrkräften an Bremer Schu
len vor, räumt aber Ausnahmeregelungen nach Einzelfallprüfung ein. Diese Ausnahmeregelung trägt die Deutsche Volksunion selbstverständlich nicht mit wegen der Gleichbehandlung aller religiösen Symbole, auch des jüdischen Glaubens und so weiter. Wir sind für ein generelles Verbot ohne Ausnahmeregelung, denn das Verbot, ein Kopftuch an Bremer Schulen zu tragen, stellt für mich absolut keine Diskriminierung des Islams dar, aber wer hier wohnt, lebt und arbeitet, sollte auch die hiesigen Gewohnheiten achten.
Die große Mehrheit der 80 Millionen Deutschen wünscht keine Lehrerinnen in hiesigen Schulen, die mit Kopftuch als Zeichen ihres Islamismus unterrichten. Im Übrigen möchte ich Sie darauf hinweisen, dass selbst in der Türkei das Tragen eines Kopftuchs in staatlichen Institutionen strikt verboten ist, ohne Ausnahmeregelung. Ich finde, das ist auch gut so. Das ist klar und eindeutig, und daran gibt es nichts zu rütteln.
Meine Damen und Herren, die Ausnahmeregelungen gehen mir zu weit, darum lehne ich im Namen der Deutschen Volksunion das Gesetz zur Änderung des Bremischen Schulgesetzes und des Bremischen Schulverwaltungsgesetzes in erster und zweiter Lesung ab.
Eines noch: Herr Senator Kastendiek, vielleicht sollten Sie einmal Ihren Optiker wechseln, dann würden Sie sehen, dass ich meine Reden hier fast nur freihändig darbiete!
(Abg. F o c k e [CDU]: Freihändig? Was ist das denn? – Zuruf von Senator K a s t e n - d i e k – Abg. D r. G ü l d n e r [Bünd- nis 90/Die Grünen]: Freihändig mit „Y“!)
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist selbstverständlich, dass ich ausdrücklich Bezug auf die Beiträge von Herrn Böhrnsen und Herrn Perschau nehme, die ich Ihnen hier in wesentlichen Zügen genau so hätte vortragen können. Ich möchte Ihnen aber dennoch aus meiner Sicht ganz eindeutig klarstellen, wo ich als Bildungssenator in dieser Frage stehe!
Wir haben uns in einem sehr intensiven Dialog, den ich in keinem anderen Feld bisher so erlebt habe – selbst beim Schulgesetz mit dem großen Vorlauf nicht, über das wir ganz intensiv in Stadt und Land diskutiert haben –, mit dem Kopftuchstreit beschäftigt. Wenn ich die Stunden oder Tage zusammenzähle, die das letztendlich gebraucht hat, würde ich auf einiges kommen. Ich finde es richtig und gut so. Das ist ein gu
Deshalb, meine Damen und Herren, war es absolut in Ordnung, dass wir uns auf diesen sehr arbeitsreichen und intensiven Weg gemacht haben.
Nach diesen ganz lebhaften Debatten war für mich und, ich glaube, für die meisten, die das auch alles miterlebt haben, völlig eindeutig, dass das Kopftuch für die Trägerin in erster Linie ein ganz klares Bekenntnis zu ihrer Religion darstellt. Es gab in Einzelfällen auch – das gebe ich zu – Frauen, die gesagt haben, nein, ich will mich abgrenzen, auch von meinem Elternhaus oder von dieser Gesellschaft, mit der ich mich eigentlich gar nicht identifizieren kann. Das gibt es ohne Frage auch, und ich kann nicht ausschließen, dass die eine oder andere auch politische Gründe vorhält. Ich kann aber nicht in die Köpfe hineinschauen, sondern ich kann den Menschen nur so erleben, wie er sich mir in Wort und Tat und natürlich auch in der äußeren Erscheinungsform gibt.
Der entscheidende Aspekt ist aber – das ist nach diesen Debatten ganz klar gewesen –, dass es ein religiöses Symbol ist, und zwar in einer völlig klaren, auch nicht zurückhaltenden oder zurücknehmenden Art und Weise, sondern sehr eindrucksvoll, klar und eindeutig. Dies stört den Schulfrieden.
Jahrzehntelang, Herr Dr. Güldner, haben die christlich-jüdischen Symbole in unseren Schulen in keiner Weise den Schulfrieden gestört, in keiner Weise!
Es hat keinen Prozess gegeben, gar nichts, sondern die Kinder sind in den Unterricht gegangen, der zunächst BGU und nachher Religionskunde hieß, und es hat in den Schulkonferenzen nicht einen einzigen Anstoß gegeben, dass sich irgendjemand gestört hat an einem kleinen Kreuz oder etwa an der Kippa, die ein Bremerhavener Lehrer trägt.
Stimmen Sie mir zu, dass so, wie Sie es ausführen, Sie eine abstrakte Gefährdung des Schulfriedens meinen? Wir haben in Bremen ja Betreuungskräfte in den Schulen, die auch schon seit vielen Jahren mit Kopftuch dort in den Schulen verkehren, aber ich weiß von
keinen konkreten Problemen oder einer Störung des Schulfriedens. Wir haben in Nordrhein-Westfalen über Jahre hinweg sieben Lehrerinnen mit Kopftuch gehabt, und ich weiß von keiner dortigen Störung des Schulfriedens. Meinen Sie eine abstrakte potentielle Gefährdung? Eine konkrete hat sich doch bisher in den Fällen, in denen es so war, eigentlich nicht gezeigt.
Ich muss Sie zunächst ein bisschen korrigieren! Nach meiner Information haben wir eine Betreuungskraft im Land Bremen. Da ist es in der Tat so, dass diese Kraft mit der großen Zustimmung aller Beteiligten an dieser Schule den behinderten, Rollstuhl fahrenden Jungen betreut.
(Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Das stört nicht den Schulfrieden, stellen wir gerade fest!)
Sie stört den Schulfrieden nicht, und deshalb bin ich auch so dankbar über die Weisheit dieses Beschlusses, der uns jetzt vorliegt. Wenn derartige Fälle vorliegen, und es gibt keine Beanstandung in der konkreten Situation – schauen Sie bitte in die Begründung! –, so braucht der Senator nicht einzugreifen. Das steht genau so in der Begründung, und das erleichtert diese beiden konkreten Fälle, ich habe ja jetzt beide genannt: den Kippa tragenden Lehrer in Bremerhaven und dann auch diese Betreuungskraft.
Ich komme zurück auf meinen Beitrag und sage, was mir als Bildungssenator so wichtig ist, das steht im ersten Bereich dieser Gesetzesänderung: Mir geht es um die Integration der Kinder in unserem Land. Das ist ein ganz hohes Gut, und hier möchte ich nicht ausgrenzen, sondern ich möchte meine Verantwortung für alle Kinder, völlig gleichgültig, ob sie jüdischen, christlichen, muslimischen oder sonstigen Glaubens sind, wahrnehmen. Sie haben alle ein Recht, eine gute Schule zu erfahren und dürfen sich nicht durch Symbole oder Beeinflussung im Unterricht ausgegrenzt fühlen.
Deshalb, meine Damen und Herren, ist meine Position übrigens auch schon aufgrund der zuvor jahrelangen Erfahrung an unseren Schulen relativ klar gewesen. Ich habe bei den Dialogen eine Menge gelernt. Ich habe an allen Veranstaltungen teilgenommen, jeden Gesprächswunsch von Muslimen akzeptiert und bin in die Dialoge hineingegangen. Für mich war aber von vornherein klar: Ich will es nicht dulden, dass die Kinder ausgegrenzt werden. Das Kopftuch verbindet nicht die Menschen an unseren Schulen und in unserer Gesellschaft, sondern es trennt die Menschen in unserer Gesellschaft.
und gefragt: Wie sehen Sie das? Sie sind in der täglichen Praxis. Was sagt die Schule vor Ort? Wie gehen wir damit um? Sie sagen, wir haben ein großes Problem: Seit dem 11. September 2001 erleben wir an unseren Schulen, dass ganz demonstrativ und bewusst ganz viele Mädchen das Kopftuch tragen. Sie müssen es tragen. Es ist nicht etwa der freiwillige Wunsch, der auf einmal am 11. September entstanden ist, sondern es ist ganz offensichtlich hier eine andere Art von Druck entstanden, und dies sehen wir in den Schulen mit großer Sorge, lieber Herr Lemke. Setzen Sie sich dafür ein, dass nicht etwa Referendarinnen und Lehrerinnen mit dem Kopftuch in die Schule kommen! Bitte befreien Sie uns davon! Setzen Sie hier ein ganz klares Signal! Das sagt die riesig große Mehrheit der Schulleiter! Wenn Sie mich fragen, würde ich sagen, es bitten 93 bis 95 Prozent der Schulleiter den Bildungssenator, dieses Gesetz hier so zu verabschieden.
Ich sage ganz ausdrücklich: Wir wollen den Kindern doch beibringen, dass sie die Andersgläubigen auch respektieren. Wir wollen doch auch nicht unseren Kindern sagen, dass diese Kinder, die nun einen anderen Glauben als den christlich-jüdischen haben, auszugrenzen sind. Nein, meine Damen und Herren, das möchte ich nicht! Ich möchte die Religion und die Weltanschauung aus den Schulen heraushaben, genau so, wie es in unserer Verfassung steht. Deshalb bin ich ja so dankbar, dass sich die beiden Fraktionen, die beiden Parteien darüber nach einer relativ langen Zeit geeinigt haben.
Herr Dr. Güldner, Sie haben eben davon gesprochen, dass in der SPD so ein breites, unterschiedliches Bild zu sehen ist. Das habe ich auf dem Landesparteitag, an dem ich von der ersten bis zur letzten Minute teilgenommen habe, eigentlich nicht gesehen. Da waren einige Kämpfer, die große Reden gehalten haben – einer davon war auch ich –, aber wir hatten nicht annähernd eine Mehrheit auf diesem Landesparteitag. Die Position des Landesparteitags war es, genau so, wie es dem Inhalt dieses Gesetzes entspricht, dieser Gesetzesänderung – –.
Alles, ja! Nein, ich sage: Keine religiösen Symbole an unseren Schulen! Das ist die Zusammenfassung. Allerdings sage ich natürlich auch genauso eindeutig, und das habe ich eingangs schon gesagt: Jahrzehntelang hat es keine Probleme mit den unauffälligen Symbolen gegeben, von denen ich eben berichtet habe. Warum wird das in Frage gestellt? Dass Sie so vehement für das Kopftuch kämpfen, Herr Dr. Güldner, nehme ich so zur Kenntnis, aber entschuldigen Sie, ich habe eine völlig andere Position! Dafür werde ich auch entsprechend an den Schulen argumentieren, und ich bin sicher, dass ich die Mehrheit in
(Beifall bei der SPD – Abg. Frau L i n n e r t [Bündnis 90/Die Grünen]: Deshalb muss sie ja nicht richtig sein!)
Meine Damen und Herren, ich habe eben über die Integration und das Ausgrenzen gesprochen. Für mich ist es deshalb auch so wichtig, weil alle diejenigen, die für das Kopftuch sprechen, im gleichen Atemzug auch akzeptieren müssen, dass es den Kindern nicht erlaubt wird, die Schwimmkurse mit unseren Kindern zusammen zu besuchen. Was ist das für eine unmögliche Art und Weise, dass die Eltern es den Mädchen verbieten, gemeinsam mit den gleichaltrigen Mädchen und Jungen das Schwimmen zu erlernen? Das ist doch unmöglich!
Genauso eindeutig sage ich, dass ich es kaum ertragen kann, dass diesen Kindern in der Grundschule nicht der gemeinsame Schullandheimaufenthalt erlaubt wird. Die Kinder dürfen nicht mit ins Schullandheim. Jeder, der ein bisschen von Grundschulpädagogik versteht, weiß, wie wichtig der gemeinsame Schullandheimaufenthalt für diese Kinder ist. Sie werden ausgegrenzt und aus dem Schulverband herausgenommen. Das ist nicht meine Grundschulpolitik, sondern ich möchte die Kinder zusammenführen!
Meine Damen und Herren, ich fasse das noch einmal in einem Satz zusammen: Für mich ist die gemeinsame und erfolgreiche Beschulung unserer Kinder das Entscheidende, und zwar in gegenseitigem Respekt, egal, welche Religion, welche Muttersprache, welche Kultur sie haben. Das ist das Entscheidende für mich, und alles, was die Menschen in diesem Land trennt und nicht zusammenführt, ist dafür nicht zielführend. Deshalb stehe ich ganz klar zu diesem Gesetz. – Danke sehr!