Protokoll der Sitzung vom 14.09.2005

Zweitens: Inwieweit sind dem Senat Probleme mit der Teilnahme beziehungsweise Nichtteilnahme von Mädchen muslimischen Glaubens am Schwimmunterricht bekannt?

Drittens: Sofern Probleme aufgetaucht sind, durch welche Maßnahmen hat der Senat diesem Umstand Rechnung getragen, und welchen konkreten Handlungsbedarf sieht er?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Da eine Erhebung nach Religionszugehörigkeit nicht erfolgt, ist die Anzahl der Schülerinnen muslimischen Glaubens an den Schulen nicht zu ermitteln.

Zu Fragen zwei und drei: In wenigen Einzelfällen, auch bereits in der Grundschule, wird die Befreiung vom Schwimmunterricht durch Mädchen muslimischen Glaubens beantragt. Ab der Pubertät werden Mädchen muslimischen Glaubens auf Antrag und unter Darlegung der Gründe im Ausnahmewege vom Schwimmunterricht befreit. Grundschülerinnen werden nicht befreit.

Grundlage für eine ausnahmsweise Befreiung vom Schwimmunterricht ist ein Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen vom 11. April 1991, in dem eine muslimische Schülerin der Sekundarstufe I vom koedukativen Sportunterricht aus religiösen Gründen befreit wurde. Dieses Urteil wurde dem Grunde nach durch das Bundesverwaltungsgericht bestätigt. Der Senator für Bildung und Wissenschaft wurde verpflichtet, die Schülerin vom Sportunterricht zu befreien, solange die Schule einen nach Geschlechtern getrennten Sportunterricht nicht anbieten kann. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, Sie sprachen von wenigen Einzelfällen. Haben Sie dort Zahlen?

Bitte, Herr Senator!

Es handelt sich dort ganz offensichtlich nur um eine Hand voll Ausnahmefälle. Gott sei Dank geben noch relativ viele Eltern ihre sich nicht in der Pubertät befindenden Mädchen in den Schwimmunterricht. Ich bemühe mich außerordentlich darum, dass die Eltern die Kinder in den Schwimmunterricht geben, denn ich finde es völlig unerträglich, dass diesen Mädchen aus Glaubensgründen oder aus anderen Gründen der gemeinsame Schwimmunterricht, der absolut notwendig ist, entzogen wird. Deshalb

bemühe ich mich sehr stark, diesen Mädchen diesen Unterricht auch zukommen zu lassen.

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, wir sind da völlig einer Meinung. Sind Ihnen aktuelle Urteile, bei denen es gerade wieder um Schwimmunterricht von Muslima ging, wie zum Beispiel des Hamburgischen Oberverwaltungsgerichts oder aus Düsseldorf aus diesem Jahr bekannt, mit denen die Teilnahme am Unterricht und das staatliche Erziehungsziel von den Gerichten über die Religionsfreiheit gesetzt wurden, das heißt, dass man hier zu Regelungen gekommen ist, auch in Hamburg, auch durch technische Hilfsmittel – hier will ich einmal einen Ganzkörperschwimmanzug nennen –, dass auch Mädchen in der Sekundarstufe I am Schwimmunterricht teilnehmen?

Bitte, Herr Senator!

Diese Urteile sind uns bekannt. Wenn Sie hier die Frage stellen, würde ich es eindeutig bevorzugen, die muslimischen Eltern davon zu überzeugen, dass es im Interesse ihrer Töchter ist, wenn sie am gemeinsamen Unterricht teilnehmen, ohne dass wir mit Zwangsmaßnahmen, mit Bußgeldern oder Ähnlichem arbeiten. Ich halte es für viel wesentlicher, wenn wir die Eltern davon überzeugen, dass es gut für ihre Töchter ist, schwimmen zu lernen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Herr Senator, ich gehe davon aus, dass die Behörde weiterhin hier aktiv sein wird, damit immer mehr Mädchen muslimischen Glaubens auch am Schwimmunterricht teilnehmen können. Da habe ich Ihre Worte doch richtig verstanden?

Bitte, Herr Senator!

Sie können da sicher sein, und nachdem Sie nun das dritte Mal nachgefragt haben, darf ich Ihnen noch über ein schönes Projekt berichten, das das Haus auch erfreuen wird: Ich hatte vor kurzem Besuch von Eltern und Vertretern auch aus diesem Bereich, die beklagten, dass sie keine Schwimmzeiten bekommen würden in den öffentlichen Bädern. Ich habe mich ausdrücklich dafür eingesetzt, dass für die Mädchen, die jetzt nicht in die Lage versetzt worden sind, die es sehr bedauerten, nicht schwimmen zu lernen, dort ein spezieller Kurs eingerichtet

worden ist. Ich würde es allerdings bevorzugen, dass wir das nicht im Nachhinein tun, aber wenn ich den Schlussstrich ziehe, dann kommt es mir darauf an, dass möglichst alle Kinder, möglichst schon im Grundschulalter, das Schwimmen erlernen, und daran arbeiten wir.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die vierte Anfrage betrifft Interessens- und Potentialanalysetests im Lande Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Kollegin Allers!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Durch welche Tests kann die Berufsauswahl für Schülerinnen und Schüler im Lande Bremen erleichtert werden?

Zweitens: Inwiefern können derartige Berufswahltests dazu beitragen, den Übergang von der Schule in die Berufsausbildung zu erleichtern?

Drittens: Welche Maßnahmen hat der Senat bisher ergriffen, und welche plant er zukünftig, um die Schulen im Land Bremen über die Angebote von Eignungstests zur Berufswahl zu informieren?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Tests erleichtern Schülerinnen und Schülern die Berufswahl, wenn durch sie Stärken und Schwächen der Schülerinnen und Schüler in unterschiedlichen Kompetenzbereichen erkannt werden. Deshalb ist es sinnvoll, nicht nur allgemeine Intelligenztests anzuwenden, sondern fach- und berufsorientierte Tests die Fähigkeiten untersuchen, die für die Eignungsanforderungen verschiedener Berufe besonders wichtig sind, zum Beispiel soziale, handwerkliche, sprachliche, logische und mathematische Kompetenzen. Durch die Auswertung solcher Tests werden die Potentiale der Schülerinnen und Schüler ermittelt, die für eine Ausbildung relevant sind und die darauf hinweisen, dass der Schüler oder die Schülerin den Herausforderungen, die eine Ausbildung mit ihren komplexen Aufgaben stellt, gewachsen sein wird.

Im Kreis Herford in Nordrhein-Westfalen wurde ein Potentialanalysetest entwickelt und in den Schulen eingesetzt. Dort hat sich gezeigt, dass dieser Test vor allem bei jungen Menschen motivationsfördernd

wirkt, die im schulischen oder im familiären Umfeld eher als problematisch wahrgenommen werden.

Zu Frage zwei: Als positive Rückmeldung über die Stärken und Kompetenzen eines einzelnen Schülers beziehungsweise einer Schülerin kann ein Potentialanalysetest die Grundlage für die Berufsfindung und für ein gezieltes Bewerbungstraining sein. Die Ergebnisse müssen den Schülerinnen und Schülern über die Lehrkräfte in Form eines individuell gestalteten Gutachtens in schülernaher Sprache vermittelt werden. Das Gutachten sollte die beruflichen Neigungen und Eignungen für verschiedene Berufsfelder beschreiben, spezifische Förderbedarfe benennen und eine Abschlussempfehlung geben. Neben Bewährtem und Bekanntem wie Schülerpraktika, Erkundungen oder Schülerfirmen und dem Berufswahlpass trägt ein Potentialanalysetest dazu bei, den Übergang von der Schule in die Ausbildung vorzubereiten. Schülerinnen und Schüler werden befähigt, eine bewusste, zielgerichtete und geeignete Entscheidung für ein Berufsfeld zu treffen, wodurch die Gefahr eines späteren Ausbildungs- und Beschäftigungsabbruchs vermieden werden kann.

Zu Frage drei: Eignungstests werden als Instrumente der Beratung Jugendlicher im Prozess der Berufswahlentscheidung seit einiger Zeit im Land Bremen eingesetzt. Die Agentur für Arbeit, das Bremer Ausbildungsbüro der Handelskammer Bremen und der Schulpsychologische Dienst führen solche Tests durch. Die Allianz AG bietet einen Berufschancentest an, der von der Ruhr-Akademie an der Ruhr-Universität für Haupt- und Realschülerinnen entwickelt wurde. Die Agenturen der Allianz AG vor Ort ermöglichen auf Anfrage der Schulen den Einsatz des Tests.

Im März 2004 fand in Bremerhaven im Rahmen der Lehrerfortbildung ein Fachtag „Berufsorientierung – Berufschancentest der Allianz AG“ statt, an dem 60 Lehrkräfte aus 25 Bremerhavener und Bremer Schulen teilgenommen haben. Mittlerweile wird dieser Test an 14 Bremer und vier Bremerhavener Schulen der Sekundarstufe I regelmäßig in Kooperation mit den Agenturen der Allianz AG durchgeführt. Die Agenturen übernehmen dabei die Kosten von 45 Euro pro Test.

Seit drei Jahren lädt die Tischlerinnung in Bremen interessierte Schülerinnen und Schüler zu einem Test ein. Dieses Angebot wird von den Schulen gern genutzt. Es nehmen jährlich 170 Jugendliche an diesem Test teil.

Geplant ist zurzeit zum einen, durch Lehrerfortbildung den Einsatz derartiger Tests in die individuelle Berufswahlfindung in den Schulen stärker zu integrieren. Zum anderen wird überprüft, inwiefern entsprechende Tests zukünftig insbesondere für Schülerinnen und Schüler in der Sekundarschule, die Probleme mit dem Übergang von der Schule in den Beruf haben, eingesetzt werden können, um aufgrund der Ergebnisse rechtzeitig eine besser orientierte und

gesicherte Berufswahlentscheidung vorbereiten zu können. – Soweit die ausführliche Antwort des Senats!

Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage trägt den Titel „Angebote zur Geschichte des Landes Bremen koordinieren“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Herr Kollege Rohmeyer!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie stellen sich die derzeitigen Kooperationen zwischen den Institutionen in Bremen und Bremerhaven dar, die sich mit der Vermittlung der Geschichte des Landes Bremen befassen?

Zweitens: Inwiefern ist eine intensivierte Koordinierung dieser Angebote angedacht, um insbesondere Schulen ein aufeinander abgestimmtes Programm vorlegen zu können?

Drittens: Inwiefern kann ein runder Tisch aus den verschiedenen Institutionen dazu beitragen, die Landesgeschichte Bremens stärker in der Bevölkerung zu verankern?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt: