Erstens: Welche Informationen liegen dem Senat über die Sondereinheit der niedersächsischen Finanzverwaltung vor?
Zweitens: Ist ein Einsatz einer entsprechenden Sondereinheit in Bremen geplant? Wenn nein, warum nicht?
Zu Frage eins: Die Oberfinanzdirektion Hannover – Steuerabteilung Oldenburg – hat neben den beiden Gruppen der Steuerabteilung ein Sonderreferat „Task Force“ eingerichtet, das sich mit besonderen steuerlichen Aufklärungsmaßnahmen beschäftigt. Zu den Aufgaben der Task Force gehören die Aufdeckung neuer Straftatbestände, die Informations- und Datensammlung sowie das Erstellen von Kontrollmaterial für alle niedersächsischen Finanzämter, das heißt 57 Festsetzungsfinanzämter, sieben Ämter für Großbetriebsprüfung und vier Ämter für Fahndungs- und Strafsachen.
Ein Schwerpunkt der Tätigkeit der Task Force liegt im Bereich der Internet-Recherche. Durch die Task Force wird in Abstimmung mit den übrigen Bundesländern bundesweit Datenmaterial des Auktionshauses Ebay erhoben, das anschließend an die zuständigen Landesfinanzbehörden, Fahndungsämter oder Steuerfahndungsstellen weitergeleitet wird. Dieses Kontrollmaterial der niedersächsischen Task Force wird in Bremen zentral durch die Steuerfahndungsstelle des Finanzamts Bremerhaven bearbeitet.
Zu Frage zwei: In Bremen werden in Zusammenarbeit von Mitarbeitern des Organisationsreferats des Senators für Finanzen, fidatas bremen und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Finanzämter steuerliche Daten ausgewertet und auffällige Sachverhalte als Hinweisfall den Veranlagungsstellen der Finanzämter übermittelt. So wurden insbesondere die Eigen
Darüber hinaus ist eine spezielle Ermittlungsgruppe – unter Einbeziehung geschulter Programmierer – bei der Steuerfahndung eingerichtet worden, die insbesondere steuerliche Karussellgeschäfte überprüft. Daher ist die Einrichtung einer Task Force in Bremen nicht beabsichtigt. – Soweit die Antwort des Senats!
Zu Frage zwei zwei Detailfragen: Da heißt es auf Frage zwei in Ihrer Antwort, steuerliche Daten werden ausgewertet. Woher kommen diese steuerlichen Daten? Die zweite Frage dazu ist: Wer wertet diese steuerlichen Daten aus?
Es gibt hier einen bundesübergreifenden Austausch zwischen den Landesfinanzbehörden. Das sind bundeseinheitliche Programme zur Auswertung dieser Sachverhalte, und die Daten kommen aus den Speicherbeständen der bremischen Steuerverwaltung, werden dort ermittelt und dann den Kassenprüfern der Finanzämter in Listenform zur Verfügung gestellt.
Bei der Task Force geht es zielgerichtet um die Aufdeckung von Steuerverkürzung und vor allem auch um Steuerhinterziehung. Sind Sie der Meinung, dass bei verkehrten Ansätzen bei der Entfernungspauschale besonders hohe Steuerhinterziehungstatbestände festzustellen sind? Sind die Bürger und Bürgerinnen, die bei der Entfernungspauschale nicht die korrekten Angaben machen, die großen Steuerbetrüger, die man unbedingt vor allen anderen aufspüren muss?
Frau Schwarz, soll ich Ihre Frage jetzt so verstehen, dass wir diesen Fällen von Steuerverkürzung, weil sie möglicherweise Massenfälle sind, nicht nachgehen sollen? Das, glaube ich, kann nicht der Fall sein. Was da in dem Zusammenhang mit der Eigenheimzulage und mit den Entfernungsangaben gemacht wird, sind bundeseinheitliche Vorgehensweisen, sind bundeseinheitliche Stan
dards. Wir in Bremen prüfen ohnehin nur die Entfernungsangaben, die über 25 Kilometer sind. Das heißt, alle Angaben unter 25 Kilometer werden in der Regel nicht überprüft. Wenn wir überprüfen, dann sind es ganz gezielte Überprüfungen, bei denen dazu ein Anlass besteht, weil beispielsweise sehr große Entfernungen angegeben worden sind, die aus dem Rahmen fallen. Sie können davon ausgehen, dass die Masse in dieser speziellen Form hier so nicht überprüft wird.
Zu dieser speziellen Form kann ich gleichwohl darauf hinweisen, dass es im Sinne der Steuergerechtigkeit natürlich nicht der Auftrag an die Finanzämter sein kann, in diesen Fällen anlassbezogen, nur weil es Massenfälle sind, vor allen Dingen wenn es bundeseinheitlich vorgegeben wird, nicht nachzugehen.
Ich habe mich auch wegen dieser Entfernungspauschale gemeldet. Ich bin jetzt einigermaßen beruhigt, dass da nicht massenhaft Ihre Leute sitzen und mit Routenplanern schauen, ob einer 4,8 Kilometer fährt oder 5,3 Kilometer. Vor dem Hintergrund aber: Sehen Sie bei 370 Milliarden Euro geschätztem Umsatz bei illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit nicht ein großes Handlungsfeld für Ihre Behörde, die Einnahmen des Staates zu verbessern?
Sicherlich sehen wir da ein großes Handlungsfeld. Deswegen sind wir auch in diesem Bereich aktiv. Nur kann ich natürlich nicht, und das war der Anlass der Frage, die Sie gestellt haben, auch das so genannte Grundgeschäft ganz vernachlässigen. Sie wissen, es gibt auch den Grundsatz der Steuergerechtigkeit in der Abgabenordnung. Wir müssen uns im angemessenen Rahmen auch um die Fälle kümmern, die Sie eben angesprochen haben.
Ich bin sehr dafür, das wir uns um Steuergerechtigkeit bemühen, aber ich möchte da ganz gern Prioritäten setzen, weil ich weiß, dass bei der geringen Personalausstattung nicht alle Steuern gesetzeskonform festgesetzt werden können. Ich weise darauf hin, dass bei der Umsatzsteuer 20 Milliarden Euro bundesweit hinterzogen werden. Meinen Sie nicht auch, dass man da Prioritäten setzen und nicht unbedingt bei den kleinen Lohnsteuerzahlern anfangen sollte, Steuergerechtigkeit zu üben?
Ich sagte Ihnen, wir kümmern uns um Karussellgeschäfte, der Umsatzsteuerbetrug ist in der Tat ein riesengroßes Problem. Die Schätzungen variieren möglicherweise sogar noch in einer größeren Höhe als 20 Milliarden Euro. Keiner weiß es so genau. Das ist von den Finanzämtern erkannt worden. Man geht da heran.
Nur, um auch die Relationen noch einmal klarzustellen, was hier in Ihrer Frage so mitschwingt, die so genannten Arbeitnehmerfälle, die Sie ansprechen: Das sind zirka 0,5 Prozent aller Fälle, die hier überprüft werden, während wir beispielsweise im Unternehmensbereich bei Außenprüfungen in den Bereichen Umsatzsteuer, sonstige Ertragsteuern, sieben Prozent der Fälle prüfen. Ich muss hier auch klar sagen, meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die diesen Job unter sehr erschwerten Bedingungen ausüben, wobei sich das Steuerrecht laufend verändert, machen herausragende Arbeiten. Sie setzen schon ihre Schwerpunkte, und sie wissen da auch ganz genau, wo sie im Grunde für den Staat und für uns alle an das Geld kommen können.
(Abg. Frau S c h w a r z [SPD]: Ich habe noch viele andere Fragen, aber ich bin freund- lich, ich höre auf!)
Die dritte Anfrage trägt den Titel „Umsetzung der Verpflichtung der Millenniumsagenda“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schwarz, Nalazek, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Erstens: Wie stellt sich der Senat die Umsetzung des Beschlusses zwischen dem Bundeskanzler und den Regierungschefs der Bundesländer vom 17. Juni 2004 über die Umsetzung der Verpflichtung im Rahmen der Millenniumsagenda vor?
Drittens: Welche Mittel sieht der Senat im Rahmen der Haushaltsaufstellung 2006/2007 für diese Aufgaben vor?
17. Juni 2004 über die Umsetzung der Verpflichtungen im Rahmen der Millenniumsagenda unterstreicht die Bedeutung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern für die Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele. Der Senat strebt an, einen Beitrag zur Erreichung dieser Entwicklungsziele zu leisten und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel auch zukünftig Maßnahmen zu fördern, die zur Umsetzung der Entwicklungsziele beitragen und die Strategie des Bundes bezüglich der Millenniumsagenda ergänzen.
Zu zwei: Gefördert wurden Projekte von Bremer Nichtregierungsorganisationen und ihrer Partner in den Entwicklungsländern. Damit wird ein Beitrag zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele geleistet. So wurden in Indien, Ghana, Lateinamerika und im südlichen Afrika unter anderem Projekte zur Verbesserung der hygienischen Verhältnisse, zu HIV/ Aids, Einkommensverbesserung, Stärkung der gesellschaftlichen Teilhabe von Frauen und im Bereich des Umweltschutzes durchgeführt.
Zu drei: Über die Bereitstellung von Mitteln wird der Senat bei der Aufstellung des Entwurfes des Doppelhaushaltes 2006/2007 entscheiden.
Der Präsident des Senats hat den Beschluss der Umsetzung der Millenniumsagenda mitgetragen. Sind Sie mit mir einer Meinung, Frau Staatsrätin, dass hierdurch eine besondere Verpflichtung des gesamten Senats zur Finanzierung dieser Aufgabe besteht?
Der Senat, insbesondere mein Ressort, hat sich diese Ziele zu Eigen gemacht und die bremische Entwicklungszusammenarbeit an diesen Zielen ausgerichtet und wird im Rahmen der Möglichkeiten seinen Beitrag zur Erreichung der Ziele leisten.
Zu Frage drei und zur Antwort drei: Mir ist natürlich klar, dass der Senat noch keine Antwort über den Haushaltsansatz für die Entwicklungszusammenarbeit geben kann. Das ist letztlich die Aufgabe von uns, des Parlaments. Meine Frage lautet deswegen auch: Welche Mittel sieht der Senat vor?