Zu Frage drei und zur Antwort drei: Mir ist natürlich klar, dass der Senat noch keine Antwort über den Haushaltsansatz für die Entwicklungszusammenarbeit geben kann. Das ist letztlich die Aufgabe von uns, des Parlaments. Meine Frage lautet deswegen auch: Welche Mittel sieht der Senat vor?
ich Ihnen noch keine konkreten Haushaltszahlen vorlegen, und erst auf der Grundlage der konkreten Zahlen wird es möglich sein, die Mittel entsprechend zuzuordnen. Seien Sie aber versichert, der Senat wird sich dabei an dem ausrichten, was ich der Bremischen Bürgerschaft am 19. Oktober 2004 auch mitgeteilt habe. Wir werden uns bei der Aufteilung der Mittel vom Prinzip der sektoralen und regionalen Konzentration leiten lassen und dabei neben den humanitären Aspekten, die im Vordergrund stehen, selbstverständlich die Auswirkungen auf die bremische Wirtschaft im Auge behalten.
Nun sind wahrscheinlich auch in Ihrem Bereich Einsparmaßnahmen geplant und erforderlich. Wie ist denn Ihre Planung, Frau Staatsrätin, bezüglich der Aufteilung dieser Einsparmaßnahmen bezogen auf die Aufgabe Bund, auf die Aufgabe Europa und die Aufgabe Entwicklungszusammenarbeit?
Ich werde das weiter so handhaben wie jetzt auch im alten Haushalt. Wir werden zunächst einmal die Pflichtaufgaben bedienen, die wir machen müssen, die grundgesetzlich vorgegebenen Aufgaben, und wir werden bei allen Mitteln, wie ich sagte, unter dem Gesichtspunkt der regionalen und sektoralen Konzentration die Maßnahmen der Entwicklungszusammenarbeit fördern, die sich bewährt und die besten Auswirkungen für Bremen haben.
Mehr eine Bitte! Vielleicht könnten wir das bei der nächsten Ausschusssitzung, die für diesen Bereich zuständig ist, noch einmal diskutieren?
Die vierte Anfrage betrifft die Anzahl und Bearbeitungsdauer von Zwangsvollstreckungen in Bremen und Bremerhaven. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Grotheer, Tschöpe, Böhrnsen und Fraktion der SPD.
Zweitens: Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Amtsgerichten und Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind in diesem Aufgabenbereich tätig?
Drittens: Wie lange dauern zivilprozessuale Zwangsvollstreckungsmaßnahmen vom Eingang eines Antrages bis zur Erledigung eines Pfändungsauftrages durch Gerichtsvollzieherinnen beziehungsweise Gerichtsvollzieher?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Im Jahr 2004 wurden bei den Amtsgerichten in Bremen und Bremerhaven insgesamt 12 125 Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, Forderungspfändungen, bearbeitet. Im selben Jahr sind 75 814 Zwangsvollstreckungsaufträge ohne Zustellungsaufträge und Aufträge zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung bei den Gerichtsvollziehern angefallen. Die Sachpfändungen werden dabei nicht gesondert erfasst.
Zu zwei: Im Bereich der Forderungspfändung sind bei den Gerichten Mitarbeiter mit einem Beschäftigungsvolumen von zusammen 4,96 Stellen tätig. In Bremen und Bremerhaven sind insgesamt 40 Gerichtsvollzieher beschäftigt. Der auf Zwangsvollstreckungen entfallende Arbeitskraftanteil wird nicht gesondert erfasst. Gerichtsvollzieher nehmen neben Sachpfändungen und Zustellungen bei Forderungspfändungen noch weitere Dienstgeschäfte wahr, insbesondere weitere Zustellungen und die Abnahme eidesstattlicher Versicherungen.
Zu drei: Die Erledigungszeiträume einzelner Vollstreckungshandlungen werden statistisch nicht erfasst. Für den Gläubiger ist der Zeitraum bis zur endgültigen Erledigung auch nicht zwangsläufig relevant. Liegt zum Beispiel ein Pfändungsauftrag vor, bietet der Schuldner häufig schon bei Erscheinen des Gerichtsvollziehers Ratenzahlungen an. Der Auftrag ist dann zwar noch nicht erledigt, der Gläubiger erhält aber bereits Teilzahlungen. Erledigt wäre der Auftrag erst nach Zahlung der letzten Rate.
Wichtig für den Gläubiger ist die Frist des Paragraphen 64 der Geschäftsanweisung für Gerichtsvollzieher. Danach muss die erste Vollstreckungshandlung des Gerichtsvollziehers innerhalb eines Monats nach Auftragseingang erfolgen. Auf die Einhaltung dieser Frist wird bei den regelmäßigen Geschäftsprüfungen der Gerichtsvollzieher besonderer Wert gelegt. Diese Frist wird in Bremen und Bremerhaven generell eingehalten. Verzögerungen werden im Wege der Dienstaufsicht gerügt.
Ich entnehme den vorgelegten Zahlen, dass ein Gerichtsvollzieher pro Jahr ungefähr 1900 Zwangsvollstreckungsaufträge abarbeiten muss. Wie viele Gerichtsvollziehererinnerungen oder Dienstaufsichtsbeschwerden sind bei dieser Masse von Aufträgen dem Senat bekannt?
Sicher, es gibt Dienstaufsichtsbeschwerden bei Gerichtsvollziehern. Das liegt quasi in der Natur der Sache. Es ist keine sehr einfache Aufgabe. Sie erfordert auf der einen Seite Durchsetzungsfähigkeit, auf der anderen Seite natürlich eine hinreichende Umsicht. Es ist eine sehr sensible Tätigkeit. Von daher gesehen haben wir stets auch Dienstaufsichtsbeschwerden. Diese Dienstaufsichtsbeschwerden werden ernst genommen. Sie liegen aber in Zahlen ausgedrückt unter der 0,1-Promille-Grenze. Das heißt, ich habe noch einmal nachgefragt, um auch plastische Zahlen zu haben, in Bremerhaven gab es im Jahr 2005, also bis heute, insgesamt sieben Dienstaufsichtsbeschwerden. In fünf Fällen waren sie begründet.
Wenn wir unterstellen, dass das Gerichtsvollzieherwesen in Bremen unter Zugrundelegung dieser Zahlen hinreichend effizient ist, würde mich interessieren, womit diese Effizienz im Weiteren gesteuert werden soll. Sie hatten ausgeführt in Ihrer Antwort des Senats, dass es keine statistische Erhebung über die Erledigungsdauer gebe. Würden Sie eine Statistik über die Erledigungsdauer nicht für eine Steuerungshilfe, eine entsprechende Kennziffer halten, die sinnvoll wäre zu erheben?
Ich glaube nicht, dass wir neue Statistiken benötigen. Wir haben eine sehr enge Kooperation mit unseren Gerichtsvollziehern. Gerichtsvollzieher sind keine freiberuflich Tätigen, sondern es sind Beamte des mittleren Dienstes von uns, und wir treffen uns regelmäßig in Spitzengesprächen. Von daher gesehen, denke ich, wissen wir relativ gut, was im Lande Bremen vonstatten geht, und ich sehe zurzeit keine Veranlassung.
Alles das, was wir an Beschwerden haben, liegt im normalen Bereich. Im Einzelfall wird man dem immer nachgehen müssen. Von daher gesehen ist unsere Bilanz im Ergebnis positiv. Es ist eine sehr hohe Belastung, das wissen wir bei diesen Zahlen, und die Zahlen sind leider nicht rückläufig, aber insgesamt, glaube ich, machen die Kollegen eine sehr gute Arbeit.
Nur um das zusammenzufassen: Sie sehen also weder Handlungs- noch Veränderungsbedarf bei der jetzigen Organisation des Gerichtsvollzieherwesens?
Die sechste und damit letzte Anfrage in der Fragestunde trägt die Überschrift „Berufungsverfahren an Hochschulen im Lande Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben worden von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Dr. Schrörs, Perschau und Fraktion der CDU.
Wie viele laufende Berufungsverfahren zur Besetzung offener Professuren an Hochschulen im Lande Bremen gibt es zurzeit?
Welche Hochschulen, Fachbereiche und Studiengänge im Lande Bremen wären von einem Aussetzen von Berufungsverfahren betroffen, und welche Auswirkungen hätte ein solches Aussetzen auf die jeweiligen Studiengänge?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage zwei: Professuren werden im Rahmen der Hochschulkontrakte zur Ausschreibung freigegeben. Die nächsten Kontrakte werden spätestens am 30. Juni 2006 geschlossen, so dass derzeit noch keine gesicherten Angaben gemacht werden können. Zu rechnen ist mit etwa 40 Anträgen der Hochschulen.
Zu Frage drei: Von einem Aussetzen von Berufungsverfahren sind alle Hochschulen, nahezu alle Fachbereiche und zahlreiche Studiengänge betroffen. Sofern die Stellen vakant sind, müssen die Hochschulen sicherstellen, dass die Lehre von anderen Professoren oder Angehörigen des wissenschaftlichen Mittelbaus übernommen wird. Sofern dies nicht möglich ist, müssen Lehraufträge an Dritte vergeben werden.