Das wird in diesem Jahr erfolgen. Wir müssen, wie gesagt, den Betrag exakt quantifizieren. Wir haben vor, das in diesem Jahr zu machen. Wenn der Betrag nicht endgültig feststeht, kann man zum Beispiel auch mit Abschlägen arbeiten und dann eine endgültige Fixierung am Ende machen. Wir haben also vor, das in diesem Jahr abzuwickeln.
Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Patriotismus und Integration an Schulen im Lande Bremen. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Rohmeyer, Perschau und Fraktion der CDU.
In welcher Form werden an den Schulen der Primar- und Sekundarstufe I im Lande Bremen Entstehung, Text und Melodie sowie die politische und historische Bedeutung der Nationalhymne behandelt?
Welche Chancen und Möglichkeiten sieht der Senat in einer vertieften Behandlung der Nationalhymne bereits in der Grundschule?
Welche Unterrichtseinheiten sind momentan in den Lehrplänen zu den Themen Patriotismus und Integration vorgesehen, und kann sich der Senat weitere Maßnahmen vorstellen, deren Umsetzung Patriotismus und Integration stärken würden?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Bildung und Erziehung sind den im Grundgesetz und der Landesverfassung formulierten und vom Schulgesetz aufgenommenen Werten verpflichtet. Auf dieser Grundlage geben die pädagogischen Leitideen der Rahmenpläne aller Fächer und Stufen Vorgaben für eine gemeinsame Bildungsund Erziehungsarbeit. So ist im Musikunterricht die Begegnung und Auseinandersetzung mit Musik in ihrer historischen Dimension enthalten. Wie kein anderes Fach verbindet das Fach Musik den fachlichen Gegenstand mit emotionalem Erleben und trägt durch Auseinandersetzung mit Kulturgütern zur Entwicklung der Persönlichkeit und Identität bei. Deshalb kann der Unterricht in diesem Fach in beiden Schulstufen die Geschichte und die Bedeutung des Deutschlandliedes bewusst machen. Dies geschieht in der Schule besonders im Kontext national bedeutsamer Ereignisse und Feiertage.
Im Geschichtsunterricht der Sekundarstufe I kann der Inhalt des Deutschlandliedes im Zusammenhang mit der bürgerlichen Revolution Mitte des 19. Jahrhunderts unter den Aspekten der Menschenrechte und der Entwicklung der Nationalstaaten bearbeitet werden. Die Behandlung beider Themen ist verbindlich vorgeschrieben.
Zu Frage zwei: Eine altersgemäße Begegnung mit dem Deutschlandlied wird im Musikunterricht der Grundschule dazu beitragen, ein erstes Verständnis von der Geschichte des Deutschlandliedes und seiner Bedeutung als Nationalhymne zu gewinnen. Den Schülerinnen und Schülern kann schon in dieser Altersstufe verdeutlicht werden, dass im Laufe der vergangenen Jahrzehnte die dritte Strophe des Liedes mit der Musik von Haydn als Hymne im Bewusstsein der Bevölkerung fest verankert ist. Sie hat sich als Symbol bewährt und wird im In- und Ausland gespielt, gesungen und geachtet, was viele Kinder auch besonders von sportlichen Ereignissen her wissen. Sie
bringt demokratische Werte zum Ausdruck, denen wir uns als Deutsche, als Europäer und als Teil der Völkergemeinschaft verpflichtet fühlen. So kann die Hymne auch junge Kinder in ihrer Identitätsbildung unterstützen.
Zu Frage drei: Ausgangspunkt für die Entfaltung von patriotischem Bewusstsein im Sinne eines ebenso selbstbewussten wie toleranten Verständnisses vom respektvollen Neben- und Miteinander der Völker sind die Wertvorstellungen der Grundrechte im Grundgesetz. Diese Werte müssen nach Auffassung des Senats den Schülerinnen und Schülern in vielfältigen Themenbereichen – auch anlassbezogen – im Unterricht vermittelt werden.
Im Rahmenplan Welt/Umwelt/Gesellschaft beziehen sich die Themenfelder „Gesellschaften und ihre Wertesysteme“ und „Ursprünge politisch-gesellschaftlicher Strukturen“ auf die Wertvorstellungen der Grundrechte und tragen nach Auffassung des Senats entscheidend zur Förderung der Wertschätzung unserer Verfassung bei. Themen wie „eigene und fremde Werte und Traditionen“ für die fünfte und sechste Klasse und „Probleme der Migration“, „Probleme der Integration“ für die Klassen sieben bis zehn sind dazu geeignet, auch Schülerinnen und Schüler aus Familien mit Migrationshintergrund zu öffnen für ein positives Verhältnis zu unserem Land und der Gesellschaft, in der sie leben.
Die in den Grundrechten enthaltenen Wertvorstellungen fließen in Unterrichtseinheiten, die im Rahmen von Lehrerfortbildung entwickelt und im Unterricht der unterschiedlichen Schulstufen eingesetzt werden, ein. Außerdem wird der Senator für Bildung und Wissenschaft darauf hinwirken, dass vor dem Tag der Deutschen Einheit in den Schulen in Unterrichtsprojekten das Problem der Integration von Menschen mit unterschiedlicher gesellschaftlicher und politischer Sozialisation behandelt wird.
Schließlich werden die Schulen aufgefordert, diese Thematik über den Unterricht hinaus in ihr Schulleben zu integrieren, indem sie entsprechende Projekte und Veranstaltungen für Eltern, Schülerinnen und Schüler und Lehrkräfte durchführen. – Soweit die Antwort des Senats!
Ja! Herr Senator, zunächst möchte ich Ihnen, auch im Namen der gesamten CDUFraktion, unseren Dank für diese sehr gute Antwort und die aufgezeigten Maßnahmen ausdrücken. Ich habe nur eine Nachfrage, denn Sie haben ja sowohl zu Frage zwei als auch zu Frage drei Maßnahmen dargestellt: Wann ist mit einem Beginn der Umsetzung dieser Maßnahmen zu rechnen?
Wenn ich den Schulalltag richtig interpretiere, wird das mehr oder weniger bereits jetzt umgesetzt, und ich glaube, dass die Schülerinnen und Schüler in vielfältiger Art und Weise mit diesem Thema konfrontiert werden. Das ist genau so, wie ich es Ihnen hier sehr ausführlich vorgetragen habe, heute der Alltag. Insbesondere, wie ich hier betont habe, ist es bei Sportveranstaltungen absolut üblich und ein sehr geeigneter Weg, auch den Kindern der Grundschule jetzt schon derartige Dinge und auch die damit verbundenen Werte in unserem Land zu vermitteln.
Ich möchte den Senat fragen: Haben wir in unserem Schulwesen eigentlich keine dringenderen Probleme als dieses gerade behandelte?
Wir haben eine Vielzahl von Problemen, aber ich habe hier eine Frage eines Abgeordneten ordnungsgemäß zu beantworten, und das habe ich entsprechend getan.
Hat der Senat zur Kenntnis genommen, dass in Bremerhaven eine dort ansässige Zeitung eine Umfrage unter den Lesern gemacht hat, ob sie es für vordringlich halten würden, die Nationalhymne im Unterricht zu lernen und dass das Ergebnis dabei war, dass 75 Prozent gesagt haben, dass sie es nicht für vordringlich hielten und 25 Prozent es für vordringlich hielten angesichts des Zustandes unseres Schulwesens in Bremen und Bremerhaven?
Ich habe das soeben zur Kenntnis genommen. Ansonsten interessieren mich derartige Dinge nicht so sehr. Wichtig ist, was wir als Politiker nach ausführlicher Betrachtung von Problemen entscheiden, nicht irgendwelche TED-Umfragen. Die sind meistens nicht so sehr zielführend.
Ich habe noch eine letzte Frage: Ist dem Senat bekannt, dass in letzter Zeit ähnliche Vorstöße der CDU-Fraktionen in einigen Landtagen, von Sachsen ausgehend, gemacht worden sind und dass die Diskussion darüber auch in der Öffentlichkeit geführt worden ist, dass es vor allen Dingen nicht darum geht, die jetzt vom Senat, wie ich auch finde, in sehr löblicher Weise aufgezählten Werte zu vermitteln, sondern darum, den Kampf um den Begriff Patriotismus mit rechten Parteien zu führen und dort wieder eine Vormachtstellung zu erlangen?
Ich sage ausdrücklich, ich finde die Beantwortung dieser Frage ausgesprochen positiv, weil sie nicht nur auf den Begriff des Patriotismus und die damit verbundenen Werte eingeht, sondern auf die Verbindung der Integration. Deshalb kann ich nur sagen, ich stehe inhaltlich genau dazu. Was in Sachsen diskutiert wird, steht auf einem völlig anderen Blatt. Ich stehe zu der Position, die wir hier gemeinsam erarbeitet haben.
Herr Senator Lemke, können Sie bestätigen, dass man solche TED-Umfragen auch manipulieren kann? Hier war auch der Name Beckmeyer einmal im Gespräch, der durch eine Telefonaktion dafür gesorgt hat, dass die Umfrage ganz anders aussieht.
Zweitens wollte ich Sie fragen: Können Sie als Senator des Landes Bremen bestätigen, dass, unser Deutschlandlied besteht aus drei Strophen, die erste Strophe, Deutschland, Deutschland über alles, eben nicht verboten ist, wie es meistens den Jugendlichen immer propagiert wird? Das sind meine Fragen!
Zu der Frage der TED-Umfragen verweise ich auf das, was ich eben dazu gesagt habe, dass es nicht immer zielführend ist. Zur Frage, ob die erste oder zweite Strophe verboten ist: Sie sind nicht verboten, aber unsere Nationalhymne besteht aus der dritten Strophe.
Herr Senator, mein direkter Vorredner gibt mir die Gelegenheit nachzufragen oder darauf hinzuweisen, wie wichtig es ist, die Entstehung und Bedeutung der Nationalhymne, auch der ersten Strophe, darzustellen, damit eben rechte Rattenfänger in Deutschland gerade bei jungen Leuten keine Chance mehr haben, damit man ihnen nämlich frühzeitig erklärt, woher die Formulierung von Hoffmann von Fallersleben kam, dass das nichts mit irgendeinem Herrenmenschentum oder Ähnlichem zu tun hat, das rechtsradikale und rechtsextreme Parteien in Deutschland verbreiten!
Herr Senator, meine Frage, weshalb ich noch einmal hier stehe, bezog sich auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Güldner. Herr Senator, sind Sie mit mir der Auffassung, dass es auch gerade vor dem Hintergrund, was wir zurzeit aus Frankreich mitbekommen, und auch der Integrationsprobleme, die wir innerhalb unseres Landes haben, ganz besonders wichtig ist, dass man auch durch die Vermittlung von nationalen Symbolen, zu denen eben auch die Nationalhymne gehört, die Integration voranbringt und dass es eben wichtig ist, dass wir dann zugewanderte junge Menschen eben auch mit den Symbolen ihrer neuen Heimat verbinden und das eben auch im Rahmen des Schulunterrichts bei der Nationalhymne eine Möglichkeit ist?