Herr Senator, meine Frage, weshalb ich noch einmal hier stehe, bezog sich auf die Fragen des Abgeordneten Dr. Güldner. Herr Senator, sind Sie mit mir der Auffassung, dass es auch gerade vor dem Hintergrund, was wir zurzeit aus Frankreich mitbekommen, und auch der Integrationsprobleme, die wir innerhalb unseres Landes haben, ganz besonders wichtig ist, dass man auch durch die Vermittlung von nationalen Symbolen, zu denen eben auch die Nationalhymne gehört, die Integration voranbringt und dass es eben wichtig ist, dass wir dann zugewanderte junge Menschen eben auch mit den Symbolen ihrer neuen Heimat verbinden und das eben auch im Rahmen des Schulunterrichts bei der Nationalhymne eine Möglichkeit ist?
Ich weiß nicht, ob das jetzt nicht den Rahmen einer Fragestunde sprengt. Ich will mich aber trotzdem bemühen, Ihnen darauf zu antworten, denn uns alle bewegt auch im Blick auf die kommende Diskussion in der Aktuellen Stunde die Relevanz, Entwicklungen gegenzusteuern, wie wir sie im Augenblick täglich oder nächtens in Frankreich erleben. Alle unsere Maßnahmen, die wir in dem Bereich unternehmen, müssen darauf abzielen, dass derartige Vorkommnisse in unserem Land keine Chance haben. In dem Zusammenhang sage ich, dass man sehr sorgfältig damit umgehen muss, um die Kinder und Jugendlichen zueinander zu bringen und nicht etwa durch Symbole etwas zu trennen, Symbole unseres Landes, die Nationalhymne und auch unsere Flagge und die Flaggen derjenigen, die dort in den Schulen multikulturell vertreten sind. Wir können es nicht verändern, es ist ein Fakt, und es ist ein guter Ansatz.
Ich erinnere in dem Zusammenhang an die freudvolle Schilderung hier im Hause, als wir über die Internationale Schule Bremen gesprochen und gesagt haben, wie viele Nationen dort anwesend sind. Wenn ich in diese Schule gehe, sehe ich, dass mit Stolz
die Flaggen der einzelnen Nationen dort hängen, und es ist schön, dass man dort gemeinsam stolz darauf ist, dass so viele Nationalitäten zusammen sind. Das wünsche ich mir für die ganze Stadt, für das ganze Land.
Nur als Abschlussbemerkung, die Diskussion würde in der Fragestunde tatsächlich zu weit führen! Ich glaube aber, Herr Senator, wenn wir auch von der schriftlich gegebenen Antwort des Senats ausgehen, dass wir hier ein Projekt anschieben können und das Thema Integration vielleicht auch noch einmal intensiver in der Bildungsdeputation beraten sollten.
Wir werden das gleich in der Aktuellen Stunde sehr ausführlich behandeln. Die Frage der Integration ist nämlich ein zentrales Thema der Pisa-Auswertung.
(Abg. R o h m e y e r [CDU]: Ist mir be- kannt, deshalb habe ich es für die Deputa- tion angekündigt!)
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Insolvenzverschleppung bei der Bremer Theater GmbH?“. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Wedler, FDP.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mir Bremen und Bremerhaven nicht ohne ein Theater vorstellen. Ich muss aber verlangen, dass die Theater wirtschaftlich ordentlich arbeiten und dass sie mit den von der öffentlichen Hand zur Verfügung gestellten Mitteln ordentlich wirtschaften. Deshalb frage ich den Senat:
Erstens: Welche Erkenntnisse liegen dem Senat darüber vor, ob der Geschäftsführer der Bremer Theater GmbH die Voraussetzungen des Paragraphen 64 GmbH-Gesetz eingehalten hat?
Zweitens: Gibt es Vorermittlungen der Staatsanwaltschaft, ob eine Insolvenzverschleppung vorlag oder vorliegt?
Drittens: Seit wann hat der Senat Kenntnis davon, dass die Bremer Theater GmbH ein strukturelles Finanzdefizit in Höhe von zirka vier bis fünf Millionen Euro aufweist?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich diese kommunale Anfrage wie folgt:
Zu Frage eins: Der Senat hat nach dem derzeitigen Erkenntnisstand keine Anhaltspunkte, dass gegen Paragraph 64 GmbH-Gesetz verstoßen wurde. Mit der Unterzeichnung des Kreditvertrages am 2. November 2005 ist eine mögliche Zahlungsunfähigkeit abgewendet worden.
Zu Frage drei: Dem Senat ist der Liquiditätsbedarf in der Summe von 4,5 bis fünf Millionen Euro seit dem 11. Oktober 2005 bekannt. Ob und wieweit es sich dabei um strukturelle Probleme handelt, werden erst die abschließenden Bewertungen ergeben.
Ist es richtig, dass dem Senat und damit auch den zuständigen Senatoren für Justiz und Kultur die Überschuldungssituation des Bremer Theaters schon lange, mindestens aber seit Anfang Juli dieses Jahres bekannt ist und dass es dazu auch schon mehrere Gespräche zwischen den Senatoren für Finanzen, der Senatskanzlei und dem Kultursenator unter Beteiligung der Geschäftsführung des Bremer Theaters gegeben hat?
Herr Kollege Wedler, die Frage, die Sie gestellt haben, haben wir eigentlich nur wegen der zweiten gestellten Frage zugelassen. Sie hätte den Hintergrund für den Landtag gehabt. Die zweite und dritte Frage ist in der Tat eine rein kommunale Stadtangelegenheit und Ihre Zusatzfrage ebenfalls, dies gilt es zu berücksichtigen.
Darf ich dazu sagen, es geht hier um eine justizielle Frage. Es geht hier nämlich um die Fristen, die im GmbH-Gesetz genannt sind, und das Verhalten unserer Justiz im Zusammenhang mit dieser Frage.
Herr Abgeordneter, Sie gehen von einem Trugschluss aus. Erstens: Die Frage, ob Insolvenz vorliegt oder nicht, muss die Geschäftsführung feststellen. Zweitens: Bei Insolvenztatbeständen ist zu unterscheiden zwischen einem Liquiditätsproblem und einem bilanziellen Vermögensproblem. Das Problem hatten wir gestern auch schon, dass dazwischen unterschieden werden muss. Man muss es auch begreifen. Bilanzielles Problem, Überschuldung ist ein Punkt, und Liquiditätsproblem ist ein
anderer Punkt. Wenn man ein Liquiditätsproblem hat, heißt das noch lange nicht, dass man ein bilanzielles Problem hat. Wenn man ein bilanzielles Problem hat, heißt das noch lange nicht, dass man ein Liquiditätsproblem hat.
Das, worüber wir uns jetzt unterhalten, ist ein Liquiditätsproblem. Dazu hat der Senat entsprechende Beschlüsse gefasst, und es sind auch entsprechende Verträge zwischen der Freien Hansestadt Bremen und der Geschäftsführung des Theaters unterschrieben worden. Worauf Sie jetzt reflektieren, ist das bilanzielle Problem. Das bilanzielle Problem ist sehr wohl bekannt. Das ist kein Geheimnis. Hier ist aber von Seiten der Freien Hansestadt Bremen angekündigt worden, dass durch eine Garantieerklärung der Tatbestand der Insolvenz geheilt werden kann und die Geschäftsführung hier nicht gezwungen ist, Insolvenz anzumelden.
Ich habe eine weitere Zusatzfrage, die sich mit dem GmbH-Gesetz beschäftigt. Ist es richtig, dass Sie von der Gesellschafterseite schon Ende August darauf hingewiesen wurden, dass auch die Insolvenz des Theaters in Bremen eine Entscheidungsposition ist, und wie erklären Sie sich da die Fristensystematik des GmbH-Gesetzes?
Herr Kollege, mir obliegt es natürlich nicht, irgendwelche Belehrungen oder Hinweise zu geben, dennoch erlauben Sie mir bitte die Bemerkung, wenn Sie gestern die Debatte aufmerksam verfolgt hätten, hätten Sie genau diese Frage beantwortet bekommen.
Er kann aber als Landtagsabgeordneter einer Debatte in der Stadtbürgerschaft folgen, wenn ihm das Thema sehr am Herzen liegt. Die Tribüne steht offen!
Die Liquiditätsproblematik, die sich Ende August aufgezeigt oder angedeutet hat, ist durch die Nachbewilligung der 631 000 Euro, die der Haushalts- und Finanzausschuss auch im September freigegeben hat, geheilt worden und auch somit die Ein-vierzehntelRegelung. Der Sachverhalt, der Tatbestand, den wir jetzt diskutieren, ist ein neuer und hat mit dem Sachverhalt, der Gegenstand der Beratung Ende August war, nichts zu tun.
Auch das ist wieder eine justizielle Frage, die in den Landtag gehört, denn das ist unter Umständen ein Straftatbestand. Gibt es eine Verantwortlichkeit des Aufsichtsrats des Theaters, und stellt sich hier für den Senat die Frage eines Regresses an die Mitglieder des Aufsichtsrats?
Ich kann jetzt nur interpretieren, wie Sie die Frage meinen, deswegen erlauben Sie mir, dass ich die Frage so beantworte, wie ich glaube, sie verstehen zu müssen. Also, hinsichtlich der Anmeldung von Insolvenz ist allein die Geschäftsführung verantwortlich. Da keine Insolvenz vorliegt, kann auch keine Insolvenzverschleppung vorliegen. Von daher ist an der Stelle diese Frage der Geschäftsführung so zu beantworten, der Aufsichtsrat hat hinsichtlich der Anmeldung von Insolvenz überhaupt keine Handlungsverantwortung, und somit kann er diesbezüglich auch keine Verantwortung tragen.
(Abg. W e d l e r [FDP]: Ich hätte noch eine, aber ich glaube, ich lasse das lieber einmal, damit Sie nicht noch weiter in Versuchung geraten! Vielen Dank!)
Die siebte Anfrage bezieht sich auf Personalmanagement und Personalcontrolling. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Köhler, Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten aller Einrichtungen Bremens, einschließlich der Betriebe, Beteiligungen und Zuwendungsempfänger?