Erstens: Wie hoch ist die Zahl der Beschäftigten aller Einrichtungen Bremens, einschließlich der Betriebe, Beteiligungen und Zuwendungsempfänger?
Zweitens: Welche Erfahrungen hat der Senat mit der Verpflichtung der Betriebe, Beteiligungen und Zuwendungsempfänger Bremens gemacht, die Personaldaten dem Senator für Finanzen periodisch und automatisiert zur Verfügung zu stellen?
Drittens: Welche Auffassung hat der Senat zur Position, dass als Gegenstück zur dezentralen Personalbewirtschaftung im so genannten Konzern Bre
Erstens: Der Senat sieht alle Betriebe und Einrichtungen als zum Konzern Bremen gehörig an, die öffentliche Aufgaben wahrnehmen und auf die ein institutioneller Einfluss ausgeübt werden kann. Einrichtungen gehören demnach dann zum Konzern Bremen, wenn sie im Mehrheitsbesitz der Freien Hansestadt Bremen sind – über 50 Prozent der Anteile gehören der Stadtgemeinde und/oder dem Land Bremen – oder wenn sie mehrheitlich durch Zuwendung oder sonstige Leistungen aus den Haushalten der Freien Hansestadt Bremen finanziert werden und wenn ein sonstiger institutioneller Einfluss, zum Beispiel über Aufsichtsratsfunktionen, auf die Einrichtungen ausgeübt wird.
Insgesamt gibt es im Konzern Bremen ein Beschäftigungsvolumen von 37 796 Vollzeitstellen im Jahr 2004. Über den jeweils genauen Stand wird in dem Personalcontrolling jährlich berichtet. Die Zahl der Beschäftigten lässt sich aufgrund der in Bremen recht hohen Teilzeitquote auf rund 44 000 schätzen.
Zweitens: Ziel eines konzernweiten Personalcontrollings in der Freien Hansestadt Bremen ist es, entsprechend Paragraph 12 des Haushaltsgesetzes 2004/2005 die unter Haushalts- und Effizienzgesichtspunkten notwendigen personalwirtschaftlichen Maßnahmen auch bei Beteiligungsgesellschaften und Zuwendungsempfängern in das Controlling einzubeziehen. Der für diesen Zweck entwickelte Konzerndatensatz geht in der Datenquantität und -qualität über die bisherigen Erfassungsmethoden hinaus. Gerade im Personalbereich, der auch in Beteiligungsgesellschaften den größten Kostenanteil ausmacht, ist es erforderlich, dass vergleichbare Daten aller Konzernbereiche vorliegen.
Bei einer Reihe von Einrichtungen werden bereits heute Personaldaten auch automatisiert und periodisch geliefert. Über sämtliche Dienststellen der Kernverwaltung, die Sonderhaushalte, Eigenbetriebe und öffentlich-rechtlichen Stiftungen, aber auch eine Reihe von Zuwendungsempfängern und Beteiligungsgesellschaften liegen monatliche Informationen über das Personal vor. Diese Informationen basieren direkt auf den Daten der Gehaltsabrechnung und sind daher von hoher Zuverlässigkeit. Daneben werden zurzeit die Daten der Beteiligungsgesellschaften im Rahmen des vierteljährlichen Beteiligungscontrollings erfasst.
Personaldaten aller Einrichtungen des Konzerns Bremen vor. Hierfür wurde beim Senator für Finanzen eine Konzerndatenbank erstellt, die Informationen der verschiedenen Einrichtungen zusammenführt und zum Zweck einer vergleichbaren Auswertung in ein einheitliches Format bringt. Die Arbeiten zu dieser Datenbank sind mittlerweile weitgehend abgeschlossen. Eine pilothafte Erfassung der Personaldaten ist für Anfang des Jahres 2006 geplant.
Drittens: Der Senat ist der Auffassung, dass die Einführung eines konzernweiten Personalcontrollings eine Voraussetzung für eine erfolgreiche Dezentralisierung der Personalverantwortung ist. – Soweit die Antwort des Senats!
Wenn ich das jetzt einmal zusammenfassen darf: Kann ich dann sagen, dass es nicht möglich ist, die exakte Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in der gemachten Definition anzugeben?
Über wie viele Leute wir reden, wenn wir zum Beispiel morgen über Gender Mainstreaming beziehungsweise über Fragestellungen wie Personalführung und so weiter reden, können Sie nicht feststellen? Sie wissen nicht, wie viele Leute im Konzern arbeiten? Habe ich das richtig verstanden?
In den Haushaltsgesetzen steht ja für das Jahr 2004 und 2005, die in der Form vom Senat auch vorgeschlagen worden sind, dass es dieses konzernweite Personalcontrolling geben muss und dass auch die Beteiligungsgesellschaften verpflichtet sind, die entsprechenden Daten automatisiert abzuliefern. Jetzt höre ich, dass da gerade erst etwas im Aufbau begriffen ist und ab
2006 ein Pilotversuch gemacht werden soll. Wie deckt sich das denn? Es gibt einerseits die Gesetzeslage, die sagt, ab 2004 gibt es das, und die Gesellschaften sind verpflichtet, und jetzt höre ich, ab 2006 machen wir einmal einen Versuch.
Ich sagte Ihnen ja in der Antwort, dass nicht alle Einrichtungen automatisch und periodisch ihre Daten abliefern. Das ist aber nur ein Teil der Einrichtungen. Wir greifen sonst auch auf Daten der Lohn- und Gehaltsabrechnung zu und sind wie gesagt dabei, ab jetzt in einem Pilotverfahren ab 2006 alle Daten automatisiert und periodisch zu erfassen.
Gibt es bestimmte Senatsressorts, wo es besonders hakt? Das muss ja schon eine längere Auseinandersetzung sein.
Das kann ich Ihnen so nicht sagen. Ich sagte Ihnen ja, dass wir dabei sind und das Verfahren mittlerweile abgestimmt haben. Sonst könnten wir nicht 2006 mit der zentralen Datenbank beim Senator für Finanzen anfangen, aber ich gebe zu, dass wir da in der Tat noch Aufarbeitungsbedarf haben.
Diese manuellen Daten werden ja im Wesentlichen von Teilen der Verwaltung, also von den Gesellschaften, geliefert werden, sie füllen dort wahrscheinlich irgendwelche Tabellen in eigener Verantwortung aus. Enthalten diese eigentlich die gleichen Informationen wie zum Beispiel die Daten, die in der Kernverwaltung direkt aus der Personalabrechnung und der Gehaltszahlung ermittelt werden, oder sind das ganz andere Daten?
Ich sagte Ihnen ja, dass die zentrale Herausforderung ist, vergleichbare und einheitliche Datensätze zu erstellen, sowohl für die Kernverwaltung als auch für die ausgelagerten Bereiche. Sonst können Sie sich das nämlich ersparen, und genau das ist jetzt geschehen und wird in diesem Pilotverfahren ab 2006 einheitlich getestet. Wenn es dann erfolgreich läuft, wird es hoffentlich auch umgesetzt.
Es ist ja Auffassung des gesamten Hauses hier und auch Beschlussfassung im Senat, dass die ganzen personalwirtschaftlichen Maßnahmen, die für die Kernverwaltung beschlossen worden sind, auch auf den gesamten Konzern Bremen übertragen werden sollen. Wie ist das denn überhaupt möglich, wenn man einerseits eine ganz dezentrale Personalverantwortung hat und das Ganze delegiert hat, aber andererseits überhaupt kein Kontrollsystem hat, das zentral wirkt? Ist die Zielsetzung überhaupt richtig?
Überhaupt kein Kontrollsystem ist nicht richtig! Ich hatte Ihnen ja die verschiedenen Instrumente von Personalcontrolling und sonstigen Berichten aufgezählt. In der Tat arbeiten wir daran. Hier gibt es einen gewissen Aufholbedarf, dass wir insbesondere die personalwirtschaftlichen Maßnahmen, die wir für den Kernhaushalt beschlossen haben, dann auch dezentral umsetzen. Hier muss sicherlich noch einiges geleistet werden, dass dort konzerneinheitlich eben der Wille des Senats und der Wille der Bürgerschaft umgesetzt werden können.
Für die Aktuelle Stunde ist von den Abgeordneten Frau Stahmann, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen folgendes Thema beantragt worden:
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Während die CDU in der Fragestunde gefragt hat, ob man nicht die Nationalhymne in der Grundschule intonieren sollte, auch um die Leistungen der Schülerinnen und Schüler voranzubringen,
beschäftigt sich die grüne Bürgerschaftsfraktion heute mit einer wirklich wichtigen Frage. Wir wollen nämlich darüber sprechen, wie es in der Pisa-Tabelle nach oben geht. Das ist doch die Herausforderung hier im Bundesland Bremen, der sich auch dieses Haus stellen muss!