Nun soll sich zum Jahresende die Situation deutlich verbessern. Das wollen wir im Interesse der Betroffenen auch stark hoffen. Ich kann eigentlich nur als Fazit feststellen, Organisationsänderungen zur Verwaltungsvereinfachung sind sehr sinnvoll. Sie sollten allerdings so geplant und durchgeführt wer
den, dass Bürgerinnen und Bürger nicht unzumutbar drangsaliert werden, und das ist in diesem Fall ja wohl so gewesen.
Nun kann man das beklagen, der Senat stellt ja auch fest, er sieht keine Zuständigkeit. Selbst wenn es so wäre, Frau Tuczek, dass man das Ganze zurückdrehen könnte, ich habe wenig Hoffnung, dass das wirklich der Fall sein könnte. Ich möchte deswegen hier auch nicht sagen, ich schließe mich dieser Forderung an, weil ich eigentlich nur Dinge fordere, bei denen ich nur halbwegs eine Realisierungschance sehe, und hier sehe ich keine. Insofern muss ich sagen, wenn wir alle – nicht nur hier, sonders auch woanders – das Wort Bürgernähe denn tatsächlich leben würden und nicht nur einfach so verwenden, ich glaube, dann wäre der Bevölkerung sehr geholfen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Meine beiden Kolleginnen haben schon ausführlich die Problematik beschrieben, deshalb kann ich mich jetzt auch kurz fassen. Auch wir haben Kritik an der Sache und auch an dem Verfahren, das verantwortlich ist für die schlechte Situation, die auch schon beschrieben worden ist. Grundsätzlich haben wir auch nichts gegen Verwaltungsmodernisierung, wir unterstützen das auch, aber sie muss auch gut vorbereitet und sinnvoll sein. Hier ging es erst einmal um die personelle und finanzielle Trennung des Kindergeldbereichs von den Kernaufgaben der BA, wie gesagt, es könnte ja auch sinnvoll sein das Auslagern der Familienkassen als eigenständiger Bereich. Das Ziel sollte es sein, eine Optimierung und dadurch eine Effizienz der Kosten und des Angebots.
Ich denke aber, bei jeder Optimierung von Verwaltung muss auch ein wesentliches Kriterium die Benutzerfreundlichkeit für Bürgerinnen und Bürger sein, und die ist hier leider nicht gegeben!
Verwaltung wird inzwischen geschult, Bürgerinnen und Bürger als Kunden zu sehen. Bei dieser Verlagerung ist das leider völlig in die Hose gegangen, das sage ich hier einfach einmal ein bisschen flapsig.
Es sind nicht nur die Bürgerinnen und Bürger die Leidtragenden, sondern auch die Mitarbeiter, die jetzt einen Stapel von Arbeit vor sich haben, natürlich auch unzufriedene Antragstellerinnen und Antragsteller, und sie sind dabei auch ziemlich allein gelassen, und dann noch mit neuen Strukturen, das ist ziemlich unverantwortlich! Wie hier auch schon richtig gesagt
wurde, im Verwaltungsausschuss sitzen Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Arbeitnehmerverbänden. Ich muss hier auch einfach einmal sagen, die haben auch ein bisschen geschlafen. Wenn man so etwas durchführt und dann noch zu dem Zeitpunkt, wo Hartz IV gerade eingeführt worden ist, dann ist es der falsche Zeitpunkt, denke ich.
Dann noch einmal zu dem Aspekt, die Familienkasse nach Bremen zu verlagern! Das Arbeitsamt Bremerhaven ist eine Modellagentur, ich denke, hier hätte man auch einmal ein Modellprojekt machen können, wo dort auch die Familienkasse hätte ausgelagert werden können, aber das zu einem vernünftigen Zeitpunkt. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sicherlich ist es bedauerlich, dass der Standort für die Familienkasse in Bremerhaven aufgegeben wurde, und ich kann mich der Kritik anschließen. Dass auch wir, also senatsseitig, diesen Vorgang aus der Presse erfahren haben, ist mit Sicherheit kein guter Stil. Wir hätten uns alle gewünscht, dass wir im Vorfeld informiert worden wären, um dann vielleicht noch an der einen oder anderen Stelle auch Einfluss zu nehmen. Das ist so nicht gelaufen, und wir haben auch gegenüber der Bundesagentur und gegenüber dem Vorstand zum Ausdruck gebracht, dass wir das nicht besonders kooperativ finden.
Die Entscheidung aber ist gefallen, die Neuorganisation der Familienkasse ist von der Bundesagentur bundesweit auf neue Beine gestellt worden. Aus den Familienkassen sind so genannte besondere Dienststellen geworden. Das war eine eindeutige Entscheidung des Vorstands der Bundesagentur. Die Nutzung unter einem Dach der Bundesagentur sollte, das ist auch schon gesagt worden, von der Zielabsicht her Bürokratieabbau gewährleisten, effizientere, effektivere Bearbeitung sicherstellen, und es gehörte natürlich in die Gesamtstrategie des Umbaus der Bundesagentur, nämlich sich auf das Kerngeschäft, zum Beispiel insbesondere die Vermittlung von Menschen, die arbeitslos sind, zu konzentrieren.
Das hat dazu geführt, dass bundesweit diese Familienkassen von 179 auf 102 zusammengelegt worden sind. Diese Vorteile, die sich damals die Bundesagentur überlegt hat, sind offensichtlich so noch nicht eingetreten, und der Nachteil der Bürgerferne ist schon von meinen Vorrednerinnen dargestellt worden. Auch die Idee, diese Bürgerferne durch zusätzliche Hotlines zu kompensieren, hat zurzeit noch nicht gegrif
Wir müssen feststellen, dass die Bundesagentur sich offensichtlich nicht klar gemacht hat, was das bedeutet mit den neuen gesetzlichen Anforderungen nach Hartz IV. Die Bundesagentur hat diese Situation offensichtlich komplett überschätzt, und jetzt haben wir eine völlig unbefriedigende Situation, wo einerseits die örtlichen Familienkassen überfordert sind, weil Antragsteller ihnen die Büros einlaufen. Auf der anderen Seite, weil sie dort nicht zum Zuge kommen, rufen dann die Menschen bei der Hotline an, die ist wiederum überfordert. Insofern gibt es eine Wechselwirkung, die diese negative Erscheinung noch verstärkt.
Wir haben – obwohl, ich muss Frau Tuczek widersprechen, und das ist auch in der Antwort des Senats ausgeführt, wo der Verwaltungsrat eben nicht zuständig ist, weil es eine Entscheidung des Vorstands ist, diese besonderen Dienststellen zu schaffen – trotzdem interveniert. Wir haben über Herrn Staatsrat Dr. Knigge, der Mitglied im Verwaltungsrat ist, an Herrn Alt vom Vorstand geschrieben und darauf hingewiesen, dass wir nicht bereit sind, diese Situation länger hinzunehmen. Herr Alt hat auch geantwortet und dargestellt, dass diese Situation aus seiner Sicht auch sehr unbefriedigend ist. Er hat noch einmal die bundesweite Situation dargestellt und auch für Bremen Maßnahmen in Aussicht gestellt, die darin bestehen, dass die Servicecenter ausgeweitete Bedienungszeiten haben sollen, dass die Anzahl der Mitarbeiter verstärkt wird und Mittel für Mehrarbeit oder Überstunden zur Verfügung gestellt werden, damit der Berg an Anträgen, der sich jetzt aufgebaut hat, zügiger abgearbeitet werden kann.
Ich hoffe sehr, dass diese Maßnahmen schnell greifen, damit der unerträgliche Zustand dann auch bis zum Ende des Jahres tatsächlich abgestellt werden kann, so dass wir im neuen Jahr vielleicht eine hoffentlich bessere Situation in der Familienkasse haben werden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, wenn dafür jetzt verstärkt Geld bereitgestellt wird, dann könnte man doch vielleicht ein Büro in Bremerhaven anmieten und dort eine Person hinsetzen, die die Anträge annehmen könnte. Vielleicht kann man das ja hinbekommen. Dann hätten sie jemanden parat, der ihnen hilft, die Anträge vielleicht auch auszufüllen, denn viele haben damit große Schwierigkeiten. Wenn Geld zur Verfügung gestellt wird, könnte man die––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben noch 25 Minuten Zeit. Es würde Gelegenheit bestehen, die nächste Große Anfrage, hierbei handelt es sich um die Aufgaben der Freiwilligen Feuerwehr im Lande Bremen, eben durchzuschieben. Das halte ich eigentlich im Hinblick auf die wichtige Arbeit und für eine Große Anfrage nicht für angemessen.
Ich schlage vor, das ist aber die Entscheidung des Plenums, dass wir das auf die nächste Sitzung im Dezember verschieben. Sie könnte damit beginnen, und das wäre dann ein ganz prominenter Einstieg, und wir könnten jetzt noch die Tagesordnungspunkte behandeln, die ohne Debatte vorgesehen sind. Besteht darüber Einverständnis?
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 46. Sitzung am 12. Oktober 2005 in erster Lesung beschlossen.
Wer das Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes und des Bremischen Schulgesetzes, Drucksache 16/676, in der in erster Lesung angenommenen Fassung in zweiter Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Die Bürgerschaft (Landtag) hat den Gesetzentwurf des Senats in ihrer 47. Sitzung am 13. Oktober 2005 in erster Lesung beschlossen.