Karin Tuczek
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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diese Große Anfrage nicht eingebracht, um den Senat zu bejubeln, obwohl er das allemal verdient hätte, sondern weil wir von dieser Stelle noch einmal deutlich machen wollen, welche Chancen und Perspektiven mit dem Bereich Windenergie für das Land Bremen und insbesondere für Bremerhaven mit dem Bereich Offshore verbunden sind.
Der Senat hat sehr schlüssig dargelegt, dass die im Frühjahr 2003 hier im Parlament diskutierte Konzeption aufgegangen ist. Ausschlaggebend waren die durchgeführten Infrastrukturmaßnahmen, die die Grundlagen bilden, um Firmen im Offshore-Bereich nach Bremerhaven zu holen. Aber nur so einfach holen, geht natürlich nicht, da müssen die Rahmenbedingungen stimmen.
Hier ist konsequent auf den Standortvorteil Bremerhavens gesetzt worden, nämlich die Lage am see
schifftiefen Wasser. Die großen Fünfmegawattanlagen können nur an der Küste gebaut werden, weil sie kaum noch über die Straßen transportiert werden können. Aus der Antwort wird deutlich, wie zielgerichtet gerade der Offshore-Bereich, der enorm wichtig für Bremerhaven ist, aufgebaut worden ist. Bremerhaven ist bereits jetzt der Kompetenzstandort für den Bereich der Offshore-Windenergie, was inzwischen weit über die Grenzen der Bundesrepublik hinaus anerkannt ist, und das soll auch so bleiben, meine Damen und Herren.
Bereits im Jahre 2002 wurde die Windagentur WAP gegründet, die mittlerweile das größte Unternehmensnetzwerk im Bereich der Offshore-Windenergie darstellt. Die WAP ist im Februar als Mitglied in die Initiative Kompetenznetze Deutschland aufgenommen worden. Diese Möglichkeit, sich mit ihrem Leistungsprofil national und international darzustellen, kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden. Insofern ist es richtig und konsequent, die WAP auch über das Jahr 2008 hinaus zu unterstützen.
Wichtig war und ist die Ausweisung von Teststandorten, wie wir heute auch aus der „Nordseezeitung“ sehen können, und die wissenschaftliche Begleitung. Gerade bei neuen Technologien wie die OffshoreWindenergie spielt die Forschung eine wesentliche Rolle. Anders als bei Onshore-Anlagen muss die Technik weitaus ausgefeilter und sicherer sein, weil man Anlagen, die in der Deutschen Bucht stehen, natürlich nicht täglich reparieren oder warten kann. Dafür ist die Forschungs- und Koordinierungsstelle Windenergie an der Hochschule Bremerhaven gegründet worden. Auch hier wird eine Fortsetzung der Tätigkeit angestrebt.
In diesem Zusammenhang ist natürlich die Hochschule Bremerhaven mit ihren meeresbezogenen Studiengängen zu nennen. Auch die frühzeitige Ausweisung und Herrichtung entsprechender Gewerbeflächen im südlichen Fischereihafen Luneort war wichtig für die Ansiedlung von Firmen. Das soll und muss auch so weitergehen.
Mit der Offshore-Windenergie stehen wir noch am Anfang. Erst kürzlich ist ein weiterer Windpark in der Nordsee genehmigt worden, nordwestlich der Insel Borkum. Wir brauchen zusätzliche Flächen, eine zentrale Erschließungsachse, einschließlich Ver- und Entsorgungseinrichtungen, sowie eine zentrale Umschlagseinrichtung am Südende des Labradorhafens zum Verladen der Anlagen, und wir brauchen auch weiterhin die notwendigen Fördermittel für die Firmen.
Das alles hat Geld gekostet und wird auch weiterhin Geld kosten, aber ich denke, das Geld ist gut angelegt. Wir haben bereits jetzt dort hochkarätige Fir
men angesiedelt wie Multibrid, Weserwind, REpower, WindGuard oder gar CWMT, Center für Windenergie und Meerestechnik. Dass sich das Fraunhofer Institut im Rahmen dieser Projektgruppe in Bremerhaven engagiert, ist öffentlich kaum zur Kenntnis genommen worden, was schon sehr verwunderlich ist. Wenn es wirklich gelingt, die Etablierung dieses Instituts als Fraunhofer Institut hinzubekommen, dann wird der Standort Bremerhaven noch weiter aufgewertet. Das wäre schon toll und sollte dann auch so wahrgenommen werden.
In Bremerhaven ist der Aufbau von Produktionsstätten für 200 Fünfmegawattanlagen jährlich geplant. Die vorher genannten Unternehmen werden dort über 100 Millionen Euro in Anlagen investieren bei einem Investitionszuschuss von 17 Prozent und Arbeitsplätze in einer Größenordnung von 700 bis 820 Arbeitsplätzen schaffen. Diese Rechnung, meine Damen und Herren, geht auf, und das ist so wichtig für Bremerhaven, und dazu kommen noch die wissenschaftlichen Arbeitsplätze. Das sind alles qualifizierte Arbeitsplätze, und der Bedarf ist steigend. Wir haben in den letzten Jahren auch im Rahmen der Qualifizierung eine Reihe von Maßnahmen auf den Weg gebracht, und dieser Weg muss zielstrebig weiter beschritten werden, weil nicht nur im wissenschaftlichen Bereich Leute gebraucht werden, sondern auch Facharbeiter sowohl in der Produktion als auch in der Wartung der Anlagen.
In fünf Minuten hat man leider kaum Zeit, all das herauszuheben, was dort aufgeführt ist, was wichtig ist und was wir als CDU ausnahmslos unterstreichen können. Herausheben möchte ich die Entwicklung des Windenergieclusters, die systematische Förderstrategie des Landes von der Entwicklung bis zur Marktreife eines Produktes bis hin zur Produktion. Hier haben alle mitgemacht und zusammengearbeitet, die wissenschaftlichen Einrichtungen im Lande Bremen, die Wirtschaft, aber auch das Parlament, die die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt haben.
Der Erfolg, das wissen wir, hat immer viele Väter, besonders möchte ich den Präsidenten der Deutschen Stiftung zur Förderung der Offshore-Windenergie, Jens Eckhoff, erwähnen, der das Thema OffshoreWindenergie als Fraktionsvorsitzender zu seinem Thema gemacht und wesentlich dazu beigetragen hat, dass die notwendigen Entscheidungen seinerzeit getroffen worden sind.
Alles in allem weisen die verschiedenen Studien insbesondere durch das Infrastrukturbeschleunigungsgesetz auf einen erheblichen Investitionsschub im Bereich der Offshore-Windenergie hin mit einem erwarteten Beschäftigungseffekt von 2000 bis 3000 Arbeitnehmern im Lande Bremen. Der Bereich Offshore-Windenergie ist wichtig für den Strukturwandel in Bremerhaven und kommt den Menschen zu
gute, die dort sichere Arbeitsplätze finden. Die CDU wird den eingeschlagenen Weg weiterhin konsequent fördern und unterstützen, und ich hoffe, dass ich das auch weiterhin hier aus diesem Haus heraus begleiten kann. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesundheit ist nicht nur für die SPD-Fraktion ein hohes Gut, sondern, ich glaube, für alle Fraktionen hier in diesem Hause. Deswegen ist es natürlich auch wichtig, dass gerade für die öffentliche Gesundheitsberichterstattung valide Zahlen und Daten vorliegen.
Mit der Antwort des Senats auf die Große Anfrage haben wir nun auf 37 Seiten nicht nur statistisches Material an die Hand bekommen, das uns detailliert aufzeigt, wie es sich mit der Gesundheit unserer Bevölkerung verhält. In vielen Bereichen wird das bestätigt, was man schon weiß. Wir haben ja mindestens seit Einführung des ÖGD-Gesetzes regelmäßig über die Gesundheitsberichterstattung diskutiert, aber interessant ist natürlich der bundesdeutsche Vergleich. Wenn man sich die Mitteilung anschaut, dann wird deutlich, dass wir uns im Wesentlichen im bundesdeutschen Trend befinden, wie das ja eben auch schon gesagt worden ist. In manchen Bereichen sind wir besser, in manchen schlechter, und in manchen Bereichen gibt es kaum Unterschiede. Auch mit der Einschätzung der Bevölkerung des Landes Bremen, die ihren Gesundheitszustand zu 80 Prozent als sehr gut oder gut einschätzt, liegen wir im Bundestrend. ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
Wenn man sich den regionalen Vergleich anschaut, wird deutlich, dass die Daten in Bremerhaven meistens schlechter sind als in Bremen. Einige Sachen haben Sie ja schon gesagt, bei denen wir auch besser dastehen. Aber insgesamt ist das eben anders. Hier muss man schon prüfen, wie sich die Situation verbessern lässt, und das gilt natürlich auch für die Lebenserwartung, die in Bremen bald einen Prozentpunkt höher ist als in Bremerhaven. Ich denke, das ist schon nicht so ganz geringfügig. Wir wissen, dass Bluthochdruck die häufigste chronische Erkrankung ist sowohl bei Männern als auch bei Frauen und Herz-KreislaufErkrankungen die häufigsten Todesursachen darstellen. Wir wissen auch, dass Rauchen, Bewegungsmangel, Übergewicht und Fettleibigkeit massiv für diese Erkrankungen verantwortlich sind. Diese Risikofaktoren treten dann – –.
Es braucht sich hier keiner angesprochen zu fühlen, es gilt immer nur für die anderen! Diese Risikofaktoren treten dann, wenn sie zu einem Problem werden, meistens nicht einzeln auf. Rauchen, Alkohol, wenig Bewegung, fettes Essen oder/und zu viel von allem machen die Menschen krank, und das sind vor allem die vermeidbaren Risiken. Obwohl wir bei der Rate der übergewichtigen Menschen etwas niedriger liegen als im Bundesdurchschnitt, will ich die Zahlen nennen: Im Lande Bremen gelten 43 Prozent der Männer als übergewichtig und weitere 13 Prozent als adipös, also fettleibig. Bei den Frauen sind die Zahlen: 29 Prozent übergewichtig und 16 Prozent adipös! In Bremerhaven ist jeder zweite Mann in der mittleren Altersgruppe übergewichtig, und das, obwohl so viel Aufklärung gerade in diesem Bereich, was Bewegung und Ernährung betrifft, betrieben wird.
Meine Damen und Herren, das sind die Risikofaktoren, woran viele Leute auch vorzeitig sterben. Der Terminus „Vorzeitige Sterblichkeit“ definiert alle Todesfälle vor dem 65. Lebensjahr. Da teilen wir als CDU die Aussage des Senats, dass diese Gruppe besonders ins Visier genommen wird, um hier auf die Gesundheitsrisiken und mögliche Präventionspotenziale mehr und mehr hinzuweisen. Wir lesen immer wieder Todesanzeigen von jungen Leuten, die durch Alkoholkonsum und risikoreiches Verhalten bei Verkehrsunfällen ums Leben kommen. Von 2000 bis 2004 entfielen im Lande Bremen 21,5 Prozent aller Sterbefälle in die Kategorie „Vorzeitige Sterblichkeit“, wobei der Anteil bei den Männern mit 30,7 Prozent deutlich über dem Anteil der Frauen mit 13,3 Prozent liegt. Hier liegen wir in Bremen auch deutlich über der Rate von Deutschland, die, anders als bei uns, eine Abnahme der Sterblichkeit erkennen lässt.
Auffällig ist auch die Sterblichkeit durch Lungenkrebs bei Männern, das ist auch schon gesagt worden, im Verhältnis zum Bundesgebiet, und im regionalen Vergleich liegt Bremerhaven mit 51 zu 100 000
deutlich über der Rate von Bremen mit 42,1 zu 100 000 Einwohnern. Auf diesen Unterschied hat schon der Gesundheitsbericht 1998 des Senators für Gesundheit hingewiesen, aber leider hat sich da nicht viel geändert. Die CDU sieht auch in diesem Zusammenhang mit den genannten Risikofaktoren die Gesundheitssenatorin weiter in der Verantwortung der öffentlichen Aufklärung der Bevölkerung sowohl in Bremen als auch in Bremerhaven.
Meine Damen und Herren, dass es eine Abhängigkeit vom Sozialstatus bei Erkrankung und Sterberaten gibt, ist hinreichend durch Studien und Berichte belegt und wird auch aus der Antwort deutlich. Aber dann ist immer die Frage wichtig, wie man mit solchen Erkenntnissen umgeht. Wenn man sich die Ärztedichte anschaut, das ist bereits gesagt worden, haben wir die höchste Arztdichte bundesweit, und trotzdem fühlen sich die Leute nicht ausreichend informiert, zumal wenn sie sich in einer für sie problematischen Situation befinden. Auch die vielfältigen Angebote werden als verwirrend und unübersichtlich bewertet. Bei einer Befragung haben sich weit mehr als die Hälfte der Befragten für eine Broschüre ausgesprochen. Manchmal ist eben das Einfachste doch das Beste.
Im Lande Bremen gibt es eine ganze Reihe von Institutionen und Maßnahmen, die sich speziell auf die Förderung der Gesundheit benachteiligter Bevölkerungsgruppen beziehen, wie aus der Senatsmitteilung zu entnehmen ist. Im Rahmen der Organisation des öffentlichen Gesundheitsdienstes nehmen die Gesundheitsämter in Bremen und Bremerhaven eine wichtige Funktion wahr. An dieser Stelle ist darauf zu achten, dass auch die personalen Ressourcen, zumal wenn ich an Bremerhaven denke, was das Gesundheitsamt betrifft, dort zur Verfügung stehen, um ihren Aufgaben gerecht zu werden. In Bremerhaven fehlt zum Beispiel ein Altenplan, um entsprechende Entwicklungen berücksichtigen zu können.
Was mich aber besonders freut, sind auch die Maßnahmen, die die Kassen über den Paragrafen 20 SGB V finanzieren. Da finde ich für meine Stadt überhaupt nichts, weil, wie ich recherchiert habe, es keinen gibt, der bei den Kassen entsprechende Anträge stellt. Um den Settingansatz, der auch bereits in der Diskussion mit dem Präventionsgesetz stand, weiterzuverfolgen, soll die Landesvereinigung für Gesundheit Bremen e. V. laut Senat perspektivisch in eine neutrale übergreifende Anlauf- und Servicestelle für das Thema Gesundheitsförderung im Lande Bremen ausgebaut werden. Das begrüßen wir. Sie hat bereits diverse Arbeitskreise gebildet, unter anderem auch den Arbeitskreis Gesundheitsförderung für Bremerhaven. Vielleicht werden daraus dann auch Anträge an die Kassen formuliert, dass man dort auch Maßnahmen in den Stadtteilen machen kann.
Auch bei der zukünftigen Arbeit des regionalen Knotens Bremen, der teilweise von der TechnikerKrankenkasse mitfinanziert wird, soll die stadtteilbe
zogene Gesundheitsförderung in der Stadt Bremerhaven entwickelt werden. Ich hoffe, dass personell eine gute Abstimmung und Vernetzung mit den Akteuren sowohl in Bremerhaven als auch in Bremen gegeben sein wird. Als Fazit, meine Damen und Herren, kann ich feststellen, wir haben schon eine ganze Menge erreicht, aber es bleibt immer noch eine Menge zu tun. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Schön, Sie haben soeben anerkannt, dass sich die Hochschulen und die Universitäten des Landes Bremen hier hervorragend entwickelt und positioniert haben. Das sehen wir ganz genauso.
Dann kommt aber bei den Grünen natürlich das berühmte Wort „aber“. Ich denke, Sie gehen da von einem falschen Ansatz aus. Wenn man sich die Antwort des Senats anschaut, dann ist durchweg eine zukunftsweisende, positive Entwicklung bei den Akademikerzahlen zu erkennen. Das ist meines Erachtens die wichtigste Aussage.
Bei fast 30 000 Akademikern sind 2 Prozent schon eine ganze Menge.
Die Entwicklung der Akademikerquote, ich sage einmal in Klammern Männer und Frauen, ist in den letzten 10 Jahren kontinuierlich gestiegen, das haben Sie auch schon gesagt, von 8,5 Prozent im Jahr 1997 auf 10,7 Prozent im Jahr 2005, und zwar landesweit, in beiden Städten, wobei Bremerhaven ausgehend von einem niedrigeren Ausgangsniveau eine relative Steigerung mit 44,4 Prozent erreichen konnte gegenüber Bremen mit 22,6 Prozent. Auch bei den Akademikerinnen war in Bremen eine Steigerung um 37 Prozent und in Bremerhaven eine Steigerung um 71 Prozent zu verzeichnen, wobei wir nach wie vor, das haben wir immer gesagt, alles tun müssen, um den Frauenanteil bei den Beschäftigten zu erhöhen.
Ich will jetzt hier nicht die Zahlen aus der Senatsmitteilung vortragen, das können Sie alles nachlesen, aber für mich ist im Städtevergleich wichtig, dass der Abstand zwischen der Männer- und der Frauenakademikerquote tendenziell mit dem Akademikeranteil in einer Region steigt, und das, obwohl mehr Frauen Abitur machen und besser abschneiden als Männer, aber das ist leider bundesweit so! Wir wissen, dass wir im akademischen Bereich einen Nachholbedarf haben, um den Strukturwandel zu bewäl
tigen, und deshalb wurde auch die Politik der letzten Jahre darauf ausgerichtet.
Der Städtevergleich, Frau Schön, den Sie abgefragt haben, hat keine wirkliche Aussagekraft, weil man Städte wie zum Beispiel München oder Stuttgart, Düsseldorf und auch Hannover überhaupt nicht mit Bremen vergleichen kann.
Wir haben hier nicht die Industrie wie zum Beispiel die Pharmazie, wo Akademiker oder Naturwissenschaftler in großer Zahl gebraucht werden, und auch wenig forschungsintensive Unternehmen und noch zu wenig wissensbasierte Dienstleistungen, das ist leider so.
Die Freie Hansestadt Bremen war historisch gesehen eine Stadt der Kaufleute, des Handels und der Hafenwirtschaft. Der Begriff „Pfeffersäcke“ ist Ihnen vielleicht auch noch bekannt, was allerdings nicht negativ zu bewerten ist. Hier wurde Handel betrieben, und es wurden gut ausgebildete Kaufleute gesucht. Dann war da noch der Schiffbau, da wurden Facharbeiter gebraucht. Auch in Bremerhaven brauchte man damals überwiegend Leute im Fischfang, in der Fischverarbeitung sowie auf den Werften und im Hafen. Dem Land ist es lange gut gegangen, bis in die Siebzigerjahre hinein war Bremen gebendes Land. Bayern wurde damals auch durch uns unterstützt. Die Entwicklung dort war aufgrund ganz anderer Ausgangspositionen eine ganz andere. Dort musste etwas entwickelt werden, hier waren erfolgreiche Unternehmen vorhanden, die gut Geld verdient haben. Sie haben in die richtigen Techniken gesetzt, sie haben jetzt über 20 Prozent Akademikerquote, das ist auch gut so, aber wir sind hier von ganz anderen Ausgangspositionen ausgegangen und die damals auch.
Uns ging es hier gut, das war bis in die Siebzigerjahre so. Das hat sich leider verändert, das wissen wir. Wir hatten in den letzten dreißig Jahren viele Probleme hier im Lande zu bewältigen. Vergleichen können wir uns vielleicht mit Hamburg, aber auch nur bedingt. Hamburg ist größer, hat mehr Einwohner, eine ganz andere Hinterlandanbindung, und das spielt natürlich auch eine wichtige Rolle in der wirtschaftlichen Entwicklung. Wir befinden uns im Lande Bremen mitten im Strukturwandel, von einem Land traditionell maritimer Prägung zu einem von Dienstleistungen und innovativen Technologien geprägten Wirtschaftsstandort.
Mit dem Wissenschaftsplan 2010, InnoVision 2010 und auch mit dem Strukturentwicklungsprogramm Bremerhaven 2020 wollen der Senat und die Große Koalition neue zukunftsrelevante Felder für die Wirtschaft und die Wissenschaft des Landes erschließen. Wir wollen bis zum Jahr 2010 zu den Top Ten der
Technologiestandorte Deutschlands gehören. Deswegen ist es eine wichtige Zielsetzung, die Wettbewerbsfähigkeit der Hochschulen und Wissenschaftseinrichtungen zu stärken, und deswegen werden wir auch weiterhin große Anstrengungen unternehmen, damit der Anteil akademisch ausgebildeter Personen an den Beschäftigten, aber auch bei den Selbstständigen steigt. 2005 lebten im Lande Bremen 27 000 Selbstständige, davon waren 7000 Akademiker, was einem Anteil von 27 Prozent entspricht. Auch hier ist in den Jahren von 2002 bis 2005 sowohl bei den Selbstständigen als auch bei den Akademikern ein Zuwachs zu verzeichnen.
Es gibt einen großen Bedarf an Ingenieuren, darauf habe ich in der Debatte über die Frauen schon hingewiesen, und gerade in diese Bereiche müssen natürlich auch die Frauen hinein. Sie machen das völlig falsch! Sie wollen Bereiche ausbauen, die in der Wirtschaft nicht nachgefragt werden, und das ist völlig falsch.
An der Universität liegt der Anteil der Frauen in diesen Studiengängen bei 32,4 Prozent, an der Hochschule Bremen beträgt er 28,2 Prozent und an der Hochschule Bremerhaven lediglich 14,1 Prozent. Das sind die Zahlen von 2005. In diesen Bereichen werden Arbeitskräfte gesucht und gut dotierte Stellen angeboten. Die Frauen studieren immer noch, wie Sie ja auch gesagt haben, in den traditionellen Studiengängen, und da sind die Arbeitsplätze eben rar.
Für den Strukturwandel, meine Damen und Herren, ist es wichtig, dass sich der Anteil der Selbstständigen bei den Akademikern erhöht. Wir brauchen mehr Ausgründungen aus den Hochschulen und Instituten, und davon haben wir eine ganze Menge. Die Politik hat auch hier hervorragende Rahmenbedingungen und eine exzellente Infrastruktur für die Wirtschaft und für den Start in die Selbständigkeit geschaffen. Wir haben in Bremerhaven und Bremen viel Geld in die Hand genommen und zum Beispiel Gründerzentren gebaut, die Sie ja kritisieren, wo gerade junge Unternehmen exzellente Standortbedingungen vorfinden, um entsprechend hoch qualifizierte Arbeitsplätze anbieten zu können. Das wird auch von den Gründern anerkannt und genutzt.
Um mehr Ausgründungen auch aus der Hochschule Bremerhaven zu generieren, ist die BIS jetzt zweimal wöchentlich in der Hochschule, um entsprechende Existenzgründungsberatungen zur Verfügung zu stellen. Wir haben das Pilotprojekt Zwillingsgründungen mit Hilfe des Wirtschaftsressorts auf den Weg gebracht, um den Gründern betriebswirtschaftliche Kompetenz an die Seite zu stellen. Außerdem haben wir in Bremerhaven den höchstdotierten Gründerpreis mit 50 000 Euro am Dienstagabend für 2006 verlie
hen, der von einer Firma aus dem Bio Nord, einem Gründerzentrum, gewonnen wurde. Wir haben bereits eine ganze Reihe von Gründern, von Preisträgern gehabt, die aus den Gründerzentren kommen, und ich glaube, das spricht eigentlich ganz allein für sich.
Wir wissen, wir brauchen mehr Transfer von der Wissenschaft in die Wirtschaft, und da fangen wir auch nicht bei null an, wir haben den Technologiebeauftragten, die Hochschulen und auch das AWI zum Beispiel haben eigene Technologiebeauftragte, die sich bemühen, die Kontakte in die Wirtschaft herzustellen. Bei den großen Firmen klappt das auch gut, die Probleme sind oft die kleinen und mittleren Unternehmen. Was ich positiv finde, ist die Tatsache, dass doch fast 50 Prozent der Absolventen einen Arbeitsplatz hier im Lande Bremen oder in der Region finden und auch, das ist nämlich aus der Senatsmitteilung zu entnehmen, dass sich der Anteil der Studierenden kontinuierlich erhöht, auch wenn dort jetzt ein Rückgang zu verzeichnen ist, der allerdings seine Gründe hat, aber darauf werden wir gleich noch kommen.
Der Rückgang gilt leider auch für Bremerhaven, auch dort haben wir einen Rückgang zu verzeichnen. Obwohl sich die Zahl der Studierenden auf 2600 gesteigert hat, ist der Anteil der Studierenden im Verhältnis zu den Einwohnern mit 2,2 Prozent zu niedrig, der Mittelwert vergleichbarer Städte liegt bei 6,3 Prozent. Insoweit freue ich mich natürlich, dass nun durch den Grundstücksverkauf an das Land die Voraussetzungen gegeben sind, den weiteren Bauabschnitt der Hochschule Bremerhaven zu beginnen, darüber sind wir alle froh!
Als Fazit, meine Damen und Herren, lässt sich feststellen: Wir brauchen mehr Absolventen, wir brauchen mehr hoch qualifiziertes Personal, wir brauchen die entsprechenden Unternehmen und die Arbeitsplätze. Wir haben vieles in den letzten Jahren erreicht. Ich will nur beispielsweise den Technologiepark an der Universität erwähnen. Über die IUB haben wir gestern hier gesprochen, wie erfolgreich dort alles gelaufen ist. Wir werden uns auf Schwerpunkte konzentrieren, diese weiterentwickeln und ausbauen wie t.i.m.e., Gesundheit, Umwelt, Luft- und Raumfahrt, Logistik, blaue Biotechnologie, Design und Windenergie. Darauf sind auch die Förderprogramme wie F und E und Pfau ausgerichtet, diese werden auch hervorragend angenommen, und sie werden auch gerade in diesen Bereichen gebraucht.
Aber wir werden auch die ansässigen Bereiche des Handwerks, der Industrie- und der Dienstleistungen nicht vernachlässigen. Wir brauchen nicht nur Akademiker, wir brauchen gut ausgebildete Jugendliche, nicht nur mit Abitur, sondern auch mit Real- und Hauptschulabschluss, die den Anforderungen der Arbeitswelt gewachsen sind, die gute Kenntnisse in den
Grundfertigkeiten wie Deutsch, Mathematik, Physik, Englisch und so weiter vorweisen können, um entsprechende Ausbildungsplätze zu bekommen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion hat sich über Jahre für diese Politik eingesetzt.
Meine Damen und Herren, ich könnte noch eine Stunde hier reden, die Maßnahmen alle aufzeigen und vorführen, die wir in den letzten Jahren auf den Weg gebracht haben. Wenn Sie mit den Gründern und mit Leuten, mit jungen Firmen reden, dann werden sie Ihnen das alle sagen. Wir haben ganz tolle Resonanzen, Sie müssen sich einmal zu diesen Firmen bemühen, ich kann Ihnen einmal eine CD mitbringen, die wir als BIS gemacht haben, wo wir Firmen die Möglichkeit geben sich zu präsentieren. Frau Busch, Frau Marken und andere waren da, sie können das alles auch bestätigen, nur Sie leider nicht.
Abschließend, meine Damen und Herren, möchte ich noch einmal sagen: Strukturpolitik ist immer ein dynamischer Prozess, der niemals abgeschlossen ist und immer weiterentwickelt werden muss. Jedes Land muss sich ständig den neuen Herausforderungen stellen. Wir hier, der Senat und die Große Koalition, werden den eingeschlagenen Weg konsequent weitergehen, zum Wohle unseres Landes und unserer Bevölkerung in Bremen und Bremerhaven. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Ihrem neuen Antrag, Frau Dr. Mathes, haben Sie es sich sehr leicht gemacht. Herr Böhrnsen hat sich in dieser Angelegenheit, wie Sie vorhin ja auch ausgeführt haben, sehr frühzeitig für die Einführung einer Verbandsklage ausgesprochen und hat vielleicht doch nicht alle Argumente, die dagegen sprechen, bedacht. Um ihn jetzt nicht im Regen stehen zu lassen, sucht die SPD nach einem Ausweg für Helden. Die Grünen kennen natürlich, das haben Sie soeben auch erläutert, den Vorschlag der SPD, die Verbandsklage im Rahmen einer Feststellungsklage einzuführen. Sie wissen auch, dass wir da unterschiedliche Positionen haben.
Nun haben Sie sich gedacht, clever wie Sie sind, schreiben wir die Position der SPD einmal ab und bringen das Ganze auf die verfahrensrechtliche Schiene, dem muss die SPD dann ja zustimmen. Aber, meine Damen und Herren von den Grünen, ganz so einfach geht es nicht! Wir haben eine Koalition, und wir lassen uns auch an dieser Stelle nicht auseinanderdividieren. Das bekommen wir schon hin.
Ihren Antrag vom letzten Jahr haben wir im Oktober 2005 an 3 verschiedene Deputationen überwiesen, wobei die Federführung beim Rechtsausschuss lag. Leider ist der Rechtsausschuss noch zu keinem Ergebnis gekommen, weil dort davon ausgegangen wird, dass erst die Fachdeputationen darüber beraten sollen. In den Deputationen ist es anders gesehen worden, da wollte man erst einmal wissen, ob wir überhaupt die Möglichkeit haben, es hier im Lande zu entscheiden. Der Rechtsausschuss hatte aber die Federführung, und da hätte es normalerweise beraten werden müssen. Ich finde das Verfahren, wie es gelaufen ist, auch äußerst unliebsam, das muss ich schon sagen.
Es geht aber immer noch darum, ob das Land überhaupt berechtigt ist, eine Verbandsklage für Tierschutzvereine einzuführen. Die Position der CDUFraktion dazu ist ganz klar: Wir sehen hier keine Gesetzgebungskompetenz, weil das Tierschutzgesetz eben ein Bundesgesetz ist, und in diesem Gesetz ist auch streng geregelt, unter welchen Voraussetzungen Tierversuche, und darum geht es ja, überhaupt ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
durchgeführt werden dürfen. Insoweit sehen wir dort auch keinen Handlungsbedarf, andere Bundesländer allerdings ebenfalls nicht. Auch beim Bund ist keine Bereitschaft zu erkennen, eine Verbandsklage einzuführen. Auch die Ansicht, dass im Tierschutzgesetz eine Regelungslücke ist, von der Sie soeben gesprochen haben, von der die Länder Gebrauch machen könnten, können wir nicht teilen.
Allein aufgrund der weitreichenden Folgen, die eine Regelung zur Klagebefugnis herbeiführen würde, ist offensichtlich, dass der Bundesgesetzgeber hier keine unbeabsichtigte Regelungslücke gelassen hat. Das Gleiche gilt auch für eine Feststellungsklage. Es ist in der Tat eine schwierige Materie, und es gibt ja auch eine Reihe von Gutachten, wie das mit Gutachten so ist, auch vom Wissenschaftlichen Dienst der Bremischen Bürgerschaft und von der Universität, die alle zu der Erkenntnis kommen, dass es keine Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene gibt. Die Einzigen, die das anders sehen, sind Justiz und Verfassung, Herrn Böhrnsens Behörde, und kommen zu einem anderen Votum. Dass es keine Gesetzgebungskompetenz auf Länderebene gibt, ergibt sich auch daraus, dass man eine Zersplitterung des Tierschutzsrechts verhindern wollte, was natürlich auch sinnvoll ist, weil es andernfalls zu nichts führen würde.
Ich will auf den heute vorliegenden Antrag inhaltlich nicht mehr eingehen. Unsere Position dazu habe ich in der letzten Debatte und anlässlich vieler vorherigen Debatten zum Tierschutz und zu Tierversuchen ausreichend erläutert, aber ich will noch einmal deutlich darauf hinweisen, dass die CDU sich immer für den Tierschutz eingesetzt hat und auch in Zukunft einsetzen wird.
Wir haben in all den Jahren Verbesserungen im Tierschutz positiv begleitet und unterstützt.
Wie Ihnen vielleicht bekannt ist, hat der Bund erstmals am 24. Juli 1972 ein bundeseinheitliches Tierschutzgesetz erlassen, um eine Zersplitterung des Tierschutzrechts zu verhindern. Ganz wichtig war auch die Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 1998. Nach langjährigen, intensiven Beratungen im Deutschen Bundestag sowie im Bundesrat wurde die Weiterentwicklung des Gesetzes beschlossen, die wesentliche Verbesserungen für den Tierschutz gebracht hat.
Auch bei dieser weitreichenden Novellierung war eine Verbandsklage nicht vorgesehen. Weitreichende Verbesserungen wurden im Bereich der Tierhalternorm erreicht, die Verbotsliste wurde erweitert. Leistungssteigernde Eingriffe, Amputationen und Qualzüchtungen wurden verboten, die Tiertransporte in Deutschland wurden zeitlich begrenzt. Es wurden Vorschriften über Verladen, Entlassen, Unterbringung und Ernährung der Tiere erlassen. Auch für Eingriffe an
Tieren wurden strengere Maßstäbe beschlossen. Es dürfen keine Eingriffe mehr ohne Betäubung durch einen Tierarzt durchgeführt werden.
Auch die Tierversuche sind im neuen Tierschutzgesetz dezidiert geregelt, denn darum geht es ja bei dieser Debatte im Wesentlichen. Es ist genau vorgeschrieben, wann und unter welchen Bedingungen Tierversuche an Wirbeltieren durchgeführt werden dürfen. In der Grundlagenforschung ist bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prüfen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann, und die Versuche müssen ethisch vertretbar sein. Ich will nicht alles wiederholen, was ich schon in vielen Debatten zu diesem Thema ausgeführt habe. Das kennen Sie alle, und Sie können das auch im Tierschutzgesetz nachlesen.
Der CDU liegen der Umgang und der Schutz der Tiere sehr am Herzen. Wir haben unterstützt, dass der Tierschutz hier in Bremen in der Landesverfassung verankert wird. Ebenso haben wir die Aufnahme des Tierschutzes als Staatsziel in das Grundgesetz unterstützt. Wir haben im Grundgesetz als Staatsziel auch das Recht auf Arbeit, aber ich wüsste nicht, dass sich all diese Millionen Arbeitslosen, die wir haben, auf einen Arbeitsplatz einklagen könnten, das nur einmal zum Vergleich!
Meine Damen und Herren, wir haben uns gegen das Schächten ausgesprochen, wir haben uns für Verbesserungen bei der Käfighaltung von Legehennen ausgesprochen, wir haben die Einführung von Spaltböden bei der Tierhaltung auf Vorschlag von Tierschutzverbänden unterstützt, was heute allerdings wieder anders gesehen wird und doch nicht so gut sein soll. Die Bauern haben natürlich Investitionen getätigt, die heute schon wieder obsolet sind.
Wir haben in Bremen den Schlachthofzwang abgeschafft, wenn die Voraussetzungen gegeben sind, und wir haben hier sogar einen Tierfriedhof eingeführt, um auch zum Ausdruck zu bringen, welche Wertschätzung Haustiere bei uns haben. Allerdings können wir einer Verbandsklage eben nicht zustimmen, weil es Bundesrecht ist. Wenn es überhaupt Sinn machen soll, dann kann das mindestens nur auf Bundesebene eingeführt werden, eigentlich sogar EUweit. Es nützt uns überhaupt nichts, wenn wir hier die Verbandsklage einführen, und in Niedersachsen wird das anders gemacht, dann wird es nach Niedersachsen verlegt, und dem Tierschutz ist damit in gar keiner Weise geholfen.
Auch aus wissenschaftlicher Sicht wird eine Verbandsklage abgelehnt. Die gleiche Argumentation gilt auch für die Möglichkeit einer Feststellungskla
ge. Insbesondere die Universität, aber auch das Wissenschaftsressort sehen große Probleme für den Bereich der biomedizinischen Forschung in Bremen. Es werden negative Auswirkungen auf die Forschungsfreiheit befürchtet und auf die Einwerbung von Forschungsgeldern. Dem Wissenschaftsstandort Bremen können Wettbewerbsnachteile innerhalb und außerhalb Deutschlands entstehen.
Die Neuro- und Kognitionswissenschaften gehören in Deutschland zu den größten Forschungsbereichen dieser Art und sind ein Schwerpunkt an der Universität. Ein ganz wichtiger Bereich sind dabei eben auch die Versuche an den Makaken. Die Bürgerschaft hat damals unter bestimmten Auflagen zugestimmt, dass zum Beispiel die Tiere artgerecht untergebracht und die bildgebenden Verfahren weiterentwickelt werden. Dafür haben wir erhebliche öffentliche Mittel bereitgestellt. Der Kernspintomograf ist im Einsatz, und die Tierhaltungsbedingungen sind vorbildlich und werden überregional und international anerkannt.
Auch auf unseren Druck hin hat die Universität die Affenversuche der Öffentlichkeit vorgestellt und ein Symposium über die Ethik der Tierversuche in Theorie und Praxis durchgeführt. Außerdem haben wir entgegen der üblichen Praxis in einem laufenden Versuchsprogramm eine Evaluierung der Affenversuche beschlossen, um die Ergebnisse bewerten zu lassen. Herr Lemke hat uns in der Wissenschaftsdeputation letztens erklärt, dass jetzt acht Namen von der Deutschen Forschungsgemeinschaft genannt worden sind, und insoweit kann jetzt auch dort die Arbeit aufgenommen werden.
Meine Damen und Herren, ich wollte mit meinen Ausführungen deutlich machen, welchen Stellenwert die CDU dem Tierschutz beimisst. Für eine Verbandsklage sehen wir hier, wie gesagt, keine Gesetzgebungskompetenz. Wir schlagen ebenfalls vor, den jetzt vorliegenden Antrag der Grünen an den Rechtsausschuss zu überweisen, und hoffen natürlich, dass er dort auch entsprechend beraten wird. – Schönen Dank!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema dieser Aktuellen Stunde heute heißt „Gesundheit: Große Koalition – kleine Reform“, aber, meine Damen und Herren, immer noch besser als „Rotgrün und keine Reform“.
Ob das eine kleine Reform wird, meine Damen und Herren, wird sich erst noch herausstellen. Mit dieser Aktuellen Stunde habe ich den Eindruck, dass die Grünen hier im Parlament die Debatte aus dem Deutschen Bundestag fortführen wollen, und die Argumente, die Sie vorgebracht haben, kenne ich schon alle aus der Zeitung oder aus den Debatten, die im Bundestag stattgefunden haben. Ich muss schon sagen, das, was Sie hier als Alternativen vorgebracht haben, ist in der Vergangenheit nicht umsetzbar gewesen, und Sie legen das immer wieder neu auf. Also, Ihre Argumente sind nicht überzeugend, sonst hätten Sie sie ja schon umsetzen können.
Meine Damen und Herren, es gibt natürlich viele Punkte, die man an den jetzt vorgelegten Eckpunkten kritisieren kann. Da meldet sich aber nicht nur die Opposition zu Wort, da werden auch aus unseren Reihen einige Dinge problematisiert, zum Beispiel die fehlende Altersrückstellung in der GKV oder fehlende Leistungsausgrenzung bei Sportunfällen, die selbst abgesichert werden sollen, oder auch die nicht weit genug gehende Beitragsfreiheit der Kinder. Schwierig ist natürlich die Beitragserhöhung um 0,5 Prozent. Die CDU wollte eigentlich Steuern und Abgaben senken, die SPD wollte viel mehr Leistun––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
gen aus Steuererhöhungen finanzieren, wie jetzt Herr Steinbrück sich wieder geäußert hat.
Im Grunde wollen natürlich auch die SPD und Bündnis 90/Die Grünen, das haben Sie ja eben gerade schon gesagt, die private Krankenversicherung abschaffen. Den Grünen ist sie schon lange ein Dorn im Auge. Dabei wird vergessen, Frau Hoch, Sie haben ja auf die neun Milliarden Euro hingewiesen, natürlich ist das eine Sicherheit für die Krankenhäuser und für die Ärzte, darauf verlassen sie sich, das ist eine Sicherheit, dass sie ein Budget haben, auf das sie auch bauen können. Aber das Thema ist, glaube ich, ein anderes, das will ich jetzt hier auch nicht weiter ausführen.
Die Bundeskanzlerin Angela Merkel sagt zu der Beitragserhöhung und zu diesen Eckpunkten, das ist nicht die Antwort auf unsere Zukunft, sondern das ist die Summe der Fehler aus den vergangenen Jahren. Ich sage dazu, in den letzten sieben Jahren waren die Grünen mit in der Regierung, und wenn ich mich recht erinnere, dann hatten sie auch schon einmal mit Andrea Fischer eine Gesundheitsministerin, die von den Grünen kam. Die Forderungen, die Sie hier aufgestellt haben, sind in all den Jahren nicht umgesetzt worden.
Dass in der Gesundheitspolitik dringender Reformbedarf besteht, das ist ja nichts Neues, das ist lange bekannt. Mit dem GKV-Modernisierungsgesetz konnte seinerzeit zwar die angestrebte Senkung der Beiträge in der GKV nicht vollständig erreicht werden, aber in weiten Bereichen konnten die Beiträge gesenkt oder stabil gehalten werden. Mit dem Gesetz konnten so acht Milliarden Euro Schulden abgebaut und Ausgabensteigerungen von sechs bis acht Milliarden Euro abgefangen werden. Trotz gewaltiger Anstrengungen, durch Erhöhung der Selbstbeteiligung oder auch die Praxisgebühr, rutschen die Kassen immer wieder in die roten Zahlen. Im nächsten Jahr ist mit einem Kassendefizit von sieben Milliarden Euro zu rechnen. Allerdings hat auch der Bundeshaushalt dazu beigetragen, das ist ja auch schon erwähnt worden.
Schwierig ist natürlich der Wegfall der Tabaksteuer. Durch die hohe Arbeitslosigkeit ist ein Einnahmeverlust von 6,5 Milliarden Euro entstanden. Darüber hinaus haben fast eine Million gut ausgebildeter Menschen Deutschland verlassen, und das zählt natürlich alles, das muss man alles berücksichtigen. Deswegen haben wir auch keine Zeit mehr, die Reform zu verschieben.
Ich will noch einmal daran erinnern: Die CDU hatte sich für ein Prämienmodell ausgesprochen, die SPD für eine Bürgerversicherung. Die große Koalition, die wir jetzt haben, ist das Ergebnis der Bundestagswahl, und insofern war es unumgänglich, zwei unterschiedliche Modelle zusammenzuführen. Das Ergebnis sind
nun einmal die gemeinsam von CDU und SPD beschlossenen Eckpunkte. Dieses Ergebnis sollten wir jetzt erst einmal alle, auch die Opposition, konstruktiv begleiten. Dass die Krankenkassen, die Krankenhausgesellschaft und die Ärztekammer jammern, ist immer so, wenn Veränderungen anstehen. Mit dieser Reform, meine Damen und Herren, stehen wirklich tiefgreifende strukturelle Änderungen ins Haus.
Wer sich die Eckpunkte aber einmal richtig anschaut, wird feststellen, dass sie für die Patienten, aber auch für die Beitragszahler in der Tat zu Verbesserungen führen. Ich will in dieser Debatte nicht auf die einzelnen Punkte eingehen, aber ich will doch einige Stichworte herausgreifen, die mir wichtig sind.
Da ist erst einmal der Gesundheitsfonds. Der Fonds wird in Zukunft zum Kern der Finanzströme der neuen Gesundheitssicherung. Alle Beiträge, aber auch Steuermittel fließen ab 2008 direkt in diesen Fonds, und daraus erhalten die Kassen für jeden Versicherten einen einheitlichen Beitrag, wobei die Risiken ausgeglichen werden. Heutzutage sind von 160 000 Mitarbeitern in den Kassen 30 000 mit Beitragseinzug beschäftigt, und in den Firmen ist es nicht viel anders. Das wird besser. Da wird Bürokratie ebenso abgebaut werden wie in vielen anderen Bereichen auch.
Ganz wichtig dabei ist, dass 95 Prozent der Kassenausgaben aus diesem Fonds bestritten werden müssen. Bekommt eine Kasse ihre Ausgaben nicht in den Griff, kann sie von ihren Mitgliedern einen zusätzlichen Beitrag fordern, der allerdings ein Prozent des Haushaltseinkommens nicht überschreiten darf, Überforderungsklausel, nachdem aber alle anderen Sparmaßnahmen erst einmal ausgeschöpft sind. Ich gehe davon aus, dass wir diese riesigen Fehlbeträge, die sich über Jahre ansammeln, dann auch nicht mehr haben werden. Ich finde, das ist eine gute Lösung, die dort jetzt auf dem Tisch liegt.
Die Versicherten bekommen klare Informationen über die Leistungsfähigkeit ihrer Kasse. Die Kassen werden sich vermehrt anstrengen müssen, wirtschaftlich zu arbeiten und alle Möglichkeiten wie Haustarife, Selbstbehalte und alles Mögliche ausnutzen, wenn sie ihre Mitglieder nicht verlieren wollen. Außerdem haben die Kassen künftig die Möglichkeit, anders als vorher, kassenartübergreifend zu fusionieren. Das alles wird für wesentlich mehr Wettbewerb sorgen. Es wird keine Menschen mehr geben, die ohne Versicherungsschutz sein werden. Heute wird die Zahl auf 200 000 Menschen geschätzt, die keine Versicherung mehr haben.
Die Arzthonorare werden grundlegend verändert. Dadurch wird mehr Transparenz geschaffen, und die Ärzte wissen vorher, mit wie viel Geld sie rechnen können. Alle Kassen müssen das Hausarztmodell an
bieten. Für die Patienten ist die Teilnahme freiwillig, Stichwort freie Arztwahl. Das Vertragsrecht wird geändert werden, zum Beispiel, dass sich die ärztliche Tätigkeit nicht nur auf einen KV-Bereich beschränken wird und so weiter. Das wird in Zukunft alles sehr viel flexibler werden.
Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden nach wie vor Bestand haben. Die Grünen, das haben sie ja gerade gesagt, wollten sie immer abschaffen, aber wir nicht, weil sie eine wichtige Funktion haben. Nicht einmal die Krankenkassen wollten sie abschaffen, weil sie natürlich auch wissen, welche Unterstützung sie durch die Kassenärztlichen Vereinigungen haben. Hauptaufgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen werden in Zukunft das Qualitätsmanagement und die Sicherstellung der flächendeckenden Versorgung sein, und sie werden mehr Dienstleister für den niedergelassenen Bereich sein.
Die Krankenhäuser werden ebenso in die Gesundheitsreform einbezogen, indem sie sich mit einem Sanierungsbetrag von einem Prozent der Budgets beteiligen müssen. Auch die ambulante Erbringung hochspezialisierter Leistungen am Krankenhaus soll ausgebaut werden. Wir begrüßen die Absicht, die Prävention zu stärken und die palliativmedizinische Versorgung zu verbessern.
Auch die private Krankenkasse wird mit einbezogen. Immer wieder wird auch von der SPD, von Ihnen insbesondere, der Vorwurf erhoben, dass sich zehn Prozent der Versicherten nicht an der Finanzierung der GKV beteiligen. Die neun Milliarden Euro werden ja völlig außer Acht gelassen. Das ist falsch, darauf habe ich eben schon hingewiesen.
Es sind auch nicht immer alles reiche Leute, die in der privaten Versicherung versichert sind. 55 Prozent aller privat Versicherten verdienen unter 2500 Euro, das sind zum Beispiel Beamte oder andere Beihilfeempfänger. Eines ist klar: Wenn es keine private Versicherung mehr gäbe, wären die Probleme der gesetzlichen Krankenkassen noch lange nicht gelöst.
Die Gebührenordnung der PKV wird überarbeitet, die Kasse wird künftig einen Basistarif analog der GKV anbieten, der für alle freiwillig Versicherten geöffnet wird. Die PKV kann künftig keine Mitglieder mehr ablehnen, wenn Risiken bestehen, und ein Wechsel zu einer anderen Kasse kann erfolgen, weil die erworbenen Altersrückstellungen mitgenommen werden können. Die Pharmaindustrie wird mit einbezogen, natürlich, insbesondere durch die neue KostenNutzen-Bewertung der Wirkstoffe und Medikamente. Das ist schon eine ganz wichtige Sache. Ich will das
nicht alles aufzählen, was hier in den Eckpunkten steht.
Meine Damen und Herren, wie Sie alle wissen, wollte die CDU gesamtgesellschaftliche Ausgaben aus der Finanzierung der Krankenkassen herausnehmen und aus einer dritten Säule, aus Steuermitteln, finanzieren, zum Beispiel die Beitragsfreiheit der Kinder. Es kann ja nicht gerecht sein, dass immer nur die Mitglieder der GKV für die Versicherung der Kinder zuständig sind. Das ist eine Sache, die uns alle angeht, und da muss auch jeder mit heran. Um das noch einmal klarzustellen: Es kann natürlich nicht sein, dass man immer sagt, da werden Steuererhöhungen gemacht. Wenn man Leistungen aus Steuermitteln finanziert, ist das noch lange keine Steuererhöhung. Nun müssen wir leider feststellen, dass der Haushalt die Beträge von 14 bis 16 Milliarden Euro zurzeit nicht hergibt, und so wird das stufenweise realisiert werden. 2008 werden 1,5 und 2009 drei Milliarden Euro über den Haushalt finanziert. Weitere Steuererhöhungen wird es mit der Union nicht geben.
Meine Damen und Herren, diese Gesundheitsreform wird nicht die letzte sein. Mit den jetzt vorgeschlagenen Maßnahmen erreichen wir, dass alle Menschen, unabhängig von ihrer finanziellen Situation, einen Versicherungsschutz haben, keine Leistungsabgrenzungen stattfinden und die Leistungen im Gesundheitswesen in gesicherter Qualität erbracht werden. Die Union will die Strukturen im Gesundheitswesen wettbewerbsfähiger, transparenter und effizienter gestalten.
Mit dieser Reform werden die Mitglieder der GKV künftig mehr Wahlmöglichkeiten haben, und sie werden sich besser als bisher über die Leistungen und Kosten informieren können. Wir wollen auch mehr Eigenverantwortung für alle, die am System beteiligt sind, nicht nur für die Patienten. Solidarität heißt für uns Versorgung fürs Ganze, nicht aber Versorgung für alles. Solidarität muss als Daseinsfürsorge für große Risiken verstanden sein, kleine müssen eigenverantwortlich geschultert werden. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Bei dieser Debatte geht es nicht nur um Chancengleichheit für Frauen in der Wissenschaft. Wenn gut ausgebildete Frauen dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen oder wenn immer mehr Akademikerinnen keine Kinder mehr wollen, weil sie arbeiten und Karriere machen wollen, dann hat das aufgrund der ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
demographischen Entwicklung fatale Folgen. Gerade Akademikerinnen entscheiden sich in Scharen gegen Nachwuchs, auch weil die Erziehung größtenteils an ihnen hängen bleibt.
Die Gesellschaft, meine Damen und Herren, kann es sich nicht leisten, diese Ressourcen zu verschleudern oder vor der Tür stehen zu lassen. Wir wissen, dass heute mehr Mädchen als Jungen das Abitur schaffen und auch mit besseren Ergebnissen. Bei den Universitätsabsolventen schneiden die Frauen auch hervorragend ab, aber wenn es dann darum geht, Berufe in den obersten Etagen zu erreichen, dann kann man lange hinschauen, bevor man eine Frau findet, ob das in der Industrie oder in der Wissenschaft ist. Insofern freue ich mich, dass wir jetzt an der Universität mit Frau Professor Bunse-Gerstner eine Konrektorin für Forschung und Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses haben, die auch noch die Probleme kennt, wenn man drei Kinder erziehen muss.
Das Problem der Frauen ist außer der Problematik der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, dass sie auch eher die Fächer studieren, die ihren Neigungen entsprechen, und nicht so sehr darauf schauen, was der Arbeitsmarkt hergibt. Germanistik, Pädagogik, Sozialwesen, Anglistik, Biologie und Medizin, da sind die Frauen stark vertreten. Bundesweit haben dort im Wintersemester 2004/2005 zirka 60 bis 80 Prozent Frauen studiert. In den naturwissenschaftlichen Fächern sind sie leider stark unterrepräsentiert. Das gilt auch für Frauen, die promovieren oder gar habilitieren wollen, was auch bei uns aus der Antwort des Senats hervorgeht.
Die Antwort unterstreicht übrigens auch die Notwendigkeit, bereits in den Schulen zu versuchen, mehr Frauen für naturwissenschaftliche Bereiche zu interessieren. Die CDU, Herr Bürger, hatte sich ja in den vergangenen Jahren massiv mit Erfolg dafür eingesetzt, dass für Mädchen entsprechende Fördermaßnahmen angeboten werden, und das ist auch gut so.
Es hat kürzlich einen interessanten Beitrag im „Spiegel“ gegeben, „Die Frauenfalle“, in dem unter anderem festgestellt wird, dass in Industrie und Wirtschaft 80 Prozent des Führungsnachwuchses mit Absolventen der Wirtschaftswissenschaften, der Ingenieurwissenschaften und der Naturwissenschaften besetzt werden, aber nur 25 Prozent der Absolventen sind Frauen. In karriereträchtigen Fächern wie Maschinenbau, Elektrotechnik oder Ingenieur-Informatik liegt der Frauenanteil unter zehn Prozent. Weiter war dort eine interessante Aussage, nach der Absolventinnen von reinen Mädchengymnasien sich ganz anders verhalten. Nur drei Prozent der Mädchen machen an solchen Schulen Abitur, aber sie stellen einen Großteil der Studienanfängerinnen in den technischen Fächern. Meine Damen und Herren, ich will das jetzt hier nicht weiter bewerten, aber man sollte doch vielleicht einmal darüber nachdenken, warum das so ist.
Erfreulich ist aus unserer Sicht festzustellen, dass der Anteil der Frauen bei Promotionen auf zirka ein Drittel gestiegen ist, im Jahr 2005 betrug er sogar 44,3 Prozent. Das ist schon erwähnenswert.
Allerdings zeigen die Zahlen bei den Habilitationen und insbesondere bei den Berufungen ein deutliches Ungleichgewicht. Das wird dann allerdings anders bei der Besetzung der wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen. Da sind die Besetzungen dann zu 50, 70, 75 oder auch zu 100 Prozent Frauen, wobei das oftmals nur eine Stelle ist. Da ist es dann wieder: Was nutzen die besten Abschlüsse, wenn Frauen sie nicht entsprechend im Beruf umsetzen können und die Männer die gut dotierten Posten besetzen? Frauen finden sich wieder in der zweiten oder dritten Reihe oder suchen sich, wenn überhaupt, einen Job in einem anderen Beruf. Aber, meine Damen und Herren, dafür hätten sie dann auch eben nicht studieren müssen.
Wir haben uns im Gleichstellungsausschuss sehr ausführlich mit diesem Thema beschäftigt, und auch meine Fraktion, die CDU, hat intensive Gespräche mit den Frauenbeauftragten der Hochschulen geführt. Unisono wurde uns erklärt, dass Frauen zigmal besser sein müssen als Männer, um eine Berufung als Professorin zu erhalten. Dazu kommt, dass in den Berufungskommissionen überwiegend Männer sitzen, und da tun Netzwerke und Freundschaftsbonus ihre Dienste. Auf meine diesbezügliche Frage in der Fragestunde hat Senator Lemke dem ja widersprochen. Nur, die Fakten, meine Damen und Herren, sprechen eine andere Sprache, das wird ganz deutlich aus der Senatsmitteilung.
Ich habe bei unseren Gesprächen mit den Frauenbeauftragten die Frage aufgeworfen, ob man die Berufungskommissionen nicht paritätisch besetzen sollte. Das wurde allerdings von allen abgelehnt, weil sie sagen, dass es einerseits zu wenig Professorinnen gebe und sie andererseits die Zeit nicht hätten. Insoweit habe ich diesen Vorschlag auch ad acta gelegt. Aber wir hatten ja auch schon einmal eine Kleine Anfrage, in der wir nachgefragt hatten, wie die Unterstützung bei Berufung durch externe Berater ist. Da hat der Senat geantwortet, dass die Hochschulen sehr wohl auf Wissenschaftler anderer Hochschulen oder Forschungseinrichtungen bei der Besetzung von Berufungskommissionen zurückgreifen. Außerdem würden in vielen Fällen auch Unternehmensberatungen hinzugezogen. In fast allen Stellungnahmen, die ich dazu gelesen habe, wurde die Forderung nach Veränderung der Berufungskommissionen erhoben, weil dort der Schlüssel für Veränderung gesehen wird. Ich denke auch, da muss man ansetzen.
In der „Welt“ vom 2. Juni haben der scheidende Präsident der deutschen Forschungsgemeinschaft, Professor Winnacker, und auch sein Nachfolger, Professor Kleiner, den geringen Frauenanteil auf deutschen
Hochschullehrstühlen beklagt, der zurzeit bei 9,2 Prozent liegt. Ich zitiere Professor Winnacker mit Genehmigung des Präsidenten: „Wenn eine Situation so verfahren ist, dann helfen nur noch Quotenlösungen. Wir können es uns auf Dauer nicht leisten, dass wir 40 Prozent des wissenschaftlichen Nachwuchses vor der Tür stehen lassen.“ Soweit das Zitat!
Meine Damen und Herren, solche Äußerungen machen diese Wissenschaftler ja nicht aus altruistischen Gründen, sondern weil sie wissen, dass wir das Frauenpotential dringend brauchen, wenn Deutschland wettbewerbsfähig bleiben will. Um Frauen auf dem Weg in Führungspositionen zu unterstützen, brauchen sie verlässliche Rahmendaten, gerade in der Zeit, in der sie eine Familie gründen oder Kinder bekommen, um Beruf und Familie zu vereinbaren. Wir haben das gerade eben gehört. Die in Bremen vorhandenen Kinderbetreuungsmöglichkeiten reichen nicht aus, wie aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage vom Dezember letzten Jahres hervorgeht, was insbesondere die Öffnungszeiten betrifft.
Bei einer Befragung der weiblichen Studenten, die ihr Studium abgebrochen haben, wurde als Grund die Unvereinbarkeit von Studium und Erwerbstätigkeit sowie von Studium und Kinderbetreuung genannt. Weiter kommt hinzu, dass viele Lehrveranstaltungen erst nach 17.30 Uhr und an Samstagen angeboten werden. Das Betreuungsangebot, so der Senat, soll bedarfsgerecht ausgebaut werden. Das wird von der CDU auch unterstützt, und wir begrüßen das. Wenn wir wollen, meine Damen und Herren, dass sich wieder mehr Akademikerinnen für Kinder entscheiden und im Beruf bleiben, dann müssen wir Rahmenbedingungen schaffen, die auch verlässlich sind.
Aber auf die Kinderbetreuung allein darf man allerdings diese Hindernisse, mit denen die Frauen zu kämpfen haben, nicht reduzieren. In einem Aufsatz habe ich gelesen, Frauen müssen nicht gefördert, sondern in erster Linie enthindert werden. Da geht es um Verfahren zur Begutachtung von Drittmittelanträgen, da geht es um fehlende Netzwerke und gesellschaftliche Akzeptanz. Der Senat hat in seiner Antwort dargestellt, welche Fördermöglichkeiten es für Frauen gibt, die positiv zu bewerten sind, wie zum Beispiel die Stipendien, das Mentoringprogramm, die Arbeitsstelle Chancengleichheit der Universität, insbesondere für den Bereich Natur und Technik, die Postdoc-Ausschreibung. Ich will das nicht alles wiederholen, was in der Antwort des Senats steht.
Die Hochschulen bemühen sich, die Frauen zu unterstützen. Aber wie auch aus der Mitteilung des Senats ersichtlich ist, reichen diese Maßnahmen nicht aus, und ich kann auch nicht erkennen, dass sich das perspektivisch ändert. Da kann man sich auch nicht immer herausreden, dass die Hochschulen dann mehr Geld brauchten. Da muss umgedacht werden, und das muss vom Wissenschaftssenator, auch vielleicht
mit Druck, positiv begleitet und unterstützt werden. Die Kontrakte zur Gleichstellung müssen umgesetzt werden, die Ziel- und Zeitvorgaben, die in den Kontrakten formuliert sind, müssen einer offiziellen Prüfung unterliegen, und bei Nichteinhaltung muss das Konsequenzen haben und sanktioniert werden.
Auf unsere Frage nach Möglichkeiten, die akademische Nachwuchsförderung von Frauen zu verstärken, schiebt der Senat den schwarzen Peter den Hochschulen zu. Da fehlen mir vom Senat Aussagen, wie man hier umsteuern will. Nur immer festzustellen, dass wir zu wenig Professorinnen haben, das reicht nicht aus. Immer nur das, was wir haben, fortzuschreiben, das reicht schon lange nicht aus.
Meine Damen und Herren, dann komme ich einmal eben zu dem Antrag der Grünen. Wir werden den Antrag der Grünen, der ja sehr weich formuliert ist und auch vieles enthält, was ich ja hier eben auch angesprochen habe, so nicht beschließen, wir werden ihn in die Wissenschaftsdeputation federführend überweisen. Wir werden ihn nicht überweisen, um ihn da einfach zu beerdigen. Auch der Gleichstellungsausschuss soll mit berücksichtigt werden, und wir werden uns gemeinsam mit dem Gleichstellungsausschuss und der Wissenschaftsdeputation zusammensetzen und diesen Antrag beraten und versuchen, eine vernünftige Regelung, die für alle positiv ausgehen wird, zu erreichen. Wir haben uns gedacht, dass der Zeitrahmen vielleicht der Januar oder Februar nächsten Jahres ist, dann haben wir genügend Zeit, das zu beraten.
Abschließen möchte ich mit einem Satz von Susanne Waldbrecht, die sagt, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Was lehrt uns die Geschichte? Zum einen wird im Rückblick überdeutlich, dass Frauenemanzipation und Fortschritte in der Gleichstellung von Frauen und Männern immer von den Frauen selbst erkämpft werden mussten. Motor der Veränderung waren und bleiben aber bis heute die Frauen selbst.“ Meine Damen und Herren, das werden wir denn auch in der gemeinsamen Sitzung Gleichstellung/Wissenschaft machen, und wir werden sehen, was wir da erreichen können. – Vielen Dank!
Wir fragen den Senat:
In wie vielen Berufungsverfahren – in absoluten Zahlen und im Verhältnis zur Gesamtzahl – haben die Frauenbeauftragten nach dem Bremischen Hochschulgesetz an der Universität Bremen, der Hochschu
le Bremen, der Hochschule für Künste und der Hochschule Bremerhaven in den letzten Jahren Stellungnahmen oder Sondervoten abgegeben?
Auf welche Probleme bezogen sich die Stellungnahmen und Sondervoten, wie hat der Senator für Bildung und Wissenschaft reagieren können, und welche Konsequenzen haben sich daraus ergeben?
Wird der Senator für Bildung und Wissenschaft oder sein Ressort routinemäßig mit den Stellungnahmen beziehungsweise den Sondervoten der Frauenbeauftragten befasst, falls nein, warum nicht, und falls ja, welche Handlungsmöglichkeiten gibt es?
Herr Senator, Sie haben gesagt, dass Sie unsere erste Frage nach den Sondervoten wegen der Kürze der Zeit nicht beantworten können, aber zur Frage zwei sagen Sie, dass bei der Mehrzahl der Berufungsverfahren die Frauenbeauftragten zugestimmt haben. Wie können Sie es sagen, wenn Sie nicht wissen, wie das quantitativ war, wie können Sie da zu einer Mehrheit kommen?
Sie werden mir zugestehen, dass ich das nicht zu verantworten habe, dass Sie nur zwei Tage Zeit zur Beantwortung dieser Frage hatten. Das hätte auch beim nächsten Mal beantwortet werden können. Das sagt die Geschäftsordnung aber anders. Ich habe noch eine andere Frage: Sämtliche Frauenbeauftragten der Hochschulen in Bremen und Bremerhaven haben gesagt, dass Frauen, wenn sie berufen werden sollen, wesentlich besser sein müssen als Männer, und zwar wesentlich. Würden Sie das auch so sehen?
Sie haben ausgeführt, dass bei Sondervoten die Behörde den Berufungsvorschlag besonders sorgfältig prüft. Haben Sie jemals entgegen des Berufungsvorschlages eine Frau berufen oder ein vergleichendes Gutachten eingeholt?
Aber Ihnen fällt nur ein einziges Mal ein?
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! „Fleischskandale in Deutschland“ ist die Überschrift zu dieser Debatte. Einmal sind es Hormone, einmal ist es BSE, einmal Nitrophen, heute sprechen wir über Gammelfleisch. Es gibt leider immer wieder diese schwarzen Schafe im Lebensmittelbereich, die glauben, mit kriminellen Machenschaften schnell und leicht das große Geld zu verdienen. Da wird verdorbenes Fleisch in ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
den Handel gebracht, da wird abgelaufenes Fleisch umetikettiert, da muss man in der Zeitung lesen, dass Zöllner 22 Jahre altes Rindfleisch an der bulgarischen Grenze sichergestellt haben. Das war bereits bläulich verfärbt, aber wenn man das irgendwo in die Wurst hineinmischt, merkt man das vielleicht nicht so schnell. Ein Skandal, eine Unverfrorenheit ist das, wie einige Leute mit der Gesundheit der Menschen umgehen, und solchen Geschäftemachern, meine Damen und Herren, muss das Handwerk gelegt werden!
Jetzt zum Beispiel die Wildfleischfirma Berger aus Passau, sie steht jetzt vor der Pleite! Dem Unternehmen ist nunmehr endlich die letzte Betriebslizenz entzogen worden. Seit 1995 sind dort immer wieder Verstöße festgestellt worden. Leider sind die Leidtragenden davon die Verbraucher, weil die Ware inzwischen an mehr als 100 deutsche Händler und Supermärkte verkauft worden ist. Aber auch die Arbeitnehmer sind davon betroffen, weil letztendlich ihre Arbeitsplätze dadurch gefährdet sind und sie diese verlieren. Insoweit könnte die Verbesserung des Zeugenschutzes für Mitarbeiter von Betrieben, die Unregelmäßigkeiten oder Verstöße aufdecken, hier hilfreich sein, Herr Brumma hat auch schon darauf hingewiesen. Mittlerweile ist auch eine Hotline eingerichtet, um Leuten die Möglichkeit zu geben, anonym anzurufen.
Lebensmittelsicherheit und Qualitätssicherung, meine Damen und Herren, müssen absolute Priorität haben. Darauf hat die Bevölkerung ein Recht. Als Verbraucher muss man sich darauf verlassen können, dass die Waren einwandfrei sind, und vor allem, dass in den Produkten auch das darin ist, was darauf steht. Nach geltendem EU-Recht haben die Lebensmittelund Futtermittelunternehmen sicherzustellen, dass die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben gewährleistet wird. Wir haben hier bei uns im Land Bremen bisher Glück gehabt, dass noch kein vergammeltes Fleisch gefunden worden ist. So etwas kann sich aber täglich ändern, siehe dazu das, was auf der Autobahn passiert ist! Zum Glück war das Fleisch noch nicht im Handel.
Die Lebensmittelüberwachung ist zwar Angelegenheit der Länder, aber Sicherheit kann es nur geben, wenn wir Systeme haben, die EU- und bundesweit vernetzt sind. Die CDU begrüßt das Inkrafttreten des neuen EU-Lebensmittelrechts zum 1. Januar 2006, weil damit für alle Länder ein einheitliches Verfahren für alle Stufen der Lebensmittelkette verbindlich vorgeschrieben ist. Allerdings ist neben dem EUSchnellwarnsystem auch die Koordination und Kommunikation zwischen Bund und Ländern zu verbessern, das heißt, wir brauchen auch ein nationales Schnellwarnsystem. Ich denke nur an das, was jetzt mit der Vogelgrippe passiert, da ist die Kommunikation und die Koordination auch noch nicht so weit.
Der Senat ist ja in seiner Antwort auf die Große Anfrage detailliert darauf eingegangen, wie die Lebensmittelüberwachung und -kontrolle aufgestellt ist, Herr Brumma ist darauf eingegangen. Wir haben hier bereits seit einigen Jahren die Risikoanalyse zum allgemeinen Prinzip für die Lebensmittelsicherheit erhoben, wobei die Eigenkontrollen und die Meldepflichten ganz wesentlich zu benennen sind. Die Eigenkontrolle in den Betrieben funktioniert leider immer noch nicht so, wie man sich das wünscht. Das wird jetzt allerdings anders werden, denn nach dem neuen EU-Lebensmittelrecht müssen nunmehr alle Betriebe entlang der Lebensmittelkette – mit einer Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2009 – von der Lebensmittelgewinnung über die -verarbeitung bis zum Lebensmittelhandel über ein solches System verfügen.
Ich will im Einzelnen jetzt nicht auf die Punkte aus der Antwort des Senats eingehen. Für mich sind die Konsequenzen wichtig, die sich aus den Fleischskandalen ergeben. Erst einmal ist positiv festzustellen, dass diese Skandale bei Routinekontrollen festgestellt worden sind. Das spricht ja erst einmal nicht gegen unser System. Ich freue mich auch, dass Horst Seehofer bereits im November ein Zehn-Punkte-Sofortprogramm vorgelegt hat, das vom Senat, aber auch von CDU und SPD im Bundestag mitgetragen wird. Wobei es darin im Einzelnen geht, hat der Senat dargelegt. Einige Punkte daraus habe ich schon angesprochen wie das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit der Betriebe, die Kennzeichnungspflicht und die Verbesserung des Informationsflusses in Deutschland.
Ganz wichtig im Rahmen der Lebensmittelsicherheit ist die Rückverfolgbarkeit sowohl von nicht mehr zum Verzehr bestimmten Produkten als auch von Lebensmitteln, die kurz vor der Haltbarkeitsgrenze sind. Es muss schon nachgewiesen und dokumentiert werden, was mit den fast abgelaufenen Produkten erfolgen soll, da brauchen wir mehr Transparenz. Die Gebührenkopplung an die Einstufung der Risikobeurteilung festzulegen halten wir auch für sinnvoll, das heißt, ein verlässliches Eigenkontrollsystem ist gleich niedriger Überwachungsaufwand, ist gleich niedrige Gebühr, und andersherum, ein höherer Überwachungsaufwand ist gleich höhere Gebühr.
Eine Verbesserung der Strafverfolgung habe ich bereits vor zwei Jahren gefordert, und zwar insoweit, als die Staatsanwaltschaft eine Rückmeldung gibt, wenn Strafverfahren eingeleitet worden sind. Da kann ja vielleicht einmal der Senat erklären, warum es so schwierig ist, hier entsprechende Informationen zu geben. Die Kennzeichnungspflicht habe ich auch angesprochen. Hier geht es aber nicht nur darum zu sehen, dass auch darin ist, was darauf steht, sondern auch darum zu verhindern, dass Schlachtabfälle so gekennzeichnet sind, dass sie nicht zu Lebensmitteln umdeklariert werden können.
Damit komme ich zum Verbraucherinformationsgesetz und auch zum Antrag der Grünen! Wie Sie
wissen, wird in Berlin ein neues Verbraucherinformationsgesetz auf den Weg gebracht, und zwar eines, das auch beschlossen werden kann und das wir auch wollen, unter anderem mit dem Ziel der Namensnennung von Betrieben, die Verstöße begangen haben, aber auch der Nennung der belieferten Betriebe. Die Grünen haben im Bundestag einen Gesetzentwurf eingebracht, der bereits 2001 oder 2002 im rotgrünen Kabinett keine Mehrheit gefunden hat und der völlig realitätsfern und nicht umsetzbar war. Was im Bundesrat abgelehnt worden ist, meine Damen und Herren, das konnte unmöglich beschlossen werden. Frau Künast hatte sieben Jahre Zeit, etwas Vernünftiges auf den Weg zu bringen. Das hat sie nicht geschafft, und jetzt kommt sie als Opposition wieder mit ihren überzogenen alten Forderungen an.
Ich habe mir einmal das Protokoll aus dem Bundestag angeschaut und möchte Ihnen mit Genehmigung des Präsidenten einen Satz vorlesen, worum es ihnen geht: „Es geht uns nicht nur um Verbraucherinformationsrechte bei Lebensmitteln, sondern auch um umfassende Verbraucherinformationsrechte bei allen Produkten und Dienstleistungen. Wir finden, dass die Verbraucher auch ein Recht darauf haben zu erfahren, ob in Kinderspielzeugen Weichmacher sind, ob Kosmetika mit Hilfe von Tierversuchen oder Teppiche in Kinderarbeit hergestellt worden sind oder ob Pensionsfonds bei der Geldanlage auch ethische Kriterien berücksichtigen.“
Meine Damen und Herren, das gehört nicht in ein solches Gesetz, das ist nicht leistbar! In Ihrem Antrag, Frau Dr. Mathes, haben Sie ja die meisten Forderungen des grünen Gesetzentwurfs nicht übernommen, bis auf die Forderung nach einem Auskunftsrecht gegenüber Unternehmen. Das machen wir nicht mit! Wir wollen einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht und einen Rechtsanspruch auf Behördenauskunft. Alles andere ist, insbesondere bei kleinen und mittleren Firmen, überhaupt nicht leistbar.
Gehen Sie doch einmal zu den kleinen Firmen im Fischereihafen und fragen Sie nach, ob die überhaupt in der Lage sind, solch ein Kommunikationszentrum aufzubauen, wie Sie es wollen! Den Antrag der Grünen werden wir nicht ablehnen, wir werden ihn überweisen, und zwar an die Gesundheits- und an die Wirtschaftsdeputation. Eigentlich wollte ich noch etwas zum Preisdumping sagen, aber das kann ich in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit beim nächsten Mal tun. – Ich bedanke mich recht herzlich!
Herr Senator, mir geht es auch um die Zweckbindung. Wir haben es ja im Krankenhausfinanzierungsgesetz früher auch gehabt, dass die Mittel für Krankenhausbauten damals noch aus Bonn gekommen und dann nur durch die Länder ergänzt worden sind. Das ist jetzt leider alles in den allgemeinen Haushalt gegangen. Ich befürchte, genau wie Frau Busch auch, dass, wenn man keine Zweckbindung hat und die Mittel zweckgebunden für die Hochschulen sein werden, es den wissenschaftlichen Einrichtungen dann natürlich auch immer nur nach Haushaltslage zur Verfügung gestellt wird. Werden Sie dort auch – Sie haben ja gesagt, Sie gehen ja heute Nachmittag in die KMK – entsprechende Anträge einbringen? Ich könnte mir vorstellen, dass die anderen Bildungs- und Wissenschaftsminister natürlich ähnliche Sorgen haben werden.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Am 23. Juni 2005, so lange dauert es manchmal, bis man hier ein Thema debattieren kann, das einem eigentlich auf den Nägeln brennt, las ich in der „Nordsee-Zeitung“: „Für Kindergeld künftig nach Bremen fahren – Arbeitsagentur löst Familienkasse auf.“ Ich möchte Ihnen auch den Kommentar dazu nicht vorenthalten, ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten: „Unverschämte Vorgehensweise! Positive Meldungen aus der Arbeitsagentur sind schon lange Mangelware. Seit der Arbeitsmarktreform Hartz IV hat sie ihren erhofften Nimbus als moderner Dienstleister endgültig verspielt. Das Chaos regiert in dem unübersichtlichen Gestrüpp aus Zuständigkeiten und mangelnder Erreichbarkeit. Besonders schlimm: Bei gravierenden Entscheidungen wie der Verlegung der Familienkasse nach Bremen wird die Kommune schlichtweg ausgeblendet, und das bei 25 000 betroffenen Familien. Vollendete Tatsachen statt Dialog! Unverschämter kann eine Bundesbehörde kaum agie––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
ren.“ Das, meine Damen und Herren, sehe ich ähnlich.
Dass die Familienkasse in Bremerhaven geschlossen werden soll, hat man einmal so eben nebenbei aus der Zeitung erfahren, und zwar so kurzfristig, dass man als Politiker auch keine Möglichkeit mehr hatte zu versuchen, dagegen etwas zu unternehmen. Selbst die Mitarbeiter der Familienkasse in Bremerhaven waren von der Schließung zu dem Zeitpunkt völlig überrascht und hatten nicht damit gerechnet. Es ist übrigens die erste Familienkasse, die zusammengelegt wurde.
Wie der Senat mitteilt, hat der Vorstand der Bundesagentur die Errichtung einer besonderen Dienststelle Familienkasse zum 1. Februar 2005 beschlossen. Da wäre es wohl angebracht gewesen, den Magistrat und den Senat rechtzeitig über die vorgesehenen Veränderungen zu informieren. Das ist bedauerlicherweise nicht geschehen. Wieder werden Institutionen aus Bremerhaven abgezogen und nach Bremen verlegt. Damit gehen Arbeitsplätze verloren, die wir in Bremerhaven so dringend brauchen. Die CDU-Bürgerschaftsfraktion kritisiert das Vorgehen aufs schärfste.
Das bedeutet, dass jetzt zirka 25 000 Kindergeldempfänger aus Bremerhaven und der Region über 120 Kilometer, nämlich hin und zurück, nur für Behördengänge nach Bremen fahren müssen. Es gab wütende Proteste von den Betroffenen, und dass Leute davon kaum Gebrauch machen müssen, ist auch falsch. Insbesondere bei der Gewährung von Kindergeld, jetzt auch durch die Hartz-Gesetzgebung, wegen Fortzahlung beim Studium oder bei individuellen Fällen muss man schon vor Ort erscheinen. Wenn es anders wäre, könnte man ja ganz auf regionale Anlaufstellen verzichten.
Nun sagt der Senat in seiner Antwort, dass er mangels Zuständigkeit keine Möglichkeit sieht zu intervenieren. Ich sehe das anders und sehe sehr wohl eine Möglichkeit, da etwas zu unternehmen. Das Bundesamt für Finanzen hat die Zuständigkeit für Kindergeldzahlungen und das, was damit zusammenhängt, im Rahmen der Organleihe der Bundesagentur für Arbeit übertragen und sie beauftragt, für die Finanzverwaltung die Abwicklung der Kindergeldzahlungen zu übernehmen.
Das Bundesamt für Finanzen hat auch in dieser Sache die Fachaufsicht und zahlt auch die damit verbundenen Personalkosten. Also ist es auch in erster Linie zuständig für das, was dort passiert. Gemäß Paragraph 5 Absatz 1 Nummer 11 Finanzverwaltungsgesetz kann der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Entscheidungszuständigkeiten für Kindergeldansprüche verändern. Das ist auch eine Vorgabe der Finanzverwaltung, und das hat der Vorstand der Bundesagentur auch getan, indem er den Bereich
des Kindergeldes aus den Agenturen herausgelöst hat, um die Agentur auf ihre Kernaufgaben zurückzuführen. Dem hat der Verwaltungsrat zugestimmt, und in diesem Verwaltungsrat ist das Land Bremen vertreten und kann dort Einfluss nehmen.
Richtig wäre es gewesen, wenn die Bundesagentur sich auf ihre Kernaufgaben konzentrieren will, den Antrag oder den Auftrag an das Bundesamt für Finanzen zurückzugeben, und das hätte dann entscheiden müssen, wer die Arbeiten ausführt. Insoweit hat natürlich auch der Finanzsenator die Möglichkeit, sich einzumischen. Wir unterstützen es, wenn Kosten eingespart werden sollen und Dienststellen zusammengelegt werden, wenn es notwendig ist, aber es muss Sinn machen, meine Damen und Herren. Dies hier macht keinen Sinn! Die Bundesagentur spart keine Kosten, denn die werden voll vom Finanzministerium erstattet.
Wenn es denn so ist, dass der Publikumsverkehr sich in Grenzen hält, hätte man natürlich genauso gut die besondere Dienststelle Familienkasse in Bremerhaven ansiedeln können. In Bremerhaven haben damals neun Mitarbeiter für die Familienkasse gearbeitet, und nach meinen Informationen arbeiten jetzt in Bremen zirka 25 Personen. Diese Arbeitsplätze hätten wir gut in Bremerhaven gebrauchen können.
Meine Damen und Herren, was die Erreichbarkeit, insbesondere die telefonische Erreichbarkeit, sowohl der Arbeitsagentur als auch der Familienkasse betrifft, ist diese alles andere als zufrieden stellend. Sie können ja einmal versuchen, dort jemanden zu erreichen! Entweder ist besetzt, oder die Stimme vom Callcenter sagt: Zurzeit ist diese Rufnummer leider nicht erreichbar, bitte rufen Sie später an. Nur, kein Mensch weiß, wann später ist! Ich habe letzte Woche wiederholt versucht, dort noch einmal anzurufen, man kommt an keinen Anschluss heran.
Auch die Öffnungszeiten der Familienkasse sind alles andere als kundenfreundlich. Mittwochs ist dort ganz geschlossen, und bis auf donnerstags kann man die Familienkasse nur vormittags erreichen. In Bremerhaven kann man übrigens die Unterlagen oder Kindergeldanträge, wie es in der Antwort des Senats steht, nicht bei der Agentur abgeben. Dort gibt es lediglich einen Briefkasten, in den man die Unterlagen einwerfen kann, deswegen haben wir auch gefordert, dort wenigstens eine Art Zweig- oder Anlaufstelle einzurichten. Viele Leute haben leider Probleme bei der Antragstellung und brauchen Beratung und Unterstützung, deswegen müssen sie nicht extra nach Bremen fahren. Das ist unmöglich!
Jetzt muss man auch noch feststellen, dass nicht nur Bremerhaven von der Zusammenlegung nega
tiv betroffen ist, das Chaos macht sich jetzt auch in Bremen breit. Rund 7000 Anträge auf Kindergeldzahlung, das konnte man im letzten Monat in der Zeitung lesen, sind noch unerledigt. Die Familien müssen bis zu fünf Monate auf ihr Geld warten, und die meisten Familien sind auf das Geld angewiesen, wobei auch noch festgestellt worden ist, dass oft die Zuständigkeiten nicht klar sind, aber so etwas kommt natürlich vor, wenn man nicht beraten wird.
Was macht die Familienkasse? Jetzt ist erst einmal zusätzliches Personal eingestellt worden, und bis zum Jahresende sind Überstunden angesagt. Das eingearbeitete Personal in Bremerhaven wurde versetzt, und die neuen Leute müssen erst einmal eingearbeitet werden. Das ist vielleicht eine tolle Planung, dazu kann man nur herzlichen Glückwunsch sagen!
Seit der Zusammenlegung der Familienkasse betreuen jetzt 25 Mitarbeiter insgesamt 95 000 Familien mit 160 000 Kindern, und um bloß keine Auskünfte geben zu müssen, werden die Antragsteller gebeten – auch über die Zeitung –, nicht nach dem Stand der Bearbeitung zu fragen. So kann es doch nicht gehen, meine Damen und Herren!
Deswegen habe ich auch wenig Verständnis für die Haltung des Senats, nämlich insbesondere die des Arbeits- und Finanzsenators, zu sagen, wir haben hier keine Zuständigkeit, und deswegen muss alles akzeptiert werden. Es geht immerhin um 95 000 Familien, die davon betroffen sind, da reicht es nicht, von Verlust von Bürgernähe zu sprechen und das zu bedauern. Wir richten überall Bürgerbüros ein, um Bürgerfreundlichkeit zu demonstrieren, und hier wird genau das Gegenteil gemacht.
Ich fordere von dieser Stelle nochmals den Senat auf, seine Verbindungen und Kontakte sowohl zum Bundesamt für Finanzen als auch im Verwaltungsrat der Bundesagentur zu nutzen, um zu einer positiven Lösung für die Menschen aus Bremerhaven, Bremen und dem Altkreis Wesermünde zu kommen. Wir erwarten, dass hier für die Menschen aus Bremerhaven und Umgebung eine angemessene Anlaufstelle eingerichtet wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Senatorin, wenn dafür jetzt verstärkt Geld bereitgestellt wird, dann könnte man doch vielleicht ein Büro in Bremerhaven anmieten und dort eine Person hinsetzen, die die Anträge annehmen könnte. Vielleicht kann man das ja hinbekommen. Dann hätten sie jemanden parat, der ihnen hilft, die Anträge vielleicht auch auszufüllen, denn viele haben damit große Schwierigkeiten. Wenn Geld zur Verfügung gestellt wird, könnte man die––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
sen Weg doch einmal versuchen. Versuchen kann man das doch wenigstens!
Wir fragen den Senat:
Welche Maßnahmen werden im Lande Bremen zur Abwehr der Vogelgrippe und des illegalen Transports von Lebensmitteln und Geflügel getroffen?
Welche Kontrollen werden an den Grenzkontrollstellen durchgeführt?
Welche Erkenntnisse hat der Senat über illegale Transporte von Lebensmitteln und Geflügel?
Man konnte der Zeitung entnehmen, dass insbesondere wegen der Gefahr der illegalen Einfuhr von Geflügelfleisch die Transporte kontrolliert werden sollten, insbesondere an den Grenzkontrollstellen. Jetzt haben Sie gesagt, dass Sie das auch verstärkt haben, insbesondere auch auf Geflügelfleisch. Nun gehe ich einmal davon aus, dass illegale Transporte nicht gerade gekennzeichnet sind. Sie werden ja sicher so eingeschleust werden. Dann würde mich einmal interessieren: Was heißt das, die verstärkte Kontrolle? Haben Sie 30 oder 40 Prozent mehr oder haben Sie die Personen verdoppelt?
Eine Frage habe ich noch! Können Sie mir sagen, wie dicht der Kontakt sein muss, dass man sich mit dem Virus HVN 1 ansteckt? Ich will auch einmal sagen, warum ich das frage: Hier in Bremen haben wir am Rathaus das Bratwurstglöckl. Da fliegen viele Tauben herum. Wenn diese sich jetzt infizieren würden durch Kot oder wie auch immer, die anderen Tiere werden auch deswegen alle eingesperrt, kann dadurch eine Übertragung auf den Menschen erfolgen, oder kann man das ausschließen?
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben dieses Thema ja schon oft hier im Parlament diskutiert, oftmals sehr emotional, aber immer sehr schwierig. Die Thematik ist sehr schwierig. Ich bin mir sicher, dass keiner hier in diesem Hause sich leichtfertig für Affen- oder Tierversuche aussprechen wird. Dabei geht es eben nicht nur um diese Makakenversuche. Es geht dabei darum, die Leiden der Tiere gegen die Leiden der Menschen abzuwägen, und das ist ein Thema, das jeder für sich selbst entscheiden muss. Wir haben das hier oft besprochen. Was jetzt ansteht, ist, ob die Tierversuche weiter fortgesetzt werden. Wir wissen, dass das Versuchsvorhaben „Raumzeitliche Dynamik kognitiver Prozesse des Säugetiergehirns“, also eben diese Affenversuche, bis zum 30. November genehmigt ist. Wir wissen weiter, dass Professor Kreiter einen neuen Antrag gestellt hat, und wir wissen auch, dass sich die Tierversuchskommission zwischenzeitlich mit diesem Antrag beschäftigt hat. Obwohl die Tierversuchskommission aus guten Gründen nicht öffentlich tagt und ihr Votum streng vertraulich ist, und zwar unter Strafandrohung sind die Mitglieder der Kommission zur Verschwiegenheit verpflichtet, konnte man in der Zeitung lesen, dass angeblich bei der Beratung über die Affenversuche ein Patt entstanden ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
war, wo die Versuche nur mit der Stimme des Vorsitzenden genehmigt worden sind.
Es hätte nur noch gefehlt, die Namen der Beteiligten zu veröffentlichen. Früher gab es gegen Professor Kreiter Morddrohungen, und um zu verhindern, dass Leute, die in der Kommission sind, unter Druck gesetzt werden, hat man eben diese Leute zur Verschwiegenheit verpflichtet. Professor Fischer hat sich heute auch dazu geäußert und hat das kritisiert. Ich finde es auch schon erstaunlich, dass aus solch einer vertraulichen Sitzung von sechs Personen Ergebnisse nach außen dringen und dann veröffentlicht werden. Aus diesem Hause war keiner dabei, Frau Schön, Sie nicht, Herr Apel nicht, wir auch nicht! Wir kennen die Hintergründe nicht, die zu diesem Votum geführt haben, und ob das alles so stimmt, was veröffentlicht wurde, ich kann das nicht beurteilen.
Wir haben in der letzten Woche in der Gesundheitsdeputation eine Vorlage erhalten, wo noch einmal aufgezeigt worden ist, wie eigentlich ein solches Genehmigungsverfahren läuft und welche Kriterien dabei zugrunde gelegt werden. Ich will darauf schon eingehen, weil ich denke, das ist eine ganz wichtige Sache. Ich will hier auch niemanden langweilen, aber ich finde, es ist schon wichtig, dass auch die Öffentlichkeit sehen muss, wie sich die Verwaltung bemüht hat, auch hier die Aspekte des Staatsziels Tierschutz zu beachten. Aus der Vorlage des Gesundheitssenators geht jedenfalls hervor, dass die Tierversuchskommission nach zwei Beratungen die Primatenversuche genehmigt hat. Dass der Kommission sämtliche Antragsunterlagen vorgelegen haben, ist selbstverständlich.
Parallel zur Befassung der Tierversuchskommission hat die Genehmigungsbehörde die ZEBET befragt, die Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch. Die Antwort ergab, dass es keine Hinweise auf alternative Verfahren im Sinne des 3-R-Prinzips gibt. Der Senator für Justiz und Verfassung wurde einbezogen, zu den Anforderungen an das Verfahren zur Genehmigung von Tierversuchen nach Einfügen des Artikels 20 a Grundgesetz eine Stellungnahme abzugeben. Es wurde weiter ein Fragenkatalog entwickelt in Bezug auf die tierethische Abwägung im Genehmigungsverfahren, und zwar im Speziellen an Primaten. Weiterhin wurden zwei Experten herangezogen bezüglich der Bewertung des Fragenkatalogs, der ethischen Bewertung, der Belastungsgrenzen zum Gleichheitsprinzip in der Mensch-Tier-Beziehung und der Bedeutung der Tierversuchskommission und zur Existenz unterschiedlicher ethischer Auffassungen bei der Abwägung von Tierversuchen.
Außerdem ist der Senator für Wissenschaft um eine Stellungnahme gebeten worden, und sämtliche Stellungnahmen und Antworten wurden uns in der Gesundheitsdeputation vorgelegt. Der Wissenschaftssenator hat in seiner Stellungnahme noch einmal begründet, dass die Hirnforschung im Rahmen der
Neuro- und Kognitionsforschung ein wichtiges Forschungsfeld ist und dass eine Verweigerung der Genehmigung fatale Folgen hätte.
Nicht nur, dass die bisherigen Ergebnisse aufgrund der fehlenden Validität wertlos wären – von den Investitionen will ich hier an dieser Stelle überhaupt nicht sprechen, das ist in diesem Zusammenhang auch erst einmal sekundär –, aber in der gesamten Wissenschaftslandschaft würde ein großer Schaden angerichtet werden, was sich insbesondere bei den Forschungsförderungsorganisationen wie zum Beispiel der Deutschen Forschungsgemeinschaft, der Volkswagenstiftung, der Alexander von HumboldtStiftung und dem BMBF negativ auswirken würde, was mit einem großen Schaden für den Forschungsstandort Bremen verbunden wäre, so die Stellungnahme aus dem Wissenschaftsressort.
Die Gesundheitssenatorin, meine Damen und Herren, ist jetzt aufgefordert, das Versuchsvorhaben insbesondere unter Einbeziehung der Ergebnisse der Tierversuchskommission, der eingegangenen Stellungnahmen und der Vorgaben in den Paragraphen 7 und 8 Tierschutzgesetz eingehend zu prüfen, zu bewerten und zu entscheiden. Dabei wird natürlich der Artikel 20 a des Grundgesetzes mit dem Tierschutz als Staatsziel eine große Rolle spielen. Aus den Stellungnahmen der Experten, insbesondere zu der ethischen Bewertung, geht meines Erachtens deutlich hervor, dass das Leiden und die Schmerzen, die den Tieren zugefügt werden, wesentliche Kriterien darstellen, Tierversuche nicht zu genehmigen. Dass die Tiere an der Uni nicht leiden, meine Damen und Herren, davon konnten wir uns selbst überzeugen,
denn wenn es anders wäre, könnten diese Versuche nicht durchgeführt werden. Das ist kein Spaß, und ich denke, wir sind hier in einer ganz ernsthaften Debatte. Vielleicht können Sie einmal zuhören, was ich hier sage!
Wenn Sie sich das einmal angesehen hätten, hätten Sie feststellen können, dass sich die Affen in einem guten körperlichen Zustand befinden und ständig tierärztlich überwacht werden. Dass die Affen hervorragend untergebracht sind und dass alle Auflagen erfüllt werden, die an eine Unterkunft gestellt werden, wird auch von der Fachwelt anerkannt. Natürlich sind das Versuchstiere, das ist doch völlig klar, darüber reden wir doch hier. Das ist kein Zoo, und es ist keine freie Wildbahn, wo sich die Tiere befinden, aber deswegen beschäftigen wir uns ja auch mit diesem Thema!
Aus den Stellungnahmen der Experten wird aber auch deutlich, meine Damen und Herren, wie schwie
rig es ist, eine ethische Bewertung abzugeben. Dazu möchte ich mit Genehmigung des Präsidenten einige Sätze aus den Stellungnahmen zitieren, weil ich nicht einfach zusammenfassen möchte, was darin aufgeschrieben ist. Ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten. Dr. Lui von der Universität Berlin sagt: „Es gibt allerdings keinen Konsens über den ethischen Bewertungskatalog oder auch nur verlässliche Wege, die ein geplantes Experiment exakt einer solchen Formel zuordnen. In der Regel stehen den Leiden der Tiere Leiden der Menschen gegenüber, die, falls das Experiment nicht durchgeführt wird, unverändert vorhanden sein werden und so eine Folge der Unterlassung des Experiments darstellen.“
Professor Birnbacher vom philosophischen Institut der Universität Düsseldorf sagt zur Tierschutzkommission: „Ethische Auffassungen gehen zwar gewöhnlich mit einem Allgemeingültigkeitsanspruch einher und behaupten jeweils, wahr zu sein. Für die Beurteilung miteinander unvereinbarer Ansprüche von einem übergeordneten Standpunkt aus existieren jedoch nur recht allgemeine Kriterien. Diese reichen nicht in jedem Fall aus, eine der verschiedenen Auffassungen als richtig auszuzeichnen.“ Weiter: „Die Ethik im Sinne einer geschlossenen Doktrin richtige Moral gibt es nicht.“ An anderer Stelle sagt er noch: „Der erwartete Wissenszuwachs ist zweifellos ein gewichtiges, kollektives Rechtsgut. Er muss deshalb auf der Habenseite in die Abwägung der ethischen Vertretbarkeit von belastenden Tierversuchen eingehen. Das gilt auch dann, wenn für das durch Tierversuche erworbene Wissen keine unmittelbare und auch keine mittelbare therapeutische Funktion abzusehen ist.“ Soweit die Zitate! Beide Experten bewerten die Tierschutzkommission so, die Behörde bei der Entscheidung über die Genehmigung von Tierversuchen zu unterstützen. Die Entscheidung liegt letztendlich bei der Behörde.
Ich will noch einmal zur Genehmigung zurückkommen, Frau Schön hat darauf auch schon hingewiesen! Eine Genehmigung darf nur erteilt werden, das will ich noch einmal unterstreichen, wenn wissenschaftlich begründet dargelegt ist, dass die Voraussetzungen des Paragraphen 7 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes vorliegen und das angestrebte Versuchsergebnis trotz Ausschöpfung der zugänglichen Informationsmöglichkeiten nicht hinreichend bekannt ist oder die Überprüfung eines hinreichend bekannten Ergebnisses durch einen Doppel- oder Wiederholungsversuch unerlässlich ist. Das Weitere aus dem Tierschutzgesetz hier vorzutragen will ich mir ersparen, das kann jeder im Tierschutzgesetz nachlesen.
Ich möchte aber noch einmal ausdrücklich auf den Paragraphen 7 Absatz 2 hinweisen, wo genau definiert wird, unter welchen Voraussetzungen überhaupt ein Tierversuch durchgeführt werden kann. Bei der Entscheidung, ob Tierversuche unerlässlich sind, ist insbesondere der jeweilige Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse zugrunde zu legen und zu prü
fen, ob der verfolgte Zweck nicht durch andere Methoden oder Verfahren erreicht werden kann. Das alles hat die Behörde ordnungsgemäß zu prüfen. Die CDUFraktion wird die Entscheidung abwarten und das Votum akzeptieren, wobei überhaupt noch nicht klar ist, ob die Versuche überhaupt genehmigt werden. Es kann natürlich auch sein, dass die Versuche abgelehnt werden. Bei mir leuchtet hier jetzt schon die rote Lampe. Ich will meine Rede jetzt einmal unterbrechen, werde mich aber gleich noch einmal zu Wort melden. Das ist eine wichtige Debatte, die wir hier führen, und ich möchte das auch ein bisschen ausführlich machen. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Schön, Sie haben in Ihrem Antrag oder auch in Ihrer Rede gerade wieder davon gesprochen, dass die Versuche mit den Affen ausgeweitet werden, indem die einzelnen Tiere beiden Methoden ausgesetzt sind. Ich habe mich einmal bei Professor Fischer und auch bei Professor Kreiter erkundigt, ob das denn so ist. Da ist mir gesagt worden, die Tiere können entweder im Kernspintomographen oder im elektrophysiologischen Versuch genutzt werden, sage ich einmal. Es gibt immer nur bestimmte Zeiten, in denen die Affen in einem Versuch sind, entweder so oder so. Es wird also nicht ausgeweitet, es wird nur so oder so untersucht.
Wenn Sie zwei Versuche hintereinander machen, das wäre eine Ausweitung. So kann man immer nur einmal das machen und einmal das machen. Man hat also weniger Tiere, die man im Versuch hat.
Dann möchte ich auch noch einmal zum Kernspintomographen etwas sagen! Wir haben hier wiederholt gehört und es auch schriftlich erhalten, dass das Drei-Tesla-Gerät eben nicht die Tierversuche überflüssig macht, sondern dass dadurch die Tierversuche verringert werden. Dazu habe ich auch in der MaiDebatte detaillierte Ausführungen gemacht, die ich jetzt nicht alle wiederholen will. Auch der Wissenschaftssenator hat in seiner vorliegenden Stellungnahme nochmals erläutert, welche Versuche durch den Kernspintomographen ersetzt werden, und dargestellt, dass das Gerät ein richtiger Schritt für die noninvasiven Methoden einerseits und für die Reduzierung von Tierversuchen insgesamt ist.
Auch ist der Wissenschaftssenator in seiner Stellungnahme, die uns vorliegt, darauf eingegangen, dass eine internationale Gutachtergruppe kürzlich ausdrücklich die erfolgreichen Aufbauarbeiten der neurowissenschaftlichen Forschung am Kernspintomographen in Bremen gewürdigt hat. Jetzt fordern Sie in Ihrem Antrag, dass die Bürgerschaft den Senat auffordern soll, die Genehmigung für die Fortsetzung der Primatenversuche zu versagen. Falls die Genehmigung vom Gesundheitssenator erteilt werden muss, fordern Sie also den Senat auf, sich gegen geltendes Recht zu stellen.
Ich will noch einmal betonen, die Tierversuche laufen im Rahmen des bestehenden, geltenden Tierschutzgesetzes. Ich will jetzt nicht an Artikel 5 Grundgesetz erinnern, wo den Hochschulen und wissen––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.
schaftlichen Einrichtungen die Freiheit von Forschung und Lehre garantiert ist. Wir haben die Autonomie der Hochschulen und somit auch die der Uni in diesem Land gestärkt und die staatliche Lenkung auf eine Globalsteuerung beschränkt. Das kann doch nicht nur für Maßnahmen gelten, die schön sind und die wir toll finden. Wir sind in diesem Jahr Stadt der Wissenschaft. Wenn wir solche Eingriffe vornehmen, wie Sie sie hier wollen, machen wir uns nicht nur in Deutschland lächerlich, sondern weltweit. Wir können doch nicht politisch vorgeben, wie ein Verwaltungsakt zu entscheiden ist. Das können Sie doch nicht im Ernst fordern.
Die Politik kann Gesetze machen, und in diesen Gesetzen hat sich die Wissenschaft zu bewegen. Die Bürgerschaft kann nicht den Senat auffordern, die Genehmigung zu versagen, wenn die rechtlichen Voraussetzungen anders sind.
Die Bürgerschaft kann für sich feststellen, dass sie solche Versuche nicht will. Wir sind 1997 davon ausgegangen, dass die Versuche zeitlich befristet laufen und man nach einer Zeit von zwölf bis 15 Jahren zu validen Ergebnissen kommt. Es war für uns auch sicher, dass diese invasiven Versuche danach aufhören. Die CDU will aussteigen aus diesen Versuchen, aber wir können doch nicht mitten in der Fahrt von dem Zug abspringen. Wir haben das doch oft genug hier diskutiert, und wir haben wiederholt festgestellt, dass die Bürgerschaft die Versuche nicht verbieten kann, das habe ich eben auch erläutert.
Können Sie vielleicht einmal ruhig sein und ein bisschen zuhören! Haben Sie nicht die Kraft dazu?
Die Universität hat jetzt geplant, im nächsten Jahr ein Symposium zur Ethik von Tierversuchen durchzuführen. Weiter hat die Uni vorgesehen, eine gezielte Förderung von Tierersatzversuchen durch Finanzierung von Doktoranden vorzunehmen und eine gezielte Förderung der Tierhaltungsforschung. Des Weiteren ist eine Stärkung der Forschung mit bildgebenden Verfahren vorgesehen. Wenn Sie sich vielleicht einmal mit der Uni oder mit Herrn Professor Fischer unterhalten hätten, hätten Sie das auch alles gewusst!
Ich möchte noch einmal auf das zurückkommen, was Frau Emigholz vorhin gesagt hat. Es ist richtig, wir sind uns ja in vielem einig, und wir sind uns auch darin einig, dass wir diese Tierversuche nicht mehr wollen, aber wir wollen ein vernünftiges Verfahren haben: Wir haben damals gesagt, das ist Grundla
genforschung, und Dr. Domann-Käse hat hier ausgeführt, dass man bei der Grundlagenforschung von einem Zeitraum von zwölf bis 15 Jahren ausgehen muss. Wir hatten ja versucht, einen Antrag zu machen, wo wir 2010 gesagt haben. Darauf haben wir uns leider nicht einigen können, weil Sie ja gesagt haben, Sie wollten gleich darin festgelegt haben, wie es weitergehen soll. Wir haben gesagt, wir wollen eine Expertenkommission einsetzen, die diese Tierversuche evaluieren soll, die feststellen soll, was dabei herausgekommen ist. Dann wollten wir eine Grundlage haben, es zu entscheiden. Dieser Antrag war auch mit den Fraktionsvorsitzenden schon geeint. Ihre Fraktion wollte es nicht, das ist in Ordnung. Ich habe auch gesagt, wir brauchen keinen Antrag. Diesen Antrag von den Grünen kann man sowieso nicht mitmachen, weil er rechtswidrig ist, also lehnen wir ihn ab.
Ich möchte aber gern, dass wir die Beratung zumindest in der Deputation weiter fortsetzen. Wir werden den Senator, der es in seiner Stellungnahme auch angeboten hat, sozusagen bitten, diese Evaluation durch eine internationale Expertenkommission durchführen zu lassen, wo die Wissenschaftler, die Forschungsinstitute und der Tierschutz zusammen diese Versuche bewerten können. Dann werden wir hier eine Grundlage haben zu bewerten, wollen wir es weitermachen oder nicht. Wir können doch nicht einfach jetzt schon beschließen, wir wollen es zwar nicht, wir wollen da aussteigen, aber wir wollen eine Kommission einsetzen. Das kann man so nicht machen, meine Damen und Herren! Deswegen, denke ich einmal, ist der Weg, den wir jetzt in der Deputation beschreiten werden, auch ein guter Weg. Ich hoffe, dass wir da auch zu guten Ergebnissen kommen, die sowohl dem Tierschutz, als auch der Wissenschaft gerecht werden. – Danke schön!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich bedanke mich noch einmal, Herr Senator Lemke, für Ihre Bereitschaft, diese Expertenkommission einzusetzen, das finde ich gut, das finde ich richtig.
Auch noch einmal zu Herrn Sieling! Herr Sieling, wenn wir jetzt schon wissen, was wir wollen, dann brauchen wir diese Expertenkommission nicht, dann brauchen wir diese Tierversuche nicht evaluieren zu lassen. Wir sind ja davon ausgegangen, dass bei diesen Versuchen, bei dieser Grundlagenforschung Ergebnisse herauskommen, die dazu beitragen können, dass man angewandte Forschung machen kann, dass man Maßnahmen erarbeiten kann für Therapien, für Medikamente, um gerade diese Gehirnkrankheiten zu heilen.
Frau Schön, ich kann das verstehen, und die Grünen haben ja von Anfang an gesagt, wir wollen diese Tierversuche nicht, das ist eine Haltung, die man haben kann, das ist völlig in Ordnung. Frau Emigholz hat diese Tierversuche auch von Anfang an immer sehr kritisch gesehen und sich auch immer dazu geäußert, das kann man verstehen. Ich habe auch meine Probleme damit, aber ich sehe das eben anders, ich wäge schon ab, was passiert mit den Menschen. Wir nehmen Forschungsergebnisse von Jahrzehnten in Kauf bei unseren Operationen, bei der Medikamentenentwicklung, bei Therapien, und der Senator hat ja auch gesagt, wenn wir das nicht machen, erwarten wir, dass es woanders gemacht wird. Das kann doch keine Lösung sein. Ich will nicht dieses SanktFlorians-Prinzip. Das kann es nicht sein!
Ich finde, es ist richtig, dass wir auch Forschung gerade auch in dem Bereich machen, wo Leute krank sind, damit wir diese Krankheiten heilen können. Wenn Sie in Ihrem persönlichem Umfeld einmal sehen würden, wie jemand seine Identität verliert, dann, denke ich, würden Sie auch anders darüber denken.