Protokoll der Sitzung vom 14.12.2005

Die dritte Anfrage trägt den Titel „IGeL-Leistungen in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Brumma, Dr. Sieling und Fraktion der SPD.

Bitte, Herr Kollege Brumma!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Welche Informationen liegen über die qualitative und quantitative Entwicklung von individu

ellen Gesundheitsleistungsangeboten, IGeL, im Lande Bremen vor?

Zweitens: Gab es bereits Beschwerden über derartige Leistungen, die auch den zuständigen Stellen angezeigt worden sind?

Drittens: Welche Maßnahmen werden zur kritischen Bearbeitung der IGeL-Leistungen im Land Bremen oder bundesweit vorgenommen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Dem Senat sowie den befragten Krankenkassen liegen keine Erkenntnisse vor, nach denen sich die Angebote für individuelle Gesundheitsleistungen im Land Bremen im Hinblick auf Qualität oder Quantität von Angeboten im sonstigen Bundesgebiet unterscheiden. Allerdings beobachten die Krankenkassen das Angebot auch nicht systematisch, da es sich um Dienstleistungen handelt, die nicht Bestandteil des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung sind. Nach ihrer Auskunft wachen die Krankenkassen deshalb hauptsächlich darüber, dass ihren Versicherten keine regulären Kassenleistungen gegen Zahlung zusätzlicher Entgelte als „individuelle Gesundheitsleistungen“ verkauft werden.

Zu Frage zwei: Werden Beschwerden über individuelle Gesundheitsleistungen gegenüber Krankenkassen erhoben, betreffen sie überwiegend die Abgrenzung zu den regulären Kassenleistungen. Nach Auskunft der bremischen Krankenkassen gibt es in zwar nicht großer Anzahl, aber doch immer wieder Beschwerden über Vertragsärzte, die – möglicherweise in Unkenntnis der einschlägigen Richtlinien und gesetzlichen Regelungen – versuchen, die vereinbarten Kassenleistungen mit versteckten Einschränkungen zu erbringen und darauf aufbauend zusätzliche Zahlungen von Patienten erlangen. In diesen Fällen wirken die Krankenkassen, gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit der Kassenärztlichen Vereinigung, durch Information und Abmahnung beziehungsweise die Nutzung des disziplinar- und zulassungsrechtlichen Rahmens auf die Unterlassung derartiger Verhaltensweisen hin. Die Ärztekammer Bremen macht nach eigenem Bekunden bei den an sie herangetragenen Beschwerden von Patienten vergleichbare Erfahrungen wie die Krankenkassen.

Auch gegenüber der Unabhängigen Patientenberatung werden laut Tätigkeitsbericht 2004 Beschwerden über IGeL-Leistungen vorgebracht. Hierbei handelt es sich vorrangig um Untersuchungsmethoden aus der Augenheilkunde, der Gynäkologie oder Urologie.

Zu Frage drei: Die Krankenkassen informieren ihre Versicherten im Einzelfall auf Anfrage, aber auch in

allgemeiner Form durch ihre Mitgliederzeitschriften über den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung, der alle notwendigen Leistungen umfasst und fortlaufend an den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft angepasst wird, und die Abgrenzung zu den individuellen Gesundheitsleistungen. Beratungen im Einzelfall bieten ebenfalls die Verbraucherzentralen und andere Verbraucherschutzorganisationen, in Bremen zum Beispiel die von den Krankenkassen gemeinsam mit anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens getragene Unabhängige Patientenberatung. Eine kritische Auseinandersetzung mit den individuellen Gesundheitsleistungen bieten zudem Veröffentlichungen in Publikumszeitschriften, Tageszeitungen sowie in Rundfunk und Fernsehen. – Soweit die Antwort des Senats!

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Das ist nicht der Fall.

Die vierte Anfrage betrifft die Zukunft der Hanse Law School. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dr. Spieß, Dr. Schrörs, Perschau und Fraktion der CDU. Bitte, Frau Kollegin Dr. Spieß!

Wir fragen den Senat:

Erstens: Wie beurteilt der Senat die Zukunft der Hanse Law School, die der Senat in seiner Antwort auf die Große Anfrage der CDU und der SPD „Kooperation mit Niedersachsen im Wissenschaftsbereich“ als positives Beispiel einer „sinnvollen Kooperation“ und eines „attraktiven Studienangebotes“ bezeichnet hat? Zweitens: Wie beurteilt der Senat die Zusammenarbeit der Hanse Law School mit den Universitäten Groningen und Oldenburg?

Drittens: Was unternimmt der Senat, zum Beispiel hinsichtlich der nicht besetzten Koordinierungsstelle, um die Zukunft der Hanse Law School zu sichern?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Senator Lemke.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Die europäische Integration stellt die national geprägte Juristenausbildung der Universitäten vor neue Herausforderungen. Neue Berufsbilder und sich wandelnde Tätigkeitsfelder erfordern vertiefte Kenntnisse im europäischen und internationalen Recht. Der sichere Umgang mit Vertrags- und Normgestaltungen auch außerhalb der landeseigenen Normen und die Beherrschung der englischen Sprache sind für den international tätigen Juristen unverzichtbar.

Die Hanse Law School vermittelt diese Kenntnisse. Das Studium ist weniger an den klassischen Berufsfeldern und mehr an der vielfältigen juristischen Berufswelt im grenzüberschreitenden Bereich orientiert. Dabei zielt das Studium auf eine hochwertige Tätigkeit in europäischen und internationalen Institutionen, in international tätigen Wirtschaftsbetrieben, Interessenverbänden und Verwaltungsbehörden. Dazu qualifizieren die international anerkannten Abschlüsse Bachelor of Comparative and European Law und Master of Comparative and European Law.

Dieser internationale Studiengang des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Universität Bremen genießt eine große Wertschätzung, die sich zum Beispiel durch eine hohe Bewerberzahl ausdrückt. Es ist daher zu erwarten, dass er auch in Zukunft zum positiven Bild der Universität beitragen wird.

Zu Frage zwei: Der Studiengang Comparative and European Law, der gemeinsam von der Universität Bremen, der Universität Oldenburg und der Universität Groningen durchgeführt wird, hat sich in der Vergangenheit als grenzüberschreitendes Kooperationsvorhaben bewährt. Durch die Nutzung des vorhandenen Potentials mehrerer Hochschulen werden Chancen der Internationalisierung eröffnet und Möglichkeiten der Profilbildung geboten, die sich insgesamt zu einem attraktiven Studienangebot zusammenfügen.

Zu Frage drei: Für die Planungsphase der Hanse Law School hatte der Fachbereich befristet bis zum 31. März 2005 eine Stelle für eine wissenschaftliche Mitarbeiterin für Planungsaufgaben eingerichtet. Die Verlängerung dieser Stelle über den vorgesehenen Befristungszeitraum hinaus war nicht erforderlich, da die beschriebenen Aufgaben vollständig abgeschlossen waren.

Das zurzeit laufende Akkreditierungsverfahren des Studiengangs könnte zur Folge haben, dass sich neue Planungsaufgaben ergeben. Die personelle Bewältigung dieser Aufgaben ist durch die Universität im Rahmen der allgemeinen Umstellung des Studienangebots auf Bachelor- und Masterprogramme zu gewährleisten. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Dr. Spieß, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Wann wird dieses Akkreditierungsverfahren denn abgeschlossen sein?

Bitte, Herr Senator!

Das kann ich an dieser Stelle nicht vorhersehen. Viele ähnliche Akkreditierungsverfahren laufen zurzeit. Das müsste ich Ihnen in der Deputation nach Befragen des Studiengangs ergänzen.

Frau Kollegin, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Gerade im Bereich Hanse Law School haben wir eine Kooperation auch mit der Universität in Oldenburg. An beiden Universitäten ist eine Einschreibung der Studenten möglich. Wie bewerten Sie es denn, dass jetzt hier in Bremen zu der nächsten Bewerbungsphase kein Studiengeld bezahlt werden muss, in Oldenburg aber schon? Sehen Sie da einen vermehrten Andrang der Studenten gerade auch auf diesen Studiengang?

Bitte, Herr Senator!

Wir haben eine erhebliche Nachfrage nach diesem Studiengang. Wir hatten im letzten Jahr auf 25 vorhandene Studienplätze 100 Bewerbungen. Daran kann man schon die hohe Attraktivität erkennen, und wir gehen davon aus, dass sich das nicht zurückbilden, sondern eher weiterentwickeln wird. Der unterschiedliche Ansatz mit den Gebühren ist etwas, was uns in den kommenden Monaten und Jahren weiter beschäftigen wird, weil es eben nicht besonders glücklich ist, wenn die einzelnen Bundesländer hier unterschiedliche Angebote haben. Wir haben aber ja jetzt ein entsprechendes Studiengebührengesetz und werden uns sicherlich dort weiter orientieren, was bundesweit um uns herum passiert.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage, Frau Dr. Spieß?

(Abg. Frau D r. S p i e ß [CDU]: Nein, danke!)

Eine weitere Zusatzfrage von der Abgeordneten Frau Schwarz! Bitte, Frau Kollegin!

Herr Senator, gibt es Untersuchungen darüber, ob die erfolgreichen Absolventen und Absolventinnen diese erworbenen Kenntnisse in ihre Berufsfelder hineinbringen konnten?

Bitte, Herr Senator!

Ich glaube, das ist zurzeit noch nicht zu belegen, weil es diesen Studiengang ja noch nicht lange gibt. Es gibt mittlerweile Studierende im Masterstudiengang. Das sind von den ursprünglich 25 noch 13, die sich jetzt im Masterstudium befinden. Ich müsste einmal überprüfen, ob es Lebensläufe der Studierenden gibt, die nicht in den Masterstudiengang gegangen sind, aber das ist ein bisschen aufwendig, befürchte ich.

Eine weitere Zusatzfrage von der Kollegin Frau Möbius!

Herr Senator, immer weniger Lehrkräfte im Fachbereich Recht müssen immer mehr Kurse im Staatsexamensstudiengang Recht geben. Führt das dazu, dass die Kurse für die Hanse Law School vermehrt nicht mehr als eigenständige Veranstaltungen wie vorgesehen angeboten werden? Kann zukünftig gewährleistet werden, dass die Hanse Law School weiterhin ihrem Anspruch hinsichtlich kleiner, kommunikationsbezogener und internationaler rechtsvergleichender Kurse gerecht wird?

Bitte, Herr Senator!

Entsprechende Klagen sind mir nicht bekannt, das heißt, ich kann Ihnen hier nicht sagen, es ist alles wunderbar, ich kann Ihnen auch nicht sagen, es gibt hier Probleme. Wir haben die Autonomie der Universität, und dort gibt es einen Fachbereich Rechtswissenschaft. Im Rahmen dieses Fachbereichs wird man sich darum kümmern. Wenn es dort Klagen geben sollte, dann werden sie sicherlich auch bei uns in der Wissenschaftsbehörde ankommen. Diesbezüglich kann ich Ihnen aber weder das eine noch das andere bestätigen.

(Abg. Frau M ö b i u s [SPD]: Gut, dann werde ich mich darum kümmern, dass Sie dann entsprechend informiert werden!)

Wenn es Probleme gibt, dann sollte mir das mitgeteilt werden, aber mir sind diese Beschwerden nicht bekannt.

(Abg. Frau M ö b i u s [SPD]: Mir aber!)

Damit ist die Anfrage beantwortet. Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die fünfte Anfrage bezieht sich auf Mehrbedarfe der Ressorts für 2006/2007. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Köhler, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Bitte, Herr Kollege Köhler!