Erstens: Mit welchen Mehrbedarfen der Ressorts rechnet der Senat im Vergleich der Prognose für 2005 und den beschlossenen Eckwerten für 2006/2007?
Vorbemerkung: Erstens, es wird bei der Beantwortung hinsichtlich von Mehrbedarfen für das Jahr 2005 davon ausgegangen, dass die Fragen sich auf die Mehrbedarfe des Landes und der Stadtgemeinde beziehen. Aus diesem Grunde werden die Zahlen zusammengefasst für beide Gebietskörperschaften genannt.
Zweitens: Der Bremischen Bürgerschaft liegen die Entwürfe zum zweiten Nachtragshaushalt Land und Stadtgemeinde für das Jahr 2005 vor, die bereits in erster Lesung beraten wurden. Insoweit werden bei den folgenden Antworten die in diesen Nachtragshaushaltsentwürfen enthaltenen Zahlen als bekannt unterstellt, so dass sich die Antworten auf einen darüber hinausgehenden Handlungsbedarf beziehen.
Zu den Fragen eins bis drei: Der Senat hat sich aktuell in seinen Sitzungen am 6. und 12. Dezember 2005 mit unabweisbaren Mehrbedarfen für das Haushaltsjahr 2005 und für die Doppelhaushalte 2006/2007 befasst. Für das Jahr 2005 hält der Senat eine Korrektur der vorliegenden Nachtragshaushaltsentwürfe in Höhe von 16,4 Millionen Euro zugunsten der Produktpläne Inneres, Sport, Justiz, Soziales und Bau für erforderlich. Diesbezügliche Änderungsempfehlungen sind den Haushalts- und Finanzausschüssen zur Sitzung am 9. Dezember 2005 zur Beratung übermittelt worden. Die Beratungsergebnisse liegen der Bremischen Bürgerschaft inzwischen als Änderungsanträge vor. Auf eine differenzierte Darstellung beziehungsweise Begründung der Mehrbedarfe wird aus diesem Grunde verzichtet.
Für die Doppelhaushalte 2006 und 2007 hat der Senat Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt 46 Millionen Euro für 2006 und 54 Millionen Euro für 2007 als unabweisbar anerkannt. Die Aufstockungen betreffen die Produktplaneckwerte Inneres, Justiz, Sport, Bildung, Kultur, Jugend und Soziales sowie Finanzen. Die notwendigen Veränderungen werden jetzt in den auf Senatsseite vorliegenden Entwurfsstand der Haushalte im Detail eingearbeitet. Der Senat beabsichtigt, die Entwürfe der Haushaltsgesetze und der Haushaltspläne am 7. Februar 2006 abschließend zu beschließen und der Bremischen Bürgerschaft zur Beratung zuzuleiten. – Soweit die Antwort des Senats!
Es haben sich ja erfreulicherweise mögliche Nachfragen durch die Senatsbefassung am 12. Dezember inzwischen erübrigt. Ich habe aber dennoch eine Nachfrage, und zwar was den Bereich Bildung betrifft. Da ist ja auch in der Presse gut verarbeitet worden, dass da für 2006
4,8 Millionen und für 2007 10,1 Millionen Euro zusätzlich für Pisa, steht hier, eingestellt werden sollen. Das Problem des Bildungshaushalts dieser Jahre ist aber doch eigentlich, dass da durch die Bildungsinfrastrukturgesellschaft ein riesengroßes Loch hineingeschlagen worden ist. Verstehe ich es richtig, dass diese 4,8 und 10,1 Millionen in Wirklichkeit der Ausgleich für die Löcher durch die Bildungsinfrastrukturgesellschaft sind?
Herr Köhler, Sie wissen ja, Geld hat bekanntlich kein Etikett. Wir betrachten das als Gesamtzuweisung und denken, dass wir damit den Haushalt so, wie das Ressort das mit uns abschließend und auch im Senat verhandelt und beschlossen hat, ausreichend ausgestattet haben.
Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Noch mehr Investitionen“. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Köhler, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Erstens: Welche Investitionsprojekte mit welchen Gesamtkosten, für die in der bisherigen Planung – Mitteilung des Senats vom 19. Juli 2005 – keine Mittel zur Verfügung standen, so genannte Ressortanmeldungen, neue Projekte, beabsichtigt der Senat zusätzlich durchzuführen?
Zweitens: Durch welche Maßnahmen, zum Beispiel höhere Gesamtverschuldung, Verlagerung von Kosten in die Zukunft, Streckung von Abfinanzierungen, Verlagerung aus dem Anschlussinvestitionsprogramm in Nebenhaushalte und so weiter, beabsichtigt der Senat, für diese Projekte Mittel zur Verfügung zu stellen?
Drittens: Will der Senat die Spielräume, die er durch die Mittel vom Bund für den Bau der Autobahn 281 und den Ausbau der Cherbourger Straße erhalten will, zum Abbau der Neuverschuldung oder zur weiteren Ausweitung der Investitionstätigkeit nutzen?
Zu Frage eins: Dem Anmeldungsstand in Höhe von insgesamt 337 798 000 Euro stehen im Zeitraum 2005 bis 2009 – vorbehaltlich möglicher weiterer Einsparungen – aktuell noch verfügbare Barmittel in Höhe
von 54 860 000 Euro sowie Zwischenfinanzierungskontingente, mit Barmittelabdeckung in 2011/2014, in Höhe von 228 710 000 Euro gegenüber. In einer Größenordnung in Höhe von 54 228 000 Euro können demnach angemeldete Projekte im Zeitraum 2005 bis 2009 nicht realisiert werden.
Welche Projekte im Rahmen der zur Verfügung stehenden Kontingente realisiert werden können oder sollen, entscheiden die Wirtschaftsförderungsausschüsse – nach eventuell vorheriger Befassung des Senats und unter Beteiligung der zuständigen Deputationen im Rahmen der Prioritätensetzungen – unter Berücksichtigung der für das AIP geltenden Kriterien, zum Beispiel regionalwirtschaftliche Vorteilhaftigkeit.
Zu Frage zwei: Für Maßnahmen im Rahmen des Anschlussinvestitionsprogramms, AIP, stehen die aktuell gültigen Barmittel- und Zwischenfinanzierungskontingente zur Verfügung, siehe insofern die Beantwortung zu Frage eins. Eine Ausweitung dieser Kontingente ist nicht vorgesehen. Ob und inwieweit Streckungen, Verschiebungen oder Streichungen notwendig sein werden, ergibt sich aus dem noch ausstehenden Abstimmungsprozess zur Notwendigkeit der Realisierung der angemeldeten Investitionsvorhaben und im Rahmen der Vorbereitung der einzelnen Projekte.
Zu Frage drei: Für die Finanzierung der Cherbourger Straße gibt es eine Zusage durch den Bund, der die Kosten bis zu einer Höhe von 100 Millionen Euro übernimmt. Die für die Jahre 2006 bis 2009 für die Cherbourger Straße im Rahmen des AIP ursprünglich vorgesehenen Mittel in Höhe von 25,3 Millionen Euro sind zwischenzeitlich – Senatsbeschluss vom 21. Juni 2005 – aus dem Bereich Verkehrsprojekte zum Schwerpunkt Bremerhaven verlagert worden. Über die Umsetzung der weiteren, über den Zeitraum bis 2009 hinausgehenden Einsparungen, die sich zunächst unmittelbar nur in einer Absenkung des AIPAnmeldevolumens niedergeschlagen haben, ist noch im weiteren Planungsverfahren zu entscheiden.
Des Weiteren besteht die Zusage des Bundes, weitere 80 Millionen Euro zur Finanzierung der Landesanteile der A 281 zu übernehmen. Der Senat geht davon aus, dass bei Realisierung dieser Zusage die Einsparungen nicht für zusätzliche Investitionen genutzt, sondern für den Haushalt zur Entschuldung eingesetzt werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Investitionsniveau des Stadtstaates konsequent an den Erfordernissen des im Detail noch festzulegenden Sanierungskurses des Landes auszurichten ist. – Soweit die Antwort des Senats!
Habe ich das eben richtig verstanden, dass in dem Zeitraum bis 2009 im Umfang von zirka 283 Millionen Euro noch
Mittel für Investitionen zur Verfügung stehen, die bislang nicht gebunden sind und die der Senat nach wie vor ausgeben möchte?
Ich hatte Ihnen vorgetragen, dass insgesamt 228 710 000 Euro zur Verfügung stehen. Dem steht ein Anmeldungsüberhang in Höhe von 337 798 000 Euro gegenüber, also gibt es hier eine Differenz, die nicht abgedeckt ist durch den aktuellen Rahmen von 54 860 000 Euro.
Dann geht es ja, wenn ich das richtig verstanden habe, um Projekte, die angemeldet, aber bislang noch gar nicht finanziert worden sind. In der Zwischenzeit haben Sie aber ja auch seit der Mitteilung des Senats vom Sommer weitere Projekte beschlossen, zum Beispiel was das Universum betrifft, wo 13,9 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden sollen. Wie verhält sich das damit?
Habe ich es auch richtig verstanden, dass das Geld, das zusätzlich vom Bund für die Cherbourger Straße kommt, tatsächlich nicht in die Schuldentilgung gesteckt wird, sondern zur Ausweitung des Investitionsrahmens genutzt wird?
Ich hatte Ihnen gesagt, dass wir das aus dem Bereich Verkehrsprojekte zum Schwerpunkt Bremerhaven verlagert haben und dass wir die Finanzierung der Landesanteile der A 281, also die zirka 80 Millionen Euro, zur Entschuldung einsetzen wollen.
Ist dem Senat Kritik an einer etwa zu hohen Investitionsquote oder an einer zu umfangreichen Investitionstätigkeit bekannt, und wie verhält er sich dazu?
Kritik gibt es immer im Leben, das haben wir in der Vergangenheit erlebt. Als Finanzsenator muss ich mit recht heftiger Kritik leben, damit kann der Senat umgehen und wird das entsprechend beantworten.