Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

Stimmenthaltungen?

Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) beschließt entsprechend.

(Einstimmig)

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG)

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 6. Oktober 2005 (Drucksache 16/722) 1. Lesung

Wir verbinden hiermit:

Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (Bremer Informationsfreiheitsgesetz – BremIFG)

Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD vom 14. Dezember 2005 (Drucksache 16/874) 1. Lesung

Dazu als Vertreter des Senats Herr Staatsrat Mäurer.

Wir kommen zur ersten Lesung.

Die gemeinsame Beratung ist eröffnet.

Das Wort erhält die Abgeordnete Frau Stahmann.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich freue mich, dass ich bei dieser Debatte auch den Landesbeauftragten für den Datenschutz, Sven Holst, hier im Hause begrüßen kann,

(Beifall)

weil er in der Vergangenheit, in der letzten Legislaturperiode unsere Bemühungen, ein Informationsfreiheitsgesetz für das Land Bremen hier beschließen lassen zu können, immer intensiv begleitet hat. Die grüne Bürgerschaftsfraktion hat bereits im Jahr 2001 ein Gesetz vorgelegt, um den Bürgern einen besseren Zugang zu öffentlichen Informationen zu verschaffen. Damit sind wir in der letzten Legislaturperiode leider an der CDU gescheitert, die darauf gewartet hat, welche Erfahrungen andere Bundesländer mit dem Thema machen, und ich kann an dieser Stelle heute sagen, die Bundesländer, die ein Informationsfreiheitsgesetz beschlossen haben, Berlin, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen, haben durch die Bank positive Erfahrungen mit einem solchen Gesetz gemacht.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Auch in dieser Legislaturperiode haben wir bereits über ein Informationsfreiheitsgesetz für Bremen hier im Haus debattiert. Die Grünen brachten im Jahr 2003 getreu dem Motto „Steter Tropfen höhlt den Stein“ erneut ein Gesetz ein, das zum ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Ziel hat, die Transparenz des staatlichen Handelns zu verbessern.

Dieser Entwurf wurde in den Medienausschuss überwiesen, und all unsere Bemühungen des Kollegen Crueger und von mir, nun endlich eine Beschlussfassung oder Diskussion im Ausschuss über diesen Gesetzentwurf der Grünen anzustoßen, muss ich sagen, verliefen im Sande. Das Gesetz liegt dort auf Eis, weil sich die große Koalition nicht einigen konnte, was sie will. Die Koalition hat in den letzten zwei Jahren in dieser Frage leider nichts Gemeinsames zustande gebracht, und deshalb habe ich mich entschlossen, im Oktober dieses Jahres noch einmal einen Gesetzentwurf einzubringen – er ist auch fast identisch mit meinem alten Entwurf oder mit dem Entwurf der Grünen –, um hier im Haus noch einmal die Debatte und Auseinandersetzung mit der großen Koalition zu suchen.

Nun gibt es kurz vor Weihnachten einen Koalitionsentwurf.

(Abg. S c h i l d t [SPD]: Weihnachtsge- schenk!)

Das ist nicht schlecht, denn nun schöpfe ic Hoffnung, Kollege Schildt, auf konstruktive Diskussion, aber ich stelle fest, inhaltlich enttäuscht der Entwurf.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die große Koalition legt heute hier eher ein Gesetz über die Verhinderung des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen vor.

(Widerspruch bei der SPD und bei der CDU)

Gespickt mit Ausnahmetatbeständen, gespickt mit Ausschlussregeln im Paragraphen 3 ist dies kein Entwurf, liebe Kolleginnen und Kollegen, den man als bürgerfreundlich bezeichnen könnte.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Der Entwurf der Koalition gibt den Bürgerinnen und Bürgern wenig Freiheit. Er bietet Stoff für umfangreiche juristische Auseinandersetzungen. Es findet sich eine Vielzahl von Verhinderungsparagraphen.

Sehr geehrte Damen und Herren, die grüne Bürgerschaftsfraktion ist der Überzeugung, Bremen braucht endlich ein Informationsfreiheitsgesetz. Wir wollen ein Gesetz, das die Transparenz des Verwaltungshandelns erhöht. Wir wollen, dass die Daten laufen müssen und eben nicht mehr die Bürger. Deshalb legen wir erneut ein Gesetz vor, das den Bürgerinnen und Bürgern einen weitgehend grundsätzlich freien Zugang zu allen hoheitlichen und fiskalischen Verwaltungsvorgängen er

laubt im Gegensatz zum Entwurf der großen Koalition. Bisher musste man Verfahrensbeteiligter sein, um Zugang zu den gewünschten Informationen zu erhalten. Unser Gesetz gestattet jedem einen grundsätzlich freien Zugang zu allen in der öffentlichen Verwaltung existierenden Informationen.

Die Koalition schreibt in ihren Entwurf hinein – ich hatte seit gestern nicht so viel Zeit, diesen Entwurf durchzugehen –, jetzt muss man begründen, warum man das denn sehen will. Das ist eigentlich nicht damit gemeint gewesen. Ein freier Informationszugang muss auch ein freier Informationszugang sein und nicht schon wieder mit Ausnahmetatbeständen gespickt werden.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Die Grünen wollen ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg bringen, das selbstverständlich die über 260 bremischen Gesellschaften mit einschließt. Wir wollen auch wissen, was im Konzern Bremen passiert. Das kann nicht allein Sache des Beteiligungsausschusses der Bremischen Bürgerschaft sein. Auch Bürgerinnen und Bürger haben Interesse daran, wo die GBI Gebäude verkaufen will, wo Straßen umgebaut werden, wie Verkehrsbelastungen an bestimmten Knotenpunkten sind, wo der Senat Ganztagsschulen eröffnen möchte. All das ist auch für den Bürger von Interesse.

Wir wollen eine Regelung, die es schafft, Datenschutz und Informationsfreiheit in Einklang zu bringen. Deshalb schlagen wir vor, analog zu anderen Bundesländern den Landesbeauftragten für den Datenschutz zusätzlich zu einem Landesbeauftragten für Informationsfreiheit zu machen.

(Abg. Frau B u s c h [SPD]: Will er das denn?)

Der will das schon! In dieser Frage gibt es durchweg positive Rückmeldungen, Kollegin Busch, der anderen Bundesländer, und ich denke auch, dass der Landesbeauftragte für den Datenschutz Interesse daran hätte, in dieser Sache mitzubestimmen, denn dort ist die Kompetenz vorhanden. Alle, die im Rechtsausschuss sind, wissen ja, wie gut man dort beraten wird.

Erforderliche Ausnahmen vom Recht auf Akteneinsicht, zum Beispiel beim Thema Datenschutz, geheim zu haltende Vorgänge am Rathauskamin, sind eng festzulegen. Soll wegen des Schutzes von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen keine Akteneinsicht gewährt werden, ist grundsätzlich zu prüfen, so die Auffassung der Grünen, ob nicht höherrangige Rechte des Antragstellers, zum Beispiel der Schutz der Gesundheit, vorgehen. Auch das ist ein Unterschied zum Koalitionsentwurf. Dort wird ge

sagt, wenn Rechte Dritter davon betroffen sind, wenn jemand Einspruch erhebt und sagt, ich möchte nicht, dass die Daten herausgegeben werden, wo ich ein Grundstück gekauft habe, dann wird die Informationsfreiheit an dieser Stelle verweigert. Das geht den Grünen, das kann ich heute schon sagen, in dieser Frage nicht weit genug.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich fasse zusammen! Die Bürgerschaftsfraktion vom Bündnis 90/Die Grünen begrüßt, dass die große Koalition nach fast fünf Jahren jetzt endlich einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorlegt. Wir finden es bedauerlich, dass die große Koalition sich um die Frage herumdrückt, ob es einen freien Zugang zu den 260 Gesellschaften im Konzern Bremen geben soll. Dazu haben wir eine klare Position: Es reicht nicht aus, diesen Zugang in eine Gesetzesbegründung zu schreiben. Wir wollen, dass den Bürgerinnen und Bürgern ein freier Zugang zu Informationen gewährt wird, dass Transparenz des staatlichen Handelns ernst genommen wird.

Dass ein zentrales Informationsregister eingerichtet wird, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und SPD, das begrüßen wir außerordentlich. Das war auch Gegenstand der Debatte gestern, als es um E-Government ging. Wir glauben, dass mit solch einem Informationsregister auch viele Informationsbedürfnisse in der Bevölkerung schon befriedigt werden können.

Wir wollen nicht, dass die Bürgerinnen und Bürger in den senatorischen Behörden durch ein Nadelöhr schlüpfen müssen, um die Information zu bekommen. Es geht gerade darum, dass man sich aus erster Hand die Quellen anschauen kann. Das ist in 50 Ländern in Europa und weltweit bereits der Fall. Auch Bremen stünde ein solches Gesetz gut zu Gesicht, und wir freuen uns auf die Debatte im Medienausschuss. – Danke schön!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Schildt.

(Abg. Frau W i n d l e r [CDU]: Geht es noch? – Heiterkeit)

Herr Präsident, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Ja, es geht noch!

(Heiterkeit)

Es hat ja auch fünf Jahre gedauert,

(Heiterkeit)

bis das Gesetz den heutigen Tag erreicht hat. Ich sage Ihnen, jetzt mit Ernsthaftigkeit, das waren und sind fünf lange Jahre, da gebe ich der Kollegin Stahmann Recht. Fünf Jahre hat die große Koalition in Bremen gebraucht, ein Informationsfreiheitsgesetz vorzulegen, und die Grünen haben es in der Zeit geschafft, drei Gesetze vorzulegen, ohne sie inhaltlich zu verändern. Sie haben dreimal das Gleiche eingebracht und sind dadurch nicht ruhmreicher geworden.

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Aber Herr Schildt! Die Ex- perten haben uns Recht gegeben!)