Protokoll der Sitzung vom 15.12.2005

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Aber Herr Schildt! Die Ex- perten haben uns Recht gegeben!)

Wir müssen an dieser Stelle auch feststellen, liebe Kollegin Stahmann, das Ruhmesblatt auf der Ebene der Bundesregierung ist nicht viel besser, und da haben Sie und wir in den letzten Jahren Verantwortung getragen.

(Abg. D r. G ü l d n e r [Bündnis 90/Die Grünen]: Sonst hätten wir das Gesetz im- mer noch nicht!)

Seit 1998 hat die damalige rotgrüne Regierung versucht, ein Informationsfreiheitsgesetz auf den Weg zu bringen. Es ist erst jetzt im Jahr 2005 gelungen, ein Gesetz zum 1. Januar 2006 in Kraft treten zu lassen. Von daher, liebe Kollegin Stahmann, ist die Bundesregierung mit damaliger Verantwortung bei den Grünen und bei uns auch nicht schneller gewesen. Wir in Bremen brauchen deswegen nicht in Sack und Asche zu gehen.

(Präsident W e b e r übernimmt wieder den Vorsitz.)

Die SPD-Fraktion hat seit 2000 verschiedene Entwürfe innerhalb der Fraktion und mit ihrem Koalitionspartner diskutiert. Eines ist festzustellen: Unsere Entwürfe haben sich aufgrund der Diskussionen in den Jahren verändert, während Sie für die Grünen dreimal ein gleiches Gesetz eingebracht haben, noch zu einer Zeit, als die Bundesregierung mit rotgrüner Mehrheit ein Gesetz beschlossen hat.

Für die verkürzte Debatte in der Presse war heute zu lesen: Das dürfen Gesellschaften weiter verschweigen? Frau Stahmann, Sie haben es mit in den Mittelpunkt Ihres Redebeitrags gestellt, dass dieses Gesetz der rotschwarzen Regierung in Bremen die Möglichkeit des Informationszuganges auf Gesellschaften einschränkt. Das ist mitnichten so, Frau Kollegin Stahmann, das wissen Sie auch.

In Paragraph 1, Grundsatz, Absatz 1 letzter Satz steht ausdrücklich, dass auch die Gesellschaften – nicht so, wie ich es jetzt sage, dort steht es juristisch – des Konzerns Bremen genauso gemeint sind wie die Behörden des Landes Bremen. Auch dort

gilt das Informationsfreiheitsgesetz. Über die Behörde kann jeder, der ein Interesse hat, bei der GBI etwas wissen zu wollen, die Information bekommen. Erzählen Sie hier also nicht, dass dieses Gesetz, das wir heute vorgelegt haben, den Zugang für den Bereich der 260 Abteilungen des Senats irgendwie in Frage stellt! Dies weise ich klar zurück! Unser Gesetz sagt an der Stelle etwas vollkommen anderes.

(Beifall bei der SPD)

Frau Kollegin Stahmann, Sie haben dann den Paragraphen 12 angesprochen, den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit, also den Datenschutzbeauftragten. Er ist hier explizit als Zuständiger genannt im Zusammenhang des Informationsfreiheitsgesetzes. Von daher bitte ich Sie, in der veröffentlichten Diskussion auch die Dinge so klarzustellen, dass es nicht zu einer reinen Oberflächendebatte kommt, sondern dass wir uns gern im Me-dienausschuss über die einzelnen Punkte im Detail austauschen wollen.

Ich kann heute feststellen, Frau Kollegin Stahmann, wenn wir dieses Gesetz im Frühjahr nächsten Jahres, 2006, in Kraft setzen, gibt es in Bremen eine veränderte Verwaltungspraxis. Der Bürger muss nicht mehr kommen und begründen, warum er ein Interesse hat, in einem Punkt von der Verwaltung eine Information zu bekommen. Zukünftig ist es so, dass wir das Verwaltungssystem umgestellt haben. Die Verwaltungsinformationen sind öffentlich und durch das Informationsfreiheitsgesetz auch zugänglich gemacht worden.

Von daher ist es durchaus auch nach fünf Jahren angezeigt, für Bremen zu sagen, ja, wir haben ein rotschwarzes Gesetz vorliegen. Das ist in wesentlichen Dingen das Gesetz, das die rotgrüne Bundesregierung in Beschlusslage gebracht hat, wogegen die CDU auf Bundesebene votiert und noch zuletzt gesagt hat, es soll nicht in Kraft treten. Die CDU in Bremen wird mit uns jetzt ein Gesetz beschließen, nach Anhörung und Diskussion im Medienausschuss, das dann in Bremen in Kraft tritt. Ich finde, es ist doch sehr positiv zu erwähnen, dass hier in Bremen die CDU in der Lage ist, sich von der bundespolitischen Entwicklung, wir wollen kein Informationsfreiheitsgesetz, abzukoppeln und in Bremen das Gesetz nächstes Jahr mittragen zu wollen.

(Beifall bei der SPD)

Die neue Bundesregierung hat Gleiches getan. Mein Kenntnisstand ist, dass die Koalition verabredet hat, dass das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes zum 1. Januar 2006 in Kraft tritt. Von daher sind wir gar nicht viel später fertig als der Bund

als. Wir sind dann vielleicht am 1. April oder am 1. Mai 2006 mit unserem Gesetz fertig.

Ein weiteres Angebot, Frau Kollegin Stahmann, haben wir Ihnen zugesagt, dass wir heute weder das Gesetz der Koalition noch das Gesetz der Grünen beschließen oder ablehnen, sondern dass wir während der ersten Lesung vor Beschlussfassung die Beratung unterbrechen und im Medienausschuss im Februar –

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Und im Rechtsausschuss!)

die einbezogenen Ausschüsse, ich gehe davon aus, dass die dann zusammenkommen – eine gemeinsame Diskussion mit dem Landesbeauftragten für den Datenschutz machen und mit dem Rechtsausschuss, aber dass wir noch einmal beide Gesetze beraten, beide noch einmal rechtsförmlich prüfen lassen und vielleicht noch einmal in Ruhe darauf schauen, ob wir an der einen oder anderen Stelle unterschiedlicher Meinung sind, aber trotzdem einen Einigungsprozess hinbekommen können.

Sie können aber sicher sein, dass all das, was Rotgrün auf der Bundesebene beschlossen hat, für Bremen die Handlungsrichtung ist. An einem wesentlichen Punkt haben wir uns im Vergleich zum Bundesgesetz verändert, das ist das Informationsfreiheitsregister, etwas, das uns Sozialdemokraten von Anfang an sehr wichtig war, dass die Informationen, die aufbereitet werden, die Verwaltungsvorschriften auch zentral in einem Web-Portal, an einer Stelle abgegriffen beziehungsweise angesehen werden können, weil ich glaube, dass das der richtige Weg ist.

Wenn ich dann zum Schluss bewerten und mein Fazit ziehen kann, kann ich heute sagen, der Staat ist für den Menschen da. Bisher war es so, dass die Verwaltung dachte, die Verwaltung ist für sich da. Ich halte das Informationsfreiheitsgesetz für eine große Veränderung und wünsche mir, dass wir im April des nächsten Jahres das Gesetz in Kraft treten lassen können. – Herzlichen Dank!

(Beifall bei der SPD)

Als Nächster hat das Wort der Abgeordnete Strohmann.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDUFraktion fühlt sich ein bisschen ungerecht behandelt, wenn man jetzt hört, immer die CDU, das muss ich einmal sagen. Wie ich bisher in der Debatte mitbekommen habe, hat es überall dort, wo ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

die SPD mitregiert, ein bisschen länger gedauert. In Nordrhein-Westfalen war es die CDU, die ein Informationsfreiheitsgesetz eingebracht hat. Auch wir haben das in den Koalitionsverhandlungen beschlossen, dass wir ein Informationsfreiheitsgesetz haben wollen. In Bremen war es der Finanzsenator, damals Hartmut Perschau, CDU, der den ersten Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes eingebracht hat. Ganz so war das nicht,

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Der es aufgehalten hat!)

dass die große Koalition nichts zustande bekommt, Frau Stahmann, das stimmt nicht!

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Er hat kein Gesetz einge- bracht!)

Klar hat er einen Gesetzentwurf eingebracht!

(Abg. Frau S t a h m a n n [Bündnis 90/ Die Grünen]: Wo? Zu Hause?)

Natürlich haben wir es im Koalitionsvertrag, und der gilt, wir haben die Koalition ja erst seit zweieinhalb Jahren in dieser Legislaturperiode, und dann haben wir gesagt, wir machen das. Sie wissen ganz genau, dass wir erst andere Bereiche abarbeiten mussten. Jetzt haben wir gesagt, jetzt haben wir Zeit, und jetzt machen wir das Informationsfreiheitsgesetz, deswegen kann ich das nicht nachvollziehen, dass das so lange gedauert hat, wie Sie das hier sagen. Das stimmt so nicht!

Ein solches Informationsfreiheitsgesetz, darum geht es auch in anderen Ländern, ist dazu da, und das steht auch in dem Vortext, den Sie im Grunde genommen auch nicht für falsch halten, zu gewährleisten, dass der Bürger ein Recht hat, über staatliche Verwaltung, staatliches Handeln Informationen zu bekommen. Deswegen kann ich Ihren Vorwurf mit dem Konzern Bremen nicht teilen. Das hat mein Kollege Schildt schon gesagt, es hat jeder die Möglichkeit, überall wo der Staat hier in diesem Land handelt, in dieser Stadt, Zugang zu Informationen zu bekommen, außer natürlich den Tatbeständen, was zum Großteil einfach Sinn macht. Das hängt nicht damit zusammen, dass Heini Müller nicht erfahren soll, dass das und das passiert, denn wir müssen auch bei solch einem Gesetz aufpassen. Wir haben nun einmal verfassungsfeindliche Institutionen, auch in diesem Land, die natürlich auch ein solches Gesetz nutzen können, um Informationen zu bekommen, die teilweise gegen sie gesammelt werden. Wenn ich an einige Organisationen denke, wir hatten den Fall in Hamburg

mit Scientology, weiß ich nicht, ob das Sinn und Zweck eines solchen Gesetzes ist!

(Beifall bei der CDU)

Es geht um den Bürger, dass der Informationen bekommt, und das ist gewährleistet. Dieser Grundsatz, freier Zugang und Transparenz staatlichen Handelns, ist die Richtschnur, die wir uns gesetzt haben. Dementsprechend ist dieses Gesetz aufgebaut.

Denken Sie einmal ganz ernsthaft darüber nach, worüber wir hier diskutieren, weil Sie immer so auf die CDU einschlagen! Jegliche Diskussion, die wir hier über das Informationsfreiheitsgesetz geführt haben, beruhte zum Großteil auf rotgrünen Gesetzentwürfen. Das war Nordrhein-Westfalen, SchleswigHolstein und letztendlich auch der Bundesentwurf, an dem wir uns nachher entlanggehangelt und nach dem wir uns im Grunde genommen dann gerichtet haben. Soweit ich weiß, sind Sie bis September noch in der Bundesregierung gewesen und haben diesen Gesetzentwurf vorangebracht. Sie haben auch nicht gesagt, wir stoppen ihn oder wollen ihn nicht mehr haben, deswegen verstehe ich es jetzt nicht, dass Sie sich hier so echauffieren. Aber gut, das ist nun einmal so! Wenn man in der Opposition ist, ist das wahrscheinlich alles ein bisschen anders.

Ich glaube, dass unser Gesetzentwurf, den wir jetzt hinbekommen haben und den wir auch vernünftig bearbeiten werden, ein guter Gesetzentwurf ist, und es wird wahrscheinlich auch ein gutes Gesetz. Wir haben wieder ein Haltbarkeitsdatum eingeführt, und dann werden wir nach vier Jahren noch einmal schauen, dazu wird es einen Bericht geben, wie sich das weiterentwickelt. – Vielen Dank!

(Beifall bei der CDU)

Als nächster Redner hat das Wort der Abgeordnete Wedler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Informationsfreiheit oder Informationszugang oder auch gläserne Verwaltung ist kein neues Thema, es beschäftigt uns nicht erst seit diesen Tagen oder seit wenigen Jahren, es ist ein altes Thema, das praktisch parallel zur Datenschutzthematik entstanden ist und diskutiert wurde. Seit Anfang der siebziger Jahre gibt es diese Thematik, und immer wieder hat es Überlegungen und Anstöße gegeben, so etwas zu machen, und zwar nicht nur hier im Land Bremen, sondern bundesweit, sowohl auf Bundesebene als auch in den anderen Ländern. Es gab immer wieder Anregungen und Vorstöße, ein allgemeines Informationszugangsgesetz parallel zur Datenschutzge

setzgebung zu erlassen. Bis heute ist das nicht flächendeckend erfolgt im Bundesgebiet, es gibt noch einzelne Länder, in denen das nicht passiert ist, und kürzlich ist das entsprechende Gesetz dann für den Bundesbereich in Kraft getreten.

Meine Partei, die FDP, unterstützt ein solches Vorhaben, deshalb stehe ich den beiden Anträgen insgesamt positiv gegenüber. Bei dem allgemeinen Informationsfreiheitsgesetz muss man sehen, dass sich dadurch die Position des einzelnen Bürgers gegenüber der Verwaltung ändert, verstärkt kann man sagen, denn er hat neue zusätzliche Informationszugangsrechte. Das Verhältnis des Bürgers zur staatlichen Verwaltung wird dadurch entscheidend geändert. Die Vision, kann man sagen, gläserne Ver-waltung wird ein bisschen realistischer, und die Kontrollrechte des Bürgers gegenüber der Verwaltung verstärken sich.

Neben dem allgemeinen Informationszugangsrecht gibt es jetzt schon eine Vielzahl von Einzelregelungen, was den Zugang zu Informationen und Daten, zu Akten und Registern auf Seiten der Verwaltung betrifft. Es gibt aber bisher bei uns in Bremen kein allgemeines Informationszugangsrecht. Das wird sich jetzt mit diesen beiden Gesetzesvorhaben und nach der Debatte im Frühjahr dann wohl ändern. Das neue Recht ist richtigerweise, wie ich finde, jedenfalls lese ich den Koalitionsentwurf so, nachrangig. Das heißt, es kommt es erst dann zum Zuge, wenn es keine speziellen Zugangsregelungen gibt. Die einzige Ausnahme wäre dann das Bremische Verwaltungsverfahrensgesetz mit seinem Paragraphen 29, in dem bestimmte Rechte für den Bürger enthalten sind.

Wenn man sich stark macht für den freien Informationszugang des Bürgers gegenüber der Verwaltung, muss man allerdings sehen, dass dieses Recht im Widerspruch steht zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht und zu speziellen Informationsschutzregelungen wie zum Beispiel dem Steuergeheimnis, dem Statistikgeheimnis, dem Sozialgeheimnis oder auch dem Fernmeldegeheimnis. Der Gesetzgeber, also wir, müssen einen Spagat zwischen diesen beiden aus dem Grundgesetz abgeleiteten Rechten machen. Schließlich müssen auch noch bestimmte andere Rechte gesehen werden wie zum Beispiel das Urheberrecht oder Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Deshalb kommt man also nicht daran vorbei, einen Ausnahmekatalog in ein solches Ge-setz zu schreiben. Im Einzelnen kann man sicherlich über die Ausnahmen streiten, aber ohne einen solchen Katalog geht es nicht.

Auch die Länder, wo es schon seit langen Jahren solche Möglichkeiten gibt, wie die USA oder die skandinavischen Länder, arbeiten mit solchen Ausnahmekatalogen, deswegen, denke ich, wird das auch bei uns nicht anders sein. Mit dem Ausnahmekatalog, der in dem Koalitionsentwurf enthalten ist, kann ich leben, aber man kann sich auch

die Bundesregelung noch einmal anschauen oder auch das, was in dem Antrag der Grünen enthalten ist, was dort eventuell noch umsetzbar ist. Auf jeden Fall kommen wir um einen Ausnahmekatalog nicht herum, deswegen habe ich im Grunde an der Stelle keine gravierenden Bedenken.

Der Anwendungsbereich des Gesetzes, und das war ja das, was die Grünen beschäftigt nach dem, was ich heute in der Presse gelesen habe, umfasst offenkundig, wenn ich das richtig lese, mit Absicht nicht die vielen privatrechtlichen Gesellschaften Bremens und Bremerhavens, nämlich die Gesellschaften, die GmbHs, die sich im Konzern Bremen tummeln. Die privaten Gesellschaften, die hoheitliche Funktionen übernommen haben, werden praktisch wie öffentliche Stellen behandelt. Das heißt, für die gilt das selbstverständlich. Das war, glaube ich, auch der Hinweis, der dort gemacht worden ist.

Bei der anderen Frage sollte man noch einmal darüber nachdenken, inwieweit dieser Katalog oder dieser Anwendungsbereich richtig bestimmt ist. Ich weiß aus meiner früheren Tätigkeit, dass es genau an der Stelle eine sensible Gratwanderung ist, welche gesetzliche Grundlage zur Anwendung kommt und damit auch, welche Befugnisse sich dann mit der Kontroll- oder Aufsichtsbehörde verbinden, ob also das bremische Recht zur Anwendung kommt oder ob das Bundesdatenschutzrecht in dem Zusammenhang zum Tragen kommt. Man sollte hier bei diesen beiden Entwürfen noch einmal scharf hinschauen, ob unter Umständen noch zusätzlicher Regelungsbedarf besteht.

Eine weitere Bemerkung! Es macht Sinn, dem Bremischen Datenschutzbeauftragten eine Überprüfungs- und Kontrollfunktion einzuräumen und ihm die Rechte und Befugnisse zu geben, die er nach dem bremischen Datenschutzgesetz hat. Da ich davon ausgehe, dass es sich bei der Wahrnehmung des neuen Bürgerrechts und bei den Beschwerden beim LfD nicht um ein Massenphänomen handelt, stellt sich meines Erachtens auch nicht die Frage, über die personellen Ressourcen der Dienststelle des LfD nachzudenken. Das sage ich gerade auch vor dem Hintergrund unserer schwierigen Haushaltssituation, in der wir uns befinden.

Auf einen anderen Punkt im Gesetzentwurf der Koalition möchte ich noch aufmerksam machen, nämlich auf die Gebührenpflichtigkeit der Wahrnehmung des neuen Rechts. Ich glaube, der Senat sollte die tatsächliche Inanspruchnahme des neuen Rechts beobachten. Man könnte sich bei der Gesetzesberatung in den Ausschüssen auch noch einmal schlau machen, wie es woanders aussieht, ob das ein Massenphänomen ist oder ob das nur eine ganz geringe Zahl ist, denn dann stellt sich die Frage der Gebührenpflichtigkeit doch etwas anders. Die Gebührenpflicht darf im Ergebnis nicht dazu führen, dass dieses neue Bürgerrecht am Ende

nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Deswegen, denke ich, bevor der Senat neue Gebührentatbestände ins Gebührenrecht schreibt oder bevor diese Regelung in dieses neue Gesetz hineinkommt, sollte man über diese Frage noch einmal nachdenken.