nicht mehr in Anspruch genommen werden kann. Deswegen, denke ich, bevor der Senat neue Gebührentatbestände ins Gebührenrecht schreibt oder bevor diese Regelung in dieses neue Gesetz hineinkommt, sollte man über diese Frage noch einmal nachdenken.
Einen letzten Punkt noch, der betrifft dieses Haus und die Informationsmöglichkeiten der Abgeordneten dieses Hauses! Wir müssen sehen, dass neben dem allgemeinen Informationsrecht oder den speziellen Informationsrechten, die der Bürger, die jeder gegenüber der Verwaltung hat, dass wir als Parlament und als Abgeordnete ebenfalls Akteneinsichtsrechte und andere Rechte haben. Wir müssen aufpassen, dass diese beiden Rechte, das allgemeine Recht, das den Bürgern eingeräumt wird, und die Möglichkeiten, die wir als Parlament und die Parlamentarier haben, in einem richtigen Verhältnis zueinander stehen. Es kann nicht sein, dass der Bürger außen mehr Rechte hat, als wir als Abgeordnete und als Gremium hier in diesem Hause innen haben. Das sage ich bewusst vor dem Hintergrund der Diskussion, die wir derzeit führen, wo es um unser Akteneinsichtsrecht geht, um die Beschränkungen und Ausgestaltung dieses Rechts. Ich denke, das sollte man in dem Zusammenhang auch sehen.
Ich kann mich erinnern, dass im früheren Bremischen Datenschutzgesetz eine Regelung enthalten war, was den Informationszugang des Parlaments, was das Informationsgleichgewicht der Verwaltung und des Parlaments betrifft. Das sollte man hier noch einmal überdenken und darüber nachdenken, ob es eine solche zusätzliche Regelung geben müsste, denn die Verwaltung mit ihrer starken Automatisierung und E-Governmententwicklung ist mit Sicherheit im Vorteil gegenüber dem Parlament und den einzelnen Parlamentariern, die vielleicht solche Möglichkeiten im privaten Bereich haben, aber wir als Gremium, als Institution nicht haben. Wir müssen aufpassen, dass da keine zusätzlichen Hürden und Schranken aufgebaut werden. – Vielen Dank!
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte noch einmal darauf eingehen, was mei-ne Kollegen von SPD und CDU und auch Herr Wed-ler jetzt zur Debatte beigetragen haben.
Herr Schildt, ich kann verstehen, dass Sie sagen, lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach, und dass Sie sich jetzt hineinflüchten zu sagen, das ist ein rotgrünes Gesetz. Ich verstehe es, dass Sie das machen wollen, aber Sie fallen selbst ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
hinter Ihre Gesetzentwürfe zurück, die Sie noch ins Internet eingestellt haben, um sie öffentlich diskutieren zu lassen. Das ist mit diesem Gesetzentwurf jetzt leider auch nicht passiert, dass man ihn der Öffentlichkeit vorher präsentiert und sagt, das ist das Gesetz der großen Koalition, liebe Öffentlichkeit, was sagst du dazu? Ich verstehe also schon, dass Sie sich darauf zurückziehen.
Ich persönlich habe bei dem Thema Bundesgesetz ein sehr reines Gewissen, weil ich als Sprecherin der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien mich sehr kritisch zum Bundesinformationsfreiheitsgesetz geäußert habe und wir auch versucht haben, eine Menge an Änderungsanträgen durchzubekommen. Heute Morgen ging es in der Debatte aber auch darum, wie viel Macht man als kleinerer Teil einer Koalition hat, dass Herr Schily über eine wesentlich größere Lobby im Bereich innere Sicherheit und auch Justiz verfügt hat, und wir konnten uns in dieser Frage leider nicht durchsetzen.
Wir hatten aber als Medienausschuss eine Verabredung, lieber Kollege Strohmann und lieber Kollege Schildt, und Herr Knäpper erinnert sich vielleicht auch noch an die sehr interessante Anhörung des Medienausschusses, dass wir Bezug nehmen auf die anderen Ländergesetze. Wir hatten die Expertinnen und Experten der anderen Bundesländer eingeladen, unser Gesetzentwurf lag vor, und wenn ich mich recht erinnere, hat die CDU-Fraktion damals gesagt, inhaltlich könnte man damit leben. Man wolle jetzt nur noch einmal abwarten, ob nicht die Behörden lahmgelegt werden durch die Auskunftsersuchen der Bürgerinnen und Bürger, man wolle abwarten, was an Kosten entsteht, ob es zu mehr Bürokratie kommt. Das ist nicht der Fall gewesen.
Deswegen hätte ich mich gefreut, liebe Kolleginnen und Kollegen von SPD und CDU, wenn Sie Bezug genommen hätten auf die anderen Ländergesetze, denn hier geht es nicht um den Bund und Bundeseinrichtungen, sondern hier geht es auch um ganz spezielle Herausforderungen, die wir hier auf das Land bezogen meistern müssen. Es gibt gute Erfahrungen aus Schleswig-Holstein und Berlin, und darauf hätten wir uns auch beziehen können.
Ich finde, das Bundesgesetz ist weichgespült, es erfüllt nicht unseren Anspruch an ein gutes und weit gehendes Informationsfreiheitsgesetz. Um noch einmal der Legendenbildung, lieber Kollege Strohmann, hier vorzubeugen, Ihr hochverehrter Fraktionsvorsitzender, Herr Perschau, hätte als Finanzsenator einen Gesetzentwurf hier in das Haus eingebracht: Herr Perschau hat diesen Gesetzentwurf vielleicht in seiner Tasche getragen,
aber weder die SPD noch die CDU hat es zustande gebracht, hier in dieses Haus und in die parlamentarische Beratung einen Gesetzentwurf einzubringen. Das hat mich schon die ganze Zeit gestört!
Herr Schildt hat ja auch durch geschicktes SPDMarketing in der Öffentlichkeit bundesweit versucht, den Eindruck zu erwecken, die SPD hätte in Bremen ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt. Herr Schildt hat in seiner Fraktion einen Gesetzentwurf diskutieren lassen und hat ihn auch in das Internet eingestellt, aber es gab hier nicht, wie versprochen, einen gemeinsamen Entwurf von SPD und CDU. Ich finde, so viel Ehrlichkeit muss auch sein! Herr Strohmann, das haben Sie gar nicht nötig, wenn Sie sagen, wir würden immer so auf Ihnen herumtrommeln, das erschüttert mich, wenn Sie sich von uns schlecht behandelt fühlen.
Das wollen wir ja gar nicht! Das macht mich richtig traurig, dass Sie das sagen. Bisher hatten wir konstruktive Diskussionen in der Sache, aber es ist nun einmal so, wie es ist: Die CDU hat keinen Entwurf hier eingebracht, es gab hier nie einen Senator in der Bremischen Bürgerschaft, der ein Informationsfreiheitsgesetz eingebracht hat. Es sind dreimal die Grünen gewesen mit einem Gesetzentwurf, von dem die Experten und Expertinnen bundesweit gesagt haben, dass es ein Gesetzentwurf ist, der die Anforderungen erfüllt, der gut ist, der bürgerfreundlich ist, der die Menschen nicht mit zu hohen Kosten überschüttet, bei dem bürokratischer Aufwand und Informationsbedürfnis im Einklang sind.
Ich finde, wenn man einen guten Entwurf hat, Herr Kollege Schildt, warum soll man dann nicht noch einmal damit kommen? Wir haben keine Angst vor der Diskussion im Medienausschuss und auch nicht im Rechtsausschuss. Wenn wir eine gemeinsame Sitzung machen, würde ich mir wünschen, dass wir dann auch wieder konstruktiv über die verschiedenen Punkte diskutieren.
Ich sage noch einmal abschließend, der Paragraph 3 in Ihrem Gesetz, der sich auf den Paragraphen 9 in unserem Gesetzentwurf bezieht, schließt eine Vielzahl von Tatbeständen aus. Er sagt: Der Anspruch auf Informationszugang besteht nicht, wenn zum Beispiel fiskalische Interessen des Landes berührt sind, wenn die äußere Sicherheit berührt ist, und es fehlt eine Definition, was äußere Sicherheit ist. Hat das etwas mit Niedersachsen zu tun, oder hat das etwas mit England zu tun? Was sollen auch Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle sein? Soll das ein Bundesbeauftragter sein, der uns künftig vielleicht ins Haus steht, um die
bremischen Finanzen zu kontrollieren, oder sind das Gutachten, die im Auftrag des Senats für Gesellschaften gemacht werden? Das lässt Ihr Gesetzentwurf offen, da ist er schwach, und dort hat er viele Ausnahmetatbestände, die unseren Kriterien nicht genügen, den Bürgerinnen und Bürgern einen weitgehenden Zugang zu Informationen zu gewähren. – Danke schön!
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der besondere Gang der Dinge bringt es mit sich, dass der Senat bisher keine Gelegenheit hatte, sich mit den Gesetzentwürfen zu befassen, deswegen kann ich heute nur, in Anführungszeichen, für den Senator für Justiz und für den Präsidenten des Senats sprechen.
Unsere Einschätzung ist, dass wir die Initiative unterstützen und uns im weiteren Gesetzgebungsverfahren intensiv an der Beratung beteiligen werden. Ich bin der Auffassung, dass die jetzt vorliegenden Gesetzesanträge sich im Wesentlichen kaum voneinander unterscheiden. Nach dieser Debatte habe ich den Eindruck, als wären das hier Welten, ich vermag das leider nicht zu erkennen. Beide begründen Informationsansprüche und begrenzen diese nur soweit, wie überwiegend öffentliche Interessen oder schutzwürdige Belange dem entgegenstehen.
Ich finde aber, der Gesetzesantrag der Koalitionsfraktionen hat den Charme, dass er in wesentlich knapperer Form, aber trotzdem hinreichend die für den Informationsanspruch erforderlichen Regelungen trifft. Er ist für die Bürgerinnen und Bürger und für die betroffenen öffentlichen Stellen leichter verständlich und praktischer in der Handhabung. Er vermeidet einen übertriebenen Regelungsaufwand. Außerdem entspricht er weitestgehend dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes. Das hat für uns, glaube ich, den großen Vorteil, dass Verwaltungspraxis und zukünftige Rechtsprechung zum Bundesrecht Auslegungshilfen auch bei Streitfällen in Bremen bieten können.
Vielleicht noch eine Anmerkung in eigener Sache! Es geht um den Landesbeauftratgen für Informationsfreiheit. Wir sind als Senatskommissar für den Datenschutz ja mittelbar involviert, weil wir uns auch verantwortlich fühlen für den Landesbeauftragten für den Datenschutz. Wir wissen, dass wir in der derzeitigen Haushaltslage nur noch sehr begrenzte Mittel zur Verfügung haben, und deswegen bitte ich auch ernsthaft, in die Prüfung einzubeziehen, ob das jetzige Vorhaben in dieser Form auch zu Ende gebracht werden muss.
Sie wissen aus der Arbeit des Datenschutzes, dass mit der Erstellung von Berichten ein ungeheurer Parlamentsaufwand einhergeht. Das muss verwaltungsmäßig begleitet werden, und zu glauben, dass das alles aus dem Nichts heraus gemacht werden kann, Herr Wedler, ich habe da meine Zweifel! Am Ende dieses Verfahrens wird sich natürlich die Frage stellen, wie viel Personal dafür eingesetzt werden soll.
Ich kann nur sagen, wir als Senatskommissar für den Datenschutz können dieses Personal nicht bereitstellen. Wenn die Bürgerschaft andere Wege findet, dann können wir uns dem nur anschließen. Ich bitte aber, diese Frage noch einmal ernsthaft zu überprüfen, weil es natürlich auch zahlreiche Möglichkeiten gibt, sein Recht durchzusetzen, wie das heute möglich ist im Rahmen des Verwaltungsverfahrens, und es bleibt ja notfalls auch der Klageweg des Einzelnen. All dies haben wir heute, so dass niemand rechtsfrei ausgeht. Ich bitte, im weiteren Verfahren auch diese Frage ernsthaft zu überprüfen. – Schönen Dank!
Es ist Einigung darüber erzielt worden, die erste Lesung über die Vorlagen zu unterbrechen und beide Gesetzesanträge zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informations- und Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, federführend, und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Wer der Unterbrechung der ersten Lesung beider Gesetzesanträge, Drucksachen 16/772 und 16/778, seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) unterbricht die erste Lesung der beiden Gesetzesanträge.
Wer der Überweisung der Gesetzesanträge, Drucksachen 16/772 und 16/778, zur Beratung und Berichterstattung an den Ausschuss für Informationsund Kommunikationstechnologie und Medienangelegenheiten, federführend, und den Rechtsausschuss zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!