Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich kurz fassen, denn wir sehen, dies ist kein politischer Streitpunkt. Trotzdem wollte ich noch einige Worte zu der Antwort des Senats auf unsere Große Anfrage sagen.
Es ist vielen nicht bekannt, aber von jeher wird sowohl bei der Staatsanwaltschaft als auch bei den Amtsgerichten ein Notdienst an den Feiertagen und an den Wochenenden unterhalten. Das geht zum einen auf Regelungen der Zivilprozessordnung zurück, wo eine Eilkompetenz für die Amtsgerichte, die in allen zivilrechtlichen Fragen entscheiden können, vorgesehen ist. Es ist ja mitunter notwendig, dass man nicht erst am kommenden Werktag, sondern auch am Wochenende in eiligen Sachen eine gerichtliche Entscheidung benötigt. Es geht um einstweilige Verfügungen, es geht um so genannte Arreste, das sind zivilprozessuale Beschlagnahmeentscheidungen, es geht um Beweissicherungsverfahren, etwa dann, wenn hier in Bremen – in Bremerhaven ist dies noch häufiger interessant – ein Schiffsunglück passiert und die Beteiligten wenige Tage später nicht mehr da sind, dann muss also Beweis gesichert werden, so genannte Verkla
rungen, bis hin auch zu arbeitsrechtlichen Entscheidungen, wenn es um Streik oder ähnliche Fragen geht, oder um Eilentscheidungen in familienrechtlichen Fragen, in Betreuungssachen und vielen anderen Sachen mehr.
Zum anderen sind wir aufgrund unserer Verfassung gehalten, über Freiheitsentziehung rechtsstaatlich zu entscheiden, und das bedeutet bei uns, dass unverzüglich, und zwar spätestens bis zum Ablauf des auf die Festnahme folgenden Tages, jemand, der von der Polizei festgehalten wird, einem Richter vorzuführen ist. So sieht es das Grundgesetz vor, und so schreibt es auch die Strafprozessordnung vor. Hier sind also Entscheidungen dringend erforderlich.
Außerdem fallen viele Entscheidungen in Unterbringungsfragen an. Wir haben vor einigen Wochen über das Gesetz gesprochen, das die Hilfen für psychisch Kranke in Bremen betrifft. Dort muss auch in vielen Fällen ganz eilig entschieden werden, ob jemand untergebracht werden muss oder nicht. Dann gibt es schließlich auch noch, von der Anzahl her nicht unerheblich, Entscheidungen in Abschiebehaftsachen, die auch schnell getroffen werden müssen. Auch dort müssen die Gerichte häufig an den Feiertagen und an den Wochenenden tätig werden.
Dies ist, wie gesagt, von jeher durch die Amtsgerichte und die Staatsanwaltschaften für die Wochenenden und die Feiertage organisiert gewesen. Dann hat es im Zusammenhang mit einer Abschiebehaftsache eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben – diese Entscheidung betraf übrigens einen Fall, der sich in der Nähe Bremens abgespielt hatte, im Niedersächsischen –, da hatte das Bundesverfassungsgericht beanstandet, dass ein Abschiebehäftling nicht so schnell, wie es notwendig gewesen wäre, seinem Richter vorgeführt wurde. Das Bundesverfassungsgericht hat verlangt, dass auch während der Werktage nach Feierabend, also an den Nachmittagen bis in den Abend hinein, ein Notdienst unterhalten werden muss, so dass also die Dezernenten auch außerhalb der normalen Arbeitszeit erreichbar sind.
Jetzt ist es auch an den Werktagen so, dass ein Notdienst stattfindet, der nach dem normalen Feierabend erreichbar ist als Bereitschaftsdienst bis in die Abendstunden hinein. Das ist natürlich nicht ohne Aufwand möglich. Richter, Staatsanwalt, Schreibkräfte, Rechtspfleger müssen erreichbar sein, es muss der Zugang zu den Dienstgebäuden ermöglicht werden, die Mitarbeiter, die dort tätig sind, müssen auch dort telefonisch erreichbar sein, es müssen Absprachen mit der Polizei getroffen werden und vieles mehr. Dies alles zu organisieren ist eine gewisse logistische Leistung der Staatsanwaltschaften und der Gerichte. Sie führt zu einer nicht unerheblichen Belastung der Richter und der Staatsanwälte und des übrigen Personals bei
diesen Einrichtungen. Das Ganze ist, wie wir der Antwort des Senats entnehmen können, in Bremen vorbildlich organisiert.
Es sind im Übrigen jetzt auch die Richter des Landgerichts, sehr zu deren Bedauern, in diesen Notdienst einbezogen worden. Das geht zurück auf eine Entscheidung des Bundestages, mit der das Gerichtsverfassungsgesetz geändert worden ist. Bremen hat von einer bundesgesetzlichen Ermächtigung Gebrauch gemacht und die Richter des Landgerichts hier einbezogen. Das ist aufgrund der geringen Zahl an Richtern, die wir überhaupt hier in Bremen haben, eine vernünftige und nachvollziehbare Entscheidung gewesen.
Wir haben der Antwort des Senats leider keine konkreten Zahlen zu der Inanspruchnahme dieser Einrichtung entnehmen können. Das finde ich persönlich sehr schade und auch – ich muss das sagen – nicht ganz nachvollziehbar, weil ich weiß, dass jedenfalls bei den Gerichten über den Notdienst Buch geführt wird. Dies wird aber offenbar nicht in eine Statistik übersetzt, so dass dort keine Zahlen vorliegen. Wir können, wenn das Interesse besteht, ja noch einmal versuchen, im Rechtsausschuss näher zu ergründen, wie die Inanspruchnahme sich darstellt.
Jedenfalls können wir hier zur Kenntnis nehmen: Es liegen weder von der Polizei noch aus der bremischen Anwaltschaft irgendwelche Beschwerden vor. Die Notdienste sind erreichbar, sie entscheiden zügig, und sie entscheiden auch, so hoffe ich jedenfalls, in der Sache immer richtig. Die Dinge sind dort also im Lot.
Diese zusätzliche Dienstleistung, die hier Rechtsstaatlichkeit sichert, ist ermöglicht worden, ohne dass zusätzliche Mittel aus dem Haushalt für die Justiz zur Verfügung gestellt werden mussten. Das ist eine gute Nachricht. Um es kurz zusammenzufassen, kann man sagen, dass das Justizressort, die Staatsanwaltschaft und die Gerichte hier ihre Hausaufgaben gemacht haben. Da gibt es nichts herumzumäkeln, sondern da können wir ein kleines Lob aussprechen und wollen hoffen, dass alles künftig so positiv, wie es bisher gelaufen ist, auch weitergeht! Ich meine, einen besonderen Dank sollten wir auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei den Gerichten und bei der Staatsanwaltschaft richten, die dies möglich machen. Sie sind ja in der Vergangenheit nicht immer nur gelobt worden.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! In der Justiz in Bremen, aber auch bundesweit werden Dienstleistungen erbracht. Dienstleistungen werden modern erbracht, auch wenn es keine Kunden im engeren Sinne gibt, sondern die Menschen, die dort hinkommen, ob nun freiwillig oder nicht freiwillig, sind Grundrechtsträger und haben einen Anspruch darauf, dass ihre Rechtssachen so schnell und so gut es geht vor Gericht verhandelt werden, und das schließt eben auch ein, dass die Gerichte nicht irgendwann mittags geschlossen werden, sondern dass es letztlich keine Zeit gibt, zu der nicht Recht gesprochen werden kann, und dass sich die Gerichte auch flexibel auf besondere Situationen einstellen können.
Die Vorstellung, dass die Justiz nur halbtags arbeitet, dass dann ab Mittag die Richter nur noch Tennis spielen, diese Vorstellung ist schon lange falsch, wenn sie jemals gegolten hat, ich weiß es nicht. Aber jedenfalls trifft sie nicht zu. Es gibt werktags eine Erreichbarkeit in Bremen bis 21 Uhr beziehungsweise in Bremerhaven bis 19 Uhr. Es gibt etliche Stunden am Wochenende, an denen das Gericht für Notfälle geöffnet ist, und der Kollege Grotheer hat ja auch dargestellt, in welcher Vielzahl von Fallkonstellationen ein Gericht auch in Notzeiten oder in außergewöhnlichen Zeiten, sei es nun unter der Woche oder am Wochenende, dringend gebraucht wird.
Das ist zum Beispiel beim Strafrecht der Fall, bei der Untersuchungshaft, bei der ganz klar ist, dass ein Richter entscheiden muss, ob jemand weiterhin in Haft bleiben soll oder nicht, und das muss natürlich so schnell wie möglich passieren. Stellen Sie sich vor, jemand wird verhaftet, der stellt sich tatsächlich als unschuldig heraus und muss dort 24 Stunden länger in Untersuchungshaft bleiben, als das unbedingt nötig wäre, bloß weil die Gerichte nicht arbeiten! Nein, das geht nicht, sondern da entscheiden Gerichte schnell, und das passiert hier auch in Bremen durch die Einrichtung des Notdienstes. Das ist alles ganz vernünftig organisiert.
Oder auch zum Beispiel bei Zivilrechtsstreitigkeiten! Stellen Sie sich vor, Sie sehen, dass der Nachbar, neben dem Sie wohnen, gegen den Sie einen vollstreckbaren Titel haben, gerade seine Sachen packt, um nach Frankreich zu ziehen, weil da die Restschuldbefreiung beim Konkurs viel besser funktioniert! Wenn Sie sehen, dass der zusammenpackt, dann können Sie eben zu Gericht ziehen, auch am Wochenende, und sagen, das, was er an Vermögen hat, das, was ich vollstrecken will, das soll jetzt erst einmal sichergestellt werden. Es ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
ist ja völlig klar, dass dieses Recht vereitelt werden würde, wenn gesagt würde, wir machen am Wochenende das Gericht komplett dicht, da passiert nichts.
Bei der Staatsanwaltschaft gibt es eine 24-Stunden-Bereitschaft. Sie wird auch zunehmend genutzt, entnehmen wir der Antwort auf die Große Anfrage, und das liegt daran, dass das Bundesverfassungsgericht die Grundrechte gestärkt hat. In ganz vielen Fällen ist es so, dass nicht mehr die Polizei allein entscheiden kann, ob bestimmte strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt werden oder nicht, sondern es muss mindestens ein Staatsanwalt eingeschaltet sein. Es ist tatsächlich so, dass in Bremen die Staatsanwaltschaft 24 Stunden am Tag erreichbar ist. Das funktioniert, das wird zunehmend genutzt, das ist mehr Grundrechtsschutz für alle Menschen, die in Bremen und Bremerhaven leben. Es sind letztlich institutionelle Aufgabentrennungen da vorgenommen worden, die Situation ist verbessert worden, und das ist auch eine gute Situation.
Die Richterinnen und Richter genauso wie die Staatsanwälte müssen in Rufbereitschaft sein, das heißt, sie müssen im Zweifelsfall per Handy erreichbar sein, während hingegen für die Urkundsbeamten bei Gericht Präsenzpflicht besteht, das heißt, sie müssen dort tatsächlich in ihrem Büro sitzen. Das ist eine harte Belastung für die Leute! Das ist keine angenehme Vorstellung, es arbeiten ja auch viele Frauen als Urkundsbeamte oder als Mitarbeiterinnen bei Gericht. Wenn diese dort allein in einem riesengroßen Gerichtsgebäude abends anwesend sind, das ist mir auch als eine Belastung geschildert worden, ist natürlich eine Abwägung vorzunehmen mit den Grundrechten, die da geschützt werden sollen durch mehr Öffnungszeiten, durch die Notdienstzeiten, die da gewährleistet werden, und dagegen ist das abzuwägen.
Man muss ja auch sagen, dass die Organisation, besonders hervorzuheben sind da Amtsgericht und Landgericht hier in Bremen, ganz vernünftig geregelt ist. Es gibt beim Landgericht einen Personalentwicklungsprozess, bei dem die Beschäftigten sehr viel stärker, als das anderswo der Fall ist, in die Gestaltung ihrer eigenen Arbeitsbedingungen einbezogen sind, und ich glaube, auch das ist ein Grund dafür, warum das alles so reibungslos funktioniert.
Alles in allem, es scheint keine Probleme zu geben, mir sind keine geschildert worden, in der Antwort auf die Große Anfrage sind keine Probleme genannt worden. Es scheint also keine Probleme zu geben, bei deren Lösung die Politik irgendwie hilfreich sein könnte. Das ist ja auch einmal eine gute Situation, wenn man das so feststellen kann. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie meine Vorredner möchte ich es kurz machen und zu den wesentlichen Punkten kurz Stellung nehmen. Die große Koalition hat den Senat gefragt, ob sichergestellt ist, dass nach Feierabend und an den Wochenenden Staatsanwaltschaft und Gerichte für Rechtsuchende zur Verfügung stehen. Der Senat hat eindeutig diese Frage mit Ja beantwortet, und ich denke, das ist auch gut so für die Rechtsuchenden in diesem Land, dass sie wissen, dass Staatsanwaltschaft und Gerichte zur Verfügung stehen. Die Organisation läuft gut, es gibt kein Problem, und daher denke ich, dass wir sehr zufrieden sein können mit der Antwort. Wir danken der Staatsanwaltschaft, wir danken den Gerichten, und ich danke Ihnen!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats mit der Drucksachen-Nummer 16/ 807 auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch ich will mich kurz fassen. Insgesamt ist es ja so, dass der Antrag allen vorliegt und ausführlich alles abhandelt, was wir umsetzen wollen. Wir wollen diesen Antrag Zug um Zug umsetzen und voranbringen. Trotzdem ist es wichtig, auf einige Dinge noch einmal hinzuweisen.
Wir müssen uns beeilen, um nicht den Anschluss zu verlieren, denn über 12 000 Kommunen in 16 Bundesländern und der Bund stehen vor einer gewaltigen Transformation des Public Sectors. Ziel ist es, Politik und Verwaltung auf die Herausforde––––––– *) Von der Rednerin und von dem Redner nicht überprüft.
rungen durch die Globalisierung, durch die demographische Entwicklung und durch die neuen Möglichkeiten der Technologie neu auszurichten. Alle Strukturen, alle Aufgaben müssen demnächst auch hier in Bremen auf den Prüfstand. Wir haben ja schon bei der Großen Anfrage Geoinformationen am 5. April 2005 ausreichend darüber debattiert.
Am 5. Oktober 2005 ist die Bundesregierung mit der Freischaltung von Geoportal Bund der Realisierung ihrer Strategie Geodateninfrastruktur für Deutschland, Abkürzung GDI-DE, ein deutliches Stück näher gekommen. Hamburg und SchleswigHolstein, unsere Nachbarländer, haben schon einen gemeinsamen Geoserver eingerichtet, sie sind schon weiter als wir, und anlässlich der diesjährigen InterGeo in Düsseldorf wurden mit dem Geoportal Bund erstmalig die Recherche und der Zugriff auf raumbezogene Datenbestände des Bundes, der Länder und künftig auch der Kommunen ermöglicht.
Ich möchte noch einmal deutlich machen, warum das alles so wichtig ist. Unter Geoinformationen sind alle die Informationen zu verstehen, die sich auf geographische Daten, also Punkte, Grundstücke, Gebiete, ganze Länder, beziehen, nicht nur die geographische Position sowie Höhenangaben, sondern auch all das Zusammenhängende, sei es nun Art und Nutzung der Landschaft, Bebauung, Verkehrs- und Versorgungsleitungen bis hin zu Geologie, Geopolitik und Klimatologie und so weiter, ich könnte noch vieles dazu aufzählen. Wir müssen hier, und das ist sehr wichtig, schnellstens eine modulare Plattform schaffen mit Produkten und Entwicklungswerkzeugen, die kompatibel ist und zu allen Standards der Informationstechnologie passt.
Was haben wir davon, und welchen Nutzen haben diese GIS-Daten für uns? Ich will da einmal ein paar Beispiele nennen: Soll ein Unternehmen zum Beispiel die Erlaubnis bekommen, weil es eine Straße bauen oder eine Straße sanieren will? Der Sachbearbeiter braucht im Bauamt, bevor er die Genehmigung gibt, mehrere wichtige Dinge, die geklärt werden müssen. Er muss die Lage der Versorgungs- und Entsorgungsleitungen prüfen, das Einhalten der Lärmschutzverordnung einschätzen, das Gefahrenpotential für Sprengmittel aus dem Zweiten Weltkrieg abwägen, entscheiden, wo Bauschilder aufgestellt und Umleitungen erforderlich werden. Für derartige Tätigkeiten sind geographische Informationssysteme hervorragend geeignet.
Ein anderes Beispiel ist das Genehmigungsverfahren für ein Schwertransportunternehmen: Wenn es zum Beispiel einen Schwertransport von Bremen nach Bremerhaven durchführen will, dann muss dieser natürlich über niedersächsisches Gebiet. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens muss der Sachbearbeiter bei jeder Kommune, durch die der Transport geführt werden soll, die erforderlichen Informationen einholen. Das Einholen und Auswerten
der Daten kann natürlich erheblich Zeit in Anspruch nehmen. Aus dem Grund brauchen wir hier schnelle Lösungen, damit ungehindert ein Zugriff auf diese Geoinformationen möglich ist.
Es lassen sich Themen mit Raumbezug wie topographische Karten mit Luftbildern, die Lage von Naturschutzgebieten mit Daten zur Siedlungsdichte oder die Wasserstände der Weser, Geeste oder Wümme mit einem Geoportal auch ohne Vorkenntnisse einfach anschaulich und deutschlandweit darstellen. Für das Katastrophenmanagement ist dies auch wichtig. Für unsere Feuerwehren, für unsere Hilfsverbände in Bremen wäre dies von großem Nutzen, zum Beispiel im Fall einer Hochwasserkatastrophe. Nicht nur die Verwaltung, auch die Wirtschaft wie zum Beispiel in den Bereichen UMTSTechnologie, Immobilien, Bau, Hafenwirtschaft, Handwerk und Handel würden davon profitieren. Selbst jeder Bürger hat dann Zugang zu diesen Daten über seinen PC.
Also, gewusst wo! Informationen über räumliche Sachverhalte bilden den grundlegenden Teil der notwendigen Kenntnisse für politische und wirtschaftliche Entscheidungen. Wo immer geprüft wird, sei es bei uns in Bremerhaven an der Cherbourger Straße, wo immer geplant wird, bei der Vergrößerung der Schleusenanlage, müssen die Rahmenbedingungen bekannt sein, das heißt im Wesentlichen die entsprechenden Geodaten. Diese liegen in vielfältiger Form in den Verwaltungen vor, sind aber nicht immer so gebündelt und allgemein zugänglich, wie es wünschenswert wäre. Im Rahmen der Bemühungen, die Nutzung dieser Daten einfacher und effektiver zu machen, sollten wir darüber nachdenken, mit unserem Nachbarland Niedersachsen Kooperationen anzustreben, wie es Hamburg schon mit Schleswig-Holstein macht. Die Bedarfe auf diesem Gebiet machen vor Landesgrenzen keinen Halt.