Erwin Knäpper

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Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diesen Antrag „Förderung der Freiwilligen Feuerwehren“ vorgelegt, um noch einmal darauf zu drängen, wie wichtig dieser Auftrag ist, den die freiwilligen Feuerwehren hier bei uns im Land Bremen ausführen.
Die traurige Chronik mit Toten und Verletzten der terroristisch motivierten Anschläge und die Umweltkatastrophen in den letzten Jahren, aber auch in jüngster Zeit, haben zu starken Veränderungen in der Struktur der Gefahrenabwehr in Deutschland geführt. Wir im Land Bremen verfügen über gut aufgestellte und leistungsstarke Feuerwehren, die bei der täglichen Gefahrenabwehr immer wieder ihre Einsatzbereitschaft unter Beweis stellen. Wir wollen mit diesem gemeinsamen Antrag unsere freiwilligen Feuerwehren weiter unterstützen und damit das leistungsfähige System des Brand- und Katastrophenschutzes für die Zukunft stärken.
Das Land Bremen verfügt über 23 gut aufgestellte freiwillige Feuerwehren. Auf diesem Grundsockel der Feuerwehren aufbauend hat das Land vor allem in den letzten Jahren gute Strukturen geschaffen, die durch ihre Organisation schnell und effizient bei vorplanbaren Großveranstaltungen, aber auch bei Großschadenslagen situationsgerecht reagieren und agieren können. Mit den anderen Hilfsverbänden und Hilfsorganisationen müssen die Strukturen für die Zukunft im Katastrophenfall auf einen Nenner gebracht werden. Wir müssen uns vorbereiten auf die Gefahrenabwehr bei Naturereignissen, bei Unwetter und Hochwasser – hier in Bremen des Öfteren einmal der Fall, in Bremerhaven noch mehr –, terroristischen Anschlägen, Großveranstaltungen, Pandemien und Tierseuchen sowie Störfällen bei Gefahrgütern und so weiter. Neben der Berufsfeuerwehr und anderen Hilfsverbänden ist unsere freiwillige Feuerwehr ein wesentlicher Faktor bei der Gefahrenabwehr.
Mich beeindruckt immer wieder die außerordentlich gute Jugendarbeit, die bei unseren freiwilligen Feuerwehren geleistet wird, und dies verdient hohe Anerkennung, meine sehr geehrten Damen und Herren!
Wer in die Nachwuchsförderung und Jugendarbeit investiert, sichert sich nicht nur einen qualifizierten Nachwuchs, sondern leistet auch einen wichtigen und positiven Beitrag für die Stabilität unserer Gesellschaft. Ein besseres Vorbild kann man als Organisation nicht sein. Der hohe Anteil gerade junger Mitglieder bei den freiwilligen Feuerwehren zeigt, dass diese Hilfsorganisation etwas zu bieten hat. Das macht uns allen Mut!
In einer Zeit, in der Profitdenken überall an erster Stelle steht, scheint es, kann man den Wert der ehrenamtlichen Tätigkeit für unsere Jugend und unsere Gemeinschaft insgesamt nicht genug herausstellen. Gerade, weil es um die Grundlage unseres Gemeinwesen als eine freiheitliche Gesellschaft geht, müssen wir die gesamten Bedingungen für die freiwilligen Feuerwehren verbessern und wieder mehr Menschen – jüngere wie ältere, erwerbstätige wie arbeitslose, Eltern wie Singles – bei den jüngeren für die Jugendfeuerwehr und bei den älteren für die freiwilligen Feuerwehren begeistern. Das ist für uns eine Gemeinschaftsaufgabe. Das ist eine zentrale Aufgabe auch in der nächsten Legislaturperiode. Mehr denn je brauchen wir heute einen breiten Wertkonsens mit Mut zur Solidarität und zum Engagement.
Wenn unsere freiwilligen Feuerwehren – ich sage das hier noch einmal deutlich – im Land auf einer festen Grundlage stehen, beruht das ganz im Wesentlichen auf dem selbstlosen Einsatz der vielen aktiven Helfer.
Ohne deren ehrenamtliche Tätigkeit könnte diese Organisation nicht so erfolgreich arbeiten. Dieser hohe Leistungsstand kann aber nur durch Schulungen und gute Ausbildung weiter Bestand haben. Aus diesem Grunde bitte ich alle noch einmal darum, die Landesfeuerwehrschule in Bremerhaven weiter zu unterstützen, damit wir auch in den nächsten Jahren gut ausgebildete Nachwuchsleute für unsere freiwillige, aber auch für die Berufsfeuerwehr bereitstellen können.
Neue Bedrohungen erfordern neue Strategien zum Schutz der Bevölkerung. Schon aus Zeitgründen kann ich nicht detailliert auf die Problematiken, die die neuen Planungen zwischen Bund und Ländern aufwerfen, eingehen, aber lassen Sie mich noch einmal kurz etwas dazu sagen! Nach dem derzeitigen Diskussionsstand sind die Länder bereit, eine Ausrichtung der Bundesausstattung auf neue Szenarien, vor allem auch auf massive Terroranschläge, mitzutragen. Die neuen Szenarien erfordern vor allem Vorkehrungen für einen Massenanfall von Verletzten und den ABC-Schutz, aber insbesondere auch im Sanitätsbereich.
Bei den Krankentransportwagen sowie im Aufgabenbereich Betreuung sind geplante Reduzierungen durch den Bund dramatisch und im Hinblick auf unser gemeinsames Ziel, die Bewältigung von nationalen Schadenslagen, nicht akzeptabel. Die Reduzierung könnte den ehrenamtlichen Feuerwehrleuten nicht vermittelt werden. Zu Recht befürchten die Organisationen einen Einbruch in der Bereitschaft zum ehrenamtlichen Engagement, wenn die erforderliche Ausstattung nicht zur Verfügung steht.
Es muss unser Ziel sein – und ich bin davon überzeugt, wir werden alle an einem Strang ziehen, und Sie werden dort mitmachen –, für unsere freiwilligen Feuerwehren die Lücke zwischen vorhandenen und den künftig vom Bund zu finanzierenden Einsatzfahrzeugen nicht zu groß werden zu lassen. Ich sage eines hier noch einmal deutlich: Die freiwilligen Feuerwehren dürfen in ihrem Bestand nicht angetastet werden!
Schnelle Einsatzfähigkeit der freiwilligen Feuerwehren in Zusammenarbeit mit der Berufsfeuerwehr ist dabei ein wichtiger Punkt, den wir nicht vernachlässigen dürfen. Wenn die Feuerwehr in Bremen und Bremerhaven erfolgreich ihre Aufgaben löst, ist das auch in dem engen und vertrauensvollen Miteinander von Berufsfeuerwehr und freiwilliger Feuerwehr begründet. Beide vereint ihr Dienst am Nächsten, und für viele Zeitgenossen ist dieser Dienst zu einer Gewohnheit geworden, die die Kameradinnen und Kameraden für die Gemeinschaft zu leisten haben. Es wird dabei oft vergessen, dass die Frauen und Männer der Feuerwehr ihren Dienst rund um die Uhr und immer mit dem Wissen leisten, dass sie im Ernstfall ihr Leben riskieren.
Für die Einsatzbereitschaft, ihren Mut und ihr hohes Engagement möchte ich mich im Namen meiner Fraktion nicht nur bei den freiwilligen Feuerwehren, sondern auch bei der Berufsfeuerwehr, bei der Polizei und bei allen Hilfsorganisationen in beiden Städten bedanken, die für unsere innere Sicherheit verantwortlich zeichnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag und der Bericht des Rechtsausschusses liegen vor. Ich möchte das auch nicht alles wiederholen, wie ich Sie kenne, haben Sie das auch dementsprechend gelesen. Es ist aber seit Jahren hier im Hause Tradition, dass die Sprecher für Datenschutz hier noch etwas zu den Belangen oder zu der aktuellen Situation des Datenschutzes hier in Bremen sagen, das möchte ich auch tun. Obwohl wir hier natürlich im Rechtsausschuss mehrere Beanstandungen abgearbeitet haben – Sie können es nachlesen –, kann ich aber aus meiner Sicht feststellen, dass sich die bremischen Behörden datenschutzrechtlich auf einem sehr hohen und bei Weitem sehr zufriedenstellenden Niveau befinden. Es liegt daran, dass viele in den letzten Jahren ein anderes Verständnis für den Datenschutz entwickelt haben, und das, finde ich, ist auch gut so. Die Ursache liegt auch darin, dass selten nutzlose Frontstellungen eingenommen werden, sondern ein fruchtbares Zusammenwirken zum gemeinsamen Schutz der Grundrechte Vorrang hat. Das schließt nicht aus, dass der Datenschutzbeauftragte immer wieder einzelne Mängel beim Umgang mit personenbezogenen Daten findet: Ob es das Verfahren der Rundfunkgebührenbefreiung ist, technische Mängel bei der Arbeitszeiterfassung oder die Beratung in den Sozialämtern in Anwesenheit anderer Bürger geführt wird, all das ist datenschutzrechtlich nicht in Ordnung, und das bemängeln wir dann auch. Die häufigsten Mängel folgen aus einer Unart, die in der menschli––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
chen Stammesgeschichte begründet ist: Es wird manchmal zu viel gesammelt und zu spät gelöscht.
Diese Mängel werden in aller Regel durch wirksame datenschutzrechtliche Überwachung schnell behoben.
Auch der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der Verwertung veralteter Daten ist ein zentrales Anliegen des Datenschutzes. Das Recht einer jeden Person auf Rehabilitation und Neuanfang muss ermöglicht werden durch gesetzlich fristgerechte Löschung der Daten über Verfehlung, vergleichbar mit der menschlichen Tugend des Vergessens und Vergebens. Das ist im Strafprozessrecht geregelt, wenn es um Akten der Justiz geht, aber auch im Straßenverkehrsrecht ist es geregelt, wenn es um Führerscheinentzug geht. Alles das ist geregelt, aber natürlich auch im täglichen Umgang bei der Vorbereitung neuer Gesetze und Verordnungen, Verwaltungsvorschriften und Dienstanweisungen sind zunehmend datenschutzrechtliche Fragen abzuklären.
Diesbezüglich ist die hohe Akzeptanz des Datenschutzes aus dem Bewusstsein zu erklären, dass der Verlust der Privatsphäre ein zu hoher Preis wäre, ein Preis, dem jedenfalls deutlich höheres Gewicht zukäme als den Rechtfertigungslasten und Vorkehrungen, die der Datenschutz gebietet. Das hohe Vertrauen unserer Bürger und Unternehmen in den Datenschutz fördert die Bereitschaft, die moderne Telekommunikation in Anspruch zu nehmen.
Wir werden uns demnächst vielleicht auch hier im Hause mit der Zunahme der Chipkartentechnik, der elektronischen Signaturangriffe auf Datenbestände, Verschlüsselungsverfahren, aber auch mit Straftaten im Internet befassen müssen. Viele Unternehmen leiden unter der Flut von Spam-Mails, einige Mails fischen nach persönlichen Daten eines Computerbenutzers, andere enthalten Viren oder Trojaner und können innerhalb von Sekunden ein gesamtes System lahmlegen. Darum müssen wir auch hier am Ball sein und noch mehr in die Sicherheit der Informationstechnologie investieren.
Gerade im Internet werden wir noch Probleme bekommen. Der Begehungsort von Straftaten ist nicht mehr mit dem Zielort identisch, wie die in den USA und Dänemark produzierten nationalsozialistischen Pamphlete im Internet deutlich zeigen. Sie entziehen sich dadurch der strafrechtlichen Sanktion, solange keine internationalen Vereinbarungen getroffen werden können, die einen weltweiten Verfolgungszwang schaffen. Das Internet, das sage ich hier noch einmal ganz deutlich, meine Damen und Herren, darf aber kein rechtsfreier Raum sein.
Die spezifischen Bedingungen des World Wide Web erfordern aber neue Überlegungen bei der Kriminalprävention und Strafverfolgung. Dabei werden wir
uns auch der neuen Medien bedienen, um den Tätern, die gerade diese Medien missbrauchen, wirksam begegnen zu können, zum Beispiel bei der Bekämpfung von Kinderpornografie oder Links- und Rechtsradikalismus im Netz. Diese von mir hier angeführten Herausforderungen für den Datenschutz waren vor wenigen Jahren noch unbekannt. Auch wenn die technische Revolution eine schnelle Gangart in den letzten Jahren genommen hat, bin ich mir sicher, dass Angriffe auf die Privatsphäre weiterhin durch unsere Datenschutzgesetze abgewehrt werden können.
Allerdings möchte ich auch noch einige kritische Bemerkungen machen, auch zu der Aussage von Frau Wargalla. Meine Partei und ich – ich bin ja auch Innenpolitiker – haben eine andere Vorstellung von Freiheit als unser Bundesdatenschutzbeauftragter, Herr Schaar. Nachdem geplant ist, die Polizeizugriffsmöglichkeiten auf die Passfotos auszuweiten, bemerkte er – ich zitiere mit Genehmigung des Präsidenten – Folgendes: „Inzwischen gibt es in Deutschland immer mehr Überwachung, damit geht scheibchenweise Freiheit verloren.“
Ich glaube, dass wir jede Gelegenheit nutzen müssen, um gegen ein Vorurteil anzukämpfen, das immer noch existiert und verbreitet wird, Frau Wargalla, Gesetze zur Verbesserung der inneren Sicherheit seien Gesetze, die die Freiheit des Bürgers einschränken. Ich denke dabei ganz besonders an New York, London, Madrid, aber auch an die gefassten Täter, die hier in Deutschland Züge in die Luft sprengen wollten. Gott sei Dank hat die Technik versagt! Reichen aktuell mehr als 200 Ermittlungsverfahren gegen islamische Fundamentalisten, mehr als 100 identifizierte gefährdete, 6 verhinderte Anschläge und mehr tote und verletzte Bürger, als die RAF insgesamt hatte, nicht aus, um noch einmal deutlich zu machen, dass gerade Terror Bestandteil unserer Gegenwart ist?
Aus diesem Grund meine ich, innere Sicherheit ist die Voraussetzung friedlichen Zusammenlebens sowie die Grundlage der Freiheit und der freien Selbstentfaltung des Bürgers. Darum müssen wir auch dementsprechend Gesetze haben, damit die Bürger auch entsprechend geschützt werden. Wenn sich Bürgerinnen und Bürger hier in Bremen fürchten, zu bestimmten Tageszeiten die Straßenbahn zu benutzen oder Kinder morgens um 7 Uhr nicht zur Schule gehen können, weil sie Angst haben müssen, dass sie vielleicht überfallen werden oder sonst irgendetwas passiert, dann ist die Freiheit eingeschränkt, und nicht, wenn wir bessere Gesetze zur Bekämpfung der inneren Sicherheit machen!
Die Freiheit wird heute durch eine mafiöse Nebengesellschaft gefährdet! Hermann, ich weiß, dass du diesbezüglich eine andere Meinung hast. Das ist auch
schön so, aber behalte deine Meinung einmal! Wir haben eine andere Meinung, zu der wir auch stehen, und das bleibt auch so!
Nicht das Bündnis der Bürger gegen den Staat, sondern ein Bündnis der Bürger, der gesamten Gesellschaft, der Gewerkschaften, der Wirtschaft und der staatlichen Organisationen ist gegen das Verbrechen notwendig. Es handelt sich um eine Gefahr, die eben nicht durch den Staat, sondern durch diese Nebengesellschaft droht. Dazu müssen wir uns darüber im Klaren sein, dass eine ständige Anpassung der gesetzlichen wie auch der institutionellen Instrumente notwendig ist.
Ich komme jetzt auch zum Schluss! Das war mir noch ein Anliegen, das musste ich noch loswerden.
Insgesamt kann ich sagen, der Datenschutzbeauftragte ist da, der Datenschutz in Bremen ist ein Markenzeichen und soll es auch bleiben. Für die geleistete Arbeit im Datenschutzausschuss möchte ich mich bei allen Mitarbeitern im Namen meiner Fraktion bedanken!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben hier noch einiges angeführt, gegen das Sie gesprochen haben, Frau Wargalla. Ich kann Ihnen nur sagen, einige Sicherheitsgesetze, die Sie gerade angeführt haben, sind noch von der rot-grünen Bundesregierung verabschiedet worden. Nur noch einmal zu Ihrer Information! Bei den Mautdaten, die der Bundesinnenminister auch für sich nutzen will, ist es so, dass dadurch natürlich auch mehrere Morde aufgeklärt worden sind. Das haben Sie wahrscheinlich noch gar nicht zur Kenntnis genommen. Wir haben die Geräte installiert, es hat viele Millionen Euro gekostet, das kann man doch keinem mehr erzählen, und wir dürfen sie nicht benutzen, um Verbrechen aufzuklären? Ich meine, das ist doch wohl das Mindeste, was man damit machen kann!
Dann noch einmal zur Vorratsdatenspeicherung, das will ich Ihnen auch noch einmal sagen: Sie ist keine Idee des Bundesinnenministers, sondern eine EURichtlinie, die Deutschland umsetzen muss! Wir haben dort die Möglichkeit, das Bundesverfassungsgericht beziehungsweise in diesem Fall den Europäischen Gerichtshof anzurufen, aber insgesamt ist es so, dass es keine Idee von Herrn Schäuble ist! Es ist eben so, dass es eine europäische Richtlinie ist. Das wollte ich noch einmal sagen. – Danke!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir hatten dieses Thema schon beim letzten Mal, als wir über Perspektiven im Justizvollzug gesprochen haben. Wir haben das auch leicht andiskutiert, und wir hatten eine Große Anfrage gestellt. Die umfangreiche Antwort vom Senat liegt vor, am 15. November ist sie gekommen. Es geht darum, welche Möglichkeiten bei Uneinbringlichkeit von Geldstrafen hier im Land Bremen bestehen.
Seit ungefähr 15 Jahren, das wissen Sie alle, haben wir steigende Gefangenenzahlen in unseren Justizvollzugsanstalten. Die Strafanstalten sind in Bremen also voll ausgelastet, obwohl gesetzlich festgelegt ist, dass kurze Freiheitsstrafen nur in Ausnah––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
mefällen verhängt werden sollen. Trotzdem haben wir in Bremen noch viele Gefangene, die auch die kurzen Freiheitsstrafen absitzen müssen, und wir fragen uns: Wie kommt das? Die sozialen und wirtschaftlichen Verhältnisse haben sich in den letzten Jahren verändert, insbesondere auch durch Arbeitslosigkeit, sodass Geldstrafen mangels Masse nicht bezahlt werden können. Viele Straftäter sind drogenabhängig oder alkoholabhängig, haben kein Geld, sind hochverschuldet und müssen, da sie die Geldstrafe nicht bezahlen können, eine Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis absitzen.
Das Erwachsenenstrafrecht sieht eigentlich 2 Strafen vor, die Freiheitsstrafe und die Geldstrafe. Wer für 3 Monate ins Gefängnis muss, das wissen wir, verliert oft seinen Arbeitsplatz oder die Wohnung, und dies wollen wir natürlich auch verhindern. Das Haftvermeidungsprogramm „Gemeinnützige Arbeit anstatt Freiheitsentzug“ ist ein geeignetes Mittel, Haft zu vermeiden. Das heißt nicht, wer straffällig wird, soll auch straffrei bleiben. Sanktionen soll jeder bekommen, der sich nicht an unsere Gesetze hält, das heißt, für Straftaten, bei denen Freiheitsstrafe im Strafgesetzbuch vorgesehen ist, muss auch Freiheitsstrafe als Sanktion durchgeführt werden.
Wir müssen allerdings bei kurzen Freiheitsstrafen und Ersatzfreiheitsstrafen – die müssen wir minimieren – aber nicht aus den Augen verlieren, dass die Strafe auch durch diese gemeinnützige Arbeit abgeleistet werden kann. Im Jahr 2006, so die Antwort des Senats, sind insgesamt 61 912 Hafttage durch gemeinnützige Arbeit getilgt worden. Ich finde, das ist eine enorme Zahl, weil natürlich auch Haft für einen Gefangenen Geld kostet, und hier haben wir sehr viel eingespart. Ich höre allerdings, wenn ich mit Experten spreche, dass einige damit nicht so einverstanden sind. Sie empfinden es als ungerecht, dass man einen Tagessatz mit 4 Stunden anrechnet, wenn es Tagessatz heißt. Jeder Bürger arbeitet ja in den meisten Fällen 8 Stunden am Tag.
Es darf nicht sein, dass eine strafrechtliche Würdigung einer kriminellen Handlung zugunsten einer mehr oder minder zivilrechtlichen Ausgleichsregelung, die gegebenenfalls ohnehin besteht, einfach entfällt. Allerdings betone ich hier noch einmal: Gemeinnützige Arbeit muss dosiert und systemgerecht eingesetzt werden, aber wir dürfen nicht in den Irrglauben verfallen, dass gemeinnützige Arbeit flächendeckend und in großem Stil zur Kriminalitätsbekämpfung eingesetzt werden kann. Rechnerisch, so steht es in der Antwort, sind in Bremen über 115 Haftplätze eingespart worden, und insgesamt, glaube ich, noch weitere zusätzlich, und die Justizkasse wurde erheblich entlastet. Dies ist eine positive Aussage.
Zusätzlich wurden auch Tage durch Zahlungen während der Betreuung getilgt. Durch die Zusammenarbeit mit Trägern der Straffälligenhilfe und mit sozialpädagogischer Begleitung haben wir in Bremen eine Betreuung des betroffenen Personenkreises. Dies
ist wichtig. In den Fällen, bei denen künftig gemeinnützige Arbeit anstelle von Ersatzfreiheitsstrafen oder kurzen Freiheitsstrafen möglich sein soll, wird es entscheidend sein, ob und wie die Straftäter dabei auch betreut werden. Maßgeblich verantwortlich ist für diese Betreuung „Die Brücke“ in Bremen. Hier arbeiten zurzeit 3 sozialpädagogische Mitarbeiterinnen insgesamt 94 Wochenarbeitsstunden, in Bremerhaven übernimmt die Betreuung die Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung durch 2 Fachkräfte. Hier liegt die Wochenarbeitszeit insgesamt bei 61 Stunden.
In Bremerhaven wurden insgesamt 10 607 Tagessätze im Jahr 2006 getilgt, Einsparung 29 Haftplätze, aber auch selbst während der Haft haben die Betroffenen die Möglichkeit, durch Arbeit in der JVA ihre Haftzeit zu verkürzen. Trotzdem können Ersatzfreiheitsstrafen nicht immer vermieden werden, und zwar dann, wenn die Geldstrafe nicht bezahlt wird und der Betroffene nicht bereit ist, gemeinnützige Arbeit zu verrichten.
Herr Präsident, ich bin gleich fertig! Es wurde festgestellt, dass bei vielen Betroffenen keine abschreckende Wirkung von der Haft ausgeht. Viele befinden sich in einer schwierigen sozialen Lage, wie zum Beispiel durch Obdachlosigkeit oder Suchtprobleme, ich hatte das vorhin schon einmal angeführt. Auch die gesundheitliche Versorgung ist für diesen Personenkreis in der JVA besser als die Situation außerhalb der Gefängnismauern.
Was mir noch aufgefallen ist, und jetzt möchte ich auch zum Schluss kommen, Herr Präsident, ist, dass nicht berichtet worden ist, welche gemeinnützigen Arbeiten durchgeführt worden sind, wo sie durchgeführt werden und wer sie überwacht. Vielleicht kann ja gleich der Senatsvertreter, Herr Mäurer, dazu noch etwas sagen. – Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will das noch einmal kurz bestätigen. Über Parteigrenzen hinweg, hat Herr Dr. Güldner gesagt, ist eine gute Lösung herausgekommen, dem kann ich nur zustimmen, das fällt mir auch nicht schwer zu sagen, da hat er recht. Es ist eine tolle Sache, die wir dort geschaffen haben. Es hat zwar lange gedauert, aber insgesamt, kann man sagen, ist dabei etwas Gutes herausgekommen.
Der Antrag vom Bündnis 90/Die Grünen wurde zur Beratung und mit der Bitte um Berichterstattung an die staatliche Deputation für Inneres überwiesen. Wir haben hier die Mitteilung des Senats über den Bericht der Deputation vorliegen, sie ist allen bekannt. Hiernach ist die Organisation Korruptionsbekämpfung am 31. Oktober 2006 erneut abgestimmt worden. In der letzten Bürgerschaftssitzung haben wir in 1. und 2. Lesung das Bremische Polizeigesetz den neuen Gegebenheiten angepasst. Aber aus Zeitgründen, das wissen Sie auch alle, konnten wir nicht darüber debattieren, deshalb haben wir die Debatte ver––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
schoben. Ich möchte darauf noch einige Sätze verwenden und gleich auf das letzte Thema eingehen. Warum haben wir das gemacht, warum mussten wir das Polizeigesetz ändern?
Gemäß der Rechtslage, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Bremischen Polizeigesetz ist der Polizeivollzugsdienst allein der Polizei Bremen, dem Landeskriminalamt und der Ortspolizeibehörde Bremerhaven zugewiesen. Der Senator für Inneres verfügte bis zur Gesetzesänderung nicht selbst über polizeivollzugsbehördliche Befugnisse. Im Rahmen der Ermittlungstätigkeit kann es aber nicht ausgeschlossen werden, dass neben den Befugnissen nach der Strafprozessordnung auch gefahrenabwehrende Tätigkeiten nach dem Polizeigesetz in Anspruch genommen werden müssen, die allein dem Polizeivollzugsdienst vorbehalten sind, zum Beispiel Erhebung von Daten mit besonderen Mitteln, aber auch unmittelbarer Zwang mit Hilfsmitteln der körperlichen Gewalt und von Waffen kann im Einzelfall erforderlich werden.
Schließlich sind von den Beamten auch die Aufgaben nach Paragraf 163 Strafprozessordnung wahrzunehmen. Die Beamten sind dort als Ermittlungsbeamte der Staatsanwaltschaft tätig und haben entsprechende Befugnisse. Darum die Änderungen im Polizeigesetz, die wir schon beschlossen haben! Die Aufgabe der Zentralen Antikorruptionsstelle ist jetzt dem Geschäftsbereich des Senators für Inneres übertragen worden. Die Korruptionsbekämpfung wird künftig ganzheitlich von der Dienststelle in der Contrescarpe wahrgenommen, allerdings weiter in Kooperation mit den in den Zuständigkeitsbereich des Senators für Justiz und Verfassung fallenden Staatsanwaltschaften.
Es wurden in den senatorischen Dienststellen Antikorruptionsbeauftragte benannt und Innenrevisionen eingerichtet. Ferner ist vorgesehen, dass die Zentrale Antikorruptionsstelle mit einem Abschnitt für Ermittlungen und mit einem Abschnitt Beratung und Prävention ausgestattet ist. Im Ermittlungsbereich sollen die Abschnitte 26 mit den Paragrafen 331 bis 335 StGB abgedeckt werden. Um dies durchführen zu können, wird diese Stelle mit Polizeibeamten besetzt.
Der Bereich Beratung wird von einem Juristen wahrgenommen. Ich glaube, das ist der richtige Ansatz, denn jetzt können für die Koordination der gesamten Korruptionsbekämpfung aus einer Hand die zur Verfügung stehenden Mittel effektiver genutzt und die ressortübergreifenden Kräfte durch Zusammenarbeit aller Bereiche gebündelt werden. Personal kann über die Zentrale Antikorruptionsstelle hinaus und in Abstimmung mit anderen Institutionen, wenn Fachkenntnisse erforderlich sind, eingesteuert werden.
Rahmenbedingungen für eine Unterstützungspflicht anderer Behörden sind oder werden geschaffen. Hierbei ist sichergestellt, dass die Unabhängigkeit der Auf
gabenwahrnehmung der Zentralen Antikorruptionsstelle auch in Ermittlungsfällen, die den Geschäftsbereich des Senators für Inneres betreffen, gewahrt bleibt.
Ich möchte hier auch nicht alles wiederholen, was in der Drucksache 16/1231 mitgeteilt wurde, darum möchte ich insgesamt noch ein paar Anmerkungen zur Korruption machen. Das Strafrecht, das behaupte ich, ist hier nicht in der Lage, eine Moral, die es vielerorts nicht gibt, zu ersetzen. Strafrecht kann nur eine Leitlinie ziehen, wo aus fehlendem Anstand ein krimineller Missstand wird. Zur Korruptionsbekämpfung ist nicht nur die Vorbeugung vonnöten, sondern die Strafverfolgung ist genauso wichtig. Allerdings gestalten sich die Prozesse immer schwieriger, denn bei der Korruption gibt es keine direkten Opfer, nur zwei Täter, derjenige, der besticht, und derjenige, der sich bestechen lässt.
Die Beweislage gestaltet sich schwierig, die Täter schotten sich ab, und Anzeigenerstatter gibt es fast kaum. Auch Zeugen sind schlecht zu finden, und schriftliche Unterlagen sind nicht immer vorhanden. Auch in Bremen haben wir Fälle der Korruption aufdecken können, trotz schwieriger Umstände sind diese Fälle aufgeklärt worden durch gute Arbeit der Polizei und Staatsanwaltschaft. Es wäre töricht, die Erfolge bei der Strafverfolgung falsch zu interpretieren. Richtig ist, dass wir in Bremen alles andere als einen korruptionsfreien Raum haben, leider muss ich dies feststellen. Die aktuellen Korruptionsfälle zeigen vor allem eines, Korruption wird von der Polizei und der Staatsanwaltschaft in Bremen intensiv verfolgt, und es wird nicht davor zurückgeschreckt, bei Korruptionsverdacht auch gegen hohe Amtsträger oder Wirtschaftsbosse vorzugehen.
Für unsere Medien ist es natürlich ein gefundenes Fressen, die aktuellen Korruptionsaffären zu verallgemeinern, um den Eindruck zu erwecken, dass Korruption Staat und Wirtschaft durchsetzt hätte. Dies trifft bei uns in Bremen in keiner Weise zu! Ich sage hier noch einmal ganz deutlich, meine sehr geehrten Damen und Herren, die ganz überwiegende Mehrheit der Mitarbeiter im öffentlichen Dienst, ob es Angestellte oder Beamte oder Firmenangehörige in der Privatwirtschaft in Bremen und Bremerhaven sind, handelt redlich und verdient unser Vertrauen. Deshalb wurde auch die Neuregelung der Korruptionsbekämpfung geschaffen im Interesse dieser redlich Handelnden, um entschieden gegen diejenigen vorgehen zu können, die unser Vertrauen missbrauchen, um sich zu bereichern und um anderen zu schaden.
Aber auch die Bestechung im geschäftlichen Verkehr möchte ich noch einmal kurz beleuchten. Man kann hier die Korruption auch als besondere Form des unlauteren Wettbewerbs darstellen oder anse
hen. In einer Marktwirtschaft müssen sich die Geschäftsleute darauf verlassen können, dass die Gesetze des Marktes über die Vergabe von Aufträgen entscheiden. Wenn diese Marktgesetze durch Schmiergeldzahlungen ausgeschaltet werden, ist das strafbar. Es kann aber auch nicht ungestraft bleiben, wenn ein Bankmitarbeiter gegen Schmiergeldzahlung Kredite ohne Bonitätsprüfungen vergibt oder ein Versicherungsvertreter hohe Lebensversicherungen ohne Risikoprüfungen abschließt.
Hier muss der Paragraf 299 StGB in Berlin erweitert werden, die Bestrebungen laufen schon, es ist ein Ausschuss eingerichtet worden. Erfasst werden müssen auch Unrechtsvereinbarungen, die auf eine Pflichtverletzung gegenüber dem Geschäftsherrn abzielen. Es muss, das sage ich hier noch einmal deutlich, als Gegenmaßnahme vor allem ein Wertewandel in der Gesellschaft stattfinden.
Man darf Wirtschaftsbetrüger nicht bewundern. Jeder Bürger ist aufgerufen, gegen Korruption anzutreten, dazu ist es erforderlich, Zivilcourage zu zeigen und aufmerksam und kritisch zu sein. Uns muss bewusst werden, dass wir alle für die wirtschaftlichen Schäden durch Korruption aufkommen müssen. Die Schnittstelle zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft ist dabei ein besonders sensibler Bereich.
Korruptionsvermeidung und -bekämpfung ist deshalb für eine Demokratie von herausragender Bedeutung, untergräbt doch Korruption deren fundamentalen Werte unserer Demokratie. Wer die Korruptionsbekämpfung vernachlässigt, der merkt es später daran, wenn er sehr teuer bezahlen muss. Positiv kann ich aber noch sagen, dass Deutschland insgesamt nicht nur nach der Gesetzeslage, sondern auch in der Wirklichkeit gut aufgestellt ist. Vergleiche und Statistiken, die ich im Rahmen der OECD-Länder nachgelesen habe, bestätigen das auch, die Zahlen der Ermittlungs- und Strafverfahren zählen dazu. Diese Zahlen zeigen mir, dass wir Korruption in Deutschland effektiv bekämpfen und der Staat die dafür nötigen Ressourcen zur Verfügung stellt.
Folgendes ist in Deutschland für die Zukunft geplant, das möchte ich noch kurz mitteilen: Auch auf Bundesebene ist eine Arbeitsgruppe gebildet worden, ich erwähnte es vorhin schon, die sich mit der Erweiterung des Strafanwendungsrechts befasst, dies soll heißen, wenn wir die Bestechung ausländischer Amtsträger unter Strafe stellen, dann muss auch sichergestellt werden, dass ein deutscher Staatsbürger, der diese Tat im Ausland begeht, in Deutschland bestraft wird.
Die allgemeine Einschränkung, dass eine Tat nach dem Recht des Tatorts strafbar sein muss, besteht bei Korruptionsstraftaten schon jetzt überwiegend nicht
mehr. Die neuen Regelungen sollen für alle Korruptionsfälle, die einen Bezug zu Deutschland haben, gelten.
Ich bin sofort fertig, Herr Präsident!
Ich bin mir sicher, dass eine Ausweitung des Strafrechts in diesem Bereich effektivere Entwicklungsinstrumente haben muss. Derzeit wird in Berlin daran gearbeitet, die verdeckten Ermittlungsmaßnahmen in der Strafprozessordnung neu zu regeln, die Telekommunikationsüberwachung soll dann auch bei der Bekämpfung von Korruptionsdelikten zulässig sein. Mit dieser Neuregelung wird eine wesentliche Verbesserung der Korruptionsbekämpfung erzielt, die Akzeptanz der Antikorruptionsarbeit in den Senatsressorts und der Politik gesteigert und die Präventionsarbeit weiter ausgebaut, und das ist, glaube ich, eine gute Botschaft! – Besten Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Kurz noch ein paar Abschlussworte: Herr Dr. Güldner, Sie haben es ja gehört, 0,03 Prozent sind sehr wenig im Bereich der gesamten Statistik. Man muss natürlich sehen, was anschließend dabei herauskommt, wie viele Millionen Schäden dadurch entstanden sind, das ist natürlich das Wesentliche.
Darauf bin ich im Moment nicht vorbereitet, und das kann ich auch hier nicht sagen. Zum Untersuchungsausschuss insgesamt, zum Klinikskandal, da werden wir wohl noch die Ergebnisse bekommen, da möchte ich auch nichts vorwegnehmen. Insgesamt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
aber erlauben Sie mir bitte noch ein Abschlusswort zu dem, was hier alles gesagt worden ist!
Ich kann nur sagen, wenn wir Korruption hier in Bremen weiter erfolgreich bekämpfen wollen, dann hängt das insgesamt nicht nur von guten Gesetzen ab. Es hängt davon ab, wie wir das Gesetz vollziehen. Es hängt davon ab, wie wir die Justiz und die Ermittlungsbehörden der Polizei angemessen ausstatten. Auch das gehört dazu. Es hängt davon ab, ob ein fundierter Austausch von Informationen untereinander stattfindet, und vor allen Dingen, das möchte ich zum Abschluss noch sagen, wir benötigen Vertrauen. Wo kein Vertrauen ist, funktioniert auch die Demokratie nicht. Vertrauen ist das Netzwerk, und die Normen der Gegenseitigkeit sind ein Teil des Sozialkapitals, das eine Gesellschaft hervorbringt. Zu dieser Produktion des Vertrauens gehören natürlich funktionierende Institutionen, vor allem effizient und korruptionsfrei arbeitende Verwaltungen, und die haben wir. – Danke schön!
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hat sich die Verkehrsunfallbilanz im Land Bremen, aufgeteilt nach Bremen und Bremerhaven, im Bereich des Güterkraftverkehrs – Schwerlastverkehr und Kleintransporter – seit 2003 entwickelt?
Zweitens: Welche Entwicklungen gab es im genannten Zeitraum bei der Mängelquote, bezogen auf Ausrüstung, Ladungssicherheit, Sozialvorschriften und Geschwindigkeit?
Drittens: Wie wird im Bereich des Schwerlastverkehrs mit dem Problem des sogenannten toten Winkels umgegangen?
Ich glaube, das war eine umfangreiche Antwort. Ich selbst habe keine Frage mehr, aber ich sehe, der Kollege hat noch eine Frage.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie hat sich die Zahl der Angriffe und Übergriffe von Strafgefangenen in den beiden Strafvollzugsanstalten im Land Bremen auf Vollzugsbedienstete seit 2003 entwickelt?
Zweitens: Wie viele Übergriffe von Strafgefangenen untereinander im bremischen Strafvollzug wurden seit 2003 festgestellt?
Drittens: Welche Maßnahmen der Sicherung sind seit 2003 vorgenommen worden, um Angriffe auf Justizvollzugsbedienstete und Übergriffe von Strafgefangenen untereinander zu reduzieren beziehungsweise zu verhindern, und welche Maßnahmen sind noch vorgesehen?
Herr Staatsrat, gehe ich recht in der Annahmen, dass diese Videoüberwachung und die Personalnotrufanlage beziehungsweise auch die Sicherheitszentrale noch in diesem Jahr eingerichtet werden, weil dieses Problem, das hier auch noch einmal angesprochen worden ist, nicht erst seit kurzer Zeit bekannt ist, sondern wir haben vor 2 Jahren dieses Problem schon besprochen, und bisher hat sich noch nichts getan? Kann ich davon ausgehen, dass das in diesem Jahr noch passiert?
Aber, Herr Staatsrat, Sie sind mit mir der Meinung, sollten diese Sicherheitseinrichtungen jetzt zusätzlich eingebaut werden, dass dort auch für die Vollzugsbediensteten mehr Sicherheit vorhanden ist?
Es ist mir ein bisschen peinlich, wenn ich hier als Alleinunterhalter im Moment tätig bin.
Wir fragen den Senat:
Welche Maßnahmen sind für strafunmündige Kinder in Bremen vorgesehen, um weitere Straftaten zu verhindern und sowohl potenzielle Opfer, aber auch die betreffenden Kinder vor sich selbst zu schützen?
Wie viele hochgradig gefährdete und kriminelle Kinder sind im Rahmen erzieherischer und therapeutischer Gesamtkonzepte in geschlossenen Heimen anderer Bundesländer untergebracht?
Ist der Senat bereit, eine Bedarfsprüfung im Hinblick auf eine geschlossene Heimunterbringung in Bremen einzuleiten und gegebenenfalls die erforderlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um für einen kleinen Kreis krimineller Kinder erzieherische und therapeutische Konzepte zu erarbeiten?
Eine Zusatzfrage habe ich noch. Es gibt auch noch andere rechtliche Möglichkeiten, die wir nutzen können. Einmal ist es die rechtliche Möglichkeit, dass gemäß Paragraf 171 Strafgesetzbuch gegen Eltern ermittelt wird, wenn sie ihre Fürsorgepflicht und Erziehungspflicht verletzten, und es gibt auch einen Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch, Paragraf 1666 Absatz 1 BGB, wonach durch zuständige Familiengerichte festgestellt werden kann, dass das Sorgerecht den Eltern entzogen worden ist. Ist Ihnen bekannt, wie vielen Eltern hier im Land Bremen das Sorgerecht entzogen worden ist?
Sieht der Senat dies auch so, dass Kinder, die straffällig werden, therapeutisch auch behandelt werden müssen und dass Kinder, die dauernd delinquent sind, natürlich auch irgendwie behandelt werden müssen, medizinisch oder von Therapeuten, und dass aber auch gleichzeitig die Bevölkerung ein Recht hat, vor diesen delinquenten Kindern, die dauernd Straftaten begehen, geschützt zu werden?
Frau Senatorin, würden Sie zur Kenntnis nehmen, weil Herr Grotheer danach gefragt hat, dass die CDU in keiner Weise Kinder, die zwischen 12 und 14 Jahren sind, im Gefängnis einsperren möchte,
dass ich eigentlich lediglich gefragt habe, was man mit Kindern macht, die straffällig werden? Wir müssen, auch zu dem Kollegen von Bündnis 90/Die Grünen, natürlich auch Maßnahmen bereit halten für Kinder, bei denen alles irgendwie nicht gezündet hat, dass Kinder, die in keiner Weise bereit sind, sich irgendwie in die Gesellschaft einzufügen, therapeutisch behandelt werden. Nicht mehr haben wir gesagt. Sind Sie bereit, dies zur Kenntnis zu nehmen?
Wir fragen den Senat:
Wie bewertet der Senat das Streitkräfte-ReserveNeuordnungsgesetz für die zukünftige zivil-militärische Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Katastrophenschutzes?
Inwieweit gibt es im Land Bremen für den Katastrophenfall Vorkehrungen für eine solche zivil-militärische Zusammenarbeit entsprechend dem Streitkräfte-Reserve-Neuordnungsgesetz?
Sie haben gesagt, dass eine Frage, eine Nachfrage bisher noch nicht beantwortet worden ist. Können Sie konkretisieren, in welchem Bereich diese Anfrage war und warum sie nicht von den Behörden beantwortet worden ist? Wenn ja, ist in diesem Fall der Landesbeauftragte für den Datenschutz und Informationsfreiheit eingeschaltet worden?
Wäre es möglich, es wäre sehr interessant zu erfahren, in welchem Bereich da nachgefragt worden ist, um da vielleicht später noch
einmal recherchieren zu können, dass man weiß, ist im Baubereich nachgefragt worden, ist im Justizbereich nachgefragt worden. Es wäre sehr interessant, das als Abgeordneter zu wissen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Kollegin Frau Peters-Rehwinkel hat schon vieles gesagt, das möchte ich auch nicht wiederholen. Trotzdem möchte ich zu diesem Antrag noch einmal kurz Stellung nehmen!
Wir haben diesen Antrag hier auf der Tagesordnung, und wir haben uns, wie schon gesagt, schon mehrfach im Rechtsausschuss damit befasst. Fakt ist, diese Problematik war auch im Bericht des Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit aufgeführt. Leider konnten wir uns aber im Ausschuss nicht einigen, wir haben die Kuh nicht vom Eis bekommen.
Nach unserer Meinung besteht seit der Novellierung des Rundfunkgebührenstaatsvertrags wirklich ein großes datenschutzrechtliches Problem. Konnte dieser Antrag vorher direkt bei Radio Bremen gestellt werden und war er für den Antragsteller kostenlos, so hat sich dies seit dem 1. April 2005 geändert. Die Antragsteller werden verpflichtet, den Leistungsbescheid im Original oder auch in Kopie, die aber dann allerdings beglaubigt sein muss, direkt bei der GEZ mit Sitz in Köln einzureichen. Jetzt fängt das ganze Drama an, und darauf möchte ich noch einmal eingehen.
Die GEZ bekommt in schriftlicher Form auch gleich Kenntnis davon, wie viele uneheliche Kinder vorhanden sind, ob eine Schwangerschaft besteht und so weiter. Die GEZ weigert sich ohne Angabe von Gründen, eine Bedürftigkeit seitens der ausstellenden Behörde anzuerkennen. Wo sind wir eigentlich, wenn behördliche Bescheinigungen mit Dienstsiegel und Unterschrift von der GEZ nicht anerkannt werden? Da das Original häufig auch für andere Zwecke vom Leistungsempfänger benötigt wird, werden von der GEZ auch Kopien anerkannt, aber sie müssen beglaubigt werden, und eine beglaubigte Kopie kostet zwischen sechs und 9,50 Euro plus Porto, habe ich mir sagen lassen. Das heißt: Erst Geld ausgeben, um dann vom Geldausgeben befreit zu werden! Ich sage hier ganz deutlich, und wir sind uns mit unserem Koalitionspartner, mit Frau Peters-Rehwinkel und Herrn Grotheer, einig: So kann es nicht weitergehen!
Obwohl wir dieses Verfahren schon mehrfach im Rechtsausschuss wegen datenschutzrechtlicher Bedenken behandelt haben, hat sich bisher nichts geändert. Darum dieser Antrag, um hier über den Bundesrat Abhilfe zu schaffen! Es ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht hinzunehmen, dass im Bescheid eine Vielzahl von personenbezogenen Sozialdaten,
Gesundheitsdaten, Daten von Kindern, Eltern und besonderen Hilfen mit aufgeführt werden, die für die Gebührenfreiheit bei der GEZ unnötig und überflüssig sind. Es ist nämlich so, dass der Gebührenbefreiungsantrag mit dem ALG-II-Bescheid an die GEZ gesendet wird. Der gesamte Sozialleistungsbescheid wird dann komplett für die weitere Bearbeitung bei der GEZ eingescannt und gespeichert. Dies ist aus datenschutzrechtlicher Sicht nicht in Ordnung und kann so nicht hingenommen werden; warum, werde ich gleich auch noch einmal erklären.
Es muss auf jeden Fall eine andere Lösung gefunden werden, auch Frau Peters-Rehwinkel ist schon darauf eingegangen. Auch, wenn die GEZ wie eine Behörde auftritt, stelle ich fest, sie ist eine Institution der Rundfunkanstalten, die Gebühren einzieht, sonst nichts! Die BAgIS muss verpflichtet werden, nur solche Bescheinigungen herauszugeben, die die notwendigen Daten enthalten, die für die Rundfunkgebührenbefreiung ausreichen. Hier geht es um Verfassungsrechte und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Es geht die GEZ nichts an, wann Herr Meier im Krankenhaus war, wie lange er dort gelegen hat, in welcher Krankenkasse er ist und wie viele uneheliche Kinder er hat.
Ich sage hier noch einmal ganz deutlich: Jeder hat Anspruch darauf, dass die ihn betreffenden Sozialdaten von den Leistungsträgern nicht unbefugt erhoben, verarbeitet oder genutzt werden,
so ist das Sozialgeheimnis gesetzlich verankert. Das müssten auch die Arbeitsgemeinschaften beziehungsweise die Job-Center, die Agenturen für Arbeit und die für eine selbstständige Aufgabenwahrnehmung optierenden Kommunen in unserem Land beachten. Arbeitslose müssen intimste Fragen nach Schulden, Ehe und Suchtproblemen beantworten. Wichtig dabei ist daher eine effektive Sicherung, um die erhobenen, oft sehr sensiblen, persönlichen Daten zu schützen.
Mit den Beispielen, die ich hier noch einmal angeführt habe, wollte ich nur noch einmal zum Ausdruck bringen: So kann es nicht gehen, wenn es darum geht, Gebührenbefreiungen zu erreichen! Wir dürfen nicht weiter Blindekuh spielen, sondern wir wollen mit diesem Antrag ein Zeichen setzen und mit einer Bundesratsinitiative schnelle Änderungen herbeiführen. – Besten Dank, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Grotheer hat schon viele Zahlen genannt. Ich möchte mich auch beschränken, dass ich nicht so viele Zahlen nenne, aber insgesamt sollten uns die Zahlen irgendwie ein bisschen zum Nachdenken bringen. Im Mittelalter, wenn ich einmal weit ausholen darf, wir haben ja eine Redezeit nach der Geschäftsordnung, war es in Bremen so, dass Schuldner, die nicht bezahlen konnten, in den Schuldturm geworfen wurden, beziehungsweise Schulden zu haben wurde als straffälliges Verhalten gewertet. Wer nicht bezahlen konnte, kam in den Kerker im Schuldturm. Allerdings hat das Wegsperren des Schuldners den Gläubigern auch nicht zu ihrem Geld verholfen. In Amerika war es noch schlimmer. Da bestrafte man die Leute noch im 18. Jahrhundert, und zwar nur aus dem Grund, weil sie zahlungsunfähig waren. Schulden, Schuldige und verschuldet sind drei unterschiedliche Begriffe. Viele Menschen in unserem Land geraten auch unverschuldet in die Schuldenfalle. Angeblich, ich weiß nicht, ob die Zahl genau stimmt, sie wurde jedoch in den Medien genannt, sollen über 4 Millionen Menschen in Deutschland verschuldet sein, und jedes Jahr kommen neue hinzu. In Bremen, steht es im Antrag genau aufgeführt, ich wollte ja eigentlich die Zahlen nicht mehr nennen, Herr Grotheer hat sie schon gesagt, gelten 13 Prozent der erwachsenen Einwohner und in Bremerhaven 19 Prozent der erwachsenen Einwohner als säumige Zahler. Genauere Aussagen zu dieser Entwicklung sind nicht möglich, da auch kein entsprechendes Datenmaterial vorhanden ist. Fakt ist allerdings, und das muss ich deutlich noch einmal zum Ausdruck bringen, hier ist ein Gegensteuern angesagt. Wenn wir die Antworten des Senats haben, müssen wir gemeinsam zu Lösungen kommen und den neuen Kurs im Land angehen. Die neue Insolvenzverordnung wurde im Jahr 1999 eingeführt. Damit wurde unter anderem die rechtliche Handhabung der Zahlungsunfähigkeit von Privatpersonen auf eine gesetzliche Basis gestellt, die auch soziale Gesichtspunkte beachtet. Durch diese neue Gesetzgebung ist verschuldeten Personen die Perspektivlosigkeit genommen worden, da die Verbraucherinsolvenz so gestaltet wurde, dass unter bestimmten Voraussetzungen nach sechs Jahren eine Restschuldbefreiung erreicht werden kann. Die alte Rechtslage sah so aus, dass die Gläubiger jahrelang die Möglichkeit zur Zwangsvollstreckung
hatten. 2001 gab es eine Novellierung dieser Insolvenzverordnung. Diese Ergänzung wirkte sich kräftig auf die Insolvenzzahl der Verbraucher aus. Die Kosten eines Insolvenzverfahrens konnten jetzt auf einmal bis zur Erteilung der Restschuldbefreiung gestundet werden, das steht in Paragraf 4 der Insolvenzverordnung, was zu einer geringeren Anzahl mangels Masse abgelehnter Verfahren führte. Was aber sind die Ursachen für die hohe Zahl verschuldeter Privatpersonen? Es werden am häufigsten, Herr Grotheer hat es auch schon genannt, Arbeitslosigkeit, vor allem Langzeitarbeitslosigkeit, sowie Krankheit genannt, aber auch geringere Lohnsteigerungen und beachtliche soziale Abgaben oder Kürzungen der Sozialleistungen wurden genannt. Ferner sind hohe Kreditkosten ausschlaggebend und Folge der Zahlungsunfähigkeit sowie mangelnde wirtschaftliche Kenntnisse. Weiter werden genannt Geburt eines Kindes, was ich eigentlich nicht verstehe, Trennung und Scheidung, das verstehe ich schon. Häufig sind es Frauen, die für die Schulden ihres Partners mithaften und so in die Überschuldung geraten. Allerdings, umgekehrt soll es auch so sein. Nach der Scheidung bekommen sie in vielen Fällen keinen Unterhalt und haften für die Schulden des geschiedenen Mannes. Ein Großteil der Überschuldeten ist nicht in der Lage, sich allein aus der Schuldenfalle zu befreien. Die Liste der Gläubiger und Schuldenarten erstreckt sich von Banken, Versandhäusern, Mobilfunkbetreibern, vor allem bei Jugendlichen, bis hin zu Versicherungen, Sparkassen, Anwälten und Vermietern. Wer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann, zahlt seine Rechnungen später und lässt sie stunden, leiht sich Geld von Freunden oder gerät, im schlimmsten Falle, an unseriöse oder gar kriminelle Kreditvermittler. Die Situation bei Überschuldung in der Familie stellt eine große Belastung für die Familienangehörigen dar. Überschuldete Menschen sind oft vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, und besonders Kinder überschuldeter Frauen und Männer leiden unter dieser Ausgrenzung und unter den psychischen Belastungen, denen ihre Eltern ausgesetzt sind. In vielen Fällen resignieren die Menschen, verlieren ihren Arbeitsplatz, ihre Wohnung, werden krank und so zu einer dauerhaften Belastung für den Sozialstaat. Es ist für uns eine Verpflichtung, meine sehr geehrten Damen und Herren, aus sozialen und ökonomischen Gründen diesen Menschen in Bremen und Bremerhaven neue Perspektiven zu schaffen.
Besten Dank! Von der Opposition habe ich selten Applaus bekommen!
Ich nehme einmal als Beispiel für die Schuldenfalle die Arbeitslosigkeit. Hier sind gesellschaftliche, aber von uns auch politische Lösungen notwendig. So stehen jetzt schon in Bremen rechtliche institutionelle Hilfen wie zum Beispiel Schuldner- und Insolvenzberatungstellen zur Verfügung, ich will sie nicht alle aufführen, Sozialdienste, Jugendämter, Familienhelfer, Bewährungshilfen, Wohnungslosenhilfe, Sozialämter, Arbeitsagentur, Jugendgerichtshilfe und so weiter. Sie alle vermitteln effektiv und kostenlos die Betroffenen an Schuldnerberatungsstellen.
So kommen Menschen zu den Beratungsstellen mit einer Plastiktüte, ich habe es mir sagen lassen, mit unbezahlten Rechnungen. Die Rechnungen sind noch im Briefumschlag, und hier müssen dann erst einmal die Gesamtschulden ermittelt werden. Die Briefe müssen natürlich vorher geöffnet werden. Daneben muss geklärt werden, wie es denn zu dieser Überschuldung gekommen ist.
In einem zweiten Schritt verhandeln die Berater mit den einzelnen Gläubigern und versuchen, mit ihnen eine außergerichtliche Einigung zu erreichen. Sind die Gläubiger mit dem angebotenen Anteil einverstanden, ist der Privatschuldner nach Abzahlung dieses Teiles von seinen Schulden befreit. Kommt diese Einigung nicht zustande, kann der Schuldner unter Vorlage einer Bescheinigung der Schuldnerberatungsstelle oder einer geeigneten Person einen Insolvenzantrag beim Gericht stellen und einen Schuldenbefreiungsplan vorlegen. Es wird dann noch einmal gerichtlich versucht, den Gläubiger zur Zustimmung zu bewegen. Kommt eine Einigung zustande, das soll es eigentlich, folgt ein einfaches Verbraucherinsolvenzverfahren. Nach einer Wohlverhaltensphase von maximal sechs Jahren kann eine Restschuldbefreiung erreicht werden.
Diese Insolvenzverordnung soll überschuldeten privaten Haushalten einen wirtschaftlichen Neuanfang ermöglichen. Allerdings, und jetzt komme ich zum eigentlichen Thema, sieht die Wirklichkeit ein bisschen anders aus, denn die für alle Seiten deutlich kostengünstigere Lösung wird in vielen Fällen nicht erreicht. Das ist die Wirklichkeit. Viele außergerichtliche Einigungen scheitern vorher. Hier ist der Ansatz, wo wir etwas ändern müssen. Wir werden mit diesem Antrag Antworten vom Senat erhalten, und wir müssen dann reagieren und Lösungen erarbeiten und hier diese Thematik nochmals auf die Tagesordnung setzen.
Wenn Menschen durch Schulden lebenslang leiden müssen, ist dies problematisch. Wenn Menschen sich leichtfertig in eine Schuldenfalle begeben, ist dies ihre Verantwortung. Wenn Menschen aber dazu verleitet werden, sich leichtfertig zu verschulden, haben Banken, Versandhäuser, Handyunternehmen eine Mitschuld. Wenn Werbung Menschen vorgaukelt, sie müssten alles Mögliche besitzen, wird ein Zerrbild des Lebens gezeichnet. Wenn den Großen Riesensummen erlassen werden, Holzmann, Schneider, und
bei den Kleinen deren Eigenheim versteigert wird, ist das aus sozialer Sicht zu überdenken.
Ich könnte hier fortsetzen, aber ich sage nur, reden allein erreicht nichts, wir müssen handeln. Die Verbraucherverschuldung steht auf dem Prüfstand. Vermögenslose Privatpersonen sind auch von den Kosten des gerichtlichen Verfahrens entlastet. All diese Maßnahmen waren aus sozialer Sicht gut gemeint, aber leider nicht gut gemacht. Hier muss nachgebessert werden. Sie haben dazu geführt, dass bei vermögenslosen Privatpersonen in jedem Einzelfall ein viel zu aufwändiges außergerichtliches und gerichtliches Verfahren durchgezogen wird, das jahrelang dauert, und unserer mit Haushaltsschwierigkeiten belasteten Justiz entstehen erhebliche Kosten.
Seien wir doch einmal ganz ehrlich! Insgesamt ist es doch so, dass der Gläubiger keinen einzigen Euro bekommt. Wo nichts ist, ist nichts! Das ganze Prozedere dient einzig und allein dem Zweck, einen völlig vermögenslosen Schuldner formal von seinen Schulden zu befreien. Hier müssen wir einen anderen Gestaltungsrahmen schaffen, das ist wenigstens meine Meinung.
Die Zahl der Privatinsolvenzen in Deutschland, und jetzt muss ich doch noch ein paar Zahlen sagen, war 1999 noch etwa 3 300, 2005 waren schon über 90 000 Insolvenzen zu verzeichnen, und für dieses Jahr werden 140 000 Privatinsolvenzen prognostiziert. Jede Insolvenz ist eine zu viel. Die Zahlen steigen weiter steil an. Darum müssen wir auch noch mehr Arbeit schaffen, denn Arbeit ist ja bedeutsamer Besitz. Herr Grotheer hat auch schon einmal auf die Arbeitslosigkeit hingewiesen, darum muss ich auch noch ein paar Worte dazu sagen.
Wir wollen auch Arbeit schaffen für alle. Es ist zwar aus heutiger Sicht kaum möglich, nicht zuletzt auch für die nicht so Leistungsfähigen. Wir brauchen Arbeit, die gesetzlich geschützt ist, Existenz sichert und zur sozialen Sicherheit beiträgt. Wir wollen, dass jeder die Chance hat, Vermögen zu bilden und Eigentum zu erwerben. Wir wollen Eigentum für alle und keine Schulden für viele Mitbürger. Die Ungerechtigkeit bei der Verteilung von Einkommen und Vermögen muss abgebaut werden. Darum wollen wir auch verbindliche Vereinbarungen der Betriebs- und Tarifpartner, die die Chancen auf mehr Arbeit verbessern.
Herr Präsident, ich komme sofort zum Schluss!
Wir wollen, dass die grundlegenden Lebensrisiken solidarisch abgesichert bleiben, ohne dass die Menschen sich verschulden müssen. Die Alterssicherung muss verlässlich sein und nach einem erfüllten Ar
beitsleben vor Altersarmut schützen. Wir wollen einen Sozialstaat hier in Bremen, aber auch in Deutschland insgesamt, damit wir Hilfsbedürftige, die in unverschuldete Armut geraten, unterstützen können.
Inzwischen arbeitet eine Bund-Länder-Kommission an diesem Problem. Kernpunkte müssen die Entkopplung von Insolvenzverfahren und Entschuldung sowie die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schuldner bei gleichzeitiger angemessener Unterstützung sein. Wir haben in diesem Antrag eine Fülle von Fragen zur Beantwortung gestellt. Vielleicht werden wir für diese Problematik neue Lösungsansätze finden. – Besten Dank, meine Damen und Herren!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Der Kollege Grotheer hat schon wesentliche Punkte angesprochen. Trotzdem gibt es nach dieser umfangreichen Antwort, die wir vom Senat auf unsere Große Anfrage erhalten haben, noch Einiges zu sagen. Gleichzeitig sollen wir auch noch irgendwie einige Aussagen zu dem Antrag „Schwitzen statt Sitzen“ machen. Ich werde versuchen, das dann noch in diese Rede einzubringen.
Die gesamte Antwort ist, wie gesagt, umfangreich und legt auch Schwachstellen offen, die wir in der nächsten Zeit beheben wollen. Die Vollzugswirklichkeit insgesamt sieht allerdings anders aus. Es hat sich sehr viel verändert: Überbelegung, eine wachsende Zahl von ausländischen Strafgefangenen, aber auch Aussiedlern und Drogenabhängigen sind Kennzeichen dieses Veränderungsprozesses. Wenn Strafgefangene aus dem geschlossenen Vollzug entweichen, dann hat der Justizsenator oder Justizminister in jenem Land ein Problem. In unserem Land, in Bremen, hat Herr Mäurer dann ein Problem. Das ist auch zu verstehen. Der Strafvollzug ist aber immer nur dann im Gespräch, darauf möchte ich auch noch einmal aufmerksam machen, wenn etwas schiefgeht oder jemand ausgebrochen ist. Es folgen dann populistische Ratschläge in der Presse, aber auch aus dem politischen Raum, wie alles besser zu machen wäre, und in der Öffentlichkeit erkennt man eine leichte Schadenfreude: Da ist schon wieder einer abgehauen!
Hatten wir vor Jahren noch kontinuierlich Ausbrüche aus der Justizvollzugsanstalt, haben wir jetzt ein positives Bild. Ich kann Ihnen versichern, wenn Sie die Antwort auf die Große Anfrage genau gelesen haben, wir hatten im Jahr 2005 keine einzige Entweichung aus dem geschlossenen Vollzug. Das sehe ich positiv, und das ist eine gute Botschaft.
Dies möchte ich positiv hervorheben, weil wir in der Großen Koalition mit der SPD zusammen natür
lich auch für diesen Strafvollzug verantwortlich sind. Trotz der negativen Presse im „Weser-Kurier“ und Kommentaren einiger Journalisten in den Medien sehe ich das also positiv. Viele Menschen wissen überhaupt nichts vom Strafvollzug, meinen aber etwas dazu sagen zu müssen: Straftäter sollen bestraft werden, angemessen, aber mit aller Härte des Gesetzes. Danach erlischt auch das Interesse der Bevölkerung für die einsitzenden Strafgefangenen.
Neben dem Sinn der Strafe als Sanktion, meine sehr geehrten Damen und Herren, als rechtliche Folge einer Straftat, als Genugtuung für die Opfer und als Abschreckung und mahnendes Beispiel für die Allgemeinheit, dient der Strafvollzug aber auch dem Ziel, dass der Gefangene nach seiner Entlassung nicht wieder straffällig wird. Dies erwartet die Bevölkerung von uns, aber auch von den verurteilten Straftätern. Leider, das wissen Sie auch, sieht die Wirklichkeit manchmal anders aus.
Diese Aufgabe im Strafvollzug hat aber in jeder Hinsicht ihren Preis. Wir werden keine Probleme lösen, wenn wir die Strafgefangenen nur wegschließen. Ich glaube, nein, ich bin mir hundertprozentig sicher, ein reiner Verwahrvollzug, in dem der Täter für die Dauer der Haftstrafe nur weggeschlossen und dann plötzlich und ohne Vorbereitung in die Freiheit entlassen wird, enthält ein wesentlich höheres Gefahrenpotenzial und entspricht nicht dem Menschenbild der in dieser Bremischen Bürgerschaft vertretenen demokratisch gewählten Abgeordneten.
Darum, ich komme auch gleich noch einmal darauf zurück, wollen wir nicht nur die Sicherheit, sondern auch den modernen Handlungsvollzug verbessern. Es geht zwar im Strafvollzug um das Erkennen der Schuld, um das Aufarbeiten der Straftat und die Ursachen und die Folgen. Es geht oft um Gewalt in der Familie, um Alkohol, um Drogen, schlechten Umgang, aber auch Arbeitslosigkeit, Schulden, Verstrickungen und so weiter. Viele Häftlinge in unseren Strafanstalten haben keinen Schulabschluss oder keinen Beruf. Auch der Anteil der ausländischen Strafgefangenen liegt seit Jahren bei 25 bis 30 Prozent. Hinzu kommen aufgrund ihrer Herkunft aus den Staaten der ehemaligen Sowjetunion russlanddeutsche Aussiedler mit deutschem Pass. Sie sind nach den türkischen Gefangenen, so sagt es die Antwort auf die Große Anfrage, die zweitgrößte abgeschottete Gruppe. Hier gibt es Sprachprobleme, aber auch straffällige Spontanhandlungen.
Sie hatten vor der Tat keine Arbeit, und die Wahrscheinlichkeit ist doch, dass sie ohne Arbeit nach der Haftentlassung wieder straffällig werden. Hier ist unser Ansatz! Es ist ein Kreis, den wir aufbrechen müssen. Wie schwer es ist, das weiß ich auch, denn der Leiter der Justizvollzugsanstalt, Herr Dr. Otto, hat
uns bei unseren Besuchen darüber berichtet. Darum ist die Arbeit im Strafvollzug so wichtig. Es ist eine unwahrscheinlich wichtige Aufgabe, um die wir uns kümmern müssen. Hinter den morschen – jetzt eine kleine Anspielung, Herr Mäurer! –, zurzeit nicht mehr dem Standard entsprechend vorgeschriebenen Mauern, ich komme später noch einmal darauf zurück, in Oslebshausen, aber auch in Bremerhaven passiert tagtäglich eine harte Arbeit mit hohem Verantwortungsbewusstsein und fast unbemerkt von der Öffentlichkeit.
Unsere Bediensteten werden oftmals bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit gefordert. Wir müssen uns insgesamt verpflichtet fühlen, auch wir hier in der Bremischen Bürgerschaft, dass die Bediensteten in den Vollzugsanstalten, die in der Regel längere Zeit in der Einrichtung verbringen als die einsitzenden Strafgefangenen, nicht zusätzlich unter schwierigen Bedingungen arbeiten. Sie haben auch, wie alle anderen Bediensteten in der Verwaltung, in der Polizei und Feuerwehr, Anspruch auf freundliche Dienst- und Sozialräume. Für diese harte Arbeit möchte ich mich im Namen meiner Fraktion bei allen Bediensteten der Bremer Justizvollzugsanstalten in Bremen und Bremerhaven bedanken.
Ich halte es für wichtig, und wir sollten es uns im Rechtsausschuss zur Gemeinschaftsaufgabe machen, Herr Grotheer, uns zu stellen, den bremischen Strafvollzug gewissermaßen aus einer unbeachteten Grauzone dieser Gesellschaft herauszuholen. Strafgefangene, das sage ich hier noch einmal ganz deutlich, sind keine Aussätzigen. Unsere Gesellschaft wird keine Zukunft haben, wenn sie sich nur als Gesellschaft der Jungen, Dynamischen, Erfolgreichen versteht und Menschen, die nicht in dieses Bild passen, ausgrenzt und möglichst in am Rand liegende Wohnformen drängt, um deren Existenz zu verleugnen. Ich denke da an die Vororte von Paris. Ebenso wie behinderte Mitbürger mitten in das Leben gehören, gehören Strafe und Schuld, gehören Strafgefangene und ihre Resozialisierung mitten in unsere Gesellschaft, mitten in unsere Arbeitswelt, unsere Kirchen, unsere Schulen, und wir müssen auch politisch danach handeln.
Erfolgreiche Resozialisierungsbemühungen sind der beste Beitrag des Strafvollzugs für die Sicherheit der Gesellschaft. Die Rahmenbedingungen im Strafvollzug müssen deshalb so gestaltet werden, dass ein behandlungs- und betreuungsorientierter Vollzug auch tatsächlich möglich ist. Forderungen aus der radikalen Ecke lehnen wir ab! Kerkerhaft bei Wasser und Brot wird es in Bremen nicht geben. Es gibt aber
auch keinen Vollzug, der einem Leben in einem Hotel gleicht. Das wollen wir auch nicht!
Resozialisierung, das wissen wir, funktioniert nicht immer, denn manche Straftäter sind gegen jede Therapie resistent. Nach dem Verständnis der CDU soll es keinen Verwöhnvollzug geben, sondern wir fordern die Mitarbeit des Gefangenen ein. Eine Wiedereingliederung in die Gesellschaft wird aber nur dann keine Schwierigkeiten machen, wenn der Gefangene tatsächlich gewillt ist, sein Leben zu ändern. Wenn er diese Chance nicht nutzt, wird er es auch nicht schaffen, das wissen Sie auch!
Wir stehen zurzeit an einer offenen Tür einer großen Reform der Bundesrepublik Deutschland. Es gibt keine Alternative zu der Modernisierung des deutschen Föderalismus. Wir sind als Land Bremen für die Vollstreckung der Haft bereits jetzt politisch zuständig und auch finanziell zu 100 Prozent. Es ist konsequent, wenn bei uns dann auch die gesetzlichen Rahmenbedingungen für die Verlagerung der Gesetzgebungszuständigkeit für den Strafvollzug auf die Länder geschaffen werden: Unser Land ist bestens vorbereitet.
Ja, wir haben schon die ersten Aufschläge gemacht, Herr Grotheer kann es bestätigen!
Im Jugendstrafvollzugsgesetz haben wir dies schon bewerkstelligt. Das Strafvollzugsgesetz des Bundes von 1976 ist inzwischen in die Jahre gekommen. Da müssen wir aus meiner Sicht viele Änderungen vornehmen. Wenn ich mir den Paragrafen 18 Strafvollzugsgesetz durchlese, da ist zum Beispiel die Mehrfachbelegung von Hafträumen nur in Anstaltsbauten aus der Zeit vor 1977 zulässig. In den modernen Anstalten mit großen räumlichen Voraussetzungen, wie zum Beispiel in Oldenburg – wir waren da einmal und haben es uns angeschaut –, ist die Mehrfachbelegung hingegen untersagt, auch wenn die Inhaftierten dies ausdrücklich wünschen. Ich halte diese Regelung für praxisfremd. Wir sollten dies, wenn es von den Strafgefangenen gewünscht wird, nicht einschränken. Grundsätzlich ist so eine Einzelunterbringung zwar angedacht, es wäre aber, so meine ich, nicht schlimm, wenn wir auch Gemeinschaftsunterkünfte zulassen, wenn es von den Gefangenen gewollt ist.
Nun zu den beiden Anstalten in Bremerhaven und in Bremen! Natürlich wissen wir, dass wir Defizite im Sicherungsbereich haben. Eine Außenmauer mit einer Höhe von teilweise 3,50 Meter ist natürlich nicht gerade das Beste und muss natürlich gemäß Bundesstandard auch auf 6 Meter erhöht werden, Herr Grotheer hat schon darauf hingewiesen. Wir werden dies auch machen, wir werden die Sicherungsmittel verbessern. Ich will das alles nicht wiederholen, Herr Grotheer, darum will ich mich in diesem Bereich ein bisschen kürzer fassen. Natürlich werden wir Kameras einstellen, wir werden auch einen Innenzaun bau
en, und wir werden einiges machen, sodass wir wieder Bundesstandard erreichen.
Wir haben in der Großen Koalition reagiert. Die Planung des Neubaus des Gebäudes „Zentrale Dienste“ steht mit einem Baukostenvolumen von 6,5 Millionen Euro im Mittelpunkt des Sanierungskonzepts. Insgesamt wollen wir bis zum Jahr 2010 etliche Sanierungsmaßnahmen mit einer Gesamtsumme von circa 20 Millionen Euro durchführen. Herr Grotheer hat es bereits alles aufgeführt, darum spare ich es mir. Zusätzlich wird eine Sporthalle gebaut, die Heizungsanlage in Bremerhaven wird saniert und die Blitzschutzanlagen in beiden Anstalten ebenso. Auch das Mobiliar wollen wir in beiden Anstalten erneuern.
Als Bremerhavener bin ich natürlich unwahrscheinlich erfreut, wir haben es ja bereits vor Monaten entschieden, dass die Justizvollzugsanstalt in Bremerhaven weiter Bestand hat, unter anderem auch, weil Bremen gar keine weiteren Haftkapazitäten mehr frei hat. Ich finde, das ist eine gute Sache für Bremerhaven, und ich freue mich darüber. Der Abbau von Haftkapazitäten wäre auch kontraproduktiv, im Schnitt hatten wir im Jahr 2005 immerhin bis zu 600 Strafgefangene. Der bremische Strafvollzug wird auch künftig diesen Herausforderungen im Interesse der Bevölkerung offensiv begegnen. Die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl der Bürgerinnen und Bürger hängen entscheidend von einer verantwortungsbewussten Vollstreckung der von den Gerichten verhängten Freiheitsstrafen ab.
Gefährliche Straftäter werden bei uns sicher verwahrt. Das können Sie natürlich auch nachlesen: 2005, das habe ich gesagt, kein Ausbruch. Natürlich ist dieses Malheur passiert, das war aber nicht in der Strafvollzugsanstalt, sondern das ist im Gericht passiert, dort ist einer geflüchtet. Das passiert nun einmal, es ist nun einmal so gewesen!
Die rechtstreue Bevölkerung hat einen Anspruch darauf, vor weiteren Straftaten gefasster Täter geschützt zu werden. Darum werden wir unsere Anstalten durch diese Maßnahmen, die ich vorhin geschildert habe, noch sicherer machen. In Zeiten der organisierten Kriminalität und einer zunehmenden Gewalt- und Risikobereitschaft, einem Wertabfluss auch bei den Gefangenen, bedeutet dies, dass wir die Anstalten verstärkt gegen Angriffe von außen und Fluchtversuche von innen absichern müssen. Die Zeiten in der Ampel-Koalition sind vorbei. Damals war es in Oslebshausen oder Bremerhaven leichter aus dem Knast herauszukommen als hinein. Sicherheit ist das Markenzeichen der CDU-Vollzugspolitik, und daran werden wir mit unserem Koalitionspartner festhalten.
Wenn keiner flüchtet, dann ist das ein Ergebnis, auf das wir hier in der Großen Koalition stolz sein
können. Das Konzept liegt uns vor, und wir werden dies mit unserem politischen Partner auch weiter verwirklichen. Bremen wird insbesondere nicht die Richtung einschlagen, die Zahl der Gefangenen durch einen Vollstreckungsaufschub künstlich zu senken. Da werden wir nicht mitmachen. Ein Zurückweichen vor der Kriminalität darf es auch im Vollzug der Strafen nicht geben.
Natürlich sehen wir dagegen auch die Haftvermeidungsprojekte positiv – ich werde dazu gleich noch etwas sagen –, es muss aber trotzdem im Vollzug sichergestellt sein, dass alle auf Freiheitsentzug lautenden richterlichen Entscheidungen sofort vollstreckt werden müssen. Die Strafe muss der Tat auf dem Fuß folgen, so ist die Meinung der CDU-Fraktion; eine Konsequenz, die im Interesse des Rechtsfriedens und des Vertrauens der Bürger in einen geordneten Rechtsstaat unabdingbar ist. Sollten hier noch Defizite vorhanden sein, sind diese schnellstens zu beheben, und wir werden sie dann beheben. Wartelisten wären für uns unerträglich, darum muss es auch vorrangige Aufgabe im Justizressort sein, die Anpassung der Haftplatzkapazitäten jetzt bei der Neustrukturierung an die voraussichtliche Entwicklung der Gefangenenzahl zu berücksichtigen.
Kennzeichen bremischer Vollzugspolitik ist, dass wir unseren Worten auch Taten folgen lassen. Haben sich 1998 11 Teilnehmer im beruflichen Bereich qualifiziert, waren es 2005 450 Teilnehmer.
Ja, bitte, Herr Vorsitzender?
Ja, dann werde ich nun zum Schluss kommen! Von September 2005 bis August 2006 nahmen 186 Teilnehmer an Hauptschulkursen teil. Auch im Frauenvollzug werden kontinuierlich Weiterbildungsmaßnahmen angeboten. Eine wichtige Behandlungsmaßnahme im Vollzug ist die Einbindung der Gefangenen zur Ausbildung und zur Arbeit. Durch die Wiederaufnahme der häufig arbeitsentwöhnten Gefangenen von einer geregelten, möglichst den externen Marktverhältnissen entsprechenden Arbeitstätigkeit im Strafvollzug wird ein wichtiger Beitrag zur Resozialisierung geleistet.
Jetzt wollte ich eigentlich noch sehr viel sagen, meine sehr geehrten Damen und Herren, über „Schwitzen statt Sitzen“, aber der Vorsitzende hat mir das Wort genommen. Wenn ich die Möglichkeit habe, gleich noch einmal etwas dazu zu sagen, komme ich gern wieder. – Besten Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich hatte gar nicht gedacht, dass
ich noch einen zweiten Aufschlag habe, aber es ist ja schön, dass es so vereinbart worden ist. Deshalb wollte ich auch noch ein paar Sachen sagen, und zwar zur Thematik „Schwitzen statt Sitzen“. Wir haben ja diesbezüglich einen Antrag eingebracht, den ich auch sehr gut finde. Darum möchte ich auch noch ein paar Worte sagen.
Insgesamt hat ja die Vorschrift über die Abgeltung von Ersatzfreiheitsstrafen durch die freie Arbeit bis vor einigen Jahren bei uns ein Schattendasein geführt, das wissen Sie auch alle. Mit dem Modell „Schwitzen statt Sitzen“ ist es uns aber gelungen, diese Möglichkeit zu einem festen Bestandteil der Strafvollstreckung zu machen. Das entspricht sowohl dem Interesse der Justiz an der Entlastung des Strafvollzugs als auch dem Interesse des Beschuldigten, dem die Freiheitsstrafe erspart bleibt. Ich glaube, hier ist die Brücke Bremen der richtige Schritt. Der Verein Hoppenbank ist dafür als Fachstelle verantwortlich und leistet dort gute Arbeit. Es sind vorhin schon die Zahlen genannt worden, wie viele Tage dort eingespart worden sind. Darauf will ich nicht mehr groß zurückkommen. Es ist eine Unzahl von Tagen durch gemeinnützige Arbeit eingespart worden.
Es muss uns allen ein wichtiges Anliegen sein, die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen durch die Leistung gemeinnütziger Arbeit zu vermeiden. Durch gemeinnützige Arbeit werden die Justizvollzugsanstalten in Bremen und Bremerhaven entlastet, und den Verurteilten bleibt die Haft erspart. Die Allgemeinheit wird dadurch nicht mit zusätzlichem Sicherheitsrisiko belastet, da es sich um Personen handelt, das muss man dabei ganz deutlich sagen, bei denen das Gericht eine Geldstrafe als Sanktion für ausreichend gehalten hat. Hier werden wir noch einmal eine Debatte führen, und zwar dann, wenn die Antwort des Senats vorliegt.
Lassen Sie mich aber auch noch etwas über den offenen Vollzug sagen, denn wenn ich hier schon gerade stehe, dann möchte ich das auch noch debattieren! Der offene Vollzug widerspricht einem in der Gesellschaft weit verbreiteten Bild der Vollzugsanstalten, wonach Gefangene eingeschlossen und abgeschottet untergebracht sind und ihre Strafe dort verbüßen sollen. Dabei wird übersehen, dass die Chance des offenen Vollzugs darin liegt, das Vollzugsziel, nämlich die Wiedereingliederung des Täters in die Gesellschaft, besser zu erreichen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Vollzug dem Gefangenen ein Übungsfeld sozialen Verhaltens gibt, es ihm zur Verfügung stellt und ihn damit zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit führt.
Jetzt kommt ein kleiner Einwand, den ich einfach einmal bringen muss, bloß zur Erinnerung: Am 13. November 1997 wurde in der Sendung „Kontraste“ im ersten Programm ein Bericht über die Justizvollzugsanstalt Oslebshausen gesendet, Überschrift: „Strafvollzug außer Kontrolle – Gefangene übernehmen die Macht im Knast“. Der damalige Anstaltsleiter trat zu
rück. Ich will auch gar nicht näher darauf eingehen, aber ich möchte daran erinnern. Diese Zeiten sind lange Vergangenheit, und wir werden in der Großen Koalition darauf achten, dass sie nie wieder zurückkehren. Wir werden technisch nachrüsten und auch demnächst einen Bundesstandard erhalten.
Leider lassen sich in einer Vollzugsanstalt strafrelevante Vorkommnisse nicht immer verhindern, denn man kann nicht hinter jeden Häftling einen Justizvollzugsbeamten stellen. So ist es auch kaum zu vermeiden, dass 30 Prozent aller Gefangenen drogenabhängig sind. Dass Drogen hineingeschmuggelt werden, ist natürlich nicht das Optimale; es gibt viele Möglichkeiten, aber wir werden alles unternehmen, dies zu unterbinden. Drogenabhängige durchlaufen verschiedene Stationen der Suchtentwicklung. In der JVA werden Angebote für die Suchtberatung vorgehalten. Die Suchtberatung setzt daher auch auf die Hilfestellung einer Motivationsentwicklung bei den Inhaftierten, die diese aus eigener Kraft bisher nicht geleistet haben. Abhängige, die sich vor den Therapieangeboten sperren, können natürlich keine Hilfeleistung bekommen. Alle Angebote und Hilfen der Suchtberatung können nur dann vorgenommen werden, wenn der Häftling auch den Willen dazu zeigt. Trotzdem, so habe ich es mir sagen lassen, sind Rückfälle selbst bei erfolgreicher Behandlung nicht auszuschließen, und darum möchte ich jetzt langsam zum Schluss kommen.
Die Situation des bremischen Strafvollzugs insgesamt ist uns in der Antwort des Senats dargestellt worden. Ich selbst und auch meine Fraktion sind davon überzeugt: Der bremische Strafvollzug hat alle Voraussetzungen, den Auftrag zu erfüllen, rechtsstaatliche Sicherheit zu schaffen. Dies schaffen wir aber nur, wenn wir alle Bediensteten mit ins Boot nehmen. Unrealistische Forderungen haben sie nie gestellt, sondern bei Veränderungsprozessen mit Augenmerk mitgewirkt und dabei zusätzliche Belastungen in Kauf genommen.
Ich bin mir sicher, dass wir auf dem richtigen Weg sind und weiterhin zu gemeinsamen Lösungen im Interesse des bremischen Strafvollzugs kommen. Bei der Neugestaltung des Strafvollzugs wollen wir das Resozialisierungsangebot verbessern, das Konzept des Chancenvollzugs zum zentralen Gestaltungsgrundsatz erheben und dabei konsequent die Eigenverantwortung des Gefangenen einfordern. – Besten Dank, meine Damen und Herren!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Weil es schon sehr spät ist, will ich mich kurz fassen. Ich glaube, es sind auch nur fünf Minuten vorgesehen.
Wir haben über diesen Zwischenbericht, der uns vorliegt, insgesamt über Geoinformationen schon des Öfteren diskutiert. Wir haben eine Große Anfrage gestellt, und wir haben 2005 einen Antrag gestellt und haben jetzt vom Senat den Bericht erhalten. Schon 2004 haben wir mehrmals darauf hingewiesen, wie wichtig dieses System Geodateninformation ist. Die technischen Voraussetzungen im Rahmen der Ländervorhaben Geodateninfrastruktur für Deutschland sind auch weiterentwickelt worden. Der Bericht sagt aus, dass wir nach Einschätzung, wenn wir dieses Geodateninformationssystem hier in Bremen einführen, mit einer Million Euro Kosten rechnen müssen, wenn wir dies allerdings im Alleingang durchführen. Natürlich müssen wir dabei auch bedenken, dass enorme Folgekosten dabei sind.
Von allen Ressorts wird dieses Projekt getragen, aber leider ist es im Haushalt nicht berücksichtigt worden. Das ist schade. Es ist wichtig, eine Geodateninfrastruktur überhaupt zu haben und zu installieren, weil die EU-Richtlinie dies vorgibt, die sich gerade im Gesetzgebungsverfahren befindet. Hier werden alle EU-Mitglieder verpflichtet, den Zugang zu fast allen Geobasisdaten und -fachdaten der Verwaltung über ein Geodateninfrastruktursystem zu realisieren. Darum ist es für mich nicht mehr nachvollziehbar, dass wir auf diesem Gebiet weit zurückliegen, denn der Senat hat bereits im Jahre 2001 die Effekte in der bremischen Verwaltung, aber auch für den Informationszugang für die Bürger und Firmen erkannt.
Der Bericht bestärkt noch einmal die Wichtigkeit dieses Geodatensystems für Bremen, denn als Raumfahrt- und Wissenschaftsstandort geht es um die Nutzung und Aufbereitung von Geodaten für umwelt––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
und sicherheitsrelevante Fragestellungen. Hier können vielfältige Dateninformationen von orbitalen, terrestrischen und maritimen Datensensoren erhoben werden. Ferner ist es noch nicht abzusehen, ob sich aus der neuesten Richtlinie Erlöseinbußen beim Absatz von Geodaten ergeben, da sie in vielen Fällen kostenfrei sein soll. Dies würde sich auch auf unseren Haushalt auswirken, ist aber noch nicht genau absehbar. Es sollte also jedem Bürger die Möglichkeit geben, diese Systeme zu nutzen. Wichtig ist allerdings, dass alle nicht gesetzlich geschützten Daten jedem Bürger, aber auch der Wirtschaft zur Verfügung stehen.
Folgt man dem Bericht, so stellt man fest, dass sich mehrere Länder bei diesen Projekten zusammengeschlossen haben, unter anderem auch, um Kosten einzusparen. Auch Bremen wäre gut beraten, und das ist auch meine Meinung, sich aus Kostengründen in eine Kooperation mit Niedersachsen zu begeben. Allerdings käme dann eine PPP-Lösung nicht in Frage, da Niedersachsen hierzu nicht bereit ist. Sollte es mit Niedersachsen zu einer Zusammenarbeit kommen, würde der Aufbau 2007 zirka 140 000 Euro kosten. Dies ist natürlich viel weniger, und ich würde vorschlagen, dass wir diese Variante nutzen sollten. Wir würden also, wenn es zu einer Zusammenarbeit mit Niedersachsen kommt, enorme Kosten einsparen. Allerdings weil alle Ressorts Nutzen von dieser Einrichtung haben, muss die Finanzierung auch von allen getragen werden.
Ich kann nur sagen, es dauert zu lange, wir müssen hier handeln! Vorteile haben dann auch hier ansässige IT-Unternehmen, die bremische Verwaltung, die Bürger, die kostengünstig Karten und Luftbilder einsehen können. Sie können sich ferner Infrastruktureinrichtungen wie Schulen, Kindergärten oder Straßenbahnanbindungen zeigen lassen. Es wird eine Effektivitätssteigerung in der Wirtschaft und in der Verwaltung erwartet, 5 bis 20 Prozent Einsparung an Arbeitszeit für die Informationsbeschaffung, Einsparung auch in der öffentlichen Verwaltung, weil das Vorhalten von Datenbeständen entfällt.
Kosteneinsparungen auf der Nutzerseite durch kostenfreie Dienste! Rund um die Uhr sind diese Informationen zu erhalten, und man erreicht dadurch eine Beschleunigung von Geschäftsprozessen und Verfahrensabläufen. Weitere positive Effekte sind auch bei der Polizei und bei der Feuerwehr sowie den Katastrophenschutzverbänden zu erzielen.
Dies sind alles Vorteile, die auch in der Mitteilung des Senats ausführlich beantwortet sind. Wenn wir also nicht bald handeln, sind wir auf diesem Gebiet das Schlusslicht in Deutschland. Das wäre nicht gut für den Wirtschaftsstandort Bremen. Aus diesem Grund
brauchen wir schnell dieses Geodateninformationssystem! – Danke!
Frau Senatorin, ist Ihnen bekannt, ob bei diesem Versicherungsschutz, der jetzt abgeschlossen werden soll, die 23 Freiwilligen Feuerwehren, die wir im Lande Bremen unterhalten, dort mit einbezogen sind?
Ich muss mich, weil das gerade hier aufgekommen ist, korrigieren: Es sind nicht die Feuerwehrbeamten, sondern die Freiwilligen.
Es wäre schön, wenn ich das noch einmal erfahren könnte.
Wir fragen den Senat:
Erstens: Wie viele bremische Polizeibeamtinnen und -beamte wurden seit dem Jahr 1995 im Ausland eingesetzt, aufgeteilt nach Nachfragestaaten, und wie hoch war die durchschnittliche Verweildauer?
Zweitens: Auf welcher Rechtsgrundlage erfolgte der Einsatz der Polizeibeamtinnen und -beamten, und welche Aufgaben hatten sie mit welchen Befugnissen?
Drittens: Wie werden die Polizeibeamtinnen und -beamten auf ihre Auslandseinsätze vorbereitet, und wer trägt die Kosten?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Nachdem wir den 27. Jahresbericht abgearbeitet haben, meine Kollegin Frau Winther die Stellungnahme des Ausschusses dazu abgegeben hat und auch der Datenschutzbeauftragte hier Rederecht hatte – was ich persönlich ganz hervorragend finde –, möchte ich auch einige Ausführungen machen.
Ich möchte nicht alles wiederholen, was schon meine Kollegin gesagt hat. Wir haben im Rechtsausschuss ausgiebig über die behördlichen Datenschutzbeauftragten, die elektronische Arbeitszeiterfassung, die Stoffwechsel-Screening bei Neugeborenen und über die Steuerehrlichkeit der Steuerzahler nach den Kontoabrufverfahren gesprochen. Auch die erweiterte Datenbeschaffung durch die GEZ war ein Punkt, den wir ausgiebig behandelt haben. Wir haben dort alles besprochen, aber ich muss ganz ehrlich sein: Wir haben noch nicht alles in trockenen Tüchern, obwohl wir uns schon im Vorjahr mit einigen Punkten beschäftigt haben, aber ich bin mir sicher, wir werden für Lösungen sorgen, und wir werden auch zu Lösungen kommen.
Die Notwendigkeit – das hat auch der Datenschutzbeauftragte noch einmal gesagt – einer parlamentarischen Debatte zeigt, dass der Datenschutz, nachdem wir das Gesetz auf den neuesten Stand gebracht haben, zwar in der Bremer Verwaltung ein anerkanntes Regelungsziel ist, diesem in der Praxis jedoch nicht immer eine angemessene Bedeutung beigemessen wird. Die vordergründigste Aufgabe des Bereichs Datenschutz ist der Schutz personenbezogener Daten vor unbefugter Kenntnisnahme. Neben den immer wieder vorkommenden Nachlässigkeiten im Umgang mit den Daten bergen bestimmte Organisationsformen das Risiko unberechtigter Zugriffe, wie zum Beispiel die Vorschrift der Gebührenfreiheit. Wir haben, glaube ich, zwei oder drei Mal darüber im Rechtsausschuss gesprochen.
Aus den bei der Antragstellung im Original oder in beglaubigter Abschrift vorzulegenden Bescheiden der Sozialleistungsträger, insbesondere beim ALG II, ist eine Vielzahl von Daten ersichtlich, die für das Gebührenbefreiungsverfahren bei der GEZ irrelevant sind, dort aber gleichwohl eingescannt und vorgehalten werden. So sagt es auch der Bericht. Ich finde, dies muss geändert werden. Es kann nicht angehen, dass die Sozialdaten dort hingehen. ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.
Neben dem Schutz vor unbefugter Kenntnisnahme ist der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor der Verwertung veralteter Daten ein zentrales Ziel des Datenschutzes. Das Recht einer jeden Person auf Rehabilitation und Neuanfang muss durch gesetzlich fristgerechte Löschungen von Daten über Verfehlungen, vergleichbar mit den menschlichen Tugenden des Vergessens und Vergebens, gewährleistet sein. Das ist im Strafprozessrecht geregelt, wenn es sich um Justizakten handelt, aber auch im Straßenverkehrsrecht, wenn es um Führerscheine geht, die warum auch immer für einige Zeit gelegentlich abgegeben werden müssen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Datenschutz – der Landesbeauftragte hat darauf hingewiesen – in Form des informationellen Selbstbestimmungsrechts Grundrechtscharakter verliehen. Daraus folgt, dass soweit wie möglich die ohne Zwang ausgesprochene Einwilligung der Betroffenen in die Verarbeitung ihrer Daten oberster Grundsatz sein muss. Gerade die Nutzung neuer Informationstechnik, die mit großen Risiken verbunden ist, bedarf grundsätzlich der Entscheidung der Betroffenen.
Ferner hat das Bundesverfassungsgericht – dies möchte ich noch einmal deutlich auch an die Verwaltung richten – die Existenz der Datenschutzbeauftragten als eine unabdingbare Voraussetzung des rechtmäßigen Umgangs mit personenbezogenen Daten angesehen. Voraussetzung hierfür ist der unbeschränkte und bedingungslose Zugang des Datenschutzbeauftragten zu den Daten sowie zu den Unterlagen über ihre Verarbeitung. Vor diesem Hintergrund verwundert es, dass dort nur wenige Datenschutzlinien, die wir hier im Bremischen Datenschutzgesetz gefordert haben, und auch nur schleppend und nach langen Zeiten der Aufforderung, erfüllt werden. Überhaupt ist in einigen Bereichen die Bereitschaft, mit den Datenschutzbeauftragten zu kooperieren, so stelle ich es fest, in der letzten Zeit gesunken, so dass ich persönlich den Eindruck habe, der Datenschutz wird von einigen nicht mehr so ernst genommen wie vielleicht 1980 oder 1990.
Es sollte Ziel unserer Bremer Politik sein, der Politik der großen Koalition, diese beiden Städte Bremen und Bremerhaven nicht nur zu hervorragenden Standorten für die Informations- und Kommunikationstechnik zu machen, sondern auch Vorbild für menschengerechte Gestaltungen dieser Techniken zu sein. Dass die Informationstechnik und die damit verbundenen Datenschutzprobleme für die Menschen immer undurchschaubarer werden, zeigt, wie wichtig es ist, dass wir die Kontrolle darüber haben müssen. Umso unverständlicher ist es, dass der Datenschutz zu den Gebieten gehört, die man aus haushaltsmäßigen Zwängen nach hinten schiebt. Ob es richtig ist, wird sich später herausstellen.
Ich möchte einen kurzen Abstecher machen! Wir haben ja vereinbart, dass wir das Informationsfreiheitsgesetz, das wir mit unserem Koalitionspartner
beschlossen haben, in Bremen umsetzen werden. Davon bin ich überzeugt. Der bessere Name wäre allerdings Informationszugangsgesetz, denn die Freiheit der Information gibt es auch heute schon in Bremen.
Dieses Gesetz, ich sage es jetzt schon, gibt es nicht zum Nulltarif. Ich gebe auch zu, dass wir es waren, die gegen dieses Gesetz Bedenken geäußert haben, und das ist ja legitim. Wir haben uns aber in der vorigen Legislaturperiode dafür ausgesprochen, die Erfahrungen der anderen Bundesländer abzuwarten. Das haben wir auch getan, und wir werden am Freitag mit dem Medienausschuss und dem Rechtsausschuss eine Anhörung durchführen. Wie schon gesagt, dieses Gesetz ist verabredet, und es befindet sich in der Vorbereitung.
Wenn es dann beschlossen wird, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, bedeutet dies für das Landesamt für Datenschutz ein höheres Arbeitsaufkommen, dies möchte ich hier noch einmal deutlich machen, aber auch die Behörden, die Akten herausgeben müssen, haben mehr Arbeit. Auf jeden Fall habe ich es mir so von einigen Leuten, die auch in diesem Bereich in Brandenburg, Berlin, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen tätig sind, sagen lassen. Wir haben hier aber eine Datenschutzdebatte. Das war auch nur ein kleiner Ausflug, da sich auch der Rechtsausschuss mit diesem Gesetz befassen muss.
Lassen Sie mich aber zum Schluss noch zum Datenschutz zurückkommen! Datenschutz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist Umweltschutz, nur, schmutziges Leitungswasser und verpestete Luft würden wir sofort merken, sie würden uns sofort auffallen. Daten und Informationen hingegen, die unsere sachlichen, persönlichen Verhältnisse, Neigungen und Vorlieben abbilden, ja sogar gegebenenfalls hinter unserem Rücken, also ohne unser konkretes Wissen entstanden sind, lassen sich in mannigfacher Verknüpfung hervorragend für auf uns zugeschnittene Datenprofile auswerten und nutzen, ohne dass wir es merken.
Wenn wir unsere Briefkästen gefüllt vorfinden, und das auch noch, wenn wir im Urlaub waren und dann nach Hause kommen, ist das nur die Spitze eines Eisbergs. Mit der Kreditkarte, vielleicht auch mit der elektronischen Kundenkarte unseres Händlers – nur, um hier noch einmal ein Beispiel anzuführen – erhalten wir drei oder vier Prozent Rabatt. Dafür verzichten wir freiwillig auf jede Diskretion über unser komplettes Konsumverhalten und unsere Zahlungsmoral, denn unsere Daten verhelfen dem Händler nicht nur zu einer umsatzschwellenorientierten lukrativen Bereinigung seines Warensortiments, sondern sie tragen auch dazu bei, dass somit nach und nach für uns nützliche, aber für den Händler wenig profitable Produkte vom Markt verschwinden und nicht mehr verfügbar sind.
Ich möchte an diesem Beispiel deutlich machen: Unser Bremisches Datenschutzgesetz hat drei Funk
tionen: Informationsschutz, Verarbeitungssicherheit geschützter Informationen und Transparenz. Ich glaube also, dass der Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung der Bürger auf Dauer in unserer Gesellschaft eine Wertigkeit haben werden, die zunehmen wird.
Das Angebot von Mobilfunkanwendungen wird ständig erweitert. Immer mehr Dienste können auf dem Handy abgerufen werden. Immer mehr Daten werden ausgetauscht. Dadurch werden neue Freiheiten geschaffen, aber gleichzeitig stellen sie Netzbetreiber und Gerätehersteller vor die Herausforderung, den Schutz und die Sicherheit der Daten zu gewährleisten. Datenschutzfreundliche Techniken sind ein Weg, das Entstehen personenbezogener Daten und ihre Spuren von vornherein zu verhindern oder zumindest auf das unerlässliche Maß zu beschränken.
Im Rechtsausschuss gab es eine gute Zusammenarbeit mit dem Datenschutzbeauftragten und seinen Mitarbeitern. Für die geleistete Arbeit im Datenschutzbereich möchte ich mich im Namen meiner Fraktion auf das Herzlichste bei allen Mitarbeitern des Landesamtes für Datenschutz bedanken.
Ich bin überzeugt, dass es uns in Bremen gelingen wird, das Bewusstsein für die Bedeutung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung für die Informationsgesellschaft nicht nur zu wahren, sondern auch weiter zu fördern. Ich möchte an Sie appellieren, hierzu beizutragen. – Besten Dank!
Wir fragen den Senat: