Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

Meine Damen und Herren, es ist vereinbart worden, diese Wahl gemäß Paragraph 58 unserer Geschäftsordnung als geheime Wahl in Wahlkabinen durchzuführen.

Ich gebe Ihnen jetzt einige Regularien für den Ablauf der Wahl bekannt.

Meine Damen und Herren, die Ausgabe der Stimmzettel und Wahlumschläge erfolgt nach Namensaufruf an dem Tisch rechts neben den Wahlkabinen. Bitte gehen Sie dann mit Ihrem Stimmzettel in eine der beiden Wahlkabinen und vermerken dort Ihre Wahlentscheidung auf dem Stimmzettel!

Sie haben die Möglichkeit, mit Ja, Nein oder Stimmenthaltung zu entscheiden. Fehlt eine Kennzeichnung, gilt die Stimme als nicht abgegeben. Enthält der Stimmzettel mehr Kennzeichnungen als zu Wählende, ist er ungültig. Falten Sie den Stimmzettel und stecken Sie ihn in den mitgegebenen Wahlumschlag! Werfen Sie dann den Umschlag in die Wahlurne!

Ich weise noch darauf hin, dass die Schriftführerinnen Stimmzettel zurückzuweisen haben, die erstens außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder in den Wahlumschlag gelegt wurden, zweitens nicht in den Wahlumschlag gelegt wurden, drittens sich in einem Wahlumschlag befinden, der offensichtlich in einer das Wahlgeheimnis gefährdenden Weise von den übrigen abweicht.

Stimmzettel, die Zusätze oder Kennzeichnungen enthalten, sind ungültig, wenn sie den Willen des Wählers nicht zweifelsfrei erkennen lassen oder die Person des Wählers erkennbar wird.

Sollte sich ein Abgeordneter beim Ausfüllen des Stimmzettels verschreiben, kann er bei den Schriftführerinnen gegen Rückgabe des alten Stimmzettels einen neuen Stimmzettel erhalten.

Wir kommen zur Wahl.

Der Wahlgang ist eröffnet.

Ich rufe jetzt die einzelnen Abgeordneten auf.

(Es folgt der Namensaufruf.)

Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Abgeordneten ihren Stimmzettel abgegeben haben.

Ich stelle fest, dass das offensichtlich der Fall ist.

Damit ist der Wahlgang geschlossen.

Ich bitte jetzt die Schriftführerinnen, die Auszählung vorzunehmen, und unterbreche die Sitzung, bis das Auszählungsergebnis vorliegt.

(Unterbrechung der Sitzung 9.58 Uhr)

Vizepräsendentin Dr. Mathes eröffnet die Sitzung wieder um 10.10 Uhr.

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung der Bürgerschaft interjection: (Landtag) ist wieder eröffnet.

Ich gebe Ihnen nun das Wahlergebnis der Wahl eines Schriftführers bekannt. Zur Wahl stand Herr Herderhorst. Abgegebene Stimmen 79, entsprechend waren auch 79 Stimmzettel ausgegeben. Für Herrn Herderhorst haben mit Ja gestimmt 56, mit Nein 19, Enthaltungen vier.

Meine Damen und Herren, ich stelle damit fest, dass der Abgeordnete Rolf Herderhorst die Mehrheit der Stimmen erreicht hat, die nach Paragraph 9 Absatz 1 der Geschäftsordnung erforderlich ist.

Ich frage den Abgeordneten Rolf Herderhorst, ob er die Wahl annimmt.

(Abg. H e r d e r h o r s t [CDU]: Ja, Frau Präsidentin, ich nehme die Wahl an und be- danke mich! – Beifall)

Ich gratuliere Ihnen zur Wahl und sage Ihnen eine faire und vertrauensvolle Zusammenarbeit im Vorstand zu.

Fragestunde

Für die Fragestunde der Bürgerschaft (Landtag) liegen 14 frist- und formgerecht eingebrachte Anfragen vor. Die erste Anfrage, die sich auf Weiterberechnung von Grundsteuer und Hochwasserschutzbeiträgen an die Mieter in den bremischen Hafengebieten bezieht, und die siebte Anfrage wurden inzwischen von den Fragestellern zurückgezogen.

Die zweite Anfrage bezieht sich auf die Zusammenlegung von Landesmedienanstalten. Die Anfrage ist unterschrieben von dem Abgeordneten Wedler, FDP.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Ich frage den Senat:

Erstens: Wie bewertet der Senat grundsätzlich die Zusammenlegung von Landesmedienanstalten einzelner Bundesländer, insbesondere die geplante Fusion der Hamburger Anstalt für neue Medien, HAM, und der Unabhängigen Landesanstalt für Rundfunk und neue Medien Schleswig-Holstein, ULR, zum Juli 2006?

Zweitens: Hat es eine Einladung der Freien und Hansestadt Hamburg und des Landes SchleswigHolstein gegeben, auch die Bremische Landesmedienanstalt, brema, an dem Fusionsprozess zu beteiligen, und wenn ja, warum ist der Senat dieser Einladung nicht gefolgt?

Drittens: Welche Vor- und Nachteile sieht der Senat hinsichtlich einer Zusammenlegung der Bremischen Landesmedienanstalt mit der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, NLM,und den Landesmedienanstalten weiterer Bundesländer?

Die Anfrage wird beantwortet von Herrn Staatsrat Schulte.

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu Frage eins: Der Senat geht davon aus, dass es Angelegenheit der jeweils betroffenen Länder ist, über Fusionen zu beraten. Da derzeit im Kreis der Länder erörtert wird, ob und gegebenenfalls wie eine Optimierung der Aufsicht über den privaten Rundfunk erreicht werden kann, bleibt aus Sicht des Senats zunächst dieses Ergebnis abzuwarten.

Hinsichtlich einer möglichen Zusammenlegung der Anstalten in Hamburg und Schleswig-Holstein sind zwischen den beiden Ländern weitere Erörterungen verabredet. Entscheidende Voraussetzungen für eine solche Zusammenlegung sind unter anderem die Ähnlichkeiten des Tätigkeitsumfangs oder auch die konkrete Aufgabenwahrnehmung.

Zu Frage zwei: Eine Einladung der Länder Hamburg und Schleswig-Holstein zu einer Beteiligung an dem Prozess hat es nicht gegeben.

Zu Frage drei: Die Länder haben Gespräche über eine Optimierung der Aufsicht über den privaten Rundfunk aufgenommen. Der Senat strebt in den Gesprächen mit der Landesregierung in Hannover eine Intensivierung der bisherigen guten Kooperationen an.

Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe eine weitere Frage zu Frage zwei. Sie sagten, Sie hätten keine Einladung bekommen. Kann man das so verstehen, dass auch nicht angefragt wurde, der Senat also nicht davon informiert und gefragt wurde, ob er sich an dem Prozess beteiligen will? Das ist die erste Zusatzfrage.

Die zweite Frage bezieht sich auf die Landesmedienanstalten. Sie haben eben von den privaten Rundfunkanstalten und so weiter geredet. Ich möchte diese Überlegung der Fusionsbestrebungen auf die Landesmedienanstalten, die wir in den Bundesländern haben, beziehen, die über eine Fusionierung, glaube ich, noch weitere Synergieeffekte, sprich Kosteneinsparungen, haben können. Der Aufgabenkatalog ist, so sehe ich das, vielleicht können Sie dazu auch noch etwas sagen, meines Erachtens identisch, so dass man diese Fusionsgedanken durchaus haben kann.

Ich frage also nach der Anfrage statt nach der Einladung. Ist beim Senat angefragt worden, sich an dem Prozess zu beteiligen?

Bitte, Herr Staatsrat!

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, ich kann dazu wiederholen, eine Anfrage hat es nicht gegeben, selbstverständlich gibt es im Kreis der Länder einen intensiven Austausch, und insofern ist natürlich auch ein Informationsstand da gewesen, aber eine Anfrage von Seiten dieser beiden Länder gegenüber Bremen hat es nicht gegeben.

Zu der anderen Frage muss man sagen, ist es natürlich wie immer bei solchen Zusammenschlüssen. Es gibt als positives Argument auf der einen Seite allgemeine Synergiegesichtspunkte, die Frage, ob man zu schlankeren Verwaltungen kommen kann. Auf der anderen Seite ist jeder derartige Zusammenschluss mit einem Verlust an Gestaltungsmöglichkeiten verbunden. Hier muss man sich dann die konkreten Aufgabenstellungen der Landesmedienanstalten ansehen, und das hieße zum Beispiel, dass in der Frage des Offenen Kanals doch erhebliche Einschränkungen damit verbunden sein könnten. Wie Sie wissen, ist das zum Beispiel in Hamburg schon so geregelt, dass es dort keinen Offenen Kanal mehr gibt. Vor diesem Hintergrund muss aus unserer Sicht doch eine sorgfältige Abwägung erfolgen, ob die Interessen des Landes dann tatsächlich in beidem berücksichtigt werden können.

Herr Wedler, haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Können Sie sich auch Kostenersparnisse vorstellen, die den Rundfunkgebührenzahlern durch einen solchen Zusammenschluss zugute kommen können, und wie hoch könnte ein solcher Finanzvorteil nach Ihrer Meinung sein?

Bitte, Herr Staatsrat!

Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, in einer solchen Frage sind natürlich sehr schwer Prognosen möglich. Es gibt, denke ich, Effekte, die kostensteigernd wirken könnten, und es gibt Effekte, die kostenmindernd wirken könnten. Vor diesem Hintergrund sehe ich mich nicht in der Lage, Ihre Frage mit einer konkreten Zahl zu beantworten.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Ich habe noch eine letzte Zusatzfrage. Das beschäftigt uns hier im Parlament ja ständig, auch heute wieder. Können Sie sich vorstellen, dass die Zusammenlegung von Landesmedienanstalten auch einen Beitrag zum Abbau überflüssiger Bürokratie und zur Abschaffung unnötiger Regelungen darstellt?

Bitte, Herr Staatsrat!