Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, ich glaube, über die Frage, ob die Aufgaben, die von den Landesmedienanstalten wahrgenommen werden, überflüssige Bürokratie darstellen, gibt es unterschiedliche Auffassungen. Ich denke, dass insbesondere die Überwachung und die Zulassung im Bereich des privaten Rundfunks und die Tätigkeiten im Bereich des Offenen Kanals Aufgaben sind, die doch überwiegend als sehr positiv angesehen werden. Deshalb kann ich Ihrer generellen Einschätzung so nicht folgen.
Frau Präsidentin, herzlichen Dank! Herr Staatsrat, ist Ihnen bekannt, dass im Zusammenhang mit den Fusionsüberlegungen die beiden Länder Hamburg und Schleswig-Holstein davon ausgehen, dass es bei den Sockelbeträgen, also der Grundfinanzierung der Landesmedienanstalten, keine Abstriche geben soll, so dass also beide nur mit dem gleichen Budget fusionieren wollen? Macht es dann Sinn, die Frage des Abgeordneten Wedler mit Effizienz zu beurteilen? Ist Ihnen das bekannt, dass Hamburg und Schleswig-Holstein gern die festen Beträge weiter haben möchten, aber sich dann die Frage mit der Fusion stellt?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, die Annahme trifft zu, das ist auch unser Informationsstand. Das würde natürlich bedeuten, wenn die Sockelbeträge erhalten bleiben, dass sich an den Gesamtbelastungen nichts verändert. Die Frage ist, ob unter diesen Voraussetzungen dann überhaupt eine Fusion zustande kommen wird.
Darüber hinaus ist bestimmt dem Senat bekannt, dass gerade die Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten im Oktober des letzten Jahres sich sehr intensiv über mögliche Kooperationen und eine mögliche Verschiebung von Aufgaben über die Länder Gedanken gemacht hat. Selbst die Landesmedienanstalten überlegen ja, wie weit man innerhalb der Medienanstalten der jeweiligen Länder effizient arbeiten kann. Ist dem Senat die Diskussion der Landesmedienanstalten bekannt, die sich also gerade dafür aussprechen, bestimmte
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, diese Überlegungen der Direktoren der Landesmedienanstalten sind bekannt. Sie werden im Kreis der Länder diskutiert, und wir werden Anfang Februar in der Rundfunkkommission der Länder weiter über diese Vorschläge beraten. Sie werden insgesamt von uns als ein positiver Ansatz bewertet.
Eine letzte Frage! Ihnen, Herr Staatsrat, ist es wahrscheinlich noch nicht ganz so bekannt, aber wahrscheinlich hat Ihr Haus Ihnen das gesagt, dass es schon gute Kooperationen zwischen den Landesmedienanstalten in Niedersachsen und Bremen gibt. Ich gehe davon aus, so ist Ihre Antwort, dass die Kooperation der Medienanstalten Niedersachsen und Bremen weiter intensiviert werden muss und damit der Bürgerrundfunk als ein Teil der Landesmedienanstalten, aber die Aufgaben erhalten bleiben. Ist das die Strategie des Landes Bremen, Kooperation vor möglicherweise Zusammenlegung?
Frau Präsidentin, Herr Abgeordneter, ich kann diese Grundlinie als Linie des Senats so bestätigen. Sie deckt sich auch mit dem, was ich unter Frage drei auf die Anfrage des Fragestellers geantwortet habe.
Herr Staatsrat, gestatten Sie eine weitere Zusatzfrage der Abgeordneten Frau Stahmann? – Bitte, Frau Stahmann!
Danke schön, Frau Präsidentin! Herr Staatsrat, könnten Sie noch einmal konkret ausführen, welche intensiveren Kooperationen mit Niedersachsen aus Sicht des Landes Bremen denkbar wären?
Im Grundsatz muss man die gesamte Aufgabenpalette der Landesmedienanstalten ansehen. Das ist ja auch das, was auf der Basis des Vorschlags der Direktoren der Landesmedienanstalten diskutiert wird, also die Frage, gibt es auf der Ebene der Zulassung von privaten Rundfunkveranstal
ter Möglichkeiten der besseren Abstellung und der Arbeitsteilung, gibt es Möglichkeiten bei der Überwachung. Ich denke, man muss die ganze Palette der Themen hier ansehen und prüfen, wo man zu einer Übereinstimmung kommt. Dieser Prozess ist im Gang, muss aber natürlich mit dem bundesweiten Prozess koordiniert werden.
Herr Staatsrat, ist dem Senat bekannt, dass aus der Stadt Hamburg gerade aus dem Bereich der Filmförderung große Bedenken zu einem Zusammenschluss mit dem Land Schleswig-Holstein in dieser Frage geäußert werden?
Ja, aber ich denke, das ist eine Frage, die Hamburg und Schleswig-Holstein miteinander klären müssen.
Herr Schildt hat ja angesprochen, dass Hamburg und Schleswig-Holstein sich zusammenschließen möchten unter der Bedingung, dass ihr Sockelbetrag jedes Landes auch in voller Höhe erhalten bleibt. Welche Position nimmt der Senat in dieser Frage ein?
Der Senat hat sich damit noch nicht abschließend befasst, und er wird da den Diskussionsprozess, den es unter den Ländern dazu gibt, sicherlich weiter begleiten und sich auch im Wege der norddeutschen Zusammenarbeit noch weiter mit den anderen norddeutschen Ländern abstimmen.
Damit kommen wir jetzt zur dritten Anfrage. Sie trägt den Titel „Entwicklung der Verordnungszahlen bei der Hormonvergabe im Land Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Hoch, Frau Linnert und Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen.
Erstens: Wie haben sich – nachdem in den letzten Jahren immer deutlicher wird, dass die Vergabe von Hormonen in den Wechseljahren auch große Risiken für die betroffenen Frauen in sich birgt – die Verordnungszahlen für Hormontherapie/Hormongaben für das Bundesland Bremen im Jahr 2004 entwickelt?
Zweitens: Wie beurteilt der Senat die vorstehend genannte Entwicklung der Verordnungszahlen, und sieht er hier Handlungsbedarf für sich?
Zu Frage eins: Im Land Bremen sind die Verordnungen von Hormonpräparaten zur postmenopausalen Hormontherapie von 122 Tagesdosen im Jahr 2003 auf 71 Tagesdosen im Jahr 2004 zurückgegangen. Dabei handelt es sich um eine Abnahme der Verordnungen um 42 Prozent. Im Bund ging die Zahl der Verordnungen im gleichen Zeitraum von 92 auf 62 Tagesdosen zurück, was einer Abnahme um 33 Prozent entspricht.
Die genannten Mengen beziehen sich auf die Menge an verordneten Tagesdosen bezogen auf die Anzahl von GKV-versicherten Frauen, die über 40 Jahre alt sind. Die Angabe für das Land Bremen von 122 Tagesdosen je 1000 Frauen im Jahr 2003 beispielsweise bedeutet, dass die Menge ausreicht, um 122 von 1000 Frauen in dieser Altersgruppe in Bremen täglich mit Hormonen zu versorgen.
Zu Frage zwei: Die Verordnungen im Land Bremen sind von 2003 auf 2004 um neun Prozentpunkte stärker zurückgegangen als im Bundesgebiet, auch wenn dies von einem höheren Ausgangswert aus geschah. Für eine darüber hinausgehende Beurteilung der Entwicklung, insbesondere für Aussagen zu einem eventuell geänderten Verordnungsverhalten der Ärzte, fehlen dem Senat jedoch weitergehende Daten.
Die in der Antwort zu Frage eins genannten Daten geben keine Auskunft darüber, ob die verordneten Mittel tatsächlich in Dauertherapie oder nur vorübergehend verordnet wurden. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass zu Beginn des Jahres 2004 das GKVModernisierungsgesetz in Kraft getreten ist. Das kann auch bei der Hormontherapie zu dem bei den Arzneimittelverordnungen allgemein beobachteten Vorzieheffekt, aber auch zu einem insgesamt geänderten Inanspruchnahmeverhalten – bedingt durch die Praxisgebühr – geführt haben. Insgesamt sieht der Senat zu dieser Frage zurzeit keinen weiteren Handlungsbedarf. – Soweit die Antwort des Senats!
Frau Senatorin, teilen Sie meine Auffassung, dass es zwar positiv ist, dass die Verordnungen prozentual abgenommen haben, aber dass es immer noch eine hohe Zahl ist, wenn 122 Frauen von 1000 Frauen Hormone bekommen?
Die Zahl ist ja gesunken. Ich teile aber diese grundsätzliche Kritik. Wir sind uns sicherlich darüber einig, dass dieser Trend, der sich über Jahre hier in der deutschen Republik verfestigt, die Hormontherapie als das Allheilmittel für Frauen der Altersgruppe anzubieten, hochproblematisch ist. Da gibt es natürlich bestimmte Entwicklungen, die diesen Prozess gefördert haben. Es ist problematisch.
Da hat sich aber sehr viel getan, was die Sensibilisierung zu diesem Thema betrifft. Wir haben in Bremen und Bremerhaven auch sehr viel an Aufklärungsarbeit geleistet. Das ist bei den Frauen angekommen. Die Frauen setzen sich kritischer mit dem Thema auseinander und sind auch kritischer in Gesprächen mit Ärztinnen und Ärzten. Aber auch die Ärzte haben das Thema doch deutlich kritischer für sich entdeckt und bieten Fortbildungsveranstaltungen an. Die Zahlen der Rückgänge, die immer noch nicht zufriedenstellend sind, zeigen aber, dass das angekommen ist, dass da Bewegung in dem Thema ist.
Frau Senatorin, Sie haben gesagt, dass Ihnen keine Daten über das Verordnungsverhalten von Ärzten vorliegen. Führen Kassen darüber Statistiken? Gerade das wäre ja auch ein interessanter Indikator, ob da wirklich eine Bewusstseinsänderung erfolgt ist oder nicht.