Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

Herr Senator, vielen Dank, dass Sie sich die Zeit noch nehmen! Sie schauen schon auf die Uhr, aber trotzdem möchte ich noch zwei Fragen loswerden. Die erste Frage: Können Sie den Eindruck, den ich nach diesen Diskussionen über diese Veränderungen, die Sie planen, habe, bestätigen, dass die Gewichtung zwischen den Hochschulen, zwischen einerseits der Universität und andererseits den anderen Hochschulen, sich verändern wird? Wie bringen Sie das zusammen mit der anderen Aussage, dass die Fachhochschulen, die Hochschulen im Verhältnis zur Universität eigentlich gestärkt werden sollen?

Bitte, Herr Senator!

Diesen Eindruck kann ich nicht nachvollziehen, um gleich die Frage zu beantworten! Wir haben in den letzten Jahren, übrigens mit großer Solidarität der Universität, die Hochschulen gestärkt. Das können Sie anhand der Daten und Fakten nachprüfen. Wir haben die Hochschulen bewusst gestärkt, und Ihr Eindruck ist insofern falsch.

Ich glaube, dass es auch grundsätzlich falsch wäre, nur in die Universitätsforschung zu investieren und die Hochschulen, die ja schwerpunktmäßig in der

Lehre arbeiten, zu vernachlässigen. Deshalb war ich gestern auch etwas erstaunt über die Reaktion des Pressesprechers der Hochschule und habe diesbezüglich schon nachgefragt. Das war nicht sehr zielführend, was ich dort aus der Hochschule gehört habe.

Ansonsten kann ich das nur noch einmal bestärken, was ich gesagt habe. Die Hochschulen, übrigens auch die Hochschule in Bremerhaven, gehen einen hervorragenden Weg. Sie sind kreativ, sie gehen neue Studiengänge an mit großem Erfolg. Die Studierendenzahlen wachsen auch gerade in Bremerhaven, das ist sehr erfreulich. Es gibt überhaupt keinen Anlass, jetzt nur auf die Universität zu setzen, sondern man muss das sehr gut in gutem Ausgleich machen. Alle haben aber unter der dramatischen Haushaltsnot zu leiden, deshalb gilt das nicht nur für die Universität, das gilt auch für die Hochschulen.

Zusatzfrage? – Bitte sehr!

Sie sagten rückblickend, dass Sie die Hochschulen im Verhältnis zur Universität gestärkt haben. Meine Frage war aber vorausblickend gedacht. Wir müssen ja sparen, Sie haben das 100Millionen-Loch erklärt, jetzt diese Einsparquoten, dadurch verändern Sie ja die Gewichtung der verschiedenen Hochschulen. Das ist mein Eindruck gewesen aus diesen Überlegungen und aus den Zahlenwerken, die man da so mitbekommen hat, dass sich hier die Gewichtung tatsächlich zu Lasten der Hochschulen und damit auch sogar zu Lasten der Hochschule Bremerhaven verändert. Den Eindruck habe ich, vielleicht kann man das ja, wenn man das konkrete und endgültige Papier hat, dann hier noch einmal korrigieren.

Eine andere Frage habe ich noch. Sie sagten, Sie wollen mit diesem Konzept oder Papier in den Senat, nachdem Sie das mit den Hochschulen abgesprochen haben. Dann wollen Sie in die Deputation gehen. Ist dann überhaupt noch die Möglichkeit für uns in der Deputation gegeben, nachdem es so weit festgezurrt ist, dass es da noch Veränderungen geben kann?

Bitte, Herr Senator!

Ich sage es noch einmal, Ihr Eindruck ist falsch. Ich habe gerade eben das Arbeitspapier noch einmal diesbezüglich angeschaut. Die Situation zum Beispiel an der Hochschule in Bremen geht im Bereich der Personalzielzahlen von 173 zurzeit aus, in 2005. Der neue HGP IV, wie wir ihn uns vorstellen können, geht von 186 Hochschullehrern aus, also eine geringfügige Aufstockung im HGP IV bis 2015. Im alten HGP IV waren 246 Hochschullehrerstellen vorgesehen. Da sehen Sie, diese sehr positive Entwicklung, die wir erhofft hatten, können wir nicht durchziehen.

Das Gleiche gilt im ähnlichen Rahmen für die Hochschule Bremerhaven. Ich sage eine Zahl, 67 sind es 2005, 2015 sollen es 73 werden, also eine leichte Steigerung. An der Universität ist es aber rückläufig. Genau der andere Weg ist richtig. Ihr Eindruck ist also ganz falsch. Wir wollen jetzt nicht etwa allein die Universität stärken, sondern wir wollen die Hochschulen geringer nach oben fahren. An der Universität sind wir leider gezwungen, das entsprechend zu reduzieren. Das alles ist aber noch nicht verbindlich, sondern das befindet sich im Augenblick in der Diskussion.

Herr Wedler, haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte!

Die letzte Frage betraf die Gestaltungsmöglichkeiten der Deputation!

Bitte, Herr Senator!

Entschuldigung, ich habe durch die vielen Zahlen vergessen, das zu beantworten. Herr Wedler, Sie wissen, dass wir darauf setzen, im Senat Konsens zu finden, nicht nur unter uns, das ist eher leicht in dieser Frage, sondern Konsens mit den Betroffenen in den Hochschulen und Universitäten. Ich finde, wenn es uns gelingt, angesichts dieser dramatischen Lage die Hochschulen so zu strukturieren und aufzubauen und ihre Vorschläge zu berücksichtigen, dann wäre das wunderbar. Wenn es uns gelingt, jetzt nicht einen Massenaufschrei zu erregen, sondern hier einen Konsens mit den Hochschulen zu finden, dann bin ich ganz sicher, dass der Senat diesem ausgearbeiteten Vorschlag zustimmen können wird, wenn es im Rahmen der Finanzierbarkeit bleibt, dann bin ich auch ganz sicher, dass die Wissenschaftsdeputation einstimmig dem dann auch zustimmen wird.

(Abg. Frau S c h ö n [Bündnis 90/Die Grünen]: Das glaube ich nicht!)

Herr Senator, erlauben Sie der Abgeordneten Frau Busch auch noch eine Frage! – Bitte!

Herr Senator, zur Klarstellung: Können Sie noch einmal bestätigen, dass die Einsparquote von 100 Millionen Euro nicht Ihre Erfindung war, sondern Ergebnis des Koalitionsausschusses?

Bitte, Herr Senator!

Ich bin dankbar, dass Sie das noch einmal so ausdrücklich sagen. Ich hatte in meiner Rede schon zweimal versucht, das deutlich zu machen. Wir sind aufgrund der Rahmenbedingungen gezwungen, das umzusetzen, und es ist kein Vergnügen.

Zusatzfrage? – Bitte, Frau Busch!

Stimmen Sie mir zu, dass es eigentlich keine der Hochschulen verdient hätte, überhaupt eine Kürzung zu erfahren, weil sie so gute Arbeit leisten, aber dass wir vor einem erheblichen Abwägungsprozess stehen, um alle Anforderungen des Landes, das wir ja bleiben wollen, wie ich das von allen Fraktionen auch erfahren habe, mit der erfolgreichen Wissenschaftspolitik hinzubekommen?

Bitte, Herr Senator!

Das ist völlig richtig! Es gibt dazu keine Alternativen, ich kann es ausdrücklich noch einmal bestätigen. Die Arbeit, die ich in den Hochschulen, übrigens in ihrer Autonomie, erlebe – wir lassen die Hochschulen ja sehr frei arbeiten, und das ist richtig so –, die Kontrakte, die wir mit den Hochschulen gemacht haben, sind absolut zielführend, sonst hätten wir nicht diesen sensationellen Erfolg erzielen können. Diesen Weg müssen wir unbedingt vertrauensvoll und zielgerichtet weiter fortsetzen.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Herr Senator Lemke! Ich sehe keine weiteren Fragen.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift „Verlängerte Ladenöffnungszeiten zur Fußballweltmeisterschaft 2006 auch in Bremen“. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Winther, Peters, Gerling, Perschau und Fraktion der CDU.

Bitte, Frau Abgeordnete Winther!

Wir fragen den Senat:

Welche Bundesländer planen Lockerungen der geltenden Ladenschlussregelungen anlässlich der Fußballweltmeisterschaft vom 9. Juni bis zum 9. Juli 2006, und um welche Art der Abweichung von den bestehenden Regelungen handelt es sich dabei?

Inwieweit plant der Senat, insbesondere vor dem Hintergrund der in Hamburg und Hannover stattfindenden Spiele der Fußballweltmeisterschaft, ebenfalls eine Lockerung der Ladenschlussregelungen im Lande Bremen für den Zeitraum der Fußballweltmeisterschaft?

Auf welcher rechtlichen Grundlage könnte eine Lockerung der bestehenden Ladenschlussregelung erfolgen?

Die Anfrage wird beantwortet von Frau Senatorin Röpke.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Die für den Ladenschluss zuständigen obersten Landesbehörden sind sich darüber einig, dass Sonderregelungen aufgrund der Fußball-WM 2006 für die Spielorte und gegebenenfalls für angrenzende Regionen geschaffen werden sollten.

Auf der Grundlage des geltenden Bundesgesetzes käme als Ausnahmetatbestand dafür nur Paragraph 23 Ladenschlussgesetz in Frage. Danach müsste die Ausnahme im öffentlichen Interesse dringend erforderlich sein, und die in den Ländern jeweils zuständigen Behörden müssten Allgemeinverfügungen erlassen. Für diesen Fall hat der von allen Ländern gebildete Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik Rahmenbedingungen für die Ladenöffnung aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten, eingegrenzt auf den Einzugsbereich des Spielortes, empfohlen. Die Empfehlungen beziehen sich sowohl auf die werktägliche als auch auf die sonntägliche Öffnung.

Ein großer Teil der Länder hält Paragraph 23 Ladenschlussgesetz nicht für die geeignete Rechtsgrundlage für erweiterte Ladenöffnungszeiten aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft. Daher hat der Bundesrat mit Zustimmung der Freien Hansestadt Bremen im Juni 2005 die Bundesregierung aufgefordert, Rechtssicherheit zu schaffen und in das Ladenschlussgesetz eine Regelung aufzunehmen, die die Länder in die Lage versetzt, für Großveranstaltungen Ausnahmen festzulegen.

Da eine Änderung des Ladenschlussgesetzes bisher nicht erfolgt ist, haben inzwischen Hessen und Berlin Allgemeinverfügungen für den Zeitraum der Fußballweltmeisterschaft erlassen und einen Rahmen geschaffen. Hessen erlaubt eine Öffnung der Läden an Werktagen rund um die Uhr, Berlin lediglich von sechs bis 24 Uhr. An den Sonntagen ist in beiden Ländern das Einkaufen von 14 bis 20 Uhr erlaubt. In Hessen findet nun eine Diskussion im Einzelhandel statt, wie mit den erweiterten Möglichkeiten umgegangen werden soll. In Frankfurt – Austragungsort – haben Vertreter des Einzelhandels eine Öffnung montags bis samstags bis 22 Uhr und sonntags von 14 bis 20 Uhr empfohlen.

In Hamburg und Hannover finden jeweils fünf Spiele an Werktagen statt, an den Sonntagen findet in beiden Städten kein Spiel statt. Sowohl Hamburg als auch Niedersachsen haben noch keine Entscheidung getroffen, ob es eine Erweiterung der Ladenöffnungszeiten geben wird. In Niedersachsen ist die Zuständigkeit für Ausnahmen nach Paragraph 23 Ladenschlussgesetz den Kommunen übertragen worden. Daher kann dort in einzelnen Gemeinden sehr kurzfristig eine Freigabe erfolgen; eine einheitliche Regelung für Niedersachsen ist nicht zu erwarten.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales steht als zuständige oberste Landesbehörde weiterhin in engem Kontakt mit den anderen Län

dern und dem Einzelhandelsverband. Der Senat hält an seiner schon im Juni 2005 festgelegten Auffassung fest, dass eine bundeseinheitliche Sonderregelung für erweiterte Ladenöffnungszeiten aus Anlass der Fußballweltmeisterschaft notwendig ist. Um eine Benachteiligung des Einzelhandels im Land Bremen zu vermeiden, wird der Senat dafür eintreten und entsprechende Vorschläge entwickeln, dass die Ladenöffnungszeiten in Bremen und Bremerhaven der oberzentralen Bedeutung beider Städte auch während der Fußballweltmeisterschaft gerecht werden. – Soweit die Antwort des Senats!

Frau Winther, ich sehe, Sie haben eine Nachfrage. – Bitte sehr!

Der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit hat den Ländern am 23. November 2005 mitgeteilt, dass die Empfehlungen des Ausschusses, aus denen Sie eben zitiert haben, nur empfehlenden Charakter haben, aber keinen zwingenden, und hat selbst mitgeteilt, dass auf dem Boden des geltenden Rechts eigenständige Regelungen in den Ländern erlassen werden können. Das Bundeswirtschaftsministerium empfiehlt außerdem ausdrücklich, baldmöglichst Maßnahmen auf Landesebene zu beschließen. Dies widerspricht Ihrer Forderung nach einer Sonderregelung durch den Bund. Wie wollen Sie diesen Widerspruch auflösen? Ganz konkret: Welche Vorschläge wollen Sie denn auf welcher Rechtsgrundlage machen?

Bitte, Frau Senatorin!

Also, einen Widerspruch sehe ich da nicht. Wir sind, das habe ich ja ausgeführt, nicht allein mit unserer Auffassung, dass wir dort auch den Bund in der Pflicht sehen, eine bundeseinheitliche Sonderregelung zu treffen. Wir haben eine Bundesratsinitiative ergriffen, gemeinsam mit anderen Ländern, und ich habe ausgeführt, dass das auch die Position der anderen Länder ist. Es wäre wirklich sehr hilfreich, wenn wir dafür eine bundeseinheitliche Regelung hätten, nach der dann auch alle Länder Rechtssicherheit haben.

Das, was Sie zitiert haben, was der Bundesminister geschrieben hat, sagt ja, dass es auf dem Boden der rechtlichen Regelung basieren soll. Das genau ist der Haken an dieser ganzen Geschichte. Das habe ich ja vorgetragen, dass diese Möglichkeit nach Paragraph 23 in den Ländern sehr umstritten ist. Es gibt Rechtsprechung, die in der Vergangenheit genau in diesen Fällen große Vorbehalte formuliert hat, eine restriktive Rechtsprechung. Zum Beispiel hat in Magdeburg, als dort die Bundesgartenschau veranstaltet wurde – ich meine, das ist ja nun auch ein bundesweites Event –, das dortige OVG Sachsen-Anhalt die Allgemeinverfügung ausgehebelt. Das zeigt uns,

dass wir uns hier auf schwierigem rechtlichen Terrain bewegen.

Ich habe aber auch ausgeführt, dass wir, Bremen und Bremerhaven, in der Situation, gerade mit Blick auf Niedersachsen und Hamburg, auf jeden Fall nicht ins Hintertreffen kommen, sondern dass wir uns dort, genau wie Niedersachsen und Hamburg, in die Situation begeben wollen, dass wir eine Öffnung erreichen wollen, um keinen Nachteil für beide Städte zu erleiden. Ich habe auch ausgeführt, dass sowohl Niedersachsen als auch Hamburg noch keine Regelung getroffen haben.

Sie haben als eifrige Leserinnen und Leser des „Weser-Kurier“ sicherlich auch zur Kenntnis genommen, wie sich der Einzelhandel hier positioniert. Es ist ja keine neue Erkenntnis, dass gerade der Einzelhandel auch sehr skeptisch einer durchgängigen Ladenöffnung gegenübersteht, das haben die Vertreter des Einzelhandels ja sehr eingängig formuliert. Sie haben auch gesagt, dass wir uns daran orientieren müssen, was Niedersachsen entscheidet. Danach will sich dann auch der Einzelhandel in Bremen aufstellen.

Haben Sie eine weitere Zusatzfrage? – Bitte sehr!