Wir kommen daher zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in erster Lesung.
Wer das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen, Drucksache 16/ 784, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung an einen nichtständigen Ausschuss zu überweisen. Interfraktionell ist vereinbart worden, dass dieser Ausschuss aus fünf Mitgliedern und fünf stellvertretenden Mitgliedern bestehen soll.
Wir kommen daher zur Abstimmung über die Einsetzung des Ausschusses sowie zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder.
Wer der Einsetzung des nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Weil die Bürgerschaft (Landtag) gemäß Artikel 125 der Landesverfassung Anträge auf Verfassungsänderung nach der ersten Lesung zu überweisen hat, lasse ich jetzt über die Überweisung abstimmen.
Wer der Überweisung des Gesetzes zur Änderung der Landesverfassung mit der Drucksachen-Nummer 16/784 an den soeben eingesetzten Ausschuss nach Artikel 125 der Landesverfassung seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Ich stelle fest, die Bürgerschaft (Landtag) überweist den Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den nichtständigen Ausschuss gemäß Artikel 125 der Landesverfassung.
Jetzt lasse ich über das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des
Gemäß Paragraph 51 Absatz 7 unserer Geschäftsordnung lasse ich zuerst über den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 16/ 831, abstimmen.
Wer dem Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/831 seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Nun lasse ich über das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes abstimmen.
Wer das Gesetz zur Anpassung des Landesrechts an das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes, Drucksache 16/822, in erster Lesung beschließen möchte, den bitte ich um das Handzeichen!
Im Übrigen nimmt die Bürgerschaft (Landtag) von dem Bericht des Rechtsausschusses, Drucksache 16/ 784, Kenntnis.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Thema Bürokratieabbau in der Pflege begleitet uns seit Januar des vergangenen Jahres. Es ist ein wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem runden Tisch Pflege in Berlin, der parallel hierzu verläuft. Wir haben damals einen Bericht vom Senat