Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

Dazu sage ich: Wir waren als SPD bereit, auch hier den Vorschlägen zu folgen, die von den Grünen initiiert worden sind. Von der CDU gab es Bedenken mit dem Argument, es könne hier Kosten verursachen, die man vermeiden müsse angesichts unserer Finanzsituation. Wir haben uns dann damit einverstanden erklärt – im Interesse einer Gesamtregelung –, dies mit der Ausnahme der Beihilferegelung mitzutragen.

Wir sagen dazu: Das, was wir beschließen wollen, ist keine endgültige Regelung für alle Zeit, sondern wir werden sicherlich Gelegenheit haben, über dieses Thema noch erneut zu diskutieren, und wollen dann die nächste Gelegenheit nutzen, die es gibt, um auch hier eine Änderung herbeizuführen. Wir vertrauen auch insoweit darauf, dass es im politischen Leben Lernprozesse gibt und dass diese auch weitergehen.

Es ist, ich will das überhaupt nicht zu einem großen Problem machen, eine Regelung, die nur einen ganz kleinen Personenkreis betreffen könnte. Uns hat der Lesben- und Schwulenverband darauf hingewiesen, dass es in Bremen 187 Eingetragene Lebenspartnerschaften gibt. Davon sind einige wenige aufgelöst worden, so dass etwa 360 Lebenspartner verbleiben. Betroffen sein könnten in Bezug auf die Beihilferegelung nur solche Partnerschaften, bei denen der eine als Beamter oder Beamtin im öffentlichen Dienst ist und der oder die andere keine Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung hat. Das macht deutlich: Es ist ein ganz kleiner Kreis, um den es hier gehen kann, von daher ist das kein großes Problem, vor allem aber keines, an dem eine Beschlussfassung in der Bremischen Bürgerschaft scheitern sollte.

Wir finden auch die Argumente, die gegen diese Ausnahme hier vorgebracht werden, nicht zwingend. Es ist gesagt worden, wir verstießen damit, dass wir die Beihilferegelung nicht mit aufnehmen, gegen die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Es wird gesagt, hier bestehe ein Wertungswiderspruch zwischen den Regelungen in der gesetzlichen Krankenversicherung und einer Richtlinie der Europäischen Union. Dazu sagen wir: Mit diesen Fragen hat sich bereits das Verwaltungsgericht in Schleswig in einem anderen Zusammenhang beschäftigt. Das Verwaltungsgericht Schleswig hat dies anders gesehen und hält das, was wir hier vorlegen, für zulässig, und deshalb sollten wir dies auch so umsetzen.

Wir vollziehen mit dem, was wir hier vorgelegt haben, auf Landesebene das, was Rot-Grün auf Bundesebene beschlossen hat und wozu es mittlerweile auf Bundesebene einen breiten Konsens gibt. Wir finden es gut, dass auf diesem schwierigen Politikfeld ein solch breiter gesellschaftlicher Konsens gefunden worden ist, und wir bitten deshalb um Zustimmung zu den Vorschlägen, die mit der Mehrheit der Koalition im Rechtsausschuss verabschiedet worden sind. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Knäpper.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass ich hier stehe, liegt ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

daran, Sie wissen es alle, gerade dieses Partnerschaftsgesetz hat meine Kollegin Frau Hannken begleitet. Sie ist in Berlin, und jetzt müssen Sie mit mir vorlieb nehmen!

(Abg. Frau B e r k [SPD]: Das ertragen wir aber!)

Das ertragen Sie, gut! Das ist schon einmal unwahrscheinlich gut!

(Beifall bei der CDU)

Wir haben heute das Gesetz zur Anwendung des Landesrechts bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft des Bundes zu debattieren. Gestatten Sie mir aber vorweg ein paar Worte zur Einführung! In der Geschichte der Menschheit ist es bisher immer so gewesen, dass es Menschen mit gleichgeschlechtlicher Ausrichtung immer gegeben hat, und in den verschiedenen Kulturen sind diese Menschen verfolgt und diskriminiert worden. Ich erinnere noch an die jüngste Vergangenheit im Dritten Reich. Obwohl ich persönlich, ich kann das hier noch einmal deutlich sagen, für ein Zusammenleben das weibliche Geschlecht gewählt habe und das auch weiterhin vorziehen werde, vor allen Dingen dann, wenn ich all die schönen Frauen hier sehe,

(Beifall bei der CDU)

gehört die sexuelle Ausrichtung und die damit verbundene Lebensform einer Person zur persönlichen Freiheit, die bei uns in Deutschland von der Verfassung geschützt ist. Auch die letzten Spuren, Herr Grotheer hat gerade schon darauf hingewiesen, einer Diskriminierung der Homosexualität wurden vor Jahren aus dem Strafgesetzbuch gestrichen.

Durch das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes vom 16. Februar 2001 und die Angleichung 2004 ist die Eingetragene Lebenspartnerschaft als eigenes rechtliches Institut für gleichgeschlechtliche Paare eingeführt worden. Die Eingetragene Lebenspartnerschaft ist grundsätzlich auf Lebenszeit angelegt. Ausgangspunkt für den Gesetzgeber war die Situation zweier Erwachsener gleichen Geschlechts, die miteinander einen Haushalt führen, gemeinsam ihr Leben gestalten und füreinander Verantwortung übernehmen. Gleichgeschlechtliche Paare können sich nach diesem Gesetz amtlich eintragen lassen und verbinden sich damit zu einer Lebensgemeinschaft mit genau definierten Rechten und Pflichten. Geht das Paar auseinander, so hat es der Gesetzgeber beschlossen, werden die Beiträge aus der beruflichen Vorsorge geteilt, auch kann eine Partnerin oder ein Partner zur Unterhaltszahlung an den anderen Partner verpflichtet werden.

Das Partnerschaftsgesetz, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist ein Wink der gewandelten Ver

hältnisse. Menschen, die wegen ihrer Zuneigung zum gleichen Geschlecht anders leben als die große Mehrheit in der Bevölkerung, wollen diese Institution. Es ist eine Entwicklung, die sich in vielen Staaten in Europa abzeichnet. Die Lebenspartner sind einander zur Fürsorge und Unterstützung verpflichtet und tragen füreinander Verantwortung. So will es der Gesetzgeber.

Das geltende Bundesrecht behandelt gleichgeschlechtliche Paare weitgehend gleich. Es besteht das Bedürfnis, dass langjährige gleichgeschlechtliche Partnerschaften ähnlich wie die Ehegemeinschaften nach außen als Gemeinschaft auftreten. Der Bundesgesetzgeber, das ist im Bundestag mit einer Mehrheit beschlossen worden, will mit diesem Gesetz erreichen, dass es im Interesse des Staates liegt, dass Menschen verlässliche, das heißt rechtlich abgesicherte, Beziehungen miteinander eingehen können. Das Bundesverfassungsgericht, auch Herr Grotheer hat das schon gesagt, hat dieses Gesetz für verfassungskonform erklärt. Ich will auch nicht weiter darauf eingehen, das wäre dann hier alles nur eine Wiederholung.

Es liegt auch im Interesse des Staates, dass diese Beziehungen einem einheitlichen Rahmen unterworfen sind, der klar zum Ausdruck bringt, welche Regelung sowohl im Verhältnis des Paares zueinander als auch in seiner Beziehung zur Umwelt gilt. Trotz einer gewissen Nähe zum Eherecht unterscheidet sich die eingetragene Partnerschaft aber klar von der Ehe. Das zeigt sich schon allein darin, dass ein eigenständiges Gesetz geschaffen worden ist und die Bestimmungen nicht ins Familienrecht integriert worden sind. Damit wird unterstrichen, dass gleichgeschlechtliche Partnerschaften nach dem Willen des Gesetzgebers anders als die Ehe nicht die Grundlage für eine Familiengründung sind.

Wer heute mit offenen Augen durch Bremen geht, der wird feststellen, dass der Umgang mit gleichgeschlechtlichen Partnerschaften für viele Menschen noch keine Selbstverständlichkeit geworden ist. Es ist noch vieles gewöhnungsbedürftig, und ich glaube, bei dem einen oder anderen spielen sicherlich auch noch altbewährte Vorurteile eine ungute Rolle. Trotzdem, wenn wir das Bundesrecht in vielen Teilen des Landesrechts umsetzen, glaube ich, dass dieser Schritt zu einer aufgeklärten Gesellschaft gehört, wie wir hier in Bremen eine sind.

Wir werden den Antrag mit der Drucksachen-Nummer 16/433 nicht mitmachen, aber ich habe gerade gehört, die Grünen haben ihn ja zurückgezogen. Wir empfehlen aber der Bürgerschaft, die Änderung in der Anlage eins Ziffer 3 erster Satz der Geschäftsordnung zu beschließen, und wir wollen natürlich auch, wie vom Rechtsausschuss angeregt, zur Änderung von Artikel 84 Landesverfassung einen nichtständigen Ausschuss nach Artikel 125 einsetzen.

Für meine Fraktion möchte ich noch erklären wie auch schon im Rechtsausschuss, dass wir eine Über

nahme der beihilferechtlichen Regelungen auf Eingetragene Lebenspartnerschaften ablehnen und so verfahren wie der Bund auch, der unter anderem wegen der Kostenrelevanz die Beihilferegelung ausgeschlossen hatte. Aus diesem Grund lehnen wir den Änderungsantrag 16/831 vom Bündnis 90/Die Grünen ab. Die vom Senator für Justiz und Verfassung dargestellten rechtlichen Anpassungen in der Mitteilung des Senats vom 6. Dezember 2005 tragen wir mit.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte zum Schluss kommen. Die Eingetragene Partnerschaft ist ein Ausdruck einer offenen, modernen Gesellschaft, ich hatte das schon einmal gesagt. Machen wir also diesen Schritt zu mehr Gerechtigkeit! Zuneigung, man kann auch Liebe sagen, ist unabhängig von Religion, unabhängig von sozialen Schichten, unabhängig von Grenzen und unabhängig vom Geschlecht. Gerade weil die Zuneigung unabhängig vom Geschlecht ist, sollen auch homosexuelle Paare das Recht erhalten, ihre privaten Beziehungen verbindlich zu regeln und zu schützen. – Ich bedanke mich!

(Beifall bei der CDU und bei der SPD)

Als nächster Redner erhält das Wort der Abgeordnete Köhler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auf die Diskriminierungen, die allein schon durch das geltende Recht bis in die siebziger Jahre hinein geherrscht haben, sind alle meine beiden Vorredner eingegangen. Es hat schlimmste Verfolgung im Nationalsozialismus gegeben, und es ist bis heute so, dass immer noch nicht gesellschaftliche Normalität hergestellt ist, wenn es um gleichgeschlechtliche Partnerschaften geht. Es ist eben immer noch nicht normal, in irgendeinem Formular, wo dann steht, bitte Ehepartner, Ehepartnerin eintragen, auch den Lebenspartner oder die Lebenspartnerin eintragen zu können. Es ist immer noch nicht so, dass es als etwas vollkommen Selbstverständliches, Normales angesehen wird, wenn Menschen machen, was sie wollen, was ihren Neigungen entspricht, was dem entspricht, und was in Wirklichkeit in der Gesellschaft auch vielfältig vorhanden ist.

Die Grundvoraussetzung für die Herstellung von gesellschaftlicher Normalität ist erst einmal, das wissen wir auch aus der Debatte um Frauenemanzipation, dass formal gleiches Recht hergestellt wird. Das ist der Grund, warum die Grünen den Gesetzentwurf eingebracht haben. Wir haben kein Verständnis für einzelne Ausnahmen. Entweder geht es ums Prinzip, entweder geht es um die Herstellung von Normalität, dann geht es um jeden einzelnen Lebensbereich, dann kann man eben nicht einen einzelnen davon ausnehmen, oder man macht es wie die CDU und macht doch Unterschiede.

Die Argumentation, die Herr Knäpper vorgetragen hat, warum die CDU nicht will, dass das Beihilferecht angepasst wird, unterscheidet sich zum Beispiel von der, die Frau Dr. Hannken im Rechtsausschuss vorgetragen hat. Sie hat nämlich gesagt, es gehe nicht nur darum, dass finanzielle Gründe, minimale Mehrbelastungen die Folge sein könnten, sondern sie hat gesagt, es gebe einen ganz grundsätzlichen Unterschied zwischen Ehe und Eingetragenen Lebenspartnerschaften. Das spreche dagegen, das Beihilferecht anzupassen. Wenn sich die CDU inzwischen von dieser Position verabschiedet hat, dann ist es, glaube ich, eine ganz vernünftige Angelegenheit. Trotzdem müsste einmal vernünftig begründet werden, warum denn beim Beihilferecht eine Ausnahme gemacht werden soll, zumal, wie auch von Herrn Grotheer vorgetragen worden ist, die Zahl der Personen, die davon überhaupt betroffen sein könnten, minimal ist.

Es geht, das möchte ich für meine Fraktion noch einmal deutlich machen, überhaupt nicht um die Gewährung irgendwelcher Privilegien, um die Gewährung von irgendwelchen Sonderrechten, sondern es geht um die Herstellung von formal gleichem Recht, und da kann es keine Ausnahme geben.

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Ich möchte, weil eben auch das Wort Familie und Familiengründung fiel, was bei Eingetragenen Lebenspartnerschaften nach der Aussage von Herrn Knäpper schwer möglich sein soll, einmal an das erinnern, was der Kollege Oppermann von der CDU in einer der zurückliegenden Sitzungen richtig gesagt hat. Er hat gesagt: Familie ist da, wo Menschen dauerhaft Verantwortung füreinander übernehmen. Genau dieser Punkt trifft auf Eingetragene Lebenspartnerschaften genauso zu wie beispielsweise auf Ehen zwischen gemischtgeschlechtlichen Menschen. Insofern gibt es keinen Grund für irgendwelche Unterschiede.

Wir befinden uns jetzt im Jahr 2006. Der Gesetzentwurf der Grünen ist im Jahr 2004 eingebracht worden. Das Lebenspartnerschaftsgesetz des Bundes ist aus dem Jahr 2001. Wir sind das vierte Land, das eine Anpassung vornimmt. Das heißt, dass andere Länder auch noch entsprechenden Reformbedarf haben. Es hätte Bremen als liberaler Weltstadt, das ist Bremen dem Ruf nach, angestanden, dafür zu sorgen, dass Bremen das erste Land ist, das fortschrittliche Veränderungen im Bereich mehr Grund- und Freiheitsrechte umsetzt. Das ist leider versäumt worden. Es ist ein Versäumnis, erst fünf Jahre nach Anpassung des Bundesrechts das Landesrecht hier in Bremen anzupassen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren, wir diskutieren an anderer Stelle das Problem der Haushaltsnotlage in Bremen und über das Problem, dass wir gezwungen sein werden, die Gesellschaft in den nächsten Jahren zu gestalten, im Wesentlichen ohne

massiv Geld für einzelne Projekte ausgeben zu können. Der Bereich, der ganz extrem wichtig ist, das ist die Ausweitung von Grund- und Freiheitsrechten. Der Ausbau von Grund- und Freiheitsrechten kostet kein Geld, er bringt Freiheit für Menschen.

Wir Grünen haben das Lebenspartnerschaftsgesetz eingebracht, über das hier heute abgestimmt wird. Wir haben das Informationsfreiheitsgesetz eingebracht, bei dem es immer noch Auseinandersetzungen gibt. Wir stehen als Bündnis 90/Die Grünen für die Ausweitung von Demokratie, mehr Beteiligung, besseres Wahlrecht. Wir haben gerade einen Vorschlag für ein Finanzreferendum gemacht, für die Frage, Bürgerinnen und Bürger stärker an politischen Entscheidungen zu beteiligen. Es geht letztlich um den Innenausbau dieser Gesellschaft. Das ist ein Aspekt, bei dem wir Grünen bislang ganz hervorragende Politik gemacht haben und es Bremen gut anstehen würde, in den nächsten Jahren deutlich mehr zu tun und dem Ruf Bremens als liberaler Weltstadt gerecht zu werden. – Vielen Dank!

(Beifall beim Bündnis 90/Die Grünen)

Als Nächster hat das Wort Herr Staatsrat Mäurer.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach diesen Worten beschränke ich mich auf zwei Anmerkungen. Erstens: Der Senat hat diesen Gesetzentwurf eingebracht. Diese zwei Zeilen, die Sie formuliert haben, als Antrag zu formulieren, ich glaube, das wäre etwas wenig gewesen. Wir sollten nicht den Fehler machen, dass wir hier nun dieses Gesetzeswerk zerreden. 99 Prozent aller Vorschriften sind im Konsens entwickelt worden. Ich denke, das ist die wesentliche Botschaft, die von hier aus nach draußen gehen sollte. Den Streit über die Beihilfeverordnung sollte man tunlichst niedriger hängen.

Es ist auch, um das noch einmal deutlich zu machen, kein rechtliches Problem. Der Senat hat wiederholt sehr deutlich gemacht: Eine Gleichstellung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft zu 100 Prozent hält der Senat für nicht geboten. Er stimmt insofern mit dem Bundesverfassungsgericht in dieser zentralen Frage überein. Der besondere Schutz von Ehe und Familie nach Artikel 6 Absatz 1 des Grundgesetzes kann im Einzelnen einer völligen Gleichstellung von Ehe und Eingetragener Lebenspartnerschaft entgegenstehen. Dieses verfassungsrechtliche so genannte Abstandsgebot gilt zwar mit Sicherheit nicht zwingend für den Anwendungsbereich der Bremischen Beihilfeverordnung. Deshalb wäre eine Einbeziehung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft prinzipiell möglich. Insofern ist dieser ––––––– *) Vom Redner nicht überprüft.

Streit, glaube ich, auch nicht in dieser Schärfe zu führen.

Allerdings, und das war das Argument des Senats, würden wir hier in einem Bereich ein Zeichen hinsichtlich unserer Ausgaben setzen. Wir orientieren uns am Bund. Der Bund hatte die Gelegenheit, in zahlreichen Änderungen seine Vorstellungen, Vorschriften des Beihilferechts des Bundes zu verändern, er hat es nicht getan. Nach unseren Feststellungen haben gerade zwei Länder die Eingetragene Lebenspartnerschaft in ihre Beihilfevorschriften einbezogen.

Fazit: Der Senat sieht heute keinen Änderungsbedarf. Wenn sich das weiterentwickeln sollte und wir irgendwann möglicherweise das Schlusslicht sein sollten, dann muss man darüber nachdenken. Ich denke aber, dass wir mit diesem Gesetzentwurf Vorarbeit geleistet haben und im Konzert mit den anderen Ländern einen hervorragenden Platz haben. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Beratung ist geschlossen.

Wir kommen zur Abstimmung.

Da der Gesetzesantrag mit der Drucksachen-Nummer 16/433 inzwischen von der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zurückgezogen wurde, lasse ich jetzt über den Antrag des Rechtsausschusses, Drucksache 16/ 784, abstimmen.

Meine Damen und Herren, im Hinblick auf den engen Sachzusammenhang zwischen der Änderung der Landesverfassung und der Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft schlage ich Ihnen vor, die Abstimmung über die Änderung der Geschäftsordnung bis zur dritten Lesung der beantragten Verfassungsänderung auszusetzen. – Ich stelle Einverständnis fest.

Wir kommen daher zur Abstimmung über das Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen in erster Lesung.