Ich bin der ZGF wirklich sehr dankbar, dass sie das Thema so pragmatisch bearbeitet hat, dass es letztlich den betroffenen Frauen, Männern und Kindern auch zugute gekommen ist. Ich setze darauf, dass die Sensibilisierung, die auch bei den Krankenkassen dadurch eingetreten ist, zu einer besseren und transparenteren Bewilligungspraxis auch in Zukunft führen wird.
Meine Damen und Herren, wir sind uns einig, dass Eltern-Kind-Kuren bei den vielfältigsten Belastungen, denen Familien und Alleinerziehende heute ausge
setzt sind, auch in Zukunft ein wichtiges Angebot sein müssen, um die ganzheitliche gesundheitliche Versorgung, die psychosoziale Versorgung der Familien und der Kinder zu verbessern. Deswegen freue ich mich, dass wir uns auch in Zukunft gemeinsam dafür einsetzen. – Danke schön!
Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/878, auf die Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU Kenntnis.
Gesetz zur Anwendung des Landesrechts bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft – Änderung der Geschäftsordnung der Bremischen Bürgerschaft – Gesetz zur Änderung der Landesverfassung der Freien Hansestadt Bremen
Einsetzung eines nichtständigen Ausschusses gemäß Artikel 125 der Landesverfassung (Artikel 84 der Landesverfassung)
Meine Damen und Herren, bei dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen „Gesetz zur Anwendung des Landesrechts bei der Eingetragenen Lebenspartnerschaft“ vom 19. Oktober 2004, Drucksache 16/ 433, ist von der Bürgerschaft (Landtag) in ihrer 29. Sitzung am 11. November 2004 die erste Lesung unterbrochen und der Gesetzesantrag zur Beratung und Berichterstattung an den Rechtsausschuss überwiesen worden. Der Rechtsausschuss legt nunmehr mit der Drucksachen-Nummer 16/784 seinen Bericht und Antrag dazu vor.
Gemäß Paragraph 34 Absatz 1 der Geschäftsordnung findet in der ersten Lesung zunächst eine allgemeine Besprechung statt. Ihr folgt in der Regel die Einzelberatung. Ich schlage Ihnen jedoch vor, dass wir den Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen, Drucksache 16/831, mit in die allgemeine Aussprache einbeziehen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte hier als Berichterstatter für den Rechtsausschuss erklären, was wir mit dem Antrag der Grünen gemacht haben, der im Oktober 2004 vorgelegt worden ist und sich damit beschäftigt, dass das Landesrecht, also das, was wir hier in Bremen zu entscheiden haben, an das neue Institut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft angepasst werden soll, das im Bundesrecht bereits im Jahr 2001 geändert worden ist.
Ich möchte das kurz erklären, weil das für Zuhörer nicht einfach so verständlich ist. Es ist zwar 2001 im Bundesrecht das Rechtsinstitut geschaffen worden, man kann also eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, aber Konsequenzen hat das nur für die Fragen, für die der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, also zum Beispiel im Zivilrecht, bei den Regelungen zum Arbeitslosengeld oder auch beim Zeugnisverweigerungsrecht im Strafrecht. Das, worum es hier heute geht, ist die Anpassung des Landesrechts, also zum Beispiel im Bereich des Schulrechts, im Bereich des allgemeinen Verwaltungsverfahrens des Landes oder auch Regelungen für Landesbeamte. Im Bereich des Kommunalrechts werden wir in der Stadtbürgerschaft noch einmal darüber abstimmen. Da geht es dann zum Beispiel um so profane Sachen wie die Frage, wer darf bestimmen, wie der Grabstein des verstorbenen Lebenspartners aussieht.
Es gibt ein Problem, das nicht von dem umfasst ist, was wir im Rechtsausschuss gemacht haben, und auch nicht durch den Antrag der Grünen umfasst war, nämlich den Bereich der Landesregelungen, wo nur auf Bundesregelungen verwiesen wird beziehungsweise wo es um Staatsverträge geht. Das ist nicht Gegenstand der Auseinandersetzungen gewesen.
Im Rechtsausschuss haben wir über die Frage debattiert, in welcher Form das Gesetz vorgelegt werden muss. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat eine Generalklausel vorgelegt. Wir haben uns im Rechtsausschuss einvernehmlich darauf verständigt, dass stattdessen ein Artikelgesetz erforderlich ist, das in Form der Mitteilung des Senats nunmehr vorliegt. Der Antrag der Grünen mit der Drucksachen-Nummer 16/433 wird von der Fraktion zurückgezogen.
Zusätzlich zum Bericht des Rechtsausschusses ist auch ein Antrag erfolgt, weil es bestimmte Regelungsgegenstände gibt, bei denen der Senat nicht mit seiner Mitteilung des Senats eingreifen wollte, das ist zum Beispiel die Änderung der Geschäftsordnung hier in der Bremischen Bürgerschaft. Das ist aber auch die Einsetzung eines Ausschusses zur Änderung der Landesverfassung nach Artikel 125. Wir brauchen ja, um die Landesverfassung anpassen zu können, einen nichtständigen Ausschuss.
Ich möchte noch einmal hervorheben, was der Punkt der Auseinandersetzung ist, der im Rechtsausschuss offen geblieben ist, zu dem es unterschiedliche Positionen gibt. Das ist nämlich der Punkt, dass bei der Beamtenbeihilfe von der Koalition beabsichtigt worden ist, keine Anpassung des Landesrechts an das Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft vorzunehmen, und dagegen richtet sich der Antrag der Fraktion der Grünen, mit dem eben beabsichtigt ist, auch für die Beamtenbeihilfe eine Veränderung herbeizuführen.
Ich möchte, glaube ich, im Namen des gesamten Ausschusses der Ausschussassistenz, Frau GrotheerHüneke, herzlichen Dank aussprechen sowie dem Vertreter des Justizsenators, der mit der Angelegenheit beschäftigt war, Herrn Sauerwald. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich dem Dank, den Herr Köhler an die Verwaltung und an das Ressort ausgesprochen hat, anschließen. Ich möchte dies aber auch noch mit einem Dank an die Kollegen im Rechtsausschuss verbinden. Ich finde, dass wir auf diesem Gebiet eine sehr sachliche Diskussion hatten. Wir sind am Ende nicht in allen Punkten einig geworden, aber wir haben jedenfalls einen sachlichen Umgang mit
Es hat ja bekanntermaßen viele Jahre gedauert, die Diskriminierung von Homosexuellen abzubauen – und dies ist auch noch nicht abgeschlossen –, möchte ich dazu sagen. Ich möchte daran erinnern, weil manche Dinge ganz schnell in Vergessenheit geraten, dass noch bis zum Ende der sechziger Jahre des letzten Jahrhunderts die sexuellen Kontakte zwischen Erwachsenen, also volljährigen Männern, unter Strafe gestanden haben. Aus heutiger Sicht ist das eine ganz andere Zeit, aber der kurze Zeitraum, in dem sich diese Veränderungen ergeben haben, macht es deutlich, wie schnell und gewaltig sich doch die Entwicklung auf diesem Gebiet ergeben hat.
Es hat nun, nachdem auf Bundesebene das Strafrecht geändert worden war, eine ganze Reihe von politischen Initiativen gegeben, andere Gesetze zu ändern. Ich will hier nicht alles aufzählen, ich will nur daran erinnern, dass 1997 Bündnis 90/Die Grünen einen Gesetzentwurf über die Regelung der Rechtsverhältnisse nichtehelicher Lebensgemeinschaften in den Bundestag eingebracht hat, 1998 ein Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. 1998 hat es dann einen SPD-Entwurf gegeben zur Durchsetzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes in Artikel 3 Grundgesetz, und 1999 hat es einen Entwurf von der FDP gegeben zur Regelung der Rechtsverhältnisse Eingetragener Lebenspartnerschaften. Da ist also viel geschehen, aber von alledem ist nichts verabschiedet worden. Man hat auf Bundesebene keine Einigung herstellen können, wie man denn diese Fragen regeln wollte.
Ich darf auch darauf hinweisen, dass schon 1994 das Europäische Parlament eine Entschließung zur Gleichberechtigung von Schwulen und Lesben verabschiedet hat, und schließlich hat dann im Jahr 2000 der Europarat Regelungen für Eingetragene Lebenspartnerschaften gefordert, die es übrigens auch in unseren Nachbarstaaten gibt, in unterschiedlicher Ausprägung, aber es hat sich auch dort sehr viel verändert.
Jedenfalls hat dann bekanntermaßen der Bundestag im Jahr 2000 das Lebenspartnerschaftsgesetz und das Lebenspartnerschaftsergänzungsgesetz beschlossen. Dagegen sind die Länder Sachsen und Thüringen zu Felde gezogen mit Anträgen beim Bundesverfassungsgericht.
Wenn wir uns vor Augen führen, dass das Bundesverfassungsgericht dann einige Zeit später die Eilanträge abgelehnt und auch später im Hauptsacheverfahren so entschieden hat – die Anträge sind also erfolglos geblieben –, dann muss man sehen: Wir reden jetzt mit unserem Koalitionspartner hier über eine Umsetzung dessen, was auf Bundesebene schwer umkämpft war, auf der Landesebene. Das heißt – ich sage das ohne Häme –: Es hat bei unserem Koaliti
onspartner ein Nachdenken gegeben, eine neue Entwicklung. Wir begrüßen das. Wir sind ja auch lernfähig, wenn anderen das auch so geht, dann kann uns allen das dienen.
Im Jahre 2004 ist dann auf Bundesebene eine umfassende Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsgesetzes erfolgt. Es ist in dieses Recht das eheliche Güterrecht übernommen worden, es ist eine weitgehende Angleichung beim Unterhaltsrecht erfolgt, es ist eine weitgehende Angleichung der Aufhebungsgründe für die Lebenspartnerschaft an das Scheidungsverfahren erfolgt, es ist eine Stiefkindadoption zugelassen worden, der Versorgungsausgleich ist eingeführt worden, es ist eine Einbeziehung in die Hinterbliebenenversorgung erfolgt mit einer wichtigen Ausnahme: Bei den Beamten und bei den Richtern ist dies nicht erfolgt, aber man hat sich vorgenommen, das später zu regeln. Das hängt mit den politischen Konstellationen auf Bundesebene zusammen.
Man sieht, es ist vieles geschehen. Es sind weiterhin geändert worden die Abgabenordnung, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz, die Urlaubsverordnung des Bundes, die Reisekostenverordnung, die Umzugskostenverordnung, Apotheken-, Ärzte-, Psychotherapeutengesetzgebung, das Beurkundungsgesetz, die Insolvenzordnung, die Strafprozessordnung, das Gerichtskostengesetz und das SGB VII. Sie sehen, es ist unglaublich viel geschehen auf diesem Gebiet, und es sind auf Bundesebene umfassende Regelungen mittlerweile in Kraft getreten.
In den Bundesländern wird zum großen Teil noch darüber diskutiert, wie nun die Umsetzung auf Landesebene erfolgen soll. Nach meinem jetzigen Kenntnisstand ist in insgesamt drei Bundesländern diese Umsetzung bereits erfolgt. Wir wären das vierte Bundesland, in dem eine solche Übertragung auf landesrechtliche Regelungen erfolgt.
Wenn Sie sich die Drucksachen angesehen haben, dann werden Sie sehen, dass wir auch für Bremen umfassende Änderungen vorschlagen. Ich will das im Einzelnen hier nicht referieren, das liegt alles vor. Es geht um Rechte im Bereich der Schulen, es geht um Information, es geht also um viele Bereiche, die hier angesprochen worden sind. Herr Köhler hat schon erwähnt: Wir haben weitestgehend Einigung erzielt bis auf einen einzigen kleinen Punkt. Wir konnten uns nicht darauf verständigen, bei den Beamten die Beihilferegelung in die Änderungen einzubeziehen.
Dazu sage ich: Wir waren als SPD bereit, auch hier den Vorschlägen zu folgen, die von den Grünen initiiert worden sind. Von der CDU gab es Bedenken mit dem Argument, es könne hier Kosten verursachen, die man vermeiden müsse angesichts unserer Finanzsituation. Wir haben uns dann damit einverstanden erklärt – im Interesse einer Gesamtregelung –, dies mit der Ausnahme der Beihilferegelung mitzutragen.