Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt den runden Tisch Mutter-Kind-Kuren, der von der Landesbeauftragten Ulrike Hauffe ins Leben gerufen worden ist. Ich möchte an dieser Stelle Ulrike Hauffe ganz herzliche Genesungsgrüße ins Krankenhaus übermitteln, sie hat sich gestern den Arm gebrochen. Auch wir wünschen ihr von hier aus gute Besserung!
An dem runden Tisch sitzen Vertreterinnen von Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, der Krankenkassen, des MDK und der Ärzte- und Arbeitnehmerkammer. Probleme, die im Antrags- und Bewilligungsverfahren auftreten, werden so im Kern erkannt und bekämpft. Es kann nicht sein, dass ein Arzt eine Kur bewilligt und beantragt hat und der Antrag
lückenhaft oder oberflächlich ausgefüllt und zusammengestellt war oder auch nicht aktuelle Befunde enthielt. Somit haben die Krankenkassen zwischen 30 und 57 Prozent der beantragten Fälle abgelehnt. Das konnte der runde Tisch aufdecken und somit auch abstellen.
Auch hier konnten Ablehnungen deshalb erfolgen, weil manchmal eher eine Rehabilitation notwendig ist als eine Kur. Aufklärung hilft auch hier. Die Rentenversicherungsträger stellen auch hier eine Haushaltshilfe, oder es gibt die Möglichkeit der Mitaufnahme der Kinder in den Rehakliniken. Neben den Krankenkassen in Bremen gibt es auch unabhängige Beratungsangebote von Wohlfahrtsverbänden, zum Beispiel der Caritas, der AWO, des Deutschen Arbeitskreises für Familienhilfe und des evangelisch-lutherische Kirchenkreises Bremerhaven.
Die CDU-Fraktion begrüßt, dass der runde Tisch auch dazu beigetragen hat, dass die Transparenz des Verfahrens der Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkasse optimiert werden konnte. Die Versicherten der Krankenkassen können ihre Unterlagen, die ja doch sehr sensibel zu handhaben sind, in einem verschlossen Umschlag über die Krankenkasse dem Medizinischen Dienst zuleiten. Im Übrigen haben die Antragsteller ein uneingeschränktes Auskunftsverweigerungsrecht. Die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes ergeht dann nur nach den den Krankenkassen zur Verfügung gestellten Daten. Die Datenerhebungen unterliegen einer regelmäßigen datenschutzrechtlichen Überprüfung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wie wichtig Eltern-Kind-Kuren sind, darauf haben meine beiden Vorrednerinnen hingewiesen, und das kann ich auch nur so unterstützen. Da die Erziehungsarbeit aber vorwiegend von Frauen geleistet wird, sind sie es auch, die gesundheitlich stark beansprucht sind. Hier sind besonders die Frauen betroffen, die alleinerziehend sind – der Anteil hat sich in den letzten Jahren sehr erhöht –, Frauen mit Doppel- und Mehrfachbelastung, Frauen mit mehreren Kindern. Leider gibt es relativ wenige Studien und Daten zur gesundheitlichen Situation von Frauen und Müttern. Doch es gibt deutliche Hinweise, dass es einen direkten Zusammenhang zwischen der sozialen Situation und der gesundheitlichen Lage gibt. Der letzte Bericht der Arbeitnehmerkammer 2004 „Armut und Gesundheit“ sowie der Bericht der Bremer Umfrage zur Gesundheit zeigen dies deutlich auf. Der gesundheitliche Zustand von sozial schwachen Familien ist deutlich schlechter als der von Menschen mit höherem sozialen Sta
Diese Eltern-Kind-Kuren sind so ein zielgruppenspezifisches Angebot, das die Belastung im Familienkontext sieht. Das unterstützen wir auch deutlich.
Der Forschungsverbund Prävention und Rehabilitation von Müttern und Kindern an der Medizinischen Hochschule Hannover hat Analysen zur gesundheitlichen Belastung von Frauen vorgenommen, die eine Mutter-Kind-Kur in Anspruch genommen haben. Auch das Robert-Koch-Institut hat eine Dokumentation erstellt über die Gesundheit von alleinerziehenden Müttern und Vätern. Übereinstimmend wird dargestellt, dass die gesundheitliche Situation von Müttern ganz entscheidend von der sozialen Belastungssituation abhängig ist. Viele Mütter sind besonders vielen psychosozialen Belastungen im Alltag ausgesetzt, die sich aus Partnerschaftsproblemen, Alleinerziehung, wirtschaftlichen Problemen, Suchtproblemen in der Familie bis hin zum Pflegebedarf von Angehörigen ergeben könnten.
Diese eben von mir aufgeführten Gründe können, wenn sie nicht bewältigt werden, zu wirklichen gesundheitlichen Problemen führen und den Gesundheitszustand erheblich verschlechtern. Dazu kommt noch, dass der Gesundheitszustand der Kinder sich auch in den letzten Jahren erheblich verschlechtert hat. Die Atemwegserkrankungen haben zugenommen, die Hyperaktivität, wir haben auch hier in der Bürgerschaft darüber geredet, das ist auch wirklich dramatisch. Davor dürfen wir auch nicht die Augen verschließen.
Diese eben von mir aufgeführten Erkenntnisse und Fakten machen es nötig, gute Rahmenbedingungen für die gesundheitliche Betreuung von Eltern und Kindern zu schaffen. Das war der Grund einer Gesetzesnovelle 2002. Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern hat der Gesetzgeber die Krankenkassen verpflichtet, die Kosten für diese Maßnahme vollständig zu finanzieren, und wollte auch die Inanspruchnahme fördern, auch unter dem Aspekt, dass es zu Mehrkosten in diesem Bereich kommt.
Weiterhin wurde auch klar, dass diese zielgruppenspezifische Mutter-Vater-Kind-Maßnahme weitgehend nur stationär erbracht werden kann. Diese Maßnahme ist auf Prävention und auf Förderung der Familiengesundheit ausgerichtet, ein ganzheitlicher Ansatz, den wir Grünen sehr unterstützen.
Mir ist es wichtig, diese grundsätzlichen Aspekte hier noch einmal ganz deutlich zu machen, bevor ich jetzt auf die Antwort des Senats zu sprechen komme.
Fakt ist, das wurde hier auch schon mehrfach gesagt, dass die Bewilligungen auf der Bundesebene wie auch hier im Land Bremen dramatisch abgenommen haben. Das ist der gegenteilige Effekt, den wir uns von der Gesetzesnovelle erhofft haben. Eine schlechte Datenlage führt dazu, dass hier keine aussagefähigen und differenzierten Antworten gegeben werden können. Das Problem ist, dass es keine einheitliche Zählweise der Krankenkassen gibt und verschiedene Fälle dann miteinander verglichen werden. Hier wäre es sinnvoll, wenn Krankenkassen Statistiken zu Anträgen, Ablehnungen, Bewilligungen, Widersprüchen und auch Klagen führen würden.
Dann ließe sich auch die Frage klären, die Frau Windler hier schon aufgeworfen hat, warum nach Aussage der Kassen 27 Prozent der bewilligten Eltern-Kind-Kuren nicht angetreten werden. Über die Gründe wird nur spekuliert, aber ich denke, die Spekulationen helfen uns nicht weiter, denn wenn diese Kuren einmal bewilligt worden sind, dann sind sie auch nötig, und dann muss nach den Gründen geforscht werden, warum diese Kuren nicht angetreten werden.
Hier wäre eine Hilfestellung sinnvoller als nur Spekulationen. Des Weiteren finde ich es völlig unverständlich, warum in der Antwort des Senats nur Zahlen und Stellungnahmen der Kassen zu finden sind. Sind die Beratungsstellen nicht gefragt worden? Wenn nein, warum nicht? Vielleicht kann uns die Senatorin darauf eine Antwort geben.
Die nächsten Fragen, die sich auch stellen, sind: Wie sieht die Bewilligungspraxis aus? Nach welchen Kriterien werden Bewilligungen und auch Ablehnungen gemacht? Hier scheint es kein internes Qualitätsmanagement des Medizinischen Dienstes der Kassen zu geben. Auch wenn es Leitlinien gibt, scheint nicht danach gehandelt zu werden. Sonst würde doch nicht eine so hohe Anzahl der Ablehnungen bei Widerspruch dann doch genehmigt werden. Das passt irgendwo nicht zusammen.
Hier könnten sehr viele Reibungsverluste von vornherein vermieden werden. Die Aussage der Krankenkassen, dass ein erheblicher Anteil der nachträglich bewilligten Anträge darauf zurückzuführen sei, dass die Anträge lückenhaft oder oberflächlich ausgefüllt worden seien oder dass es keine aktuellen Befunde gegeben habe, verwundert mich doch sehr. Ich hal
te auch die Kassen für ein Dienstleistungsunternehmen, die diesem Anspruch auch zu entsprechen haben.
Kann man hier die Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen verbessern? Auch diese Frage möchte ich hier aufwerfen. Wir Grünen halten diese Beratungsstellen in Bremen und Bremerhaven für einen wichtigen Bestandteil der städtischen Infrastruktur, auch unter dem Aspekt familienfreundliche Städte.
Ich denke, ich habe deutlich gemacht, wo die Probleme liegen und wo es Defizite gibt. Deshalb ist es auch unsere Aufgabe, Lösungen dafür zu suchen. In Bremen haben wir mit dem runden Tisch ein wichtiges Instrument, um einen Teil der Lösungen anzugehen, und das ist auch schon erfolgreich getan worden, meine Vorrednerinnen haben darauf hingewiesen. Das werden wir auch weiter inhaltlich unterstützen.
Da es nicht nur ein Landesproblem ist, muss auch auf Bundesebene gehandelt werden. Gesetzlich sind die Spitzenverbände der Krankenkassen aufgefordert, dem Bundesministerium für Gesundheit über die Gesetzesnovelle zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern einen Bericht vorzulegen. Wie soll dieser Bericht aussehen, wenn es keine validen Zahlen gibt? Da habe ich meine Zweifel. Deshalb möchten wir hier an dieser Stelle die Gesundheitssenatorin auffordern, diese Problematik noch einmal auf der Gesundheitsministerkonferenz zu erörtern, eben auch unter diesen Aspekten einheitliche aussagekräftige Statistiken, die erhoben werden müssen, Qualität der Bewilligungspraxis, Möglichkeit der Verbesserung in der Zusammenarbeit mit den Beratungsstellen, denn dieses Problem haben wir nicht nur in Bremen, sondern auch in anderen Bundesländern. Es wäre sinnvoll, wenn das noch einmal auf der Gesundheitsministerkonferenz erörtert werden könnte.
Für uns alle muss es wichtig sein, dass dieses Gesetz, das beschlossen worden ist von allen Fraktionen im Bundestag, auch greift und wir deutlich zu einer Verbesserung der Situation der Familien und der Gesundheit von Eltern und Kindern kommen. – Vielen Dank!
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Von meinen Vorrednerinnen ist schon ausführlich dargestellt worden, welche Intentionen die so genannten Mutter-Kind-Kuren seinerzeit hatten. Das ist eine ganzzeitliche Therapie der unterschied
lichen interdisziplinären Ansätze, die dort zusammengeführt werden sollen, um Mütter und Kinder in schwierigen Konstellationen zu unterstützen, und zwar in den unterschiedlichsten Komponenten, eben nicht nur medizinisch, sondern auch hinsichtlich psychotherapeutischer oder psychologischer Unterstützungsleistung. Ziel ist auch, die Situation im Alltag in den Blick zu nehmen, was ich ebenfalls für ganz wichtig halte, nämlich mit den betroffenen Frauen über gesunde Ernährung zu sprechen, sie dazu zu motivieren und zum Beispiel auch die Frage von Medikamentenmissbrauch im Alltag zu behandeln. Das sollte möglichst so spannend gemacht werden, dass die Frauen auch sehr viel mitnehmen für ihre oftmals nicht ganz einfache Belastungssituation, die sie jeden Tag in ihrem Stadtteil, mit ihrer Familie oder als alleinerziehende Frau zu bewältigen haben.
Ein wichtiger Aspekt ist übrigens auch die Gemeinschaft mit anderen Frauen in einer solchen Kur, wo Frauen erfahren, dass sie nicht allein sind mit ihren Problemen, sondern dass es viele andere Frauen gibt, die genau den gleichen Stress im Alltag zu bewältigen haben, und sich da gegenseitig unterstützen können. Wenn es gut läuft, dann können sie viel nach Hause mitnehmen.
Das war auch der Grund, warum sich diese Kuren ursprünglich nur an Frauen richteten. Auch das ist ein interessanter Aspekt. Männer, auch damals gab es schon Väter, die alleinerziehend waren, wurden auf die allgemeinen Maßnahmen, die für alle zur Verfügung standen, verwiesen, und erst im August 2002, als das neue Gesetz in Kraft trat, wurden auch Vater-Kind-Kuren zugelassen. Mit dieser Rechtsänderung wurde dann auch der Lebenssituation von Männern endlich Rechnung getragen, von Männern, die auch alleinerziehend sind, und Männern, die zunehmend die Hausmännerfunktion wahrnehmen. Das sind zugegeben immer noch wenige, aber auch da können wir verzeichnen, dass sich das positiv entwickelt. Mir ist es auch wichtig, in den Blick zu nehmen, dass sich diese Maßnahme nicht nur an Frauen richtet, sondern gleichermaßen seit 2002 auch an Männer.
Bis Ende Juli 2002 konnten die Kassen nach der Satzung der Kasse damals bestimmen, ob sie diese medizinische Vorsorge oder Rehabilitationsmaßnahme lediglich bezuschussen oder ob sie die Kosten in vollem Umfang übernehmen. Dabei wiesen diese Praxen schon einen Trend auf zur vollen Kostenübernahme, und dieser Trend, das ist auch schon gesagt worden, ging damit einher, dass die Zahlen der Bewilligungen stiegen und 1999 ihren Höhepunkt erreichten. Dann ging es aber rapide bergab. Das war auch der Grund, ich glaube, Frau Böschen hat es ge
sagt, warum sich damals die Frauenminister hier in Bremen mit der Frage beschäftigt haben, wie sie diesen Trend stoppen können, und dieses Gesetz mit initiiert haben.
Leider müssen wir jetzt feststellen, dass ein Ziel dieses Gesetzes, nämlich den Rückgang zu stoppen, nicht erreicht worden ist. Der Trend hat sich ungebrochen fortgesetzt. Daran kann man einmal wieder feststellen, dass nicht jede gesetzliche Maßnahme auch tatsächlich greift. Die Argumentation, die auch in der Großen Anfrage sich an einer Stelle wiederfindet, die von den Beratungsstellen unter anderen ins Feld geführt wird, woran denn eigentlich der Rückgang dieser Bewilligungspraxis liegt, nämlich die These, dass das auf eine restriktive Genehmigungspraxis der Praxen zurückzuführen sei, ist genauso wenig belegt wie alle anderen Thesen. Wir haben nämlich, das ist hier schon mehrfach gesagt worden, keine validen Daten, weder von den Kassen noch von den Beratungsstellen, die eine sehr gute und wichtige Arbeit leisten. Sie haben eben nur das Spektrum ihrer Daten und nicht eine Datenlage, können sie auch nicht, die das gesamte Problemfeld abbildet.
Insofern haben wir hier insgesamt eine Problemlage, dass wir an vielen Stellen auf Vermutungen der Ursachen angewiesen sind, sie aber nicht tatsächlich schlüssig nachweisen können. Deshalb würde ich das gern noch einmal aufgreifen, was hier gesagt worden ist, dass wir dringend eine Analyse brauchen, damit wir auch tatsächlich verlässliche Erkenntnisse schöpfen können. Ich bin gern bereit, das auch noch einmal mit meinen Länderkolleginnen oder Bundeskolleginnen zu beraten, wie wir die Selbstverwaltung da stärker in die Pflicht nehmen können. Mit den Kassen in Bremen sind wir schon im Gespräch, aber viel weiter geführt hat es uns bei diesen Problemen leider nicht. Das nehme ich gern noch einmal auf, das liegt mir auch sehr am Herzen.
Was die Ursachen betrifft, bewegen wir uns im Feld der Spekulation. Eine Ursache könnte aus meiner Sicht sicherlich die Angst vor dem Arbeitsplatzverlust sein. Da gibt es eine Größenordnung, die das auch nahe legt, nämlich dass wir doch einen erheblichen Prozentsatz von Kuren haben, die bewilligt worden sind, dann aber tatsächlich nicht in Anspruch genommen worden sind. Warum? Vielleicht sind die Frauen mit ihrem Arbeitgeber konfrontiert worden. Ich weiß es auch nicht, aber es ließe zumindest diese Vermutung zu, zumal wir insgesamt eine sinkende Arbeitsunfähigkeitsquote haben, die mit Sicherheit mit diesem Faktor Angst vor Arbeitsplatzverlust, Repressionen seitens des Arbeitgebers, übrigens nicht nur in diesem Themenfeld, zu tun hat.
Ein ganz wichtiger Punkt ist sicherlich die finanzielle Situation, ich sage jetzt hier, auch meistens eben
der Frauen, die die obligatorische Zuzahlung leisten müssen. Das hat sich auch verändert mit dem Gesundheitsmodernisierungsgesetz. Da wird allen, die diese Maßnahme in Anspruch nehmen wollen, abverlangt, dass sie ihre Zuzahlung leisten. Das ist für Menschen, die von Arbeitslosenhilfe oder von Sozialgeld leben müssen, eben schwierig, diese aufzubringen. Da macht das Gesetz keine Ausnahme. Das ist aus meiner Sicht ein weiterer Grund, der dringend in den Blick genommen werden muss, wenn man sich über die Zukunft dieser Maßnahmen Gedanken macht.
Ich will aber auch darauf hinweisen, dass ElternKind-Kuren nicht nur die einzige Maßnahme der Rehabilitation sind in diesem Spektrum. Es gibt auch viele andere Maßnahmen von anderen Leistungsträgern. Wir haben auch ambulante wohnortnahe Leistungen, die unter Umständen eine solche Situation in der Familie bewältigen können, ohne dass eine Eltern-Kind-Kur in jeder Situation notwendig wäre. Da muss man sehr genau hinschauen, was die richtige Unterstützung ist für die Situation in der Familie.
Die medizinische Notwendigkeit dieser ElternKind-Maßnahme wird vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt. Dazu gibt es verschiedene Instrumente, und es gibt Begutachtungsrichtlinien bundesweit. Inwieweit dies nun tatsächlich diesen Begutachtungsrichtlinien entspricht, was dort vom Medizinischen Dienst entschieden wird, das lässt sich im Einzelfall in der Tat nur schwierig nachvollziehen. Da komme ich auch auf den runden Tisch, der hier schon von meinen Vorrednerinnen sehr lobend erwähnt worden ist. Ich möchte mich da ausdrücklich anschließen. Dieser runde Tisch, den Ulrike Hauffe initiiert hat, wo viele Akteure zusammengekommen sind, hat die Probleme zusammengetragen, auch Lösungsansätze entwickelt, die einerseits die Transparenz der Entscheidungswege nach sich gezogen haben, was schon einmal sehr wichtig ist. Das hat dazu geführt, dass wir tatsächlich Rückgänge von Ablehnungen haben, die dann im Widerspruchsverfahren korrigiert werden mussten. Es hat zum anderen dazu geführt, dass die Qualität der Anträge selbst auch besser geworden ist. Der runde Tisch hat hier also insgesamt eine sehr gute Arbeit geleistet und leistet sie auch weiter.