Protokoll der Sitzung vom 25.01.2006

Es drohte ja, was die Hinterlandanbindung angeht, aus Hamburg so ein bisschen die Gefahr, dass man den Eindruck hatte, wenn die Bundesbahn bei der HHLA einsteigt, dass dann bei dem Ausbau des Schienennetzes möglicherweise andere Prioritäten gesetzt werden. Das, denke ich, ist abgewendet. Vielleicht kann man dann mit Hamburg wieder gemeinsam für Norddeutschland kämpfen. Was Niedersachsen angeht, habe ich den Eindruck, dass wir in sehr guten Kontakten sind, dass unsere Interessenlagen dort auch konform gehen.

Gewisse Erfolge haben wir ja im Zusammenhang mit dem Kanzlerbrief gehabt. Ich nenne da die Finanzierungsbeteiligung des Bundes bei der A 281 und insbesondere natürlich auch die Cherbourger Straße.

Ich möchte kurz auf das, was Herr Möhle sagte, eingehen. Die Lokoquote zu erhöhen ist eine Herausforderung und nicht so einfach zu erreichen. Die Leistungsfähigkeit einer schnellen Kaimauer, gerade im Bereich der Container, ist ja das, was Bremerhaven hier ausmacht, was im Umkehrschluss aber bedeutet, dass die Container dann schnell weg sind, und eigentlich würden wir sie gern aufmachen. Mit Aufmachen meine ich bildhaft, hier die Wertschöpfung vor Ort zu erhöhen.

Auch der Blick nach Osten ist ein wichtiger. Wir müssen uns da natürlich auf einen verstärkten Feederverkehr einstellen. Die großen Schiffe können nur bis zu uns, Hamburg oder zukünftig Wilhelmshaven kommen, und so nimmt der Feederverkehr deutlich zu. Was die Hafenlasten angeht, bin ich voll Ihrer Meinung. Dort müssen wir deutlich weiterkämpfen, um hier eine höhere Bundesbeteiligung zu bekommen und auch gegenüber den anderen Ländern deutlich machen, dass nicht nur wir, sondern ganz besonders sie davon profitieren. – Schönen Dank!

(Beifall bei der SPD und bei der CDU)

Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

Die Aussprache ist geschlossen.

Die Bürgerschaft (Landtag) nimmt von der Antwort des Senats, Drucksache 16/741, auf die Große Anfrage der Fraktionen der CDU und der SPD Kenntnis.

Eltern-Kind-Kuren

Große Anfrage der Fraktionen der SPD und der CDU vom 30. September 2005 (Drucksache 16/765)

D a z u

Mitteilung des Senats vom 20. Dezember 2005

(Drucksache 16/878)

Dazu als Vertreterin des Senats Frau Senatorin Röpke.

Ich gehe davon aus, Frau Senatorin, dass Sie die Antwort nicht wiederholen möchten.

Wir treten in die Aussprache ein.

Das Wort erhält Frau Kollegin Böschen.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Rolle von Müttern hat sich in den letzten Jahrzehnten sehr widersprüchlich entwickelt. Trotz wachsender Frauenerwerbstätigkeit halten sich die traditionellen Erwartungen, und die Zuständigkeit für die Familienarbeit liegt nach wie vor fast ausschließlich bei den Frauen. Von einer gleichberechtigten Wahrnehmung der Verantwortung für Hausarbeit und Familienarbeit kann nach wie vor keine Rede sein.

Sowohl strukturelle als auch individuelle Faktoren beeinflussen das Erleben der Mutterschaft. Ökonomische Lage, familiäre Situation, Bildung und Beruf sind die wichtigsten Bedingungen, die die gesundheitliche Lage von Müttern bestimmen. Da die Belastungen auf der körperlichen und psychischen Ebene sehr komplex sind und größtenteils über Jahre auf die Frauen einwirken, gehören vor allem psychosomatische und psychogene Erkrankungen und Beschwerden zu den häufigsten Erkrankungen von Müttern. Sie erkranken überdurchschnittlich oft an den Folgen eines Burn-out-Syndroms, und, meine Damen und Herren, ich war erschrocken, bei der Vorbereitung dieser Rede feststellen zu müssen, dass 20 Prozent aller Mütter an diesem Erschöpfungssyndrom leiden, gibt es doch weder ausreichende frühkindliche Betreuungsinstitutionen noch einen mütterfreundlichen Arbeitsmarkt.

Ein erheblicher Unterschied in der gesundheitlichen Lage besteht zwischen alleinerziehenden und verheirateten Müttern. Die gesundheitsbezogene Lebensqualität der Alleinerziehenden ist gegenüber den verheirateten Müttern deutlich eingeschränkt.

Meine Damen und Herren, Eltern-Kind-Kuren sind Vorsorge- und Rehabilitationsangebote für Mütter und Väter, die medizinische Rehabilitation und Prävention mit einer eltern- und kindgerechten Sozialtherapie verbinden. Wissenschaftliche Untersuchungen bescheinigen ihnen eine hohe und nachhaltige Effektivität und Effizienz. Auch der Senat sieht in ihnen eine wichtige Möglichkeit, insbesondere Frau

en mit kleinen Kindern einen Zugang zu einer stationären und ganzheitlich orientierten gesundheitlichen Versorgung zu ermöglichen. Hiervon profitieren sowohl Frauen in der Familienarbeit als auch erwerbstätige Frauen mit Kindern. Darüber hinaus sind Eltern-Kind-Kuren übrigens bis heute die einzige frauenspezifische Maßnahme.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Spezialisierte Kliniken verbinden ein indikationsspezifisches Behandlungskonzept mit einem lebensweltorientierten Angebot. Geschlechtsspezifische Angebote von Gesundheit und Krankheit werden ebenso berücksichtigt wie psychosoziale Problemsituationen. Das Ziel ist neben der Therapie von Krankheiten die dauerhafte Stärkung und Förderung des Selbsthilfepotentials und der Eigenverantwortung. Damit gehen Eltern-Kind-Kuren weit über eine ausschließlich somatische Behandlung hinaus.

Die rotgrüne Bundesregierung hat sich viele Jahre für Eltern-Kind-Kuren eingesetzt, 2002 wurde die gesetzliche Grundlage für den Zugang von Vätern geregelt und ebenso die Finanzierungsregelung verändert. Bei der Anerkennung auf eine Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahme wird jetzt nicht mehr nur ein Zuschuss, sondern der volle Betrag abzüglich einer Eigenbeteiligung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Obwohl hierdurch Mehrkosten von rund fünf Millionen Euro erwartet wurden, kam es aber stattdessen zu Einsparungen von 65 Millionen Euro. Meine Damen und Herren, da muss man sich doch fragen, warum, denn diese Ergebnisse sind nicht nur für den Bund nachgewiesen, sondern lassen sich auch auf Bremen übertragen.

Wir müssen leider feststellen, dass die durchgeführten Kuren schon seit 1999 kontinuierlich zurückgegangen sind. Sicherlich hat das viele Gründe. Neben der Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes kommt aber auch eine finanzielle Verunsicherung hinzu. Zwischen 1999 und 2001 erhöhten viele Krankenkassen per Satzung die Eigenanteile der Versicherten und stellten teilweise auf eine nur noch fünfzigprozentige Bezuschussung oder hohe Eigenbeteiligung um. Dies führte zur Verunsicherung.

Daraus entstand damals das Bemühen, im Rahmen der Frauenministerinnen in Bremen aktiv zu werden. Als im August 2002 dann das Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation von Müttern und Vätern in Kraft trat, das eine volle Kostenübernahme durch die Krankenkassen vorschreibt, beschleunigte sich der Rückgang der Kuren leider weiter. Seit 2002 ist nun eine Selbstbeteiligung im Rahmen der Eigenbeteiligung von zwei Prozent vorgesehen, die alle betrifft, während die frühere Sozialklausel eine Freistellung von Sozialhilfeempfängerinnen ermöglichte. Nun müssen in der Regel die gesetzlich vor

geschriebenen 220 Euro Eigenbeteiligung vorab finanziert werden, für viele Frauen eine zu große Hürde!

(Beifall bei der SPD)

Das Müttergenesungswerk sieht Ursachen für den Rückgang der Eltern-Kind-Kuren aber auch in der Bewilligungspraxis der Kassen. Von Seiten der Leistungserbringer wird eine restriktive, uneinheitliche und nicht immer nachvollziehbare Bewilligungspraxis der Krankenkassen kritisiert und dargelegt, dass allerdings bei Widersprüchen gegen eine ursprüngliche Ablehnung dann eine höhere Bewilligungsquote erreicht wird. Meine Damen und Herren, dies ist nicht im Sinne einer familienfreundlichen Gesellschaft, dass Mütter erst einen Widerspruchshürdenlauf durchmachen müssen, um ihren Anspruch durchzusetzen.

(Beifall bei der SPD)

Ich möchte hier für meine Fraktion erklären, dass ich es für notwendig halte, dass die Kassen vereinheitlichte und überprüfbare Statistiken führen und der Medizinische Dienst der Kassen ein transparentes und überprüfbares Empfehlungsmanagement vorlegt, aus dem ersichtlich wird, nach welchen Kriterien er zu seinen Empfehlungen kommt.

(Beifall bei der SPD)

Nur so kann sichergestellt werden, dass die Wirksamkeit von Eltern-Kind-Kuren auch in entsprechenden Fällen zur Anwendung kommt.

In Kürze wird erwartet, dass die Caritas eine spezielle Bremen-Statistik vorlegt, die vorhandenes Datenmaterial aufbereitet. In diesem Zusammenhang möchte ich deutlich sagen, dass mir nicht klar ist, warum in der Antwort des Senats nur die Aussagen der Kassen ohne Hinterfragung zugrunde gelegt werden, andere aber, wie zum Beispiel des Müttergenesungswerks, als nicht repräsentativ ignoriert werden.

Mein ganz herzlicher Dank geht an dieser Stelle an Ulrike Hauffe, die Landesfrauenbeauftragte.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Ihrer Initiative ist es zu verdanken, dass seit Anfang 2004 ein runder Tisch Mutter-Kind-Kuren in Bremen existiert, der die zunehmenden Hinweise und Beschwerden über eine rigide Antrags- und Genehmigungspraxis der Krankenkassen und des Medizinischen Dienstes, die bei der ZGF eingegangen sind, thematisiert. Als Beispiel muss ich hier anführen, dass Frauen zum Teil schon um das Formular zur Beantragung für eine Kur mit ihrer Kasse in den Clinch gehen müssen. Das kann es doch nicht sein!

Dieser runde Tisch, an dem Vertreterinnen von den Beratungsstellen der Wohlfahrtsverbände, der AOK Bremen/Bremerhaven, Landesvertretungen von VdAK, BKK und IKK, des MDK und der Ärzte- und Arbeitnehmerkammer beteiligt sind, hat sich zum Ziel gesetzt, Probleme im Antrags- und Bewilligungsverfahren aufzuspüren und Reibungsverluste zu vermeiden. Da bisher aber keine aussagekräftigen Daten über die Ablehnungsquote des Medizinischen Dienstes vorliegen, wäre es, wie schon gesagt, sehr hilfreich, wenn der Senat den Medizinischen Dienst bitten würde, zukünftig eine Statistik über die Erhebungen zu führen.

(Beifall bei der SPD und beim Bündnis 90/ Die Grünen)

Erfreulicherweise führten die Absprachen des runden Tisches bereits jetzt zu einer Verbesserung der Antragsunterlagen, die wiederum zu einer Verbesserung des Verhältnisses von beantragter zu bewilligter Leistung führten. Meine Damen und Herren, dies ist der richtige Weg, um die rückläufige Zahl der Eltern-Kind-Kuren zu stoppen. Daneben muss aber auch sichergestellt werden, dass nicht aus finanziellen Zwängen der Anspruch auf eine Eltern-KindKur aufgegeben wird.

Lassen Sie mich als Letztes noch die Qualität der Kuren ansprechen! Statt des beabsichtigten Qualitätswettbewerbs erleben wir einen wirtschaftlichen Überlebenskampf der Einrichtungen, der die Qualität hochwertiger Häuser gefährdet, denn durch das Preisdumping der Kassen wird die Vergütungsstruktur auf ein Minimum gedrückt, und das Geld für Qualitätsinvestitionen fehlt auf Dauer. Hier sind wir alle gefordert, dafür zu sorgen, dass festgelegte Qualitäten auf Dauer eingelöst bleiben und der Charakter der Maßnahmen erhalten bleibt.

(Beifall bei der SPD)

Ich gehe davon aus, dass uns allen die Gesundheit von Müttern nicht nur am Muttertag am Herzen liegt! – Vielen Dank!

(Beifall)

Als Nächste hat das Wort die Abgeordnete Frau Windler.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Vorsorge- und Rehabilitationsangebote für Mütter und Väter, die medizinische Rehabilitation und Prävention mit einer eltern- und kindgerechten Sozialtherapie zu verbinden oder auch ganz einfach Eltern-Kind-Kuren sind für die CDUFraktion wichtig, weil gerade diese Kuren helfen, dass ––––––– *) Von der Rednerin nicht überprüft.

Frauen, die Mehrfachbelastungen ausgesetzt sind, die Belastungen des Alltags besser bewältigen können. Es ist keiner Mutter geholfen, eine Kur zu machen und nicht zu wissen, wo ihre Kinder untergebracht sind. Gerade auch diese Kinder sind aber meistens gesundheitlich nicht stabil, und auch ihnen tut eine Kur dann sehr gut. Eltern-Kind-Kuren stützen langfristig die gesundheitliche und psychosoziale Situation der Kurteilnehmer und -teilnehmerinnen.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt die kurze Bearbeitungszeit bei den bremischen Krankenkassen von ein bis zwei Wochen zwischen Antragseingang und dem Kurbescheid. Der Rückgang der in vollem Umfang von den Krankenkassen bezahlten Kuren hat nach meiner Auffassung die Begründung, dass die Angst um den Arbeitsplatz doch sehr groß ist. Das zeigt auch das Gesetz zur Verbesserung der Vorsorge und Rehabilitation für Mütter und Väter vom 26. Juli 2002, das zum 1. August 2002 in Kraft trat und eine volle Kostenübernahme durch die Krankenkassen vorschreibt. Dieses Gesetz hat nicht gegriffen, der Rückgang konnte auch damit nicht gestoppt werden.

Schade ist auch, dass schon bewilligte Eltern-KindKuren nicht angetreten werden, nämlich in den Jahren 2000 und 2004 zwischen 27 und acht Prozent allein bei der AOK. Seit 2004 haben Versicherte in jedem Fall eine Zuzahlung zu leisten, die lediglich auf einen jährlichen Höchstbetrag begrenzt ist. Auch diese Änderung hat zu dem Rückgang der Kuren beigetragen. Erwachsene Kurteilnehmer zahlen nur nach geltendem Recht die gesetzliche Zuzahlung von aktuell zehn Euro je Kalendertag des Aufenthalts in der Kureinrichtung. Bei der Zuzahlung wird auf Antrag bei der Prüfung aber berücksichtigt, ob der oder die Versicherte mit allen Zuzahlungen innerhalb eines Jahres die gesetzliche Belastungsgrenze von zwei Prozent, bei chronisch kranken Personen von einem Prozent der jährlichen Bruttoeinnahmen überschritten hat. Eine totale Befreiung ist seit dem 1. Januar 2004 nicht mehr möglich.

Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion begrüßt den runden Tisch Mutter-Kind-Kuren, der von der Landesbeauftragten Ulrike Hauffe ins Leben gerufen worden ist. Ich möchte an dieser Stelle Ulrike Hauffe ganz herzliche Genesungsgrüße ins Krankenhaus übermitteln, sie hat sich gestern den Arm gebrochen. Auch wir wünschen ihr von hier aus gute Besserung!